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Plenarprotokoll 19/73

24.03.2026 · 211 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (31)CSU (22)SPD (21)GRÜNE (18)FREIE WÄHLER (15)

Ilse Aigner

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 73. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Am Sonntag sind die Stichwahlen der bayerischen Kommunalwahlen 2026 zu Ende gegangen. Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen, noch einmal allen zu danken, die sich für diese Wahlen an der Graswurzel unserer Demokratie zur Verfügung gestellt haben. Alle waren unterwegs. Ich gratuliere allen, die gewählt worden sind, aber auch allen, die sich für unsere Demokratie eingesetzt haben. Ich möchte allen einen herzlichen Dank und meine Glückwünsche aussprechen. (Allgemeiner Beifall) Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich auf einen weiteren Sachverhalt hinweisen: Heute findet die letzte Plenarsitzung mit unserem scheidenden Amtschef Ministerialdirektor Peter Worm statt. Lieber Peter, in die Serie der vielen letzten Male reiht sich nun ein besonderes letztes Mal ein: dein letztes Plenum, an dem du in dieser Funktion teilnimmst. Du kannst auf eine lange Geschichte in diesem Hause zurückblicken, die ich bei deiner Verabschiedung am Donnerstag genauer ausführen werde. Beinahe hätte ich gesagt, wir hätten beide gemeinsam hier zu arbeiten begonnen. In meiner ersten Sitzung durftest du mich als Leiter des Plenarreferates anleiten. Du hast hier als Amtschef seit 2009 unzählige Sitzungen miterlebt und mitgestaltet. Du warst immer ein Steuermann des Plenargeschehens. Zwar wird durch die Abgeordneten der Fraktionen diskutiert und beschlossen, aber die Rahmenbedingungen für unsere Arbeit, die Regeln des parlamentarischen Betriebs und für reibungslose Abläufe hast du wesentlich geprägt. Dafür hast du in herausragender Art und Weise die Verantwortung getragen, von Sitzung zu Sitzung, von Monat zu Monat, von Jahr zu Jahr. Damit hast du einen enormen Dienst am Parlamentarismus und an der Demokratie geleistet. Herzlichen Dank dafür. (Anhaltender allgemeiner Beifall) Ich weiß, du magst diese Abschiedsreden nicht. Heute ist auch keine Champagner- oder Weißbierdusche wie nach einem erfolgreichen Fußballspiel vorgesehen. Die allerwenigsten Kolleginnen und Kollegen wissen, dass sich nicht nur die Rahmenbedingungen für die parlamentarische Arbeit, sondern auch baulich einiges verändert hat, seit du hier arbeitest. Als wir angefangen haben, hier zu arbeiten, war dieser Plenarsaal noch dunkel und braun gehalten. Diese optische Veränderung hat ebenfalls mit unserem Amtschef zu tun. Auch dieser Saal trägt deine Handschrift. Manchmal ist das Einleiten baulicher Veränderung anstrengend. Ich möchte dir auch dafür herzlich danken. (Allgemeiner Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute auch ein Geburtstagskind unter uns: Herr Kollege Volker Bauer hat heute Geburtstag. Es gibt nichts Schöneres, als im Kreise der Kolleginnen und Kollegen den eigenen Geburtstag zu feiern. Im Namen des Hohen Hauses gratuliere ich herzlich. (Allgemeiner Beifall) Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich noch darauf hinweisen, dass der Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr in seiner Sitzung am 16. März 2026 einstimmig beschlossen hat, den Auftrag des am 28. November 2023 eingesetzten Unterausschusses "Zukunft Stammstrecke" auf die gesamte Bahninfrastruktur in Bayern zu erweitern. Der Unterausschuss trägt nun die Bezeichnung "Unterausschuss zur Begleitung des Baus der 2. S-Bahn-Stammstrecke München sowie der Bahninfrastruktur Bayern", kurz: "Unterausschuss Zukunft Stammstrecke und Bahninfrastruktur Bayern". Ihm gehören weiterhin acht Mitglieder entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen an, das heißt: drei Mitglieder für die CSU-Fraktion, zwei Mitglieder für die Fraktion FREIE WÄHLER und jeweils ein Mitglied für die Fraktionen von AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Im Zuge der Erweiterung des Auftrags und der Umbenennung hat die Fraktion der FREIEN WÄHLER anstelle des Abgeordneten Tobias Beck den Abgeordneten Markus Saller als neues Unterausschussmitglied benannt. Weitere Änderungen wurden von den Fraktionen bislang nicht gemeldet. Darüber hinaus gebe ich bekannt, dass die AfD-Fraktion anstelle des Abgeordneten Florian Köhler den Abgeordneten Stefan Löw als neues Mitglied für den Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport benannt hat. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 1 auf: Regierungserklärung des Staatsministers der Finanzen und für Heimat "Verwaltung regionalisieren - Heimat Bayern stärken. Erfolgsbilanz 1. Stufe Behördenverlagerungen" Das Wort hat Herr Staatsminister Albert Füracker. Staatsminister Albert Füracker (Finanzen und Heimat): Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in einem wunderbaren Land mit über 13 Millionen Einwohnern. In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der nach Bayern gezogenen Personen um 4,4 % erhöht. Wir haben eine starke Wirtschaft und eine niedrige Arbeitslosenquote. Wir sind Herberge von elf UNESCO-Welterbestätten, dazu gehören unter anderem die Königsschlösser. Wir haben eine tolle Landschaft, die im Vergleich zu anderen Gegenden in Deutschland unverwechselbar ist. Wir müssen uns politisch jeden Tag überlegen: Was können wir tun, damit es nicht nur so bleibt, sondern damit wir uns weiterentwickeln? – Die Feststellung, dass es nicht überall gleich gut läuft und nicht überall die gleichen Entwicklungen notwendig sind, ist das eine. Die Frage, was man tun kann, damit Bayern seinen Verfassungsauftrag erfüllen kann, nämlich die Bewahrung, Herstellung und Förderung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in ganz Bayern, ist das andere. Wir betreiben in allen Politikfeldern Heimatpolitik zugunsten unserer Heimat. Aber wir haben uns zusätzlich schon vor über zehn Jahren dazu entschlossen, eine eigene Heimatstrategie zu entwickeln, um zu überlegen, wie man auf die Herausforderungen in den unterschiedlichsten Landesteilen individuell reagieren kann. Diese erfolgreiche Heimatpolitik ist mittlerweile zum Markenkern geworden. Bayerische Heimatpolitik entscheidet über Zukunftsfähigkeit, Infrastruktur und Arbeitsplätze. Wir haben auf der einen Seite den technischen Heimatbegriff geprägt, zum Beispiel mit dem Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in unserem Land, im Zuge dessen wir mittlerweile schon 2,7 Milliarden Euro an bayerischen Steuergeldern investiert haben. Wir haben uns um die Kommunen in demografisch schwächeren Regionen gekümmert und diese mit zusätzlichem Geld unterstützt. Auf der anderen Seite haben wir den emotionalen Heimatbegriff gepflegt und ausgebaut, indem wir zum Beispiel breit angelegte Bürgerdialoge durchgeführt haben. Wir wollen die Heimat zusammen mit den Menschen gestalten. Wir wollen gesellschaftliches, bürgerschaftliches Engagement anerkennen. Wir verleihen Preise in den Bereichen der Heimatpflege und der Volksmusik, Heimatpreise und Dialektpreise. Die Anerkennungskultur ist ein ganz wesentlicher Aspekt dessen, was wir unter emotionaler Heimatpolitik verstehen. Wir haben auch im Bereich strukturpolitischer Maßnahmen einiges entschieden und digitale Heimatprojekte umgesetzt. Außerdem haben wir mit einem ganz wesentlichen Aspekt begonnen, nämlich mit der gezielten Umsetzung einer Strategie, die sich mit der Frage beschäftigt: Wie können wir mit Behördenverlagerungen Strukturpolitik in Bayern machen? – Behördenverlagerungen bedeuten nichts mehr und nichts weniger als die Bereitstellung heimatnaher, zukunftsorientierter behördlicher Arbeitsplätze für Menschen, die entweder gerne aus den Städten, insbesondere aus München, in ihre Heimat zurückkehren wollen, um dort bei staatlichen Arbeitsstätten ihren Dienst zu tun, oder für Menschen, die in ihrer Heimat bleiben können, weil es behördlich qualifizierte Arbeitsplätze nicht nur in den Städten, sondern in allen Räumen des Freistaates Bayern gibt. Heute darf ich die Erfolgsbilanz der ersten Stufe vorstellen: Nach einem Umsetzungszeitraum von zehn Jahren haben wir letztlich eine Win-win-win-Situation erreicht, zum einen für die Zielorte, aber auch für die Quellorte und für die Beschäftigten. Das ganze Projekt ist nichts, was man heute abschließen kann und morgen vorbei ist. Vielmehr stellt es einen Prozess dar, erfordert die notwendige Beharrlichkeit und macht einen langen Atem notwendig. Es ist gleichsam ein Dauerprojekt. Trotzdem ist es richtig, heute Zwischenbilanz zu ziehen. Warum? – Weil wir uns vor zehn Jahren dazu entschieden hatten, das erste Projekt zunächst so anzulegen, dass wir in zehn Jahren die Maßnahmen umgesetzt haben werden. Es gibt nichts, was man nicht offen ansprechen dürfte. Ich werde darauf zu sprechen kommen. Wir haben einerseits große Erfolge erzielt, andererseits gibt es im einen oder anderen Bereich noch etwas zu tun, damit diese zehn Jahre erfolgreich zu Ende gebracht werden können. Ich habe die Handlungsaufträge der Bayerischen Verfassung dargestellt. Wir wollen Bevölkerungswachstum in allen Regionen Bayerns. Wir wissen, dass sich die Regionen in der Vergangenheit unterschiedlich entwickelt haben und dass insbesondere der Großraum München nicht darunter leiden würde, wenn der eine oder andere behördliche Arbeitsplatz von München in einen strukturschwachen Raum Bayerns verlagert würde. Das ist mittlerweile eine Binsenweisheit. München würde keinen Schaden erleiden; aber anderen Orten würde viel Entwicklung ermöglicht. Deshalb haben wir die Verlagerung aus diesen Räumen ins Auge gefasst. Wir wollen gezielt Regionen Bayerns stärken, für die wir einen besonderen Förderungsbedarf sehen, weil die demografische Entwicklung oder die historischen Entwicklungen kompliziert sind. Das betrifft insbesondere die Regionen an der ehemaligen Zonenrandgrenze nach Tschechien, wo wir nach wie vor mit den Spätfolgen der europäischen Teilung zu kämpfen haben. Dort bieten neue Behördenstandorte Beschäftigten ein bezahlbares und attraktives Wohn-, Lebens- und Arbeitsumfeld, und darauf kommt es an. Zum Beispiel entstehen im Bayerischen Wald über 550 zusätzliche Arbeitsplätze. Das bietet dort eine enorme Stärkung der wirtschaftlichen Situation. Gleiches gilt für alle Grenzregionen. Ich wiederhole: In den Verdichtungsräumen, wie zum Beispiel München, werden Flächen frei, die für andere Zwecke verwendet werden können. Wir schwächen also nicht die Stadt München und auch nicht die Großräume, aus denen wir Behörden herausverlagern. Wie sind wir vorgegangen? – Damals, noch in der Amtszeit meines Vorgängers als Finanz- und Heimatminister, des jetzigen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder, haben wir lange überlegt, was wir tun müssen; denn es soll ja konzeptionell auch stimmen. Wir haben gründlich analysiert, welche Regionen mit staatlichen Arbeits- und Studienplätzen am besten unterstützt werden können. Das war die Basis für unser Konzept. Wir haben für die Ermittlung der Zielorte und Quellbehörden auf objektive Kriterien großen Wert gelegt. Das war für uns entscheidend. Der Grundstein für diese passende Auswahl der Zielorte und die zu verlagernden Behörden wurde gelegt, um einen Masterplan der ersten Stufe umzusetzen. Alle Ressorts waren einbezogen. Auch die Staatskanzlei, wirklich alle Ressorts, leisten im Hinblick auf die Verlagerung moderner qualifizierter behördlicher Arbeitsplätze einen Beitrag. Wir haben durch diesen Realisierungszeitraum von bis zu zehn Jahren eine große Dynamik entfacht; denn das ermöglicht uns die Flexibilität, die wir brauchen, und eine sozialverträgliche Umsetzung. Wir haben nicht darüber diskutieren müssen, ob das sozialverträglich gemacht werden kann – es werden etwa keine Beamten quer durch ganz Bayern versetzt –, sondern wir sind einen anderen Weg gegangen. Ich werde noch darauf zu sprechen kommen. Es geht auf der ersten Stufe um insgesamt 2.511 Arbeitsplätze und 730 Studienplätze. Der Schwerpunkt liegt auf der Verlagerung in den bayerisch-tschechischen Grenzraum, wohin jeder zweite Arbeits- und fast jeder Studienplatz verlagert werden wird. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich nenne einige wenige Leuchtturmprojekte, damit in Erinnerung kommt, was für manche schon selbstverständlich geworden ist. Es ist selbstverständlich bei uns: Wir machen große Dinge. Strukturpolitik muss langen Atem haben. Manches, was bereits da ist, wird schnell wieder vergessen und wurde durch konkrete Entscheidungen des Parlaments, des Kabinetts und der Staatsregierung realisiert. Wir haben in Oberfranken ein Servicezentrum eGovernment, den BayernServer, nach Marktredwitz verlagert. Wir haben ein Kompetenzzentrum für Ernährung in Kulmbach, in Unterfranken das Staatsarchiv Kitzingen, das Haus für Gesundheitsmanagement in Bad Kissingen. In Mittelfranken haben wir das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention mit einem zweiten Dienstsitz situiert. Das Landesamt für Schule ist in Gunzenhausen. In der Oberpfalz haben wir die Digitalen Landkarten Bayern in Windischeschenbach. Das IT-Servicezentrum der bayerischen Justiz sitzt in Amberg, in Niederbayern das Landesamt für Steuern in Zwiesel. Meine Damen und Herren, das Landesamt für Steuern hat drei Standorte in Bayern: München, Nürnberg und Zwiesel. Wir nehmen es mit der Strukturpolitik durch die Verlagerung behördlicher Standorte also wirklich ernst. Wir haben das Zentrum für angewandte und praxisorientierte Agrarforschung in Ruhstorf an der Rott. Für Oberbayern nenne ich das Landesamt für Maß und Gewicht in Bad Reichenhall. Wir haben BayernLabs in Traunstein und Eichstätt und auch noch weitere Dinge in der Umsetzung. Ich erwähne auch noch Schwaben. Wir haben dort das Abrechnungszentrum für die Bezüge Süd am Landesamt für Finanzen in Kaufbeuren situiert. Die Bewertungsstelle des Finanzamtes München ist in Höchstädt an der Donau. Es sind Tausende Mitarbeiter und Familien davon betroffen. Daher war klar – und das ist mir ganz besonders wichtig –: Der Erfolg ist letzten Endes nur möglich, wenn die Beschäftigten, wie man modern sagt, "mitgenommen" werden. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Deshalb haben wir ein Personalrahmenkonzept, in das wir von Anfang an alle Umsetzungsvorstellungen und Ideen integriert haben. Ich möchte es einmal so sagen: Wir haben aus der Vergangenheit gelernt. Es hat schon in früheren Zeiten Behördenverlagerungen gegeben. Ich bin Oberpfälzer, und als ich 2008 in den Landtag kam – Alexander Flierl erinnert sich und lacht –, hatten wir hier die Diskussion um die angedachte Verlagerung des Amtes für Ländliche Entwicklung aus Regensburg nach Tirschenreuth. Das wurde damals beschlossen und verlagert. Das rief erhebliche Widerstände bei den Beschäftigten hervor. Es gab hitzige Debatten – und die möchte man vermeiden. Deshalb haben wir von Anfang an auf Sozialverträglichkeit Wert gelegt und Zwangsversetzungen von Anfang an ausgeschlossen. Wir verlagern also nicht Menschen, sondern frei werdende Stellen. Deshalb nehmen wir uns auch länger Zeit; im Umsetzungszeitraum von zehn Jahren werden Stellen frei. Diese Stellen werden an den neuen Standort verlagert. Wir suchen für diese freien Stellen entweder Menschen, die aus den Städten gerne in ihre Heimat gehen, oder junge Menschen, die in ihrer Heimat bleiben können. Meine Damen und Herren, das hat bis zum heutigen Tag sehr gut funktioniert; denn das gibt den Beschäftigten Sicherheit. Niemand wird zwangsversetzt. Andererseits sind Versetzungswünsche durchaus erfüllbar, die so überhaupt nicht erfüllbar gewesen wären. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich kenne das aus der eigenen Steuerverwaltung, wo wir ja viele Kräfte auch in München, im oberbayerischen Raum und auch viele Menschen im Bayerischen Wald oder der Oberpfalz haben, die sich zu Steuerbeamten ausbilden lassen. Das führt dazu, dass man plötzlich am Landesamt für Steuern in Zwiesel arbeiten kann; man muss das also nicht mehr in München oder Nürnberg tun. Natürlich ist es unabdingbare Voraussetzung für den Erfolg, diese Akzeptanz zu untermauern. Neben dem Willen zur Realisierung, den wir jederzeit haben, weil wir sofort an die Umsetzung gegangen sind, ist es entscheidend, dass man belegen kann, dass sich das Ganze bezahlt macht. Man kann nicht immer alles auf Euro und Cent ausrechnen. Es wird oft gefragt: "Was kostet das genau?" – Strukturpolitik kostet Geld, das ist klar. Man kann es nicht auf Heller und Pfennig, auf Euro und Cent heute sagen; aber ich kann sagen: Für die Zieldestinationen macht es sich mehr als bezahlt. Ich bin nicht an allen, aber an vielen Behördenstandorten persönlich gewesen. Ich hatte Kontakt mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und Vertretern der Kommunalpolitik vor Ort. Alle freuen sich. Natürlich ist es vor Ort immer so, dass als Allererstes gewünscht wird, städtebauliche Maßnahmen zu ergreifen. Es werden dann immer gleich drei, vier oder fünf Immobilien angeboten, wohin die Behörde soll. Wir haben auch dort, wo das möglich war, städtebaulich gewirkt. Ich sage aber in aller Offenheit: Ich lege in erster Linie Wert darauf, dass wir eine funktionsfähige Behörde haben. Wenn sich das mit den städtebaulichen Herausforderungen der Zielkommune deckt, soll es mir recht sein. Umgekehrt ist es natürlich nicht ausschließlich ein innerörtliches Entwicklungsprogramm, obwohl das in sehr vielen Fällen dennoch so ist. In vielen Fällen sind wir auch mitten im Ort, haben Gebäude saniert, manchmal auch Gebäude gekauft, um dort einen behördlichen Standort zu situieren, wo sonst vielleicht Leerstand wäre. Deswegen glaube ich: Es ist nicht nur fürs Personal, sondern auch für die Kommune vor Ort eine echte Entwicklungschance. Ich glaube, das kann man nicht gering schätzen, sondern muss man hoch bewerten. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Meine Damen und Herren, was macht mich als Finanzminister so sicher, dass das Geld, das ich in die Hand nehme, letzten Endes einen Mehrwert hat? – Zwar wird der Staatshaushalt belastet, das ist keine Frage. Wir haben aber seitens des Landtags den Auftrag bekommen, die Entwicklungen zu evaluieren. Schon im Jahr 2015 haben wir diesen Auftrag bekommen und haben ihn ernst genommen. Wir haben nach den Vorgaben der Bayerischen Haushaltsordnung ein eigenständiges Konzept zur Evaluierung von Anfang an angewandt, und zwar nicht, indem der Minister evaluiert, sondern wir haben wissenschaftliche Standards zugrunde gelegt. Wir haben systematisch dokumentiert, wie die Fortschritte laufen. Wir haben berechnet und bewertet, wie sich die Wirtschaftlichkeit ergibt. Wir haben von Anfang an die Zielerreichungskontrolle verfolgt. Das Festlegen klarer, transparenter und messbarer Indikatoren für die Kernziele war uns von Anfang an wichtig. Die Anzahl der verlagerten Arbeitsplätze und Studienplätze vorrangig in strukturschwache Räume, die wirtschaftliche Stärkung, die Nachfrage, die in den Zielregionen erzeugt wird, die rechnerische Stärkung auch kommunaler Haushalte in den strukturschwächeren Regionen durch die Mehreinnahmen zum Beispiel im Bereich der Einkommensteuer, und die frei werdenden Flächen in den Quellorten bieten natürlich Chancen für anderweitige Nutzungen. Deshalb war es eine zentrale Komponente des Evaluationskonzepts, dass wir eine wissenschaftlich entwickelte Berechnungssystematik zugrunde gelegt, sozusagen auch eine mathematische Simulation des zukünftigen Konsums gemacht haben. Die Beschäftigten, die Studierenden werden einkaufen und erhöhen den Konsum in der Region. Die Behörden kaufen Büroausstattung, beauftragen Baufirmen. Der Wirtschaftskreislauf wird also angekurbelt. Das Ergebnis der Simulation hat monetär messbare Nachfrageeffekte. Wir haben das Ganze durch das Institut für Geographie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg testiert – umfassend, systematisch und korrekt. Das ist mir ganz besonders wichtig: Wir haben hier zu diesen Fragen die Wissenschaft bemüht, um auch bewerten zu lassen, was wir tun; denn es ist ja nichts, was jetzt abgeschlossen wäre, sondern es wird immer wieder neue Überlegungen geben. Wir haben dann schon im September 2020 im Landtag ein Konzept zur Evaluation von Behördenverlagerungen – das hieß damals "Module zur Erfolgs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle" – vorgelegt. Wir haben damals, was nicht immer so ist, wenn ich dem Landtag etwas vorlegen darf, weder Kritik noch Nachfragen bekommen. Ich bin also damals schon davon ausgegangen, dass es offensichtlich in jeder Hinsicht als fundiert betrachtet wird. Damals hatten wir den Erfolg schon anhand dreier Kernziele bemessen, die ich noch einmal ganz kurz erwähnen möchte. Erstens. Das Kernziel für die Zielorte und die Beschäftigten: die Schaffung zukunftsfähiger, qualifizierter Arbeits- und Studienplätze. Darauf kommt es an, insbesondere in den strukturschwachen Regionen. Wir können heute, nach zehn Jahren, feststellen, dass wir 64 von 65 geplanten Verlagerungsprojekten an 46 Zielorte gestartet haben. 43 der 46 Zielorte, also 93 %, sind in den strukturschwachen Räumen. 2.513 Beschäftigte und Studierende sind schon vor Ort tätig. Wir haben also schon 85 % der Arbeitsplätze und 100 % der Studienplätze in die strukturschwachen Regionen gebracht. Warum gibt es beim einen oder anderen Projekt leichte Verzögerungen? – Es geht zum Beispiel dann, wenn ich spezialisierte Hochbaumaßnahmen zu machen habe, mit der Verlagerung natürlich nur los, wenn auch die Immobilie fertig ist. Spezialbauten wie zum Beispiel die Justizvollzugsanstalt in Marktredwitz oder das Eich- und Beschussamt in Fürstenfeldbruck sind schlicht mit der baulichen Entwicklung noch nicht ganz fertig. Ich sage in aller Offenheit, dass es mir auch lieber gewesen wäre, wir wären fertig. Aber es hat überhaupt keinen Sinn, daraus jetzt eine Tragödie zu machen; denn das sind langfristige Dinge. Da sage ich dann ehrlich: Wenn es im Einzelfall ein oder zwei Jahre länger dauert und das einen Grund hat, dann ist das, glaube ich, nichts, was man als Misserfolg deuten könnte. Wir werden bis Ende 2028 – das ist jetzt absehbar – über 100 % der beschlossenen Arbeitsplätze an den Zielorten haben. Warum sage ich über 100 %? – Weil wir an manchen Orten deutlich mehr Stellen verlagert haben, als vorher geplant war, zum Beispiel beim Landesamt für Schule. Dort waren 114 Arbeitsplätze geplant, jetzt haben wir dort 208, und es funktioniert hervorragend. Beim Finanzamt Nördlingen war zunächst die Verlagerung von 25 Dienstposten angedacht; jetzt haben wir 74 dort, die Arbeitsplätze also eigentlich verdreifacht. Es ging darum, dass die Strukturen passen. Heimatnahe Arbeitsplätze sind letztlich auch für viele unserer Beschäftigten und deren Familien Wunscherfüller. Da haben wir uns jetzt nicht nur an der beschlossenen Zahl festgehalten. Es wäre, wenn es in den jeweiligen Verwaltungen strukturell passt, geradezu grotesk, wenn wir sagten: Nein, das können wir hier nicht machen, weil wir das vor zehn Jahren anders beschlossen haben, wir lassen die Arbeitsplätze in München. – Ich glaube daher, wir legen bilanziell eine sehr gute Entwicklung vor. Das zweite Kernziel ist, die regionale Wirtschaft zu stärken. Ich sprach es an: Es gibt wissenschaftliche Begleitung. Wir haben in den Jahren 2017 bis 2025 rechnerisch 440 Millionen Euro volkswirtschaftlicher Nachfrage erzielt, vor Ort die Wirtschaftskraft gestärkt und spürbare Beschäftigungseffekte erzeugt. Ich glaube, das sind Dinge, die durch wissenschaftliche Fundierung tatsächlich dazu führen, dass wir uns nicht im luftleeren Raum bewegen, sondern auch gut belegen können, dass das, was wir beschlossen haben, gut ist. Wir haben zum Beispiel 2017 bis 2025 in den Haushalten der Zielkommunen 8 Millionen Euro Mehreinnahmen aus der Einkommensteuer erzielt. Das schafft auch mehr Gestaltungsspielraum vor Ort. Wir sind als Bayerische Staatsregierung also verlässlicher Partner strukturschwächerer Regionen in Bayern. Diese Behördenverlagerungen haben in den Zielregionen Zugkraft, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) An der Stelle werde ich natürlich immer gefragt: Herr Minister, das stimmt zwar alles, aber rettet es wirklich die Wirtschaftsentwicklung in den Regionen vor Ort? – Natürlich rettet nicht irgendetwas für sich alleine, aber es ist Vorbild, und es ist belegbar, dass wir damit wirtschaftliche Dynamik erzeugen. Und wenn ich sage, ich möchte Vorbild sein, dann bezieht sich das nicht auf mich persönlich, sondern ich sage: Wenn es eine Heimatstrategie der Bayerischen Staatsregierung gibt, dann müsste es genauso gut möglich sein, eine Heimatstrategie der bayerischen Wirtschaft zu entwickeln; denn wir haben auch Unternehmen im Großraum München und in anderen Städten, die mir sagen: riesige Gewerbesteuer, viel zu teure Standorte, kein Fachpersonal mehr, alles überfüllt und überlaufen. – Ich erlaube mir dann immer, diesen Unternehmen zu raten: Schaut euch doch einmal die Gegenden – ich sage das jetzt aufgrund besonderer Ortskenntnis – nördlich des Tunnels bei Regensburg an. Das ist eine Möglichkeit, wo wir Räume haben, wo es noch Platz gibt, wo es noch Freude gibt, wenn sich ein Gewerbe ansiedelt. Wenn ein Unternehmen mit, sagen wir, 100 Beschäftigen in München eine Erweiterung macht, dann ist das in manchen Medien nicht einmal eine Notiz wert. Wenn Sie einen Arbeitsplatzverlagerungseffekt Ihres Unternehmens aus München heraus in – sage ich einmal – die nördliche Oberpfalz, nach Oberfranken, den Bayerischen Wald, nach Westmittelfranken, wo wir die größten Herausforderungen haben, machen, dann werden Sie dort gefeiert und begrüßt; Sie sind vor Ort der Superstar. Deswegen sage ich allen unternehmerisch Tätigen in Bayern: Pflegen auch Sie, wie das der Freistaat Bayern macht, eine Heimatstrategie. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Denken Sie an diese Räume, das schafft Entwicklung. Das dritte Kernziel sei auch noch erwähnt: die frei werdenden Flächen in den Städten. Wir haben zum Beispiel in München bisher rechnerisch schon 37.000 Quadratmeter frei bekommen. Es ist natürlich möglich, das in den Städten, insbesondere in München, mit alternativen Nutzungen zu belegen. Ich glaube auch, dass das etwas ist, was wir uns alle miteinander immer wieder bei jeder Maßnahme, die wir beschließen, auch überlegen müssen: Muss es in der Stadt sein? Muss es in München sein? – Im Übrigen kann man auch in Landkreisen selbst als Kommune Behördenverlagerungen vornehmen. Ich bin der Letzte, der der Auffassung ist, dass zum Beispiel ein Landratsamt in einem Landkreis nur an einem Standort sein kann. Man kann aufgrund der Digitalisierung, die wir haben, auch in einem Landkreis die Möglichkeit nutzen, die eine oder andere Gemeinde mit Dependancen des Landratsamtes glücklich zu machen. Das sind Dinge, die wir nicht nur auf Staatsregierungsebene machen müssen, sondern die man auch dezentraler machen kann. Die Zukunft liegt – durch die Digitalisierung ermöglicht – in der Regionalisierung von Behörden. Das wäre früher nicht möglich gewesen; da war Zentralisierung notwendig. Das müssen wir heute nicht mehr tun. Es ist nicht mehr wichtig, wo genau etwas stattfindet, sondern dass es gut stattfindet. So haben wir diese Möglichkeiten – ich sage es noch einmal – in dieser positiven Kosten-Nutzen-Analyse der Wissenschaft zusammengefasst, die uns bescheinigt, dass wir durch diese Konzeption eine positive Gesamtbilanz im mittleren dreistelligen Millionenbereich erzeugen. Deshalb bin ich mir ganz sicher, dass wir nicht nur monetär und emotional im Hinblick auf die Entwicklung des Freistaates Bayern auf dem richtigen Weg sind, sondern dass wir ein gesamtheitliches, ganzheitliches Konzept verfolgen, das wirklich eine positive Entwicklung nimmt – für Menschen, für das Land selbst, für die Wirtschaft. Wir haben ein positives Signal: Wir lassen keine Gegend allein. Wenn ich das abschließend noch erwähnen darf: Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst lebt natürlich davon, dass wir in allen Gegenden auch hoch motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Dieses ausgewogene, faire, transparente Personalrahmenkonzept sorgt dafür. Wir lagen richtig. Auch hier kann ich sagen: Wir haben aus dem öffentlichen Dienst mittlerweile 1.250 Versetzungen an die Zielorte. Das sind also 1.250 Familien, die jetzt dort leben können, wo man sich Leben vielleicht auch besser leisten kann. Wir haben mehr als 500 Neueinstellungen aus der jeweiligen Region. Und auch das ist ganz wichtig: Alle Fachlaufbahnen und Qualifikationsebenen sind vertreten. Hier findet praktisch jeder die passende Möglichkeit für seine berufliche Entwicklung. Deshalb haben wir eine hohe Akzeptanz der Konzepte bei den Beschäftigten. Herr Ministerpräsident, bei der Auswahl der Zielorte wurde damals offensichtlich klug gehandelt. Die Motivation der Mitarbeiterschaft ist jedenfalls durch diese Behördenverlagerung nicht zurückgegangen, sondern ganz im Gegenteil. Und – das ist noch wichtig – wir haben eine zweite Stufe unserer Behördenverlagerungen beschlossen. Das Konzept "Bayern 2030", das 2021, also vor fünf Jahren, beschlossen wurde, erhielt – denn uns hat der Erfolg angespornt – eine zweite Stufe. Da kann man heute sagen, erstmals können wir nun schauen: Was hat sich in diesen fünf Jahren getan? Wir haben damals, vor fünf Jahren, beschlossen: Wir verlagern noch einmal 2.685 Arbeitsplätze und weitere 440 Studienplätze. Zwei Projekte haben wir schon in den ersten fünf Jahren erfolgreich gestartet. Die Bearbeitungsstelle des Finanzamtes München in Schweinfurt – für 300 Beschäftigte – ist gebaut worden. Wir mieten uns ein, genauso das Landesamt für Finanzen in Weiden, ebenso mit 300 Bediensteten. Beide Projekte sind quasi auf der Zielgeraden, dort auch entsprechend umgesetzt zu werden. Natürlich werden wir auch hier den Zeitplan einhalten. Wir haben noch fünf Jahre Zeit, und je nachdem, wer dann in fünf Jahren darüber zu berichten hat, bin ich mir sicher, dass es dafür sehr gute Berichte geben kann; denn Behördenverlagerungen sind erfolgreich und stärken die ländlichen Räume. Das soll man auch einmal sagen; denn man wird ständig mit Nachrichten konfrontiert, wenn irgendetwas nicht klappt. Hier haben wir jetzt einmal etwas, das perfekt geklappt hat, das gut umgesetzt wird. Dafür möchte ich auch allen danken, die diese Umsetzung zu organisieren haben, all denen, die in den Ressorts verantwortlich sind. Ich bin als Finanz- und Heimatminister quasi nur – der Oberaufpasser bin ich sicher nicht – (Heiterkeit des Abgeordneten Martin Wagle (CSU)) derjenige, der versucht, das alles mit den Ressorts zusammen strukturell gut zu machen; aber da braucht es auch Menschen, die guten Willens sind, die Dinge umsetzen, und deswegen möchte ich wirklich Danke sagen an alle Ressorts hinein: die Staatskanzlei, insbesondere auch an mein Ministerium, wo die Damen und Herren das planen, umsetzen, evaluieren und die vielen beschlossenen Maßnahmen zum Erfolg führen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Lassen Sie bitte noch den Finanzminister sprechen. Wir haben jetzt noch 14 laufende Hochbaumaßnahmen umzusetzen, unter anderem das Amt für Ländliche Entwicklung in Mühldorf am Inn, das wir auch verlagern. Natürlich verschweige ich nicht: 14 derartige Hochbaumaßnahmen sind auch haushalterisch ein Kraftakt. In diesen Zeiten, in denen ich immer dafür werbe, dass wir mit dem Geld auskommen müssen, das wir einnehmen, werden wir uns hier auch anstrengen müssen, dass das alles gut umgesetzt wird. Ich halte es für umsetzbar, und wir werden das auch tun. Ich will nur die Erwartungshaltung ein bisschen dämpfen, damit wir – heute in der anschließenden Debatte oder dann im Nachgang zum heutigen Tag – nicht auf die Idee kommen, (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) wir sollten nächstes Jahr eine dritte große Behördenverlagerungswelle kreieren oder gar eine vierte, Herr Pargent. (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) – Ich weiß nicht, wie groß Sie in diesem Fall denken; denn wir sollten jetzt Schritt für Schritt das umsetzen, was wir beschlossen haben, und in den nächsten fünf Jahren sind wir noch gut damit beschäftigt; aber wir denken natürlich auch jenseits dieser Fragen darüber nach, wo Beschäftigte des Freistaates Bayern Dienst tun können. Es muss nicht alles unbezahlbar teuer sein. Das sind Prozesse, an die man immer denken muss; aber für die große Heimatstrategie sage ich nur: Wir sind im Moment noch gut beschäftigt, das umzusetzen, was längst beschlossen ist; aber wir sind auf einem sehr guten Weg. Meine Damen und Herren, das ist eine wahre Erfolgsgeschichte: Wir tragen zur Stärkung der Regionen, zur Mitarbeitermotivation, zu gleichwertigen Lebens- und Arbeitsverhältnissen in Bayern bei. Es ist ein Investment, das sich volkswirtschaftlich für alle Beteiligten lohnt, das strukturpolitisch wirkt und das für die Bürgerinnen und Bürger als gelebter Verfassungsauftrag sichtbar wird. Verwaltung zu regionalisieren heißt, die Heimat Bayern zu stärken. Deshalb sind wir auf einem guten Weg. Ich freue mich auf eine gute, objektiv-sachliche Aussprache, gerne auch auf die Frage: Was kann man noch besser machen? Ich bin überzeugt davon, dass diese Erfolgsgeschichte fortgeschrieben werden kann und dass wir heute mit dieser Regierungserklärung fortfolgend den nächsten Schwung nehmen zur vollständigen Umsetzung dessen, was wir uns vorgenommen haben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Ich eröffne jetzt die Aussprache des Parlaments – praktisch als Oberaufpasser, wie vorher schon gesagt worden ist. Wir haben im Ältestenrat 111 Minuten für die Debatte vereinbart. Als erster Redner hat der Kollege Andreas Winhart für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Andreas Winhart AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Finanzminister, herzlichen Glückwunsch, dass Sie ein Thema für diese Regierungserklärung gefunden haben: Zehn Jahre Behördenverlagerung quer durch Bayern. Das ist ein, wie ich denke, gelungenes Ablenkungsmanöver bezüglich der schlechten Kommunalwahlergebnisse – eine vermeintliche Positivmeldung, mit der man sich wieder als diejenigen darstellt, die sich im ländlichen Raum stark positionieren. Das, was wir heute hier gehört haben, ist aber – ehrlich gesagt – vielleicht noch ein bisschen dem Wahlkampf geschuldet. Die Kooperationspartner in den Kommunen warten natürlich darauf, vielleicht noch mit der einen oder anderen Behörde beglückt zu werden. Hier steht im Raum, dass die Behördenverlagerung für rund 230.000 Beamte und 150.000 Angestellte im Freistaat Bayern auch bedeutet, dass unter Umständen nicht jeder mit einer Stelle glücklich gemacht werden kann, die jetzt zufälligerweise in irgendeinem neuen Amt oder in einer neuen Behörde entsteht, sondern – nein – der eine oder andere musste umziehen bzw. musste – wenn auch nicht angeordnet – auf jeden Fall seinen Wohnsitz verlagern. Wir dürfen nicht vergessen: Gerade auch unsere Beamten sind diejenigen, auf die die Gehaltserhöhung erst im Herbst wartet. Das ist auch eine Sache, die vielleicht in dem Zusammenhang einmal erwähnenswert ist. Meine Damen und Herren, die Behördenverlagerung mag auf den einen oder anderen in der freien Wirtschaft ein bisschen wie aus der Zeit gefallen wirken. Wer einmal in der freien Wirtschaft gearbeitet hat, weiß: Homeoffice und flexible Arbeitszeiten, auch Mobilität haben dort längst Einzug erhalten. Deswegen verstehe ich nicht ganz, warum man sich herablässt, der bayerischen Wirtschaft eine Heimatstrategie ans Herz zu legen, wo Unternehmer ohnehin aus eigenem Antrieb heraus den günstigsten Standort für sich suchen. Das, was wir von staatlicher Seite dazu beitragen können, sind entsprechende Flächen. Wir können dazu beitragen, dass entsprechend ausgewiesen wird, dass leichter ausgewiesen wird, dass Bürokratie abgebaut wird, und das andere sind natürlich niedrigere Gewerbesteuern, die gerade für die Unternehmen besonders wichtig sind. Da muss man ganz klar sagen: So klamm, wie unsere Kommunen sind, ist da aber auch kein Spielraum mehr. Von daher wird dieser Aufruf einer Heimatstrategie für die bayerische Wirtschaft verpuffen. Wir haben da bessere Konzepte, beispielsweise mit unserem "Kimm-Hoam"-Programm, mit dem wir Fachkräfte zurückholen, mit dem wir attraktive steuerliche Umgebungen für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber schaffen werden. Deshalb ist unsere Strategie für eine Wirtschaft, die nach Hause kommt, für eine Wirtschaft, die sich zu Hause fühlt, die deutlich bessere, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Behördenverlagerung ist eine tolle Sache, wenn alle diejenigen, die dort ihre Einkommensteuer entrichten, konsumieren bzw., etwas davon haben. Meine Damen und Herren, machen wir uns aber nichts vor: Insgesamt müssen wir von der Verwaltung herunter. Wir brauchen weniger Verwaltung, wir brauchen weniger Bürokratie, wir brauchen weniger Ämter, wir brauchen einen schlankeren Staat, der sein Geld deutlich effizienter einsetzt. (Beifall bei der AfD – Walter Nussel (CSU): Dann brauchen wir weniger Anträge von euch!) Sie haben angesprochen, dass es durchaus möglich ist, dass ein Landratsamt an mehreren Standorten ist. Ihre CSU-Kollegen in Rosenheim machen genau das Gegenteil: Für 30 Millionen Euro wird das Landratsamt in Rosenheim aufgestockt. Damit haben wir das Kommunale hier auch ausgesprochen. Sie reden hier mit netten Worten von mehreren Standorten. Ihre Kollegen draußen machen genau das Gegenteil, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Also beschäftigen wir uns jetzt mit der Erfolgsbilanz, wenn man es so nennen kann, einer Behördenverlagerung. Ich möchte es gar nicht bestreiten: Der Ausgangspunkt ist durchaus richtig. Die Idee, staatliche Arbeitsplätze nicht nur in München und in großen Zentren zu bündeln, sondern sie in die Regionen zu bringen, kann im Einzelfall durchaus sinnvoll und wertvoll sein. Qualifizierte und sichere Arbeitsplätze können Regionen stärken. Die Staatsregierung begründet die Behördenverlagerung als Instrument aktiver Strukturpolitik im Rahmen der Heimatstrategie. Aber genau das wollen wir uns mal genauer anschauen: Wir reden nicht darüber, ob Regionalisierung denkbar oder sinnvoll sein kann. Wir reden darüber, ob die Staatsregierung hier wirklich schon eine Erfolgsbilanz vorgelegt hat. Dazu lautet unsere Antwort klar: Nein. Dafür ist diese Vorlage zu selbstzufrieden und an den entscheidenden Stellen zu ungenau; denn ein begonnenes Projekt ist noch kein bewiesener Erfolg. Eine Behörde an einem neuen Standort ist noch kein Nachweis dafür, dass sie dort dauerhaft tragfähig, personell stabil und organisatorisch überzeugend arbeitet. Ein politisch gut klingender Standortbeschluss ist noch kein Beleg dafür, dass Aufwand, Nutzen und die Priorität am Ende wirklich zusammenpassen. Die erste Stufe war von Anfang an auf viele Jahre angelegt. Das Konzept der Regionalisierung von Verwaltung sah die Verlagerung von 64 Behörden und staatlichen Einrichtungen bis 2025 vor. Wer von Erfolg spricht, muss nämlich mehr liefern als Vollzugsmeldungen. Er muss sagen, was das Ganze gebracht hat, was es gekostet hat, wo es Reibungsverluste gab und warum genau dieses Projekt in der Priorität richtig war. Genau an diesem Punkt wird die Sache für die Staatsregierung nämlich dünn. Die Staatsregierung hat in einer schriftlichen Antwort selbst erklärt, dass grundsätzlich keine Angaben zu Gesamtkosten der Behördenverlagerungen erfolgen können. Gleichzeitig wurden verlagerungsbedingte Doppelstrukturen eingeräumt. Genannt wird dort auch ein Stellenpool von 750 Planstellen bis Ende 2030. Wenn man also den Gesamterfolg feiern will, aber die Gesamtkosten nicht sauber beziffern kann, dann ist es keine wirkliche Bilanz, meine Damen und Herren. Ich will es an zwei Beispielen festmachen, erstens am Umzug des Gesundheitsministeriums nach Nürnberg. Gerade dieses Beispiel zeigt, warum man bei Behördenverlagerungen vorsichtig sein sollte mit großen Erfolgserzählungen. Dass das Ministerium nach Nürnberg verlagert werden soll, wurde 2016 in der Öffentlichkeit ausdrücklich als strukturpolitisches Signal begrüßt. Im Landtag kam damals schon scharfe parlamentarische Kritik. Hier im Saal wurde von Verschwendung von Steuermitteln, dem Fehlen fachlicher Gründe und völlig unmöglicher Menschenführung gesprochen. Ich möchte mir diese Wortwahl gar nicht zu eigen machen, aber sie zeigt, wie stark doch damals der Verdacht war, dass es sich eher um Symbolpolitik, weniger um eine organisatorische Entscheidung handelt. Auch der Bund der Steuerzahler hat genau dieses Projekt aufgegriffen, meine Damen und Herren. Öffentlich wurde die Frage aufgeworfen, ob die erhofften regionalen Impulse noch im Verhältnis zu mindestens zehn Millionen Euro Kosten stehen. Damals wurde in der Presse berichtet, das Ministerium habe bestätigt, dass die vom Bund der Steuerzahler kritisierten zehn Millionen Euro Umzugskosten stimmen, sich aber auf zehn Jahre bezögen und sämtliche Ausgaben umfassten. Das ist keine parteipolitische Kritik, sondern eine klassische Kosten-Nutzen-Frage. Genau diese Frage müsste eine Staatsregierung beantworten, wenn sie von einer Erfolgsbilanz spricht. Das zweite Beispiel ist das Verwaltungsgericht Freyung bzw. Plattling. Wir wollen nicht, dass Parteifreunde irgendwo beglückt werden, sondern wir alle wollen den Menschen helfen. Hier zeigt sich weniger das Kostenproblem als die Unstetigkeit der Standortpolitik. Ursprünglich war politisch lange der Standort Freyung in der Diskussion. Wir haben hier im Bayerischen Landtag entsprechend debattiert. Der Landtag hat sich dann am 18. Juni 2024 für Plattling entschieden. Was sieht man daran? – Nicht jede Standortentscheidung ist Ausdruck einer ruhigen, stringenten und von Anfang an durchdachten Strategie. Manches wirkt eher wie politisches Nachjustieren, wie ein Ringen darum, am Ende noch eine halbwegs passende Lösung präsentieren zu können. Genau deswegen ist auch hier die Abgrenzung wichtig. Wir als AfD sagen nicht, dass Regionalisierung an sich falsch ist, und nicht, dass jede Behörde außerhalb Münchens unsinnig ist. Wir sagen auch nicht, dass der ländliche Raum keine staatlichen Einrichtungen verdient hätte – im Gegenteil. Wir sind nicht gegen Regionalisierung. Wir sind gegen unklare, teure, vorschnelle, schöngefärbte Regionalisierung. Deshalb ist unser eigener Antrag für Plattling damals in der Debatte so richtig gewesen, weil wir uns damals ganz klar für diesen Standort entschieden haben. (Beifall bei der AfD – Toni Schuberl (GRÜNE): Mit fremden Federn habt ihr euch geschmückt! Das war nicht eure Idee! Auf den fahrenden Zug aufgesp- rungen!) Das ist der Unterschied: nicht blind dagegen, sondern zielgenau dafür, wenn ein Projekt einen erkennbaren Mehrwert für Bürger und Region bringt. Es geht zuletzt noch um die Prioritätenfrage. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist seit Längerem schwach. Das reale Bruttoinlandsprodukt ist 2025 nur um 0,2 % gewachsen. Das ist eine Phase, in der Politik genau erklären muss, worauf sie ihre Kraft, ihr Geld und ihre Aufmerksamkeit richtet. Parallel dazu stehen Freistaat und Kommunen unter hohem Investitionsdruck. Genau deshalb ist die Frage erlaubt, ob man heute wirklich noch eine große Erfolgsbilanz der Behördenverlagerung feiern sollte oder ob man nicht vielmehr nüchtern sagen müsste: Es gibt Projekte, manches mag sinnvoll gewesen sein, aber gerade jetzt müssen wir Wirkung, Kosten und Priorität strenger prüfen als früher. Die Staatsregierung selbst rahmt Behördenverlagerungen als Strukturpolitik. Genau deswegen muss sie auch an der Prioritätenfrage gemessen werden; denn Regionalisierungspolitik darf kein Selbstzweck sein. Sie darf auch kein Ersatz dafür sein, harte Prioritäten offen anzusprechen. Wenn die Staatsregierung von Erfolg spricht, dann muss sie den Maßstab offenlegen in Bezug auf Kosten, Personalrealität, belastbare Wirkung und eine ehrliche Antwort auf die Frage geben, warum genau dieses Projekt jetzt vorrangig war, warum die eine Behörde verlagert wurde und die andere vielleicht nicht. Solange das nicht geschieht, bleibt von dieser sogenannten Erfolgsbilanz nur eines übrig: eine zu früh gezogene politische Schlussfolgerung. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht der Kollege Michael Hofmann für die CSU-Fraktion.

