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Björn Jungbauer

CSU 24.03.2026 Sitzungen 19/73

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen heute den bundesrechtlichen Rechtsanspruch auf ganztägliche Bildung und Betreuung im Grundschulalter in bayerisches Landesrecht um. Der Bund hat entschieden; wir sorgen dafür, dass dieser Anspruch in Bayern vor Ort praxisnah erfüllt werden kann. Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt der Anspruch schrittweise in Kraft. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt er dann für alle Grundschulkinder. Anspruchsgegner sind die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der örtlichen Jugendhilfe. Die konkrete Ausgestaltung bleibt bewusst bei den Kommunen und Trägern vor Ort, mit der bewährten Vielfalt von Horten, Mittagsbetreuungen, kooperativen Ganztagsangeboten und auch den schulischen Formen. Alle Beteiligten wissen: Das wird ein Kraftakt. Die Gesellschaft erwartet mehr Ganztagsangebote. Ein Betreuungsanspruch heißt aber nicht automatisch, dass jede Familie jeden Tag sofort einen Platz braucht. Wir brauchen Maß und Ziel zwischen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dem Vorhalten von Ganztagesplätzen und vor allem auch einer verantwortbaren Finanzierung. Das alles darf in meinen Augen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es ist auch klar, dass uns die adäquate und praktikable Ausgestaltung des Rechtsanspruchs noch lange beschäftigen wird, so wie er uns lieb und teuer ist. Daran setzt der Gesetzentwurf an: Planbarkeit und Entlastung der Kommunen. Wir führen die Informationsobliegenheit der Eltern ein: Bis 30. April eines jeden Jahres ist zu melden, wie der Bedarf für das kommende Schuljahr ist. Das schafft Planungssicherheit für Räume, Personal und Finanzierung. Spätere Anmeldungen bleiben natürlich in begründeten Fällen möglich, und die Kommunen behalten ihre Gestaltungsspielräume. Wir nutzen die bundesrechtlichen Spielräume für Suspendierung des Anspruchs bis zu vier Wochen. Wir begrenzen auf 20 Schließtage in den Ferien. Die konkreten Festlegungen bleiben kommunale Aufgabe. So verbinden wir Familienfreundlichkeit mit organisatorischer Machbarkeit. Die Verordnungsermächtigung zur Weitergabe der Bundesmittel wird dafür sorgen, dass die Betriebskostenmittel flexibel, verursachergerecht und möglichst bürokratiearm an die Träger weitergegeben werden können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wichtig ist uns eine Klarstellung der Schulaufsicht und die Stärkung bewährter Angebote. Die Ferienangebote können auf Antrag der Träger der staatlichen Schulaufsicht unterstellt werden. Das ist kein Automatismus, das ist keine zusätzliche Aufgabe für Lehrkräfte. Das ist eine Beschränkung auf schulaufsichtlich bekannte Räume. Damit reduzieren wir Missverständnisse und auch den Verwaltungsaufwand. Bestehende Ferienangebote können natürlich auch ohne Schulaufsicht fortgeführt werden. Das Modell der Kombieinrichtungen im kooperativen Ganztag wird im BayKiBiG gesetzlich verankert und wie ein Hort gefördert. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Schritt. Die Mindestbesuchszeiten werden flexibilisiert. Die zweijährige Wartefrist entfällt. Schul- und Hortzeiten können von Beginn an zusammengerechnet werden. Die Förderung passen wir dem tatsächlichen Buchungsumfang an. Das wird von Kommunen, Trägern und auch von Verbänden ausdrücklich begrüßt. Nun zu den Änderungsanträgen. Die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN und der SPD wollen die Inklusionsanforderungen mit zusätzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit, zu Personal, Beförderung und finanziellen Ausgleichsansprüchen deutlich ausweiten. Inklusion ist aber bereits jetzt umfassend bundes- und vor allem landesrechtlich geregelt. Weitere Detailvorgaben im AGSG und im BayKiBiG wären aus unserer Sicht systemwidrig und würden damit auch konnexitätsrelevante