Anton Rittel
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Viele Familien kennen diese Situation: Die Schule endet mittags, und die Arbeit dauert bis abends. Dann stellt sich jeden Tag die gleiche Frage: Wie organisiere ich die Betreuung meines Kindes mit Verwandten, Bekannten, mit Opa oder Oma? Deshalb ist für uns klar: Ganztagsbetreuung ist kein Luxus, sondern eine notwendige Voraussetzung dafür, dass Familie und Beruf funktionieren. Ein wichtiger Punkt ist die Planung. Eltern sollen bis zum 30. April angeben, ob und in welchem Umfang sie die Betreuung brauchen. Das gibt den Kommunen den nötigen Vorlauf. Sie können Plätze schaffen, Personal organisieren und ein Angebot aufbauen. Gleichzeitig bleibt das System bewusst flexibel, wenn sich etwas ändert, zum Beispiel bei einem Umzug. Dann sind auch spätere Anmeldungen noch möglich. Ein zweiter Punkt sind die Ferien. Der Anspruch gilt grundsätzlich das ganze Jahr mit bis zu 20 Schließtagen. Das ist bewusst so geregelt; denn die Realität ist: Der gesetzliche Mindesturlaub bei Vollzeit liegt bei 20 Tagen, in vielen Arbeits- oder Tarifverträgen sind oft bis zu 30 Tage inbegriffen. Kinder haben aber rund zwölf Wochen Ferien im Jahr. Diese Lücke muss geschlossen werden, und genau dafür brauchen wir eine verlässliche Betreuung auch in den Ferien. Der Rechtsanspruch kann auf unterschiedliche Weise erfüllt werden: durch Ganztagsschulen, durch Horte, durch Mittagsbetreuung oder durch Kombinationen daraus. Deshalb setzen wir auf flexible Lösungen. Kombieinrichtungen sind ein guter Weg. Sie verbinden Schule und Betreuung, nutzen bestehende Strukturen und erleichtern den Alltag für Familien. Ein weiterer Punkt ist die Schulaufsicht bei Ferienangeboten. Es wird intensiv diskutiert. Wir sagen klar: Es ist keine unnötige Bürokratie. Sie schafft Klarheit, Sicherheit und Qualität. Wenn ein Angebot ähnlich organisiert ist wie die Schule, dann ist eine Aufsicht sinnvoll. Wichtig bleibt aber: Die Verantwortung für die Organisation liegt bei den Kommunen. Dadurch können sie individuell entscheiden. Ein ganz zentraler Punkt ist der Kinderschutz. Alle, die mit Kindern arbeiten, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, und es braucht klare Schutzkonzepte. Hier geht es um Vertrauen und um die Sicherheit unserer Kinder, die uns besonders wichtig ist. Zur Finanzierung gilt: Der Bund stellt Mittel bereit, und Bayern gibt sie vollständig den Kommunen weiter. Das ist wichtig; denn dort findet die Umsetzung statt. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz bringt mehr Planungssicherheit für Familien, mehr Verlässlichkeit für Kinder, klare Rahmenbedingungen für Kommunen und Träger, und es hat auch eine klare wirtschaftliche Bedeutung. Wenn Eltern arbeiten können, weil ihre Kinder gut betreut sind, dann stärkt das auch unseren Arbeitsmarkt. Wir FREIE WÄHLER stehen für pragmatische, umsetzbare Lösungen. Genau das liefert das Gesetz. Deshalb bitten wir um Zustimmung. Zu diesen zwei Anträgen von den GRÜNEN sage ich: Die inklusive Ausgestaltung des Rechtsanspruchs ist im Bundesgesetz schon geregelt, und auf den Änderungsantrag betreffend den Kinderschutz gehen wir auch ein, weil sich das mit dem Gesetz schon erledigt hat. Danke, die Änderungsanträge lehnen wir ab. Unserem Gesetzentwurf stimmen wir zu. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