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Michael Hofmann CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatsminister, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin in einem kleinen Dorf aufgewachsen, ungefähr 600 Einwohner. Zur Zeit meiner Geburt gab es bei uns keine Autobahn. Als ich ins Gymnasium gewechselt bin aus einer Klasse mit ungefähr 28 oder 29 Schulkindern, gingen noch 6 weitere mit mir aufs Gymnasium. Seitdem haben sich die Zeiten geändert. Wenn sich die Zeiten ändern, dann muss Politik Maßnahmen ergreifen. Die Bayerische Staatsregierung tut genau das. Heute arbeite ich in München und bin innerhalb von zwei Stunden zu Hause, weil wir eine ICE-Strecke von München nach Nürnberg bis nach Berlin gebaut haben gegen erbittertsten Widerstand auch der Menschen vor Ort. Heute ist das eine Infrastrukturmaßnahme, die dem Freistaat Bayern hilft, die uns voranbringt und die wirtschaftliche Prosperität weiter vorangetrieben hat. Deutschland ist ein starkes Land, Bayern ist sein Motor. Wir haben mit den richtigen Entscheidungen die Maßnahmen getroffen, um stark zu sein, und das zu einem Zeitpunkt, als gleichwertige Lebensverhältnisse in der Bayerischen Verfassung noch gar nicht drinstanden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) So gern ich meine Arbeit hier in München mache: Ich fahre gern wieder zurück in meine Heimat, in mein Dorf. Ich wünsche Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es Ihnen ähnlich geht, weil es nämlich etwas mit Heimat zu tun hat. Wir stehen auch deswegen hier, weil wir für unsere Heimat kämpfen und weil wir uns für sie einsetzen. Wenn wir uns für unsere Heimat einsetzen, dann nicht allein deswegen, weil jetzt in der Bayerischen Verfassung etwas von gleichwertigen Lebensverhältnissen steht, sondern auch deswegen, weil wir der festen Überzeugung sind, dass der ländliche Raum eine echte und faire Chance verdient hat und es wichtig ist, dass wir ihn unterstützen. Das geschieht gegen erbitterte Widerstände von Leuten, die sich hinstellen und sagen, wir sind grundsätzlich nicht dagegen, aber eigentlich gefällt es uns nicht, sehr geehrter Herr Kollege Winhart. Wenn Sie sich so hinstellen und so ein Projekt vorantreiben wollen, dann scheitern Sie von Anfang an. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) Dieser Duktus, den Sie angebracht haben, sehr geehrter Kollege Winhart, ist dieser Sache überhaupt nicht gerecht geworden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Ich will das deutlich betonen: Warum soll es denn nicht beispielsweise in Pegnitz eine Hochschule für den öffentlichen Dienst geben mit 300 Studierenden und 28 Arbeitsplätzen? Ich kann in Pegnitz genauso gut das studieren, was ich in München, Nürnberg, Augsburg oder Regensburg studieren kann. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Oder in Eichstätt!) – Gerne auch Eichstätt, Frau Kollegin Schorer-Dremel. – Das ist keine Frage, ob ich für oder gegen Großstädte bin. Es ist eine Wertschätzung gegenüber den Menschen in der ländlichen Region, die sagen, das ist meine Heimat, hier möchte ich eine Zukunft haben. Wenn ich mich sehr gut ausbilden lasse, dann darf am Ende dieser sehr guten Ausbildung nicht stehen, dass ich in irgendeine Metropole ziehen muss, um dort dem nachgehen zu können, wofür ich ausgebildet worden bin! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich sage Ihnen noch etwas: Wir können gern über die einzelnen Effekte wirtschaftlicher Art – Arbeitsplätze, Studierende, wie profitiert der Bäcker davon usw. – reden. Aber mir kommt bei den Entscheidungen immer wieder das Gefühl zu kurz; denn mit diesen Entscheidungen sagen wir den Menschen: Wir wertschätzen euch in der ländlichen Region, auf dem Land. Wir glauben an die Zukunft eurer Region, und weil wir an diese Region und eure Zukunft in der ländlichen Region glauben, investieren wir. Deswegen bringen wir Arbeitsplätze dorthin. Deswegen bringen wir Studierendenplätze dorthin. Wir als Freistaat Bayern sind ein Flächenland. Wir wollen nicht nur die Großstädte, sondern Gesamtbayern entwickeln, so wie wir es in der Vergangenheit getan haben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deswegen sage ich Ihnen auch: Das haben wir in der Vergangenheit schon mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaften, damals Fachhochschulen, usw. usf. gemacht. Das war der Grundpfeiler, mit dem der Freistaat Bayern seine enorme wirtschaftliche Entwicklung vorangebracht hat. Ja, jetzt kann man darüber diskutieren, ob denn die Unternehmen ihre Arbeitsplätze ebenfalls hinausverlagern oder nicht. Darum geht es dem Freistaat Bayern überhaupt nicht. Es geht nicht um die Frage, inwieweit wir Wirtschaft beeinflussen können oder nicht, sondern es geht in allererster Linie darum, welche Handlungsmöglichkeiten wir haben. Wie sehr sind wir davon überzeugt, dass unser Weg der richtige ist? Da finde ich es schon aberwitzig, wenn der Kollege von der AfD sich hinstellt und sagt: Wir wollen weniger Bürokratie, wir wollen weniger dies, wir wollen weniger das. Mit Ihren fragwürdigen Anfragen tragen Sie im Grunde genommen zu einem der größten Bürokratiemonster bei, (Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) weil Hunderte Heerscharen von Beamten nichts anderes zu tun haben, als Fakten zusammenzutragen, mit denen Sie am Ende eh nichts anfangen können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie haben gesagt, Sie wollen Beamte abbauen. Dann reden wir doch einmal konkret darüber. Wollen Sie keine Landesanstalt für Landwirtschaft in Marktredwitz mit 60 Arbeitsplätzen? Oder wollen Sie die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Pegnitz nicht? (Lachen bei der AfD) Wollen Sie kein Haus für Gesundheitsmanagement vom Landesamt für Gesundheit in Bad Kissingen? – Das sind all die Themen, bei denen es dazugehört, Ja oder Nein zu sagen. Aber das, was Sie vorhin gebracht haben, war wenig überzeugend. Wir sind der festen Auffassung, dass dieser Weg weitergeht. Sehr geehrter Herr Staatsminister, ich sage Ihnen ein herzliches Dankeschön für die Umsetzung dieser Strategie. Ich vergesse auch nicht, dass wir 2015 mit den ersten Beschlüssen begonnen haben, sehr geehrter Herr Ministerpräsident. Da hat es den Anfang genommen. Aber die Umsetzung ist natürlich auch schwierig, und der Minister hat deutlich gemacht, wo die Probleme liegen. Man hatte den Versuch auch schon einmal anders unternommen und gesagt, wir versuchen, die Menschen par ordre du mufti in eine andere Region zu bringen. Sehr geehrter Herr Staatsminister, Sie haben die richtige Entscheidung getroffen. Wir sollten nichts überstürzen. Wir möchten die Menschen, die für uns den öffentlichen Dienst wuppen, mitnehmen. Wir haben nichts von demotivierten Leuten in der öffentlichen Verwaltung. Wir möchten, dass die Menschen gerne und zufrieden für den Freistaat Bayern arbeiten, weil sie dann auch hervorragende Arbeit abliefern. Es ist richtig, sehr geehrter Herr Staatsminister, dass Sie in dem Zusammenhang nicht Eile und Hetze, sondern ein überlegtes Handeln walten lassen, bei dem Sie die Belegschaft, die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen, damit wir vor Ort letzten Endes die richtigen Entscheidungen treffen, auch in der Infrastruktur. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ja, wir werden Leute nicht versetzen müssen. Wir werden manche sowieso dort hinbekommen, weil sie einen Versetzungsantrag stellen. An der Stelle auch eine klare Werbung für den ländlichen Raum: So schön es ist, dass man in München ein Deutsches Museum hat, aber auch wir haben Stärken, die es lohnen, sodass man in dem Bereich gerne und zufrieden lebt. Man weiß, dass man Natur und Umwelt miteinander genießen kann, und hat eine starke Bodenständigkeit bei den Menschen vor Ort. Da kennt jeder jeden. Das ist nicht Provinzialität, sondern ein echter Mehrwert für das Wohlbefinden der Menschen. Deswegen stehen wir auch dazu. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Dann sage ich dazu: Das Landesamt für Steuern bietet in Zwiesel beispielsweise 100 Arbeitsplätze. Es ist wichtig, dass wir darüber sprechen. Mit dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung – digitale Landkarten – in Windischeschenbach kommen 60 Arbeitsplätze hinzu. In Freyung bietet das Fortbildungs- und Tagungszentrums der bayerischen Polizei 50 Arbeitsplätze. Das Wort Bürokratieabbau, sehr geehrter Herr Kollege Winhart, in dem Zusammenhang in den Mund zu nehmen, ist schlichtweg aberwitzig. Deswegen ist es wichtig, dass wir diese kleinstrukturierten Räume unterstützen, auch Waldsassen mit 70 Arbeitsplätzen. Ich weiß, dass wir heute nicht nur über die Umsetzung der ersten Stufe reden sollten. Wir sollten uns auch darüber unterhalten, was weiter geplant ist. Ich weiß, dass es auch Kritik von anderer Seite gibt, sehr geehrter Herr Kollege Pargent, was zum Beispiel die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Kronach angeht. Ich bedaure es sehr, dass Sie als Oberfranke in dem Zusammenhang gegen die eigene oberfränkische Heimat sprechen. Sie arbeiten da nicht richtig. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Lachen bei der AfD) Sie sollten für Ihre Region kämpfen. Wenn Sie das nicht tun, müssen Sie sich in diesem Haus auch Kritik gefallen lassen; denn eines ist klar: Wenn man sich in Regionen wie beispielsweise Kronach umschaut, merkt man, dass viele Menschen sich fragen: Habe ich da eigentlich Zukunft? Bleibe ich da, oder gehe ich weg? Ist es wirklich das, was wir als Freistaat Bayern wollen? – Nein, das wollen wir nicht. Das Ganze ist mit erheblichen Kraftanstrengungen verbunden, natürlich auch mit finanziellem Aufwand. Aber Wertschätzung für die Menschen draußen in der Region wird sich nicht allein mit Heller und Pfennig bewerten lassen. Sie wird sich nicht allein mit Wirtschaftswachstum bewerten lassen. Sondern sie zeigt sich auch in deutlichen Standortentscheidungen in dem Sinne, dass dieser Raum fest auf die Unterstützung des Freistaats Bayern und der Bayerischen Staatsregierung bauen kann. Wir lassen uns nicht von halbseidener Kritik aus der Bahn werfen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass hier noch mehr getan werden kann, wenn wir die weiteren Schritte richtig unternehmen. Ich bitte ganz herzlich darum, diese Position, diese Struktur- und Richtungsentscheidungen nicht kleinzureden. Es mag sein, dass nicht jedem alles gefällt. Das liegt in der Natur der Sache. Aber bitte bringen Sie die Menschen nicht auf einen falschen Trichter, aus dem am Ende des Tages hervorgeht, der Bayerische Landtag hätte die ländlichen Regionen aufgegeben. Das hat er nicht getan, das wird er nicht tun. Mit dieser Bayerischen Staatsregierung wird es auch nicht geschehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Als Nächste spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Kollegin Katharina Schulze.

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Katharina Schulze GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich war am Sonntag in Straubing und hatte meinen Stammtisch mit Hannes Ringlstetter. Wir haben mit sehr vielen Leuten darüber diskutiert, was Bayern eigentlich ausmacht. Wir waren uns relativ schnell einig, dass Bayern deswegen so großartig ist, weil Bayern vielfältig ist, weil Bayern verschieden ist, weil Bayern eine großartige Natur hat, weil in Bayern anpackende Menschen wohnen und arbeiten, egal, ob sie in der Straßenmeisterei, als Lehrerin, ob sie in einem großen Konzern oder einer Behörde tätig sind. Egal, ob diese Menschen jetzt in Unterfranken oder Schwaben, in einem 600-Einwohner-Dorf – wie Sie gesagt haben, Herr Hofmann – oder einer großen Stadt wohnen, alle Menschen in Bayern eint, dass sie gerne hier in diesem Freistaat leben. Gleichzeitig kamen wir darauf, dass die Menschen, egal, wo sie wohnen, schon merken, dass sich etwas verändert hat. Die weltpolitische Lage drückt alle. Die Lebensrealitäten sind überall ein bisschen unterschiedlich. In manchen Orten in Bayern ist es kaum noch möglich, eine bezahlbare Wohnung zu finden. In anderen Orten gibt es keinen Kitaplatz. Dann gibt es in manchen Regionen einen gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr; woanders muss man schon dankbar sein, wenn der Bus ein- oder zweimal fährt. Auch die medizinische Versorgung ist nicht überall so gut, wie sie eigentlich sein sollte. Sprich, es ist unsere Aufgabe, die Aufgabe der bayerischen Politik, dafür zu sorgen, dass es in ganz Bayern gleichwertige Lebensverhältnisse gibt. (Beifall bei den GRÜNEN) Um das zu erreichen, können natürlich die Behördenverlagerung und der Aufbau von Hochschulstandorten geeignete Mittel sein. Für mich und für uns als Fraktion hängt es aber an ein paar Faktoren, ob ein Umzug wirklich sinnvoll ist oder nicht. Man kann es gut zusammenfassen mit: Dezentralität ja, Symbolpolitik nein. Wenn die Verlagerung von Behörden ein Gewinn für die Region und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist und regionale Wertschöpfung schafft, sind wir mit dabei. Ist die Verlagerung aber bürokratisch, ineffizient, rein symbolisch und ohne echten Nutzen für Mitarbeitende, Regionen oder Bürgerinnen und Bürger, lehnen wir sie ab. Um es einmal zu konkretisieren, Kolleginnen und Kollegen: Es hat keinen Sinn ergeben, das Staatsarchiv von Würzburg nach Kitzingen zu verlegen. Die Verlagerung betrifft wenige Stellen und ist extrem teuer – 83 Millionen Euro für 20 Arbeitsplätze! Sie ist auch nicht alltagstauglich; denn das Archiv wurde von den Nutzerinnen und Nutzern in der Universität und den Behörden wegverlagert, und wir haben ein zusätzliches Hin und Her. Hier, lieber Herr Finanzminister, hätte ich mir von Ihnen bei Ihrer Bilanz auch ein paar kritische Worte gewünscht, weil eine Bilanz auch bedeutet, dass man sich die Vergangenheit ehrlich anschaut. Vieles ist gut gelaufen, aber manches nicht. Nur sich selbst zu beweihräuchern, ist ein wenig unterkomplex und hilft uns auch nicht für die nächste Stufe. Deswegen wären eine ehrliche Analyse und eine klare Aussage wichtig, in welchen Fällen die Entscheidung nicht richtig war, damit man daraus lernen kann. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich komme immer wieder zu dem Punkt, an dem ich feststelle, dass die Bayerische Staatsregierung die Behördenverlagerung nicht unter dem Aspekt sehen darf, wo ich besonders gut unter dem Blitzlichtgewitter der Lokalpresse ein Band durchschneiden und mir als örtlicher Abgeordneter oder Minister oder Ministerin selbst auf die Schulter klopfen kann. Nein, eine Behördenverlagerung muss für die Region sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sinnvoll sein und zusätzlichen Wert schaffen. Daran werden wir GRÜNE auch in Zukunft die Behördenverlagerung messen. (Beifall bei den GRÜNEN) Uns allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss klar sein, dass es mehr als Behördenverlagerungen braucht, um ganz Bayern attraktiv zu halten. Schauen wir uns doch einmal die momentane wirtschaftliche Lage an. Sehr viele Menschen in Bayern haben Angst um ihren Arbeitsplatz. Hier hilft der Hinweis auf eine Behördenverlagerung auch nicht viel; denn wenn jemand heute in einem Maschinenbaubetrieb arbeitet, wird er nicht morgen im Finanzamt anfangen können. Vielleicht sollte der Wirtschaftsminister nicht nur auf den Festplätzen unterwegs sein, sondern auch einmal den Blick auf die Arbeitsplätze in Bayern richten und schauen, wie man dort unterstützend tätig sein kann. (Staatsminister Hubert Aiwanger: Dafür brauche ich nicht deinen Tipp!) An Herrn Ministerpräsidenten Söder: In den Jahren, in denen die Ampel in der Bundesregierung war, haben Sie immer beklagt, es gebe angeblich keine gute Wirtschaftspolitik, weil Sie nicht mitregieren. Jetzt regiert die CSU auf Bundesebene mit, und die Wirtschaft in Bayern ist immer noch nicht angekurbelt worden. Vielleicht werden Sie hier einmal tätig! Sorgen Sie einmal dafür, dass wir eine gezielte regionale Ansiedlungspolitik haben und nicht nur den Großraum München stärken, (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) mit "Invest in Bavaria" das passende Instrument ausrollen und den Mittelstand sowie die Start-ups dabei mehr in den Fokus rücken. Neben Behördenverlagerungen braucht es eine gescheite Wirtschaftspolitik, und die sehe ich von Ihnen im Moment nicht. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von der AfD: Habeck, oder was? – Lachen bei der AfD) Ich bin regelmäßig bei Unternehmerinnen und Unternehmern. Frage ich diese, was sie im Moment von der Politik brauchen, wünschen sie sich nicht, dass die Behörde, die sie benötigen, in derselben Straße sitzt wie sie. Sie wollen lieber bessere Schnittstellen und eine digitalere Verwaltung, und sie brauchen ein bisschen mehr Serviceorientierung. Hier sind wir bei dem wichtigen Thema Digitalisierung der Verwaltung. Sehe ich mir aber die Debatte in der Bayerischen Staatsregierung an, bei der der eine Koalitionspartner schreit, ich will die Faxgeräte abschaffen, und der andere sagt, na ja, so toll ist das auch nicht, und das ist dann die Debatte über die Digitalisierung in der Verwaltung, kann ich ganz klar sagen: Hier muss mehr passieren, damit wir die Verwaltung in die Lage versetzen, digitaler und ein gutes Angebot für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmerinnen und Unternehmer zu werden. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Sie werden dem Thema nicht gerecht!) Ferner, glaube ich, gehört zur Behördenverlagerung, auch wenn man sich die Hochschulstandorte ansieht, immer noch mehr, als nur die Behörde oder den Hochschulstandort dorthin zu setzen. Herr Hofmann, Sie haben so schön gesagt, Ihnen sei es wichtig – und das teile ich –, in der Heimat bleiben zu können, dort einen guten Arbeitsplatz zu haben und nicht in die großen Städte ziehen zu müssen, wenn man das nicht möchte. Aber wenn Sie als Staatsregierung nicht für eine finanziell gute Ausstattung der kommunalen Ebene sorgen, sodass Sie sich auch um die Rahmenbedingungen kümmern können, wird es schwierig. Was meine ich damit? – (Michael Hofmann (CSU): Neue Gewerbegebiete ausweisen!) Ausreichende Kitaplätze sowie Kunst- und Kulturangebote, einen Bus, der regelmäßig fährt, weil nicht jeder ständig nur mit dem Auto fahren kann und will. Wir müssen den Kommunen wieder Luft zum Atmen geben. Sie brauchen mehr direkte Mittel statt die enge Leine der Förderpolitik. Wir müssen ihnen vor allem die Möglichkeit geben, auch eigenes Geld einzunehmen, (Michael Hofmann (CSU): Mit neuen Gewerbegebieten!) indem wir ihnen zum Beispiel die Verpackungssteuer ermöglichen. Das brauchen wir zusätzlich, damit die wirtschaftliche Kraft in den Regionen steigt und die Orte lebenswert bleiben. Hier reicht die Behördenverlagerung alleine nicht aus. Kommunen brauchen mehr Luft zum Atmen, um ein attraktives Umfeld für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. (Beifall bei den GRÜNEN) Kolleginnen und Kollegen, wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind überzeugt, dass die Menschen im ländlichen Raum am besten wissen, was sie vor Ort benötigen. Deswegen möchten wir den Kräften der Selbstbestimmung freien Lauf lassen. Dies stärkt den Gemeinsinn und verleiht Gestaltungsmacht. Dadurch wird am Ende das gesamte Land stärker. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht Herr Kollege Bernhard Pohl für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Bernhard Pohl FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Schulze, ich habe am Ende Ihrer Rede sehr stark an Wolfgang Krebs denken müssen. Ich glaube, Sie hatten im zweiten Teil die falsche Rede dabei. Das hatte nicht viel mit dem Thema zu tun. (Katharina Schulze (GRÜNE): Heimat Bayern!) Ich gehe nachher aber gerne noch auf den ersten Teil Ihrer Rede ein. Behördenverlagerungen zur Stärkung der Heimatregionen in Bayern sind das Thema. Jetzt blicke ich einmal zurück in das Jahr 2008, als wir in den Bayerischen Landtag kamen. Damals war unser großes Thema – und ist es noch heute –: Bayern ist stark als Flächenland. Wir brauchen gleichwertige Lebensverhältnisse im Freistaat. Wir haben erbittert die damals noch herrschende Metropolpolitik der CSU bekämpft. Stoiber hat München damals auf die Ebene der Champions League gehoben. Oberbayern war Bundesliga, und der Rest war in der Bayernliga angesiedelt. Erwin Huber hatte, als wir schon im Landtag waren, dann die Idee, dass Bayern nur in acht großen Metropolen zu stärken sei. Das flache Land, wie er sich ausgedrückt hat, sollte sozusagen am Tropf dieser Metropolen hängen. Diese Politik gehört komplett der Vergangenheit an. Wir FREIE WÄHLER haben maßgeblich mit veranlasst, dass 2013 die Forderung, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, als Verfassungsauftrag in unsere Bayerische Verfassung geschrieben wurde. In den Jahren 2013 bis 2018 waren wir noch in der Opposition. Ich muss aber sagen, auch damals hat die CSU als Regierungspartei das schon sehr ernst genommen. Der damalige Finanzminister Markus Söder hat die Heimatstrategie zur Chefsache gemacht und sehr entschlossen vorangetrieben. Wir als Opposition haben das damals positiv und konstruktiv begleitet. Dies kann man, liebe Frau Kollegin Schulze, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht behaupten. Die SPD war überwiegend bei uns, aber die GRÜNEN haben speziell das Thema Behördenverlagerungen im Haushaltsausschuss massiv bekämpft. Ich kann auch noch die beiden Protagonisten benennen. Es waren Thomas Mütze und Claudia Stamm, die damals massiv gegen dieses Thema zu Felde gezogen sind. (Katharina Schulze (GRÜNE): Ich spreche jetzt für uns!) Ich nenne beispielhaft die Verlagerung der Bewertungsstelle nach Höchstädt im Landkreis Dillingen, die zu erbitterten Wortgefechten im Ausschuss geführt hat in einer Schärfe, die der Bedeutung dieser Behördenverlagerung in keiner Weise entsprochen hat. Warum ist es so wichtig – und ich spreche hier, Frau Kollegin, nicht von Symbolpolitik –, Behörden zur Stärkung der Heimatregionen in die bayerischen Regionen zu verlagern? Lieber Herr Kollege Hofmann, übrigens haben wir sie nicht nur auf das flache Land, sondern auch in Metropolen, Städte und ländliche Bezirke verlagert. Alle drei sind es wert, dass wir sie entwickeln. Wir sind der festen Überzeugung, dass der Mensch in Mellrichstadt, in Marktschorgast oder in Wurmannsquick nicht weniger wert oder weniger schlau ist als in München, Nürnberg oder Augsburg. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Wir haben in ganz Bayern Potenziale und Talente. Ich sage auch ganz persönlich: Manchmal werden diese Talente im ländlichen Raum oder in den Mittelstädten sogar besser entwickelt als in Großstädten und Metropolen mit starken sozialen Spannungen und familiären Schwierigkeiten. Es rentiert sich in jeder Hinsicht, die Heimatregionen zu entwickeln. Deswegen sage ich ganz herzlich Danke an unseren Finanzminister Albert Füracker, der dafür zuständig ist und das fortführt, was Markus Söder begonnen hat. Ich sage ganz herzlichen Dank an die Koalitionsfraktionen der FREIEN WÄHLER und der CSU, die genau dieses Atmen und dieses Leben zur Grundlage ihrer Politik gemacht haben. Das ist ein Erfolgsrezept. Sogar Frau Kollegin Schulze muss das zumindest teilweise anerkennen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Katharina Schulze (GRÜNE): Habe ich auch!) Was ist der Mehrwert dieser Behördenverlagerung? – Der Mehrwert ist sicherlich – an dieser Stelle bin tatsächlich beim Begriff der Symbolpolitik – die Stärkung des Selbstbewusstseins der Regionen. Ich gebe zu, dass es für uns in Kaufbeuren schon eine Aufwertung ist, wenn wir eine Außenstelle der Staatskanzlei haben. Ich glaube auch, für die Menschen in Gunzenhausen ist es eine Aufwertung, wenn sie dort eine Außenstelle des Kultusministeriums haben, auch wenn das zugegebenermaßen nicht die riesigen Arbeitsplatzmengen sind. Daneben gibt es aber tatsächlich auch noch einen anderen wichtigen Grund für Behördenverlagerungen. Wir heben die Ressourcen in den Regionen. Nicht jeder mag täglich vom Bayerischen Wald nach München pendeln oder sich dort eine Wohnung nehmen. Die Menschen in Passau, Freyung oder Deggendorf sind froh, wenn sie eine Behörde vor Ort haben, in der sie arbeiten können. Beispielhaft nehme ich jetzt einmal die Stadt Ansbach her. Für die Ansbacher ist es nicht nur eine Aufwertung, sondern auch eine geschickte Methode, Arbeitsplätze zu generieren, wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dort einen zweiten Sitz hat. Diese Behördenverlagerung ist übrigens nach dem Krieg erfolgt. Wenn die Bezirksregierung in Ansbach und nicht in Nürnberg sitzt, wird das Land und die Region gestärkt. Natürlich ist mir bewusst, dass die Behördenverlagerung eine Daueraufgabe ist. Daueraufgabe heißt, dass wir damit längst nicht zu Ende sind. Wir werden immer wieder neue Runden von Behördenverlagerungen machen, in welchem Umfang auch immer. Im Übrigen glaube ich, dass die Behördenverlagerung momentan zwar zu mehr Kosten führt, aber mittel- und langfristig volkswirtschaftlich und finanztechnisch positive Auswirkungen haben wird; denn der Bau von Behörden ist in der Region günstiger als in der Landeshauptstadt München. Ich rede noch nicht einmal nur von den Bodenpreisen. Selbstverständlich ist es auch richtig und wichtig, die Metropolen zu entzerren, damit der Großraum München nicht immer noch mehr wächst. Stattdessen sollten wir in den Regionen stärker werden. Herr Kollege Pargent, Oberfranken ist ein Regierungsbezirk, der lange unter deutlichem Bevölkerungsrückgang gelitten hat. An dieser Stelle müssen wir etwas tun. Wir müssen dem entgegenwirken. Behördenverlagerungen sind dafür ein wichtiger Baustein, aber natürlich nicht alles. Die Wirtschaft ist die Lebensader unseres Freistaats. Es ist gut, wenn sich die Wirtschaft unterschiedlich ansiedelt. Man kann darüber diskutieren, ob die Behördenverlagerung das einzige Mittel ist. Es ist zumindest ein Signal, dass der Freistaat an seine Regionen glaubt. Sehr geehrter Herr Kollege Hofmann, selbstverständlich ist auch die Verkehrsinfrastruktur wichtig. Ich denke an Ober- und Unterfranken. In Thüringen habe ich damals hautnah die Debatten um die A71 und A73 miterlebt. Die eine sollte durch Unterfranken nach Erfurt, die andere durch Oberfranken nach Erfurt führen. Speziell von grüner Seite gab es massiven Widerstand gegen die Projekte. Es wurde sogar der Bundesrechnungshof eingeschaltet. Das war kein Strukturthema. Das war nicht hilfreich, wenn man gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern schaffen will. Wir haben wirklich viel getan. Die Behördenverlagerung ist ein ganz wesentlicher Teil davon. Sie ist noch nicht abgeschlossen. Wir haben heute den Finanzminister hier. Aktuell stehen wir vor der Vollendung der Verlagerung der Hochschule für Finanzen nach Kaufbeuren und nach Kronach. Wir haben auch andere Themen, die wir anpacken werden und müssen. Es gibt weitere gute und interessante Synergien. Ja, wir müssen die Menschen mitnehmen. Das tun wir auch. Die Bewerberzahlen für die verlagerten Behörden liegen weit über dem Angebot. Insgesamt handelt es sich um eine hervorragende Maßnahme der Bayerischen Staatsregierung und der sie tragenden Fraktionen. Wir werden weitermachen, gemeinsam für Bayern, für gleichwertige Lebensverhältnisse. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht für die SPD-Fraktion Herr Kollege Arif Taşdelen.

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Arif Taşdelen SPD

Lieber Herr Kollege Pohl, Sie sagten, die SPD sei eher bei Ihnen gewesen. Richtig wäre, wenn Sie gesagt hätten: Die SPD war die treibende Kraft, wenn es um gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern ging. (Beifall bei der SPD) Ich darf an den Kollegen Rabenstein und die Kollegin Annette Karl erinnern. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Maget war damals Fraktionschef! Der würde das nicht unterschreiben!) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über Behördenverlagerungen sprechen, sollten wir eines voranstellen: Dieses Instrument ist richtig und notwendig, lieber Herr Staatsminister. Ein moderner Staat darf sich nicht auf wenige Zentren beschränken. Er muss in allen Regionen präsent sein, konkret vor Ort und spürbar im Alltag der Menschen. Der Staat gehört nicht nur nach München, der Staat gehört nach ganz Bayern. Dieser Weg ist in weiten Teilen erfolgreich: mehr als 2.500 Arbeitsplätze und mehr als 900 Studienplätze in der ersten Stufe, weitere rund 2.600 Arbeitsplätze und 400 Studienplätze in der zweiten Stufe. 77 % der Projekte wurden bereits nach sechs Jahren umgesetzt. 51 Behörden mit über 1.500 Beschäftigten haben ihre Arbeit aufgenommen – Gunzenhausen, Ansbach, Hof, Weiden, Zwiesel, Viechtach und viele andere. Das ist keine Symbolpolitik. Das ist Staat, der vor Ort ankommt. (Beifall bei der SPD) Wir müssen aber auch ehrlich bleiben; denn Behördenverlagerung ist kein Selbstläufer und schon gar kein Allheilmittel. Natürlich können auch große Städte profitieren. Nürnberg zeigt das eindrucksvoll. Die Verlagerung des Heimatministeriums dorthin ist eine Erfolgsgeschichte. Sie beweist, dass leistungsfähiger Staat auch außerhalb Münchens geht. Entscheidend ist nicht, wo etwas hingeht, sondern wer am Ende wirklich profitiert. Gerade Kronach zeigt, worauf es ankommt. Kronach ist als Standort für die Finanzhochschule völlig in Ordnung. Aber wir wollen nicht, dass dafür Herrsching aufgegeben wird; denn wenn am Ende die Ausbildungskapazität von bisher 600 auf 440 Studienplätze sinkt, ist nichts gewonnen, und das in einer Zeit, in der uns gerade in der Finanzverwaltung Personal fehlt. Kronach, ja, aber Herrsching sollten wir erhalten. Wer Personal braucht, darf keine Ausbildungskapazitäten abbauen. Auch bei den Kosten sehen wir: Die Kosten für die JVA Marktredwitz steigen, von 296 auf 369 Millionen Euro. Ohne solide Planung wird aus Strukturpolitik schnell ein Kostenproblem. Wir sehen auch: Nicht jede Idee trägt. Die Verlagerung der Lotterie- und Spielbankverwaltung wird nicht weiterverfolgt. Der eigene Regierungsbezirk München ist Geschichte. Nicht jede Schlagzeile ist schon Strukturpolitik. Deshalb ist unsere Haltung klar: Ja, Behördenverlagerung ist sinnvoll. Ja, sie kann wirken. Aber sie ist nur ein Baustein. Gleichwertige Lebensverhältnisse entstehen nicht durch Umzüge von Behörden, sondern durch Investitionen vor Ort. Machen wir uns nichts vor: Staatliche Arbeitsplätze sind wichtig. Aber sie ersetzen keine Ärzte, keine Schulen, keine Busverbindungen und kein schnelles Internet. (Beifall bei der SPD) Ein Amt ersetzt keinen Hausarzt. Ein Standort ersetzt keine Infrastruktur. Deshalb brauchen wir mehr als Verlagerungspolitik. Wir brauchen eine echte Strukturpolitik. Darauf wird meine Kollegin Christiane Feichtmeier noch gesondert eingehen. Wir dürfen nicht stehen bleiben, sondern sollten den nächsten Schritt gehen. Behördenverlagerung, ja, aber mit klaren Kriterien: sozialverträglich, auf freiwilliger Basis, strategisch gesteuert und nicht zufällig. Sie soll dort stärken, wo Bayern heute noch zu schwach ist. Am Ende geht es nicht um Behörden, es geht um Lebensverhältnisse, und die müssen überall in Bayern gleichwertig sein. (Beifall bei der SPD)

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Ilse Aigner

Für die CSU-Fraktion spricht als Nächster der Kollege Alfred Grob.

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Alfred Grob CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Staatsminister! Wir haben es jetzt schon öfter gehört: Die Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen ist eines der edelsten und wichtigsten Ziele, die uns die Bayerische Verfassung mit auf den Weg gibt. Wir wollen nämlich kein Bayern der verschiedenen Geschwindigkeiten. Wir wollen ein Bayern, in dem Stadt und Land gleichermaßen an der Entwicklung teilhaben. Meine lieben Damen und Herren, ein Weg, dahin zu kommen, ist die Behördenverlagerung, auf die wir jetzt nach zehn Jahren als Erfolgsstory zurückblicken können. Bevor ich aber in die einzelnen Punkte gehe, möchte ich noch eine Bemerkung loswerden. Als langjähriger Polizeibeamter und Dienststellenleiter kenne ich den öffentlichen Dienst aus dem Effeff, aus der Innenperspektive. Ich weiß, welch hervorragende und welch zuverlässige Arbeit unsere 350.000 bayerischen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Tag für Tag und rund um die Uhr erbringen. Deshalb vorab und in unser aller Namen ein herzliches Dankeschön und den Respekt! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Bayern leistet sich einen eigenen Ausschuss für den öffentlichen Dienst. Das ist kein Komfort, das ist keine Selbstverständlichkeit, das ist Ausdruck des hohen Stellenwertes und der großen Wertschätzung, die wir für den öffentlichen Dienst haben. Das möchte ich hier noch mal zum Ausdruck bringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Behördenverlagerung haben wir zwei Ziele erfüllt, die mir ganz besonders und uns allen aus dem öffentlichen Dienst am Herzen liegen: erstens die gleichwertigen Lebensverhältnisse in Stadt und Land und zweitens die kontinuierliche Stärkung des öffentlichen Dienstes als Rückgrat unserer Gesellschaft und als Stabilitätsgarant gerade in Zeiten wie diesen. Es ist ein logischer Weg, dass diese beiden Ziele natürlich Hand in Hand gehen. Warum ist also der Freistaat Bayern so attraktiv als Arbeitgeber? – Ich glaube, es liegt auch daran, dass die Nähe des Wohnortes zur Dienststelle auschlaggebend ist für viele Bürgerinnen und Bürger. Wir erfüllen also den Wunsch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, nicht nur für den Freistaat Bayern zu arbeiten, sondern konkret auch zu Hause ihre Expertise einbringen zu können. Was haben wir im Rahmen der Behördenverlagerung konkret getan? – Wir haben von 2015 bis 2025 nahezu 3.000 Arbeitsplätze und 430 Studienplätze verlagert. Danke an unseren Staatsminister der Finanzen und für Heimat dafür, dass er das hier so richtig durchgezogen hat, Danke an alle beteiligten Ressorts und Danke an unseren Ministerpräsidenten, der seinerzeit den Impuls für die Heimatstrategie gesetzt hat. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Was ist mir besonders wichtig? – Der Freistaat Bayern als Dienstherr und als Arbeitgeber hat dabei immer auf Freiwilligkeit und Sozialverträglichkeit gesetzt. Niemand wurde und wird hier gegen seinen Willen irgendwohin versetzt. Das muss man erst mal schaffen. Außerdem haben wir alle, und zwar alle, Akteure mitgenommen: Die Gewerkschaften – wo sind sie denn? –, der Bayerische Beamtenbund und die Staatsregierung ziehen an einem Strang und – man möchte es nicht glauben – in dem Fall auch in die gleiche Richtung. Wir haben die persönlichen, die familiären und die sozialen Verhältnisse aller Bediensteten berücksichtigt. So kommt der Dienstherr – und das ist wichtig – seiner besonderen Fürsorgepflicht im Rahmen der Behördenverlagerung nach. Ganz konkret: Welche Schritte sind auch aus Sicht des öffentlichen Dienstes erfolgt? – Für die Beschäftigten erfolgte der Verlagerungsprozess stufenweise und langsam über zehn Jahre hinweg. Damit ermöglichten wir die Planbarkeit für alle Beteiligten, beruflich wie privat. Das ist wichtig. Um Beamte und Tarifbeschäftigte gleichermaßen zu motivieren, haben wir finanzielle Anreize geschaffen: Niemand wurde finanziell schlechtergestellt als zuvor. Sofern sich Beamtenbezüge durch den Wegfall von Zulagen verringert hätten, gewährte der Freistaat aufzehrbare Ausgleichszulagen. Das ist auch wichtig. Es gibt im Rahmen der Behördenverlagerung keine Versetzungen in Ämter mit niedrigerem Grundgehalt oder Versetzungen in den einstweiligen Ruhestand. Dasselbe gilt für Tarifbeschäftigte. Es hat keine betriebsbedingten Kündigungen gegeben, und eventuelle Einkommensverluste haben wir durch aufzehrbare Zulagen ausgeglichen. Eine einmalige Mobilitätsprämie in Höhe von 3.000 Euro erleichterte die ganze Umsetzung, und die Erstattung von Umzugs- und Reisekosten rund um das ganze Paket wurde gewährleistet. Was ich als besonders erwähnenswert empfinde, ist ein Kniff, der dabei auch benutzt wurde, nämlich das Ausnützen der natürlichen Fluktuation. Ein Großteil der zu verlagernden Stellen wird erst nach altersbedingtem Ausscheiden der Mitarbeiter verlagert. Das hat den Vorteil, dass wir die Stabilität der Verwaltung gewährleisten und nur motivierte Freiwillige an die Orte bringen. Danke dafür! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine Damen, meine Herren, Sie sehen, wir haben ein schlüssiges Konzept, gute Einzelmaßnahmen und haben so die Behördenverlagerung vernünftig und mit Augenmaß umgesetzt. Die Grundidee dabei ist stets die Verlagerung aus strukturstarken Bereichen, aus München usw., in strukturschwächere Gebiete. Damit schaffen wir dort sichere Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse vor Ort. Den Beschäftigten ermöglichen wir, dort zu arbeiten, wo sie leben und auch weiterhin gerne leben wollen. Das ist wichtig. Die Behördenverlagerung ist somit Jobmotor im ländlichen Raum und aktive Strukturpolitik in einem. Durch heimatnahe Behördenstrategien und Standorte eröffnen wir also neue Perspektiven für junge Menschen, und das überall in Bayern, von Kaufbeuren bis nach Coburg. Ich glaube, das macht diese Strategie aus. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Um eines klarzustellen: Bayern ist natürlich überall wunderschön, aber für viele Leute ist die Heimatstadt, der eigene Landkreis oder der eigene Bezirk natürlich noch ein Stückchen schöner. Deswegen kann ich auch verstehen und habe es auch immer wieder als Dienststellenleiter erlebt, wenn jemand in seiner Heimatregion bleiben oder dahin versetzt werden möchte. Außerdem schaffen wir mit dieser Strategie eine nachhaltige Unterstützung des Ehrenamtes. Wenn nämlich Menschen im öffentlichen Dienst in der Heimat bleiben und so dem Fußballverein, der Feuerwehr oder dem BRK treu bleiben können, wo sie seit ihrer Jugend und teilweise seit ihrer Kindheit engagiert waren, stärkt das auch das Ehrenamt. Das brauchen wir dringender denn je – Resilienz usw. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir bieten also allen jungen Menschen die Chance, ihre eigene Expertise und ihre Talente in gewohnter Umgebung für den Freistaat einzubringen und für die Leute vor Ort zu wirken. Dies stärken wir durch eine gezielte regionale Nachwuchsgewinnung. Das ist nämlich auch wichtig. Wo gewinnen wir denn am besten Nachwuchs? – Wo die Leute vielleicht in strukturschwächeren Gegenden gerne zum öffentlichen Dienst gehen und wenn sie die Perspektive haben, nach der Ausbildung vielleicht nach einer kurzen Verweildauer in einem Ballungsraum garantiert wieder dahin zurückzukommen, wohin sie zurückwollen. Das sind oft auch die strukturschwachen Räume. Zugleich entlasten wir die überfüllten Ballungsräume. Es wurde schon öfters gesagt: Es wird Planungsraum in Ballungsräumen wie in München freigesetzt. Es wird etwas entwickelt, wo etwas entwickelt werden muss, weil man dort eben konjunkturell einen Impuls setzen sollte. Das entlastet auch den angespannten Arbeitsmarkt, beispielsweise in München, und gibt eine echte Chance für Familien auf dem Land, beispielsweise eigenes Wohneigentum zu erwerben. Außerdem profitiert die örtliche Wirtschaft von den Behördenstandorten. Wo Menschen im öffentlichen Dienst sicheres und gutes Geld verdienen, steigt auch die lokale Kaufkraft, und die lokale Infrastruktur kann ausgebaut werden. Das sind alles Vorteile, die hier anzubringen sind. Damit komme ich zum Schluss. Wir schlagen drei Fliegen mit einer Klappe: Wir halten Menschen in ihrer Heimat, wir entlasten die Ballungsräume, und wir stärken die Wirtschaft. Die Behördenverlagerung und das dazugehörige Personalkonzept – das ist wichtig – stärken den öffentlichen Dienst und bieten als Zukunft für den Freistaat Bayern, weiterhin ein attraktiver und wirklich gern gewählter Arbeitgeber zu bleiben. Wir brauchen die besten Köpfe auch weiterhin bei uns. Das ist ein Impuls dafür. Gemeinsam mit einem starken öffentlichen Dienst sorgen wir für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern, wie es die Bayerische Verfassung von uns verlangt und die Menschen gerade auf dem Land zu Recht von uns erwarten können. Unser Land bleibt attraktiv, sozial und stark. Das ist der Auftrag, den uns der Souverän gegeben hat. Dem kommen wir gerne und in ganzer Weise nach. Ich freue mich auf die zweite Phase der Behördenverlagerung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht Kollege Jörg Baumann für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Jörg Baumann AfD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kollegen! In diesem Fall, muss ich sagen, ist beides richtig: Kritik und Lob. Ich fange erst einmal mit der Kritik an. Kritisch möchte ich bewerten, dass Finanzminister Füracker die Behördenverlagerung stets als ein uneingeschränktes Erfolgskonzept und Vorbild für die Wirtschaft präsentiert. Er betont regelmäßig, Maßnahmen ermöglichten jungen Menschen und Familien ein Leben und Arbeiten fernab der Städte und stärkten den ländlichen Raum nachhaltig – oder, wie er heute gesagt hat: Die Verlagerung ist eine Win-win-win-win-win-Situation. Vielleicht habe ich auch ein "Win" vergessen. Was sind die Worte von Herrn Füracker aber wert? – Als Spitzenpolitiker, der er natürlich ist, weiß er auch, die Dinge in einem positiven Licht darzustellen, auch wenn es nicht so gut läuft. Nehmen wir nur einmal die Presseerklärung zum Bericht des Obersten Rechnungshofs; hier konnten wir lesen: "Bayern steht für verantwortungsvolle und vorausschauende Haushaltspolitik. In seinem aktuellen Jahresbericht bescheinigt der Bayerische Oberste Rechnungshof dem Freistaat Bayern auch für das Haushaltsjahr 2024 eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung." (Staatsminister Albert Füracker: Sehen Sie?) Das klingt erst einmal gut, aber was heißt das eigentlich? Solide Finanzpolitik, eine formale Bestätigung, um Bayerns Status als Stabilitätsanker zu betonen, und die geordnete Haushaltsführung – der ORH bestätigt offiziell, dass Bayern seine Finanzen im Griff hat und keine unzulässigen Schulden macht. Das klingt gut. (Zuruf des Staatsministers Albert Füracker) – Jetzt habe ich es leider nicht verstanden. – Das klingt gut, aber dabei wird natürlich immer die Kritik ausgeblendet. So berichtet der Rechnungshof nämlich auch von Ineffizienz. Der Bericht stellt klar fest, dass Bayern oft ineffizient und teuer agiert. Personalwachstum, besonders der massive Stellenzuwachs, wird als langfristige Gefahr für die Haushaltsstabilität gewertet. Natürlich ist da auch noch der Förderdschungel: Der ORH kritisiert unübersichtliche und unkontrollierte Förderprogramme, die Steuergelder ohne klaren Mehrwert binden. So sehen wir das eben auch bei der Behördenverlagerung: Statt nur positiv zu berichten, sollte man eine sachliche und kritische Bilanz ziehen: Was funktioniert? Wo hakt es, und vor allem, wie erleben die betroffenen Mitarbeiter diesen Umbruch? Dazu gehören eben auch die Schattenseiten. Studien wie die des Ifo-Instituts aus dem Jahr 2022 mahnen zur Vorsicht. Behördenverlagerungen beleben danach strukturschwache Regionen eben nur bedingt. Hoch qualifizierte Fachkräfte sind eventuell schwer zu finden. Viele Ortsfremde finden die ländlichen Standorte eventuell auch unattraktiv. Partnerinnen und Partner suchen vergeblich Arbeit. Das lokale Arbeitskräfteangebot ist dünn. Das Ergebnis: Viele Beschäftigte pendeln weiter aus München oder Nürnberg oder wo auch immer sie wohnen. Die erhofften regionalen Impulse bleiben dann eben aus. Hinzu kommen Kosten. Kurzfristig entstehen hohe Ausgaben für Umzüge, für Umbauten, aber auch für Mieten. Man kann durchaus von Prestigeobjekten sprechen und fragen: Wo ist die unabhängige Evaluation früherer Verlagerungen? Ist der Kosten-Nutzen-Effekt bei manchen Kleinstprojekten wirklich positiv? Ist eine physische Verlagerung in Zeiten von Digitalisierung und Homeoffice immer noch das beste Instrument? Zentrale Strukturen können manchmal auch effizienter und bürgernäher sein, wenn Prozesse digital laufen. Selbstverständlich gibt es aber auch sehr positive Aspekte. Das Programm versucht, gleichwertige Lebensverhältnisse zu fördern, wie es die Bayerische Verfassung vorsieht. In strukturschwachen Regionen wie in Oberfranken, Niederbayern oder der Oberpfalz sollen Arbeitsplätze entstehen. Junge Menschen könnten dadurch theoretisch in ihrer Heimat bleiben oder zurückkehren, ohne in die Ballungsräume ziehen zu müssen. Die Wirtschaft vor Ort könnte profitieren. Neue Behörden bringen potenziell Kaufkraft und können die Infrastruktur etwas stärken. Die Umsetzung wurde sozialverträglich angelegt. Es gibt keine Zwangsversetzungen. Der Freistaat nutzt natürliche Fluktuation, erfüllt Versetzungswünsche und stellt lokal ein. Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berichten von Vorteilen wie kürzeren Pendelwegen oder niedrigeren Lebenshaltungskosten. Der Aufbau verläuft planmäßig. Bei der ersten Stufe waren Ende 2024 bereits 91 % der Projekte in Betrieb. Das zeigt zumindest, dass Bayern Strukturpolitik umsetzen kann. Für die einen ist es ein Geschenk. Zahlreiche Beschäftigte haben freiwillig gewechselt und berichten von einer verbesserten Lebensqualität und mehr Zeit für Familie. Der Bayerische Beamtenbund lobt die Akzeptanz und die fairen Anreize. Die Staatsregierung hat mit Mobilitätsprämien und flexiblen Regelungen reagiert. Das ist auch anerkennenswert. Dennoch, nicht jede und jeder profitiert gleich. Manche fühlen sich als Bauernopfer dieser Heimatstrategie. Fassen wir zusammen: Das Programm, Verwaltungen zu regionalisieren und die Heimat Bayern zu stärken, ist kein reines Erfolgsmärchen, aber es ist eben auch kein reiner Fehlschlag. Was folgt daraus? – Wir haben drei konkrete Empfehlungen: Erstens. Eine unabhängige Evaluation aller Projekte mit klaren Kennzahlen zu Wirtschaftsimpuls, Servicequalität und Mitarbeiterzufriedenheit. Zweitens. Stärkere Kombinationen mit Digitalisierung. Nicht jede Behörde muss physisch vor Ort sein, wenn Bürgerdienste online laufen. Drittens. Behörden und Staatsdiener abbauen, statt zu verlagern. Der Rechnungshof kritisiert zu Recht über 40.000 neue Stellen in weniger als zehn Jahren. (Beifall der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner (AfD)) Das ist kein moderner Staat, das ist ein bürokratisches Monster. Versprochen wurde einmal, die Digitalisierung macht die Verwaltung schlanker und effizienter. Das ist aber wohl nicht der Fall. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Der nächste Kollege, der spricht, ist Christian Lindinger für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Christian Lindinger FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatsminister, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über Behördenverlagerung sprechen, sprechen wir über ein zentrales Zukunftsthema für unseren Freistaat. Es geht um mehr als nur um organisatorische Entscheidungen. Es geht um die Frage, wie wir Bayern als Ganzes stärken, wie wir Chancen gerecht verteilen und wie wir unsere ländlichen Räume fit für die Zukunft machen. Erstens. Ich möchte hervorheben, der ländliche Raum soll weiterhin aktiv gestärkt werden. Behördenverlagerungen bringen qualifizierte, gut bezahlte Arbeitsplätze dorthin, wo sie gebraucht werden: in die Fläche. Das schafft wirtschaftliche Impulse, stärkt die regionale Kaufkraft und belebt lokale Betriebe, das Handwerk und das Dienstleistungsgewerbe. Wir erfüllen mit der Behördenverlagerung einen klaren verfassungsrechtlichen Auftrag, gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land zu schaffen. Wir senden dabei ein klares Signal: Der Staat steht zu allen Regionen, nicht nur zu den Ballungszentren. Für viele junge Menschen bedeutet dies ein Eintreten für den ländlichen Raum; eine echte Perspektive. Sie können in ihrer Heimat bleiben, dort eine Familie gründen und trotzdem im öffentlichen Dienst Karriere machen. Behördenverlagerung ist ein entscheidender Beitrag, um Abwanderungen zu verhindern und die regionale Identität zu stärken. Zweitens. Es ist die nötige Entlastung der Metropolregionen hervorzuheben. München und sein Umland sind seit Jahren am Limit. Behördenverlagerungen reduzieren Pendlerströme, entlasten Straßen und ÖPNV und tragen dazu bei, den überhitzten Wohnungsmarkt zu entspannen. Das ist nicht nur gut für die Metropole, sondern gut für ganz Bayern. Drittens. Behördenverlagerungen bedeuten Innovationsimpulse für den ländlichen Raum. Wir haben in der Stufe eins 521 Arbeitsplätze nach Niederbayern verlagert. In der Stufe zwei sind weitere 360 Arbeitsplätze vorgesehen. Hier möchte ich besonders auf meine Heimatgemeinde Ruhstorf an der Rott eingehen; sie wurde heute schon genannt. In Ruhstorf wurde im Jahr 2019 eine Außenstelle der Landesanstalt für Landwirtschaft feierlich eröffnet. Ich habe als Marktgemeinderat in Ruhstorf selbst erlebt, wie diese Behördenverlagerung die regionale Entwicklung beflügelt hat und sie weiter beflügelt. Mit der Ansiedlung dieser Einrichtung ist nicht nur ein Behördenstandort entstanden, sondern es hat sich ein Innovationszentrum für die gesamte Region etabliert. (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!) Die LfL vernetzt Wissenschaft, Forschung und Praxis. Sie arbeitet eng mit den Hochschulen und mit den landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen zusammen. Sie bringt modernste Forschung zu den Themen Digitalisierung und Robotik in der Landwirtschaft sowie nachhaltige Produktionsmethoden in die Fläche. Außerdem schafft die LfL hochwertige Arbeitsplätze, die wiederum Familien in meiner Heimat Ruhstorf und in der Region halten. Die LfL-Verlagerung nach Ruhstorf zeigt eindrucksvoll: Wenn der Staat mutig vorangeht, kann ein Innovationsökosystem entstehen, das weit über die Region hinaus strahlt. Genau solche Beispiele brauchen wir, um Bayern in seiner ganzen Breite zu stärken. Wir müssen diesen Weg konsequent weitergehen. Mein konkreter Wunsch und mein Vorschlag in diesem Hohen Haus ist die Verlagerung der staatlichen Lotterieverwaltung nach Niederbayern. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie der Abgeordneten Christiane Feichtmeier (SPD)) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Behördenverlagerungen sind kein Selbstzweck. Sie sind ein strategisches Instrument, um Bayern in seiner Fläche ausgewogen, innovativ und lebenswert zu gestalten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass dieser Weg funktioniert und wirkt. Jetzt gilt es, diesen Kurs entschlossen mit der Stufe zwei fortzusetzen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht der Kollege Tim Pargent für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Tim Pargent GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist ein ausgesprochen vielfältiges Flächenland. Nicht alle Behörden müssen in der Landeshauptstadt stehen; motivierte und fähige Beamtinnen und Beamte gibt es in Oberfranken oder in Niederbayern ganz genauso. Gerade in meiner fränkischen Heimat nehme ich sogar ein höheres Interesse der jungen Menschen an der Arbeit im öffentlichen Dienst wahr als in München. Das ist erst einmal weder gut noch schlecht. Die jungen Menschen sollen ruhig mal machen, worauf sie Lust haben und wo sie ihre Chancen sehen. In der Praxis führt das aber dazu, dass viele Beschäftigte vor allem zu Beginn ihrer Laufbahn eher widerwillig in den Großraum München versetzt werden, und zwar nicht, liebe Münchner, weil es bei euch nicht schön ist. Ganz im Gegenteil: Mit dem neuen OB wird es bestimmt noch cooler. (Beifall bei den GRÜNEN) Manche Menschen – zum Beispiel ich – wollen aber einfach in ihrer Heimat bleiben, und das ist gut so, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN) Ganz nebenbei: Es ist in München, wie jeder weiß, halt auch noch recht teuer. Gerade beim Einstieg im mittleren Dienst arbeitet man größtenteils für den Vermieter; denn auch das muss man einmal sagen: Beim Bau von Staatsbedienstetenwohnungen hat der Freistaat nicht besonders geglänzt. So gesehen feiern Sie sich hier für Linderung eines Problems, das Sie selbst mitverursacht haben. Zurück zu den Ämtern: Ein Bekannter von mir arbeitet im Finanzamt. Als er vor einigen Jahren in den Großraum München versetzt wurde, ist er in einer Abteilung gelandet, in der ausschließlich Beschäftigte aus Franken gearbeitet haben. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Das ist doch schön!) Da kann man sich wirklich fragen: Muss das so sein? Könnte man bestimmte Tätigkeiten nicht auch, zum Beispiel in diesem Fall, in Franken machen? Muss im 21. Jahrhundert wirklich alles direkt vor Ort erledigt werden? Die Idee von Behördenverlagerungen ist also nicht schlecht; so weit die Theorie. Wir freuen uns über jede sinnvolle Verlagerung in den ländlichen Raum. Es können zum Beispiel reine Bearbeitungsstellen, wie wir sie aus der inneren Staatsverwaltung oder den Finanzämtern kennen, sehr gut verlagert werden. Mich interessiert es nicht, wo meine Steuererklärung bearbeitet wird. Die Hauptsache ist, meine Steuererklärung wird gut und zügig bearbeitet und ich erreiche jemanden bei Rückfragen. Selbst wenn die Sachbearbeiterin dann niederbayerisch spricht, werden wir uns wohl irgendwie verständigen. Wir GRÜNE unterstützen gute Beispiele gerne und haben mindestens, ich würde einmal schätzen, drei Viertel der Verlagerungen letztlich unterstützt. Ich nenne nur einmal das Landesamt für Vermessung, Breitband und Digitalisierung in Windischeschenbach und das Landesamt für Steuern in Zwiesel. Auch die Verlagerung von Teilen des Münchner Finanzamts nach Schweinfurt oder der Hochschule für den öffentlichen Dienst im Bereich Rechtspflege nach Pegnitz können wir guten Gewissens mittragen. Das sind tatsächlich gute Beispiele, liebe Kolleginnen und Kollegen. So kann es weitergehen. (Beifall bei den GRÜNEN) Behördenverlagerungen sind aus unserer Sicht sinnvoll, wenn folgende Punkte eingehalten werden: Erstens. Es gibt ein Versetzungsgefälle. Die Beschäftigten wollen in die Region, in die verlagert wird. Ein solches Versetzungsgefälle gibt es ganz besonders bei den Finanzämtern oder bei den Justizvollzugsanstalten. Zweitens. Bürger und Behörden werden nicht auseinandergerissen. Bearbeitungsstellen sind also definitiv sinnvoll. Behörden mit viel Kundschaft vor Ort müssen hingegen genauer geprüft werden. Drittens. Die Kosten für neue Gebäude müssen im Rahmen bleiben. Am besten werden Bestandsgebäude oder Brachen genutzt. Wenn Markus Söder aber schon die nächste Behördenverlagerung hinausposaunt, ohne überhaupt ein Grundstück zu haben, dann wird es richtig teuer. Die Grundstückseigentümer brauchen dann nur noch die Hände aufzuhalten, und der Staat ist dann in einer miserablen Verhandlungsposition. Wenn ich mir diese drei einfachen Kriterien einmal danebenlege, dann muss ich feststellen, dass es viele gute Projekte, aber auch einige Projekte gibt, die gar keinen Sinn machen. Außerdem gibt es einige Verlagerungen, die handwerklich einfach schlecht gemacht sind. Die Umsetzung ist oft viel zu teuer. Das kommt davon, dass sich Markus Söder für möglichst viele Behördenverlagerungen abfeiern will und dabei handwerkliche Fehler macht. Markus Söder denkt nur an Spatenstich, Richtfest und Banddurchschneiden. Markus Söder denkt aber zu wenig (Zuruf von den FREIEN WÄHLERN) an Kosten, zu wenig an sinnvolle Arbeitsabläufe in den Ämtern und vor allem zu wenig an die Bürger, die noch zu oft zu den Behörden hinmüssen. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Wenn Sie nicht weiterwissen, kritisieren Sie den Ministerpräsidenten!) – Ja, da muss er jetzt zuhören. – Sie und auch Sie, Herr Staatsminister, haben heute die Chance vertan, auch einmal Fehler einzuräumen, aus einzelnen Projekten zu lernen. Stattdessen gab es fast nur Eigenlob und Selbstbeweihräucherung. So sehr die Idee der Behördenverlagerung im Kern gut ist, so müssen wir schon auch die Punkte und die Projekte ansprechen, wo es Probleme gibt. Ich nenne nur einmal drei Beispiele. Erstens, die Verlagerung von drei Senaten des Sozialgerichts von München nach Schweinfurt. Nichts gegen Schweinfurt, Verlagerungen, zum Beispiel des Finanzamts, sind sehr sinnvoll. Die Kosten dieses Projekts sind jedoch noch unklar und konnten im Gesetzentwurf nicht beziffert werden. Das Hauptproblem ist aber ein anderes: Sehr viele Klagen kommen aus Südbayern, mehr Klagen, als es dort künftig Senate geben wird. Die Folge: Viele Kläger, gerade im Bereich des Sozialrechts, sind älter und mobilitätseingeschränkt. Diese Menschen müssen künftig mit ihren Anwälten in den Norden. Sie machen es somit den Schwächeren in unserem Land schwerer, zu ihrem Recht zu kommen. Das finden wir nicht gut. (Beifall bei den GRÜNEN) Ein zweites Beispiel, die Verlagerung der Eich- und Beschussverwaltung von München nach Fürstenfeldbruck. Das kostet stolze 137 Millionen Euro für, laut Heimatbericht, 32 Stellen, laut Hochbauvorlage dagegen für 40 Stellen. Das sind also 137 Millionen Euro für vielleicht 40 Arbeitsplätze, die nur in den Großraum verschoben werden. Das ist an sich schon zweifelhaft. Allerdings kommt es noch schlimmer: Sie verlagern damit die Kundschaft mit nach draußen. Künftig dürfen alle Münchner Taxen in den Landkreis Fürstenfeldbruck fahren, um ihre Taxameter zu eichen. Wir hätten mit dieser Behördenverlagerung die Verkehrsprobleme in München reduzieren können. Sie schütten aber noch Öl ins Feuer und verursachen mehr statt weniger Verkehr. Hinzu kommen immense Baukosten. Eine solche Verlagerung braucht kein Mensch. (Beifall bei den GRÜNEN) Auf Platz eins der unsinnigsten Verlagerungen hat es die Verlagerung des Staatsarchivs von Würzburg nach Kitzingen geschafft. Sie verlagern damit eine Behörde innerhalb Unterfrankens. Das bringt nicht viel, wenn wir München entlasten wollen. Außerdem reißen Sie das Staatsarchiv von den Nutzern weg. Die Uni, die Behörden und die Historiker konnten bisher das Staatsarchiv in Würzburg nutzen. Sie müssen jetzt durch den halben Regierungsbezirk fahren. Dies wird nur von den völlig eskalierten Baukosten für gerade einmal 20 verlagerte Arbeitsplätze getoppt. Die Baukosten sind von ursprünglich geplanten 33 Millionen Euro auf zuletzt 83 Millionen Euro explodiert. Das sind über 5 Millionen Euro je Arbeitsplatz. Ist es das wirklich wert, um ein Archiv innerhalb Unterfrankens zu verschieben? Ich meine, mit diesem Geld hätten Sie in Unterfranken sehr viel Sinnvolleres anstellen können, nein, Sinnvolleres anstellen müssen. (Beifall bei den GRÜNEN) Anhand dieser Beispiele muss ich leider feststellen: Sie haben eine gute Idee leider sehr oft schlecht umgesetzt, mit viel zu hohen Kosten und an den Bedarfen der Menschen vorbei. Das darf sich im Sinne der Bürger und der Steuerzahler nicht wiederholen. Sie hätten heute die Möglichkeit gehabt zu sagen, wie Sie diese Kostenexplosionen künftig vermeiden wollen, damit zum Beispiel mehr Geld für andere Behördenverlagerungen übrig ist. Sie hätten auch darstellen können, wie Sie künftig digitaler werden wollen. Sehen Sie sich einmal die Kritik des ORH in seinem Bericht an Förderverfahren des Freistaats an. Oder denken Sie an die Behördenverlagerung ins Homeoffice. Bei vielen Arbeitgebern ist das inzwischen fester Bestandteil der Nachwuchsgewinnung. Die Menschen können dann gleich von zu Hause aus arbeiten, wenn sie dies wollen. Sie hätten heute auch die Möglichkeit gehabt, etwas Neues einzuführen. Wir hätten uns heute erwartet, dass Sie uns neue, sinnvolle Behördenverlagerungen bekannt geben. Schade, denn die Idee ist an sich gut. Der ländliche Raum braucht mehr Arbeitsplätze. Damit komme ich zu meinem letzten Punkt: Wo ist eigentlich der Wirtschaftsminister in dieser Debatte? (Beifall bei den GRÜNEN) Der Finanzminister hat die Heimatstrategie der bayerischen Wirtschaft gefordert. Das finde ich gut. Ich denke, die besten Behördenverlagerungen können die wirtschaftliche Transformation und eine aktive Ansiedlungspolitik nicht ersetzen. Hier ist unser Wirtschaftsminister viel zu blass. Von "Invest in Bavaria" bekommen wir in Oberfranken nichts mit. Selbst Ihre Wasserstoff-Förderbescheide geben Ihnen die Leute zurück, weil Sie komplett am Markt vorbeifördern. Wir brauchen neben den besten Behördenarbeitsplätzen im ländlichen Raum vor allem Industriearbeitsplätze. Diese lassen sich nicht mit Kulturkampf im Bierzelt anwerben, sondern nur mit aktiver Wirtschafts- und Ansiedlungspolitik. (Beifall bei den GRÜNEN) Die Staatsregierung setzt in einigen Fällen eine gute Idee schlecht und teuer um. Sie haben heute die Chance vertan, aus Fehlern zu lernen und neue Akzente zu setzen. Wir brauchen bessere Behördenverlagerungen, bei denen nicht nur vom Spatenstich her, sondern von den Menschen und den Kosten her gedacht wird. Dann ist auch Geld da, um noch mehr Behörden zu verlagern. Dazu sind wir gerne bereit, sofern das Ganze mit Sinn und Verstand stattfindet. Dazu hätten wir uns heute neue Impulse erhofft. Das hätte unser vielfältiges Bayern mit Sicherheit verdient. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frau Kollegin Christiane Feichtmeier.

