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Ramona Storm

AfD 24.03.2026 Sitzungen 19/73

Sie haben über die Freiheit der Eltern gesprochen. – Bestimmen zu können, ob ihr Kind ein Kopftuch aufsetzt, ist ja die freie Meinungsäußerung. Wie sieht es denn aus, wenn Eltern verklagt werden, weil sie ihre Kinder nicht in den Sexualkundeunterricht schicken wollen? Da gilt dann keine Meinungsfreiheit und kein Schutz der Eltern für ihre Kinder. Leider kommt es bei uns vor, dass Eltern verklagt werden, wenn sie ihre Kinder nicht zum Unterricht schicken.

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