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Kristan Freiherr von Waldenfels

CSU 24.03.2026 Sitzungen 19/73

Herr Vizepräsident, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist im internationalen Wettbewerb, im Wettbewerb zum Beispiel mit China, unser größtes Gut? – Das ist die Freiheit: die unternehmerische Freiheit, die Freiheit eines jeden Einzelnen, die Kreativität, die aus der Freiheit erwächst, die uns nach vorne bringt, und die Freiheit in unserem gesellschaftlichen Zusammenleben. Diese Freiheit – unser womöglich höchstes Gut – gilt es zu verteidigen. Wir müssen uns auch immer ehrlich machen, dass wir denen gegenüber, die diese Freiheit mit Füßen treten, die sie nicht akzeptieren, nicht tolerant sind, dass wir uns nicht vor der Freiheit verstecken, sondern Angriffen auch staatlich – und jeder im Einzelnen – hart entgegentreten. Insofern will ich auch ausdrücklich sagen: Ein Kopftuch bei Mädchen unter 14 Jahren – bei Minderjährigen, die noch gar nicht religionsmündig sind – ist Sexualisierung. Das ist Unterdrückung der Frau, und das steht all dem, wofür Frauen und Männer – vor allem Frauen – in der Frauenbewegung gekämpft haben, und den Rechten, die errungen wurden, die Teil des Grundgesetzes sind, deutlich entgegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich denke, wir können als Freistaat Bayern feststellen: Es gibt kein Bundesland, das sich so vehement im Kampf gegen Extremismus einsetzt. 2017 wurde die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus an der Staatsanwaltschaft München gegründet. Allein im nächsten Jahr werden 200 weitere Polizistinnen und Polizisten zusätzlich ihren Dienst beginnen. Seit 2019 wurden 335 zusätzliche Stellen in der Justiz geschaffen. Insofern sehen wir hier einen Freistaat, der nicht davor zurückschreckt, dem Extremismus in jeder Form – ob von links oder von rechts, und auch dem religiösen Extremismus, der politisch wird und sich dann auch gegen die Grundrechte der Frauen stellt – entgegenzutreten. Deswegen können wir aber zugleich sagen: Wir – ich habe in der letzten Woche dazu mit dem Kultusministerium gesprochen – bekommen aus den Staatlichen Schulämtern die Rückmeldung, in Bayern sind etwa 11 % der Schülerinnen unter 14 Jahren muslimisch. Das sind etwa 54.000. Das ist eine ganze Menge. Wir haben kaum solche Fälle von Mädchen unter 14 Jahren, die in der Schule ein Kopftuch tragen. Frau Storm, nicht verwunderlich ist es deswegen auch, dass Sie gerade nicht bayerische, sondern deutsche Zahlen genannt haben. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Ich sage auch ganz ausdrücklich: Wenn wir Probleme, wie wir sie aus anderen Teilen Deutschlands hören, in Bayern sehen sollten, müssen wir uns vorbehalten, auch ein solches Kopftuchverbot auszusprechen. Aber: Verbote sind immer die letzte Wahl. Die sind eigentlich ein Eingeständnis, dass etwas nicht stimmt, nicht funktioniert. Unser Augenmerk muss darauf liegen, dass Mädchen unter 14 Jahren in der Schule gar nicht erst ein Kopftuch tragen, indem wir dem Islam Auftrieb geben, der auf dem Boden des Grundgesetzes stattfindet, zum Beispiel in der Form des Islamunterrichts, zum Beispiel in der Form der eingeforderten Integration; indem wir dort, wo das nicht stattfindet, wenn Neue kommen, diese dann abschieben. Wir sehen derzeit auch, dass es funktioniert in der Form, dass wir solche Fälle, in denen Mädchen unter 14 Jahren Kopftuch tragen, in Bayern bis dato, wenn, dann nur in wenigen Einzelfällen registrieren können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Insofern das Gebot dieser Stunde: Ich plädiere auf Ablehnung dieses Antrags. Wir haben die Situation genau im Blick, sind im Austausch mit den Schulämtern und werden an anderer Stelle dafür sorgen, dass es überhaupt gar nicht erst zu so einem Verbot kommen muss, dass unsere freie, liberale Gesellschaft die bleibt, die sie ist, ohne dass wir Verbote aussprechen müssen. Das muss unser Ziel sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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