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Christiane Feichtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bayerische Staatsregierung zieht heute eine positive Bilanz zur Behördenverlagerung im Rahmen der Heimatstrategie. Ich sage ausdrücklich: Ja, es ist richtig, dass der Staat Verantwortung für gleichwertige Lebensverhältnisse übernimmt. Und ja, es ist richtig, dass wir den ländlichen Raum stärken müssen. Es ist auch richtig, dass staatliche Arbeitsplätze auch außerhalb der großen Städte angesiedelt werden. Gerne weiter so. Aber, das ist der entscheidende Punkt dieser Debatte: Wir müssen uns ehrlich fragen, ob das ausreicht; denn wir von der SPD-Fraktion stellen nicht infrage, dass etwas getan wurde; wir stellen infrage, wie wirksam dieses Etwas tatsächlich ist. (Beifall bei der SPD) Sehen wir uns die konkreten Maßnahmen an: Zur Stärkung des ländlichen Raums wurden seit dem Jahr 2015 nach und nach über 5.200 Arbeitsplätze und 1.330 Studienplätze in alle Regierungsbezirke verlagert. Das sind sichtbare Maßnahmen und greifbare Projekte. Ohne Frage sind das positive Impulse. Die entscheidende Frage lautet aber: Verändern diese Maßnahmen die strukturellen Probleme ganzer Regionen? Hier lautet die ehrliche Antwort: Nein, zumindest nicht in ausreichendem Maße. Wir haben in Bayern ein immer heftigeres Nord-Süd-Gefälle. Von gleichwertigen Lebensverhältnissen sind wir weiter entfernt als je zuvor; denn die Behördenverlagerung ist, nüchtern betrachtet, ein klassisches Instrument staatlicher Strukturpolitik, ein Instrument, das kurzfristig stabilisiert und punktuell wirkt. Sie ist aber eben auch ein Instrument, das keine tiefgreifende Transformation auslöst. Sehen wir einmal nach Nordbayern, zum Beispiel nach Oberfranken, wo unser Fraktionsvorsitzender lebt, oder in die Oberpfalz, wo Sie, Herr Staatsminister Füracker, herstammen. Da braucht es deutlich mehr Anstrengungen als ein paar Behördenverlagerungen. (Beifall bei der SPD) Oberfranken hat in den letzten 20 Jahren einen Bevölkerungsrückgang von 20 % erlebt, weil es dort eben nicht die gleichen Chancen wie etwa hier in Oberbayern gibt. Diese Einschätzung ist nicht nur eine politische Meinung, sie wird durch aktuelle Forschung bestätigt. Die neue DGB-Studie zu Bayerns ländlichen Kommunen zeigt sehr deutlich, wo die eigentlichen Probleme liegen: Problem eins, massive wirtschaftliche Ungleichgewichte. Während Städte im Schnitt rund 1.400 Euro Gewerbesteuer pro Kopf einnehmen, liegen diese Einnahmen in ländlichen Kommunen oft nur bei etwa 400 Euro. Das bedeutet, selbst wenn wir Verwaltungen verlagern, bleibt die wirtschaftliche Basis ungleich. Deshalb brauchen wir eine schrittweise Anhebung der Verbundquote auf 15 %. Das erweitert die Handlungsmöglichkeiten auch für diejenigen Kommunen, die aufgrund ihrer schwierigen strukturellen Ausgangslage Probleme haben. Problem zwei, höhere Belastung bei gleichzeitig geringeren Einnahmen. Ländliche Kommunen erhöhen ihre Steuersätze deutlich stärker als Städte, erzielen aber trotzdem keine vergleichbaren Einnahmen. Das bedeutet, die Menschen vor Ort zahlen oft mehr, bekommen aber weniger zurück. Das ist doch keine gleichwertige Lebensrealität; das ist die strukturelle Ungleichheit. Problem drei, die Sparpolitik mit realen Folgen im Alltag. Besonders deutlich wird das bei den sogenannten Stabilisierungshilfen. Ja, diese Hilfen helfen beim Schuldenabbau, aber sie sind an harte Auflagen gebunden: Schließung von Schwimmbädern, Kürzungen bei Kultur und Freizeit, Verschiebung von Investitionen oder steigende Gebühren. Das sind keine abstrakten Zahlen; das ist die Lebensrealität der Menschen vor Ort. Problem vier, Infrastruktur wird teurer, gerade auf dem Land. Damit es eben nicht zu einer digitalen Spaltung zwischen Stadt und Land kommt, bedarf es eines flächendeckenden Glasfaserausbaus, nicht nur eines Ausbaus bis zu den Verteilerkästen. Auch entlegene Weiler und Höfe müssen erreicht werden. Ein weiteres Beispiel: In strukturschwachen Kommunen sind die Wassergebühren oft höher als in Städten, weil die Kosten auf weniger Menschen verteilt werden müssen. Das heißt, wer auf dem Land lebt, bezahlt für ein geringeres Angebot oft mehr. Problem fünf: Die strukturelle Ungleichheit bleibt bestehen. Wir benötigen ein möglichst wohnortnahes Grundschulangebot, die Sicherung hausärztlicher Versorgung und der Einrichtungen der Geburtshilfe und der Pflege. Ein besonders eindrückliches Beispiel ist die Gemeinde Nordhalben. Eine Gemeinde liefert Wasser für wachsende Städte, profitiert aber selbst kaum davon, sondern kämpft gegen Abwanderung und Verschuldung. Das ist ein Symbol für das eigentliche Problem: Wertschöpfung findet woanders statt, die Belastung bleibt vor Ort. (Beifall bei der SPD) Um die Wertschöpfung in der Region zu halten, muss und kann der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Sehr geehrter Herr Staatsminister, werte Kolleginnen und Kollegen, die Behördenverlagerung schafft Arbeitsplätze; aber sie verändert die strukturellen Ursachen der Ungleichheit nicht. Anders gesagt: Sie verteilt Verwaltung; aber sie schafft keine neue wirtschaftliche Dynamik. Warum ist das so? – Weil Behörden keine Innovationszentren sind, weil sie keine neuen Märkte schaffen, weil sie keine privaten Investitionen anziehen wie Unternehmen oder Forschungseinrichtungen. Sie stabilisieren zwar; aber sie transformieren nicht. Genau deshalb sprechen wir von einem klassischen Instrument mit begrenzter Tiefenwirkung. Wenn wir wirklich gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen wollen, dann müssen wir nicht nur an die Symptome, sondern an die Ursachen herangehen. Was können wir besser machen als bisher? Erstens. Wir können den Ausbau der Infrastruktur voranbringen. Schnelles Internet entscheidet heute darüber, ob sich Unternehmen ansiedeln oder nicht. Gleiches gilt für den ÖPNV. Unsere zweite Forderung betrifft die Wirtschaftsförderung und die Innovation. Wir brauchen gezielte Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups und regionale Wertschöpfungsketten. (Beifall bei der SPD) Arbeitsplätze entstehen nicht durch die Verwaltung, sondern durch die Wirtschaft. Herr Staatsminister Füracker, Sie haben es heute angesprochen: Es braucht eine Heimatstrategie Wirtschaft. Die Forderung Nummer drei betrifft die Bildung und Forschung in der Fläche. Hochschulen, Forschungseinrichtungen und berufliche Bildung sind entscheidend für die regionale Entwicklung. Junge Menschen bleiben dort, wo sie Perspektiven haben. Unsere Forderung Nummer vier betrifft starke Kommunen. Wir brauchen vor allem finanziell handlungsfähige Kommunen; denn die DGB-Studie zeigt ganz klar: Viele Kommunen sind strukturell unterfinanziert und gleichzeitig mit immer mehr Aufgaben belastet. Wer bestellt, muss auch zahlen. Das ist keine Floskel, das ist staatspolitische Verantwortung. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, was heißt das nun für uns? – Gleichwertige Lebensverhältnisse sind ein Verfassungsauftrag in Bayern. Den müssen wir ernst nehmen und mit Leben erfüllen. Schon die Enquete-Kommission hier im Landtag, die ab dem Jahr 2014 tagte, hat viele gute Handlungsempfehlungen gegeben; aber was wurde davon umgesetzt? – Leider so gut wie nichts. Wir wollen und wir brauchen gleichwertige Lebensverhältnisse; aber Gleichwertigkeit bedeutet nicht überall das Gleiche. Gleichwertigkeit bedeutet überall faire Chancen, und genau daran fehlt es leider vielerorts immer noch. Sehr geehrter Herr Staatsminister, werte Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung feiert heute eine Erfolgsbilanz. Wir sagen: Ja, es gibt Erfolge; aber eine Außenstelle des Landesamts für Steuern in Zwiesel löst keine strukturellen Probleme in Bayern. Gute Politik erkennt nicht nur ihre Erfolge, sie erkennt auch, wo sie nachsteuern muss. Deshalb lautet unser Appell: Lassen Sie uns die Behördenverlagerung als das sehen, was sie ist, nämlich ein Baustein, aber eben nur ein Baustein; denn unser Ziel darf nicht sein, die Verwaltung zu verlagern. Unser Ziel muss sein, in allen Regionen Bayerns Zukunft zu ermöglichen. Da erwarten wir als SPD noch deutlich mehr. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Abschließend spricht Herr Abgeordneter Josef Zellmeier für die CSU-Fraktion. Herr Kollege, bitte schön.

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Josef Zellmeier CSU

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wer die Reden der Kolleginnen und Kollegen der Opposition gehört hat, stellt fest, dass alle die Behördenverlagerungen eigentlich ganz gut finden. (Michael Hofmann (CSU): So ist es!) Sie begrüßen diese Verlagerungen alle, und danach kommt immer das große Aber und die Forderung, was man zusätzlich noch gerne hätte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, man kann eines sagen: In Bayern geht es uns in allen Bereichen besser, unabhängig davon, ob es die Wirtschaft, die Bildung, die Infrastruktur oder die Forschung auf dem Land sind. Ich denke nur an die TTZs oder zum Beispiel den TUM Campus Straubing und das BITZ in Oberschneiding und wie sie alle heißen. Es gibt ja viele solche Einrichtungen. Deshalb ist natürlich klar – wie es die Vorrednerin gesagt hat –, dass es ein Baustein von vielen ist; aber es ist ein Baustein, den der Freistaat Bayern schon sehr früh gesetzt hat und mit dem man natürlich viele Dinge unterstützt, stabilisiert und ausbaut, die wichtig sind. Die jungen Leute auf dem Land, die in den öffentlichen Dienst wollen, erhalten die Perspektive, dort, wo sie wohnen, auch zu arbeiten. Gleichzeitig werden dem öffentlichen Dienst damit gute Fachkräfte gesichert. Das ist auch ein wichtiger Faktor: Viele absolvieren eine Ausbildung. Ich weiß das noch aus meiner Zeit. Ich war selber in einer ausgelagerten Dienststelle tätig. Ich habe studiert und war ein Seiteneinsteiger; aber junge Leute absolvieren ihre Ausbildung vor Ort beim Finanzamt Straubing, dann werden sie nach München versetzt und kommen zehn oder fünfzehn Jahre nicht mehr heim. Deswegen kündigen sie und arbeiten etwas anderes. So war die Situation früher. Darauf hat der Freistaat frühzeitig reagiert. (Beifall bei der CSU) Damals gab es zunächst fünf Bearbeitungsstellen des riesigen Finanzamts München mit 3.500 Beschäftigten: Deggendorf, Passau, Straubing, Ingolstadt und Eichstätt. Weiterhin gab es das Polizeiverwaltungsamt usw. Das heißt, vor dieser Heimatstrategie gab es auch schon Behördenverlagerungen. Der Mehrwert wurde erkannt. Das war damals eine Reaktion auf den Fachkräftemangel vor allem in München und in den Zentren. Dann hat man gesehen, dass das gut funktioniert. Es gab gute Leute und günstigere Gebäude vor Ort. Gebäude, die in München frei geworden sind, konnte man anderweitig und höherwertig nutzen. Im Prinzip ergab sich ein Synergieeffekt für alle Beteiligten und vor allem ein Mehrwert für die Menschen, die auf dem Land leben. Bayern hat vieles, was schön und gut ist: Tradition, Heimatgefühl, traditionelle Feste, Berge, Schlösser und Seen; aber das reicht natürlich nicht. Seit Jahrzehnten hatte Bayern unter der Führung der CSU deshalb immer den Anspruch, in Deutschland und in Europa vorne mit dabei zu sein. Und das sind wir auch. Das war aber harte Arbeit. Das geht nicht so einfach. (Beifall bei der CSU) Natürlich gab es – Kollege Pohl hat es vorhin angesprochen – einige Regionen in Bayern, in denen die Bevölkerung abnahm und die Vorhaben nicht so einfach geglückt sind. Deshalb haben wir im Jahr 2013 den Programmsatz zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in die Bayerische Verfassung aufgenommen. Dazu gehört natürlich, dass wir viele Behördenarbeitsplätze von München und den Zentren aufs Land verlagern. Danke, lieber Albert Füracker, danke auch deinen Vorgängern, die das Ganze mit auf den Weg gebracht haben. Du hast es konsequent weiterverfolgt und natürlich viele Säulen mit aufgebaut, die immer wieder genannt wurden. Wir haben damit – das darf ich sagen – den Versetzungsdruck beendet. Als ich vor 23 Jahren in den Landtag kam, gab es genügend Leute, die gefragt haben: Jetzt arbeite ich schon so lange in München, darf ich heim? – Dieses Problem ist in vielen Behörden weggefallen. Bei Lehrern und Polizeibeamten ist das natürlich schwierig, weil wir die Schüler und auch die Straffälligen nicht versetzen können. Lehrer und Polizisten müssen vor Ort Dienst tun; aber in allen anderen Bereichen haben wir sehr viel erreicht, und wenn jemand noch einige Jahre in München bleiben muss, dann hat er zumindest die Perspektive, zeitnah in die Heimat versetzt zu werden. Das war übrigens auch ein Grund, warum ich heute dem Bayerischen Landtag angehöre. Wenn ich damals irgendwohin in Bayern und nicht in die Bearbeitungsstelle des Finanzamts München in Straubing gekommen wäre, weiß Gott, ob ich die Zeit gehabt hätte, mich weiter ehrenamtlich zu engagieren. (Beifall bei der CSU – Michael Hofmann (CSU): Haben wir ein Glück!) – Danke, Michael Hofmann. – Natürlich kommt noch vieles hinzu, das darf man auch sagen: Die Standortaufwertung und die Impulse für die regionale Wirtschaft erfolgen natürlich durch Behördenverlagerungen; sie erfolgen aber auch durch die Ansiedlung großer Unternehmen. Dazu darf ich ein Beispiel aus der Heimat nennen: BMW in Irlbach-Straßkirchen ist etwas sehr Vorzeigbares und betrifft ja nicht nur einen Ort und eine Gemeinde. Übrigens ist bei allen genannten Projekten der Behördenverlagerung auch Folgendes wichtig: 64 von 65 Projekten der Stufe eins wurden in den ländlichen Raum, 93 % in den Raum mit besonderem Handlungsbedarf oder in Konversionsgemeinden verlagert. Man hat also schon gezielt daran gearbeitet, Arbeits- und Studienplätze aufs Land zu verlagern. Ich möchte als Haushaltspolitiker auch sagen: Auch der kommunale Finanzausgleich ist ein wesentlicher Baustein. Lieber Albert Füracker, dir und dem Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder gilt ein großes Dankeschön dafür, dass dieser kommunale Finanzausgleich in der Vorbereitung so ausgestaltet wurde, dass die Kommunen in schwierigen Zeiten genügend Mittel haben, um ihre Aufgaben zu bewältigen. Die schwierige Haushaltslage der Kommunen liegt übrigens nicht an den Gewerbesteuereinnahmen; denn diese sind in Bayern viel höher als in anderen Bundesländern. Sie ist vor allem darin begründet, dass die Aufgaben mehr geworden und die Kosten gestiegen sind. Deshalb reichen die Einnahmen nicht aus. Wir haben mit dem kommunalen Finanzausgleich etwas vorgelegt, was sich sehen lassen kann: Der kommunale Finanzausgleich steigt in auch für uns schwierigen Zeiten um über 7 % an, und das in allen Bereichen: bei Schlüsselzuweisungen, Zahlungen an die Bezirke und beim Sondervermögen mit einem extrem hohen Anteil für die Kommunen. Das Thema Breitbandausbau befindet sich ebenfalls im Beritt von Albert Füracker. Auch diesbezüglich ist Bayern Vorreiter. Wir waren die Ersten, die eine gezielte Förderstrategie bei der Europäischen Union durchgesetzt haben. Außerdem haben wir mittlerweile 2,6 Milliarden Euro in den Breitbandausbau investiert, sodass 99 % der Haushalte schnelles Breitband haben. Übrigens verfügen in manchen Gemeinden im ländlichen Raum 100 % der Haushalte über ein schnelles Breitband. Das ist eine höhere Quote als in manchen städtischen Randgebieten. Das ist eine große Leistung, die in einer relativ überschaubaren Zeitspanne erbracht wurde. Wir machen weiter. Wir stecken weiterhin viel Geld in den restlichen Ausbau der Gigabit-Fähigkeit. In Räumen mit besonderem Handlungsbedarf haben wir die Fördersätze von staatlichen Förderprogrammen erhöht. Wir schreiben die Heimatstrategie konsequent fort. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, die Bayerische Staatsregierung sowie die Koalitionsfraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER arbeiten konsequent daran, die Entwicklung in allen Teilen des Landes voranzubringen. Die CSU treibt diese Dinge schon seit Jahrzehnten voran, (Beifall bei der CSU) auch in einer Zeit, als andere noch geglaubt haben, dass man das Land besser nur für Naturschutz und Freizeit nutzen sollte. Wir haben immer gesagt: Auch der ländliche Raum braucht Strukturen, die ihn lebenswert machen. Dazu gehört noch vieles, was in der Heimatstrategie vielleicht nicht explizit genannt ist, wie zum Beispiel die Landarztprämie oder die Verankerung von Wissenschaft und Forschung im ländlichen Raum. Das alles sind Maßnahmen, durch die wir gezielt vorangegangen sind. Wenn Sie kleinere Gemeinden suchen, in denen es Technologietransferzentren gibt, werden Sie diese in Bayern finden; denn uns ist das wichtig, weil es den ländlichen Raum attraktiv macht. Zudem stellen wir fest, dass Menschen, die den ländlichen Raum vielleicht ursprünglich nicht im Auge hatten, zu uns aufs Land kommen, dort leben, forschen, arbeiten, die Liebe zum Land entdecken und sagen, sie würden nie mehr in den urbanen Zentren leben wollen, weil der ländliche Raum so viele gute Dinge bietet. Wenn man die Attraktivität, auf dem Land zu leben, eine Familie zu gründen, eigenen Wohnraum zu schaffen sowie ein Freizeitumfeld und Erholungsräume zu genießen, die es sonst nirgends gibt, mit attraktiven Arbeitsplätzen verbinden kann, ist das ein Erfolg und macht das Leben in Bayern besonders lebenswert und attraktiv. Das wollen wir auch in Zukunft unterstützen. Darum halten wir an der Heimatstrategie fest und werden sie weiter ausbauen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, machen wir weiter so: Konsequent für Bayern, konsequent für den ländlichen Raum und damit auch mit Mehrwert für den städtischen Raum, der von Verkehr und hinsichtlich des knappen Wohnraums entlastet wird; denn dadurch werden Flächen frei und können anderweitig genutzt werden. Das ist ein Mehrwert für alle. Das ist unser Ziel: Hand in Hand für Stadt und Land. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen und dieser Tagesordnungspunkt erledigt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Aktuelle Stunde gem. § 65 BayLTGeschO auf Vorschlag der CSU-Fraktion "Schutzschild für unsere digitale Heimat - Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit im Netz" Sie kennen das Prozedere: grundsätzlich fünf Minuten Redezeit pro Rednerin oder Redner bzw. zehn Minuten für eine Rednerin oder einen Redner. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Schorer-Dremel für die CSU-Fraktion. Bitte schön.

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Tanja Schorer-Dremel CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Besucherinnen und Besucher, Hohes Haus! Heimat – das ist ein großes Wort, ein Wort, das gerade für uns in Bayern Bedeutung hat. Heimat ist der Ort, an dem man sich sicher fühlt, an dem man man selbst sein kann sowie Schutz findet und Recht bekommt, wenn einem Unrecht geschieht. Heimat – dazu gehört für viele Menschen längst auch der digitale Raum. In dieser digitalen Heimat leben Millionen Menschen. Dort kommunizieren, arbeiten und lieben sie. Wenn wir über den digitalen Raum sprechen, sprechen wir aber auch über einen Raum, der für viele, besonders für Frauen und Mädchen, noch längst kein sicherer Ort ist. Ich sage deshalb heute mit aller Klarheit: Wer Heimat schützen will, muss auch digitale Heimat schützen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ein Schutzschild für das Netz – das ist kein technisches Thema, sondern eine Frage der Würde, eine Frage, die unserem Rechtsstaat gestellt wird, und eine Frage, auf die wir als Politik eine klare Antwort schulden. "Mir wurde über Jahre mein Körper geklaut." – Das sind die Worte von Collien Fernandes, einer Frau, die den Mut hatte, öffentlich zu sagen, was ihr angetan wurde, einer Frau, die damit nicht nur über sich selbst gesprochen hat, sondern über Tausende, die keine Bühne haben, um sich zu wehren. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Ich spreche heute nicht über einen Promi-Skandal. Ich spreche über eine Form von Gewalt, die täglich verübt wird, gegen Frauen, gegen Mädchen, gegen Menschen, die keine Stimme haben. Ich spreche über digitale Gewalt und sage mit aller Klarheit: Digitale Gewalt ist reale Gewalt. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Werte Kolleginnen und Kollegen, was Collien Fernandes beschreibt, pornografische KI-Bilder, die ohne ihr Wissen erstellt und verbreitet wurden, gefälschte Profile unter ihrem Namen und jahrelange psychische Zerstörung, das ist kein Randphänomen. Das passiert jeden Tag hier in Deutschland mitten unter uns. Es passiert noch immer in einer juristischen Grauzone. Deepfake-Pornografie ist in Deutschland bislang nicht eindeutig strafbar. Es greift allenfalls das Beleidigungsrecht, es sind allenfalls Persönlichkeitsverletzungen. Allenfalls – das sagt alles über den Zustand unseres Rechts in diesem Bereich aus. (Beifall der Abgeordneten Katharina Schulze (GRÜNE)) Das ist nicht mehr zeitgemäß und nicht mehr hinnehmbar. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Ich möchte an dieser Stelle einen Satz in Erinnerung rufen, der weit über Frankreich hinaus gewirkt hat: Gisèle Pelicot, eine Frau, die vor Gericht die Öffentlichkeit wählte, obwohl sie es nicht wusste, hat der Welt etwas Entscheidendes gesagt: "Die Scham muss die Seite wechseln." (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Dieser Satz gilt auch hier, und er gilt auch heute. Nicht die Opfer digitaler Gewalt haben sich zu schämen, nicht die Frauen, deren Bilder gestohlen, verfälscht und verbreitet wurden, sondern die Täter. (Katharina Schulze (GRÜNE): So ist es!) Der Staat hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass das auch im Recht so verankert ist. Wir brauchen eine Täter-Opfer-Umkehr in den Köpfen der Menschen und ganz besonders im Gesetz. Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Hohes Haus, Bayern hat bereits gehandelt, und zwar bevor der Fall Fernandes diese Debatte öffentlich entfacht hat. Justizminister Georg Eisenreich hat im Mai 2024 eine Bundesratsinitiative eingebracht, einen neuen Paragrafen: § 201b StGB, "Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung". Der Bundesrat hat diese Initiative im Juli 2024 beschlossen. Justizminister Eisenreich hat damals klar gesagt: "Ein einziges Deepfake-Video kann ein Leben zerstören." (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Er hatte recht. Dieser Satz ist heute, im März 2026, noch genauso wahr wie damals. Die bayerische Initiative sah eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bei einfachen Fällen und bis zu fünf Jahren bei Verbreitung pornografischer Deepfakes vor. Das ist der richtige Rahmen und das richtige Signal. Was ist seitdem auf der Bundesebene passiert? – Der Gesetzentwurf liegt seit dem August 2025 erneut vor. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigte jetzt an zu handeln. Das ist zwar gut; es zeigt aber auch: Bayern musste den Bund erst wachrütteln. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN) Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, jetzt muss der Bund liefern. Ich sage heute, was ein wirksames Gesetz gegen digitale Gewalt enthalten sollte, konkret, vollständig und ohne Kompromisse. Erstens braucht es einen eigenen Straftatbestand. Deepfake-Pornografie muss ausdrücklich unter Strafe gestellt werden und darf nicht irgendwo am Rande eines Paragrafen vorkommen oder im Beleidigungsparagrafen versteckt werden. Sie braucht klar einen eigenen Paragrafen im StGB mit einem angemessenen Strafrahmen. (Beifall bei der CSU) Zweitens. Täter müssen identifizierbar werden. Das ist heute eines der größten praktischen Probleme. Opfer scheitern oft schon daran, überhaupt herauszufinden, wer ihnen das angetan hat. Plattformen geben keine Daten heraus. Ermittlungen laufen ins Leere. Das muss sich ändern. Wir brauchen eine verpflichtende schnelle Herausgabe von IP-Daten und Account-Informationen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen – mit klaren Fristen, mit niedrigen Hürden für richterliche Anordnungen und Konsequenzen für Plattformen, die nicht kooperieren. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN) Drittens. Wir müssen die Plattformen in die Pflicht nehmen. Wer an digitalen Inhalten verdient, der trägt Verantwortung. Wer an schändlichen Inhalten verdient, der trägt eine Mitschuld. (Michael Hofmann (CSU): Sehr richtig!) Deepfake-Pornografie darf nicht tage- oder wochenlang abrufbar bleiben, weil sich eine Plattform mit dem Löschen Zeit lässt. Wir brauchen verbindliche Löschfristen und Meldepflichten für schwere digitale Gewalt und empfindliche Bußgelder für Plattformen, die untätig bleiben. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN – Katharina Schulze (GRÜNE): So ist es!) Viertens. Der Digital Services Act auf europäischer Ebene ist ein wichtiger Anfang; er reicht aber nicht aus. Wir müssen auf nationaler Ebene nachschärfen. Opfer brauchen schnell Zugang zu Hilfe. Ein einstweiliges Verfügungsverfahren, das Monate dauert, nützt niemandem. Wir brauchen vereinfachte Verfahren, digitale Notfallstellen, eine kostenlose anwaltliche Erstberatung für Betroffene und die Möglichkeit, Accounts per richterlicher Sofortanordnung zu sperren, wenn sie massiv Rechte verletzen. Fünftens. Wir brauchen die psychosoziale Unterstützung als Staatsaufgabe. Wer Opfer digitaler Gewalt wird, braucht nicht nur Recht, sondern auch Beistand. Wir brauchen ein Netzwerk spezialisierter Beratungsstellen, finanzierte Traumaberatung und geschulte Polizeibeamtinnen und -beamte, die wissen, wie sie mit diesen Fällen umgehen. Spanien macht es vor. Damit komme ich zu einem Punkt, der unbequem ist, aber dennoch erwähnt werden muss. Collien Fernandes hat in Spanien und nicht in Deutschland Anzeige erstattet. Sie hat auch selbst erklärt, warum. Sie hat erklärt: In Spanien werden die Rechte von Frauen deutlich besser geschützt als in Deutschland. Das ist ein Satz, der uns als Rechtsstaat treffen sollte. Er ist ein Weckruf an uns alle. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Halemba (AfD)) Spanien hat seit 2004 spezialisierte Gerichte für geschlechtsspezifische Gewalt. Spanien hat Schutzmaßnahmen, die früh und wirksam greifen. Das ist der Maßstab, an dem wir uns messen lassen müssen. Ich denke, wir können diesen Maßstab durchaus übertreffen. Bayern denkt dabei nicht nur in Gesetzen, sondern auch an Lösungen. Landtagspräsidentin Ilse Aigner hat im März 2025 das Münchner Start-up Neuraforge besucht. Dabei handelt es sich um ein junges, bayerisches Unternehmen, das mit KI-Technologie Deepfakes erkennt und damit Persönlichkeitsrechte und die Demokratie schützt. Ilse Aigner hat damals klar gesagt: KI muss der Demokratie dienen – nicht sie gefährden. Sie hat eine Forderung formuliert, die ich und wir heute ausdrücklich unterstützen: Eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte, damit jeder Mensch weiß, was echt ist und was nicht. Das ist kein technisches Detail, sondern eine Frage der Würde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schließe, wie ich begonnen habe: Heimat ist ein Ort, an dem wir uns sicher fühlen, an dem wir Schutz finden, an dem Recht gilt. Das muss auch für den digitalen Teil unserer Heimat gelten. Deshalb müssen wir diesen Raum, mit dem Millionen täglich leben, schützen, und zwar mit Gesetzen, die Zähne haben, mit Behörden, die handlungsfähig sind, mit Plattformen, die ihrer Verantwortung gerecht werden, und mit einem Staat, der auf der Seite der Opfer steht und nicht auf der Seite derer, die in Anonymität Gewalt ausüben und damit Heimat zerstören. Der Schutzschild für unsere digitale Heimat muss stehen – für alle, ohne Lücken und ohne Kompromisse. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Der nächste Redner ist der Kollege Richard Graupner für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Richard Graupner AfD

Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Tagen beherrscht der Fall Ulmen die Schlagzeilen und die öffentliche Debatte. Wir haben es soeben wieder gehört. Die medienwirksame Solidarisierung mit der virtuell vergewaltigten Frau Fernandes kennt keine Grenzen. Man fragt sich: Wo waren all die zutiefst betroffenen Prominenten, als bekannt wurde, dass in Berlin-Neukölln vor Kurzem ein Mädchen von einer Gruppe jugendlicher Moslems real vergewaltigt wurde? (Zuruf der Abgeordneten Mia Goller (GRÜNE)) Das wurde auch noch wissentlich von der zuständigen Stelle verheimlicht. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Das ist unpassend!) Jeden Tag kommt es in Deutschland zu zwei realen Gruppenvergewaltigungen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Um Gottes willen, was reden Sie da? – Michael Hofmann (CSU): Was reden Sie da?) Aber diesbezüglich gibt es von den hypersensiblen Berufsempörten nur ohrenbetäubendes Schweigen. (Unruhe) Das sind wohl mehrheitlich die falschen Opfer und die falschen Täter; denn die Hälfte der Täter hatte keine deutsche Staatsangehörigkeit und stammte aus Ländern wie Syrien, Afghanistan, dem Irak und der Türkei. (Michael Hofmann (CSU): So ein Quatsch! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Unsäglich! – Zurufe der Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER) und Johannes Becher (GRÜNE)) Die gleichen Leute, für die diese brutalen Schicksale lediglich bedauerliche Einzelfälle sind und die hier zu Zwischenrufen führen, meinen wegen eines bisher noch gar nicht abschließend zu beurteilenden Sachverhalts groß aufzusprechen und schließlich vom bizarren Einzelfall wie selbstverständlich auf alle Männer zu schließen. Und die CSU? – Sie stützt diese linke Opferhierarchie. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ihre Rede ist wohl vorher geschrieben worden, Sie äußern sich, ohne zuzuhören!) Die verlogenen moralinsauren Narrative sind nicht selten vom Hass auf sogenannte alte weiße Männer getrieben. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Sie haben der Rednerin nicht zugehört! Sie reden nicht zur Sache!) Das zeigt sich schon an dem mit maßgeblicher Beteiligung der CSU eingeführten unsäglichen Netzwerkdurchsetzungsgesetz. (Zuruf von der CSU) Dann kam die Verschärfung des § 188 StGB. Nach der flächendeckenden Installation sogenannter Meldestellen – ebenfalls von der CSU gefördert – explodierte die von verfolgungswütigen Staatsanwaltschaften befeuerte Zahl von Anzeigen wegen vermeintlicher Politikerbeleidigung, Volksverhetzung und Ähnlichem schwindelerregend. Stefan Niehoff, David Bendels und Norbert Bolz stehen als prominente Beispiele. Heute bringt die CSU geschmeidig im Fahrwasser der aktuellen Empörungswelle das Thema digitale Sicherheit aufs Tapet. Vom Bundeskanzler bis zum bayerischen Digitalminister tönt es: Wir möchten wissen, wer sich im Netz zu Wort meldet. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Illegale und strafrechtsrelevante Inhalte müssen selbstverständlich auch im Internet konsequent verfolgt werden; aber die geforderte Klarnamenpflicht schützt nicht vor Kriminalität; denn jeder einigermaßen technikaffine Straftäter umgeht diese Pflicht unter Nutzung zum Beispiel ausländischer Server spielend. Andererseits machen es Klarnamen kinderleicht, persönliche Daten innerhalb von Minuten zu finden. Ich nenne als Beispiel eine junge Frau aus einem Clanmilieu, der es gelungen ist, sich unerkannt aus einer gewalttätigen Beziehung in ein Frauenhaus zu flüchten. Sie schreibt im Netz anonym und geschützt über ihre Erfahrungen. Mit einer Klarnamenpflicht findet ihr Ex-Partner oder dessen Familie sie in Sekunden. Möchte einer von Ihnen, dass die eigene Tochter mit Klarnamen im Netz unterwegs ist und das Opfer eines Stalkers wird? Diese Frage zu stellen, heißt sie zu beantworten. Mit der Klarnamenpflicht wird ganz sicher bewirkt: Sie fördert die Selbstzensur der rechtstreuen Bürger – aber genau das scheint intendiert. So ist es wohl auch jetzt im aktuellen Fall der sogenannten Deepfakes. Nicht nur mehr die Verbreitung, sondern allein schon das Herstellen und der private Besitz sollen strafbar sein. Das ist ein ungeheurer Angriff auf die Privatsphäre. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Die massive, von Medien, HateAid und allerlei sogenannter Prominenz konzertiert geführte Kampagne gegen sexualisierte Gewalt kommt gerade recht, um diese Pläne jetzt endgültig durchzudrücken. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Dabei erfüllt die Verbreitung solcher Deepfakes nach Ansicht namhafter Juristen bereits jetzt den Tatbestand der Verleumdung und ist mit Haftstrafe bis zu fünf Jahren bewehrt. Wenden Sie also einfach die bestehenden Gesetze konsequent an, statt (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Statt nach Spanien zu gehen?) nach immer weiteren Verschärfungen zu rufen, wie man sie nur aus autoritären Systemen kennt. (Zuruf: Unsäglich!) Dem Versuch des Altparteienkartells, die Freiheit der Bürger und die Grenzen des Sagbaren immer mehr einzuschränken, stellt sich die AfD entschieden entgegen. (Zuruf: Unsäglich! – Florian von Brunn (SPD): Bei Ihnen wäre Selbstzensur angebracht!) Wir werden alles dafür tun, damit Ihr digitaler Schutzschild nicht zum Schild und Schwert der Altparteien im Kampf gegen oppositionelle Meinungen und legitime Kritik an den Regierungen mutiert. (Zuruf der Abgeordneten Katharina Schulze (GRÜNE)) Statt einer Klarnamenpflicht im Netz fordern wir eine Klarnamenpflicht bei der Einreise nach Deutschland, (Beifall bei der AfD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wahnsinn!) damit Bayern (Florian von Brunn (SPD): Damit Sie Ihren rechten Schmutz weiterverbreiten können!) nicht nur digitale, sondern vor allem auch reale Heimat unserer Landsleute bleibt. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Nächster Redner: Kollege Martin Scharf für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Martin Scharf FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über unsere digitale Heimat, einen Begriff, der zeigt, wie sehr Internet und Digitales mittlerweile zu unserem Alltag, zu unserer Heimat gehören. Für viele Menschen ist es Kommunikationsraum, Arbeitsplatz, sozialer Treffpunkt und vieles mehr. Genau deshalb gilt: Was im echten Leben Recht ist, muss auch im Netz gelten. Es muss Regelungen geben, die schützen. Das Phänomen des Identitätsmissbrauchs hat im Zeitalter der digitalen Kommunikation und sozialer Medien erheblich an Bedeutung gewonnen. Wir FREIE WÄHLER im Bayerischen Landtag haben dazu zusammen mit der Bayerischen Staatsregierung über die Justizministerkonferenz eine Prüfung des Strafrechts durch das Bundesjustizministerium in Auftrag gegeben. Wir erwarten hierzu eine rasche Aufarbeitung. Ich will ein weiteres Problem des schon Angesprochenen ansprechen. Herr Kollege Graupner, es ist kein Einzelfall und hat auch im privaten Bereich nichts zu suchen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Sexualisierte KI-Bilder und Deepfakes treffen alle, aber vor allem Frauen und Mädchen. Die Technik ist inzwischen so weit, dass mit wenigen Klicks täuschend echte Bilder entstehen – Bilder, die es so nie gegeben hat, die aber reale Menschen in Situationen zeigen, die sie nie gewählt haben. So entstehen Inhalte, die zwar nie passiert sind, aber trotzdem echten Schaden anrichten und – wir wissen es nur allzu gut – die Leben zerstören können und auch schon oft zerstört haben. Für die Betroffenen ist das nicht nur ein digitales Problem. Es ist ein massiver Eingriff in die eigene Würde, in die eigene Identität und oft auch in das gesamte persönliche Umfeld. Ohne dass die Betroffenen es eventuell wussten, wurde das Bild schon zigmal geklickt, angeschaut und geteilt. Wir alle wissen: Wer einmal betroffen ist, bekommt diese Bilder schwerlich oder kaum mehr aus dem Netz. Genau hier liegt auch das Problem: Unser Strafrecht ist an vielen Stellen noch nicht darauf ausgelegt. Es gibt Lücken. Diese Lücken werden gezielt und oft scham- und schonungslos ausgenutzt. Deshalb ist es auch richtig, dass Bayern hier Druck macht. Der Vorschlag für einen eigenen Straftatbestand zur digitalen Fälschung von Persönlichkeitsinhalten ist ein wichtiger und richtiger notwendiger Schritt. Wer solche Inhalte erstellt oder verbreitet, muss wissen: Das bleibt nicht ohne strafrechtliche Konsequenzen. Gleichzeitig müssen wir ehrlich sein: Strafrecht allein reicht nicht. Wir brauchen auch klare Regeln für die Plattformen. Wer Geld damit verdient, Inhalte zu verbreiten, der muss auch Verantwortung übernehmen. Es kann nicht sein, dass solche Inhalte millionenfach geteilt werden, während die Betroffenen um Löschung kämpfen. Dazu wird der Kollege Beck noch weitere Ausführungen machen. Für mich und die FREIEN WÄHLER gilt: Der Staat muss seine Schutzfunktion auch im digitalen Raum ernst nehmen. Der Staat muss und wird sich auf die Seite der Opfer stellen. Die Täter müssen belangt werden. Es geht nicht um Misstrauen gegenüber neuen Technologien. Es geht um das Vertrauen der Menschen, dass sie sich im Netz sicher bewegen können. Es geht um Vertrauen darauf, dass ihre Rechte geschützt werden, und um Vertrauen darauf, dass der Rechtsstaat nicht hinter der technischen Entwicklung zurückbleibt. Es geht um den verantwortungsvollen Umgang mit neuen Technologien. Der Bund ist am Zug, die Vorschläge liegen auf dem Tisch, die Probleme sind bekannt. Jetzt brauchen wir Entscheidungen. Unser Ziel ist ein digitales Umfeld, das Chancen bietet, aber auch Grenzen setzt; ein Netz, in dem Freiheit möglich ist, ohne dass sie auf Kosten anderer geht. Wer Persönlichkeitsrechte verletzt, muss konsequent belangt werden. Das Internet – ich habe es schon gesagt – darf kein rechtsfreier Raum sein. Wir brauchen klare Regelungen – und wir brauchen sie jetzt. Dazu hat die Staatsregierung – es ist schon ausgeführt worden – im Auftrag der Regierungskoalition bereits 2024 einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, um den strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes zu verbessern. Er sieht einen Strafrahmen bis zu fünf Jahren vor. Das ist der richtige Strafrahmen. Bayern, die FREIEN WÄHLER und ich setzen uns dafür ein, dass hier schnell gehandelt wird. – Danke. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Nächste Rednerin für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Fraktionsvorsitzende Schulze, bitte.

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Katharina Schulze GRÜNE

Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke der CSU, dass sie dieses wichtige Thema zur Aktuellen Stunde gemacht hat; denn es ist brandaktuell. Letzte Woche hat Collien Fernandes öffentlich gemacht, welch unfassbare digitale Gewalt ihr angetan wurde. Ich persönlich verneige mich vor ihrem Mut und bin froh, dass wir dieses Thema jetzt debattieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gleichzeitig ist das nur die Spitze des Eisbergs. Digitale Gewalt gegen Frauen findet täglich statt. Genau jetzt in dem Moment kriegt eine Frau ein ungefragtes Dickpic zugeschickt. Genau in dem jetzigen Moment flattert eine Vergewaltigungsandrohung in ein Postfach ein. Und genau in diesem Moment wird ein Deepfake von einer Frau erstellt, obwohl sie das nicht möchte. Während sich die Täter dann hinter den Bildschirmen verstecken, stehen die Betroffenen oft ganz allein da – mit Angst, mit Scham und mit der Frage: Was mache ich denn jetzt? Macht hier überhaupt irgendjemand irgendetwas? Dieses Gefühl kenne ich auch persönlich sehr gut. Deshalb sage ich ganz klar: Ein Rechtsstaat muss Frauen auch im digitalen Raum schützen. Tut er das nicht, wird er seinem Anspruch nicht gerecht. (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Erstens. Ändern wir also das Strafrecht. Deepfakes oder nicht einvernehmlich intime Fotos oder Videos herzustellen oder zu verbreiten, muss eindeutig strafbar sein. Es darf keine Grauzonen mehr geben, und das Strafrecht muss den Fokus mehr auf die Opfer und ihren Schutz richten. Stärken wir die Rechte der Betroffenen. Zweitens. Es kann doch nicht sein, dass das Löschen der Inhalte so lange dauert und so unglaublich kompliziert ist. Es kann doch nicht sein, dass die Identität der Täter nicht schnell und unkompliziert an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben wird. Und es kann doch auch nicht sein, dass Beratungsstellen jedes Jahr darum betteln müssen, ausreichend staatliche Mittel zu bekommen, um Betroffene besser zu beraten und zu unterstützen. Und drittens, Kolleginnen und Kollegen, nehmen wir endlich die Techkonzerne in die Pflicht. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Die sogenannten Tech Bros verdienen Milliarden mit unseren Daten, und sie übernehmen zu wenig Verantwortung für das, was auf ihren Plattformen passiert. Ich würde sagen: Das akzeptieren wir jetzt nicht länger. Wir müssen sie spürbar zur Rechenschaft ziehen, wenn sie gegen europäisches Recht verstoßen – mit hohen Bußgeldern und bis hin zu Einschränkungen für den Marktzugang. Sorgen wir bitte endlich für Transparenz! Algorithmen dürfen keine Blackbox mehr sein; denn Algorithmen nehmen Einfluss darauf, wie Menschen denken, wie Menschen fühlen und wie es unserer Demokratie geht. Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss ist mir eine Sache noch sehr wichtig: Schauen wir uns bitte genau an, wer Gewalt gegen Frauen hauptsächlich ausübt. – Die Täter sind meistens männlich. Die sogenannte Manosphere ist längst ein großes, wachsendes Feld im Netz, in dem sich vor allem Männer mit extremistischen und frauenfeindlichen Inhalten vernetzen. Sie infiltrieren seit Jahren die Köpfe junger Männer und attackieren unsere Gesellschaft und die Demokratie. Der Antifeminismus ist ganz oft der Einstieg. Der Antifeminismus ist ganz oft das verbindende Element der verschiedenen Extremismusformen. Kolleginnen und Kollegen, das ist brandgefährlich. (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Deswegen müssen wir mit einer Stärkung der Sicherheitsbehörden, aber auch in der Prävention gegensteuern. Wir brauchen mehr Geld für geschlechtersensible Jungen- und Männerarbeit vor Ort, wo sich Männer und Jungs auch über Männlichkeit im Jahr 2026 austauschen können. Wissen Sie, was? Wir brauchen Männer als Verbündete. Wir Frauen können den Kampf gegen Gewalt an Frauen nicht alleine führen. Die Männer sind dazu auch aufgerufen. (Beifall bei den GRÜNEN sowie der Staatsministerin Judith Gerlach) Deswegen fordere ich: Sagen Sie etwas, wenn wieder einmal ein blöder Witz über eine Frau gemacht wird. Hören Sie zu, und nehmen Sie das ernst, was Frauen Ihnen berichten. Relativieren Sie nicht. Seien Sie ein Vorbild für Ihre Kinder, für Ihre Enkelkinder, für die Jungs und für die Männer in Ihrem Umfeld. Und vor allem – und das ist jetzt an die Männer hier im Parlament gerichtet – unterstützen Sie uns, damit wir in Bayern ein Gewalthilfegesetz bekommen. Unterstützen Sie uns, dass Frauenhäuser und Beratungsstellen ausreichend finanziert sind. Ich bin es leid, dass wir immer wieder über Gewalt an Frauen sprechen und alle ganz entsetzt sind. Wir haben es in der Hand, etwas zu verändern: mit Geld, mit einer Stärkung der Sicherheitsbehörden und mit der Art, wie wir an dieses Thema herangehen. Lassen Sie uns aus dem Bayerischen Landtag ein klares Signal senden, dass wir hier zusammenstehen: keine Gewalt an Frauen. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der CSU und der FREIEN WÄHLER)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist Kollege Florian von Brunn für die SPD-Fraktion.

