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Markus Rinderspacher

SPD 24.03.2026 Sitzungen 19/73

Verehrter Herr Präsident, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über religiöse Bildung in Bayern sprechen, sprechen wir nicht nur über ein Schulfach. Wir sprechen über Grundrechte, über Gleichbehandlung, über das Selbstverständnis unserer demokratischen Gesellschaft. Religiöse Bildung hat in Bayern und Deutschland einen festen verfassungsrechtlichen Platz. Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes bestimmt klar: Religiöse Bildung ist ein ordentliches Lehrfach, im Zweifelsfall auch an öffentlichen Schulen. Auch die Bayerische Verfassung bestätigt dies ausdrücklich: Religiöse Bildung ist integraler Bestandteil des Bildungswesens und wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der betreffenden Religionsgemeinschaft erteilt. Das bedeutet, der Staat erkennt Religion als Teil der Lebenswirklichkeit vieler Menschen an und schützt zugleich die Freiheit, sich zu einer Religion zu bekennen oder eben auch nicht. Ein Verbot von religiöser Bildung würde gegen mehrere grundlegende Prinzipien verstoßen: Erstens gegen die Religionsfreiheit. Das Grundgesetz verlangt staatliche Neutralität und Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften. Zweitens gegen den Gleichheitssatz. Der Staat darf keine Religion bevorzugen oder benachteiligen. Drittens widerspricht ein Verbot dem Bildungsauftrag der Schule. Schule soll die Realität der Gesellschaft abbilden. Diese ist religiös vielfältig in Bayern. Gerade deshalb betonen Fachleute, dass religiöse Bildung helfen kann, die Pluralität mit in die Schule hineinzunehmen. Im Übrigen bestätigt die Rechtsprechung diese Linie. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nämlich die Klage der AfD gegen die Einführung eines Islamunterrichts ausdrücklich abgeschmettert. All die Fragen, die hier aufgeworfen wurden, ob dieser Unterricht auch mit dem Grundgesetz oder der Bayerischen Verfassung in Einklang stünde, sind längst beantwortet. Ihre Klage ist dramatisch gescheitert; denn sie wurde abgeschmettert. Die spezifischen Regelungen zum Islamunterricht in Bayern sind eindeutig. Es wurde ein Weg gewählt, der sowohl die rechtlichen Vorgaben als auch die gesellschaftliche Realität berücksichtigt. Der Islamunterricht wurde 2021 als Wahlpflichtfach eingeführt, und er wird als Alternative zum Ethikunterricht angeboten, insbesondere für Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens. Der Unterricht erfolgt in deutscher Sprache und durch staatlich ausgebildete Lehrkräfte. Inhalte umfassen religiöse Grundlagen, Feste, Werte, interreligiöses Verständnis, und gleichzeitig bleibt die staatliche Aufsicht gewahrt, während religiöse Inhalte respektiert werden. Diese Konstruktion verbindet Neutralität mit Religionsfreiheit – ein typisches Merkmal des deutschen Verfassungsmodells. Die religiöse Bildung entfaltet wichtige positive Effekte. Es wird die Integration gestärkt, indem muslimischen Schülerinnen und Schülern das Gefühl gegeben wird, anerkannt zu sein. Dieser Unterricht fördert die Identitätsbildung, ohne sie in Parallelstrukturen zu drängen. Er vermittelt Werte des Grundgesetzes und schafft Orientierung. Er trägt zur Prävention von Extremismus bei, indem religiöse Bildung nicht unkontrollierten Einflüssen überlassen wird. (Beifall bei der SPD) Vor allem aber schafft dieser Unterricht Dialog, und wenn Schülerinnen und Schüler lernen, ihre eigene Religion zu verstehen und andere zu respektieren, entsteht echte Toleranz. Deshalb ist dieser Unterricht in Bayern kein Sonderweg, sondern Ausdruck unserer Verfassung. Er steht für Gleichberechtigung, für Integration, für Respekt, für Vielfalt und für eine Gesellschaft, die niemanden ausschließt. (Beifall bei der SPD)

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