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Jürgen Eberwein

CSU 24.03.2026 Sitzungen 19/73

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden über die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, und zwar heute nicht im realen Raum, sondern im Netz. Das ist ganz entscheidend. Die Straftaten sind in Bayern dank der guten Arbeit von Polizei und Justiz zurückgegangen. Wir haben auch im Netz einen leichten Rückgang, sind aber mit 42.000 Straftaten im Netz nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau, und wir haben ganz sicher eine sehr hohe Dunkelziffer. Wir haben ganz breite Erscheinungsformen: Hatespeech, Fake Shops, den Aufruf zu Straftaten, Hetze, Mobbing, Extremismus usw. usf. Die bayerische Polizei, meine Damen und Herren, spielt eine zentrale Rolle im Kampf gegen Cyberkriminalität, angefangen von der Prävention über Ermittlungen bis hin zur Zusammenarbeit mit anderen Stellen, und zwar im In- und Ausland, zwischenzeitlich weltweit. Dafür wurden flächendeckend Cybercrime-Kommissariate und spezialisierte Stellen beim LKA und bei den Kriminaldienststellen eingerichtet, im Übrigen auch bei der Justiz. Inzwischen arbeiten Hunderte von speziell geschulten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und vor allem auch IT-Forensiker in den Kriminaldienststellen. Ich war selbst vor meiner Tätigkeit hier im Landtag Kommissariatsleiter eines hochprofessionellen Analysekommissariats bei einer Kriminaldienststelle mit einem Mix aus Polizisten und Informatikern. Zudem gibt es zahlreiche Präventionsangebote der Polizei, die ich jetzt im Einzelnen nicht aufzählen möchte. Wir sind also personell und auch technisch, Herr Kollege von Brunn, bei der bayerischen Polizei sehr gut aufgestellt. Auch die KI zieht bei der Polizei ein. Hier sind wir auf einem guten Weg. Es gibt noch keine sehr guten Tools, um zum Beispiel KI-Modelle zu erkennen, aber diese werden sukzessive eingerichtet. Meine Damen und Herren, unsere Polizei und die Justiz brauchen dafür auch das rechtliche Handwerkszeug. Wie wir gerade gehört haben, brauchen wir dringend eine gesetzliche Regelung zur Strafbarkeit von Identitätsdiebstahl und Deepfakes. Bayern hat das nochmals mit Nachdruck verfolgt. Das haben wir nun schon mehrfach gehört. Es wurde auch schon entsprechend angesprochen. Die Ermittler brauchen auch Zugriff auf Daten von Plattformen wie X oder des Betreibers Meta. Hier ist die EU gefordert, aber auch hier sind wir auf einem entsprechenden Weg. Der entscheidende Ansatzpunkt, um Täter im Netz identifizieren zu können, ist die Speicherung von Kommunikationsdaten, also IP-Adressen; denn hinter fast jeder Onlinestraftat steht zunächst nur eine IP-Adresse. Ohne Zuordnung bleibt diese anonym. Es kann nicht sein, dass die deutschen Ermittlungsbehörden von ausländischen Diensten und Behörden oder Institutionen wie dem FBI oder der amerikanischen NCMEC gerade im abscheulichen Bereich der Kinderpornografie regelmäßig Tausende Datensätze erhalten und wir in vielen Fällen nur mit den Schultern zucken können, weil wir die IP-Adressen nicht mehr zuordnen können. Gleiches gilt für schwere OK und die Kommunikation bei terroristischen Anschlägen. Dürfen wir diese digitalen Spuren nicht sichern, weil sie von den Providern nicht gespeichert werden, nehmen wir bewusst in Kauf, dass Täter unentdeckt bleiben. Insbesondere die GRÜNEN haben durch ihre Blockaden und das Schüren absurder Ängste den Täterschutz über viele Jahre erst ermöglicht. Dies ist aus meiner Sicht unfassbar. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Deshalb müssen in Berlin jetzt endlich die rechtlichen Voraussetzungen für eine Speicher- und Herausgabepflicht für Provider geschaffen werden. Hier ist, meine Damen und Herren, auch Frau Hubig von der SPD gefragt. Aus unserer Sicht brauchen wir eine Speicherfrist von mindestens sechs Monaten, damit die Daten entsprechend abgerufen werden können. (Florian von Brunn (SPD): Drei Monate reichen!) Aus meiner Sicht brauchen wir auch die Klarnamenpflicht, die schon mehrfach angesprochen worden ist. Täter haben kein Recht auf Identität und anonymen Schutz. Eine Klarnamenpflicht kann die Kommunikation zivilisieren und Straftäter identifizieren. Datenschutz ist wichtig, darf aber kein Täterschutz sein und den Staat nicht handlungsunfähig machen. Hier geht es, meine Damen und Herren, nicht um Massenüberwachung, wie es insbesondere von links oft kolportiert wird. Es geht um die gezielte rechtsstaatliche, kontrollierte Sicherung und Auswertung von Daten, die im Ernstfall schwere und abscheuliche Straftaten aufklären können. Datenschutz ja, aber der Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie von Kindern wiegt schwerer, meine Damen und Herren. Die Zahlen zeigen es. Der Handlungsbedarf ist real und dringend. Cybercrime ist eine Gefahr. Der Staat muss Schritt halten und handeln. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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