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Florian von Brunn SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Damen und Herren! Der Fall Collien Fernandes – oder besser Christian Ulmen – hat Deutschland aufgewühlt. Vorgestern haben Tausende Menschen am Brandenburger Tor in Berlin gegen sexualisierte digitale Gewalt protestiert, und zwar zu Recht. Dieser Fall ist eine Schande für Männer, und er ist kein Einzelfall. 99 % der Opfer von Deepfake-Pornografie sind Frauen. Eine besondere Schmutzmaschine ist dabei Elon Musks Künstliche Intelligenz Grok. Sie hat laut Studien innerhalb weniger Tage Millionen sexualisierter Bilder von Aktivistinnen, Politikerinnen, Frauen ohne öffentliche Rolle und sogar von Kindern produziert. Das ist das, was im Moment passiert. Deswegen ist es sehr wichtig, dass wir heute über dieses Thema reden – für Collien Fernandes und unzählige Frauen, die Opfer von digitaler Gewalt werden. Ja, wir brauchen einen Schutzschild, und wir brauchen vor allem auch Veränderungen im Verhalten von Männern. Es reicht nicht, das nur in Überschriften anzusprechen. Bayern hat einen Entwurf zur Änderung des Strafrechts eingebracht – gut –, aber das ist nur ein Baustein. Ich selbst habe zum Thema Sicherheit und Verbrechen im Internet inzwischen viele Anfragen an die Staatsregierung gestellt, und da zeigt sich auch ein anderes Bild: In Bayern ist von der Polizei keine einzige Anzeige zu Deepfakes durch Grok erfasst. Die Polizei in Bayern hat keinerlei digitale Werkzeuge zur Deepfake-Erkennung, nicht einmal im LKA. Es gibt keine statistische Erfassung von KI-Kriminalität in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Dabei stellt die CSU den Bundesinnenminister. Diese Erfassung gibt es aber auch nicht in der integrierten Vorgangsbearbeitung, für die der Freistaat alleine zuständig ist. Dabei stellt die CSU im Freistaat den Innenminister. Es gibt in Bayern keine Aufklärungskampagnen zu KI-Missbrauch und Deepfakes. Es gibt keine spezifischen Schulungen für Lehrkräfte oder Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, und es gibt keine auf KI spezialisierten Ermittlungsbeamten. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das stimmt nicht!) Die CSU fordert einen Schutzschild, aber die Behörden in Bayern sind nicht ausreichend gewappnet. Sie erfassen das Problem im Moment nicht einmal. Wissen Sie, was der größte Widerspruch ist? – Die Regierung Söder hat sich für ein Moratorium für den AI Act eingesetzt. Sie wollten das Gesetz aussetzen, das genau solchen KI-Missbrauch verhindern soll. Der AI Act verbietet manipulative KI, fordert Transparenz und schützt Grundrechte, und genau das wollten Sie auf Eis legen. Was ist mit den Social-Media-Plattformen? Der Medienstaatsvertrag – Ländersache – ist ein zahnloser Tiger gegenüber Musk, Zuckerberg und Co. Für klassische Medien gilt eine Obergrenze von 30 % Marktanteil; aber YouTube hat fast 80 % Marktanteil bei Onlinevideos, Google über 90 % bei Internetsuchen, und niemand greift ein. Plattformen wie X von Elon Musk verbreiten massenhaft Deepfakes und werden gesetzlich wie Briefträger behandelt. (Beifall bei der SPD) Die Regierung Söder hätte bei der Reform des Medienstaatsvertrags handeln können; aber das haben Sie nicht gemacht. Wir als SPD handeln. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig bringt jetzt ein umfassendes Gesetz mit drei neuen Straftatbeständen zum Schutz von Frauen und auch von Kindern in das Kabinett ein: gegen sexualisierte Gewalt durch Bilder inklusive Deepfakes und Upskirting, gegen Deepfakes, die das Ansehen schädigen, und gegen digitale Überwachung, zum Beispiel durch GPS-Tracking. Der große Unterschied zum Gesetzentwurf aus Bayern besteht in zivilrechtlichen Instrumenten, richterlichen Accountsperren gegen Täter, besseren Auskunftsrechten, um anonyme Straftäter zu identifizieren, und in der Möglichkeit, endlich gegen Plattformen wie X in Deutschland zu klagen – Stichwort: Zustellungsbevollmächtigte. Stefanie Hubig setzt auch die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland um. Zusätzlich will sie eine halbe Milliarde Euro für die Stärkung der Justiz in die Bundesländer geben: der Pakt für den Rechtsstaat. Das wird aber von Ihnen blockiert. Das verstehe ich eigentlich nicht. Das alles zeigt: Stefanie Hubig und die SPD handeln so, wie wir es gemeinsam im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Was sollte die Staatsregierung jetzt tun? – Unterstützen Sie diesen Gesetzentwurf in Berlin, und machen Sie Ihre Hausaufgaben in Bayern; (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Na ja, zwei Jahre sind lang!) denn wir schulden den Opfern digitaler Gewalt – Frauen wie Collien Fernandes – mehr als Sonntagsreden. Wir schulden ihnen echten Schutz. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Petra Guttenberger für die CSU-Fraktion. Bitte.

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Petra Guttenberger CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der digitale Raum darf kein rechtsfreier Raum sein. Er ist kein rechtsfreier Raum, und er soll es auch niemals werden. Täglich werden Menschen Opfer digitaler Gewalt, oft mit verheerenden Folgen für ihr persönliches und für ihr berufliches Leben. Ich finde es wirklich schäbig, wenn die AfD hier diese Problematik bagatellisiert. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Ich finde es auch schäbig, wenn man hier den Eindruck vermittelt, dass man im digitalen Raum gegen sexualisierte Gewalt vorginge, im realen Raum aber nicht. Auch das ist schäbig. Es herrscht hier das Legalitätsprinzip. Jeder Polizeibeamte, jede Polizeibeamtin, jede Staatsanwältin, jeder Staatsanwalt ermittelt, wenn es einen Vergewaltigungsvorwurf gibt. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Es tut mir leid, dass ich das erst richtigstellen musste; aber so etwas lasse ich hier im Bayerischen Landtag nicht stehen. (Beifall bei Abgeordneten der CSU – Johannes Becher (GRÜNE): Man muss auch die Selbstverständlichkeiten erklären! Das ist so! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ja, richtig!) Und doch gibt es – auch, wenn wir sagen, es darf kein rechtsfreier Raum werden – Schutzlücken. Es gibt gesetzliche Schutzlücken, die wir dringend schließen müssen. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert. Warum sind Deepfakes gefährlich? – Sie führen zu Desinformation. Sie führen zu Rufschädigungen, wenn Menschen in Kontexte hineinmontiert werden, die mit ihrem realen Leben nichts zu tun haben. Letztendlich wird Betrug Vorschub geleistet, und das führt zu einem Vertrauensverlust, weil der Bürger gar nicht mehr weiß: Was ist denn jetzt echt, und was ist, sozusagen, Fake? Schauen wir uns einmal das Phänomen des Identitätsmissbrauchs an. Im Strafgesetzbuch fehlt bislang eine zielgenaue und effektive Regelung, die vor den Folgen des Identitätsmissbrauchs schützt. Während es beim Identitätsdiebstahl Regelungen gibt, gibt es hier in der sehr vielgestaltigen Form allenfalls in einzelnen Teilaspekten eine Regelung. Der Kern des Unrechts – nämlich: ich übernehme eine fremde Identität – ist dort bislang in keiner Weise unter Strafe gestellt. Jede spezielle Vorschrift, die – in dem Fall hier – das Strafrecht verbessert, ist wichtig. Die Frau Kollegin Schorer-Dremel hat bereits darauf hingewiesen: Die CSU hat reagiert, indem sie am 7. November 2025 in der Justizministerkonferenz einen entsprechenden Antrag eingebracht hat, der dann auch einstimmig beschlossen wurde, und es ist richtig, dass die Bundesjustizministerin jetzt einen entsprechenden Gesetzesentwurf erarbeiten will, der den Identitätsmissbrauch unter Strafe stellt. Dieses Ergebnis liegt leider noch nicht vor, dieser Entwurf auch nicht. Jetzt noch eine Anmerkung zu meiner geschätzten Vorrednerin und zu meinem geschätzten Vorredner. Wir täten uns in der Strafverfolgung wesentlich leichter, wenn Sie endlich Ihren nicht nachvollziehbaren Widerstand gegen das Speichern der IP-Adressen aufgeben würden. (Beifall bei der CSU) Auch bei den Deepfakes gibt es bislang keine besondere strafrechtliche Regelung. Während es bei Kindern und im jugendpornografischen Bereich hier bereits Regelungen gibt, sind die erwachsenen Opfer derzeit vom Recht allein auf sich gestellt. Auch hier sind wir als Bayern bereits vorstellig geworden. Leider ist der Gesetzentwurf von 2024 dann der Diskontinuität verfallen, das heißt, es gibt ihn nicht mehr. Aber im Juni letzten Jahres wurde er erneut eingereicht. Wir wünschen uns, dass wir hier Tempo machen, um ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das vor digitaler Gewalt schützt. Wir wünschen uns aber auch, dass sich dieses Gesetz dann mit Leben erfüllen kann. Dazu ist die Speicherung der IP-Adressen aus unserer Sicht unerlässlich. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächster Redner: Kollege Florian Köhler für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Florian Köhler AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde der Freiheit! Lassen Sie uns einen Moment innehalten, was unser Land großgemacht hat: nicht Verbote, nicht Bevormundung, nicht der erhobene Zeigefinger des Staates, sondern der Mut, frei zu denken, frei zu sprechen und frei zu leben. Um schlussendlich denken zu können, muss man es auch riskieren dürfen, bei anderen anzuecken. Die Freiheit ist kein Geschenk des Staates – sie ist unser angeborenes Recht. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist richtig, was da getan wurde!) Wer die Freiheit unter dem Deckmantel des Schutzes beschneidet, der verrät nicht nur die Bürger, der verrät auch die Grundlage unserer Demokratie. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CSU) – Nein, Frau Schorer-Dremel. Einfach zuhören, dann klärt sich das eine oder andere. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das tue ich! Sehr aktiv!) – Ja, ich merke es! – Seit Monaten wird über gesetzliche Altersgrenze für soziale Medien diskutiert. Kurzum: Der Staat soll den Eltern die Verantwortung abnehmen, weil die Bürger angeblich zu unmündig sind, ihre eigenen Kinder oder dergleichen zu erziehen. Einige, unter anderem auch der Digitalminister, fordern in diesem Zusammenhang auch eine Klarnamenpflicht. Wir nicht. Die AfD lehnt diesen verfassungswidrigen Unfug ab. (Zuruf von den GRÜNEN) Der Bundesgerichtshof hat bereits 2009 klargestellt: Niemand darf gezwungen werden, seinen Klarnamen zu verwenden. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Dann bekommen Sie keine Likes mehr!) Anonymität und Pseudonymität sind ein Grundpfeiler der Demokratie. Wer sie angreift, sägt an genau diesem Pfeiler. (Johannes Becher (GRÜNE): Wer weiß, was da bei AfD-Chats rauskommt!) Die Anonymität ist ohnehin schon stark eingeschränkt, eben durch Ausweispflicht bei SIM-Karten und IP-Speicherung. Wer das umgehen will, kann sich in der Türkei oder in Großbritannien jederzeit eine SIM-Karte beschaffen und weiter als Internet-Troll Dr. Kevin von Hodenberg sein Unwesen treiben. (Zuruf von der SPD) Zumindest ich habe gedacht, dass es hier heute um Jugendschutz geht und um Cybermobbing, Grooming, Sucht und gefährliche Algorithmen. Das muss man ernst nehmen. 350.000 Kinder zeigen suchtartiges Scroll-Verhalten. Jedes vierte Kind wird im Netz belästigt. Exzessiver Konsum kann Essstörungen und Selbstverletzungen fördern. Aber die Dosis macht eben das Gift. In erster Linie tragen da die Eltern die Verantwortung für ihre Kinder, dann die Plattformen. Der Staat darf nicht zum Ersatzerzieher werden, das Internet nicht zum Spielplatz des Überwachungsstaates. Am Wochenende ist diese Causa Fernandes von 2024 hochgekocht. Die hat mich ziemlich schnell an andere Kampagnen aus der Vergangenheit erinnert. Es fällt schon auf: (Zuruf von den GRÜNEN) ganz zufällig, in allen Medien gleichzeitig, auf allen Titelseiten. So ganz zufällig berichtete auch das öffentlich-rechtliche Fernsehen ausführlich, während man bei realen Vergewaltigungen wie an Maria Ladenburger 2016 durch einen Flüchtling nur regionale Bedeutung sah. So ganz zufällig hat man schon eine Demo am Brandenburger Tor mit passenden Schildern griffbereit gehabt. Ganz zufällig hatte die Justizministerin gleich ein passendes Gesetz fertig. (Johannes Becher (GRÜNE): Verschwörungstheorien! Oh mei! Und ganz zufällig spricht die AfD über Flüchtlinge!) Und so ganz zufällig lief gestern Abend im ZDF ein Film über digitale Gewalt. Meine Damen und Herren, Zufälle gibt es, die glaubt man kaum. (Petra Guttenberger (CSU): Das sind Verschwörungstheorien!) – Das sind keine Verschwörungstheorien! Schauen Sie sich doch nur einfach mal die Medien der letzten Tage an. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Komplette Themaverfehlung!) Meine Damen und Herren, wenn ich darüber nachdenke: "Alle schweigen es tot", titelt "Die Welt" heute. Eine 14-Jährige soll in einem Jugendzentrum vergewaltigt worden sein. Drei Minderjährige sind die Beschuldigten: Iran, Syrien, Niederlande, Migrationshintergrund. Kein Wort, keine Träne, keine Demo von Linken, von GRÜNEN, wenn die Täter Migranten sind. Diese Doppelmoral ist ekelhaft! (Beifall bei der AfD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist Themenverfehlung! Überschrift nicht gelesen!) Frau Guttenberger, Sie haben das Legalitätsprinzip angesprochen. Ich darf Sie da korrigieren: Die Staatsanwaltschaft Itzehoe stellte das Verfahren gegen Christian Ulmen vorläufig ein, da die geschädigte Fernandes keine Unterlagen nachreichte. Einzig feststehende Tatsache bis jetzt ist die Scheidung zwischen Christian Ulmen und Collien Fernandes. Das ist die einzig entscheidende, feststehende Tatsache. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Da waren Sie dabei? – Zuruf der Abgeordneten Petra Guttenberger (CSU)) Die geschädigte Fernandes klagt jetzt in Spanien, weil die Taten in Spanien stattgefunden haben sollen und weil sie dort wohnt. In Spanien gilt nämlich das Tatort-Erfolgsort-Prinzip, Frau Vorsitzende des Justizausschusses. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Und das heißt? Bei uns ist es nicht strafbar, in Spanien schon?) Ich finde es schon spannend, dass wir über Themen diskutieren, die im Ausland, 1.200 Kilometer entfernt, stattgefunden haben sollen. Jetzt soll hier in Deutschland dafür der neue Gummiparagraf "Digitale Gewalt" eingeführt werden. Meine Damen und Herren, mit diesem Gummiparagrafen kann nicht nur echter Missbrauch gemeint sein, sondern auch jede unliebsame Meinung, jede scharfe Kritik, jede satirische Spitze. Sogar der Begriff "Virtuelle Vergewaltigung" wird erfunden und verharmlost damit eigentlich das Leid der echten Vergewaltigungsopfer. (Martin Wagle (CSU): Jetzt reicht es! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Jetzt ist es echt genug! – Arif Taşdelen (SPD): Das ist gar nicht zum Lachen!) – Das mag Ihre Meinung sein.

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Tobias Reiß

Achten Sie bitte auf die Redezeit!

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Florian Köhler AfD

Ich komme aber zum Schluss. (Zurufe) Die Freiheit stirbt scheibchenweise. Das entnehme ich Ihren Zwischenrufen. Wie viele rechtswidrige Hausdurchsuchungen braucht es denn noch, –

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Tobias Reiß

Ihre Redezeit ist zu Ende, Herr Kollege.

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Florian Köhler AfD

– bis Sie verstehen, dass es so nicht weitergeht? (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Nächster Redner: Kollege Tobias Beck für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Tobias Beck FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rede gerade hat uns mal wieder gezeigt, wo wir auf der rechten Seite unseres Parlaments demokratisch stehen. Ich glaube, was Sie uns da präsentiert haben, ist nicht zielführend. Wir reden heute über digitale Heimat, über die Aktuelle Stunde der CSU "Schutzschild für unsere digitale Heimat – Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit im Netz". Das ist ein sehr wichtiges Thema; denn das Internet ist längst kein virtueller Raum mehr. Es ist ein Lebensraum für Kommunikation, Arbeit und vor allem auch Soziales. Deshalb gilt ein ganz einfacher Grundsatz: Was im echten Leben Recht ist, muss auch im Internet und im Netz gelten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD) Doch seien wir ehrlich: Die Realität schaut an vielen Stellen anders aus. Gerade beim Thema sexualisierte Gewalt im digitalen Raum erleben wir eine neue Qualität der Bedrohung. Das ist kein Kavaliersdelikt. Das ist ein Angriff auf die Menschenwürde. Wir wissen: Was einmal im Netz ist, verschwindet nicht mehr so einfach. Deshalb ist klar: Der Rechtsstaat darf hier nicht hinterherlaufen. Er muss vorausgehen. Ein eigener Straftatbestand für digitale Persönlichkeitsfälschungen ist richtig. Aber ebenso ist klar: Das Strafrecht allein wird hier nicht ausreichen. Wir haben ein komplexes Bedrohungsbild. Cyberkriminalität betrifft inzwischen die Mehrheit der Bevölkerung. Desinformation ist laut dem Weltwirtschaftsforum eines der größten Risiken unserer Zeit. Nur ein Bruchteil der Betroffenen erstattet überhaupt Anzeige. Wir brauchen einen ganzheitlichen Ansatz. Aber, das sage ich ganz deutlich: Wir dürfen uns nicht nur auf freiwillige Maßnahmen verlassen. Plattformen tragen Verantwortung. Ein zentraler Punkt in dieser Debatte ist auch die Frage: Wie gehen wir mit Anonymität im Netz um? Desinformation, Hass und gezielte Manipulation profitieren massiv von anonymen Strukturen. Deshalb ist es richtig, über Instrumente wie die Klarnamenpflicht zu diskutieren, nicht um Meinungen zu unterdrücken, sondern um Verantwortung einzufordern. Wo ist Anonymität ein Grundrecht? Meinungsfreiheit hat nichts mit Anonymität zu tun. Wenn heute jemand am Stammtisch kritisiert, vielleicht auch einmal ein bisschen über das Ziel hinausschießt, weiß man, wer das ist. Im Internet wird das oftmals einfach umgangen durch anonyme Botschaften. Das kann meiner Ansicht nach nicht so weitergehen. Jeder weiß, dass viele sich anders verhalten, wenn Handeln Konsequenzen hat. Ein anderer Punkt ist mir mit Blick auf europäische Diskussionen auch noch wichtig. Beim Kampf gegen Kriminalität im Netz dürfen wir nicht unsere eigenen Grundrechte untergraben. Anlasslose Überwachungen, wie etwa bei den Chatkontrollen diskutiert, sind sicher nicht der richtige Weg. Sicherheit ja, aber im Rahmen eines Rechtsstaates. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir stehen vor zentralen Herausforderungen. Wie schaffen wir ein Netz, das frei, aber nicht rechtsfrei ist, ein Netz, das Innovation ermöglicht, aber Missbrauch verhindert? – Die Antwort darauf ist kein einzelnes Gesetz. Es ist ein Zusammenspiel aus klarem Strafrecht, verantwortungsvollen Plattformen, wirksamer Prävention und einer starken digitalen Bildung. Für uns als FREIE WÄHLER ist deshalb klar, dass der Staat eine Schutzfunktion im digitalen Raum hat. Er muss sich auf die Seite der Opfer stellen, und er muss Täter konsequent verfolgen. Genauso ist aber auch klar, dass wir keine Politik der Angst wollen. Wir wollen eine Politik des Vertrauens, ein digitales Umfeld, das Chancen bietet, aber auch Grenzen setzt, ein Netz, in dem Freiheit möglich ist, ohne dass sie auf Kosten anderer geht. Wir brauchen jetzt klare gesetzliche Regelungen, europäische Lösungen und vor allem entschlossenes Handeln. Die Probleme sind bekannt, die Vorschläge liegen auf dem Tisch. Jetzt geht es ums Umsetzen. Ich sage noch einmal ganz deutlich: Das Netz darf kein rechtsfreier Raum sein. Es darf auch kein Raum sein, in dem die Würde der Menschen zur Verfügungsmasse wird. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU sowie Abgeordneten der SPD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Kollege Johannes Becher. Bitte schön.

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Johannes Becher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Die eben gehörte Rede der AfD beschäftigt mich. Jeder, der diesen Fall Collien Fernandes mitgekriegt und ein bisschen Menschlichkeit in sich hat, hat Mitgefühl. Und jeder, der Parlamentarierin oder Parlamentarier ist, überlegt sich: Was können wir tun, damit so etwas, das ständig passiert, nicht mehr passiert? (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der CSU) Was ist die Reaktion der AfD auf so einen Fall? – Sie schauen sich als Erstes an, welche Nationalität der Täter hat, und wenn es ein Deutscher sein könnte, wittert man Kampagne, Verschwörungstheorie. Das ist eine Relativierung und Verharmlosung von digitaler Gewalt an Frauen. Das machen Sie. Es ist bitter und dieses Hohen Hauses, dieses Bayerischen Landtags nicht würdig, so mit einem Thema umzugehen. (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Sie sehen die Freiheit bedroht. Ich sage Ihnen eines: Ich liebe die Freiheit. Das Internet hat Freiheit gebracht, Freiheit in einem Ausmaß, wie wir es uns vorher nicht vorstellen konnten. Das Netz ist Motor für Wissen und Innovation, gerade in demokratischen Gesellschaften. Doch jede Freiheit braucht Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit. Dass die Freiheit im Internet bedroht ist, müsste doch inzwischen jedem klar sein. Die Machtkonzentration auf wenige große Technologiekonzerne und ihre Geschäftsmodelle bedrohen nicht nur den fairen Wettbewerb, sondern auch die demokratischen Grundwerte. Einzelne Plattformen kontrollieren ganze Informationsräume. Der Algorithmus entscheidet, was man sieht und was verschwindet. Unser aller persönliche Daten werden zu Geld gemacht. Längst geht es um die Macht über die öffentliche Meinung. Kinder und Jugendliche sind social-media-süchtig, und viel zu viele vertrauen der KI intimste Gefühle und Empfindungen an. (Zuruf des Abgeordneten Florian Köhler (AfD)) Das ist die Macht dieser Plattformen. Wo Monopole herrschen, stirbt die Freiheit. Fairer Wettbewerb ist die Grundvoraussetzung für Freiheit und ein freies Internet. Deswegen müssen wir Rahmenbedingungen schaffen, die innovativen jungen Unternehmen aus Deutschland und Europa eine faire Chance geben. Deswegen müssen wir die Plattformen stärker in Verantwortung nehmen; sie sind eh schon zu mächtig. Es braucht Mut, es braucht Stärke, und es braucht europäische Souveränität. Das ist die Antwort der Zeit, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Rechtsstaatlichkeit bedeutet dann auch nicht nur, ein Recht zu haben, sondern es auch zu bekommen. Da müssen natürlich die Gesetze angepasst und Schutzmechanismen und Hilfsangebote ausgebaut werden. Es geht nicht nur um den Staat. Wir haben auch die Zivilgesellschaft auf unserer Seite. Umso unverständlicher ist es mir – das sage ich ganz deutlich –, wenn ich dann lese, dass die Bundesregierung plant, finanzielle Mittel für Projekte wie HateAid zu streichen, die sich gerade gegen digitale Gewalt im Netz einsetzen. Das ist völlig verkehrt, völlig falsch, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von der AfD: Gut so!) Sicherheit braucht Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Sicherheit braucht Kinder- und Jugendschutz. Was offline illegal ist, dürfen wir auch online nicht tolerieren. Sicherheit bedeutet Verfolgung der Internetkriminalität, die sehr vielfältig ist. Es ist inzwischen dramatisch, wie viele Menschen – gerade ältere Menschen, aber nicht nur sie – Opfer von Betrügern werden. Da geht es in vielen Fällen um Tausende von Euros, in manchen Fällen um das komplette Ersparte. Wir brauchen eine effektive Strafverfolgung. Natürlich ist das digital schwieriger als analog, weil das Internet global ist und der Tatort überall sein kann. Aber manchmal ist der Täter gar nicht irgendwo, sondern leider liegt der Täter viel zu oft im eigenen Bett, sitzt in der eigenen Familie. Im Internet ist es dann wie in der analogen Welt: Von Unsicherheit, von Übergriffen sind vor allem Frauen betroffen. Meine Kollegin Katharina Schulze, aber auch andere – Frau Kollegin Schorer-Dremel möchte ich explizit erwähnen – haben den Fall Christian Ulmen schon thematisiert. Als GRÜNE wollen wir, dass Frauen in Politik und Gesellschaft mehr Gehör finden. Doch an dieser Stelle ist es ausnahmsweise einmal wichtig, dass sich auch mehr Männer zu Wort melden. Wir müssen uns solidarisieren. Wir müssen den Mund aufmachen, wenn im Freundeskreis frauenfeindlich gewitzelt wird. Wir müssen klarmachen, dass wir das nicht tolerieren. Wir müssen Betroffenen glauben, bevor wir reflexartig auf die Unschuldsvermutung verweisen, und diese Gleichzeitigkeit aushalten. Für echte Gleichberechtigung, echte Stärkung der Frauen, echte Sicherheit von Frauen, digital wie analog, braucht es uns Männer; denn wir Männer sind das Problem, nicht alle Männer, aber fast immer Männer. Es kann nicht die Aufgabe von Frauen allein sein, diesen Zustand zu ändern. Wir sind das Problem. Also ist es unsere Verantwortung, die Lösung zu sein. (Beifall bei den GRÜNEN, der SPD sowie Abgeordneten der CSU)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion Kollege Jürgen Eberwein.

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Jürgen Eberwein CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden über die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, und zwar heute nicht im realen Raum, sondern im Netz. Das ist ganz entscheidend. Die Straftaten sind in Bayern dank der guten Arbeit von Polizei und Justiz zurückgegangen. Wir haben auch im Netz einen leichten Rückgang, sind aber mit 42.000 Straftaten im Netz nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau, und wir haben ganz sicher eine sehr hohe Dunkelziffer. Wir haben ganz breite Erscheinungsformen: Hatespeech, Fake Shops, den Aufruf zu Straftaten, Hetze, Mobbing, Extremismus usw. usf. Die bayerische Polizei, meine Damen und Herren, spielt eine zentrale Rolle im Kampf gegen Cyberkriminalität, angefangen von der Prävention über Ermittlungen bis hin zur Zusammenarbeit mit anderen Stellen, und zwar im In- und Ausland, zwischenzeitlich weltweit. Dafür wurden flächendeckend Cybercrime-Kommissariate und spezialisierte Stellen beim LKA und bei den Kriminaldienststellen eingerichtet, im Übrigen auch bei der Justiz. Inzwischen arbeiten Hunderte von speziell geschulten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und vor allem auch IT-Forensiker in den Kriminaldienststellen. Ich war selbst vor meiner Tätigkeit hier im Landtag Kommissariatsleiter eines hochprofessionellen Analysekommissariats bei einer Kriminaldienststelle mit einem Mix aus Polizisten und Informatikern. Zudem gibt es zahlreiche Präventionsangebote der Polizei, die ich jetzt im Einzelnen nicht aufzählen möchte. Wir sind also personell und auch technisch, Herr Kollege von Brunn, bei der bayerischen Polizei sehr gut aufgestellt. Auch die KI zieht bei der Polizei ein. Hier sind wir auf einem guten Weg. Es gibt noch keine sehr guten Tools, um zum Beispiel KI-Modelle zu erkennen, aber diese werden sukzessive eingerichtet. Meine Damen und Herren, unsere Polizei und die Justiz brauchen dafür auch das rechtliche Handwerkszeug. Wie wir gerade gehört haben, brauchen wir dringend eine gesetzliche Regelung zur Strafbarkeit von Identitätsdiebstahl und Deepfakes. Bayern hat das nochmals mit Nachdruck verfolgt. Das haben wir nun schon mehrfach gehört. Es wurde auch schon entsprechend angesprochen. Die Ermittler brauchen auch Zugriff auf Daten von Plattformen wie X oder des Betreibers Meta. Hier ist die EU gefordert, aber auch hier sind wir auf einem entsprechenden Weg. Der entscheidende Ansatzpunkt, um Täter im Netz identifizieren zu können, ist die Speicherung von Kommunikationsdaten, also IP-Adressen; denn hinter fast jeder Onlinestraftat steht zunächst nur eine IP-Adresse. Ohne Zuordnung bleibt diese anonym. Es kann nicht sein, dass die deutschen Ermittlungsbehörden von ausländischen Diensten und Behörden oder Institutionen wie dem FBI oder der amerikanischen NCMEC gerade im abscheulichen Bereich der Kinderpornografie regelmäßig Tausende Datensätze erhalten und wir in vielen Fällen nur mit den Schultern zucken können, weil wir die IP-Adressen nicht mehr zuordnen können. Gleiches gilt für schwere OK und die Kommunikation bei terroristischen Anschlägen. Dürfen wir diese digitalen Spuren nicht sichern, weil sie von den Providern nicht gespeichert werden, nehmen wir bewusst in Kauf, dass Täter unentdeckt bleiben. Insbesondere die GRÜNEN haben durch ihre Blockaden und das Schüren absurder Ängste den Täterschutz über viele Jahre erst ermöglicht. Dies ist aus meiner Sicht unfassbar. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Deshalb müssen in Berlin jetzt endlich die rechtlichen Voraussetzungen für eine Speicher- und Herausgabepflicht für Provider geschaffen werden. Hier ist, meine Damen und Herren, auch Frau Hubig von der SPD gefragt. Aus unserer Sicht brauchen wir eine Speicherfrist von mindestens sechs Monaten, damit die Daten entsprechend abgerufen werden können. (Florian von Brunn (SPD): Drei Monate reichen!) Aus meiner Sicht brauchen wir auch die Klarnamenpflicht, die schon mehrfach angesprochen worden ist. Täter haben kein Recht auf Identität und anonymen Schutz. Eine Klarnamenpflicht kann die Kommunikation zivilisieren und Straftäter identifizieren. Datenschutz ist wichtig, darf aber kein Täterschutz sein und den Staat nicht handlungsunfähig machen. Hier geht es, meine Damen und Herren, nicht um Massenüberwachung, wie es insbesondere von links oft kolportiert wird. Es geht um die gezielte rechtsstaatliche, kontrollierte Sicherung und Auswertung von Daten, die im Ernstfall schwere und abscheuliche Straftaten aufklären können. Datenschutz ja, aber der Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie von Kindern wiegt schwerer, meine Damen und Herren. Die Zahlen zeigen es. Der Handlungsbedarf ist real und dringend. Cybercrime ist eine Gefahr. Der Staat muss Schritt halten und handeln. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Frau Kollegin Barbara Becker, bitte.

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Barbara Becker CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Danke für diese Debatte. Wenn das Internet der neue Wilde Westen ist, wer ist dann der Sheriff? Unsere Heimat endet heute nicht mehr an der Haustür, auch nicht an der Stadt- oder Landkreisgrenze, sondern unsere Heimat ist längst auch digital. Unsere Kinder verbringen unendlich viel Zeit auf verschiedenen Plattformen im Internet und wir selbst sicher auch. Dort verbringen wir Zeit, arbeiten und diskutieren. Leider erleben immer mehr Menschen, insbesondere Frauen, dort auch Angst, Demütigung und Gewalt, sehr oft sexualisierte Gewalt. Ich sage ganz klar: Dies ist keine Bagatelle. Es ist kein Onlineproblem und keine Mode, sondern ein Angriff auf die Würde von Menschen, vor allem von Frauen, und damit ein Angriff auf unseren Rechtsstaat. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Die Geschichte von Collien Fernandes ist leider kein Einzelfall. Der Fall – das ist wörtlich zu nehmen – von Christian Ulmen hat hoffentlich viele erschüttert, auch die anständigen Männer bei uns im Land. Frauen, deren Gesichter missbraucht werden, Frauen, deren Identität manipuliert wird, Frauen, die sich plötzlich in gefälschten, sexualisierten Bildern oder Videos wiederfinden – wie widerlich! Das Schlimmste ist nicht nur die Tat selbst, sondern die Erfahrung danach, dass wir noch kein gutes System haben, um damit umzugehen und die Betroffenen zu schützen. Das dürfen wir nicht akzeptieren. Sprechen wir von Sicherheit, müssen wir im digitalen Raum auch liefern. Dafür sind drei Aspekte nötig, die heute schon benannt wurden: klare Straftatbestände, die Täter finden, sichtbar machen und bestrafen sowie schnelle Hilfe für die Betroffenen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen auch über die Verantwortung der Plattformen sprechen; denn eines ist klar: Reichweite ist ein Geschäftsmodell. Zu oft profitieren die Plattformen auch von Inhalten, die Menschen schaden. Das können wir nicht länger hinnehmen. Wer Geld mit Kommunikation verdient, muss auch Verantwortung für deren Folgen tragen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie der Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE) und Arif Taşdelen (SPD)) Lieber Herr Kollege Köhler, auch ich bin eine Freundin der Freiheit, aber im Fall von Deepfakes und falscher, KI-generierter Pornografie auf Freiheit in Bezug auf die eigenen Daten zu pochen, ist ein bisschen schwierig. Ich nenne zwei Beispiele: Wenn jemand Ihr Kfz-Kennzeichen anschaut, weiß er nicht nur, aus welchem Landkreis oder welcher Stadt Sie kommen, sondern kennt oft auch Ihre Initialen und vielleicht sogar Ihr Geburtsdatum. Hier ist der Datenschutz nicht so wichtig. Wenn Sie vor zwei Jahren ein Jackett oder einen Janker in Größe 50 bestellt haben und gestern in Größe 54, weiß das Versandhaus mehr über Ihren körperlichen Zustand als Ihre eigene Krankenversicherung. Wenn ausgerechnet wenn es um Gewalt gegen Frauen geht, gesagt wird, es geht gar nicht, in diesem Fall die IP-Adressen offenzulegen und zu speichern, und im anderen Fall gesagt wird, Fake-Profile müssen erlaubt bleiben, ist das vermessen und sagt mehr über Ihre Haltung aus, als Sie wahrscheinlich wollen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wenn das Internet der neue Wilde Westen ist, wer ist dann der Sheriff? – Lasst uns gemeinsam Sheriff sein, ein Staat, der hinschaut, handelt und seine Bürgerinnen und Bürger schützt, auch im Netz. Frau Kollegin Guttenberger hat recht: Die Speicherung der IP-Adressen ist dafür ein wichtiges Instrument. Das brauchen wir. Die Offenlegung der Algorithmen fordern wir als CSU schon lange. Das stand, glaube ich, schon vor zehn Jahren im Grundsatzprogramm. Hier sind wir uns einig, liebe Katharina Schulze. Zugleich müssen wir anerkennen, dass wir hier ein hartes Brett bohren. Bis dahin müssen wir schnell sein, mit klaren Regeln und Straftatbeständen sowie dem Schutzsystem für Betroffene. Danke für alle bisherigen Initiativen und Entscheidungen zu Cybercrime, Gewalt und sexualisierter Gewalt im Netz an Staatsminister Georg Eisenreich. Danke an die mutigen Frauen und die anständigen Männer, die dafür sorgen, dass tatsächlich die Scham die Seiten wechselt. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)

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Tobias Reiß

Für die Staatsregierung hat sich Herr Staatsminister Georg Eisenreich zu Wort gemeldet. Herr Staatsminister, bitte. Staatsminister Georg Eisenreich (Justiz): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, Menschen auch in der digitalen Welt bestmöglich zu schützen. Die digitale Welt bietet tolle Chancen. Diese werden aber immer auch von Kriminellen als Erste genutzt. Deshalb ist das Thema Cybercrime eine sehr große Herausforderung unserer Zeit. Die Möglichkeiten, mit Künstlicher Intelligenz Straftaten zu begehen, insbesondere durch Deepfakes, geben dem Thema eine neue Aktualität. Immer mehr Menschen werden Opfer von Deepfakes oder Identitätsmissbrauch. Deepfakes werden beispielsweise für Betrugsversuche, Mobbing, Stalking, als Rachepornos oder zur Manipulation der öffentlichen Meinung eingesetzt. Immer mehr Frauen und Mädchen werden Opfer von Deepfakes. Ich will klar sagen: Wer strafbare Deepfakes einsetzt, ist nicht nur ein Krimineller, sondern auch ein erbärmlicher Feigling. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Daneben haben wir ein Thema, das uns schon länger bewegt, strafbare Hate Speech. Diese ist ebenfalls ein großes Problem, aber heute nicht das Kernthema. Ich beschäftige mich als Justizminister schon lange mit diesen Phänomenen der digitalen Welt, weil wir in verschiedenen Versionen sehen, wie diese Möglichkeiten genutzt werden. Inzwischen reden alle über Deepfakes. Das finde ich gut. Ich rede aber seit fünf Jahren über Deepfakes – seit fünf Jahren. Zu dieser Zeit hat es nur wenige bis kaum jemanden gegeben, der sich mit diesem Thema beschäftigt hat. Ich habe bereits im Jahr 2021 auf der Justizministerkonferenz auf die Gefahren von Deepfakes hingewiesen und das Bundesjustizministerium gebeten, strafrechtlichen Handlungsbedarf zu prüfen. Das war im Jahr 2021. Warum? – Das geltende Recht ist unklar. Es ist unübersichtlich. Es ist lückenhaft. Nachdem sich nichts bewegt hat, haben wir in Bayern im Justizministerium einen eigenen Gesetzentwurf entwickelt. Diesen habe ich vor zwei Jahren in den Bundesrat eingebracht. Er ist vor zwei Jahren beschlossen worden. Darin ist ein speziell auf Deepfakes zugeschnittener Straftatbestand enthalten, der für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschungen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vorsieht. In schwerwiegenden Fällen, beispielsweise im Falle von pornografischen Deepfakes, wurde gefordert, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu ermöglichen. Das ist auch der Strafrahmen für Körperverletzungen. Das hat einen Grund. Deepfakes haben ein ähnlich hohes Schadenspotenzial wie Körperverletzungen. Ich kann den Satz, der vorhin genannt worden ist, nur unterstreichen: Digitale Gewalt ist reale Gewalt. Deswegen haben wir diesen Strafrahmen von fünf Jahren gefordert. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir sollten auf keinen Fall Opfer gegeneinander ausspielen. Das finde ich wirklich unfassbar schäbig. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Jede Straftat, egal ob digital oder real, ist eine zu viel. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch jedes Opfer, egal ob von digitaler oder realer Gewalt, ist eines zu viel. Ich habe den Gesetzentwurf eingebracht. Der Bundesrat hat ihn beschlossen. Er liegt seit dem Jahr 2024 der Bundesregierung vor. Die damalige Ampel-Regierung ist untätig geblieben und hat behauptet, dass die bestehenden Regelungen ausreichen. Damals hatte ich kein Verständnis dafür, ich habe es auch heute nicht. Das gehört auch dazu. Schließlich kam das Ende der Ampel-Regierung. Wir haben diesen Gesetzentwurf im Jahr 2025 wieder in den Bundesrat eingebracht. Er wurde wieder unverändert beschlossen und liegt jetzt dem Bundesgesetzgeber vor. Ich bin sehr zuversichtlich, dass sich etwas bewegt. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist vereinbart, das Cyberstrafrecht zu reformieren und Strafbarkeitslücken zu schließen, inklusive Deepfakes. Wir warten auf den angekündigten Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums – endlich. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass sich etwas bewegt. Zu den neuen Phänomenen digitaler Gewalt gehört auch der Identitätsmissbrauch. Der spielt oft auch mit rein. Dabei geht es um den unbefugten Gebrauch fremder Identitätsdaten. Problematisch ist, dass unglaublich viele Daten und Informationen im Netz frei zugänglich sind. Damit wächst die Gefahr, dass diese Daten für Identitätsmissbrauch genutzt werden. Hat man eine solche Identität einmal gekapert, kann man den Ruf einer Person ruinieren. Man kann finanzielle Schäden verursachen, aber auch Angst und Unsicherheit herbeiführen, insbesondere dann, wenn man diese Identität nutzt, um sexuell bezogene Inhalte zu verbreiten. Auch an dieser Stelle fehlt ein zielgenauer und effektiver Schutz vor den Folgen des Identitätsmissbrauchs. Unser Strafrecht ist nicht auf der Höhe der Zeit. Im vergangenen Herbst habe ich den strafrechtlichen Schutz vor Identitätsmissbrauch zum Gegenstand der Justizministerkonferenz gemacht und vorgeschlagen, ergänzend zu den bisherigen Straftatbeständen die Lücke zu schließen. Der Antrag wurde einstimmig beschlossen und liegt jetzt sowohl dem Bundesjustizministerium als auch dem Bundestag vor. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert. Das Strafrecht alleine reicht nicht aus. Dort müssen wir Lücken schließen. Wir brauchen daneben auch schlagkräftige Ermittlungsstrukturen. Die haben wir in Bayern bei der Justiz und bei der Polizei. Wir haben Ansprechpartner für Cybercrime bei allen Staatsanwaltschaften in Bayern. Für die herausgehobenen und komplexen Fälle haben wir auch die Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg. Das ist eine wirklich sehr erfahrene Spezialstaatsanwaltschaft. Die gleichen Strukturen haben wir auch bei der Polizei mit entsprechenden Ansprechpartnern und Spezialisten. Das ist vorhin erwähnt worden. Das heißt, wir sind hier in Bayern, was die Strukturen betrifft, wirklich gut aufgestellt. Wir haben insbesondere bei den Ermittlungswerkzeugen noch Bedarf. Liebe Petra Guttenberger, deswegen freue ich mich, dass du darauf hingewiesen hast. Zu den wichtigsten Befugnissen gehört die Verkehrsdatenspeicherung, die politisch über Jahre von der SPD und den GRÜNEN behindert und verhindert worden ist. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Das muss man in aller Klarheit sagen. Das ist eine der wichtigsten Befugnisse, die wir brauchen, um auch wirklich effektive Strafverfolgung betreiben zu können. Ich freue mich, dass die neue Bundesregierung dieses Thema im Koalitionsvertrag verankert hat und es inzwischen auch schon einen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums gibt, immerhin mit diesen drei Monaten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass der Deutsche Bundestag diese Lücke schließt und diese Befugnisse Realität werden lässt – spät genug, aber immerhin. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir brauchen für diese Cyberdelikte aber auch andere Befugnisse. Das ist doch klar. Für Straftaten im digitalen Raum brauchen wir auch ausreichende digitale Befugnisse für unsere Ermittler. Dazu zählen Serverüberwachungen und Onlinedurchsuchungen. Wahrscheinlich werden wir wieder so lange kämpfen müssen wie bei der Verkehrsdatenspeicherung. Es geht auch um digitale Tools. Was das Erkennen von Deepfakes betrifft, bewegt sich momentan viel. Es gibt viele, die Tools entwickeln bzw. erproben. Ich bin zuversichtlich, dass insbesondere bei der Polizei auch relativ bald moderne Tools eingesetzt werden können. Das ist das Thema Strukturen und Befugnisse. Jetzt kommen wir noch zu den Plattformbetreibern. Ich bin dankbar, dass das viele Kolleginnen und Kollegen heute angesprochen haben. Neben der Strafverfolgung geht es auch um die Prävention. An dieser Stelle sind die Plattformbetreiber gefordert. Sie werden ihrer Verantwortung nicht ausreichend gerecht. Das muss man in aller Klarheit sagen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Die Plattformbetreiber verdienen einen Haufen Geld, unglaublich viel Geld. Aber es geht nicht, dass sie Gewinne in Milliardenhöhe privatisieren, aber die Probleme für Demokratie, Rechtsstaat und die Menschen bei uns sozialisiert werden. Das ist nicht in Ordnung. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Ich erwarte, dass die Betreiber ihre Bemühungen im Vorgehen gegen digitale Gewalt verstärken. Es ist nicht so, dass sie nichts machen. Es ist auch sehr unterschiedlich, wie die Plattformbetreiber agieren. Aber es ist insgesamt zu wenig. Sie werden ihrer Verantwortung noch nicht ausreichend gerecht. Leider ist die Regulierung in diesem Bereich nicht so, wie wir sie uns vorstellen. Das ist gar nicht so leicht. Wir hatten das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Das war gut. Dann kam der DSA. Das war ein Fortschritt; denn wir haben jetzt eine europaweit einheitliche Regelung. Aber im Verhältnis zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz haben wir auch Rückschritte. Es fehlen klare und vor allem fristgebundene Löschpflichten. Die Anforderungen an die Plattformbetreiber reichen nicht aus. Wir haben keine klaren und vor allem fristgebundenen Löschfristen. Dazu müsste aber der DSA auf europäischer Ebene geändert werden. Im nationalen Recht gibt es auch noch Möglichkeiten. Das sind nicht mehr so viele, weil der DSA wenig Raum lässt. Die Lücken, die bestehen, sollte man auf jeden Fall nutzen. Insgesamt gibt es noch viel zu tun. Wir in Bayern, sowohl das Justizministerium als auch die Polizei und das Innenministerium, sind wirklich ganz nah dran. Wir sind seit vielen Jahren an diesem Thema dran. Das war zu einem Zeitpunkt, zu dem noch keiner über diese Themen geredet hat. Wir haben viele wirklich gute Initiativen gestartet. Deswegen erwarte ich, dass der Bundesgesetzgeber jetzt nachzieht und die Lücken endlich schließt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, darf ich noch drei Umbesetzungen im Vorstand der Fraktion der FREIEN WÄHLER bekannt geben: Neue stellvertretende Fraktionsvorsitzende sind der Kollege Dr. Martin Brunnhuber anstelle des Kollegen Wolfgang Hauber, der Kollege Bernhard Heinisch anstelle des Kollegen Nikolaus Kraus sowie der Kollege Felix Freiherr von Zobel anstelle der Kollegin Jutta Widmann. Ich wünsche Ihnen allen in Ihrem neuen Tätigkeitsfeld alles Gute. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Abstimmung über Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage) Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die endgültige Abstimmliste. (Siehe Anlage) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der endgültigen Abstimmliste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 a auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuordnung der Bayerischen Ehrenzeichen infolge der strategischen Neuausrichtung der Bundeswehr (Drs. 19/11035) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann das Wort. Herr Staatsminister, bitte schön. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Staatsregierung bringe ich heute den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Bayerischen Ehrenzeichen ein. Wir hatten im Jahr 2021 auf Initiative des Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder das Auslandseinsatz-Ehrenzeichen eingeführt, also das Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten für Verdienste im Auslandseinsatz, das seither 185 Mal verliehen wurde, und zwar an 160 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Das sind ungefähr 84 %. Die anderen waren Polizistinnen und Polizisten sowie andere, die diese Ehrung für besondere Verdienste in Auslandseinsätzen zu Recht verliehen bekommen haben. Was wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf zur Neuordnung der Bayerischen Ehrenzeichen vorlegen, ist eine Weiterentwicklung dieses Ehrenzeichens für den Auslandseinsatz; und zwar eine Weiterentwicklung hin zum Ehrenzeichen für Verdienste um Frieden und Verteidigung. Wie der Name sagt, soll dieses weiterentwickelte Ehrenzeichen künftig friedensfördernde und friedenssichernde Maßnahmen im In- und Ausland würdigen; und zwar im gesamten Bereich militärischer und nicht militärischer Verteidigung, darunter insbesondere Leistungen zur Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung. Wir schaffen damit eine Auszeichnungsmöglichkeit für Soldaten und Polizisten im friedensbezogenen Auslandseinsatz sowie auch für Zivilisten, die sich zum Beispiel im Bereich der Forschung oder im Bereich der Förderung des Rückhalts in der Bevölkerung um die Streitkräfte verdient gemacht haben. Warum machen wir das alles überhaupt? – Die Antwort ist: wegen der Zeitenwende. Denn die Zeitenwende hat, wie Sie alle wissen, den Auftrag der Bundeswehr grundlegend verändert, nämlich weg von der reinen Einsatzarmee hin zur – wie es früher schon war – Bündnis- und Landesverteidigung. Das heißt aber auch, dass künftig dieser Fokus auf Einsatz im Ausland, aufgrund von UNO-Mandat, aufgrund von EU- oder NATO-Mandat oder aufgrund anderer Mandate, seltener sein wird. Parallel dazu werden die Verdienste um die Landesverteidigung rein faktisch durch den verstärkten Einsatz von Soldatinnen und Soldaten mehr werden. Die könnten wir aber dann nicht würdigen, sondern nur die Auslandseinsätze. Das wäre angesichts der neuen Herausforderungen, des verstärkten Engagements für die Bündnis- und Landesverteidigung schwer nachvollziehbar. Das ist der Grund, warum wir das jetzt weiterentwickeln, warum wir dieses Ehrenzeichen entsprechend anpassen. Deshalb haben wir diesen Entwurf dem Landtag vorgelegt, nachdem wir ihn auch mit den Verbänden diskutiert haben. Die Verbändeanhörung war äußerst positiv. Das Operative Führungskommando der Bundeswehr begrüßt den Gesetzentwurf. Das Bundesverteidigungsministerium befürwortet ihn ebenfalls. Der Bundeswehrverband lobt das Gesetz als zeitgemäße und überzeugende Weiterentwicklung. Auch das Technische Hilfswerk begrüßt die Neuausrichtung des Ehrenzeichens, und auch die Johanniter-Unfall-Hilfe begrüßt insbesondere die Möglichkeit der Verleihung des Ehrenzeichens für Feuerwehr und Hilfsorganisationen an hauptamtliche Helfer; denn dort wird in Zukunft das andere Ehrenzeichen zum Einsatz kommen, wenn sich im humanitären Auslandseinsatz freiwillige Feuerwehrdienstleistende oder Dienstleistende in Rettungsorganisationen besondere Verdienste erwerben. Es ist also alles abgedeckt, und die einschlägigen Verbände haben das auch anerkannt, weshalb ich sagen kann: Wir haben eine zeitgemäße Weiterentwicklung dieses Ehrenzeichens. Wir haben es mit den Verbänden abgesprochen, die das auch gut finden. Deshalb werbe ich jetzt dafür, dass auch das Hohe Haus im Ausschuss und später dann im Plenum dieses Vorhaben gut findet und unterstützt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Ich eröffne die Aussprache. Die gesamte Redezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich erteile dem Kollegen Stefan Löw, AfD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Stefan Löw AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Ehrenzeichen soll umbenannt werden und gilt dann nicht mehr für Auslandseinsätze, sondern für Verdienste um Frieden und Verteidigung. Wir von der AfD unterstützen alles, was dem Frieden und der Völkerverständigung dient. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Sicherlich!) Auch der Punkt Verteidigung ist wichtig. Gerade der Punkt ist ja unter den letzten Regierungen immer sträflich vernachlässigt worden. Aber jetzt soll da mal etwas geschehen. Das mit dem Sondervermögen haut ja immer noch nicht so ganz hin. Das läuft ja teilweise in andere Kreise. Aber das ist hier nicht das Thema. Wir sehen bei dem Gesetz kritisch, dass das Ehrenzeichen auch an zivile Personen verliehen werden soll. Warum ist das kritisch? – Tja, das wären wahrscheinlich hauptsächlich Politiker, die dieses Ehrenzeichen bekommen. Da feiert man sich dann, was für ein toller Talkshow-General man ist, und das sollte nicht das Ziel eines Ehrenzeichens sein. Wir müssen darauf achten, dass Politiker das möglichst nicht erhalten, sondern die zivilen Kräfte, die auch wirklich etwas für den Frieden und die Verteidigung tun. (Beifall bei der AfD) Wir wollen nicht sehen, dass einer der ersten Träger dieses Ehrenzeichens Frau Strack-Zimmermann ist. Darum werden wir uns da enthalten. (Beifall bei der AfD – Unruhe bei Abgeordneten der CSU und der FREIEN WÄHLER)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist Kollege Wolfgang Fackler für die CSU-Fraktion. Bitte.