Mehrbelastungen ohne einen erkennbaren zusätzlichen Nutzen auslösen. Eine gesetzliche Pflicht zu Gewaltschutzkonzepten in Mittagsbetreuungen und Ferienangeboten geht über die schulischen Standards hinaus. Schutzkonzepte werden bereits empfohlen und fachlich begleitet. Die zusätzliche Pflicht würde vor allem eines erreichen: Sie würde Bürokratie schaffen. Es ist auch wichtig, hier noch einmal klarzustellen, dass Lehrkräfte eben nicht für die Ferienangebote zuständig sind. Das ist ganz wichtig, und ich denke, dass sich das schon allein aus der Gesetzesbegründung ergibt. Insgesamt müssen wir feststellen, dass die Verbände in der Anhörung eine grundsätzliche Zustimmung zu landesrechtlichen Präzisierungen gegeben haben. Wir als CSU-Landtagsfraktion haben, auch weil uns dieses Thema sehr wichtig ist, mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit Trägern, mit der Freien Wohlfahrtspflege und mit den Kommunen kürzlich ein zweites Werkstattgespräch zum Ganztag durchgeführt. Die zentrale Botschaft ist klar: Wir müssen kooperieren und koordinieren. Wir müssen interkommunal kooperieren, insbesondere bei der Ferienbetreuung. Nicht jede Kommune muss das Rad neu erfinden, nicht jede Kommune muss den Weg hier allein beschreiten. Ich glaube, die Möglichkeiten, die es hier zur interkommunalen Zusammenarbeit gibt, sind großartig, sind eine Chance. Die Kommunen werden es schaffen, dass wir bei der Ferienbetreuung flächendeckend nicht nur die Pflichtplätze, sondern auch weiterhin andere Angebote anbieten können. Wichtig ist, dass wir als Freistaat im engen Schulterschluss mit Spitzenverbänden, Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, aber natürlich auch den Kommunen koordinieren. Auch hier gibt es die Chance, Synergien zu nutzen, gute Modelle zu verbreiten und überall im Freistaat dann eben die Best-Practice-Beispiele einzuführen. Der Freistaat schafft mit diesem Gesetz den notwendigen Rahmen, damit Kommunen, Träger, Freie Wohlfahrtspflege und Schulen gemeinsam pragmatische Lösungen entwickeln können. Es wird ein Kraftakt, wie ich es vorhin gesagt habe, aber er ist machbar, wenn wir weiterhin miteinander kooperieren und das Ganze auch koordinieren. Ich möchte an dieser Stelle einmal unserer Ministerin Uli Scharf danken. Ich danke dir und deinem Haus, aber natürlich auch dem Kultusministerium. Ich glaube, dieser Kraftakt, den wir hier beim Ganztagsausbau stemmen, ist nur möglich, weil unsere beiden Ministerinnen in engem Schulterschluss gemeinsam mit den Kommunen, gemeinsam mit den Sachaufwandsträgern, gemeinsam mit den Trägern vorangehen. Am Ende des Tages kommt es darauf an, dass wir einen guten Ganztag haben, dass wir verlässliche Betreuungssituationen für die Familien, aber auch Betreuungssituationen, die bezahlbar sind, schaffen können. Ich glaube, das wird auch der Kern der Gerechtigkeit und am Ende des Tages auch der Notwendigkeit sein. Es bringt keiner Familie etwas, wenn wir sagen, wir haben tolle Plätze, aber die Woche kostet 500 Euro. Dieses Angebot würde am Bedarf vorbeigehen. Von daher ist es ganz wichtig, dass wir mit Augenmaß vorgehen, dass wir zielgerichtet vorgehen, dass wir nicht übers Ziel hinausschießen und dass wir vor allem auch diesen Weg gemeinsam weiter beschreiten. Es ist klar: Der Startschuss zum 1. August ist nur ein Beginn. Dieses Thema wird uns weiter beschäftigen. Dieses Thema wollen wir weiterhin kraftvoll gestalten, weil es am Ende des Tages eben wichtig ist, dass unsere Eltern, dass die Kinder gute Betreuungssituationen haben und dass wir Familie und Beruf gut verbinden können. Von daher bitte ich alle, dem Gesetzentwurf der Staatsregierung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen in den endberatenden Ausschüssen zuzustimmen und die vorliegenden Änderungsanträge abzulehnen. – Ich sage herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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