Christian Zwanziger
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wiederhole es aus der Ersten Lesung: Endlich reden wir über ein Ganztagsgesetz. – Ich würde mir wünschen, wir würden über so etwas wie ein Ganztagsgarantiegesetz, das wir gefordert haben, reden. Wir wollen, dass ein guter Ganztagsausbau und die Ganztagsbildung in den Mittelpunkt gerückt werden. Stattdessen hat das Parlament hier einen Gesetzestext beraten, und obwohl zwei Ausschüsse, und dann noch der Verfassungsausschuss, das beraten haben, gibt es von Ihnen keinerlei Änderungsvorschläge an dem Gesetz. Ich glaube, Ihnen allen würden Maßnahmen einfallen, wie man die gute Ganztagsbetreuung in Bayern praxisnäher, besser für die Träger, besser für die Eltern, besser für die Schülerinnen und Schüler machen könnte, und hätte mir gewünscht, dass dieses Gesetz noch ein paar Verbesserungen bekommt. Deswegen gab es auch unsere Änderungsanträge. Aber was bedeutet denn das jetzt? – Es wird immer der bayerische Baukasten beschworen, die Wahlfreiheit. Nur haben wir in der Praxis folgende Situation: Nehmen wir einmal eine Straße mit ein paar schulpflichtigen Nachbarskindern, die dann ab Herbst einen Rechtsanspruch haben. In der Praxis bedeutet das, das erste Schulkind hat einen Platz im gebundenen Ganztag bekommen: rhythmisiertes Angebot, Hausaufgaben gibt es nicht, Zusatzangebote sind für die Eltern dann im Zweifel kostenfrei, alles ist sozusagen aus einer Hand. Das Nachbarskind hat dann vielleicht in einer erweiterten Mittagsbetreuung einen Platz bekommen, weil das das Angebot war, das noch verfügbar war. Da ist dann unklar: Wie kommt es da hin? Wie kommt es da weg, wenn es blöd läuft? Da ist unklar, wie alles andere vor Ort geregelt ist. Es gibt vielleicht manchmal pädagogische Herausforderungen, die in Bayern unterschiedlich gut bewältigt werden können. Das dritte Nachbarskind hat einen Hortplatz – egal, ob die Eltern den Platz zahlen können –, auch das ist rechtsanspruchserfüllend. Alle diese Formen sind rechtsanspruchserfüllend, so, wie das Gesetz gestrickt ist. Ich finde, das verkennt die Tatsache, dass wir ein gutes Angebot für alle Kinder in Bayern schaffen müssen, statt die Wahlfreiheit als ein so hohes Gut herauszustellen, wenn es eigentlich nur eine Wahlunfreiheit für die Eltern und die betroffenen Kinder ist. Dann haben wir noch gar nicht den Viertklässler – vielleicht das Geschwisterkind des Erstklässlers, Herr Rittel – dabei, das vielleicht drei Jahre lang ein Ganztagsangebot genutzt hat und jetzt aus den Zwängen, weil wir in Bayern weiterhin 100.000 Plätze in der Ganztagsbetreuung zu wenig haben, vielleicht, wenn es blöd läuft, sein Ganztagsangebot in der vierten Klasse verliert, damit der Rechtsanspruch, der aufwachsend greift, für den Erstklässler erfüllt werden kann. Das ist doch keine Situation, die uns glücklich machen kann. Das ist doch keine Situation, mit der wir zufrieden sein können. Wir müssen doch auch eine gute Finanzierung der Ganztagsbetreuung erwirken, und das sehe ich mit diesem Gesetz nicht gegeben. Ja, es wird jetzt endlich einmal etwas auf bayerischer Ebene konkretisiert; aber für einen Rechtsanspruch, der schon so lange beschlossen ist, haben wir uns, haben Sie sich bis auf die letzten Meter Zeit gelassen. Ich kann nicht sagen, dass es daran liegt, dass es nicht auch Fraktionen hier im Parlament gegeben hat, die das immer und immer wieder angesprochen haben. Das finde ich schade, dass Sie auf den letzten Metern so ein Stückwerk liefern. (Beifall bei den GRÜNEN) Sie haben jetzt gesagt, dass Sie unsere Anträge ablehnen, weil alles schon geregelt ist. Das werden wir im Herbst ja sehen. Ich bin gespannt, ob Kinder mit Inklusionsbedarf auch Plätze bekommen. Ich bin mir hundertprozentig sicher: Wir werden uns über dieses Gesetz, über den guten Ganztag unterhalten müssen; denn einen guten Ganztag in Bayern in der Fläche für alle Kinder werden wir so, wie das Gesetz gestrickt ist, nicht bekommen. Die Inklusion ist weiterhin ein Problem. Bei der Frage des Gewaltschutzes – das ist ja ein Ort, wo Kinder geschützt sein sollen – gibt es die Diskussion: Regelt der Querverweis im Bundesrecht das schon oder nicht? Auch da gibt es genug Stimmen von Verbandsseite, wie man das besser regeln könnte. Es gibt auch keine Regelungen, wie der Mehraufwand für die Schulaufsicht, die sicherstellen soll, dass die Ferienangebote entsprechenden Qualitätsstandards genügen, abgebildet ist. Auch das ist im Gesetz nicht drin. Unter dem Strich muss ich sagen: Ich hätte mir nicht so ein Stückwerk gewünscht. Ich hätte mir viel früheres Handeln gewünscht. Ich würde mir jetzt vor allem endlich einen gescheiten Ausbau von gutem Ganztag in Bayern wünschen, nicht ein Lob des Elternwillens, wenn wir doch alle aus unserem Alltag wissen, wie viele Eltern händeringend Ganztagsplätze suchen, händeringend versuchen, ein gutes Angebot für das Kind zu finden, ein gutes Angebot, das sich auch logistisch umsetzen lässt mit Hinkommen und Abholen. Davon sind wir mit dem Gesetz meilenweit entfernt. Von daher Enthaltung, weil das Gesetz ein paar sinnvolle Regelungen trifft, die überfällig sind. Aber Zustimmung für dieses Stückwerk geht nicht, deswegen auch heute Enthaltung. (Beifall bei den GRÜNEN)
