Oskar Atzinger
Geehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Duo cum faciunt idem, non est idem. (Zurufe: Oh!) Wenn zwei das Gleiche tun, so ist es nicht dasselbe. Die Debatte um den Islamunterricht an bayerischen Schulen ist spätestens seit Einführung des Wahlpflichtfachs Islamischer Unterricht zum Schuljahr 2021/2022 ein kontroverses Thema in Politik, Bildung und Gesellschaft. Während Befürworter argumentieren, dass er zur Integration muslimischer Schüler beiträgt und Radikalisierung vorbeugen kann, gab es hiergegen aber bereits im Zuge der Einführung des Islamischen Unterrichts erhebliche Bedenken. Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass der Islamische Unterricht in Bayern nicht den gleichen Status wie katholischer oder evangelischer Religionsunterricht hat, da es keine einheitlich anerkannte islamische Religionsgemeinschaft als Kooperationspartner gibt. Sowohl unser Grundgesetz als auch die Bayerische Verfassung sehen Religionsunterricht nur in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften vor. Das ist für den Islam in Deutschland nicht möglich, da es bei uns keine islamische Organisation gibt, die für sich in Anspruch nehmen kann, einen derartigen Unterricht für alle Muslime oder auch nur für eine Mehrheit der Muslime zu gestalten. Aus diesem Grund muss der Islamische Unterricht auch als besonderer Ethikunterricht ausgestaltet werden, (Zuruf) der versucht, wesentliche Werte aus einer islamischen Perspektive zu vermitteln. (Michael Hofmann (CSU): Sind nur am Lesen? Das können wir doch auch!) Aufgrund mangelnder Legitimation durch islamische Organisationen findet er jedoch keine Anerkennung in den Augen praktizierender Moslems. Aus rein schulinterner Sicht ist zu konstatieren, dass es derzeit zu wenig staatlich geprüfte Lehrer für den Islamunterricht gibt, was zu einem dauerhaften Provisorium für dieses Wahlpflichtfach führt. Inhaltlich scheut der Islamische Unterricht in seinen Lehrplänen leider auch die Fragen zu Geschlechtergerechtigkeit (Abgeordneter Michael Hofmann (CSU) zeigt den Gesetzentwurf – Michael Hofmann (CSU): Super!) und zum interreligiösen Dialog. Insoweit muss zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass der als Ethikunterricht ausgestaltete Islamische Unterricht seinem Anspruch, (Unruhe) ein integratives Element zu sein, nicht gerecht wird. (Michael Hofmann (CSU): Sie brauchen das nicht einfach abzulesen! Wir können lesen! Dann können wir uns das sparen!) Kann man hier einmal Ruhe haben? (Zuruf: Sehr gerne!) – Nicht jeder hat das gelesen. Deshalb muss ich das noch einmal für alle sagen. (Michael Hofmann (CSU): Herzlichen Glückwunsch!) Der weitere Ausbau des Islamischen Unterrichts würde Ressourcen erfordern, die besser in die allgemeine Bildung investiert werden könnten, zum Beispiel in die Verbesserung der Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen oder etwa in die gezielte Sprachförderung. Darüber hinaus erscheint es uns wesentlich sinnvoller, eine Integration von islamischen Schülern über eine allgemeine Vermittlung von westlich-humanistischen Werten im Ethikunterricht anzustreben, statt westliche Werte aus islamischer Sicht neu zu interpretieren. Der Zweck der beabsichtigten Gesetzesänderung ist es, das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen an aktuelle verfassungsrechtliche, gesellschaftliche und administrative Entwicklungen anzupassen. Die Gesetzesänderung berücksichtigt zudem die Evaluierungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Nur sehr wenige bayerische Schüler optieren derzeit für diesen Unterricht. Somit empfiehlt sich aus Sicht der AfD eine ersatzlose Streichung des Islamischen Unterrichts an bayerischen Schulen. Artikel 137 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung lautet: "Für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ist ein Unterricht über die allgemein anerkannten Grundsätze der Sittlichkeit einzurichten." Unsere Verfassung möchte also einen Ethikunterricht, der die allgemeinen Grundsätze unseres westlichen Wertesystems vermittelt, und nicht eine islamische Form davon. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