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Wolfgang Fackler CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ehrenzeichen sind sicherlich kein Schmuckstück am Revers. Sie sind ein sichtbares Danke des Staates an Menschen, die mehr tun als ihre Pflicht. Sie erzählen von Einsätzen, von Entbehrungen, von Mut, oft auch von persönlichen Opfern. Dafür ist dieses Ehrenzeichen geschaffen, und dafür wird es auch in Zukunft geschaffen sein. Da gibt es sicherlich keine irgendwie gearteten – ich sage mal – Gedankenspiele, die die AfD schon wieder hat, also keine Verschwörungen. Nein, es geht um die Sache, es geht um Ehrung, es geht nicht um ein Revers, sondern es geht um ein Danke von diesem Staat. Mannomann! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Als unser Ministerpräsident zusammen mit der CSU-Landtagsfraktion und auch mit den Kollegen von den FREIEN WÄHLERN im Jahr 2021 das Ehrenzeichen für Verdienste im Auslandseinsatz geschaffen hat, war das ein Meilenstein; auch das muss man sagen. Zum ersten Mal hatte der Freistaat Bayern ein eigenes Ehrenzeichen, mit dem wir Soldatinnen und Soldaten, aber auch Kräfte aus der Blaulichtfamilie für herausragende Beiträge in Auslandseinsätzen würdigen konnten, vor allem für internationale Missionen. Das war damals bewusst streng, bewusst exklusiv. Es war damals richtig, es war wichtig, es war damals auch schon weitsichtig, und es war damals auch schon ein überfälliges Zeichen der Wertschätzung. Klar ist aber natürlich auch: Die Welt von 2026 ist eine andere als die Welt von 2021. Die Weltordnung ist heute unübersichtlicher, lauter und rauer geworden. Die Friedensdividende der 1990er- und 2000er-Jahre ist Geschichte. Die Bundeswehr kehrt wieder zu ihrem Kernauftrag zurück: Landes- und Bündnisverteidigung. Das ist keine theoretische Option, sondern es ist eine reale Aufgabe an der Ostflanke der NATO, eben bei der Landesverteidigung und bei der Abschreckung. Ja, Auslandseinsätze zur Friedenssicherung wird es weiterhin geben, aber der Einsatzschwerpunkt hat sich verschoben, und zwar eindeutig hin zur Verteidigung des Bündnisgebiets, hin zur Sicherung unserer NATO-Partner und hin zum Schutz unseres eigenen Landes. Wenn sich der Auftrag der Bundeswehr ändert, darf und muss sich auch unser Ehrenzeichensystem ändern; es darf nicht stehen bleiben. Ein Ehrenzeichen, das rechtlich und symbolisch auf Auslandseinsätze zugeschnitten ist, bildet diese neue Realität nämlich nur noch teilweise ab. Wir müssen deshalb jene Soldatinnen und Soldaten, die heute in der Landes- und Bündnisverteidigung Außerordentliches leisten, auch bei den ordensrechtlichen Dingen anders beurteilen als ihre Kameradinnen und Kameraden in früheren Einsätzen. Zeitenwende heißt eben, auch bei den Ehrenzeichen eine ordensrechtliche Zeitenwende einzuläuten. Das muss man, wie gesagt, in allen Bereichen tun. Deswegen ist es richtig, dass wir nicht einfach weitermachen wie bisher, sondern es geht um Verantwortung. Sicherheit, Verteidigung und Zivilschutz gehen uns alle an, auch wenn das möglicherweise noch nicht bei jedem angekommen ist. Wir können und dürfen nicht irgendwie an dieser Auslandslogik festhalten; das wäre das falsche Signal. Unser Freistaat Bayern, unsere Staatsregierung, schaut nicht weg, sondern reagiert wie immer, und das auch nicht erst seit gestern, sehr geehrter Herr Staatsminister, lieber Florian Herrmann, sondern wir tun das schon sehr lange, auch mit dem Gesetz zur Förderung der Bundeswehr, mit einem Gesetz zur verbesserten Abwehr von Drohnen, aber eben auch mit einem Gesetz zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Daran sieht man: Wegducken ist für uns keine Sicherheitspolitik. Die Zeitenwende muss überall ankommen und auch gelebt werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Für diese Zeitenwende ist das Ehrenzeichen zu eng geworden. Bisher galt es vor allem für Friedenssicherung, humanitäre Einsätze, bei Auslandseinsätzen, bei internationalen Missionen. Das war die Realität der vergangenen zwei Jahrzehnte; Afghanistan, Mali, Kosovo waren die Einsatzorte. Heute stehen wir vor einem anderen Problem: Was ist eben mit dem Soldaten, der im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung über Jahre hinweg in besonders belasteten Verbänden Dienst leistet? Das ist etwas anderes als eine internationale Friedensmission. Was ist mit der Offizierin, die bei der Einsatzbereitschaft einer Brigade für die Ostflanke Verantwortung übernimmt? Was ist mit zivilen Experten im Bereich hybrider Bedrohung, Cyberverteidigung, militärischer Logistik, die Außergewöhnliches leisten, aber eben nicht im Auslandseinsatz? All diese Personen fallen aus der bisherigen strengen Konstruktion heraus, weil es kein klassischer Auslandseinsatz ist. Diese ordensrechtliche Lücke müssen wir schließen. Zudem hatten wir eine Mischform, da auch humanitäre Auslandseinsätze von Blaulichtorganisationen mit diesem Zeichen gewürdigt wurden. Zukünftig soll das dann über das Steckkreuz geschehen; auch das halte ich für den richtigen Weg. Es war bisher ordenspolitisch unscharf, nie ganz klar und konnte somit auch nie eine dauerhafte Lösung sein. Mit dieser Weiterentwicklung schaffen wir es nun, dass das Ehrenzeichen breiter wird, nicht beliebiger. Es wird realer, moderner, klarer, aber auf jeden Fall nicht abstrakter. Der Freistaat Bayern sieht, dass Menschen für unsere Sicherheit, für unseren Frieden und für unsere Heimat ihr Leben riskieren und Verantwortung übernehmen. Ich glaube, der Freistaat Bayern ist auch bereit, seine Anerkennung an diese Realität anzupassen. Die CSU-Fraktion jedenfalls sagt klar Ja. Wir stärken unsere Soldatinnen und Soldaten, wir stärken aber auch THW, Feuerwehren und Hilfsorganisationen und vor allem auch die Hauptamtlichen, die dadurch besser gewürdigt werden können. Wir würdigen also alle, die für Frieden, Sicherheit und Schutz der Menschen in Bayern mehr leisten als andere. Wir tun dies geordnet, deutlich und zeitgemäß. Vergangenheit ehren, Zukunft gestalten, das ist der Anspruch dieses Gesetzes. Ich wünsche den Beratungen in den Ausschüssen einen guten Verlauf. Die CSU-Fraktion wird diesen Gesetzentwurf auf jeden Fall positiv begleiten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Kollegin Celina. Bitte.

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Kerstin Celina GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute geht es in der Ersten Lesung um die Weiterentwicklung des während der Corona-Pandemie 2021 eingeführten Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Auslandseinsatz. Es wird weiterentwickelt, es erhält einen neuen Namen und soll künftig "Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste um Frieden und Verteidigung" heißen. Dahinter steckt auch die Erkenntnis – darüber haben auch die Vorredner geredet –, dass sich die Bedrohungslage in den letzten Jahren verändert hat, im Ausland und im Inland, und dass friedenssichernde Maßnahmen von Menschen bei der Bundeswehr, von Einsatzkräften, von Hilfsorganisationen wie zum Beispiel THW, BRK, Feuerwehren, von Polizistinnen und Polizisten mehr Einsatzorte umfassen als die klassischen Auslandseinsätze der Bundeswehr im Zusammenhang mit UN-, NATO- und EU-Missionen. Seit 2021 gibt es dieses Ehrenzeichen. Danach, genauer gesagt seit dem 24.02.2022, hat sich vieles verändert; denn da hat Russland die Ukraine mit einem brutalen Angriffskrieg überzogen, und nicht weit entfernt von uns tobt der Krieg bis heute. "Mit dem militärischen Angriff auf die Ukraine bricht die russische Regierung vor den Augen der Welt mit den elementarsten Regeln der internationalen Ordnung." hat die ehemalige Außenministerin Annalena Baerbock am Morgen des 24.02.2022 gesagt. Einen Monat später sagte Vizekanzler Robert Habeck in einer viel beachteten Videobotschaft: "Wir sehnen uns nach Frieden, ja, aber die ehrliche, die bittere Antwort ist: Es wird vermutlich kein rasches, gutes Ende geben, auch wenn wir uns anderes wünschen." Er sagte: "Wir müssen uns auf die Bedrohungslage einstellen. Alles andere wäre naiv." (Beifall bei den GRÜNEN) Die Weiterentwicklung des Bayerischen Ehrenzeichens ist letztlich auch ein Ergebnis dieser Entwicklungen, die unsere Regierung 2022 schon vorgezeichnet hat; Angriffe auf die Zivilbevölkerung, auf die zivile Infrastruktur sind nämlich inzwischen die Regel. Die Angriffe erfolgen überall, im Inland und im Ausland, und friedenssichernde Maßnahmen werden vielfältiger. Um Frieden zu sichern, braucht es Menschen – ich mache es konkret –, die Waffenstillstände überwachen, die Sicherheitskräfte in Partnerländern ausbilden. Es geht um den Schutz von Zivilbevölkerung und von humanitären Einrichtungen. Es geht um Minenräumung und um Entwaffnung von Konfliktparteien. Es geht um den Wiederaufbau von Infrastruktur, Schulen, Wasser, Strom, aber auch um Katastrophenhilfe nach Naturereignissen. Es geht um Unterstützung von demokratischen Institutionen, medizinische Versorgung in Krisengebieten, aber eben auch um den Schutz kritischer Infrastruktur, zum Beispiel bei Energie und Kommunikation. Es geht um Amtshilfe bei Katastrophen im Hochwasserfall und im Pandemiefall. Es geht um Unterstützung ziviler Behörden in Krisenlagen, um Beiträge zur Resilienz der Gesellschaft, um friedensfördernde Zusammenarbeit zwischen Militär und zivilen Organisationen und um Prävention von Krisen durch Vorbereitung und Training. All das sind Maßnahmen, für die Menschen sich bei uns engagieren und für die sie das Bayerische Ehrenzeichen bekommen können. Früher bekam man das Ehrenzeichen, wenn man für Frieden hinausging. Künftig kann man es auch bekommen, wenn man für Frieden hier sorgt. Das ist das Ziel dieses Gesetzentwurfs, den wir jetzt beraten werden. Wir freuen uns auf die Beratungen dazu in den nächsten Wochen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Kollege Bernhard Heinisch.

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Bernhard Heinisch FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident! Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Sicherheitslage in Europa grundlegend verändert. Für die Bundeswehr bedeutet das einen tiefgreifenden Wandel. Der Schwerpunkt liegt heute nicht mehr primär auf Krisenbewältigung und humanitären Auslandseinsätzen, sondern auf der Wiederherstellung und Sicherstellung der Landes- und Bündnisverteidigung. Gleichzeitig bleiben Auslandseinsätze zur internationalen Friedenssicherung ein wichtiger Bestandteil des Auftrags. Dennoch verschiebt sich der Fokus deutlich hin zum Schutz des eigenen Landes und zur Stärkung unserer NATO-Partner. Vor diesem Hintergrund wird auch das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten weiterentwickelt. Die bisherige Auszeichnung für Verdienste im Auslandseinsatz, die 2021 als erster Orden des Freistaats Bayern geschaffen wurde, trägt künftig den Namen "Ehrenzeichen für Verdienste um Frieden und Verteidigung". Diese Weiterentwicklung ist ein klares Signal. Gewürdigt werden sollen künftig nicht nur Leistungen im Ausland, sondern gewürdigt werden soll das gesamte Spektrum friedensfördernder und verteidigungsbezogener Maßnahmen im In- und Ausland – militärisch wie zivil. Dabei ist entscheidend: Dieses Ehrenzeichen ist kein militärischer Orden, sondern es ist eine zivile Auszeichnung. Es richtet sich an Soldatinnen und Soldaten ebenso wie an zivile Kräfte; an alle, die sich in besonderer Weise für Frieden, Sicherheit und den Schutz unseres Landes einsetzen. Dazu gehören insbesondere Leistungen zur Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung. Aber auch zivile Beiträge etwa durch Beschäftigte der Streitkräfte oder durch andere engagierte Bürgerinnen und Bürger finden hier ihren verdienten Platz. Auch internationale friedenssichernde Einsätze, etwa im Rahmen der Bundespolizei unter Einbeziehung der Landespolizeien, bleiben weiterhin Teil dieser Würdigung. Zugleich gilt: Die bislang verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste im Auslandseinsatz behalten selbstverständlich ihre volle Gültigkeit. Sie bleiben Ausdruck der Anerkennung und können weiterhin mit Stolz getragen werden; denn am Ende geht es um eines: die Sicherung von Frieden und Freiheit für Bayern, für Deutschland und für Europa. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht Kollege Vizepräsident Markus Rinderspacher. Bitte.

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Markus Rinderspacher SPD

Herr Präsident, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Spätestens seit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine erleben wir eine sicherheitspolitische Zeitenwende, die unser Verständnis von Frieden, Abschreckung und Verteidigungsfähigkeit neu definiert. Während in der Vergangenheit Auslandseinsätze der Bundeswehr zur Stabilisierung fragiler Regionen im Mittelpunkt standen, rückt nun die Fähigkeit zur Verteidigung des eigenen Landes und unserer Bündnispartner wieder ins Zentrum. Das bedeutet, unsere Soldatinnen und Soldaten leisten heute Dienst in einem erweiterten Spektrum von Abschreckung und Verteidigung über internationale Einsätze bis hin zu Unterstützungsleistungen im Inland. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die deutsche Sozialdemokratie trägt in der Person von Bundesverteidigungsminister Pistorius eine besondere Verantwortung für die äußere Sicherheit unseres Landes, aber auch für die Wertschätzung unserer Truppe. Die deutsche Sozialdemokratie – daran möchte ich erinnern – hat auch die beliebtesten und die in der Truppe anerkanntesten Verteidigungsminister in der Geschichte unseres Landes gestellt. So steht Helmut Schmidt für den Aufbau einer modernen, strategisch denkenden Bundeswehr in der Zeit des Kalten Krieges. Er stärkte die sicherheitspolitische Verankerung der Bundesrepublik im Bündnis und prägte früh ein realistisches Verständnis von Abschreckung und Stabilität. – Georg Leber wiederum trieb die innere Reform der Bundeswehr voran. Unter seiner Führung wurde das Leitbild des Staatsbürgers in Uniform weiterentwickelt und die Bundeswehr stärker in die Mitte Gesellschaft verankert. – Mit Hans Apel wurde in wirtschaftlichen schwierigen Zeiten die Handlungsfähigkeit der Bundeswehr gesichert. – Peter Struck prägte die Bundeswehr in einer Phase tiefgreifender Transformation. Sein Satz, Deutschlands Sicherheit werde auch am Hindukusch verteidigt, steht für Deutschlands Bündnistreue und die Übernahme globaler Verantwortung. In dieser Reihe verdient der amtierende Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius die besondere Anerkennung des Landtags. Er benennt die sicherheitspolitische Zeitenwende nicht nur, sondern er gestaltet sie entschlossen. (Beifall bei der SPD – Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Sie haben Franz Josef Strauß vergessen!) – Herrn Strauß können Sie, Herr Staatsminister, beim nächsten Mal benennen. Er ist bei Ihnen wahrscheinlich besser aufgehoben als bei mir. – Doch bei aller politischen Verantwortung sind wir uns einig, dass wir eines nicht vergessen dürfen: Im Zentrum stehen die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Sie sind es, die oft unter schwierigsten Bedingungen ihren Dienst leisten. Sie sind es, die bereit sind, für Frieden, Freiheit und Sicherheit einzustehen, im Zweifel unter Einsatz ihres Lebens. Ihr Dienst verdient nicht nur Respekt, sondern eine sichtbare und eine angemessene Anerkennung. (Beifall bei der SPD und der CSU) Genau hier setzt der Gesetzentwurf an. Indem wir das Ehrenzeichen neu ausrichten, tragen wir der veränderten Realität Rechnung und bringen zugleich unsere Wertschätzung zum Ausdruck: Wertschätzung für militärische und zivile Leistungen, Wertschätzung für Engagement im In- und im Ausland, Wertschätzung für den Einsatz für Frieden und Verteidigung in seiner ganzen Breite. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist deshalb ein politisches Signal: ein Signal, dass wir die sicherheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit erkennen, und ein Signal, dass wir die Leistungen derjenigen würdigen, die für unsere Sicherheit einstehen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. (Beifall bei der SPD und der CSU sowie der Abgeordneten Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER))

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch darauf hinweisen, dass unter den Tagesordnungspunkten 5 bis 7 drei Wahlen mit Namenskarte und Stimmzettel stattfinden werden. Ich bitte Sie, Ihre Stimmkartentasche – soweit noch nicht geschehen – rechtzeitig aus Ihrem Postfach vor dem Plenarsaal abzuholen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 b auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen hier: Abschaffung des Islamischen Unterrichts in Bayern (Drs. 19/11080) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich Herrn Kollegen Oskar Atzinger für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Oskar Atzinger AfD

Geehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Duo cum faciunt idem, non est idem. (Zurufe: Oh!) Wenn zwei das Gleiche tun, so ist es nicht dasselbe. Die Debatte um den Islamunterricht an bayerischen Schulen ist spätestens seit Einführung des Wahlpflichtfachs Islamischer Unterricht zum Schuljahr 2021/2022 ein kontroverses Thema in Politik, Bildung und Gesellschaft. Während Befürworter argumentieren, dass er zur Integration muslimischer Schüler beiträgt und Radikalisierung vorbeugen kann, gab es hiergegen aber bereits im Zuge der Einführung des Islamischen Unterrichts erhebliche Bedenken. Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass der Islamische Unterricht in Bayern nicht den gleichen Status wie katholischer oder evangelischer Religionsunterricht hat, da es keine einheitlich anerkannte islamische Religionsgemeinschaft als Kooperationspartner gibt. Sowohl unser Grundgesetz als auch die Bayerische Verfassung sehen Religionsunterricht nur in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften vor. Das ist für den Islam in Deutschland nicht möglich, da es bei uns keine islamische Organisation gibt, die für sich in Anspruch nehmen kann, einen derartigen Unterricht für alle Muslime oder auch nur für eine Mehrheit der Muslime zu gestalten. Aus diesem Grund muss der Islamische Unterricht auch als besonderer Ethikunterricht ausgestaltet werden, (Zuruf) der versucht, wesentliche Werte aus einer islamischen Perspektive zu vermitteln. (Michael Hofmann (CSU): Sind nur am Lesen? Das können wir doch auch!) Aufgrund mangelnder Legitimation durch islamische Organisationen findet er jedoch keine Anerkennung in den Augen praktizierender Moslems. Aus rein schulinterner Sicht ist zu konstatieren, dass es derzeit zu wenig staatlich geprüfte Lehrer für den Islamunterricht gibt, was zu einem dauerhaften Provisorium für dieses Wahlpflichtfach führt. Inhaltlich scheut der Islamische Unterricht in seinen Lehrplänen leider auch die Fragen zu Geschlechtergerechtigkeit (Abgeordneter Michael Hofmann (CSU) zeigt den Gesetzentwurf – Michael Hofmann (CSU): Super!) und zum interreligiösen Dialog. Insoweit muss zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass der als Ethikunterricht ausgestaltete Islamische Unterricht seinem Anspruch, (Unruhe) ein integratives Element zu sein, nicht gerecht wird. (Michael Hofmann (CSU): Sie brauchen das nicht einfach abzulesen! Wir können lesen! Dann können wir uns das sparen!) Kann man hier einmal Ruhe haben? (Zuruf: Sehr gerne!) – Nicht jeder hat das gelesen. Deshalb muss ich das noch einmal für alle sagen. (Michael Hofmann (CSU): Herzlichen Glückwunsch!) Der weitere Ausbau des Islamischen Unterrichts würde Ressourcen erfordern, die besser in die allgemeine Bildung investiert werden könnten, zum Beispiel in die Verbesserung der Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen oder etwa in die gezielte Sprachförderung. Darüber hinaus erscheint es uns wesentlich sinnvoller, eine Integration von islamischen Schülern über eine allgemeine Vermittlung von westlich-humanistischen Werten im Ethikunterricht anzustreben, statt westliche Werte aus islamischer Sicht neu zu interpretieren. Der Zweck der beabsichtigten Gesetzesänderung ist es, das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen an aktuelle verfassungsrechtliche, gesellschaftliche und administrative Entwicklungen anzupassen. Die Gesetzesänderung berücksichtigt zudem die Evaluierungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Nur sehr wenige bayerische Schüler optieren derzeit für diesen Unterricht. Somit empfiehlt sich aus Sicht der AfD eine ersatzlose Streichung des Islamischen Unterrichts an bayerischen Schulen. Artikel 137 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung lautet: "Für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ist ein Unterricht über die allgemein anerkannten Grundsätze der Sittlichkeit einzurichten." Unsere Verfassung möchte also einen Ethikunterricht, der die allgemeinen Grundsätze unseres westlichen Wertesystems vermittelt, und nicht eine islamische Form davon. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Ich eröffne hiermit die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Der erste Redner ist der Abgeordnete Kristan Freiherr von Waldenfels für die Fraktion der CSU. Bitte, Sie haben das Wort.

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Kristan Freiherr von Waldenfels CSU

Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! 700.000 Bayerinnen und Bayern sind Musliminnen und Muslime. Das entspricht ungefähr 6 % der Bevölkerung. Sehr geehrter Herr Kollege Atzinger, was Sie hier sagen, ist schlichtweg falsch. Der Islamunterricht an den bayerischen Schulen ist ein besonderer Unterricht, weil er, anders als Sie das formulieren, nicht westliche, europäische, deutsche oder bayerische Werte neu interpretieren würde. Nein, er bringt vielmehr diese unsere Werte, die im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung stehen, mit den islamkundlichen Eigenschaften der Musliminnen und Muslime in Einklang. Das ist der entscheidende Punkt. Es wird also dargestellt, dass ein Islam auf dem Boden des Grundgesetzes stattfinden kann, wie er täglich von den allermeisten Musliminnen und Muslimen in unserem Land gelebt wird. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) In der Begründung zu diesem Gesetzentwurf widersprechen Sie sich: Dort sagen Sie, dieser Unterricht sei nicht integrativ genug. Statt jedoch einen Vorschlag zu machen, wie dieser Unterricht weiterentwickelt werden könnte, wollen Sie ihn abschaffen. Unser Ziel im Freistaat Bayern ist es doch, denjenigen, die den Islam für eine politische Agenda missbrauchen, in aller Deutlichkeit die rote Karte zu zeigen. Wir haben im Jahr 2017 mit der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus eine schlagkräftige Einheit bei der Justiz geschaffen. Wir haben mit dem Stellenaufwuchs bei der Polizei über 8.000 Stellen geschaffen – allein 2027 kommen noch 200 Stellen hinzu. Seit dem Jahr 2019 sind zudem 335 zusätzliche Stellen für Beamtinnen und Beamte in der Justiz geschaffen worden, die einen deutlichen Blick auf die Bekämpfung des Extremismus von links, von rechts und gegen den Islamismus gerichtet haben. Wir tun das eine, sagen aber den Musliminnen und Muslimen in unserem Land, die auf dem Boden des Grundgesetzes ihre Religion ausüben, wie ich das als Christ auch tue, dass sie dies tun können. Wir zeigen damit den jungen Menschen, den Schülerinnen und Schülern, dass dies kein Widerspruch ist, sondern dass der Islam im Einklang mit unseren Werten gelebt werden kann. Das wollen Sie beenden. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Es ist mitnichten so, dass die Schülerinnen und Schüler dieses Angebot nicht wahrnehmen würden. Tatsächlich haben seit der Einführung 42 weitere Schulen diesen Islamunterricht eingerichtet. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit muslimischer Religion steigt nämlich. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist abzulehnen, wie wir das bereits im Ausschuss getan haben. Er ist nicht zielführend, und er ist widersprüchlich. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herr Kollege, mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Oskar Atzinger von der AfD-Fraktion vor, dem ich hiermit das Wort erteile.

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Oskar Atzinger AfD

Herr Kollege von Waldenfels, Sie teilen also nicht meine Meinung, dass ein gläubiger Moslem grundsätzlich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen kann, da das Grundgesetz aus meiner Sicht mit dem Koran inkompatibel ist: Trennung von Volk und Staat und Gleichberechtigung der Frau.

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Alexander Hold

Bitte, Herr Kollege von Waldenfels.

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Kristan Freiherr von Waldenfels CSU

Genau das habe ich dargestellt. Es gibt unterschiedliche Ausrichtungen des Islam. In einigen Fällen wird der Islam für eine politische Agenda missbraucht. Dass wir dies in unserem Land nicht dulden können, steht auf einem anderen Blatt. Wir müssen aber auch den Großteil der 700.000 Musliminnen und Muslime sehen, die in diesem Land ihren Beitrag leisten, die arbeiten, Steuern zahlen und wie Sie und ich für dieses Land das Beste wollen. Diese Leute haben gegenüber diesem Land patriotische Gefühle. Diesen Menschen müssen wir zeigen, dass sie in der Schule und im gesellschaftlichen Leben ihre Religion ausüben können, sofern dies mit dem Grundgesetz in Einklang steht, was in den meisten Fällen auch so ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Der nächste Redner ist der Abgeordnete Markus Walbrunn für die AfD-Fraktion. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Markus Walbrunn AfD

Herr Vizepräsident, meine Damen und Herren! 45,1 % – das ist die neueste Horrorzahl aus einer BKA-Studie. Fast jeder zweite Moslem unter 40 Jahren in diesem Land ist latent oder manifest islamismusaffin. Fast jeder zweite Moslem steht der Scharia näher als dem Grundgesetz. Vor diesem Hintergrund erübrigt sich jede Frage, ob muslimische Kinder und Jugendliche eine aufgeklärte Wertebildung brauchen. Es wäre schön, wenn es so wäre, wie das Herr Kollege von Waldenfels vorgetragen hat, wenn der Islamunterricht dies bewirken würde. Das tut er aber nicht. Halten wir noch einmal fest: Dieser Glaube hat einen in sein Fundament eingebrannten politischen Herrschaftsanspruch, der mitnichten mit den Werten des Grundgesetzes in Einklang steht. Wollen wir langfristig als freiheitliche Gesellschaft bestehen, dürfen wir das niemals vergessen und müssen jeden Versuch des politischen Islam, an Boden zu gewinnen, entschieden bekämpfen. (Beifall bei der AfD) Eine Frage stellt sich aber durchaus, nämlich ob man Feuer mit Feuer bekämpfen kann, ob man islamische Ideologie mit immer noch mehr Islam eindämmen kann. Oder anders gefragt: Bringt dieser Islamunterricht etwas? – Darauf eine klare Antwort: Nein, das tut er eben nicht. Abgesehen davon, dass dieser Unterricht ohnehin knappe Ressourcen bindet, insbesondere Lehrer, scheitert er an seiner bescheidenen Rezeption, an seiner konkreten Ausgestaltung und daran, dass er grundlegend im Widerspruch zu den von Ihnen angedachten Intentionen steht. Sie wollen zusammenführen und integrieren statt spalten. Warum separieren Sie dann Muslime und Nichtmuslime? Das ist ein offensichtlicher Widerspruch zwischen Zielsetzung und Methodik. Zur Rezeption: Die Anzahl von Schülern, die diesen Unterricht besuchen, steigt. Das ist aber bei der zunehmenden Anzahl von Muslimen nicht ungewöhnlich. Trotzdem bleibt die Rezeption auf einem extrem niedrigen Niveau. Wenn wir großzügig betrachten, besuchen etwa 15 % der muslimischen Schüler diesen Unterricht. Für das Schuljahr 2023/2024 haben wir die genauen Zahlen: Da waren es 11,4 %. Diese niedrige Quote liegt wahrscheinlich auch daran, dass gerade die Kinder, die besonders gefährdet sind, von ihren religiösen Eltern radikalisiert zu werden, eher nicht in einen staatlichen Islamunterricht geschickt werden, in dem verschiedene Glaubensrichtungen dieser Religion zu einem in bestem Fall kastrierten Euro-Islam vermengt werden. Ich muss sagen, dass sich mir schon bei der Durchsicht des Lehrplans die Zehennägel aufgerollt haben. Ich nehme als Beispiel die Vermittlung von Mohammed in der 5. Klasse des Gymnasiums. Ich trage einmal inhaltlich vor: Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Struktur der Familie des Gesandten und charakterisieren die schwierigen Kindheits- und Jugendjahre Muhammads. Sie erkennen, dass Mohammed trotz der widrigen Umstände nach islamischem Verständnis ein vorbildlicher Mensch war und beschreiben seine guten Eigenschaften. Sie reflektieren darüber, wie sie sich in konkreten Situationen ihres eigenen Lebens vorbildlich verhalten können. Ich bin niemand, der der Meinung ist, man muss an historische Persönlichkeiten immer moderne Maßstäbe anlegen; aber wir reden hier immer noch von einem Mann, der mit 54 Jahren die Ehe mit einer Neunjährigen vollzog, seine Nachbarn mit Krieg überzog und einen Genozid anordnete. Der Kerl ordnete die Ermordung aller Männer eines jüdischen Stammes an. Und über den wollen Sie Aufsätze schreiben lassen, und zwar darüber, was für ein toller Typ er war und was man alles von ihm lernen kann. (Beifall bei der AfD) Das ist ein Witz. Stellen Sie sich das mal mit einer anderen Person in einer anderen Konstellation vor, die Ähnliches auf dem Kerbholz hat. Dann würde hier die Hütte brennen, und das zu Recht. Dass man sich mit einem Religionsstifter auseinandersetzen muss, das ist schon klar; aber gerade bei dem doch bitte kritisch und nicht derart unterkomplex. Und ich weiß, in der 9. Klasse kommt der Krieg auf der Arabischen Halbinsel usw. noch einmal vor; aber auch zu diesem Anlass regiert regelrecht der schwarze Humor. Das Verhältnis zu den jüdischen Stämmen – das habe ich Ihnen gerade beschrieben – wird im Zusammenhang als ambivalent bezeichnet. Das ist wirklich nur noch schwarzer Humor. Fassen wir einmal zusammen: Der Islamismus ist weiter auf dem Vormarsch, und Ihr Islamunterricht ist ein Rohrkrepierer. (Beifall bei der AfD) Er widerspricht methodisch seiner eigenen Zielsetzung, wird von seinen Adressaten kaum akzeptiert, bindet knappe Ressourcen und ist in der aktuellen Ausgestaltung des Lehrplans womöglich sogar schädlich. Fazit: Das brauchen wir nicht und kann weg. Was wir dagegen brauchen, ist ein Ethikunterricht für alle, der nicht mit dieser Religion kuschelt, sondern sich kritisch mit ihr auseinandersetzt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Herr Abgeordneter Walbrunn, mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu erteile ich Herrn Kollegen Toni Schuberl für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Walbrunn, es gibt nicht den Islam oder den Westen. Für Freiheit, Toleranz und Demokratie zu sein, ist keine Frage der Herkunft oder gar des Blutes. Wer das trotzdem behauptet, kennt sich mit europäischer und christlicher Geschichte nicht aus, kennt den Großmogul Akbar und Kalif Abd ar-Rahman III. nicht. Fassen wir das einmal zusammen: Ich stehe mit meinen Werten sehr viel näher beim Istanbuler Bürgermeister İmamoğlu als bei Ihnen, weil Sie sehr viel näher bei Erdoğan oder den Taliban stehen. (Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch und Lachen bei der AfD) Für oder gegen Demokratie, Freiheit und Toleranz zu sein, ist keine Frage eines Gegensatzes zwischen dem Westen und dem Islam, sondern verläuft quer durch alle Kulturen, und für die ganze Welt gilt: Der Feind steht rechts. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Bitte, Herr Abgeordneter Walbrunn.

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Markus Walbrunn AfD

Zuerst einmal Salam Aleikum an Herrn Schuberl. Die GRÜNEN haben beim Fastenbrechen zur Religion, die ihre Farbe trägt, zusammengefunden, und wenn Sie nicht der Meinung sind, dass 45,1 % aller Muslime in diesem Land islamismusaffin sind, dann schlage ich Ihnen vor, sich mit dem BKA zu unterhalten, die Studie anzusehen, und dann reden wir weiter. (Beifall bei der AfD – Widerspruch bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Kollege Dr. Martin Brunnhuber. Bitte, Sie haben das Wort.

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Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren, jetzt beraten wir also einen Gesetzentwurf der AfD zum Islamunterricht. Das Thema letzter Woche war mir fast lieber; denn es ging um inhaltslose, leere, braune Flaschen. Heute geht es aber um den Islam. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Diesen Gesetzentwurf braucht wirklich überhaupt niemand, weil der Islamunterricht an bayerischen Schulen ein Erfolgsmodell ist. Warum er ein Erfolgsmodell ist, werde ich Ihnen gleich sagen. Die Definition des Unterrichts scheint als Entgegnung genau auf die Rede von Herrn Atzinger abgestimmt zu sein: Es handelt sich um keinen Religionsunterricht. Sie haben von Religionsunterricht gesprochen. Das ist einfach nicht richtig. Es handelt sich dagegen um ein staatlich verantwortetes islamkundliches Angebot und mehr nicht. Dieses staatlich verantwortete Angebot, das den Kindern zur Wahl steht, hat mehrere Absichten: Die erste Absicht ist, dass in religionswissenschaftlicher Weise das Verständnis für den Islam insofern gelehrt werden soll, als man Integration möglich macht. Dabei handelt es sich nicht um eine Interpretation aus christlich-abendländischer Sicht. Das ist wichtig und entscheidend. Es handelt sich um ein zusätzliches Angebot für die muslimischstämmigen Kinder, die bei uns im Land leben und die alle bayerische Schülerinnen und Schüler sind, meine Damen und Herren. Bayern bietet den muslimischstämmigen Schülerinnen und Schülern mit diesem Unterricht eine zusätzliche Möglichkeit der Integration. Die Rückmeldungen aus den Schulen zeigen: Die Schülerinnen und Schüler, die den islamischen Unterricht genießen, haben eine Heimat an unseren bayerischen Schulen gefunden. Sie lernen respektvollen Umgang, sie lernen Partizipation, und sie lernen auf dieser Basis das gemeinschaftliche Zusammenleben. Sie gehen nicht in den Untergrund, wie Sie es vermuten. Warum nicht viele Schülerinnen und Schüler diesen Unterricht in Anspruch nehmen, kann ich Ihnen sagen: Es gibt Wahlfreiheit. Einem muslimischstämmigen Schüler steht es frei, evangelischen oder katholischen Religionsunterricht oder den Ethikunterricht zu besuchen. Er muss nicht zwingend am islamischen Unterricht teilnehmen. Zum Schluss meiner Ausführungen will ich noch ein bisschen Substanz in die Diskussion bringen, die vorher gefehlt hat: Wir haben im Schuljahr 2025/2026 insgesamt 412 Schulen, die dieses Unterrichtsangebot unterbreiten, und es gibt 23.100 Schüler, die daran teilnehmen. Diese Schüler profitieren alle davon. Wir sollten nicht daran rütteln. Dieser Gesetzentwurf zeigt: Es soll irgendetwas geregelt werden, das gar keiner Regelung bedarf. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Nächste Rednerin ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Kollegin Gabriele Triebel. Bitte, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

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Gabriele Triebel GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie hast du es mit der Religion? Diese berühmte Frage aus Goethes Faust beschäftigt unsere Gesellschaft seit Jahrhunderten. Auch die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben sich intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt. Vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Diktatur war ihnen eines besonders wichtig: die freie Religionsausübung und die Festschreibung des Religionsunterrichts im Grundgesetz. Religionsfreiheit bedeutet eben nicht nur, glauben zu dürfen, sondern auch, religiöse Bildung im Rahmen unseres demokratischen Staates erfahren zu können. Genau hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf der AfD an. Er fordert die Abschaffung des Islamischen Unterrichts in Bayern. Dieser Unterricht wurde im Schuljahr 2020/2021 als Wahlpflichtfach eingeführt. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, besuchen entweder Ethikunterricht oder den Islamischen Unterricht. Dies erfolgt selbstverständlich im Rahmen staatlicher Aufsicht und auf der Grundlage unserer Verfassung. Die Wurzeln des Unterrichts liegen im Erlanger Modell, das bereits 2009 gemeinsam mit der Universität Erlangen, muslimischen Verbänden, dem BLLV und den christlichen Kirchen entwickelt wurde. Das Modell war eine pragmatische und verantwortungsvolle Antwort auf die Realität. Religiöse Bildung muslimischer Kinder fand zuvor oftmals außerhalb der Schule, ohne staatlichen Einblick und ohne pädagogische Standards statt. Der Islamische Unterricht hat genau das verändert. Er bringt religiöse Bildung in den Raum der Schule, in den Raum der Demokratie und in den Raum unserer Verfassung. Er ist ein Baustein gegen Islamismus. (Beifall bei den GRÜNEN) Der Unterricht zeigt, dass die bayerische Gesellschaft den muslimischen Bürgerinnen und Bürgern ein Angebot für ihren Glauben macht. Er zeigt den gebührenden Respekt gegenüber diesen Menschen, die hier leben, hier arbeiten, zu unserer Gesellschaft gehören und ihren Beitrag dazu leisten. Die AfD begründet ihren Gesetzentwurf nun mit angeblich fehlender Legitimation, zu wenigen Lehrkräften und angeblich problematischen Lehrplänen. Doch diese Argumente halten einer Prüfung nicht stand. Sie entsprechen nicht der Wahrheit. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist im Lehrplan des Islamischen Unterrichts verankert. Interreligiöser Dialog ist Teil des Unterrichts. Das Interesse der Schülerinnen und Schüler an Islamischem Unterricht wächst kontinuierlich: 18.000 Schülerinnen und Schüler im Jahr 2020, 21.000 im Jahr 2021 und über 22.000 im Schuljahr 2023/24. Auch die Zahl der Lehrkräfte ist von 137 auf 150 gestiegen. Das zeigt: Der Islamische Unterricht wird angenommen und wird gebraucht. (Beifall bei den GRÜNEN) Deshalb stellt sich an dieser Stelle eine ganz andere Frage: Worum geht es der AfD wirklich? – Ein Blick auf zahlreiche Anfragen und die letzten Dringlichkeitsanträge dieser Partei im Bildungsausschuss zeigt ein ganz klares Muster: Muslimische Schülerinnen und Schüler werden problematisiert, ihre Familien unter Generalverdacht gestellt sowie Ängste und Ressentiments geschürt. Es geht also nicht um Bildungspolitik, es geht um Ausgrenzung. Es geht um das alte Narrativ: Wir hier, und dort die anderen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, unsere Schule funktioniert anders: Schule ist ein Ort der Begegnung, ein Ort der Verständigung, ein Ort, an dem junge Menschen lernen, miteinander zu leben, unabhängig von Herkunft und Religion. Der Islamische Unterricht ist genau dafür ein wichtiges Instrument. Er vermittelt die Werte unserer Verfassung, stärkt die Dialogfähigkeit und bringt religiöse Bildung in den demokratischen Raum. Wer ihn abschaffen will, schwächt Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Also: Wie hält es die AfD mit der islamischen Religion? – Die Antwort liegt mit diesem Gesetzentwurf ganz klar auf der Hand: Sie schürt Ängste gegen muslimische Menschen und will deren Ausgrenzung. Das verurteilen wir aufs Schärfste. Deswegen lehnen wir schon heute diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke, Frau Kollegin. Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu hat Herr Abgeordneter Oskar Atzinger von der AfD-Fraktion das Wort.

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Oskar Atzinger AfD

Frau Kollegin Triebel, glauben Sie wirklich, dass die Väter und selbstverständlich auch die Mütter des Grundgesetzes mit der Religionsfreiheit eine Islamisierung Deutschlands ermöglichen wollten? (Toni Schuberl (GRÜNE): Sie wollten vor allem Rechtsextreme verboten wissen!)

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Alexander Hold

Bitte, Frau Kollegin.

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Gabriele Triebel GRÜNE

Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes hatten vor allem eine Absicht: dass die Rechtsextremen in unserem Land nicht wieder das Sagen haben. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Markus Rinderspacher für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Markus Rinderspacher SPD

Verehrter Herr Präsident, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über religiöse Bildung in Bayern sprechen, sprechen wir nicht nur über ein Schulfach. Wir sprechen über Grundrechte, über Gleichbehandlung, über das Selbstverständnis unserer demokratischen Gesellschaft. Religiöse Bildung hat in Bayern und Deutschland einen festen verfassungsrechtlichen Platz. Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes bestimmt klar: Religiöse Bildung ist ein ordentliches Lehrfach, im Zweifelsfall auch an öffentlichen Schulen. Auch die Bayerische Verfassung bestätigt dies ausdrücklich: Religiöse Bildung ist integraler Bestandteil des Bildungswesens und wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der betreffenden Religionsgemeinschaft erteilt. Das bedeutet, der Staat erkennt Religion als Teil der Lebenswirklichkeit vieler Menschen an und schützt zugleich die Freiheit, sich zu einer Religion zu bekennen oder eben auch nicht. Ein Verbot von religiöser Bildung würde gegen mehrere grundlegende Prinzipien verstoßen: Erstens gegen die Religionsfreiheit. Das Grundgesetz verlangt staatliche Neutralität und Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften. Zweitens gegen den Gleichheitssatz. Der Staat darf keine Religion bevorzugen oder benachteiligen. Drittens widerspricht ein Verbot dem Bildungsauftrag der Schule. Schule soll die Realität der Gesellschaft abbilden. Diese ist religiös vielfältig in Bayern. Gerade deshalb betonen Fachleute, dass religiöse Bildung helfen kann, die Pluralität mit in die Schule hineinzunehmen. Im Übrigen bestätigt die Rechtsprechung diese Linie. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nämlich die Klage der AfD gegen die Einführung eines Islamunterrichts ausdrücklich abgeschmettert. All die Fragen, die hier aufgeworfen wurden, ob dieser Unterricht auch mit dem Grundgesetz oder der Bayerischen Verfassung in Einklang stünde, sind längst beantwortet. Ihre Klage ist dramatisch gescheitert; denn sie wurde abgeschmettert. Die spezifischen Regelungen zum Islamunterricht in Bayern sind eindeutig. Es wurde ein Weg gewählt, der sowohl die rechtlichen Vorgaben als auch die gesellschaftliche Realität berücksichtigt. Der Islamunterricht wurde 2021 als Wahlpflichtfach eingeführt, und er wird als Alternative zum Ethikunterricht angeboten, insbesondere für Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens. Der Unterricht erfolgt in deutscher Sprache und durch staatlich ausgebildete Lehrkräfte. Inhalte umfassen religiöse Grundlagen, Feste, Werte, interreligiöses Verständnis, und gleichzeitig bleibt die staatliche Aufsicht gewahrt, während religiöse Inhalte respektiert werden. Diese Konstruktion verbindet Neutralität mit Religionsfreiheit – ein typisches Merkmal des deutschen Verfassungsmodells. Die religiöse Bildung entfaltet wichtige positive Effekte. Es wird die Integration gestärkt, indem muslimischen Schülerinnen und Schülern das Gefühl gegeben wird, anerkannt zu sein. Dieser Unterricht fördert die Identitätsbildung, ohne sie in Parallelstrukturen zu drängen. Er vermittelt Werte des Grundgesetzes und schafft Orientierung. Er trägt zur Prävention von Extremismus bei, indem religiöse Bildung nicht unkontrollierten Einflüssen überlassen wird. (Beifall bei der SPD) Vor allem aber schafft dieser Unterricht Dialog, und wenn Schülerinnen und Schüler lernen, ihre eigene Religion zu verstehen und andere zu respektieren, entsteht echte Toleranz. Deshalb ist dieser Unterricht in Bayern kein Sonderweg, sondern Ausdruck unserer Verfassung. Er steht für Gleichberechtigung, für Integration, für Respekt, für Vielfalt und für eine Gesellschaft, die niemanden ausschließt. (Beifall bei der SPD)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Herr Kollege. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung und Kultus als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. So beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 5 und 6 – Wahl eines Vizepräsidenten und Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags – hat die AfD-Fraktion eine Begründung der Wahlvorschläge sowie eine gemeinsame Aussprache beantragt. Hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion gemäß § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden. Ich lasse daher über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und gemeinsame Aussprache zu den Wahlvorschlägen eines Vizepräsidenten und eines Schriftführers im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 5 und 6 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen von CSU, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist damit abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Herrn Abgeordneten Dieter Arnold als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem blauen Stimmzettel durchgeführt. Das Prozedere ist Ihnen mittlerweile bestens bekannt. Für diesen Wahlvorgang stehen vier Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 18:27 bis 18:31 Uhr) Befinden sich noch Damen oder Herren Abgeordnete an der Wahlkabine? – Hatten alle Kolleginnen und Kollegen die Gelegenheit zur Stimmabgabe? – Das scheint der Fall zu sein. Die Wahl ist damit beendet. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Herrn Abgeordneten Roland Magerl als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Wahl wird in geheimer Form auf dem gelben Stimmzettel durchgeführt. Das Prozedere ist Ihnen bekannt. Für den Wahlgang stehen zwei Minuten zur Verfügung. Wir beginnen jetzt mit der Wahl. (Stimmabgabe von 18:32 bis 18:34 Uhr) Befinden sich noch Damen oder Herren Abgeordnete an der Wahlkabine? – Hatten alle Kolleginnen und Kollegen die Gelegenheit zur Stimmabgabe? – Das scheint der Fall zu sein. Die Wahl ist damit beendet. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Ich bitte Sie, nun wieder Platz zu nehmen, da wir vor dem Aufruf der Wahl eines Mitglieds für das Parlamentarische Kontrollgremium gleich noch eine Abstimmung durchführen. Nehmen Sie bitte Platz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Hinblick auf den Tagesordnungspunkt 7, die Wahl eines Mitgliedes des Parlamentarischen Kontrollgremiums, hat die AfD eine Begründung des Wahlvorschlags sowie eine Aussprache beantragt. Hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion gemäß § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden. Ich lasse daher jetzt über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und Aussprache zur Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Hinblick auf den Tagesordnungspunkt 7 zustimmen möchte, den bitte ich um Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums Bislang hat kein von der AfD-Fraktion benannter Kandidat die für die Wahl erforderlichen Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags, also mindestens 102 Ja-Stimmen, erreicht. Für die heutige Plenarsitzung hat die AfD-Fraktion Herrn Benjamin Nolte als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem weißen Stimmzettel durchgeführt. Das Prozedere ist Ihnen aus vorangegangen Wahlen bekannt. Für den Wahlvorgang stehen wiederum zwei Minuten zur Verfügung. Wir beginnen jetzt mit der Wahl. (Stimmabgabe von 18:36 bis 18:38 Uhr) Befinden sich noch Damen oder Herren Abgeordnete an der Wahlkabine? – Hatten alle Kolleginnen und Kollegen die Gelegenheit zur Stimmabgabe? – Haben alle ihre Stimmabgabe beendet? – Das scheint der Fall zu sein. Die Wahl ist damit beendet. Nehmen Sie bitte wieder Platz. Auch dieses Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/9021) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drsn. 19/9859 mit 19/9861), Änderungsantrag der SPD-Fraktion (Drs. 19/10379), Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU und der Fraktion FREIE WÄHLER (Drs. 19/10396) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist der Kollege Björn Jungbauer für die CSU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Björn Jungbauer CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen heute den bundesrechtlichen Rechtsanspruch auf ganztägliche Bildung und Betreuung im Grundschulalter in bayerisches Landesrecht um. Der Bund hat entschieden; wir sorgen dafür, dass dieser Anspruch in Bayern vor Ort praxisnah erfüllt werden kann. Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt der Anspruch schrittweise in Kraft. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt er dann für alle Grundschulkinder. Anspruchsgegner sind die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der örtlichen Jugendhilfe. Die konkrete Ausgestaltung bleibt bewusst bei den Kommunen und Trägern vor Ort, mit der bewährten Vielfalt von Horten, Mittagsbetreuungen, kooperativen Ganztagsangeboten und auch den schulischen Formen. Alle Beteiligten wissen: Das wird ein Kraftakt. Die Gesellschaft erwartet mehr Ganztagsangebote. Ein Betreuungsanspruch heißt aber nicht automatisch, dass jede Familie jeden Tag sofort einen Platz braucht. Wir brauchen Maß und Ziel zwischen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dem Vorhalten von Ganztagesplätzen und vor allem auch einer verantwortbaren Finanzierung. Das alles darf in meinen Augen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es ist auch klar, dass uns die adäquate und praktikable Ausgestaltung des Rechtsanspruchs noch lange beschäftigen wird, so wie er uns lieb und teuer ist. Daran setzt der Gesetzentwurf an: Planbarkeit und Entlastung der Kommunen. Wir führen die Informationsobliegenheit der Eltern ein: Bis 30. April eines jeden Jahres ist zu melden, wie der Bedarf für das kommende Schuljahr ist. Das schafft Planungssicherheit für Räume, Personal und Finanzierung. Spätere Anmeldungen bleiben natürlich in begründeten Fällen möglich, und die Kommunen behalten ihre Gestaltungsspielräume. Wir nutzen die bundesrechtlichen Spielräume für Suspendierung des Anspruchs bis zu vier Wochen. Wir begrenzen auf 20 Schließtage in den Ferien. Die konkreten Festlegungen bleiben kommunale Aufgabe. So verbinden wir Familienfreundlichkeit mit organisatorischer Machbarkeit. Die Verordnungsermächtigung zur Weitergabe der Bundesmittel wird dafür sorgen, dass die Betriebskostenmittel flexibel, verursachergerecht und möglichst bürokratiearm an die Träger weitergegeben werden können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wichtig ist uns eine Klarstellung der Schulaufsicht und die Stärkung bewährter Angebote. Die Ferienangebote können auf Antrag der Träger der staatlichen Schulaufsicht unterstellt werden. Das ist kein Automatismus, das ist keine zusätzliche Aufgabe für Lehrkräfte. Das ist eine Beschränkung auf schulaufsichtlich bekannte Räume. Damit reduzieren wir Missverständnisse und auch den Verwaltungsaufwand. Bestehende Ferienangebote können natürlich auch ohne Schulaufsicht fortgeführt werden. Das Modell der Kombieinrichtungen im kooperativen Ganztag wird im BayKiBiG gesetzlich verankert und wie ein Hort gefördert. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Schritt. Die Mindestbesuchszeiten werden flexibilisiert. Die zweijährige Wartefrist entfällt. Schul- und Hortzeiten können von Beginn an zusammengerechnet werden. Die Förderung passen wir dem tatsächlichen Buchungsumfang an. Das wird von Kommunen, Trägern und auch von Verbänden ausdrücklich begrüßt. Nun zu den Änderungsanträgen. Die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN und der SPD wollen die Inklusionsanforderungen mit zusätzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit, zu Personal, Beförderung und finanziellen Ausgleichsansprüchen deutlich ausweiten. Inklusion ist aber bereits jetzt umfassend bundes- und vor allem landesrechtlich geregelt. Weitere Detailvorgaben im AGSG und im BayKiBiG wären aus unserer Sicht systemwidrig und würden damit auch konnexitätsrelevante Mehrbelastungen ohne einen erkennbaren zusätzlichen Nutzen auslösen. Eine gesetzliche Pflicht zu Gewaltschutzkonzepten in Mittagsbetreuungen und Ferienangeboten geht über die schulischen Standards hinaus. Schutzkonzepte werden bereits empfohlen und fachlich begleitet. Die zusätzliche Pflicht würde vor allem eines erreichen: Sie würde Bürokratie schaffen. Es ist auch wichtig, hier noch einmal klarzustellen, dass Lehrkräfte eben nicht für die Ferienangebote zuständig sind. Das ist ganz wichtig, und ich denke, dass sich das schon allein aus der Gesetzesbegründung ergibt. Insgesamt müssen wir feststellen, dass die Verbände in der Anhörung eine grundsätzliche Zustimmung zu landesrechtlichen Präzisierungen gegeben haben. Wir als CSU-Landtagsfraktion haben, auch weil uns dieses Thema sehr wichtig ist, mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit Trägern, mit der Freien Wohlfahrtspflege und mit den Kommunen kürzlich ein zweites Werkstattgespräch zum Ganztag durchgeführt. Die zentrale Botschaft ist klar: Wir müssen kooperieren und koordinieren. Wir müssen interkommunal kooperieren, insbesondere bei der Ferienbetreuung. Nicht jede Kommune muss das Rad neu erfinden, nicht jede Kommune muss den Weg hier allein beschreiten. Ich glaube, die Möglichkeiten, die es hier zur interkommunalen Zusammenarbeit gibt, sind großartig, sind eine Chance. Die Kommunen werden es schaffen, dass wir bei der Ferienbetreuung flächendeckend nicht nur die Pflichtplätze, sondern auch weiterhin andere Angebote anbieten können. Wichtig ist, dass wir als Freistaat im engen Schulterschluss mit Spitzenverbänden, Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, aber natürlich auch den Kommunen koordinieren. Auch hier gibt es die Chance, Synergien zu nutzen, gute Modelle zu verbreiten und überall im Freistaat dann eben die Best-Practice-Beispiele einzuführen. Der Freistaat schafft mit diesem Gesetz den notwendigen Rahmen, damit Kommunen, Träger, Freie Wohlfahrtspflege und Schulen gemeinsam pragmatische Lösungen entwickeln können. Es wird ein Kraftakt, wie ich es vorhin gesagt habe, aber er ist machbar, wenn wir weiterhin miteinander kooperieren und das Ganze auch koordinieren. Ich möchte an dieser Stelle einmal unserer Ministerin Uli Scharf danken. Ich danke dir und deinem Haus, aber natürlich auch dem Kultusministerium. Ich glaube, dieser Kraftakt, den wir hier beim Ganztagsausbau stemmen, ist nur möglich, weil unsere beiden Ministerinnen in engem Schulterschluss gemeinsam mit den Kommunen, gemeinsam mit den Sachaufwandsträgern, gemeinsam mit den Trägern vorangehen. Am Ende des Tages kommt es darauf an, dass wir einen guten Ganztag haben, dass wir verlässliche Betreuungssituationen für die Familien, aber auch Betreuungssituationen, die bezahlbar sind, schaffen können. Ich glaube, das wird auch der Kern der Gerechtigkeit und am Ende des Tages auch der Notwendigkeit sein. Es bringt keiner Familie etwas, wenn wir sagen, wir haben tolle Plätze, aber die Woche kostet 500 Euro. Dieses Angebot würde am Bedarf vorbeigehen. Von daher ist es ganz wichtig, dass wir mit Augenmaß vorgehen, dass wir zielgerichtet vorgehen, dass wir nicht übers Ziel hinausschießen und dass wir vor allem auch diesen Weg gemeinsam weiter beschreiten. Es ist klar: Der Startschuss zum 1. August ist nur ein Beginn. Dieses Thema wird uns weiter beschäftigen. Dieses Thema wollen wir weiterhin kraftvoll gestalten, weil es am Ende des Tages eben wichtig ist, dass unsere Eltern, dass die Kinder gute Betreuungssituationen haben und dass wir Familie und Beruf gut verbinden können. Von daher bitte ich alle, dem Gesetzentwurf der Staatsregierung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen in den endberatenden Ausschüssen zuzustimmen und die vorliegenden Änderungsanträge abzulehnen. – Ich sage herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist für die AfD-Fraktion die Abgeordnete Elena Roon. (Beifall bei der AfD) Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Elena Roon AfD

Sehr geehrtes Präsidium, werte Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf wurde versucht, mehrere Probleme zu lösen. Erstens, die Sicherstellung der Planbarkeit. Natürlich wird es immer wieder Eltern geben, die die Anmeldefrist bis spätestens 30. April als zu kurz empfinden. Ich denke aber, in diesen Fällen werden sich individuelle Lösungen in den Kommunen eröffnen. Planbarkeit ist wichtig, nachvollziehbar und deshalb auch richtig. Die Schließzeiten in den Schulferien auf 20 Tage zu begrenzen, könnte für den einen oder anderen Träger zum Problem werden. Uns wären 30 Tage lieber gewesen. Zweitens werden mit diesem Gesetz die Mindestbesuchszeiten flexibilisiert. Die bisherige 20-Stunden-Vorgabe in den ersten beiden Betriebsjahren entfällt. Wenn das tatsächlich für mehr Flexibilität sorgt, dann ist es okay, dann ist es in Ordnung. Drittens, der wichtigste Punkt: die Ferienangebote. Nach den Vorgaben des Bundes können Ferienangebote nur dann anerkannt werden, wenn sie entweder von Trägern mit Betriebserlaubnis oder unter staatlicher Aufsicht durchgeführt werden. Das heißt, es musste ein Weg gefunden werden, die Angebote überhaupt rechtssicher zu organisieren; deshalb die Schulaufsicht. Die Staatsregierung betont, dass Lehrkräfte dadurch nicht verpflichtet werden, selbst Ferienangebote zu übernehmen. – So weit der Entwurf. Gerade bei der Ferienbetreuung ist der Versuch nachvollziehbar, über Schulaufsichten einen rechtlich sauberen Rahmen zu schaffen. Aber genau in diesem Punkt beginnen unsere Bedenken; denn etwas kann auf dem Papier nachvollziehbar sein und trotzdem in der Praxis nicht funktionieren. Ein Rechtsrahmen allein schafft noch kein Personal, keine Räume und erst recht keine verlässlichen Ferienangebote. Er beantwortet auch nicht die entscheidende Frage: Was passiert eigentlich, wenn in den Ferien vor Ort kein ausreichendes Angebot zustande kommt? Genau hier bleibt der Gesetzentwurf aus unserer Sicht zu vage. Wer trägt am Ende die Verantwortung? Wir kritisieren am schärfsten die Frage: Warum kommt das Gesetz erst jetzt? Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist seit Jahren bekannt. Es war die Regierung, die den Rechtsanspruch eingeführt hat. Die Sorgen der Kommunen liegen seit Langem auf dem Tisch. Die Ferien stehen quasi kurz vor der Tür, und die Regierungsfraktionen hier im Hohen Haus fragen tatsächlich erst Ende Januar beim Ministerium nach, ob die Jugendarbeit als rechtsanspruchserfüllende Maßnahme für die Ferienbetreuung zugelassen ist. Hier wurde wahrscheinlich einfach schlecht gearbeitet, und das muss man auch so klar benennen. Ebenfalls nicht beantwortet wurde die am Ende wichtigste Frage, nämlich die nach der Qualität. In der Debatte entsteht immer wieder der Eindruck, als gehe es bei der Ganztagsbetreuung vor allem um Organisation, Zuständigkeit und Verwaltungsabläufe. Die Ganztagsbetreuung ist aber weit mehr als eine bloße Unterbringung. Wenn Kinder einen so großen Teil ihres Tages in Betreuung verbringen, dann braucht es auch ein Angebot, das ihrem Alter und ihren Bedürfnissen gerecht wird. Es braucht Zeit für Spiel, Bewegung, soziale Erfahrungen, Rückzug und Förderung. Genau deshalb verurteilen wir die Haltung, dass die Ferienbetreuung nicht denselben pädagogischen Ansprüchen genügen müsse. Das halten wir für den falschen Weg. Wenn der Staat einen Rechtsanspruch schafft, dann trägt er auch, bitte schön, die Verantwortung für die Qualität – wenn nicht rechtlich, dann doch politisch und moralisch. Hinzu kommt: Die Kommunen stehen heute schon unter massivem finanziellen und personellen Druck. Es reicht nicht, immer nur auf die eigenen Wirkungskreise der Kommunen zu verweisen. Unser Eindruck ist: Dieser Gesetzentwurf schafft vor allem Verwaltungssicherheit, lässt aber bei Qualität, Finanzierung und praktischer Umsetzbarkeit zu viele Fragen offen, und am Ende drohen wieder die Kinder die Leidtragenden oder gar die Verlierer dieser Politik zu sein. Deshalb enthalten wir uns. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Dann hat als Nächster der Kollege Anton Rittel für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort. Bitte schön.

