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Martin Scharf

FREIE WÄHLER 06.05.2026 Sitzungen 19/79

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jede Straftat, jede Vergewaltigung und jede gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung ist eine Straftat zu viel, sei sie von einem Deutschen, von einer Person mit Migrationshintergrund oder einem Ausländer begangen. Dagegen muss selbstverständlich konsequent vorgegangen werden. Es muss so gut wie möglich versucht werden, diese zu verhindern. Ich bin der Ansicht, dass hier in Bayern durch die Staatsregierung, unsere Ministerien, Gerichte, Staatsanwaltschaften sowie insbesondere durch unsere Polizistinnen und Polizisten hervorragende Arbeit geleistet wird. Dafür möchte ich mich ganz ausdrücklich bedanken. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Diese Menschen sorgen jeden Tag dafür, dass Straftaten verfolgt, Täter ermittelt und Opfer geschützt werden. Leider wird es niemals möglich sein, jede einzelne Straftat zu verhindern. Aber Bayern tut sehr viel dafür, die Sicherheit der Menschen im Freistaat hochzuhalten. Wir werden immer besser. Dafür möchte ich auch unserem Innenminister danken, der hervorragende Arbeit leistet. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Deshalb braucht es diesen Dringlichkeitsantrag der AfD aus meiner Sicht nicht. Ich gehe kurz auf die einzelnen Forderungen ein. Erstens, zur Strafverschärfung: Bereits heute ist gemeinschaftliche Vergewaltigung nach § 177 Absatz 6 StGB mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 2 Jahren und bis zu 15 Jahren belegt. Es gibt auch politische Bestrebungen, diesen Strafrahmen zu erhöhen. Herr Kollege Stock hat dies bereits ausgeführt. Vielen Dank, dass ihr das im Bund vorantreibt. Das ist sehr gut. Zweitens, Abschiebung straffälliger Ausländer. Auch hier wird bereits gehandelt. Straftäter werden aufenthaltsrechtlich überprüft. Liegen die rechtlichen Voraussetzungen vor, erfolgt konsequent die Aufenthaltsbeendigung. Bayern hat dafür sogar eine eigene Taskforce "Straftäter" beim Landesamt für Asyl und Rückführungen eingerichtet. Dort wird bereits aktiv und konsequent gearbeitet. Drittens, Präventionskonzepte. Diese existieren längst. Bayern ist hier bereits sehr gut aufgestellt. Mehr Polizeipräsenz an Brennpunkten, Sicherheitskonzepte im öffentlichen Raum, gemeinsame Kontrollen mit Bundespolizei und Kommunen, Videoüberwachung sowie moderne Analyseninstrumente gehören längst zur täglichen Arbeit unserer Sicherheitsbehörden. Selbstverständlich werden diese Konzepte ständig weiterentwickelt, weil wir besser werden wollen. Viertens, der Opferschutz. Auch hier wird in Bayern bereits hervorragende Arbeit geleistet. Ich wiederhole das nicht. Herr Kollege Stock hat es ausgeführt. Fünftens, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen. Auch hier gilt das bereits Gesagte. Bayern handelt. Unsere Sicherheitsbehörden analysieren Entwicklungen sehr genau und reagieren dort, wo Handlungsbedarf besteht. Genau dafür haben wir starke Polizeibehörden und funktionierende Sicherheitsstrukturen im Freistaat. Mich stört, dass in diesem Antrag der Eindruck vermittelt wird, in Bayern würde nichts passieren. Das Gegenteil ist der Fall: Bayern geht seit Jahren mit guter Polizeiarbeit, einer starken Justiz und konsequenter Prävention voran. Deshalb lehnen wir den Dringlichkeitsantrag der AfD ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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