Tobias Reiß
Für die Staatsregierung hat sich Herr Staatsminister Georg Eisenreich zu Wort gemeldet. Herr Staatsminister, bitte. Staatsminister Georg Eisenreich (Justiz): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, Menschen auch in der digitalen Welt bestmöglich zu schützen. Die digitale Welt bietet tolle Chancen. Diese werden aber immer auch von Kriminellen als Erste genutzt. Deshalb ist das Thema Cybercrime eine sehr große Herausforderung unserer Zeit. Die Möglichkeiten, mit Künstlicher Intelligenz Straftaten zu begehen, insbesondere durch Deepfakes, geben dem Thema eine neue Aktualität. Immer mehr Menschen werden Opfer von Deepfakes oder Identitätsmissbrauch. Deepfakes werden beispielsweise für Betrugsversuche, Mobbing, Stalking, als Rachepornos oder zur Manipulation der öffentlichen Meinung eingesetzt. Immer mehr Frauen und Mädchen werden Opfer von Deepfakes. Ich will klar sagen: Wer strafbare Deepfakes einsetzt, ist nicht nur ein Krimineller, sondern auch ein erbärmlicher Feigling. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Daneben haben wir ein Thema, das uns schon länger bewegt, strafbare Hate Speech. Diese ist ebenfalls ein großes Problem, aber heute nicht das Kernthema. Ich beschäftige mich als Justizminister schon lange mit diesen Phänomenen der digitalen Welt, weil wir in verschiedenen Versionen sehen, wie diese Möglichkeiten genutzt werden. Inzwischen reden alle über Deepfakes. Das finde ich gut. Ich rede aber seit fünf Jahren über Deepfakes – seit fünf Jahren. Zu dieser Zeit hat es nur wenige bis kaum jemanden gegeben, der sich mit diesem Thema beschäftigt hat. Ich habe bereits im Jahr 2021 auf der Justizministerkonferenz auf die Gefahren von Deepfakes hingewiesen und das Bundesjustizministerium gebeten, strafrechtlichen Handlungsbedarf zu prüfen. Das war im Jahr 2021. Warum? – Das geltende Recht ist unklar. Es ist unübersichtlich. Es ist lückenhaft. Nachdem sich nichts bewegt hat, haben wir in Bayern im Justizministerium einen eigenen Gesetzentwurf entwickelt. Diesen habe ich vor zwei Jahren in den Bundesrat eingebracht. Er ist vor zwei Jahren beschlossen worden. Darin ist ein speziell auf Deepfakes zugeschnittener Straftatbestand enthalten, der für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschungen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vorsieht. In schwerwiegenden Fällen, beispielsweise im Falle von pornografischen Deepfakes, wurde gefordert, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu ermöglichen. Das ist auch der Strafrahmen für Körperverletzungen. Das hat einen Grund. Deepfakes haben ein ähnlich hohes Schadenspotenzial wie Körperverletzungen. Ich kann den Satz, der vorhin genannt worden ist, nur unterstreichen: Digitale Gewalt ist reale Gewalt. Deswegen haben wir diesen Strafrahmen von fünf Jahren gefordert. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir sollten auf keinen Fall Opfer gegeneinander ausspielen. Das finde ich wirklich unfassbar schäbig. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Jede Straftat, egal ob digital oder real, ist eine zu viel. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch jedes Opfer, egal ob von digitaler oder realer Gewalt, ist eines zu viel. Ich habe den Gesetzentwurf eingebracht. Der Bundesrat hat ihn beschlossen. Er liegt seit dem Jahr 2024 der Bundesregierung vor. Die damalige Ampel-Regierung ist untätig geblieben und hat behauptet, dass die bestehenden Regelungen ausreichen. Damals hatte ich kein Verständnis dafür, ich habe es auch heute nicht. Das gehört auch dazu. Schließlich kam das Ende der Ampel-Regierung. Wir haben diesen Gesetzentwurf im Jahr 2025 wieder in den Bundesrat eingebracht. Er wurde wieder unverändert beschlossen und liegt jetzt dem Bundesgesetzgeber vor. Ich bin sehr zuversichtlich, dass sich etwas bewegt. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist vereinbart, das Cyberstrafrecht zu reformieren und Strafbarkeitslücken zu schließen, inklusive Deepfakes. Wir warten auf den angekündigten Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums – endlich. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass sich etwas bewegt. Zu den neuen Phänomenen digitaler Gewalt gehört auch der Identitätsmissbrauch. Der spielt oft auch mit rein. Dabei geht es um den unbefugten Gebrauch fremder Identitätsdaten. Problematisch ist, dass unglaublich viele Daten und Informationen im Netz frei zugänglich sind. Damit wächst die Gefahr, dass diese Daten für Identitätsmissbrauch genutzt werden. Hat man eine solche Identität einmal gekapert, kann man den Ruf einer Person ruinieren. Man kann finanzielle Schäden verursachen, aber auch Angst und Unsicherheit herbeiführen, insbesondere dann, wenn man diese Identität nutzt, um sexuell bezogene Inhalte zu verbreiten. Auch an dieser Stelle fehlt ein zielgenauer und effektiver Schutz vor den Folgen des Identitätsmissbrauchs. Unser Strafrecht ist nicht auf der Höhe der Zeit. Im vergangenen Herbst habe ich den strafrechtlichen Schutz vor Identitätsmissbrauch zum Gegenstand der Justizministerkonferenz gemacht und vorgeschlagen, ergänzend zu den bisherigen Straftatbeständen die Lücke zu schließen. Der Antrag wurde einstimmig beschlossen und liegt jetzt sowohl dem Bundesjustizministerium als auch dem Bundestag vor. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert. Das Strafrecht alleine reicht nicht aus. Dort müssen wir Lücken schließen. Wir brauchen daneben auch schlagkräftige Ermittlungsstrukturen. Die haben wir in Bayern bei der Justiz und bei der Polizei. Wir haben Ansprechpartner für Cybercrime bei allen Staatsanwaltschaften in Bayern. Für die herausgehobenen und komplexen Fälle haben wir auch die Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg. Das ist eine wirklich sehr erfahrene Spezialstaatsanwaltschaft. Die gleichen Strukturen haben wir auch bei der Polizei mit entsprechenden Ansprechpartnern und Spezialisten. Das ist vorhin erwähnt worden. Das heißt, wir sind hier in Bayern, was die Strukturen betrifft, wirklich gut aufgestellt. Wir haben insbesondere bei den Ermittlungswerkzeugen noch Bedarf. Liebe Petra Guttenberger, deswegen freue ich mich, dass du darauf hingewiesen hast. Zu den wichtigsten Befugnissen gehört die Verkehrsdatenspeicherung, die politisch über Jahre von der SPD und den GRÜNEN behindert und verhindert worden ist. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Das muss man in aller Klarheit sagen. Das ist eine der wichtigsten Befugnisse, die wir brauchen, um auch wirklich effektive Strafverfolgung betreiben zu können. Ich freue mich, dass die neue Bundesregierung dieses Thema im Koalitionsvertrag verankert hat und es inzwischen auch schon einen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums gibt, immerhin mit diesen drei Monaten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dass der Deutsche Bundestag diese Lücke schließt und diese Befugnisse Realität werden lässt – spät genug, aber immerhin. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir brauchen für diese Cyberdelikte aber auch andere Befugnisse. Das ist doch klar. Für Straftaten im digitalen Raum brauchen wir auch ausreichende digitale Befugnisse für unsere Ermittler. Dazu zählen Serverüberwachungen und Onlinedurchsuchungen. Wahrscheinlich werden wir wieder so lange kämpfen müssen wie bei der Verkehrsdatenspeicherung. Es geht auch um digitale Tools. Was das Erkennen von Deepfakes betrifft, bewegt sich momentan viel. Es gibt viele, die Tools entwickeln bzw. erproben. Ich bin zuversichtlich, dass insbesondere bei der Polizei auch relativ bald moderne Tools eingesetzt werden können. Das ist das Thema Strukturen und Befugnisse. Jetzt kommen wir noch zu den Plattformbetreibern. Ich bin dankbar, dass das viele Kolleginnen und Kollegen heute angesprochen haben. Neben der Strafverfolgung geht es auch um die Prävention. An dieser Stelle sind die Plattformbetreiber gefordert. Sie werden ihrer Verantwortung nicht ausreichend gerecht. Das muss man in aller Klarheit sagen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Die Plattformbetreiber verdienen einen Haufen Geld, unglaublich viel Geld. Aber es geht nicht, dass sie Gewinne in Milliardenhöhe privatisieren, aber die Probleme für Demokratie, Rechtsstaat und die Menschen bei uns sozialisiert werden. Das ist nicht in Ordnung. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Ich erwarte, dass die Betreiber ihre Bemühungen im Vorgehen gegen digitale Gewalt verstärken. Es ist nicht so, dass sie nichts machen. Es ist auch sehr unterschiedlich, wie die Plattformbetreiber agieren. Aber es ist insgesamt zu wenig. Sie werden ihrer Verantwortung noch nicht ausreichend gerecht. Leider ist die Regulierung in diesem Bereich nicht so, wie wir sie uns vorstellen. Das ist gar nicht so leicht. Wir hatten das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Das war gut. Dann kam der DSA. Das war ein Fortschritt; denn wir haben jetzt eine europaweit einheitliche Regelung. Aber im Verhältnis zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz haben wir auch Rückschritte. Es fehlen klare und vor allem fristgebundene Löschpflichten. Die Anforderungen an die Plattformbetreiber reichen nicht aus. Wir haben keine klaren und vor allem fristgebundenen Löschfristen. Dazu müsste aber der DSA auf europäischer Ebene geändert werden. Im nationalen Recht gibt es auch noch Möglichkeiten. Das sind nicht mehr so viele, weil der DSA wenig Raum lässt. Die Lücken, die bestehen, sollte man auf jeden Fall nutzen. Insgesamt gibt es noch viel zu tun. Wir in Bayern, sowohl das Justizministerium als auch die Polizei und das Innenministerium, sind wirklich ganz nah dran. Wir sind seit vielen Jahren an diesem Thema dran. Das war zu einem Zeitpunkt, zu dem noch keiner über diese Themen geredet hat. Wir haben viele wirklich gute Initiativen gestartet. Deswegen erwarte ich, dass der Bundesgesetzgeber jetzt nachzieht und die Lücken endlich schließt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