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Anton Rittel FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Viele Familien kennen diese Situation: Die Schule endet mittags, und die Arbeit dauert bis abends. Dann stellt sich jeden Tag die gleiche Frage: Wie organisiere ich die Betreuung meines Kindes mit Verwandten, Bekannten, mit Opa oder Oma? Deshalb ist für uns klar: Ganztagsbetreuung ist kein Luxus, sondern eine notwendige Voraussetzung dafür, dass Familie und Beruf funktionieren. Ein wichtiger Punkt ist die Planung. Eltern sollen bis zum 30. April angeben, ob und in welchem Umfang sie die Betreuung brauchen. Das gibt den Kommunen den nötigen Vorlauf. Sie können Plätze schaffen, Personal organisieren und ein Angebot aufbauen. Gleichzeitig bleibt das System bewusst flexibel, wenn sich etwas ändert, zum Beispiel bei einem Umzug. Dann sind auch spätere Anmeldungen noch möglich. Ein zweiter Punkt sind die Ferien. Der Anspruch gilt grundsätzlich das ganze Jahr mit bis zu 20 Schließtagen. Das ist bewusst so geregelt; denn die Realität ist: Der gesetzliche Mindesturlaub bei Vollzeit liegt bei 20 Tagen, in vielen Arbeits- oder Tarifverträgen sind oft bis zu 30 Tage inbegriffen. Kinder haben aber rund zwölf Wochen Ferien im Jahr. Diese Lücke muss geschlossen werden, und genau dafür brauchen wir eine verlässliche Betreuung auch in den Ferien. Der Rechtsanspruch kann auf unterschiedliche Weise erfüllt werden: durch Ganztagsschulen, durch Horte, durch Mittagsbetreuung oder durch Kombinationen daraus. Deshalb setzen wir auf flexible Lösungen. Kombieinrichtungen sind ein guter Weg. Sie verbinden Schule und Betreuung, nutzen bestehende Strukturen und erleichtern den Alltag für Familien. Ein weiterer Punkt ist die Schulaufsicht bei Ferienangeboten. Es wird intensiv diskutiert. Wir sagen klar: Es ist keine unnötige Bürokratie. Sie schafft Klarheit, Sicherheit und Qualität. Wenn ein Angebot ähnlich organisiert ist wie die Schule, dann ist eine Aufsicht sinnvoll. Wichtig bleibt aber: Die Verantwortung für die Organisation liegt bei den Kommunen. Dadurch können sie individuell entscheiden. Ein ganz zentraler Punkt ist der Kinderschutz. Alle, die mit Kindern arbeiten, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, und es braucht klare Schutzkonzepte. Hier geht es um Vertrauen und um die Sicherheit unserer Kinder, die uns besonders wichtig ist. Zur Finanzierung gilt: Der Bund stellt Mittel bereit, und Bayern gibt sie vollständig den Kommunen weiter. Das ist wichtig; denn dort findet die Umsetzung statt. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz bringt mehr Planungssicherheit für Familien, mehr Verlässlichkeit für Kinder, klare Rahmenbedingungen für Kommunen und Träger, und es hat auch eine klare wirtschaftliche Bedeutung. Wenn Eltern arbeiten können, weil ihre Kinder gut betreut sind, dann stärkt das auch unseren Arbeitsmarkt. Wir FREIE WÄHLER stehen für pragmatische, umsetzbare Lösungen. Genau das liefert das Gesetz. Deshalb bitten wir um Zustimmung. Zu diesen zwei Anträgen von den GRÜNEN sage ich: Die inklusive Ausgestaltung des Rechtsanspruchs ist im Bundesgesetz schon geregelt, und auf den Änderungsantrag betreffend den Kinderschutz gehen wir auch ein, weil sich das mit dem Gesetz schon erledigt hat. Danke, die Änderungsanträge lehnen wir ab. Unserem Gesetzentwurf stimmen wir zu. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Christian Zwanziger für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte, Sie haben das Wort.

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Christian Zwanziger GRÜNE

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wiederhole es aus der Ersten Lesung: Endlich reden wir über ein Ganztagsgesetz. – Ich würde mir wünschen, wir würden über so etwas wie ein Ganztagsgarantiegesetz, das wir gefordert haben, reden. Wir wollen, dass ein guter Ganztagsausbau und die Ganztagsbildung in den Mittelpunkt gerückt werden. Stattdessen hat das Parlament hier einen Gesetzestext beraten, und obwohl zwei Ausschüsse, und dann noch der Verfassungsausschuss, das beraten haben, gibt es von Ihnen keinerlei Änderungsvorschläge an dem Gesetz. Ich glaube, Ihnen allen würden Maßnahmen einfallen, wie man die gute Ganztagsbetreuung in Bayern praxisnäher, besser für die Träger, besser für die Eltern, besser für die Schülerinnen und Schüler machen könnte, und hätte mir gewünscht, dass dieses Gesetz noch ein paar Verbesserungen bekommt. Deswegen gab es auch unsere Änderungsanträge. Aber was bedeutet denn das jetzt? – Es wird immer der bayerische Baukasten beschworen, die Wahlfreiheit. Nur haben wir in der Praxis folgende Situation: Nehmen wir einmal eine Straße mit ein paar schulpflichtigen Nachbarskindern, die dann ab Herbst einen Rechtsanspruch haben. In der Praxis bedeutet das, das erste Schulkind hat einen Platz im gebundenen Ganztag bekommen: rhythmisiertes Angebot, Hausaufgaben gibt es nicht, Zusatzangebote sind für die Eltern dann im Zweifel kostenfrei, alles ist sozusagen aus einer Hand. Das Nachbarskind hat dann vielleicht in einer erweiterten Mittagsbetreuung einen Platz bekommen, weil das das Angebot war, das noch verfügbar war. Da ist dann unklar: Wie kommt es da hin? Wie kommt es da weg, wenn es blöd läuft? Da ist unklar, wie alles andere vor Ort geregelt ist. Es gibt vielleicht manchmal pädagogische Herausforderungen, die in Bayern unterschiedlich gut bewältigt werden können. Das dritte Nachbarskind hat einen Hortplatz – egal, ob die Eltern den Platz zahlen können –, auch das ist rechtsanspruchserfüllend. Alle diese Formen sind rechtsanspruchserfüllend, so, wie das Gesetz gestrickt ist. Ich finde, das verkennt die Tatsache, dass wir ein gutes Angebot für alle Kinder in Bayern schaffen müssen, statt die Wahlfreiheit als ein so hohes Gut herauszustellen, wenn es eigentlich nur eine Wahlunfreiheit für die Eltern und die betroffenen Kinder ist. Dann haben wir noch gar nicht den Viertklässler – vielleicht das Geschwisterkind des Erstklässlers, Herr Rittel – dabei, das vielleicht drei Jahre lang ein Ganztagsangebot genutzt hat und jetzt aus den Zwängen, weil wir in Bayern weiterhin 100.000 Plätze in der Ganztagsbetreuung zu wenig haben, vielleicht, wenn es blöd läuft, sein Ganztagsangebot in der vierten Klasse verliert, damit der Rechtsanspruch, der aufwachsend greift, für den Erstklässler erfüllt werden kann. Das ist doch keine Situation, die uns glücklich machen kann. Das ist doch keine Situation, mit der wir zufrieden sein können. Wir müssen doch auch eine gute Finanzierung der Ganztagsbetreuung erwirken, und das sehe ich mit diesem Gesetz nicht gegeben. Ja, es wird jetzt endlich einmal etwas auf bayerischer Ebene konkretisiert; aber für einen Rechtsanspruch, der schon so lange beschlossen ist, haben wir uns, haben Sie sich bis auf die letzten Meter Zeit gelassen. Ich kann nicht sagen, dass es daran liegt, dass es nicht auch Fraktionen hier im Parlament gegeben hat, die das immer und immer wieder angesprochen haben. Das finde ich schade, dass Sie auf den letzten Metern so ein Stückwerk liefern. (Beifall bei den GRÜNEN) Sie haben jetzt gesagt, dass Sie unsere Anträge ablehnen, weil alles schon geregelt ist. Das werden wir im Herbst ja sehen. Ich bin gespannt, ob Kinder mit Inklusionsbedarf auch Plätze bekommen. Ich bin mir hundertprozentig sicher: Wir werden uns über dieses Gesetz, über den guten Ganztag unterhalten müssen; denn einen guten Ganztag in Bayern in der Fläche für alle Kinder werden wir so, wie das Gesetz gestrickt ist, nicht bekommen. Die Inklusion ist weiterhin ein Problem. Bei der Frage des Gewaltschutzes – das ist ja ein Ort, wo Kinder geschützt sein sollen – gibt es die Diskussion: Regelt der Querverweis im Bundesrecht das schon oder nicht? Auch da gibt es genug Stimmen von Verbandsseite, wie man das besser regeln könnte. Es gibt auch keine Regelungen, wie der Mehraufwand für die Schulaufsicht, die sicherstellen soll, dass die Ferienangebote entsprechenden Qualitätsstandards genügen, abgebildet ist. Auch das ist im Gesetz nicht drin. Unter dem Strich muss ich sagen: Ich hätte mir nicht so ein Stückwerk gewünscht. Ich hätte mir viel früheres Handeln gewünscht. Ich würde mir jetzt vor allem endlich einen gescheiten Ausbau von gutem Ganztag in Bayern wünschen, nicht ein Lob des Elternwillens, wenn wir doch alle aus unserem Alltag wissen, wie viele Eltern händeringend Ganztagsplätze suchen, händeringend versuchen, ein gutes Angebot für das Kind zu finden, ein gutes Angebot, das sich auch logistisch umsetzen lässt mit Hinkommen und Abholen. Davon sind wir mit dem Gesetz meilenweit entfernt. Von daher Enthaltung, weil das Gesetz ein paar sinnvolle Regelungen trifft, die überfällig sind. Aber Zustimmung für dieses Stückwerk geht nicht, deswegen auch heute Enthaltung. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Doris Rauscher für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Doris Rauscher SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Sozialministerin! Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschulkinder ist wirklich ein politischer Meilenstein. Familien warten darauf, Kommunen bereiten sich vor. Das Inkrafttreten auf Bundesebene war seit Jahren bekannt. Trotzdem kommt das Gesetz jetzt tatsächlich auf den letzten Drücker, kurz bevor es im Sommer, im August, in Kraft tritt. Die Beratungszeit hier im Hohen Haus wurde auf ein Minimum verkürzt. Dabei verdienen es unsere Kinder mit all ihren Unterschiedlichkeiten, dass wir diese Chance wirklich nutzen und einen guten Ganztag ausgestalten, nicht das Thema einfach nur schnell wegverwalten. Genau das ist unser Maßstab für diesen Gesetzentwurf, und genau darin bleibt er zu kurz. Beginnen wir mit der Qualität. Die Mittagsbetreuung war einmal als zeitliches Über-Mittagsangebot gedacht und wird nun rechtsansprucherfüllend sein – ohne verbindliche Qualitätsstandards, ohne angemessenes Fachkräftegebot. Die Stellungnahmen zum Gesetzentwurf sind hier eindeutig: Es braucht verbindliche Qualitätsstandards, einen gesetzlich geregelten Personalschlüssel und strukturelle Voraussetzungen, die gute pädagogische Arbeit leichter möglich machen. (Beifall bei der SPD) Das betrifft übrigens nicht nur die Mittagsbetreuung, sondern auch die offene Ganztagsschule. Die Antwort der Staatsregierung im Ausschuss: Das müsste an anderer Stelle geregelt werden, nicht in diesem Gesetz. Ich bin gespannt – es wird sich ja nachher die Ministerin zu Wort melden –, ob es vielleicht noch zu Änderungen im Gesetz kommen wird. Aber die Informationen, die wir in der Ausschussberatung erhalten haben, waren zunächst mal alle vorgeschoben; denn die Rückmeldung, Frau Ministerin, die wir im Ausschuss – wir haben sehr leidenschaftlich diskutiert – bekommen haben, war, das müsse an anderer Stelle geregelt werden. – Somit wird das Ganze einfach nur verschoben. Aber ein Ausblick, dass es an anderer Stelle geregelt würde, wurde uns Abgeordneten in den entsprechenden Ausschüssen nicht gegeben. Das ist äußerst unbefriedigend. Der politische Gestaltungsspielraum wurde mit Blick auf die Fachdebatte in den Ausschüssen also nicht genutzt; denn wer keine Qualitätsvorgaben macht, muss an der Stelle auch nichts finanzieren, so unser Gedanke. Zur Unterfinanzierung: Die Bundesmittel für die Betriebskosten werden weitergeleitet. Aber die seit Jahren bekannte strukturelle Unterfinanzierung von Mittagsbetreuung und offenem Ganztag wird durch diesen Gesetzentwurf auch nicht angetastet. Dabei wäre es an der Zeit, dass der Freistaat seiner Verantwortung hier wirklich gerecht wird und die Angebote, die er für rechtsansprucherfüllend erklärt, auch entsprechend ausstattet. Das Ergebnis wird ein Flickenteppich sein, bei dem der Wohnort eines Kindes darüber entscheidet, wie gut und mit welchen Angeboten dieser Ganztagsanspruch vor Ort überhaupt erfüllt wird. Inklusion – das war der Antrag der SPD-Fraktion. Wir wollen, dass alle Kinder hier ihren Rechtsanspruch wahrnehmen können, auch bei den Ganztagsangeboten. Deswegen wollen wir, dass der Anspruch verbindlich verankert wird. Aber auch das funktioniert nicht ohne finanzielle Mittel. Wir brauchen eine individuelle Betreuung für Kinder mit Behinderung. Auch da wird auf andere Gesetzeslagen verwiesen. Auch das ist äußerst unbefriedigend. Deshalb haben wir hierzu einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Es wäre noch viel zu sagen, auch zu den Gebühren und zum Kinderschutz. Hier hat die Fraktion der GRÜNEN mit Recht einen Antrag eingebracht. Auch hier bleiben viele Punkte offen. Wir denken, es ist erforderlich, zumindest das Thema Inklusion mitzudenken. Ich freue mich auf die Ausführungen der Ministerin. Vielleicht hören wir noch etwas Erhellendes. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Das Wort hat nun Frau Staatsministerin Ulrike Scharf. Bitte.

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Ulrike Scharf

Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will eine Botschaft vorausschicken. Meine Botschaft ist: Starke Kinder, starkes Bayern. Mit der Ganztagsbildung legen wir dieses Fundament für die Zukunft, für die besseren Bildungschancen, für die Werteerziehung, für die gelebte Demokratie, für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf und damit für unser Bayern von morgen. Ich wundere mich immer ein bisschen, wenn darüber lamentiert wird, wie schlecht die Dinge funktionieren. Ich will Ihnen heute einfach zurufen: Über 300.000 Grundschulkinder nutzen bereits jetzt die Ganztagsbetreuungsangebote. (Michael Hofmann (CSU): Sehr richtig!) Das sind 60 %. Wir sind sehr weit gekommen. Ja, der Ganztagsrechtsanspruch ist ein Kraftakt für alle. Aber ich bitte immer wieder zu berücksichtigen, dass weit über die Hälfte, 60 % unserer Grundschulkinder, bereits jetzt in der Betreuung sind. (Beifall bei der CSU) Der Bedarf wird steigen. Sie kennen die Voraussetzungen: In einem halben Jahr, ab dem 15. September für uns in Bayern, haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Bayern einen Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung. Dann folgt jedes Jahr eine weitere Jahrgangsstufe, bis wir im Schuljahr 2029/2030 alle vier Jahrgangsstufen dabeihaben. Das ist ein Meilenstein, der Kindern Chancen eröffnet und vor allen Dingen Familien unterstützt und zugleich unseren Standort stärkt. Damit übernehmen wir Verantwortung für die Zukunft in Bayern. Wir sorgen jetzt mit diesem Gesetz für einen geordneten Start. Die Anspruchsvoraussetzungen sind im Bundesrecht geregelt. Jedes Kind im Grundschulalter erwirbt mit Schuleintritt den Anspruch. Ich betone jetzt schon: jedes Kind ohne Ausnahme, selbstverständlich auch Kinder mit Behinderung. (Beifall bei Abgeordneten der CSU und der FREIEN WÄHLER) Aber ein Anspruch allein reicht nicht. Der Rechtsanspruch allein betreut noch keine Kinder. Es geht jetzt um die Umsetzung. Die Umsetzung braucht Regeln. Genau diese Regeln schaffen wir heute mit unserem Gesetz. Der Ansatz ist einfach; denn wir ermöglichen eine praxistaugliche Umsetzung vor Ort. Wir entlasten die Kommunen und schaffen die Flexibilität, die so dringend gebraucht wird. Kommunen bekommen Sicherheit, Familien bekommen Planbarkeit. Kinder – das ist mir das Wichtigste, sie stehen im Mittelpunkt – bekommen genau das, was sie brauchen, nämlich Bildung, Förderung und vor allen Dingen Zeit und Freiraum für ihre eigenen Wege. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Kern geht es um drei wichtige Regelungsbereiche. Erstens. Mit dem AGSG schaffen wir Planungssicherheit. Wir haben uns sehr eng mit dem Kultusministerium abgestimmt. Wir haben die Verbände angehört und tun jetzt alles, damit es vor Ort auch gut umsetzbar wird. Wir nutzen also unsere landesrechtlichen Möglichkeiten und schaffen Spielraum für die Kommunen. Da geht es zunächst um die Anmeldefrist, den 30. April. Die Frist gilt für die Eltern, wenn sie den Bedarf anmelden für das kommende Schuljahr, einschließlich auch der darauffolgenden Sommerferien. Der 30. April ist also bewusst gewählt, nach der Schuleinschreibung, damit die Kommunen planen können und damit vor allen Dingen Familien Sicherheit und Verlässlichkeit haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage auch ganz bewusst dazu: Ich appelliere an die Eltern, dass sie für diese Planungssicherheit mitgehen; denn es ist für niemanden, der vor Ort organisieren muss und koordinieren muss, einfach, wenn eine solche Frist sehr viel später wäre. Die Schließzeiten in den Ferien werden vor Ort festgelegt. In Übereinstimmung mit den Verbänden ist ganz klar: Es gilt die bundesrechtliche Regelung von maximal 20 Schließtagen. Aber welche Tage das sind, das entscheiden die Kommunen. Wir vertrauen hier zu 100 % auf die Kompetenz der Kommunen vor Ort und darauf, dass sie die Bedürfnisse der Familien jeweils im Mittelpunkt ihres Handelns haben. Die Bundesmittel für die Betriebskostenförderung – es ist heute schon mehrfach erwähnt worden – geben wir zu 100 % weiter. Bis 2030 steigt diese Betriebskostenförderung pro Jahr im Vollausbau auf rund 200 Millionen Euro. Wichtig ist, dass wir diese Mittel vollumfänglich direkt an die Kommunen weitergeben. Zweitens, die Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen: Wir klären die Zuständigkeiten. Bestimmte Ferienangebote können künftig unter staatliche Schulaufsicht gestellt werden. Das schafft Rechtssicherheit und vermeidet vor allen Dingen Doppelstrukturen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, erst in den letzten Wochen wurde im Bund noch einmal eine wichtige Weichenstellung beschlossen, nämlich dass die Angebote der Jugendarbeit auch rechtsanspruchserfüllend sind, wenn sie sich in den Ferien beteiligt. Das war uns immer ein wichtiges Anliegen; denn wir vertrauen – offensichtlich im Unterschied zu manch anderen Parteien, die hier auch gesprochen haben – auf die Angebote unserer Jugendarbeit, auf Ferienangebote, auf die Kompetenzen. Es ist geradezu aberwitzig, wenn ich heute Jugendleitern, die eine Ausbildung haben, nicht zutrauen kann, dass sie unsere Kinder in den Ferien entsprechend betreuen können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das Kultusministerium wird eine Bekanntmachung herausgeben. Darin werden dann noch die Einzelheiten geregelt. Ich möchte mich an der Stelle ganz herzlich bei allen Beteiligten bedanken, besonders auch bei der Kollegin Anna Stolz für diese wirklich gute und starke Zusammenarbeit. Bestehende Ferienangebote ohne Schulaufsicht bleiben natürlich weiterhin möglich. Auch das war immer eine konkrete Frage aus den Kommunen. Die Mittagsbetreuung wird im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen systematisch neu verortet. Drittens, das BayKiBiG: Wir stärken hier die funktionierenden Modelle. Kombieinrichtungen werden als Sonderform des Hortes in enger Verzahnung von Schule und Jugendhilfe gesetzlich verankert, so wie wir den Erfolg der Kombieinrichtungen kennen. Wir danken den kommunalen Spitzenverbänden für ihre wertvollen Anregungen in der Verbändeanhörung. Wir haben die pädagogische Zusammenarbeit in den gesetzlichen Regelungen ausdrücklich berücksichtigt. Wir flexibilisieren die Mindestbesuchszeit. Auch das war ein wichtiger geforderter Punkt. Wir ermöglichen die passgenauen Buchungen. Im Ergebnis heißt das ganz klar: Mehr Freiheit für die Familien, aber auch mehr Spielraum für die Träger. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Ansatz ist ganz klar: Wir setzen bewusst auf Vielfalt, nicht auf ein Einheitsmodell, auf Zentralismus oder auf starre Vorgaben. Wir setzen auf den bayerischen Baukasten, wie wir ihn nennen, mit den Horten, den Kombieinrichtungen, der Mittagsbetreuung, dem offenen und dem gebundenen Ganztag. Unser Ganztag ist vielfältig. Darauf legen wir so viel Wert, weil auch unsere Familien vielfältig und ihre Bedürfnisse entsprechend unterschiedlich sind. Für jeden soll es das passgenaue Angebot geben. Vielfalt ist in dem Fall unsere große Stärke. Genauso klar ist, dass wir die Spielräume für die Kommunen nutzen. Ganz entscheidend ist, dass keine zusätzlichen Aufgaben entstehen, keine neuen Zuständigkeiten kommen, keine versteckten Kosten da sind. Unser Gesetz schafft also Sicherheit. Wir schaffen Klarheit und entlasten durch flexible Förderregelungen und weniger Bürokratie. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin zutiefst überzeugt: Der Ganztag braucht gestalterische Freiheit, und er braucht pädagogische Stärke. Mit der Zweiten Lesung dieses Gesetzes beschließen wir heute – so sehe ich es – Chancen für unsere Kinder, Verlässlichkeit für die Eltern, Planungssicherheit für die Kommunen, Fachkräfte für unsere Wirtschaft und damit auch Stärke für unseren Standort. Sie sehen, welch vielfältige Betroffenheiten wir mit dem Ganztag auslösen. Aber vor allen Dingen gilt beim Ganztag eines: Er ist eine riesige Chance. Wir gehen diesen Weg sehr entschlossen, verantwortungsvoll und mit Weitsicht. Deshalb bitte ich sehr herzlich um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Frau Staatsministerin, wir haben zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung. Zunächst hat die Kollegin Doris Rauscher für die SPD-Fraktion das Wort.

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Doris Rauscher SPD

Frau Ministerin, ich habe jetzt noch einmal eine Nachfrage zum Thema Inklusion. Sie sagten ja, Sie sind in enger Abstimmung mit der Kultusministerin. Da muss ich jetzt schon noch einmal nachhaken. Ich will jetzt gar nicht auf den Teil des Sozialministeriums eingehen; im BayKiBiG sind Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung noch einmal besonders berücksichtigt, auch in der Betreuung im Kooperative Ganztag. Aber vielleicht können Sie uns noch etwas sagen zum Thema Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, oder wo auch immer es dann im Detail geregelt würde: Wie steht es um die Bedarfe von Kindern mit besonderem Förderbedarf auf der Seite der Mittagsbetreuung bzw. der offenen Ganztagsschule? – Dazu haben Sie sich jetzt nicht geäußert. Das würde mich noch interessieren; denn die Mitarbeiter in diesen Betreuungsformen bekommen nicht einmal Fortbildungstage, um sich ein wenig hinsichtlich der Kinder mit besonderem Förderbedarf zu schulen. (Beifall bei der SPD)

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Ulrike Scharf

Inklusion ist mir wirklich ein Herzensanliegen. Deshalb auch noch einmal ganz klar: Das AGSG ist nicht der richtige Ort, um die Inklusion noch einmal zu betonen. Wir haben bereits entsprechende Regelungen. Auf der einen Seite sehe ich das SGB VIII; dort ist gemeinsames Fördern von Kindern mit und ohne Behinderung fest verankert. Auf der anderen Seite hat das BayKiBiG einen klaren Inklusionsauftrag und eigentlich noch mehr: Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung werden besonders berücksichtigt und haben eine deutlich höhere Förderung. (Doris Rauscher (SPD): Aber das meinte ich ja nicht!) Im Übrigen wissen Sie auch, dass wir gerade die Reformen des BayKiBiG angestoßen haben, die hoffentlich schon bald in den Landtag kommen werden. Mir ist dort die erhöhte Förderung ganz besonders wichtig.

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Alexander Hold

Für eine weitere Zwischenbemerkung hat Kollege Christian Zwanziger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.

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Christian Zwanziger GRÜNE

Frau Ministerin, 372.000 Ganztagsplätze sind nach Studien der Staatsregierung notwendig. Bis wann müssen sie denn vorhanden sein, damit Sie sagen: Mission erfüllt? Das Zweite: Ich lade Sie herzlich nach Erlangen ein. Da gibt es in einem Stadtteil eine völlig verhakte Situation. Der schulische Ganztag kann aufgrund der räumlichen Begrenztheit gerade nicht ausgebaut werden, die Kassenlage ist sowieso begrenzt. Freie Träger finden sich nicht. Ich lade Sie herzlich ein. Dort hat sich genau dieser bayerische Baukasten, diese Vielfalt so verhakt, dass keiner etwas machen kann. Und wer badet es aus? – Die Eltern und die Kinder. Ich lade Sie ein; denn das ist eine Situation, die andauert. Ich freue mich auf Ihren Besuch. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ulrike Scharf

Gut, machen wir einen Termin aus. – Aber zurück zum Ernst der Lage. Sie haben das Thema der Platzsituation für den Ganztag angesprochen. Ich darf noch einmal darauf verweisen, dass wir eine Förderrichtlinie und insgesamt 461 Millionen Euro haben, mit denen wir die Kommunen intensivst unterstützen. Diese Förderrichtlinie ist noch einmal optimiert worden. Sie geht so weit, dass die Förderung künftig nicht nur für die Ausstattung neuer Plätze gilt, sondern auch für die Bestandsplätze. Die Pro-Platz-Förderung ist für alle drei Möglichkeiten mit 6.000 Euro gleich. Wir gehen jetzt so weit, dass wir auch Grundstücke fördern. Ich glaube, das zu wissen, ist für die Kommunen ganz entscheidend. Wir haben jetzt dann eine Menge neue Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, denen wir das auch zurufen werden. Für den Ganztagsausbau ist die Richtlinie bestens aufgestellt, und es gibt sogar die sogenannte Booster-Förderung. Das heißt, entweder nimmt man die reguläre FAG-Förderung in Anspruch, die im Übrigen über den kommunalen Finanzausgleich auch noch einen 10-prozentigen Aufschlag vorsieht, oder die 70-prozentige pauschale Förderung. All das ist geregelt. Die Richtlinien sind da. Wir sehen auch im Verlauf, was den Ausbau betrifft, dass wir Rückenwind bekommen und die Kommunen es stark in Anspruch nehmen. Natürlich gibt es dann immer noch Kommunen, die zusätzliche Unterstützung brauchen. Auch ich kenne diese Kommunen, bei denen das Thema schwieriger umzusetzen ist. Aber die Förderung, die Unterstützung und die Begleitung durch die Staatsregierung sind so gut aufgestellt, dass eigentlich keine Kommune mehr zögern kann. Vielleicht noch eines dazu, Herr Zwanziger: Entscheidend ist doch der Bedarf der Familien. Wenn wir heute die Kommunen sehen, die intensiv an der Kinderbetreuung dran sind, ob das die Kinderbetreuung der Unter-Sechsjährigen oder die Ganztagsbetreuung ist, ist nicht nur klar, dass es eine kommunale Pflichtaufgabe ist, sondern vor allen Dingen ist es so: Dort, wo man sich intensiv um das Thema kümmert und die individuellen Bedarfe der Familien sieht, funktioniert es auch gut. Mit "individuellen Bedarfen" meine ich auch, dass die Kommunen diese Freiheit brauchen. In München haben Sie hauptsächlich den Hortausbau. In anderen Regionen ist die Mittagsbetreuung das Mittel der Wahl. In wieder anderen Regionen ist es der schulische Ganztag, offen oder gebunden. Diese Flexibilität brauchen wir bei dem zusätzlichen Ausbau von Plätzen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/9021, die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 19/9859 mit 19/9861, der Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/10379, der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER auf Drucksache 19/10396 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie auf Drucksache 19/10991. Zunächst ist über die soeben genannten vier Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen abzustimmen. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt diese zur Ablehnung. Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/10379 betreffend "Gleichberechtigte Teilhabe im Ganztag – Inklusion und Finanzierung sicherstellen", über den auf Wunsch der Initiatoren gesondert in einfacher Form abgestimmt wird. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen! – CSU-Fraktion, FREIE WÄHLER, AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist dieser Änderungsantrag damit abgelehnt. Die Fraktionen sind übereingekommen, über die noch ausstehenden weiteren Änderungsanträge gemeinsam abzustimmen. Zugrunde gelegt werden die jeweiligen Voten im endberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gibt es einzelne Gegenstimmen oder Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Das heißt, die Änderungsanträge der Opposition sind damit abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/9021. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung mit der Maßgabe, dass verschiedene Änderungen vorgenommen werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/10991. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU-Fraktion und die FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen! – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion und AfD-Fraktion. Dann ist das hiermit so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die CSU-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich ebenso anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD- und AfD-Fraktion. Damit ist dieses Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und weiterer Rechtsvorschriften". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/10396 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier und Fraktion (AfD) Systematische Beobachtung guter Praxis und Leistungsvergleiche zur Stärkung von Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung in Bayern (Drs. 19/8239) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist Herr Abgeordneter Florian Köhler für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Bitte, Sie haben das Wort.

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Florian Köhler AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Bürokratieabbau und eine moderne, leistungsfähige Verwaltung sind keine Randthemen. Sie sind Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg, gesellschaftliche Dynamik und solide öffentliche Haushalte. Wer Freiheit und Wettbewerb will, muss die Fesseln der Überregulierung lösen. Das ist freiheitliche Kernüberzeugung. Genau hier hakt es in Bayern. Reformen werden viel diskutiert, die Enquete-Kommission ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber zu selten wird international verglichen und konsequent umgesetzt. Es fehlt der strukturierte Blick über den Tellerrand. Andere Bundesländer und Staaten zeigen längst, wie es besser geht. Dieses Wissen wird jedoch nicht systematisch gehoben, ausgewertet und in politische Entscheidungen eingespeist. Das ist keine Frage des Wollens, sondern des Werkzeugs. Genau dieses Werkzeug liefert unser Antrag. Wir fordern, die Staatsregierung soll künftig die systematisch guten Praxisbeispiele – Best Practices – aus anderen Bundesländern sowie aus dem Ausland erfassen und analysieren. Der Fokus liegt bewusst auf den Feldern, in denen Bürokratieabbau den größten Hebel hat: Wirtschafts-, Digital-, Energie-, Struktur-, Industrie- und Finanzpolitik. Diese Erkenntnisse dürfen nicht in irgendwelchen Schubladen verschwinden. Deshalb verlangen wir einen klaren, verbindlichen Mechanismus. Wir wollen, dass die Staatsregierung dem Landtag alle zwei Jahre einen umfassenden Bericht vorlegt. Dieser Bericht ist mehr als eine Aufzählung, er ist ein echter Leistungsvergleich, ein Benchmarking. Er dokumentiert erfolgreiche Maßnahmen, ordnet Bayerns Leistungsfähigkeit ein und – das ist der entscheidende Punkt – legt bei jedem einzelnen Beispiel offen, warum es hierzulande bisher nicht umgesetzt wurde, welche rechtlichen, organisatorischen, finanziellen oder politischen Hindernisse im Weg stehen und vor allem, ob eine Umsetzung künftig möglich ist oder nicht. Damit wird aus einem Bericht ein Steuerungsinstrument. Weil gute Ideen nicht folgenlos bleiben dürfen, verpflichten wir die Staatsregierung, auf Basis jedes Berichts eine Debatte im Landtag anzuregen. So entsteht ein kontinuierlicher Kreislauf: Analyse, Vergleich, Bewertung und in der Folge die Entscheidung. Meine Damen und Herren, dieser Ansatz ist keineswegs theoretisch. Andere Länder leben ihn erfolgreich vor: Irland mit seinem "National Competitiveness and Productivity Council", Belgien mit dem "National Productivity Board", die Niederlande mit dem "Centraal Planbureau" und Australien mit der "Productivity Commission". Selbst auf regionaler Ebene funktioniert es, siehe Schottlands "Local Government Benchmarking Framework" oder das "Performance Reporting Framework" in Victoria, Australien. Die Evidenz ist eindeutig: Die OECD-Analyse von 2018 belegt, systematische Leistungsvergleiche erhöhen die Transparenz, fördern politisches Lernen und steigern messbar die Effizienz öffentlicher Dienstleistungen. Der OECD-Bericht "Government at a Glance 2025" zeigt, dass Staaten mit regelmäßigen Vergleichsindikatoren bei Digitalisierung und Kostensenkung deutlich schneller vorankommen. Internationale Metastudien bestätigen, dass, wo Benchmarking mit politischer Verbindlichkeit verknüpft wird, Verwaltungskosten sinken, die Qualität steigt und die Wirtschaft an Fahrt aufnimmt. (Tim Pargent (GRÜNE): Amtssprache ist Deutsch!) – Nehmt euch daran einmal ein Beispiel mit eurem Gender-Schwachsinn. Ihr hattet eine Außenministerin, die in einem Satz sieben verschiedene Sprachen gesprochen hat. (Zurufe von den GRÜNEN – Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Getroffene Hunde bellen. Für Bayern bedeutet dies mehr Transparenz über Defizite, Orientierung an nachweislich funktionierenden Lösungen, konkrete Reformoptionen und – ganz entscheidend – eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle. Der Landtag erhält endlich das Instrument, um Reformen nicht nur zu bereden, sondern auf Basis von Fakten, Vergleichen und erprobten Modellen zu gestalten. Bürokratieabbau darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Er braucht Struktur, Vergleich und politische Konsequenz. Unser Antrag liefert genau das: ein systematisches Verfahren, einen klaren Berichtsrhythmus, verpflichtende parlamentarische Beratung und eine faktenbasierte Grundlage für echte freiheitliche Reformen. Bayern hat mehr Freiheit verdient. Ganz ehrlich, ihr würdet euch auch keinen Zacken aus der Krone brechen, wenn ihr dem Antrag zustimmen würdet. Letzten Endes dient es unserem Land. Wir schauen uns die besten Lösungen von anderen Ländern ab und prüfen, ob wir diese hier ebenfalls einführen können. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist Herr Kollege Steffen Vogel für die CSU-Fraktion. Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Steffen Vogel CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist spannend: Die AfD will Bürokratie abbauen und stellt einen Antrag, mit dem sie erstens zusätzliche Evaluationspflichten, zweitens zusätzliche Dokumentationspflichten, drittens zusätzliche Berichtspflichten sowie viertens mehr Verwaltungsaufwand und zusätzliche Personalbindung in der Staatsregierung einführen will. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer Bürokratie abbauen will, darf keine neuen bürokratischen Strukturen verlangen. Das, was Sie hier verlangen, ist vollkommen absurd. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deshalb lehnen wir den Antrag ab. Dieser benennt kein einziges konkretes Handlungsfeld und keine konkrete Umsetzungsmaßnahme und setzt keine Prioritäten. Allein die Analyse hilft keinem Bürger und keiner Bürgerin in Bayern. Allein die Analyse hilft keinem Unternehmen, keinem Mittelständler und keinem Handwerker, niemandem. Ich sage Ihnen eines: Wir brauchen nicht mehr Analyse, sondern mehr Umsetzung, wir brauchen nicht mehr Papier, sondern schnellere und bessere Verfahren. Deshalb lehnen wir diesen Antrag selbstverständlich ab. – Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Johannes Becher für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

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Johannes Becher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Die AfD verwechselt in ihrem Antrag Entbürokratisierung mit Arbeitsbeschaffung. Einen Leistungsvergleich zu fordern, ist interessant, vor allem, wenn man von der Bayerischen Staatsregierung erwartet, dass sie einen objektiven Leistungsvergleich über sich selbst anfordert. Da wird nie rauskommen, dass sie irgendwo einen Fehler gemacht hat. So kenne ich unsere Bayerische Staatsregierung. Sie führen Vergleiche an, wo systematische Beobachtung guter Praxis erfolgt. Sie haben ja in Ihren englischen Titeln versucht, das so gut, wie es geht, auszusprechen. (Heiterkeit der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Wissen Sie, das war alles auf nationaler Ebene. Man stelle sich vor, dass 16 Bundesländer 16 Vergleiche erstellen, was jeweils die anderen zum Thema Entbürokratisierung machen: Das ist maximaler Verwaltungsaufwand. Wenn es überhaupt einmal einen Vergleich bräuchte, dann wäre der auf Bundesebene. Im Übrigen beschäftige ich mich, und der Steffen ja auch, damit seit über einem Jahr in dieser Enquete-Kommission. Jede Sitzung beschäftigt sich damit, was andere machen, von denen man etwas lernen kann. Wer war noch nie in der Enquete-Kommission und hat sich damit beschäftigt? – Herr Kollege Köhler. (Widerspruch des Abgeordneten Florian Köhler (AfD)) Die Teilnahme wäre freiwillig. Man könnte dazukommen. Man könnte sich das anschauen. Ich kann sagen: Sie könnten in jeder Sitzung etwas lernen. In diesem Sinne: Dieser Antrag führt uns nicht weiter. Wir lehnen ihn ab. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Markus Saller für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte, Sie haben das Wort.

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Markus Saller FREIE WÄHLER

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem Fall kann man wirklich sagen, dass eigentlich schon alles gesagt worden ist, was es zu sagen gibt. Der Antrag ist reine Bürokratie: Sie fordern mehr Berichtspflichten, Sie fordern Benchmarking. Sie fordern das für ein Bundesland und haben ganz viele europäische und deutsche Normen im Auge. Ich glaube, Bayern beweist gerade, was es im Bürokratieabbau macht. Es ist schon gesagt worden: Wir haben die Enquete-Kommission, wir haben Praxischecks eingeführt, wir haben mit dem Normenkontrollrat einen echten BürokratieTÜV etabliert und haben jetzt unser Gesetz zu den Modellregionen auf den Weg gebracht, das sehr bald verabschiedet wird. Bayern tut etwas. Bayern forscht nicht über Bürokratie, sondern Bayern baut Bürokratie ab, und deswegen lehnen wir Ihren Antrag auch ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU sowie Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Florian von Brunn für die SPD-Fraktion. Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Florian von Brunn SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Damen und Herren! Das meiste, was von den Kritikern dieses Antrags gesagt worden ist, kann ich teilen, insbesondere, was der Kollege Vogel gesagt hat. Ich will noch ergänzen: Wir haben ja eine umfangreiche Enquete-Kommission, die sich mit dem Thema beschäftigt, und ich weiß nicht, warum wir über die Arbeit dieser Enquete-Kommission hinaus noch irgendwelche bürokratischen Anstrengungen unternehmen sollen. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei der SPD)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahlen bekannt: Zunächst Tagesordnungspunkt 5, Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtages. Gewählt ist hier, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 149 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war keine Stimme. Auf Herrn Abgeordneten Dieter Arnold entfielen 28 Ja-Stimmen und 120 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten hat sich ein Abgeordneter. Damit hat Herr Abgeordneter Dieter Arnold nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt. Nun gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtages, Tagesordnungspunkt 6, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 148 Abgeordnete teilgenommen. Es gab keine ungültigen Stimmen. Auf Herrn Abgeordneten Roland Magerl entfielen 28 Ja-Stimmen und 119 Nein-Stimmen. Enthalten hat sich wiederum ein Abgeordneter. Damit hat Herr Abgeordneter Roland Magerl nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 6 ist damit erledigt. Dann gebe ich noch das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Tagesordnungspunkt 7, bekannt. Nach Artikel 2 des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages auf sich vereint. An der Wahl haben 150 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war eine Stimme. Auf Herrn Abgeordneten Benjamin Nolte entfielen 28 Ja-Stimmen und 120 Nein-Stimmen. Enthalten hat sich ein Abgeordneter. Ich stelle fest, dass Herr Benjamin Nolte nicht zum Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums gewählt worden ist. Der Tagesordnungspunkt 7 ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier und Fraktion (AfD) ESG-Bürokratieirrsinn beenden - Bayerische Unternehmen von unnötigen Berichtspflichten entlasten (Drs. 19/8445) Ich eröffne die Aussprache. Die gesamte Redezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist der Abgeordnete Oskar Lipp für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Bitte, Sie haben das Wort.

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Oskar Lipp AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer auf der Tribüne! In unserem vorliegenden Antrag, den Sie mit Sicherheit gelesen haben, geht es darum, dass wir die sogenannte ESG-Berichtspflicht für die Unternehmen abschaffen wollen. Wir denken, dass es jetzt Zeit ist, dass sich die Staatsregierung auf Bundes- und EU-Ebene dafür einsetzt, dass diese Berichtspflichten abgeschafft werden. Wir sehen es aktuell: Bayern und Deutschland stecken in einer sehr schlimmen Wirtschaftskrise. Unternehmen schreiben immer mehr Verluste, und immer mehr Unternehmen gehen pleite oder wandern ab. Doch statt sie durch vernünftige Rahmenbedingungen auf Bundesebene zu stärken, werden sie durch Bürokratie und hohe Energiekosten geschwächt. Auch hier spielt der sogenannte ESG-Bürokratieirrsinn eine Rolle. Es fließt also Geld. Statt in Innovationen, Investitionen und Erhaltung von Arbeitsplätzen fließen sehr viele Ressourcen in Berichte und Dokumentationen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung. Das belastet besonders unsere mittelständischen Unternehmen, die das Rückgrat der bayerischen Wirtschaft sind und so noch mehr unter Druck geraten; denn sie haben keine eigenen Abteilungen für diesen Aufwand und verlieren auch kostbare Zeit, die sie für ihr eigentliches operatives Geschäft bräuchten. Im Wirtschaftsausschuss hat es schon Ihr Kollege von der CSU, Herr Kollege Walter Nussel, gesagt. Er hat zugegeben, dass Regelungen wie beispielsweise das Lieferkettengesetz zwar gut gemeint sind, aber schlecht umgesetzt wurden. Er hat dann auch dafür plädiert, dass mehr Praxischecks etabliert werden sollen, dass also ein Gesetz in der Praxis überprüft wird, bevor es in Kraft tritt, und man auch die betroffenen Akteure mitnimmt. Das klingt zwar vernünftig, ist aber nur ein halber Schritt in die richtige Richtung. Das heißt, die CSU will nur gewisse Berichtspflichten prüfen und eventuell abschaffen. Wir fordern aber eine vollständige Abschaffung des gesamten ESG-Wahnsinns und sagen auch, dass beim Thema starkes Ordnungsrecht das Argument der Union nicht gilt; denn genau dieses Ordnungsrecht ist heute zu einem echten Bürokratiemonster gewuchert, kann man sagen. Das sind Fesseln, die unsere Wirtschaft nicht benötigt. In Zeiten, in denen der Standort Deutschland und auch Bayern straucheln, reicht kein "Mal-etwas-genauer-hinschauen". Die soziale Verantwortung eines Unternehmens besteht eben darin, Gewinne zu erzielen, also erfolgreich zu wirtschaften, (Johannes Becher (GRÜNE): Da werden sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freuen, dass es keine soziale Verantwortung gibt!) innerhalb klarer gesetzlicher Regelungen, beispielsweise Arbeitszeiten, die auf Bundesebene eingesetzt werden. Herr Kollege Becher, alles andere darf aber nicht ideologisch auf die Unternehmen abgewälzt werden. (Johannes Becher (GRÜNE): Es geht um die Beschäftigten!) Wir von der AfD sagen hier klipp und klar: Schluss mit dem Irrsinn! Wir fordern: Entlasten Sie die bayerischen Betriebe vollständig von diesen unnötigen Pflichten. (Johannes Becher (GRÜNE): Radikal!) Nur so bekommen sie wieder Luft zum Atmen, können wachsen, und Bayern wird als starker Wirtschaftsstandort erhalten bleiben. Das ist zwar nur ein Baustein von vielen, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung, für mehr Freiheit und weniger Bürokratie. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Danke schön. – Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion der Kollege Steffen Vogel. Bitte, Sie haben das Wort.

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Steffen Vogel CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist völlig klar: Mit 18.000 Rechtsakten, glaube ich, ist die EU das größte Rechtsetzungsorgan auf der Welt. Es ist völlig klar – da sind wir uns absolut einig, ich denke, alle hier im Bayerischen Landtag –, dass die EU sich auf die Kernkompetenzen, auf die Kernaufgaben konzentrieren muss: Verteidigung, europäischer Wirtschaftsraum und all die Themen, die wir nicht national lösen, sondern die wir nur international gemeinsam als Europäer stemmen können. (Zuruf des Abgeordneten Florian Köhler (AfD)) Deshalb ist es richtig, dass man auch die EU-Bürokratie deutlich nach unten fahren muss. Da brauchen wir keine Nachhilfe und keinen Antrag der AfD-Fraktion, die da sagt: Mensch, die Bayerische Staatsregierung muss jetzt auf internationaler Ebene, (Zuruf des Abgeordneten Florian Köhler (AfD)) auf Bundesebene und auf europäischer Ebene tätig werden, um sich für Bürokratieabbau, für ein Zurückfahren europäischer Rechtsetzung und Normsetzung einzusetzen. (Zuruf) Es ist aber völliger Wahnsinn, den Unternehmen in Bayern, dem Handwerk in Bayern, dem Mittelstand usw. vorzugaukeln, dass sich morgen auch nur irgendetwas für die bayerischen Betriebe, für die bayerischen Unternehmen verbessern würde, wenn wir im Bayerischen Landtag Ihrem Antrag zustimmen würden – null Komma null. Sie streuen den Bürgerinnen und Bürgern Sand in die Augen, weil es einfach faktisch überhaupt nicht so ist. Man braucht Mehrheiten auf europäischer Ebene. Es wird keine Mehrheiten geben, um komplett alle ESG-Vorschriften, alle Dokumentationsvorschriften abzuschaffen. Dann könnten Sie es doch versuchen; die AfD hat Vertreter im Europäischen Parlament. Stellen Sie doch den Antrag im Europäischen Parlament. Da werden Sie sehen, ob Sie eine Mehrheit bekommen oder nicht; das wird nicht der Fall sein. Deshalb machen wir Politik mit Augenmaß, mit Ziel. Deshalb wollen wir nicht die komplette Abschaffung, sondern die Reduzierung, die mittelstandsfreundliche Ausgestaltung, die Berücksichtigung, damit kleine Unternehmen nicht genau dieselben Pflichten haben wie große Unternehmen und Konzerne. Deshalb kämpfen wir mit Nachdruck für die mittelstandsfreundliche Ausgestaltung dieser Dokumentations- und Berichtspflichten, aber die vollständige Abschaffung wird es nicht geben. Das ist einfach ein völlig falscher Eindruck, der mit dem Antrag vermittelt wird. Deshalb lehnen wir diesen Antrag auch konsequenterweise ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herr Kollege, für eine Zwischenbemerkung hat der Abgeordnete Oskar Lipp, AfD-Fraktion, das Wort. Bitte schön.

