Horst Arnold
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ernsthaft jetzt? Ist das das Problem, das Sie zu lösen glauben, indem Sie ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren aussprechen und damit möglicherweise die Schullandschaft befrieden wollen? – Ich glaube nicht. Ihr Problem ist, dass Sie behaupten, die Schule sei da, Freiheiten zu schützen. Aber diese Freiheiten, die Sie schützen wollen, verkennen Sie, weil wir nämlich Grundrechte haben, Bekenntnisfreiheit. Da ist ganz klar, dass wir ein Elternrecht haben. Wenn die Eltern sagen, du setzt ein Kopftuch auf oder ziehst einen Handschuh an, dann ist das leider Gottes das Elternrecht. Wollen Sie das in dem Zusammenhang verbieten? Das Grundgesetz wird auch in dem Zusammenhang bemüht, Bundesverfassungsgericht. In der Tat ist es nämlich so, dass in Nordrhein-Westfalen ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen ausgesprochen worden ist. Da sind die natürlich krachend gescheitert, weil man schon mal überlegen muss, welche sachlichen Gründe denn überhaupt notwendig sind, um in solche Grundrechte einzugreifen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2015 eindeutig gesagt: entweder eine mindestens konkrete Gefährdung des Schulfriedens oder die Gefährdung der Neutralität des Staates. Jetzt frage ich Sie mal: Sie spekulieren, ob das Kopftuch grundsätzlich ein Zeichen der Unterdrückung ist. Wir wissen auch, dass das teilweise überhaupt nicht geboten ist. Manche tragen das aus modischen Gründen. Das interessiert mich aber auch nicht. Der Schulfrieden ist doch nicht durch ein Kopftuch gefährdet. Es ist auch nicht so, dass die Neutralität des Staates dadurch in Gefahr steht, dass Kinder im Unterricht Kopftuch tragen. In diesem Zusammenhang muss ich Ihnen sagen: Nichts gelernt, auch nichts begreifen wollen, aber rabulistisch die Freiheit von Menschen schützen wollen, indem Sie die Freiheiten beschneiden. Das ist einfach billig und schäbig. Da gehen wir nicht mit. (Beifall bei der SPD)
