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Martin Stock

CSU 06.05.2026 Sitzungen 19/79

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste auf der Besuchertribüne! Lassen Sie mich gleich zu Beginn meiner Rede eines klarstellen: Jede Vergewaltigung, jede Gruppenvergewaltigung ist für sich ein absolut abscheuliches Verbrechen, nicht nur weil es die körperliche Unversehrtheit der Geschädigten gravierend verletzt, sondern weil es geeignet ist, grundlegend das Vertrauen der Verletzten in Mitmenschen, die Sicherheit und damit auch in den Staat als solches zu erschüttern. Die Täter handeln aus tiefster Verachtung gegenüber der Würde und der Freiheit anderer Menschen. Jede Vergewaltigung ist eine zu viel. Hinter jeder Zahl in den Statistiken steckt unermessliches Leid von Frauen, von Töchtern, von Müttern, von Familien und Freunden. Wir dürfen dieses Leid niemals relativieren. Die Menschen haben einen Anspruch auf Schutz, auf Gerechtigkeit und auf eine Politik, die sich ernsthaft um die Sicherheit der Menschen kümmert. Diese Ernsthaftigkeit bedeutet aber auch, dass wir nicht auf dem Rücken der Geschädigten politische Stimmungsmache betreiben und die Menschen verängstigen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Meine Damen und Herren, der Freistaat Bayern ist und bleibt seit vielen Jahren mit Abstand das sicherste Bundesland mit der höchsten Aufklärungsquote bei Sexualdelikten mit weit über 80 %. Das ist nicht zuletzt ein Verdienst der hervorragenden täglichen Arbeit unserer Polizei-, Justiz- und Sicherheitsbehörden, denen ich an dieser Stelle auch ganz herzlich Danke sagen möchte. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch eines klarstellen: Wir als CSU werden uns nicht auf dem Erreichten ausruhen. Ohne Zweifel gibt es immer noch dringenden Verbesserungsbedarf, und ja, für Verbesserung setzen wir uns aktiv ein; sie treiben wir auch aktiv voran. Soweit nun in diesem Antrag eine deutliche Strafverschärfung insbesondere durch höhere Mindeststrafen bei gemeinschaftlich begangenen Vergewaltigungen gefordert wird, so kann ich nur sagen: Eine solche Strafverschärfung wurde bereits auf Initiative der Union in den Koalitionsvertrag in Berlin hineinverhandelt. Die CSU-Landesgruppe hat diese Forderung explizit erst Anfang des Jahres erneuert. Es bedarf also hierzu keines weiteren Antrags im Landtag, da seitens der Staatsregierung und der CSU in Berlin diese Forderung bereits besteht. Man darf nun erwarten, dass sich nun hoffentlich auch das SPD-geführte Justizministerium der Sache annehmen wird. Lassen Sie mich aus der Praxis sagen: Ungeachtet dessen besteht auch schon jetzt keine Schutzlücke. Der Strafrahmen des § 177 des Strafgesetzbuches sieht für gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung schon jetzt einen Strafrahmen mit Freiheitsstrafen von 2 bis zu 15 Jahren vor. Es obliegt unserer Justiz in Bayern, diesen Rahmen auch auszuschöpfen. Als jemand, der selbst lange Jahre Teil der Rechtsprechung im bayerisch-hessischen Grenzgebiet war, kann ich mich auch gut an eigene Fälle als Richter einer großen Strafkammer erinnern, als Frankfurter Strafverteidiger nach dem Urteil mit irritiertem Blick und manch Angeklagter mit nassen Augen eine langjährige Haftstrafe zur Kenntnis nehmen mussten, weil ein paar Kilometer weiter nördlich noch über Bewährung diskutiert worden wäre. (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!) Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen daher eines versichern: Die bayerische Justiz liefert. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Aber nicht nur konsequente Repression gegen die Täter, sondern auch eine angemessene, engmaschige Betreuung der Geschädigten ist wichtig; denn die sind es oft, die am Ende völlig unverschuldet lebenslänglich erhalten, nämlich ein Leben mit dem Leid der Gewalttat weiterzuführen. Neben Unterstützungsangeboten wie dem Weißen Ring und der Stiftung Opferhilfe Bayern setzt sich Bayern seit Langem auch für den Ausbau und die Verbesserung der psychosozialen Prozessbegleitung ein. Ziel ist es, dieses bereits 2017 geschaffene Institut stetig zu verbessern und auszubauen. Auch hier läuft bereits ein von Bayern initiierter Gesetzentwurf in Berlin, das Angebot zum Beispiel durch attraktivere Vergütungsregelungen noch weiter zu verbessern. Meine Damen und Herren, die Antwort auf neue Gewalterscheinungen heißt Konsequenz. Wir in Bayern leben diese Konsequenz. Wir nehmen die Fallzahlen ernst, und das bedeutet: Wenn es sich bei den Tätern um Ausländer handelt, dann wird eine Ausweisung geprüft; wo rechtlich und tatsächlich möglich, werden diese Straftäter zur Abschiebung priorisiert. Aber klar ist eben auch, dass wir den Opfern nicht gerecht werden, wenn wir diese Debatte nur auf die Migrationsfrage verengen. Dem Opfer ist die Nationalität und die Herkunft des Täters meist egal, noch kennt das Strafrecht die Täterherkunft als Strafzumessungsgesichtspunkt. Es geht hier um weit mehr als um Vergewaltigung. Es geht allgemein um den Schutz von Frauen vor körperlichen, aber auch vor digitalen Gewalttaten, in welcher Form auch immer – denken wir an Deepfakes oder Stalking. Daher werden wir den Opferschutz weiter stärken und für eine möglichst lückenlose Strafverfolgung in unserem Freistaat Sorge tragen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Dazu brauchen wir definitiv keine neuen Anträge, sondern Taten. Wir liefern in Bayern und gehen hier entschieden voran. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abgeordneten Harald Meußgeier (AfD))

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