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Oskar Lipp AfD

Geschätzter Kollege Herr Vogel, eine Nachfrage. Zunächst einmal haben Ihre Kollegen das auf EU- und Bundesebene eingeführt; das einmal zum Festhalten. Wenn Sie jetzt sagen, es muss schrittweise zurückgedreht werden, heißt das ja: Sie gestehen jetzt ein, dass es ein Fehler war, wenn ich das richtig interpretiere, das eingeführt zu haben. Meine Nachfrage: Können Sie mir eine konkrete Bundesratsinitiative der Bayerischen Staatsregierung nennen, die Sie hinsichtlich dieses ESG – es heißt Lieferkettengesetz – eingereicht haben?

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Steffen Vogel CSU

Zunächst einmal halte ich die Regelungen auf europäischer Ebene für viel zu stark, für zu wenig mittelstandsfreundlich. Ich bin aber auch der festen Überzeugung, dass wir einen europäischen Rechtsrahmen brauchen. Wenn wir alle Vorschriften abschaffen würden, hätten wir genau dieses Klein-Klein-Denken. Dann macht jedes Land eigene Vorschriften, jedes Land macht eigene Regularien. Damit machen wir den europäischen Binnenmarkt kaputt. Ich bin dafür, dass wir europäische Regelungen haben, die Mindeststandards setzen, die umsetzbar sind, sodass wir praktisch einen einheitlichen Rahmen haben, damit Betriebe – gerade Deutschland, gerade Bayern als Exportnation, als Exportland –, damit wir unsere Produkte und unsere Dienstleistungen auch in andere Länder exportieren können. Deshalb bin ich für einen europäischen Rechtsrahmen. Ich bin Europäer voller Überzeugung. Zu Initiativen: Ich muss Ihnen sagen – ich habe noch zehn Sekunden –: Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um Ihnen das zu erklären. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Johannes Becher. Bitte, Sie haben das Wort, Herr Kollege.

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Johannes Becher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Dieser Antrag hat in der Begründung schon einen bemerkenswerten Satz; der Kollege Lipp hat ihn gerade noch einmal ausgeführt: "Die einzige soziale Verantwortung von Unternehmen besteht darin, ihre Gewinne zu steigern – solange sie sich an die Spielregeln halten." Das ist die Friedman-Doktrin von 1970 – aus heutiger Sicht völlig überholt –, (Zuruf des Abgeordneten Florian Köhler (AfD)) aber sie zeigt natürlich, auf welchem wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Stand die AfD ist. Ist das denn so, wenn wir an Unternehmen in Bayern denken, an familiengeführte Mittelständler, dass die keine soziale Verantwortung wollen und dass die keine soziale Verantwortung übernehmen? Das Gegenteil ist doch der Fall. Was heißt denn soziale Verantwortung? – Soziale Verantwortung heißt, sich um seine Arbeitnehmer:innen zu kümmern, um gute Arbeitsbedingungen. Es heißt, einen vernünftigen Lohn zu bezahlen. Es heißt Mindestlohn, es heißt Tarifverträge, es heißt Mitbestimmung. Das ist alles soziale Verantwortung von Unternehmen – und nicht nur, den eigenen Gewinn zu steigern. Soziale Verantwortung von Unternehmen bedeutet, mit einer fairen Besteuerung einen Teil dazu beizutragen, die sozialen Sicherungssysteme und Nachhaltigkeitsstandards zu stützen, weil auch die Unternehmen in Bayern wissen, dass der kurzfristige Profit selten etwas ist, was auf lange Sicht trägt. Wir wollen Unternehmen haben, die nachhaltig wirtschaften, die langfristig sind. All diese Unternehmer haben Familien, haben Kinder, die wissen, dass der Erhalt der Lebensgrundlage auch nicht so einfach über Bord zu werfen ist. Worum geht es denn bei der Lieferkettenthematik? – Da geht es um den Schutz, da geht es um Maßnahmen gegen Kinderarbeit in der Welt. Man kann darüber sehr wohl diskutieren, ob die Art und Weise, wie das umgesetzt wird, der effizienteste Weg ist, um das zu erreichen, aber zu sagen, wir hätten keine Verantwortung, und die einzige soziale Verantwortung von Unternehmen bestehe darin, ihre Gewinne zu steigern, zeigt, dass Sie das völlig in Abrede stellen, dass Ihnen all diese wichtigen Ziele des Gemeinwohls völlig egal sind, dass Ihnen die Leute, die am Fließband arbeiten, dass Ihnen deren Arbeitsbedingungen völlig wurscht sind, dass Ihnen Kinderarbeit völlig wurscht ist, dass Ihnen Nachhaltigkeitsziele – wie wir miteinander leben – völlig gleichgültig sind. Jede Debatte können wir über die Frage führen: Wie macht man es, dass man die Ziele effizient, effektiv, unbürokratisch und vernünftig erreicht? Es ist nicht so einfach, wie es im Moment sein könnte; da sehe ich auch Reformbedarf. Dass Sie hier aber sagen, die einzige soziale Verantwortung bestünde darin, Gewinne zu steigern, zeugt davon, dass Sie einfach verantwortungslosen Turbokapitalisten das Wort reden, (Zuruf von der AfD) aber sicher nicht dem Gemeinwohl in Bayern. Wir lehnen diesen Antrag ab. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Herr Kollege, für eine Zwischenbemerkung hat der Abgeordnete Oskar Lipp, AfD-Fraktion, das Wort.

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Oskar Lipp AfD

Herr Kollege Becher, schön, dass Sie meiner Rede gelauscht haben, aber anscheinend nicht ganz korrekt. Ich habe nämlich gesagt, die soziale Verantwortung eines Unternehmens besteht darin, erfolgreich zu wirtschaften und Gewinne zu erwirtschaften, innerhalb klarer gesetzlicher Regeln. (Zuruf von den GRÜNEN) Das habe ich dann auch ausgeführt: Arbeitszeitrechte usw. usf. Es gibt zum Beispiel Auflagen, dass man verschmutztes, belastetes Wasser nicht einfach in den Fluss kippt. (Zuruf von den GRÜNEN: Sie wollen die Regeln ja abschaffen!) Die Umweltgesetze wurden alle schon verschärft. (Zuruf von den GRÜNEN) Sie wollen wieder mehr Bürokratie. Sie sind mit keinem einzigen Wort auf die Probleme der Unternehmen eingegangen, mit keinem Wort auf die Abwanderung von Arbeitsplätzen. Wie wollen Sie die Unternehmen hier stärken?

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Alexander Hold

Bitte, Herr Kollege Becher.

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Johannes Becher GRÜNE

Herr Kollege, verstehe ich Sie richtig? Beschweren Sie sich gerade, dass ich auf Ihren Antrag eingegangen bin, auf das, was Sie hier ausgeführt haben, auf das, was Sie hier schreiben? Niemand hat Sie gezwungen, in diesen Antrag hineinzuschreiben, dass die einzige soziale Verantwortung von Unternehmen darin bestünde, Gewinne zu steigern, solange sie sich an die Spielregeln halten. Niemand hat Sie gezwungen, diese Position zu übernehmen. Wir beschäftigen uns sehr intensiv mit der Frage: Wie kann man Unternehmen entlasten? Wie kann man Prozesse effizienter gestalten? Wie kann man die Wettbewerbsfähigkeit voranbringen? Wissen Sie aber, was ein echtes Risiko für den Standort Deutschland ist? – Die AfD ist ein echtes Risiko für den Standort Deutschland. (Beifall bei den GRÜNEN – Lachen bei der AfD) Wenn Sie an die Macht kämen, wenn wir aus Europa aussteigen würden, wäre das das Ende des deutschen Wohlstands. Genau darum kämpfen alle vernünftigen Fraktionen in diesem Land dafür, dass Sie niemals an die Macht kommen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER der Kollege Markus Saller. Sie haben das Wort.

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Markus Saller FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was fordert die AfD konkret mit diesem Antrag? – Die vollständige Abschaffung sämtlicher ESG-Vorgaben und Berichtspflichten auf EU- und Bundesebene. Jetzt einmal ganz ehrlich gesprochen: Dann sagen Sie doch gleich, dass Sie Europa nicht mehr wollen. (Zuruf von der AfD) Was Sie da fordern, ist weder realistisch noch sinnvoll. Wir geben Ihnen ja recht – Kollege Vogel hat es zutreffend gesagt –: Wir brauchen Entlastung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Einiges, was aus der EU kommt, ist vielleicht überzogen, aber wir setzen uns genau für weniger Bürokratie, für praktikable Lösungen und für Verhältnismäßigkeit ein. Eine komplette Abschaffung aber, wie Sie sie hier fordern, würde bedeuten, das Kind mit dem Bade auszuschütten. ESG-Vorgaben haben schon grundsätzlich ihre Berechtigung. Sie schaffen nämlich transparente und vergleichbare Informationen etwa für Investoren, die fundierte Entscheidungen treffen müssen. Gerade auf dem Kapitalmarkt sind solche nachvollziehbaren Daten in Bezug auf Nachhaltigkeit ein zentraler Faktor für Risikobewertung und für Investitionsentscheidungen. Auch aus Sicht der Unternehmen selbst wirken sich bestimmte Umwelt- und Governancerisiken ganz konkret auf wirtschaftliche Risiken aus wie zum Beispiel bei der Finanzierung in Hochrisikogebieten. Diese Aspekte einfach auszublenden, ist doch wirtschaftspolitisch fahrlässig. Wir brauchen stattdessen einen differenzierten Ansatz. Wir brauchen klare und einheitliche Mindeststandards. Wir brauchen eine proportionale Ausgestaltung je nach Unternehmensgröße und vor allem eine deutliche Entlastung für den Mittelstand. Da widerspricht keiner. Genau dafür setzt sich Bayern auf europäischer Ebene konsequent und mit Erfolg ein. Der richtige Weg ist gezielte Entlastung statt pauschaler Abschaffung. Deswegen geht Ihr Antrag ins Leere, und wir lehnen ihn ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE))

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Florian von Brunn. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Florian von Brunn SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Damen und Herren! Es ist so, wie die Vorredner gesagt haben: Entlastung bei diesen Berichtspflichten, die an sich sinnvoll sind, ist sinnvoll und notwendig, aber eine generelle Abschaffung lehnen wir ab. Der Antrag verrät eigentlich schon – in der Begründung ist es angesprochen –, aus welcher geistigen Feder er stammt. Wenn man sich heute noch auf Milton Friedman beruft, für den die Marktwirtschaft wichtiger als die Demokratie war, wenn man ausdrücklich die amerikanischen Verhältnisse referenziert, wo Elon Musk und Donald Trump eine brutale Politik gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst gemacht haben, (Zuruf von der AfD) die auch die nationale Sicherheit in den USA, die Umweltziele usw. gefährdet, dann zeigt das einfach, dass dieser Antrag und nicht die Berichtspflicht ein Irrsinn ist. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Alexander Hold

Herr Kollege, es liegt eine Zwischenbemerkung des Abgeordneten Oskar Lipp, AfD-Fraktion vor, der hiermit das Wort hat.

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Oskar Lipp AfD

Herr Kollege von Brunn, ich habe eine Nachfrage. Sie haben Milton Friedman erwähnt. Das heißt, Sie kennen sich mit ihm aus. Er ist 1912 geboren und hat auch den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften erhalten. Was können Sie mir weiter über ihn erzählen? (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Mein Gott! Ist das eine Prüfungsstunde? – Weitere Zurufe)

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Florian von Brunn SPD

Es tut mir leid; Sie können ja einfach einmal über seine Geldtheorie usw. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Googeln!) in Wikipedia nachlesen. Ich glaube, Sie müssen nicht die Zeit des Parlaments mit solchen Fragen vergeuden. (Beifall bei der SPD – Zurufe von der SPD und der AfD)

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Alexander Hold

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind CSU, FREIE WÄHLER, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Dann ist dieser Antrag hiermit abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Antrag der Abgeordneten Gerd Mannes, Harald Meußgeier, Christin Gmelch und Fraktion (AfD) Deindustrialisierung durch CO2-Emissionshandel und Energiewende verhindern - Chemische Industrie in Bayern erhalten! (Drs. 19/8492) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Der erste Redner ist für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Gerd Mannes. (Beifall bei der AfD) Herr Abgeordneter Mannes, Sie haben das Wort.

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Gerd Mannes AfD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Die Klimaideologie (Zurufe von der SPD) ist ein politisches Attentat (Johannes Becher (GRÜNE): Bingo! Jawohl! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Bingo!) auf unsere heimische Industrie. (Zurufe) – Natürlich ist es so! (Zuruf von den GRÜNEN: Das haben wir schon tausendmal gehört!) Der CO -Emissionshandel – – (Unruhe) – Hören Sie zu! Sie können nachher etwas sagen. – Der CO -Emissionshandel ist der Sargnagel unserer Wirtschaftskraft. Das ist wirklich so; nichts anderes. (Beifall bei der AfD) Jetzt sage ich Ihnen etwas: Ihr grüner Fanatismus zerstört unseren Wohlstand und gefährdet unsere Zukunft. So sieht es aus. Die Energiewende ist für unseren Industriestandort wirklich zu einer schweren Belastungsprobe geworden. Ich sage Ihnen auch, warum. (Zuruf des Abgeordneten Jürgen Mistol (GRÜNE)) Die Nettoinvestitionen in Deutschland – Sie können das in der Presse heute lesen – sind auf dem tiefsten Stand seit 1990, und das alles wegen unfähiger Regierungen. Aber die AfD wird Ihre Fehler korrigieren (Zuruf von der CSU) und den Klimawahnsinn beenden. Das werden wir hinbekommen. (Beifall bei der AfD) Ich sage es noch einmal. Die Liste Ihres Totalversagens ist lang. Der europäische Emissionshandel, die nationale CO -Bepreisung, der Atomausstieg und der Verzicht auf – Herr von Brunn, hören Sie genau zu – die bewährte Gasinfrastruktur, und damit meine ich auch Nord Stream: Diese historischen Fehlentscheidungen haben zu einer Explosion der Energiepreise geführt. Damit sind Sie alle verantwortlich für den Niedergang der Chemieindustrie, den wir momentan erleben. Unter solchen Rahmenbedingungen kann kein Chemieunternehmen überleben. Ich nenne Beispiele. Der Industriestrompreis ist bis zu dreimal höher als in den USA. Prozesswärme kostet fast bis zum Vierfachen. Was ist die Folge? – Die chemischen Anlagen sind nur noch zu 70 % ausgelastet. Das liegt unterhalb der Schwelle der Rentabilität. Das alles ist existenzgefährdend, und das schlägt sich natürlich auch auf die Beschäftigung durch. Wacker Chemie streicht 1.500 Stellen. Bayer hat 12 % der Stellen abgebaut. Bei BASF waren es sogar 15 % in Deutschland. Laut einer Verbandsumfrage in der Chemie will jedes fünfte Unternehmen die Produktion ins Ausland verlagern oder stilllegen. Der Hauptgrund für diese verheerende Bilanz ist – ich sage es noch einmal – die Klimaideologie. Deshalb fordert die AfD den sofortigen Ausstieg aus dieser CO -Ideologie. Schluss mit dem Emissionshandel, der Abzocksteuer und diesen Klimavorschriften. Weg damit! Dieser planwirtschaftliche Irrsinn muss einfach restlos entsorgt werden, auch der Emissionshandel: Dieses Handelssystem ist einfach grundfalsch angelegt. Unternehmen müssen sinnlos Zertifikate kaufen und sind dann im globalen Wettbewerb einfach stark benachteiligt. Dieser Irrsinn führt nicht zu Einsparungen bei den globalen Emissionen, wie Sie immer behaupten und denken, sondern führt nur zu einer Abwanderung der Wertschöpfung ins Ausland. Niemand rettet die Welt mit dieser CO -Luftsteuer. Ich habe es gerade gesagt; die Wertschöpfung geht einfach weg. Sie zerstören damit nur die Chemieindustrie, weil Sie hier Produktionskosten künstlich verteuern und wir dann nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Es gibt auch keinen Markt für diese sogenannte grüne Chemie. Das gibt es nicht. So können unsere Unternehmen den globalen Wettbewerb einfach nicht bestehen. Was wir brauchen – und zwar sofort –, ist eine 180-Grad-Wende. Sonst stehen wir wirklich vor einer volkswirtschaftlichen Katastrophe. Die Zahlen: Im Chemie- und Pharmabereich haben wir derzeit noch 500.000 Beschäftigte. An jedem Arbeitsplatz hängen aber noch ein paar weitere Stellen in der Logistik, bei Zulieferbetrieben und Dienstleistern. Wer die heimische Chemie zerstört, macht Millionen von Menschen arbeitslos. Ich sage Ihnen noch etwas. Bei diesen Einnahmen von der CO -Steuer denkt man immer, da käme so viel rein. Nein, mit diesen Geldern, die die Unternehmen bezahlen und die wir hier einnehmen, deckt man noch nicht einmal die Arbeitslosigkeit, die in der Chemieindustrie entsteht. So schaut das aus. Wir von der AfD wollen dieser Entwicklung nicht tatenlos zuschauen. Schluss mit diesem CO -Irrsinn! Wir wollen damit einfach Schluss machen. Wer die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer eigenen Industrie sabotiert, verrät doch die Interessen der eigenen Bevölkerung. Noch einmal kurz zusammengefasst: Wir fordern ein sofortiges Ende dieses ganzen Klimairrsinns, dieser ganzen Klimagesetzgebung. Wir müssen die Chemieindustrie als wettbewerbsfähige Industrie hier erhalten, und das geht nur ohne die CO -Steuer für unsere Industrie. Sehen Sie es bitte endlich ein: Wir müssen die Energiewende rückabwickeln. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Stimmen Sie für zukunftsfähige Standortbedingungen. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Danke schön. – Die nächste Rednerin ist für die CSU-Fraktion die Kollegin Jenny Schack. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Jenny Schack CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD gibt heute vor, dass sie die chemische Industrie schützen möchte. (Zuruf von der AfD: Das machen wir auch!) Der Witz dabei ist: Sie will das gar nicht; sie hat nämlich selbst Ja zum Emissionshandel gesagt. Das können Sie nachlesen. Ich weiß also nicht, wen die AfD da beschützen will, aber die chemische Industrie will das auf jeden Fall nicht. Natürlich fordert die Chemieindustrie weniger Bürokratie, einen verlässlichen Carbon-Leakage-Schutz und natürlich einen berechenbaren CO -Preis. Sie fordert aber nirgends, dass das ganze System jetzt quasi mit einem Handstreich abgeschafft werden soll. Das ist zumindest das, was im AfD-Antrag steht, und das ist in jedem einzelnen Punkt nachzulesen. Die Chemie will reformieren. Die AfD will zerstören, und sie will alles streichen. Wer etablierte Instrumente und Energiegesetze einfach streichen will, sorgt aber nicht für Entlastung, wie man jetzt vielleicht gehört hat, dass es so sein solle, sondern sie sorgt eben für Unsicherheit in der chemischen Industrie. Gerade Chemieunternehmen planen in langen Zyklen. Sie investieren heute in Anlagen, die über Jahrzehnte laufen sollen. Würden wir jetzt, wie das Herr Kollege Mannes tut, sagen, CO , das kommt alles weg, dann würde morgen niemand mehr wissen, welche Regeln in fünf und in zehn Jahren gelten werden und ob sich Investitionen in die Prozesse der Zukunft überhaupt noch lohnen. Das Emissionshandelssystem ist kein Detail, das man so einfach nebenbei ausknipsen kann, wie das die AfD gerne hätte. Es ist ein zentrales marktwirtschaftliches Instrument. Was heißt Emissionshandel? – Das bedeutet, Unternehmen bekommen ein bestimmtes Budget an CO und zwar in Form von Zertifikaten. Wer 2, seine Emissionen mit vertretbarem Aufwand senkt, braucht weniger Zertifikate. Er kann dann Zertifikate abgeben. Wer noch nicht so weit ist, muss Zertifikate zukaufen. Die Unternehmen entscheiden dann selbst, mit welcher Technologie sie dieses Budget einhalten. Das bedeutet Freiheit für die Unternehmen. Würden wir dieses Emissionshandelssystem abschaffen, verschwinden die vorgegebenen Klimaziele nicht einfach; denn sie stehen im europäischen und nationalen Recht, und sie bleiben verbindlich. Was wäre also die Konsequenz? – Chaos. Ohne EU-ETS müssten diese Ziele durch andere Mittel erreicht werden, zum Beispiel durch ganz strenge Verbote, mehr Verbote, mehr Detailvorgaben und mehr Förderprogramme, die wiederum im Einzelnen ausgestaltet werden müssten. Was die AfD hier fordert, bedeutet also nicht: Abschaffen – dann ist alles gut. Die AfD fordert im Prinzip mehr Vorgaben und mehr Details. Unabhängig davon, dass dies zu einem Chaos führen würde, würden die Unternehmen dadurch noch mehr belastet. Die würden sich dann schön bedanken. Für die Unternehmen würde es also nicht einfacher, sondern unübersichtlicher. Am Ende würde es für die Staaten in der EU und die Steuerzahler teurer und nicht mehr nachvollziehbar. Herr Mannes, was ist Ihr zentraler Kritikpunkt? – Ich habe versucht, das aus Ihrer Rede herauszuhören. Ich habe heute bei einem chemischen Unternehmen bei mir zu Hause angerufen. Dort wurde mir gesagt, dass man das Gefühl habe, übervorteilt zu werden. Das bedeutet, unsere Industrie zahlt CO -Preise, die beispielsweise der asiatische Mitbewerber so nicht kennt. (Zurufe von der AfD: Ah!) – Oh, jetzt zeige ich auch schon den Mannes-Finger. Um Gottes Willen! – Am Ende steht dann Carbon Leakage, also die Verlagerung von Produktionen und Emissionen ins Ausland. Die EU ist hier aber dran. Auf europäischer Ebene wird dieses Risiko vor allem auf drei Ebenen angegangen, nämlich über kostenlose Zuteilungen für besonders betroffene Branchen, über die Carbon-Leakage-Liste und über den neuen CO -Grenzausgleich. Dieser gilt seit diesem Jahr übrigens vollständig. Das bedeutet nichts anderes, als dass Importe aus Drittstaaten, zum Beispiel aus dem asiatischen Raum, mit einem vergleichbaren CO -Preis belegt werden. Ja, die Energiepreise waren und sind hoch. Der Haupttreiber der extremen Preisspitzen war jedoch der fossile Gaspreisschock infolge der globalen Energiekrise und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, nicht das Emissionshandelssystem. Herr Mannes, noch ein Wort zu Ihrem Wunsch, weiterhin Gaslieferungen aus Russland zu beziehen, den Sie in Ihrem Antrag formuliert haben. Ich mache es kurz: Diese einseitige Abhängigkeit hat uns erst in diese Krise geführt. Wir haben uns aus dieser Abhängigkeit sukzessive herausgearbeitet. Eine solche Abhängigkeit wollen wir nie wieder haben. In diese Abhängigkeit zurückzukehren, wäre sicherheitspolitisch unverantwortlich und wirtschaftspolitisch kurzsichtig. Meine Damen und Herren, die chemische Industrie ist energieintensiv, sie ist rohstoffintensiv und sie steht im globalen Wettbewerb. Sie muss ihre Prozesse grundlegend umbauen. Sie braucht aber vor allem eines: Sie braucht Stabilität statt Chaos. Chaos wäre jedoch die Konsequenz aus diesem AfD-Antrag. Noch einmal: Die Probleme der Chemieindustrie sind real. Wir müssen natürlich im Einzelnen prüfen, was wir besser machen können, zum Beispiel die Einführung niedrigerer Netzentgelte. Das sind die Hebel, über die wir reden müssen. Mit dem vorliegenden Antrag macht es sich die AfD jedoch sehr einfach. Die AfD sagt, der Emissionshandel und der CO -Preis müssten weg. Das klingt so schön simpel und einfach, funktioniert aber leider nicht. Dadurch würden neue rechtliche Konflikte mit der EU und wirtschaftliche Unsicherheiten für die Unternehmen entstehen. Außerdem würde das eine sicherheitspolitische Rückwärtsrolle in alte Abhängigkeiten bedeuten, die wir definitiv nicht wollen. Dieser Antrag schützt die Industrie nicht, sondern gefährdet ihre Zukunft. Er stellt marktwirtschaftliche Instrumente infrage, ohne tragfähige Alternativen zu bieten. Für uns ist daher klar: Diesem Antrag werden wir natürlich nicht zustimmen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Frau Kollegin, zu einer Zwischenbemerkung erteile ich Herrn Abgeordneten Gerd Mannes das Wort.

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Gerd Mannes AfD

Fakt ist, die Nettoinvestitionen befinden sich auf dem tiefsten Stand seit 1990. Das ist dramatisch. Noch einmal zur Erinnerung: Die Gaslieferungen wurden damals von Schröder/Fischer eingefädelt, und Frau Merkel hat sie ausgebaut. Warum haben wir diese Gaslieferungen gebraucht? – Weil Deutschland von der Kernkraft weggegangen ist. Ich wollte Ihnen das noch einmal erklären, weil Sie das anscheinend nicht verstanden haben.

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Jenny Schack CSU

Es ist lieb, dass Sie mir etwas erklären wollen. (Michael Hofmann (CSU): Oberlehrer!)

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Gerd Mannes AfD

Jetzt komme ich zu meiner Frage: Sie haben gesagt, das mit dem CO sei alles toll; die Unternehmen würden die Zertifikate ersteigern. – Das ist einfach teuer. Weil das Ihr Chef, der Herr Söder, auch weiß, forderte er am 5. März die Aussetzung der CO -Abgabe. Darüber wurde sowohl auf Bundesebene als auch in Brüssel debattiert. Dort haben die Italiener einen entsprechenden Vorstoß gemacht. Jetzt widersprechen Sie Herrn Söder. Können Sie mir einmal sagen, wofür die CSU steht? Wollen Sie diese Steuer, wollen Sie sie aussetzen, oder wollen Sie alles so durchziehen? Das würde mich einfach mal interessieren.

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Jenny Schack CSU

Herr Mannes, das ist großartig. Sie wollen etwas abschaffen, schreiben aber nicht in Ihrem Antrag, welche Alternativen es gibt und wie das funktionieren soll. Sonst haben Sie immer wunderschöne Antworten. Wissen Sie was? – Sie können Herrn Söder direkt fragen, wenn Sie das möchten. Sie haben immer die Möglichkeit, ihm eine kleine WhatsApp zu schreiben. (Gerd Mannes (AfD): Ich habe seine Nummer nicht! – Michael Hofmann (CSU): Er wird schon wissen, warum!) – Das tut mir so leid. Dann müssen Sie sich einmal mit ihm ins Benehmen setzen. Unabhängig davon: Das Gas aus Russland war nicht billig, weder in menschlicher noch in politischer Hinsicht. Es hat uns einen hohen Preis gekostet. Es hat uns nicht nur in eine energiepolitische Krise gestürzt, sondern es hat Europa menschlich und politisch den höchsten Preis abgefordert. (Zuruf des Abgeordneten Gerd Mannes (AfD)) – Reden Sie mir doch nicht rein! Sie sind doch jetzt überhaupt nicht dran, Herr Mannes! Sie müssen immer alle mit Ihrem Mannes-Finger belehren! Sie müssen immer allen oberlehrerhaft sagen, was Sie meinen und was Sie besser wissen! (Beifall bei der CSU) Wenn Sie alles so viel besser wissen, dann schreiben Sie das doch in Ihre Anträge rein, statt immer alles wegzuwischen! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sehr gut!)

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Alexander Hold

Danke schön. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Martin Stümpfig für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte, Sie haben das Wort.

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Martin Stümpfig GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In ihrem Antrag fordert die AfD unter anderem, alle Gesetze und Regulierungen, die dem Ziel dienen, CO zu reduzieren, ersatzlos zu streichen. Diesen Antrag werden wir aus folgenden Gründen ablehnen: Gestern hat die Weltorganisation für Meteorologie, die WMO, ihren Jahresbericht vorgestellt. Darin haben 193 Länder die Erfahrungen ihrer Wetterdienste eingebracht, auch der Deutsche Wetterdienst war dabei. In diesen Bericht sind Hunderttausende von Werten eingeflossen. Dieser Bericht kommt zu einem ganz klaren Fazit: Unser Planet heizt sich immer mehr und immer schneller auf. Seit zwei Millionen Jahren waren die CO -Konzentrationen in der Atmosphäre noch nie so hoch wie jetzt. Seit zwei Millionen Jahren gab es noch nie eine so hohe Beschleunigung beim Anstieg der CO -Konzentrationen. Die Weltmeere haben sich in den letzten zwanzig Jahren doppelt so schnell erwärmt wie im Zeitraum davor. Hier sehen wir eine klare Linie. Da gibt es keine Zuckungen: Es geht immer weiter nach oben. Jahr für Jahr heizt sich unser Planet weiter auf. Das Energieungleichgewicht, also die Strahlungsmenge, die reingeht und die rausgeht, wird immer größer. Das bedeutet, unter dieser Glocke, unter der Treibhauskuppel, wird es immer wärmer. Mich erschrecken diese Berichte massiv. Der Bericht sagt: In den vergangenen zehn Jahren haben wetterbedingte Katastrophen dazu geführt, dass 250 Millionen Menschen gezwungen waren, ihre Häuser zu verlassen. Wenn wir die Politik der AfD hier nur teilweise umsetzen würden, hätten wir Hunderte Millionen Klimaflüchtlinge und deswegen Hunderte Millionen zusätzliche Migranten. Das wäre das Fazit Ihrer Politik, und dazu sagen wir ganz klar: nein. Ich möchte noch ein oder zwei Punkte weiter ausführen. Ich empfehle Ihnen allen im Hohen Haus, einen Blick in diesen Bericht zu werfen. Es sind nur 40 Seiten, in einer guten Stunde kann man dem Text das Wichtigste entnehmen. Gemäß dem Bericht waren die letzten elf Jahre die heißesten, die jemals gemessen wurden. (Widerspruch bei der AfD) Wenn sich etwas elfmal nacheinander wiederholt, kann man nicht mehr von Zufall sprechen. Und es ist keine Zeit, jetzt zu sagen: Wir verwässern unser eh schon verwässertes Klimaschutzgesetz noch einmal und nehmen die Ziele zurück. Das ist wirklich ein Aufruf zum Handeln. Es ist jetzt endlich an der Zeit, Klimaschutz zu betreiben. Ich blicke jetzt in die Richtung der CSU und der FREIEN WÄHLER, ob sie solche Mahnungen endlich verstehen und solche Berichte zum Anlass nehmen, um die Abhängigkeit, in der wir uns in Bezug auf die fossilen Brennstoffe befinden, die uns destabilisiert, die das Klima destabilisiert und die die globale Sicherheit destabilisiert, endlich zu beenden und dreifach auf Sicherheit zu setzen: auf Klimasicherheit, Energiesicherheit und nationale Sicherheit, von der wir alle profitieren können und müssen. Jetzt hat die Stunde dafür geschlagen, und ich fordere Sie – die Staatsregierung, die CSU und die FREIEN WÄHLER – dazu auf, hier im Hohen Hause endlich anzupacken. Es ist allerhöchste Zeit. Es ist nicht mehr fünf vor zwölf, sondern schon zwölf Uhr. (Widerspruch bei der AfD) Deswegen brauchen wir jetzt sofort Klimaschutz. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu erteile ich Herrn Abgeordneten Mannes für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Gerd Mannes AfD

Herr Stümpfig, ich finde es schlimm, wie Sie den Menschen Angst machen. Ich habe zwei Fragen: Die erste Frage bezieht sich auf einen Artikel im Magazin "Der Spiegel". Dort stand: Vor 100.000 Jahren gab es Ausgrabungen in England. Festgestellt wurde, dass vor 100.000 Jahren Krokodile und Nilpferde die Themse hochgeschwommen sind. Wie war das vor 100.000 Jahren möglich, wenn Sie sagen, dass es seit zwei Millionen Jahren wärmer wird? Die zweite Frage konnte Ihre Kollegin Frau Weber nicht beantworten. Deswegen frage ich Sie noch einmal. Jürgen Trittin hat gesagt, die Energiewende kostet jeden eine Kugel Eis. Jetzt hat die Energiewende 500 Milliarden Euro gekostet. Wie viele Kugeln Eis wären das?

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Martin Stümpfig GRÜNE

Herr Mannes, Sie erzählen von irgendwelchen Krokodilen, die irgendwelche Flüsse hinaufschwimmen. (Widerspruch bei der AfD) Ich würde Ihnen empfehlen, die Seite der WMO zu besuchen. Der Bericht ist gestern veröffentlicht worden. Der Bericht erscheint jedes Jahr. Werfen Sie einen Blick hinein. In einer halben Stunde haben Sie das Wichtigste erfasst. Dann sehen Sie, dass 193 Länder ihre Daten gebündelt haben. Sie müssen nicht irgendetwas von Krokodilen erzählen, die irgendwo Flüsse hinaufschwimmen, sondern können ohne irgendwelche Scheuklappen, ohne Klimaideologie die Fakten und Messwerte lesen und dadurch sehen: Jahr für Jahr wird es immer wärmer und wärmer, und die Probleme werden immer mehr. Das ist meine Antwort. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Kollege Markus Saller.

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Markus Saller FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, beim Ziel sind wir uns weitgehend einig: starke Industrie, sichere Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit. Das wollen wir, glaube ich, alle erhalten. Richtig ist, die chemische Industrie steckt in einer Krise. Diese Krise ist nicht unbedingt nur hausgemacht, sondern sie hängt auch mit politischen Rahmenbedingungen zusammen. Die AfD fordert jetzt die vollständige Abschaffung des europäischen Emissionshandels, der CO -Bepreisung und praktisch aller energie- und klimapolitischen Regelungen. Das ist aus meiner Sicht nicht nur radikal, es ist auch wirtschaftspolitisch falsch. Der europäische Emissionshandel muss nämlich kein Irrweg sein. Vernünftig eingesetzt kann dieses Instrument Klimaschutz und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit miteinander verbinden. Wichtig ist, stets im Auge zu haben, dass dies über marktwirtschaftliche Anreize, nicht jedoch per Verbot oder Planwirtschaft funktioniert. Das ist eine gewisse Gratwanderung, und ich habe manchmal auch das Gefühl, dass wir im Zusammenhang ein bisschen übersteuert haben. Wir sehen das zum Beispiel am strikten und – aus meiner Sicht – nach wie vor falschen Verbrennerverbot. Der Emissionshandel soll dafür sorgen, dass CO dort eingespart wird, wo es am effizientesten ist. Meine Damen und Herren, natürlich sehen wir die Herausforderungen der Industrie, insbesondere der chemischen Industrie und der Pharmaindustrie; aber auch bei mir hat sich bisher noch kein Vertreter der chemischen Industrie über den Emissionshandel beklagt. Dagegen werden generell hohe Energiepreise, internationaler Wettbewerbsdruck, hohe Unternehmensteuern, ausufernde Lohnnebenkosten und eben sehr viel Bürokratie beklagt. Ihre Antwort darauf kann doch nicht im Ernst lauten, alle umwelt- und klimapolitischen Instrumente über Bord zu werfen. Ich bin der Meinung, man muss über sinnvolle Anpassungen reden. Man sollte sich vielleicht mit Jahreszahlen nicht zu sehr unter Druck setzen, sondern so viel wie möglich unternehmen, dabei technologieoffen und auf Innovation bedacht bleiben und aus wirtschaftlicher Vernunft handeln. Genau diesen Ansatz verfolgen wir bei der Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes, das Sie in Ihrem Antrag ebenfalls verbraten. Dies bedeutet: weg von kleinteiligen Vorgaben, hin zu mehr Flexibilität, mehr Praxisnähe und mehr Technologieoffenheit. Aus unserer Sicht ist das der richtige Weg, nämlich keine Ideologie, sondern Pragmatismus. Weiter fordern Sie, bei der Energieversorgung alle Lieferquellen ohne Einschränkung zu nutzen. Meine Damen und Herren, die Realität ist eine andere: Wir bewegen uns in einem globalen Energiemarkt mit politischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen. Wir müssen Entwicklungen wie internationale Konflikte genau beobachten; aber verantwortungsvolle Energiepolitik bedeutet eben auch Diversifizierung, Resilienz und Verlässlichkeit. Energiepolitisch fehlt es aus meiner Sicht derzeit auch in Deutschland an einer Vision. Wir müssen uns überlegen, wie wir die angegangene Energiewende jetzt zu Ende denken. Daran muss gearbeitet werden, und die Leute müssen wieder mitgenommen werden. Ihr Antrag zeichnet ein einfaches Bild: alles abschaffen, dann wird es schon besser. So funktioniert Wirtschaftspolitik nach unserer Auffassung nicht. Wir brauchen keine einfachen Antworten, sondern wir brauchen marktwirtschaftlich tragfähige, technologieoffene Lösungen mit Augenmaß. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu erteile ich Herrn Abgeordneten Mannes für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Gerd Mannes AfD

Danke für die Ausführungen; aber so richtig zufrieden bin ich nicht. Vielleicht wissen Sie es: Ich war selbst Werksleiter im Chemiebereich, und wir hatten asiatische, US-amerikanische und brasilianische Wettbewerber. Es ist festzustellen, dass die Energie ein wichtiger Kostenfaktor ist, und sie ist teuer. Wir müssen in Deutschland viel höhere Preise zahlen. Das hat verschiedene Gründe, unter anderem natürlich die CO -Zertifikate. Wie kann ein Unternehmen marktwirtschaftlich bestehen, das sich mit Chinesen messen muss, die diese Aufschläge nicht bezahlen müssen? Wie soll das gehen? Erklären Sie mir das. Wie kann ein deutsches Unternehmen, das auf dem Weltmarkt mit knappen Margen kalkulieren muss, mit chinesischen oder US-amerikanischen Unternehmen konkurrieren? Das haben Sie nicht erklären können, und das frage ich Sie. Das wäre ein Baustein: Die Energiepreise für diese Unternehmen müssen sinken. Ich glaube, darüber sind wir uns einig; aber wie soll das denn erreicht werden?

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Ludwig Hartmann

Bitte schön.

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Markus Saller FREIE WÄHLER

Herr Mannes, nur so viel dazu: Wenn Sie die CO -Bepreisung weglassen, dann bleibt der Energiepreis nach wie vor hoch. Wir müssen viel tiefer ansetzen. Wir müssen aus meiner Sicht die Energiewende – das habe ich, glaube ich, sehr deutlich angesprochen – weiterdenken. Wir werden in Zukunft nicht weniger, sondern viel mehr Energie brauchen. Das heißt, die grundlegende Haltung, auf Energieknappheit zu setzen, war aus meiner Sicht verkehrt. Wir werden umdenken müssen. Das ist relativ sicher. Im Übrigen muss ich Ihnen sagen: Ich bin nicht in dieses Parlament gewählt worden, um Sie zufriedenzustellen. Das ist nicht mein Auftrag. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Florian von Brunn das Wort. Bitte schön.

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Florian von Brunn SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Damen und Herren! Es ist interessant, mit welchen absurden Begründungen die AfD die Wirtschaftskrise erklärt, die wir im Moment haben. Wenn man so danebenliegt und gleichzeitig mit einer solchen präpotenten Rechthaberei auftritt wie Herr Mannes, dann weiß ich nicht, ob das wirklich sympathisch ist. Das muss ich ganz ehrlich sagen. Ich glaube, es ist das Gegenteil von sympathisch. Aber das muss er mit sich selbst ausmachen. Die Wirtschaft ist in die Krise gerutscht, weil wir einen Doppelschlag erlitten haben: 2020 die Corona-Krise und 2022 Putins Angriffskrieg, (Zurufe von der AfD: Ah!) also den Krieg Ihres Freundes gegen die Ukraine, mit der daraus resultierenden Energiepreisexplosion. Ich darf noch einmal daran erinnern, wer den Gashahn zugedreht hat: (Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) Das war Wladimir Putin. Dass wir jetzt hohe Energiepreise haben, nachdem wir in hohem Maße von russischem Gas abhängig waren, verwundert vor diesem Hintergrund nicht. Aber eine Partei, die Corona leugnet, Impfungen bekämpft hat und den Klimawandel leugnet, kann man sowieso nicht ernst nehmen. Vielleicht wird irgendwann einmal ein Impfstoff für mehr Rationalität und gegen Leugnung offenkundiger Tatsachen erfunden. (Heiterkeit der Abgeordneten Sabine Gross (SPD)) Dann sollten wir für Sie eine Impfpflicht verhängen. Davon bin ich dann überzeugt. (Lachen bei der AfD) In der jetzigen Krise sagt die Wirtschaft zu Recht, dass die Energiepreise sinken müssen und die Bürokratie reduziert werden muss. Wir haben deswegen einen Industriestrompreis eingeführt, der durch die EU-Regulierung nicht so greift, wie er greifen sollte.

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Ludwig Hartmann

Entschuldigung, Herr Kollege. Lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Florian von Brunn SPD

Nein; denn Herr Mannes hat sich hier schon ausreichend produziert und uns so viel Zeit gestohlen, dass man – –

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Ludwig Hartmann

Die Meldung zu einer Zwischenfrage kam von Herrn Köhler. In Ordnung. (Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU))

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Florian von Brunn SPD

Es ist austauschbar bei Ihnen. (Heiterkeit bei der SPD, der CSU und den GRÜNEN) Es gibt reale Hintergründe wie Energiepreise und Bürokratiekosten. Aber wenn wir es so machen würden, wie Sie es vorschlagen, würden wir wirtschaftlich absteigen; denn China legt bezüglich grüner Technologie wahnsinnig vor. China hat 2024 so viel Photovoltaik zugebaut wie der gesamte Rest der Welt, die Hälfte aller Windkraftanlagen installiert und seine Ausbauziel bei erneuerbaren Energien sechs Jahre früher erreicht. Die Chinesen wollten ihr Ausbauziel ursprünglich 2030 erreichen, haben es aber bereits 2024 erreicht. Sie fahren mit Elektroautos Gewinne ein. Wenn es nach Ihnen geht, sollen wir zum Verbrenner zurückkehren. Das erinnert mich an Wilhelm II., der auch einmal gesagt hat: "Ich glaube an das Pferd, das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." Die gleiche Mentalität vertritt die AfD. Das kann keine Lösung für Deutschland sein, für ein Land, das immer noch jede achte Klimatechnik liefert, die auf der Welt installiert wird. Das würde uns sehr viele Arbeitsplätze kosten. Die chemische Industrie will gar nicht von Ihnen vertreten werden. Sie kennen sicher das Zitat von Wolfgang Große Entrup, dem Hauptgeschäftsführer des Verbands der chemischen Industrie: "Die hohen Energiepreise oder die Schlingen einer überbordenden Bürokratie sind eine Gefahr für den Standort Deutschland. Noch schlimmer ist das schleichende Gift der angeblichen Alternative für Deutschland." Die chemische Industrie will von Ihnen nicht vertreten werden. (Zuruf von der AfD: Die Arbeiter schon!) Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall bei der SPD – Zuruf von der AfD: Die Arbeiter schon!)

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Der Antrag ist abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf: Antrag der Abgeordneten Holger Grießhammer, Arif Tasdelen, Christiane Feichtmeier u. a. (SPD) Starkes Bayern - Attraktiver öffentlicher Dienst! (Drs. 19/8369) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Der erste Redner ist Herr Kollege Arif Taşdelen für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Arif Taşdelen SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der öffentliche Dienst trägt unseren Staat. Mehr als 700.000 Menschen arbeiten in Bayern jeden Tag für den Freistaat und die Kommunen. Sie sorgen dafür, dass Schulen, Polizei, Justiz und Verwaltung funktionieren. Aber die Staatsregierung setzt genau dort den Rotstift an, obwohl es über drei Millionen Überstunden bei der bayerischen Polizei gibt. Allein bei mir in Mittelfranken sind es rund 420.000 Überstunden. Das zeigt doch, wie ernst die Lage längst ist. Das ist ein Warnsignal für den Staat, der immer stärker von der Überlastung seiner Beschäftigten lebt. Wer diese Lage weiter verschärft, handelt verantwortungslos. Darum fordert die SPD-Landtagsfraktion: Kein pauschaler Stellenabbau, keine Verschlechterung bei der Teilzeit und keine Politik über die Köpfe der Beschäftigten im öffentlichen Dienst hinweg! (Beifall bei der SPD) Wir wollen eine bedarfsorientierte Personalplanung, die Beibehaltung der bewährten Teilzeitregelungen, die Umsetzung einer echten Nachwuchsinitiative, einen wirklichen Dialog mit den Gewerkschaften sowie den Verbänden und insgesamt mehr Attraktivität statt neuer Verschlechterungen. Die Staatsregierung sendet hingegen genau die falschen Signale: Statt Fachkräfte zu gewinnen, werden Arbeitsbedingungen infrage gestellt. Statt Verlässlichkeit zu schaffen, werden Unsicherheit und Frust produziert. Statt den öffentlichen Dienst zu stärken, behandelt sie ihn als Sparreserve für den Haushalt. Wir brauchen aber moderne Arbeitsbedingungen, Verlässlichkeit und eine Personalpolitik, die endlich auf Zukunft setzt. Wir wissen doch, was auf dem Spiel steht. Wenn der Staat seine eigenen Leute schlechter behandelt, verliert er an Attraktivität. Wenn er Personal abbaut, obwohl die Belastung schon heute hoch ist, gefährdet er seine Handlungsfähigkeit. Wer den öffentlichen Dienst kaputtspart, spart nicht irgendwo im System, sondern beschädigt das Rückgrat unseres Landes. Darum geht es in unserem Antrag. Es geht nicht um eine abstrakte Verwaltungsdebatte, sondern um die Zukunft Bayerns. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Martina Gießübel für die Fraktion der CSU. Bitte schön.

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Martina Gießübel CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! "Starkes Bayern – Attraktiver öffentlicher Dienst" – Wenn ich den Titel dieses Antrags lese, denke ich natürlich auch zuerst: Ja klar. – Das ist kein Streitpunkt zwischen uns, das wollen wir nämlich alle. Darin sind wir uns in diesem Hohen Hause vollkommen einig. Gestatten Sie mir zunächst aber ein paar persönliche Bemerkungen; denn das Thema ist für mich kein abstraktes: Ich habe selbst dreißig Jahre lang im öffentlichen Dienst gearbeitet, bevor ich in den Bayerischen Landtag gewählt wurde, und zwar bei der großen Krankenversicherung, der AOK Bayern. Als alleinerziehende Mutter habe ich mich bewusst für diese Krankenversicherung als Arbeitgeber entschieden; denn es hat für mich Sicherheit bedeutet, auch wenn ich damals erfolgreiche Vertrieblerin war und sicherlich in einem anderen privaten Versicherungsunternehmen viel mehr Geld hätte verdienen können. Dieser Sicherheitsaspekt im öffentlichen Dienst ist ein echter, handfester Wert (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Absolut!) und darf in keiner Debatte über die Zukunft des öffentlichen Dienstes vergessen werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Michael Hofmann (CSU): Sehr gut!) Aber ich werde später noch darauf zurückkommen. Ich sage das nicht, um in Nostalgie zu schwelgen. Ich sage das, weil ich weiß, wovon ich rede, und möchte, dass wir diese Debatte auf dem Boden der Realität führen, nicht auf dem Boden politischer Wunschlisten. Diese Realität sieht nämlich so aus: Bayern steht vor einer ernsthaften haushaltspolitischen Herausforderung. Es bestehen globale wirtschaftliche Turbulenzen und steigende Anforderungen an den Staat. Trotzdem legt der Freistaat Bayern einen Doppelhaushalt 2026/2027 vor, der ohne neue Schulden auskommt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Das ist kein Selbstläufer, sondern das Ergebnis konsequenter, verantwortungsvoller Politik über viele Jahre hinweg. (Volkmar Halbleib (SPD): Auf dem Rücken der Beschäftigten!) Rund 40 % unseres Haushalts fließen in Personalausgaben. (Toni Schuberl (GRÜNE): Darin sind sieben Milliarden Euro Schulden vom Bund enthalten!) Wer über Konsolidierung redet und diesen Bereich kategorisch ausklammern will, redet nicht über verantwortungsvolle Haushaltspolitik. Das ginge letztlich zulasten künftiger Generationen. Schauen wir uns an, was die SPD konkret fordert: die Rücknahme des Stellenabbaus, die Beibehaltung aller Teilzeitregelungen, eine neue "Nachwuchsinitiative Bayern 2040", mehr Dialog und natürlich keine Verschlechterungen. Das klingt im ersten Moment fürsorglich, gut (Volkmar Halbleib (SPD): Das klingt gerecht!) und nach einem Antrag, dem man eigentlich zustimmen müsste. (Volkmar Halbleib (SPD): Ja, das könnt ihr auch einfach machen!) Aber es fehlt die Antwort auf die entscheidende Frage: Wie soll das alles finanziert werden? (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Dazu schreiben Sie in Ihrem Antrag kein einziges Wort. Sie nennen keine Vorschläge zur Gegenfinanzierung, (Volkmar Halbleib (SPD): Sieben Milliarden Euro kommen vom Bund!) kein Alternativkonzept, sondern erheben nur Forderungen. Die Rechnungen bleiben offen. Auch der Vorwurf der mangelnden Einbindung der Gewerkschaften geht absolut ins Leere. Bereits im Januar 2024 hat der Ministerrat einen umfassenden Prüfauftrag zur Teilzeit erteilt. Es gab mit dem Bayerischen Beamtenbund, mit den Gewerkschaften und allen relevanten Akteuren einen breiten intensiven Dialogprozess. Wer dabei von "einseitiger Entscheidung" spricht, hat entweder nicht zugehört oder will es nicht hören. (Beifall bei der CSU) Das gehört aber auch zur Ehrlichkeit dazu: Es gibt auch echte Herausforderungen, über die wir reden müssen. Ich werde sie auch benennen. Der Wettbewerb um Fachkräfte ist real. Der demografische Wandel macht keine Pause. Wir wissen: Die zeitliche Verschiebung der Bezügeanpassung ist für die Beamtinnen und Beamten keine angenehme Nachricht. Lassen Sie mich erklären, warum wir diesen Weg bewusst gewählt haben. Wir haben das mildere Mittel gewählt. Wir wollen keine strukturellen Kürzungen und nicht weniger Weihnachtsgeld. Ich erinnere daran. Sie können ja alle mal in sich gehen und an Ihren Freundes- und Bekanntenkreis denken, an die vielen, die im Mittelstand oder in Büros arbeiten. Viele bekommen kein Weihnachtsgeld mehr. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Wir wollen nicht dauerhaft niedrige lineare Anpassungen wie andere Bundesländer, die das getan haben, wofür Sie sich vor dem Bundesverfassungsgericht rechtfertigen müssen. (Zuruf des Abgeordneten Arif Taşdelen (SPD)) Wir haben eine temporäre Verschiebung der Bezügeanpassung für Beamte beschlossen, die auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungskonform ist. Bayern kann sich diese maßvolle Lösung leisten, weil wir in guten Jahren vorgearbeitet haben. Seit dem Jahr 2013 wurden Tarifabschlüsse eins zu eins auf die Beamten übertragen. Die Eingangsbesoldung wurde im Jahr 2020 angehoben. Die Orts- und Familienzuschläge wurden 2023 zum Vorteil der weit überwiegenden Mehrheit neu ausgerichtet. Wir führen für Grund- und Mittelschullehrkräfte nach und nach die Besoldung nach A 13 ein. Die zusätzlichen Investitionen im öffentlichen Dienst belaufen sich in den letzten 15 Jahren auf über 40 Milliarden Euro. Das sind keine Marketingversprechen, sondern harte Fakten. Ich will aber auch klar benennen, wo wir genauer hinschauen müssen. Bei den Eingangsämtern nach A 4 und A 5 müssen wir vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genau hinschauen. Mit einem entsprechenden Einkommen eine Familie zu ernähren, ist eine reale finanzielle Herausforderung. Das möchte ich klar und deutlich sagen. Das ist eine ehrliche Frage, der wir uns in Zukunft stellen müssen. Ich komme zur Teilzeitregelung. Der Landtag hat im Dezember 2025 eine ausgewogene Lösung beschlossen. Der Mindestarbeitszeitanteil für familienpolitische Teilzeit wird zum 1. September 2027 moderat von 20 auf 30 % angehoben. Die Altersgrenze für zu betreuende Kinder wird von 18 auf 14 Jahre angepasst. Gleichzeitig bleibt die Antragsteilzeit mit 50 % Mindestarbeitszeit auch für Eltern mit Kindern zwischen 14 und 18 Jahren erhalten. Wir haben uns bewusst gegen weitergehende Einschränkungen entschieden, weil Familienfreundlichkeit kein Schlagwort ist, sondern im öffentlichen Dienst auch gelebt wird. Ich sage ganz klar: Überall dort, wo Eltern im Vollzug dennoch unangemessen behandelt werden, werden wir als CSU-Fraktion genau hinschauen und für sachgerechte Lösungen sorgen. Bereits bewilligte Teilzeiten bleiben unberührt. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kernfrage dieses Antrags ist eine politische Grundsatzfrage: (Volkmar Halbleib (SPD): Sehr richtig!) Wie hält man einen starken öffentlichen Dienst aufrecht und attraktiv, wenn die Kassen nicht mehr so üppig gefüllt sind? Die Antwort der SPD lautet: (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Schulden machen!) Alles behalten, nichts verändern. – Die Rechnung kommt aber später. Unsere Antwort von der CSU lautet: Verantwortung übernehmen, maßvoll konsolidieren und den öffentlichen Dienst nachhaltig stark halten, ohne die Lasten auf kommende Generationen abzuwälzen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Ein Staat, der heute auf Pump lebt, kann morgen kein verlässlicher Arbeitgeber mehr sein. Das ist die unbequeme Wahrheit, und sie muss auch ausgesprochen werden. (Volkmar Halbleib (SPD): 7 Milliarden Euro sind auf Pump nur vom Bund bezahlt!) In Bayern arbeiten viele fleißige und engagierte Menschen im öffentlichen Dienst: in Finanzämtern, in Schulen, in Kindergärten, in kommunalen Krankenhäusern und bei der Polizei, um nur einige zu nennen. Das sind Menschen, die jeden Tag dafür sorgen, dass unser Gemeinwesen funktioniert, und zwar sicher, verlässlich und leistungsstark. Dafür können wir all diesen Menschen an dieser Stelle mal ein großes Dankeschön aussprechen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen viele Menschen um ihren Arbeitsplatz fürchten – ich habe es eingangs erwähnt –, wird deutlich, dass der öffentliche Dienst für Sicherheit und Stabilität steht. Im Gegensatz zu den Bestrebungen vieler anderer politischer Kräfte haben wir uns stets zu den Angestellten, zum Berufsbeamtentum und auch zu den mit ihm verbundenen Vorteilen bekannt. Daran halten wir auch fest. Die SPD hingegen möchte die Beamtinnen und Beamten am liebsten in die gesetzliche Rentenkasse drängen und die Pensionen kürzen. (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!) Das ist nicht der Weg der CSU. Wir wollen durch Bürokratieabbau und den konsequenten Einsatz Künstlicher Intelligenz Ressourcen freischaufeln. (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Deswegen lehnen wir den Antrag ab. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Bravo!)

