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Ferdinand Mang

AfD 06.05.2026 Sitzungen 19/79

Vielen Dank für die Komplimente. – Ich verweise auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018, Randnummer 77. Damit findet man die Stelle gleich. Hier führt das Gericht aus, dass dem öffentlichrechtlichen Rundfunk im Rahmen der dualen Rundfunkordnung die Erfüllung des klassischen Funktionsauftrags der Rundfunkberichterstattung zukomme. Die Rundfunkberichterstattung ist also der klassische Funktionsauftrag, und darauf führt dieses Gesetz wieder zurück. Weiter heißt es in dieser Fundstelle: "Auch wegen des erheblichen Konzentrationsdrucks im privatwirtschaftlichen Rundfunk und der damit verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung sind daher Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt geboten." Nichts anderes sehen diese Regelungen vor, die Sie gerade so hart angegriffen haben. (Beifall bei der AfD)

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