bayern.landtag.de ↗

Gabriele Triebel

GRÜNE 06.05.2026 Sitzungen 19/79

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am Montag haben die bayerischen Viertklässlerinnen und Viertklässler ihr Übertrittszeugnis erhalten. Für sehr viele Kinder, für ihre Eltern und für die Lehrkräfte war die 4. Klasse eine enorme Belastung. Die vielen Leistungsnachweise – insgesamt 18 Proben –, die Erwartungshaltung und die Bedeutung dieses Zeugnisses erzeugen einen Druck, der für Kinder im Alter von neun und zehn Jahren kaum angemessen erscheint. Ich kenne ein Kind, das mir zu Beginn seiner 3. Klasse gesagt hat: "Ich weiß, jetzt geht’s um mein Leben." Wenn ein Kind in diesem Alter so auf die Schule blickt, dann müssen wir innehalten und uns fragen, ob unser System an dieser Stelle Kindern wirklich gerecht wird. Als Verantwortliche für das Bildungssystem kann man natürlich auf die anderen, also meistens auf die Eltern, zeigen. Aber wir hier in der Legislative sollten uns nach unserer eigenen Verantwortung fragen. Wir sollten uns fragen: Was müssen wir tun? Was müssen wir ändern, damit wir jedem Kind seine gerechte Bildungschance geben? Die letzten Ifo-Studien zur Chancengerechtigkeit haben wieder einmal mehr den seit Langem bekannten Befund bestätigt: In Bayern hängt der Bildungsweg noch immer viel zu stark vom Elternhaus ab. Zu oft entscheidet nicht das Potenzial des Kindes, sondern der Bildungsabschluss, der Beruf und meistens das Einkommen der Eltern, auch wenn Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen sozialen Milieus die gleiche Leistung erbringen. Eigentlich bewerten wir in Bayern nicht die Leistung der Kinder, sondern die des Elternhauses. Das ist Realität, und die sollten wir ändern. (Beifall bei den GRÜNEN) Es wird immer wieder die gleiche Kritik formuliert: Bayern trennt Kinder zu früh; wir fördern zu wenig systematisch und verlieren dadurch Talente, die wir eigentlich dringend brauchen. Der hausgemachte Lehrkräftemangel verschärft diese Lage zusätzlich. Im internationalen Vergleich ist eine so frühe Aufteilung der Bildungswege eher die Ausnahme. Auch innerhalb Deutschlands organisiert Bayern den Übertritt besonders früh und besonders verbindlich und hart. Andere Länder zeigen, längeres gemeinsames Lernen ist möglich und funktioniert. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Mit entsprechendem Erfolg!) Im internationalen wie im nationalen Vergleich geht Bayern also mit diesem frühen und verbindlichen Übertritt einen Sonderweg, der für viele Kinder, Familien und Lehrkräfte sehr belastend ist. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Deswegen sind wir besser als andere!) Auch sehr viele Lehrkräfte der 1. Klassen weiterführender Schulen berichten, dass sie den Schülerinnen und Schülern erst mal wieder Selbstvertrauen geben müssen, dass sie etwas können und keine Versager sind. Das ist Realität, und die sollten wir ändern. (Beifall bei den GRÜNEN) Seit Jahrzehnten wird in Bayern über Schulstrukturen gestritten. Viele hier in diesem Hohen Haus kennen als Eltern, als Großeltern, als Lehrkräfte oder aus der eigenen Familie den Übertrittsdruck aus eigener Erfahrung. Ich möchte aber zu bedenken geben, dass viele von uns nicht aus den prekären Verhältnissen stammen, in denen dieser Druck noch eine ganz andere Wirkung entfaltet. Deshalb kann ich heute an Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Staatsregierung, nur appellieren: Lassen Sie uns heute nicht alte Grundsatzdebatten wiederholen. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Aber ihr macht es doch!) Lassen Sie uns hinschauen, was Kindern, Familien und Schulen konkret hilft. Dabei sollte das Wohl unserer Kinder immer im Mittelpunkt stehen. Unser Gesetzentwurf zwingt niemanden zu einem bestimmten Modell. Er schafft vielmehr eine Möglichkeit für diejenigen Kommunen und Schulfamilien, die vor Ort gemeinsam einen anderen Weg gehen wollen. Und das, so finden wir, passt sehr gut zu Bayern. Bayern kann Pragmatismus. Bayern kann "Leben und leben lassen". Bayern kann Verantwortung vor Ort. Und genau darum geht es hier: ermöglichen, ausprobieren und gute Konzepte zulassen. Aus diesem Geist heraus bringen wir GRÜNEN heute den vorliegenden Gesetzentwurf im Hohen Haus ein – nicht als Systembruch, nicht als Pflicht, nicht als Modell von oben, sondern als Öffnungsklausel für längeres gemeinsames Lernen dort, wo es vor Ort gewollt ist und verantwortungsvoll umgesetzt werden kann, also nicht Top-down, sondern Bottom-up mit Unterstützung der Mitte und von oben. Genau das entspricht der demokratischen Mitbestimmung, die wir wollen. (Beifall bei den GRÜNEN) Unser Gesetzentwurf verankert nach Artikel 122 BayEUG mit Artikel 122a eine sogenannte Öffnungsklausel im Schulgesetz. Schulträger können Sekundarschulen besonderer Art beantragen, wenn Schulträger und Schulgemeinschaft vor Ort gemeinsam dahinterstehen. Dort lernen Kinder von der 5. bis mindestens zur 9. Klasse gemeinsam, ohne frühe Aufteilung, inklusiv und mit Unterricht, der auf unterschiedliche Stärken und Lernstände eingeht. Alle Bildungsabschlüsse bleiben erreichbar. Der Anschluss an Gymnasien und an die Berufsausbildung bleibt weiterhin gewährleistet. Diese zusätzliche Möglichkeit kann Grundschulen von enormem Übertrittsdruck entlasten, Kindern mehr Zeit geben und Schulstandorte im ländlichen Raum sichern. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist keine abstrakte Strukturdebatte. Das ist konkrete Bildungs- und Standortpolitik für unsere Gemeinden in Bayern. (Beifall bei den GRÜNEN) Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Staatsregierung, ich weiß, dass Sie Gemeinschaftsschulen sehr kritisch sehen. Aber dieser Gesetzentwurf verlangt keine flächendeckende Einführung. Er verlangt nur, dass Gemeinschaftsschulen dort möglich werden, wo Schulgemeinschaft und Schulträger gemeinsam Verantwortung übernehmen wollen. Wer von Eigenständigkeit der Schulen und starken Kommunen spricht, sollte genau dieses Vertrauen ermöglichen. Vielleicht fragen Sie sich: Was passiert denn mit den Leistungen? Lassen Sie in den Gemeinschaftsschulen nach? Werden Schülerinnen und Schüler ausreichend gefordert? – Ja, es ist wichtig, die Frage nach der Leistung zu stellen. Wissenschaftliche Studien zum längeren gemeinsamen Lernen zeigen jedoch eindeutig, dass die frühe Gliederung erstens besonders leistungsschwache Schülerinnen und Schüler benachteiligt. Zweitens geht längeres gemeinsames Lernen nicht zulasten der leistungsstärkeren Schülerinnen und Schüler. Das ist die wichtige Info für Sie. Mit Gemeinschaftsschulen können wir also Kompetenzarmut verringern, ohne Leistungsstarke auszubremsen. Gerade nach den verheerenden Pisa-Ergebnissen auch hier in Bayern sollte das unser gemeinsames Ziel sein, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Ich komme zum Schluss. Längeres gemeinsames Lernen wird den Druck herausnehmen. Es kann Bildungswege länger offenhalten. Es wird die Chancengerechtigkeit des bayerischen Bildungssystems stärken. Mit dem längeren gemeinsamen Lernen stärken wir den sozialen Zusammenhalt. Und was uns allen am Wichtigsten ist: Es kann mehr Kindern ermöglichen, ihre Stärken zu zeigen und erfolgreich zu sein. Unser Gesetzentwurf nimmt niemandem etwas weg. Er gibt Schulen, Eltern und Schülerinnen und Schülern sowie Kommunen eine zusätzliche Möglichkeit. Ermöglichen wir diese Gemeinschaftsschulen in Bayern dort, wo sie vor Ort gewünscht sind und verantwortungsvoll getragen werden. Damit kann Bayern nur gewinnen. Damit können wir alle gewinnen, vor allem aber unsere Kinder. (Beifall bei den GRÜNEN)

Alle Reden von Gabriele Triebel Protokoll ↗