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Ludwig Hartmann

Der Kollege Arif Taşdelen von der SPD-Fraktion hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

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Arif Taşdelen SPD

Frau Kollegin Gießübel, die SPD möchte das Beamtentum keineswegs abschaffen. Wir stehen ausdrücklich zu unseren Beamtinnen und Beamten. Das möchte ich einmal hier in aller Deutlichkeit sagen. Unsere Beamtinnen und Beamten sowie die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wollen für ihre Leistung kein Dankeschön, sondern – mittlerweile sind wir schon so weit – einfach nur ihr Recht. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Was ist das denn für ein Recht?) Beispielsweise für die Beamtinnen und Beamten: Sie wollen die Besoldung auch zeit- und wirkungsgleich ab dem 01.04.2026 haben. (Martin Wagle (CSU): Wo steht das denn? – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist kein Automatismus!) Sie haben gesagt, andere Bundesländer stehen vor dem Bundesverfassungsgericht. Das stimmt so nicht. Sie stehen nicht vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie haben angedeutet, dass Bayern dieses Problem nicht hat. (Michael Hofmann (CSU): Anders als beispielsweise Berlin, Herr Kollege!) Wie erklären Sie, dass 65.000 Beamtinnen und Beamte aktuell in Bayern gegen ihre Besoldung und ihre Alimentation Widerspruch eingelegt haben?

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Ludwig Hartmann

Bitte schön, Frau Gießübel.

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Martina Gießübel CSU

Sie haben gesagt, ich hätte behauptet, die SPD wolle das Berufsbeamtentum abschaffen. Das habe ich nicht gesagt. Ich habe nur gesagt, dass Sie die Beamten in die gesetzliche Rentenkasse drängen wollen und auch ihre Pensionen kürzen möchten. (Michael Hofmann (CSU): Und das ist auch dramatisch! – Arif Taşdelen (SPD): Das stimmt nicht!) Wir haben, wie gesagt, einen völlig anderen Ansatz. Wir müssen in allen Bereichen ein bisschen zusammenrücken. Wir haben eine staatspolitische und eine wirtschaftspolitische Verantwortung. Deswegen lehnen wir den Antrag nach wie vor ab. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Volkmar Halbleib (SPD): Auf Kosten der Beschäftigten!)

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Ludwig Hartmann

Der nächste Redner ist der Kollege Jörg Baumann für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Jörg Baumann AfD

Sehr geehrtes Präsidium, werte Kollegen! Ich sage es gleich vorweg: Wir lehnen den Antrag der SPD ab. Sie fordern die Rücknahme der pauschalen Stellenabbaupläne. Ich würde das nicht als "pauschal" bezeichnen. Wir haben einen aufgeblähten Staat. Es ist vollkommen richtig, dass man ein paar Stellen abbaut. Bis zum Jahr 2040 sollen das 10.000 Stellen sein. Das ist fast nur ein Tropfen auf den heißen Stein. (Zuruf des Abgeordneten Arif Taşdelen (SPD)) Sie wollen die Beibehaltung der bewährten Teilzeitregelung und freiwillige Lösungen. Dazu muss ich Ihnen sagen: Die fetten Jahre sind vorbei. Die Kassen sind leer. Ab jetzt heißt es: Mehr Work und weniger Life-Balance. Es müssen jetzt alle mitmachen. Es nutzt einfach nichts. Die Nachwuchsinitiativen, die Sie fordern, gibt es schon. Der öffentliche Dienst ist für Arbeitnehmer ein Arbeitgeber mit attraktiven Posten. Die Aufnahme eines echten Dialogs mit den Gewerkschaften und dem Beamtenbund gibt es doch schon längst. Er liegt Ihnen und der Regierung doch ständig in den Ohren. Am Schluss schreiben Sie noch, Sie wollen die Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes und einen Verzicht auf eine Verschlechterung. Hierbei bleiben Sie allerdings sehr vage und führen dazu nichts genau aus. Ansonsten begründen Sie den Antrag ohne viel Substanz mit einem Angriff auf die von der CSU geführte Staatsregierung. Daher lehnen wir den Antrag ab. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Der nächste Redner ist der Kollege Christian Lindinger für die FREIEN WÄHLER.

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Christian Lindinger FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst eines vorweg: Wir FREIEN WÄHLER danken den rund 776.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Bayern. Die Beschäftigten tragen unsere Demokratie, unseren Rechtsstaat und unser gesellschaftliches Zusammenleben. Ohne sie läuft in diesem Land nichts – und das wissen wir. Meine Damen und Herren von der SPD, Ihr Antrag zeichnet ein Bild, das mit der Realität wenig zu tun hat. Sie tun so, als würde die Staatsregierung den öffentlichen Dienst schwächen wollen. Das ist aber gerade nicht der Fall. Zum Stellenabbau: Die Fakten sprechen eine andere Sprache. Sie fordern die Rücknahme pauschaler Stellenabbaupläne. Ich erinnere Sie an den Doppelhaushalt 2017/2018: 32.600 neue Stellen wurden geschaffen – ein historischer Aufwuchs, um genau die Bereiche zu stärken, in denen Mehrarbeit angefallen ist. Das war richtig, das war notwendig, und das war verantwortungsvoll. (Arif Taşdelen (SPD): Drei Millionen Überstunden bei der Polizei!) Wir müssen aber auch ehrlich sein: Personalkosten machen 40 % des Staatshaushaltes aus. Wenn wir über Haushaltskonsolidierung sprechen – und das müssen wir –, dann ist es legitim, auch beim öffentlichen Dienst zu prüfen, wo Effizienzgewinne möglich sind – nicht blind, nicht pauschal, sondern differenziert und sachgerecht. Das tun wir. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Wir stehen mitten im demografischen Wandel. Die Zahl der Arbeitskräfte wird sinken. Es wäre fahrlässig, so zu tun, als könnten wir immer weiter aufstocken. Meine Damen und Herren, wenn wir immer mehr Personal in den öffentlichen Dienst ziehen, dann wird es in der Wirtschaft fehlen. Das verschärft den Arbeitskräftemangel und treibt die Staatsquote weiter nach oben. Das wollen wir FREIE WÄHLER ausdrücklich nicht. Der schlanke Staat ist gerade in Zeiten der demografischen Wende ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft. Deshalb setzen wir auf Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und moderne Verwaltungsprozesse, um den Staat effizienter zu machen. Das ist kein Abbau von Leistungen, das ist Zukunftsgestaltung. Sie behaupten, bewährte Teilzeitmodelle würden demontiert. – Das ist schlichtweg falsch. Wir haben uns darauf verständigt, das Thema offen anzusprechen und freiwillige Lösungen zu suchen. Niemand plant rasante Änderungen. Wir wollen auch hier keinen Zwang. Wir müssen aber doch über Probleme reden dürfen. Wir haben zu wenig Lehrerstunden. Eine Erhöhung von Teilzeitstunden und eine Reduktion von Teilzeitmodellen kann hier ein Baustein sein, damit genügend Lehrerstunden für unseren Unterricht zur Verfügung stehen. Mit der Nachwuchsinitiative Bayern 2040 handeln wir längst. Sie fordern eine umfassende Nachwuchsinitiative. Ich darf erinnern, dass das Ministerium bereits aufgezeigt hat, was läuft. Wir haben das Karriereportal des Freistaates Bayern, das Sei-daBay.de-Portal, Messeauftritte und Schulbesuche, zielgerichtete Kampagnen für einzelne Berufsgruppen, einen IT-Fachkräftegewinnungszuschlag und viele weitere Maßnahmen. Wir müssen nicht erst anfangen, eine neue Nachwuchsinitiative aufzusetzen. Wir sind schon mittendrin. Es wäre kontraproduktiv, ständig neue Konzepte zu entwerfen und funktionierende Programme umzuschmeißen. Lassen wir die bestehenden Maßnahmen erst einmal wirken. Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes: Bayern steht gut da. Sie zeichnen ein Bild des Niedergangs im Umgang mit dem öffentlichen Dienst. Die Realität sieht anders aus. Wir haben faire Bezahlung, verlässliche Zukunftsperspektiven, eine der besten Altersabsicherungen Deutschlands, eine hohe Homeoffice-Quote, eine sehr gute Work-Life-Balance. Der Freistaat Bayern ist ein attraktiver Arbeitgeber, und er bleibt es. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Der demografische Wandel bringt Herausforderungen für alle, nicht nur für den Staat. Sie schreiben selbst, der öffentliche Dienst stehe vor einer historischen demografischen Herausforderung. Das stimmt, aber die Herausforderung betrifft die gesamte Gesellschaft. Wenn wir den öffentlichen Dienst immer weiter vergrößern, verschärfen wir den Fachkräftemangel in der Privatwirtschaft. Jeder Erwerbsfähige, der für den Staat arbeitet, fehlt uns in der Wirtschaft. Wir FREIE WÄHLER wollen eine starke Wirtschaft. Dafür brauchen wir einen Staat, der effizient arbeitet, nicht einen Staat, der sich immer weiter aufbläht. Digitalisierung und Bürokratieabbau sind der Schlüssel zur Zukunft. Nur wenn es gelingt, durch Digitalisierung und Bürokratieabbau für die Beschäftigten mehr Zeit für die Kernaufgaben zu schaffen, können wir den demografischen Druck abfedern. Hierauf muss unser Augenmerk liegen. Ja, wir müssen den öffentlichen Dienst attraktiv halten. Ja, wir brauchen gute Arbeitsbedingungen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Quereinstiegsmöglichkeiten und ein positives Image. Aber, meine Damen und Herren, der Zug ist längst im Gleis. Wir arbeiten weiter daran – strukturiert, verantwortungsvoll und ohne ideologische Übertreibungen. Ihre Vision ist ein immer größer werdender Verwaltungsapparat, der um sich selbst kreist. Unsere Vision ist ein moderner, effizienter Staat, der eine starke Wirtschaft ermöglicht. Aus diesen Gründen lehnen wir, wie auch schon der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes im Oktober –

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Ludwig Hartmann

Herr Kollege, Ihre Redezeit.

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Christian Lindinger FREIE WÄHLER

– und der Haushaltsausschuss am 11. November 2025, Ihren Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Verena Osgyan für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Verena Osgyan GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir heute nach der Debatte in der letzten Plenarsitzung noch einmal die Gelegenheit haben, über die Bedeutung eines attraktiven öffentlichen Dienstes zu reden. Um das Vertrauen in uns als Politik und in den Staat aufrechtzuerhalten, brauchen wir einen starken öffentlichen Dienst. Wir müssen handlungsfähig bleiben. In vielen Bereichen müssen wir überhaupt erst wieder handlungsfähig werden. Dazu gehört vor allem ein starker, funktionierender öffentlicher Dienst. Ich möchte auch noch einmal etwas sagen, worüber wir uns, glaube ich, alle einig sind: Unsere Beamtinnen, unsere Beamten, unsere Tarifbeschäftigten sind ein Schatz – und einen Schatz sollten wir doch pflegen. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Sie tragen den Staat, sie halten Bayern am Laufen, sie sichern Bildung, Infrastrukturen, Verwaltung. Ohne sie geht es einfach nicht. Und wie geht die Staatsregierung mit diesem Schatz um? – Ein Stück weit schizophren; man kann es nicht anders sagen. Einerseits wird heute gelobt, dass wir gegenüber anderen Bundesländern bessere Regelungen haben. Wir haben uns im Ausschuss schon oft darüber unterhalten, und ich muss sagen: Ja, da ist was dran. Andererseits wird jetzt aber von Kürzungen, pauschalen Stellenkürzungen geredet. Ein entsprechender Plan dazu ist mir nicht bekannt. Man kritisiert die Kosten, verzögert die Übernahme eines Tarifergebnisses um sechs Monate und stellt die familienbezogene Teilzeit in Frage. Das ist widersprüchlich, das ist demotivierend, und das sendet ein falsches Signal. Wir möchten junge Menschen doch nicht abschrecken, in den öffentlichen Dienst zu gehen. Es ist essenzieller denn je, Nachwuchskräfte für den öffentlichen Dienst zu gewinnen. Der demografische Wandel ist doch längst im Gange. Wir haben sinkende Bewerberinnen- und Bewerberzahlen. Es wirkt so, als hätte die Staatsregierung kein Konzept, wie man damit umgeht, damit wir attraktiv bleiben. Erst letzte Woche hat mich ein weiterer Brandbrief – dieses Mal vom Bayerischen Realschullehrerverband – erreicht. Auch darin kommt zum Ausdruck, welche Gefahr die Verzögerung der Tarifanpassung aus Sicht der Verbände bedeutet. Die Verbände und Gewerkschaften sind zu Recht alarmiert; denn es fehlt doch jetzt schon überall Personal bei der Polizei, an den Hochschulen, in den Kitas, im Gesundheitswesen, in den Gerichten und Finanzämtern. Wir hören von den Überstundenbergen. Überall stapeln sich die Aufgaben. Wer in dieser Lage den Rotstift ansetzt, gefährdet die Handlungsfähigkeit des Staates. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist doch kein Rotstift! Was soll das?) – Was ist es denn anderes, wenn man einen Tarif nicht anpasst? Die anderen Länder können es auch. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wir kürzen nicht!) Ich möchte auch noch einmal über Digitalisierung sprechen. Digitalisierung und KI können uns helfen, aber nicht, indem sie Menschen ersetzen. Zu Anfang werden wir Menschen brauchen, um den erforderlichen Change-Management-Prozess überhaupt erst einmal aufzusetzen. Die Einführung digitaler Prozesse erfordert zunächst mehr Personal, nicht weniger. Wir müssen kluge Prozesse aufsetzen, um die Arbeitsbelastung abzufedern und echten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger zu bieten. Ich möchte noch einmal darüber sprechen, was für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen denn Mehrwert ist. Was bedeutet Bürokratieabbau für diese? – Es bedeutet, dass der Bauantrag schneller genehmigt wird; dass sie kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner haben, die sie auch am Telefon erreichen, sodass sie nicht in der Warteschleife hängen; dass sie nicht Monate auf Termine warten müssen und dass sie einfach zu bedienende digitale Angebote vorfinden, für die man nicht seitenlange Bedienungshinweise lesen muss und dann im Zweifel doch nicht weiterkommt, weil der Prozess abbricht. Sie wollen bestimmt nicht, dass sie noch weniger Service erhalten, weil man an den Menschen spart, die es umsetzen sollen. Kolleginnen und Kollegen, Bürokratieabbau muss heißen, unnötige Hürden abzubauen. Er ist kein Selbstzweck, und er darf vor allem auch nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden, die man durch solche rabiaten Ankündigungen nur demotiviert. Ich habe großes Verständnis dafür, dass wir uns angesichts enger werdender finanzieller Spielräume Gedanken um den Haushalt machen müssen; aber zuallererst auf die Idee zu kommen, bei den Beschäftigten zu sparen – das kann es einfach nicht sein. Ich möchte auch noch über die familienpolitische Teilzeit sprechen. Wir müssen ehrlich sein: Warum fehlen denn Kinderbetreuungsplätze? Warum fehlen Pflegekapazitäten? Solange diese Fragen unbeantwortet bleiben, ist jede Debatte über die Einschränkung von Teilzeit schlicht heuchlerisch. Als familienfreundlicher Arbeitgeber darf der Staat nicht diejenigen bestrafen, die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, meist im Übrigen Frauen, die zu Hause einen zweiten Job leisten. Hier braucht es Entlastung, nicht Druck. Deswegen stimmen wir dem Antrag der SPD zu. Er geht in die richtige Richtung. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – CSU, FREIE WÄHLER und AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren an öffentlichen Schulen in Bayern (Drs. 19/8274) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Die erste Rednerin ist die Abgeordnete Ramona Storm für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Ramona Storm AfD

Wertes Präsidium, meine Damen und Herren! Österreich hat im letzten Dezember ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren an Schulen beschlossen, das ab dem 1. September 2026 in Kraft treten soll. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro. Währenddessen bei uns in Deutschland: Die GRÜNEN wollen im Deutschen Bundestag einen Antrag einreichen, der die Islamisierung noch intensiver fördert. Dieser Antrag war dann auf wundersame Weise verschwunden. Das war wohl dem Wahlkampf in Rheinland-Pfalz geschuldet. Jahrzehntelang haben Frauen für ihre Freiheit und Gleichberechtigung und gegen die Übergriffigkeit des Patriarchats gekämpft. An vorderster Front stehen bis heute die selbsternannten Kämpferinnen für den Feminismus aus dem links-grünen Lager, die immer und überall Diskriminierung wittern und vehement dagegen vorgehen. Doch sobald es Muslime betrifft, haben sie plötzlich überhaupt kein Problem mehr mit geschlechtsspezifischer Ungleichbehandlung (Zuruf: Doch!) und männlichem Dominanzgebaren, mehr noch: Sie fördern sie sogar, wie neulich im Deutschen Bundestag, als die GRÜNEN ein muslimisches Fastenbrechen zelebrierten, inklusive grundgesetzwidriger Geschlechtertrennung. Diesen und anderen frauenfeindlichen Tendenzen soll unser Antrag ebenso entgegenwirken wie dem Tragen eines Kopftuchs von jungen Mädchen unter 14 Jahren, das für frühzeitige geschlechtsspezifische Zuschreibung und religiöse Bevormundung steht. Hier ist es Aufgabe des Staates, die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu gewährleisten und mögliche Formen der Unterdrückung zu verhindern. Ein Kopftuchverbot dient daher dem Schutz der Schülerinnen und unterstützt die Gleichbehandlung aller Kinder. Zuwiderhandlungen müssen zwingend sanktioniert werden, und das gilt nicht nur für die Erziehungsberechtigten, sondern auch für Dritte wie etwa muslimische Mitschüler, die sich in arroganter patriarchaler Selbstgerechtigkeit anmaßen, Mädchen zum Kopftuchtragen zu nötigen, sie zu bedrängen oder zu bedrohen. Diese Maßnahme ist überfällig. Laut "Terre de Femmes" trägt in Deutschland jedes neunte muslimische Mädchen zwischen sechs und zehn Jahren ein Kopftuch, und ab elf Jahren ist es bereits mehr als die Hälfte. Wenn man ein Mädchen bereits im Kindesalter unter ein Kopftuch zwingt, deklariert man es zum Sexsymbol, das es zu verhüllen gilt. Das ist eine Form der Frühsexualisierung und Abwertung des weiblichen Geschlechts, die dem gesetzeswidrigen Kindesmissbrauch gleichkommt. Ich kann jetzt schon die Heuchler hören, die sich empört dagegen zur Wehr setzen, bei Kindern in vermeintliche Familienangelegenheiten einzugreifen. Tatsächlich hat der Staat, wenn es um die Trans-Ideologie bei Kindern geht, kein Problem damit, sich massiv in die Rechte der Eltern einzumischen. Das geht sogar so weit, dass ihnen das Sorgerecht entzogen werden kann, wenn sie ihre Kinder vor Pubertätsblockern oder gar Geschlechtsoperationen bewahren möchten; aber bei der Entrechtung von Mädchen im Islam duckt man sich feige weg. Lassen wir einmal kurz die Anwältin und Imamin Seyran Ateş zu Wort kommen. Sie sagt: Der Koran verlangt kein Kopftuch bei Kindern. – Als AfD stehen wir auf dem Standpunkt: Der Islam gehört nicht zu Deutschland. Denn: Mohammed erklärt laut Sure 8, Vers 55: "Wahrlich, schlimmer als das Vieh sind für Allah die Ungläubigen", und das sind wir, die Nichtmuslime. So eine Geisteshaltung, die in verschiedenen Moscheen schon Kindern nahegelegt wird, widerspricht elementar unserem Grundgesetz und hat in einer freiheitlichen jüdisch-christlichen Gesellschaft nichts verloren. Jesus hat gesagt: "Liebe deinen Nächsten wie dich selbst." (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Eben! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Eben!) Jetzt gehe ich davon aus, dass Sie alle in der Lage sind, diesen Unterschied im Menschenbild zu sehen. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Kollege Freiherr von Waldenfels für die CSU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Kristan Freiherr von Waldenfels CSU

Herr Vizepräsident, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist im internationalen Wettbewerb, im Wettbewerb zum Beispiel mit China, unser größtes Gut? – Das ist die Freiheit: die unternehmerische Freiheit, die Freiheit eines jeden Einzelnen, die Kreativität, die aus der Freiheit erwächst, die uns nach vorne bringt, und die Freiheit in unserem gesellschaftlichen Zusammenleben. Diese Freiheit – unser womöglich höchstes Gut – gilt es zu verteidigen. Wir müssen uns auch immer ehrlich machen, dass wir denen gegenüber, die diese Freiheit mit Füßen treten, die sie nicht akzeptieren, nicht tolerant sind, dass wir uns nicht vor der Freiheit verstecken, sondern Angriffen auch staatlich – und jeder im Einzelnen – hart entgegentreten. Insofern will ich auch ausdrücklich sagen: Ein Kopftuch bei Mädchen unter 14 Jahren – bei Minderjährigen, die noch gar nicht religionsmündig sind – ist Sexualisierung. Das ist Unterdrückung der Frau, und das steht all dem, wofür Frauen und Männer – vor allem Frauen – in der Frauenbewegung gekämpft haben, und den Rechten, die errungen wurden, die Teil des Grundgesetzes sind, deutlich entgegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich denke, wir können als Freistaat Bayern feststellen: Es gibt kein Bundesland, das sich so vehement im Kampf gegen Extremismus einsetzt. 2017 wurde die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus an der Staatsanwaltschaft München gegründet. Allein im nächsten Jahr werden 200 weitere Polizistinnen und Polizisten zusätzlich ihren Dienst beginnen. Seit 2019 wurden 335 zusätzliche Stellen in der Justiz geschaffen. Insofern sehen wir hier einen Freistaat, der nicht davor zurückschreckt, dem Extremismus in jeder Form – ob von links oder von rechts, und auch dem religiösen Extremismus, der politisch wird und sich dann auch gegen die Grundrechte der Frauen stellt – entgegenzutreten. Deswegen können wir aber zugleich sagen: Wir – ich habe in der letzten Woche dazu mit dem Kultusministerium gesprochen – bekommen aus den Staatlichen Schulämtern die Rückmeldung, in Bayern sind etwa 11 % der Schülerinnen unter 14 Jahren muslimisch. Das sind etwa 54.000. Das ist eine ganze Menge. Wir haben kaum solche Fälle von Mädchen unter 14 Jahren, die in der Schule ein Kopftuch tragen. Frau Storm, nicht verwunderlich ist es deswegen auch, dass Sie gerade nicht bayerische, sondern deutsche Zahlen genannt haben. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Ich sage auch ganz ausdrücklich: Wenn wir Probleme, wie wir sie aus anderen Teilen Deutschlands hören, in Bayern sehen sollten, müssen wir uns vorbehalten, auch ein solches Kopftuchverbot auszusprechen. Aber: Verbote sind immer die letzte Wahl. Die sind eigentlich ein Eingeständnis, dass etwas nicht stimmt, nicht funktioniert. Unser Augenmerk muss darauf liegen, dass Mädchen unter 14 Jahren in der Schule gar nicht erst ein Kopftuch tragen, indem wir dem Islam Auftrieb geben, der auf dem Boden des Grundgesetzes stattfindet, zum Beispiel in der Form des Islamunterrichts, zum Beispiel in der Form der eingeforderten Integration; indem wir dort, wo das nicht stattfindet, wenn Neue kommen, diese dann abschieben. Wir sehen derzeit auch, dass es funktioniert in der Form, dass wir solche Fälle, in denen Mädchen unter 14 Jahren Kopftuch tragen, in Bayern bis dato, wenn, dann nur in wenigen Einzelfällen registrieren können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Insofern das Gebot dieser Stunde: Ich plädiere auf Ablehnung dieses Antrags. Wir haben die Situation genau im Blick, sind im Austausch mit den Schulämtern und werden an anderer Stelle dafür sorgen, dass es überhaupt gar nicht erst zu so einem Verbot kommen muss, dass unsere freie, liberale Gesellschaft die bleibt, die sie ist, ohne dass wir Verbote aussprechen müssen. Das muss unser Ziel sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Gabriele Triebel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Gabriele Triebel GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei dieser Thematik ist entscheidend, dass Frauen und Mädchen selbst bestimmen können, wie sie sich kleiden. Weder Islamisten noch Rechtsextreme sollen darüber entscheiden, was sie anzuziehen haben. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von der AfD)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Kollege Dr. Martin Brunnhuber für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön.

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Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Schulen sind Orte der Vielfalt, der Bildung und der Integration. So steht es in unserem Bildungs- und Erziehungsauftrag. Genau das verkennt dieser Antrag. Die Kernbotschaft lautet: Bei allen unseren Entscheidungen muss klar sein, dass hier verschiedene Verfassungspositionen und Grundrechte eingeschränkt werden. Erstens fällt das Tragen eines Kopftuchs unter den Schutz der Religionsfreiheit. Das Zweite. Gerade bei Schülerinnen unter 14 Jahren würde das elterliche Erziehungsrecht eingeschränkt. Als Drittes steht der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag entgegen, in dem keinerlei Einwirkung auf die Religionsfreiheit oder auf die Religiosität der Schülerinnen und Schüler in Bayern ausgeübt wird. Das verkennt dieser Antrag. Zusammenfassend muss man sagen: Wir brauchen in Bayern kein Kopftuchverbot. Bei uns sind Religionsfreiheit, staatlicher Bildungsauftrag und Schulfrieden gewahrt. Deshalb bitte ich, diesem Antrag nicht zuzustimmen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Nächster Redner ist Herr Kollege Horst Arnold für die Fraktion der SPD. Bitte schön.

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Horst Arnold SPD

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ernsthaft jetzt? Ist das das Problem, das Sie zu lösen glauben, indem Sie ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren aussprechen und damit möglicherweise die Schullandschaft befrieden wollen? – Ich glaube nicht. Ihr Problem ist, dass Sie behaupten, die Schule sei da, Freiheiten zu schützen. Aber diese Freiheiten, die Sie schützen wollen, verkennen Sie, weil wir nämlich Grundrechte haben, Bekenntnisfreiheit. Da ist ganz klar, dass wir ein Elternrecht haben. Wenn die Eltern sagen, du setzt ein Kopftuch auf oder ziehst einen Handschuh an, dann ist das leider Gottes das Elternrecht. Wollen Sie das in dem Zusammenhang verbieten? Das Grundgesetz wird auch in dem Zusammenhang bemüht, Bundesverfassungsgericht. In der Tat ist es nämlich so, dass in Nordrhein-Westfalen ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen ausgesprochen worden ist. Da sind die natürlich krachend gescheitert, weil man schon mal überlegen muss, welche sachlichen Gründe denn überhaupt notwendig sind, um in solche Grundrechte einzugreifen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2015 eindeutig gesagt: entweder eine mindestens konkrete Gefährdung des Schulfriedens oder die Gefährdung der Neutralität des Staates. Jetzt frage ich Sie mal: Sie spekulieren, ob das Kopftuch grundsätzlich ein Zeichen der Unterdrückung ist. Wir wissen auch, dass das teilweise überhaupt nicht geboten ist. Manche tragen das aus modischen Gründen. Das interessiert mich aber auch nicht. Der Schulfrieden ist doch nicht durch ein Kopftuch gefährdet. Es ist auch nicht so, dass die Neutralität des Staates dadurch in Gefahr steht, dass Kinder im Unterricht Kopftuch tragen. In diesem Zusammenhang muss ich Ihnen sagen: Nichts gelernt, auch nichts begreifen wollen, aber rabulistisch die Freiheit von Menschen schützen wollen, indem Sie die Freiheiten beschneiden. Das ist einfach billig und schäbig. Da gehen wir nicht mit. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Abgeordneten Mang, AfD-Fraktion, vor.

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Horst Arnold SPD

Von wem?

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Ludwig Hartmann

Mang. (Ferdinand Mang (AfD): Ich habe meine Karte meiner Kollegin gegeben!)

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Ramona Storm AfD

Ich habe meine Karte leider nicht hier. – Sie haben über die Freiheit der Eltern gesprochen, dass sie über das Kopftuch bestimmen können.

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Horst Arnold SPD

Moment einmal. Ich verstehe kein Wort.

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Ramona Storm AfD

Bin ich zu leise?

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Horst Arnold SPD

Ja. (Zuruf von der CSU: Nein!)

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Ramona Storm AfD

Sie haben eben über die Freiheit auch der Eltern gesprochen. (Unruhe)

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Ludwig Hartmann

Ruhe bitte! Die Kollegin hat das Wort! (Johannes Becher (GRÜNE): Es liegt am Inhalt, nicht an der Lautstärke!)

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Ramona Storm AfD

Sie haben über die Freiheit der Eltern gesprochen. – Bestimmen zu können, ob ihr Kind ein Kopftuch aufsetzt, ist ja die freie Meinungsäußerung. Wie sieht es denn aus, wenn Eltern verklagt werden, weil sie ihre Kinder nicht in den Sexualkundeunterricht schicken wollen? Da gilt dann keine Meinungsfreiheit und kein Schutz der Eltern für ihre Kinder. Leider kommt es bei uns vor, dass Eltern verklagt werden, wenn sie ihre Kinder nicht zum Unterricht schicken.

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Horst Arnold SPD

Das ist Äpfel mit Birnen verglichen. Ob das überhaupt Fallobst ist? – Allenfalls in dem Kontext. (Heiterkeit bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Es gibt eine allgemeine Schulpflicht, und diese allgemeine Schulpflicht muss eingehalten werden – mit oder ohne Kopftuch. Aber es ist klar, dass die allgemeine Schulpflicht nicht jedem recht ist, unabhängig von der Hautfarbe oder der Gesinnung. Da muss dann natürlich interveniert werden. Sie erzählen von Österreich. Das Vorbild der AfD ist aus Österreich. Da könnte man Dinge darüber erzählen, die nicht unbedingt charmant sind. Aber das erspare ich mir in diesem Zusammenhang. Verklagt werden Eltern nur dann, wenn sie ihre gesetzlichen Pflichten außer Acht lassen. Aber es kann nicht sein, dass ihnen verboten wird, ihr Kind in irgendeiner Art und Weise anzuziehen, sodass es passt, am besten vielleicht noch nach Ihrer Vorstellung in einer Schuluniform in diversen Farben. Das wollen wir nicht. Bayern ist bunt, und so soll es auch bleiben. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt die Ablehnung des Dringlichkeitsantrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte anzeigen! – Die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf: Antrag der Abgeordneten Oskar Lipp, Florian Köhler, Johannes Meier und Fraktion (AfD) Modellregion Ingolstadt: Bürokratieabbau und Stärkung des Industriestandorts Oberbayern (Drs. 19/8694) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist der Abgeordnete Oskar Lipp. Bitte schön, Sie haben das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Oskar Lipp AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen es: Bürokratieabbau ist wichtig, am besten bayernweit, deutschlandweit oder EU-weit. Aber solange das eben von der aktuellen Regierung nicht umgesetzt werden kann, müssen wir schauen, mit welchen Instrumenten wir arbeiten. Deswegen haben wir jetzt einen eigenen Antrag gestellt zum Thema "Modellregion Oberbayern". Hier soll sich die Stadt Ingolstadt für Oberbayern bewerben. (Tim Pargent (GRÜNE): Wollen Sie vorschreiben, wer sich bewirbt?) Wir haben den Antrag im Herbst 2025 im Landtag eingereicht. Im Wirtschaftsausschuss wurde dieser schon behandelt. Ich gehe auch davon aus, dass die Staatsregierung zwischenzeitlich nicht untätig gewesen ist und sich über geeignete Standorte für die Modellregionen in den einzelnen Regierungsbezirken Gedanken gemacht hat. Ein entsprechender Gesetzesentwurf seitens der Staatsregierung bezüglich der Rahmenbedingungen für die Modellregionen wurde bereits vor 14 Tagen hier im Hohen Hause behandelt. Jetzt möchte ich aber auch als Ingolstädter eine ganz besondere Lanze für die Stadt Ingolstadt brechen. (Johannes Becher (GRÜNE): Da wird sich Ingolstadt bedanken, wenn die AfD eine Lanze für sie bricht!) – Selbstverständlich, Herr Kollege! (Johannes Becher (GRÜNE): Haben Sie die Stadt Ingolstadt überhaupt gefragt, ob sie das will?) – Warten Sie einmal. Hören Sie gerne den Ausführungen zu. Es wird noch sehr spannend für Sie. Als Ingolstädter Landtagsabgeordneter, der auch in Ingolstadt schon seit sechs Jahren kommunalpolitisch aktiv ist (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Listenplatz!) und dort der zukünftig zweitstärksten Fraktion mit 16 % angehören wird, (Beifall bei der AfD) möchte ich jetzt betonen, weshalb wir gerade in Oberbayern die Stadt Ingolstadt als Modellregion auswählen sollten. (Toni Schuberl (GRÜNE): 84 % waren gegen Sie!) Wie bekannt sein sollte, ist Ingolstadt ein Industriestandort in Bayern. Hier ist nicht nur die Automobilindustrie angesiedelt. Auch die Chemieindustrie, die Raffinerien sind bei uns in der Region angesiedelt. Jedoch besteht aufgrund von hausgemachten politischen Problemen nicht nur in der Stadt Ingolstadt, sondern auch auf überregionaler Ebene eine starke wirtschaftliche Schieflage, sowohl in der Industrie als auch im Land. Die Probleme wie gestiegene Energiekosten, Bürokratie, hohe Steuern, die immer weiter steigen werden – das wird aktuell in Berlin diskutiert, meine Damen und Herren –, sind Ihnen hinlänglich bekannt. (Johannes Becher (GRÜNE): Hat die AfD da noch andere Modelle als in Oberbayern?) Davon ist Ingolstadt als Industriestandort überproportional betroffen. Es gibt Gewerbesteuerausfälle bei der Stadt, die beispiellos sind. Das heißt, der Standort steht massiv unter Druck. Genau deshalb ist es wirtschaftlich notwendig, dass hier in der Verwaltung Bürokratie abgebaut wird. Dafür sollten wir auch als regionale Abgeordnete alles Erdenkliche versuchen. So kam es, Herr Kollege, dass wir im Stadtrat Ingolstadt auch schon vorausschauend bereits im Herbst einen Antrag eingereicht haben, dass sich Ingolstadt als Modellregion bewerben soll. (Johannes Becher (GRÜNE): Hat er eine Mehrheit gekriegt?) Man stelle sich vor: Über den Antrag selbst wurde nicht abgestimmt, aber über die Verwaltungsvorlage, (Johannes Becher (GRÜNE): Genau!) und Ingolstadt wird sich als Modellregion für Oberbayern bewerben. (Beifall bei der AfD – Johannes Becher (GRÜNE): Ganz ohne die AfD wird Ingolstadt sich bewerben! Kein Mensch braucht diesen Antrag!) Die Modellregion Bürokratieabbau ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch Abbau von Bürokratie nur für die Verwaltung, so wie Sie es einmal ausgeführt haben, ist nicht ausreichend. Wir brauchen Abbau von Bürokratie für unsere Unternehmen. Ich habe es heute bereits ausgeführt, sei es das Lieferkettengesetz, seien es ESG-Vorgaben, sei es die Nachhaltigkeitsberichterstattung oder die Datenschutz-Grundverordnung, um nur ein paar Beispiele zu nennen. (Johannes Becher (GRÜNE): Das werden wir aber nicht in Bayern machen! – Zuruf: Europarecht!) Warum nehmen wir Ingolstadt für Oberbayern? – Ingolstadt eignet sich besonders gut, da es eine Stadt ist, in der es eine enge Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung, dem Hochschulstandort, dem Mittelstand und der Industrie gibt. Wenn hier ein kleiner Durchbruch geschieht, meine Damen und Herren, und wir in der Stadt erfolgreich sind, hat das Signalwirkung für ganz Bayern. Deshalb bitte ich um Zustimmung. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion der Kollege Martin Mittag. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Martin Mittag CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag ist im Wirtschaftsausschuss nicht nur schon behandelt, er ist zu Recht auch abgelehnt worden. Das verkennt die AfD aber immer, weil sie die Sachen immer wieder hochzieht, und das auch ohne großen Sinn; denn der Antrag fordert eine Lex Ingolstadt, die juristisch gar nicht in unserem Bereich liegt. Es betrifft Bundes- und EU-Recht, was der Kollege hier lösen möchte. Deswegen ist der Antrag zu Recht abzulehnen. Ich glaube, die Stadt Ingolstadt braucht die AfD nicht, um sich als Modellregion zu bewerben. Da bin ich mir ziemlich sicher. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Am Schluss geht es nur um eines, nämlich darum, vor Ort Augenwischerei betreiben und sagen zu können: Wir standen am Rednerpult im Landtag, und wegen unserer Rede ist Ingolstadt jetzt vielleicht Modellregion geworden. – Wie schon gesagt, dafür braucht es weder die Stadt noch den Bayerischen Landtag. Ich glaube, die Parlamentarier der demokratischen Gruppierungen hier wissen sehr wohl um ihre Städte und den Wirtschaftsstandort Bayern und werden diesen entsprechend unterstützen, auch ohne irgendwelche Bewerbungsreden der AfD, die auch noch rechtlich eher schwierig darzustellen sind. Ich will aber, weil ich noch sehr viel Zeit habe, vielleicht einmal zwei Sätze des Dankes loswerden, auch wenn jetzt die Kollegen der Opposition vielleicht kurz die Augenbrauen hochziehen. Nein, ich bedanke mich auch bei Ihnen. Und zwar möchte ich einmal denen Danke sagen, die Bürokratieabbau ernsthaft betreiben, gerade in dieser Periode. Stellvertretend nenne ich einmal die Kollegen Nussel und Vogel, die da die beiden Führungsköpfe sind. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich will aber auch den Oppositionsfraktionen ein Dankeschön sagen, weil ich höre, dass in der Enquete-Kommission besonders gut gearbeitet wird. Das weiß ich von Steffen Vogel; wir tauschen uns insgesamt zu dem Thema aus. Ich glaube, das ist der richtige Weg für Bayern, das sind nicht irgendwelche Anträge, die sich jemand heraussucht, um vor Ort vielleicht glänzen zu können. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Oskar Lipp für die AfD-Fraktion vor. Bitte schön.

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Oskar Lipp AfD

Geschätzter Herr Kollege Mittag, guten Abend! Erst einmal möchte ich sagen, Sie haben damals im Herbst im Ausschuss gesagt, dass das noch nicht entschieden werden kann, weil die Staatsregierung erst evaluieren, einschätzen, einordnen muss, welche Region wir dann auswählen. Jetzt eine Frage: Ist zwischenzeitlich schon etwas passiert? – Das wissen Sie als Mitglied einer Regierungsfraktion. Als solche haben Sie einen sehr guten Draht, wie wir oft von Ihnen im Ausschuss hören. Sie gehen in den Ministerien ein und aus. Das heißt, Sie haben bestimmt Informationen. Hat Ingolstadt irgendwie, sage ich einmal, gute Chancen, dass es für Oberbayern genommen wird, oder nicht? Dann die andere Frage: Sie haben gesagt, das liegt gar nicht in unserem Ermessen, weil es Bundesgesetz ist. Wir haben hier vor zwei Wochen das Bayerische Modellregionengesetz verabschiedet. Also ist es doch Landessache, würde ich jetzt einmal behaupten. Ich weiß nicht, ob Sie vor zwei Wochen hier im Plenum waren.

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Ludwig Hartmann

Bitte schön.

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Martin Mittag CSU

Sie beziehen sich in Ihrem Antrag auf viele Bundes- und Europagesetzthemen; das haben Sie heute den ganzen Abend gemacht. Erstens. Vielleicht nur eines zum Eingang in das Ministerium, raus oder rein. Schauen Sie einmal auf die Tür: Manchmal steht "Drücken" darauf, manchmal "Ziehen". Dann kommen auch Sie ins Ministerium und kriegen ebenfalls Antworten. Das einmal vorneweg. (Lachen bei der CSU) Zweitens. Wir hatten jetzt erst einmal die Erste Lesung zu dem Thema. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Michael Hofmann (CSU): So ist es! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sehr gut!) Ich habe Ihnen im Ausschuss schon gesagt, dass die Bewerbung am Schluss ganz normal ablaufen wird und sich die verschiedenen Regionen dann herauskristallisieren werden. Sich jetzt hierhinzustellen und zu sagen: Sagen Sie jetzt mal, ob Ingolstadt dabei ist! Sie müssen genauso wie alle anderen Kommunen und Städte in Bayern, die sich bewerben, warten, bis es das Ergebnis gibt. Das gilt auch für so schwache Anträge der AfD. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Johannes Becher für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Johannes Becher GRÜNE

Hohes Haus! Zu später Stunde ein lächerlicher Schaufensterantrag der AfD. Hat denn die Stadt Ingolstadt die AfD beauftragt, einen Antrag zu stellen? – Die Antwort ist: nein. Hilft der Antrag der AfD der Stadt Ingolstadt? – Die Antwort ist: nein. Hat denn die Stadt Ingolstadt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und des Stolzes, den die Kommunen haben, es nötig, von einer AfD-Fraktion hier vertreten zu werden? – Die Antwort ist: nein. Kann man mit bayerischen Modellregionen Bundes- und Europarecht aushebeln? – Der Blick in den Gesetzentwurf, sowohl den der Regierungsfraktionen wie den der Oppositionsfraktionen, würde erkennen lassen: nein. Wir sind alle an Recht und Gesetz gebunden. Wenn, dann geht es um bayerische Regelungen und Verordnungen. Hat also dieser Antrag im Kern irgendeinen Sinn außer Ihrer Social-Media-Vermarktung vor Ort? – Die Antwort ist: nein. Hat dieser Antrag Zustimmung verdient? – Die Antwort ist: nein. (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Kollege Markus Saller für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön.

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Markus Saller FREIE WÄHLER

Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mich wundert es ja wirklich, dass dieser Antrag überhaupt noch gestellt wurde. Ich meine, Sie sehen doch, dass wir gerade dabei sind, ein Gesetz über Modellregionen auf den Weg zu bringen. Sie wissen doch ganz genau, dass die Kommunen sich dort selbst bewerben können. Sollen wir jetzt für Ingolstadt ein Gesetz machen, als Nächstes für Rosenheim und dann für die nächste Stadt? – So wird das nicht funktionieren. Von daher, meine Damen und Herren, hat sich das doch völlig überholt. Dieser Antrag aus dem Herbst letzten Jahres ist ein reiner Schaufensterantrag. Ich kann nur eines bestätigen: Die Zusammenarbeit in der Enquete-Kommission ist wirklich großartig. Sehr geschätzter Kollege Mittag, auch der Koalitionspartner arbeitet hier sehr gut mit, und mit dem Kollegen Vogel arbeite ich ebenfalls sehr eng und konstruktiv zusammen. (Heiterkeit und Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) In diesem Sinne ist dieser Antrag abzulehnen. Bürokratie ist weiter von uns abzubauen. Wir geben da Vollgas für Bayern, und das Modellregionengesetz wird ein Erfolg werden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Nächster Redner ist Herr Kollege Florian von Brunn für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Florian von Brunn SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Damen und Herren! Es sind schon einige wesentliche Kritikpunkte zu diesem Antrag genannt worden, aber ich will das noch ausweiten. Ich habe den Eindruck, gerade wenn ich die anderen Anträge der AfD heute lese, dass die AfD im Grunde keinen bürokratiearmen, sondern einen rechtsfreien Raum schaffen will, weil sie sich heute schon auf krudeste neoliberale Theorien bezogen hat. Insofern kann das natürlich kein Modell für Bayern sein. Man muss auch ernsthaft die Frage stellen, warum gerade Ingolstadt? Wenn man einen solchen Prozess startet, muss man auch anderen Städten und Gemeinden die Möglichkeit geben, sich dafür zu bewerben. Ich habe den Eindruck, die AfD wittert eine Chance, weil es in Ingolstadt einen Strukturwandel und Probleme gibt, und will diese Krise ausschlachten, was ihrem Naturell entspricht. Hätten Sie einen positiven Ansatz, würden Sie dafür eintreten, dass die E-Ladestruktur in Bayern ausgebaut wird und wir Nachfrage für E-Autos schaffen. Ich weiß, Sie ziehen hier immer gegen E-Autos zu Felde, aber Mitglieder Ihrer Fraktion haben sich selbst E-Autos angeschafft, wie ich letztens lernen durfte. Also scheint dies auch nicht ganz ernsthaft zu sein. Dieser Antrag ist nicht geeignet. Wir brauchen hier ein viel besseres Verfahren. Es muss rechtssicher sein. Deswegen werden wir den Antrag ablehnen. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte anzeigen! – CSU, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir sind am Ende der Tagesordnung angekommen. Ich bedanke mich für die konstruktiven Beratungen und wünsche einen schönen Abend. (Schluss: 21:21 Uhr) Anlage zum Protokoll 19/73 Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, die der Abstimmung über die nicht einzeln zu beratenden Anträge zugrunde gelegt wurden (Tagesordnungspunkt 3) Es bedeuten: (E) einstimmige Zustimmungsempfehlung des Ausschusses (G) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Gegenstimmen (ENTH) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Enthaltungen oder Enthaltung einer Fraktion im Ausschuss (A) Ablehnungsempfehlung des Ausschusses oder Ablehnung einer Fraktion im Ausschuss (Z) Zustimmung einer Fraktion im Ausschuss 1. Antrag der Abgeordneten Christiane Feichtmeier, Arif Taşdelen, Holger Grießhammer u.a. SPD Waffenmechanikerinnen und Waffenmechaniker bei der bayerischen Polizei wertschätzen Drs. 19/9101, 19/10989 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 2. Antrag der Abgeordneten Arif Taşdelen, Christiane Feichtmeier, Holger Grießhammer u.a. SPD Konsequent gegen Rassismus, Gewalt und Antisemitismus bei Fußballspielen vorgehen! Drs. 19/9202, 19/10992 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/73 3. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Sanne Kurz u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten I: Support in herausfordernden Zeiten Drs. 19/9214, 19/11002 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z ENTH 4. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Sanne Kurz u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten II: Kooperation fürs Klima Drs. 19/9215, 19/11001 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 5. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Sanne Kurz u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kultur kann Klima! – Von der Bühne bis zum Backstage Kultur klimaneutral gestalten III: Innovationen im ländlichen Raum fördern und verstetigen Drs. 19/9216, 19/11000 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/73 6. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Mia Goller u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anpack-Pakt 2026 für bioregionale Landwirtschaft – gesetzliches Ziel aus dem Volksbegehren "Rettet die Bienen" endlich umsetzen Drs. 19/9334, 19/11082 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 7. Antrag der Abgeordneten Anna Rasehorn, Horst Arnold, Holger Grießhammer u.a. SPD Unterstützung der Bewerbung zur Anerkennung der Deutschen Schaustellerkultur als immaterielles Kulturerbe Drs. 19/9335, 19/10999 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 8. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Christian Zwanziger u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte in Bayern – Rechtslage, Sachstand und weiteres Vorgehen Drs. 19/9336, 19/10990 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 9. Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Dr. Andrea Behr u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Thomas Zöller u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Prävention und Therapie durch Ernährung I: Ernährung im Masterplan Prävention Drs. 19/9501, 19/11081 Der Antrag wird für erledigt erklärt. Protokoll 19/73 10. Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Dr. Andrea Behr u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Thomas Zöller u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Prävention und Therapie durch Ernährung II: Reform der Berufsgesetze für Ernährungstherapie Drs. 19/9502, 19/11083 (E) Über den Antrag wird gesondert beraten. 11. Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Dr. Andrea Behr u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Thomas Zöller u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Prävention und Therapie durch Ernährung III: Konzept für eine Teilakademisierung vorlegen Drs. 19/9503, 19/11084 (E) Über den Antrag wird gesondert beraten. 12. Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel, Dr. Andrea Behr u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Thomas Zöller u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Prävention und Therapie durch Ernährung IV: Mehr Ernährungstherapie auf Rezept Drs. 19/9504, 19/11086 (E) Über den Antrag wird gesondert beraten. 13. Antrag der Abgeordneten Sascha Schnürer, Thomas Huber, Prof. Dr. Winfried Bausback u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Tobias Beck u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Übergangsfrist bei der Konformitätsbewertung von Praxisverwaltungssystemen einführen Drs. 19/9505, 19/11087 (G) Votum des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z A A Protokoll 19/73 14. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Ulrike Müller u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Petra Högl, Tanja Schorer-Dremel, Leo Dietz u.a. CSU Anpassung der EU-Öko-Verordnung an Praxiserfordernisse Drs. 19/9507, 19/11104 (ENTH) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z ENTH Z Z 15. Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Barbara Becker, Maximilian Böltl u.a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Gewappnet sein! Unser Gesundheitssystem auf Fälle vorbereiten, die hoffentlich nie eintreten! Drs. 19/9511, 19/11088 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 16. Antrag der Abgeordneten Wolfgang Fackler, Tanja Schorer-Dremel, Martina Gießübel u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Heinisch u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Respekt für Veteranen und Kriegsversehrte – Invictus Games nach Bayern holen Drs. 19/9524, 19/10993 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/73 17. Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier u.a. und Fraktion (AfD) Bericht zur Bewerbung um die Olympischen Sommerspiele 2036 oder 2040 Drs. 19/9528, 19/10994 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 18. Antrag der Abgeordneten Gerd Mannes, Harald Meußgeier, Christin Gmelch und Fraktion (AfD) Ernährungsleitlinien nach US-Vorbild: Zucker und hochverarbeitete Produkte reduzieren, protein- und nährstoffdichte Kost stärken – sowie verbindliche Kantinenstandards für staatliche Einrichtungen Drs. 19/9596, 19/11085 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 19. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Heinisch u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Klaus Holetschek, Holger Dremel, Martin Stock u.a. CSU Finale Dahoam 6.0: Für eine Ausrichtung des Endspiels der UEFA Champions League 2028 in München Drs. 19/9611, 19/10995 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/73 20. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Ulrike Müller u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Petra Högl, Tanja Schorer-Dremel, Leo Dietz u.a. CSU GAP 2028: Sachverständigenanhörung auf Basis der Ergebnisse von April 2025 Drs. 19/9669, 19/11105 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 21. Antrag der Abgeordneten Klaus Holetschek, Holger Dremel, Martin Stock u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Heinisch u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Fachgespräch zur Olympiabewerbung der Landeshauptstadt München für die Olympischen und Paralympischen Spiele ab dem Jahr 2036 Drs. 19/10036, 19/11078 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z

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