Bernhard Pohl
Frau Präsidentin, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur weil man vermeintlich ein Problem erkannt hat, heißt das noch nicht, dass man in der Lage ist, eine taugliche Lösung zu präsentieren. Das haben die AfD mit ihrem Gesetzentwurf und der Kollege Striedl mit seinem Wortbeitrag bewiesen. Jetzt sage ich grundlegend noch ein paar Worte zum Verständnis, weil bei Ihnen so ziemlich alles durcheinandergegangen ist, was durcheinandergehen kann, Herr Kollege. Die FREIEN WÄHLER haben im Jahr 2017 die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge angestoßen und das Plenum des Parlaments dazu gebracht, am 14. Juni 2018 mehrheitlich die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge per Gesetzesänderung zu beschließen. Das sind die Straßenausbaubeiträge. Wir haben dann im Nachgang noch das Problem bei alten Straßen im Rahmen der Ersterschließung – das Thema der "Strebs" – gesehen. Dieses Thema sprechen Sie auch in Ihrem Gesetzentwurf an. Da geht es darum, dass – ich nenne jetzt nur einmal die Grundlagen – jeder Mensch, der eine Erschließungsstraße bekommt, dafür natürlich auch bezahlen muss. Und warum muss er dafür bezahlen? – Er muss dafür bezahlen, weil er einen konkreten Vorteil hat, und zwar nicht nur den, dass er eine Straße bekommt, sondern der größte Vorteil ist, dass sein Grundstück dadurch erst bebaubar wird. Schauen Sie sich die §§ 30 ff. des Baugesetzbuches einmal an. Die §§ 30 bis 33 sind die Fälle mit Bebauungsplan, § 34 regelt den unbeplanten Innenbereich und § 35 den unbeplanten Außenbereich. Überall ist die Sicherstellung der Erschließung Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung. Deswegen müssen die Eigentümer zu Recht zur Kasse gebeten werden. Das Bundesverfassungsgericht hat aber für Extremsituationen festgestellt: Wenn eine Kommune jahrzehntelang nichts abrechnet, obwohl sie mindestens mit der Erschließung begonnen hat, dann gebietet es der Vertrauensschutz, dass man den Bürger nicht mehr abkassiert. Das ist so ähnlich wie Verjährung, Verwirkung etc. Das ist Vertrauensschutz, das ist ein Verfassungsgrundsatz. Deswegen hat der Bayerische Landtag – ich war damals Mitglied des Innenausschusses – im Jahre 2016 beschlossen, dass Straßen, die 25 Jahre und älter sind, wo also mit der Ersterschließung vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde, nicht mehr abgerechnet werden können. Wir haben den Kommunen eine Frist bis 2021 gesetzt, um die Straßen, die sie noch nicht fertiggestellt haben, fertigzustellen. Daraufhin haben viele Kommunen sehr schnell und sehr viel gebaut. Deswegen haben wir als Koalition den Kommunen per Gesetzesänderung die Möglichkeit gegeben, die Beiträge für diese Straßen, die bis 01.04. fertig werden, bis auf null zu reduzieren. Dann hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Thema der Provisorien erfunden. Natürlich gibt es Provisorien; aber – und das sage ich in aller Deutlichkeit – im Regelfall ist eine Straße, die 25, 30 oder 40 Jahre als Straße gedient hat, kein Provisorium. Ein Provisorium kann sie sein – zum Zwecke der Bebauung von Grundstücken etc. –, aber nicht, wenn sie nach allgemeiner Anschauung eine Straße ist, und insbesondere dann nicht, wenn sie Erschließungsfunktion hat. Darauf ist abzustellen. Ich denke, dass wir das auch noch klarstellen werden, damit wir krasse Fälle in den Griff bekommen. Dafür brauchen wir aber nicht den Gesetzentwurf, den Sie da einbringen, in dem Sie sagen: Wir hätten das Provisorium nicht erkannt. So einfach geht es nicht, so einfach kann man es sich nicht machen. Des Weiteren: Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie der Meinung sind, dass der Staat dann dafür einspringen muss. Wenn eine Kommune ihre Erschließungsmaßnahme 25 Jahre in die Länge zieht, dann ist sie schon selber dafür verantwortlich und nicht der Freistaat Bayern. Wir müssen uns nicht jeden Schuh anziehen – egal, ob er uns passt oder nicht, Herr Kollege. Es ist nicht so, dass der, der vermeintlich das meiste Geld hat, dann auch zur Zahlung verpflichtet ist, sondern wir haben klar geregelte Zuständigkeiten, und die Zuständigkeiten liegen nun auf kommunaler Ebene. Von daher besteht überhaupt kein Grund, hier irgendeine Kostenübernahme des Freistaats ins Gespräch zu bringen. Aus diesen Gründen ist Ihr Gesetzentwurf abzulehnen. Wir schließen nicht aus, dass wir das Hohe Haus mit diesem Thema noch befassen werden; aber so geht es jedenfalls nicht. Der Gesetzentwurf ist abzulehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
