Petra Guttenberger
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der digitale Raum darf kein rechtsfreier Raum sein. Er ist kein rechtsfreier Raum, und er soll es auch niemals werden. Täglich werden Menschen Opfer digitaler Gewalt, oft mit verheerenden Folgen für ihr persönliches und für ihr berufliches Leben. Ich finde es wirklich schäbig, wenn die AfD hier diese Problematik bagatellisiert. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Ich finde es auch schäbig, wenn man hier den Eindruck vermittelt, dass man im digitalen Raum gegen sexualisierte Gewalt vorginge, im realen Raum aber nicht. Auch das ist schäbig. Es herrscht hier das Legalitätsprinzip. Jeder Polizeibeamte, jede Polizeibeamtin, jede Staatsanwältin, jeder Staatsanwalt ermittelt, wenn es einen Vergewaltigungsvorwurf gibt. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Es tut mir leid, dass ich das erst richtigstellen musste; aber so etwas lasse ich hier im Bayerischen Landtag nicht stehen. (Beifall bei Abgeordneten der CSU – Johannes Becher (GRÜNE): Man muss auch die Selbstverständlichkeiten erklären! Das ist so! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ja, richtig!) Und doch gibt es – auch, wenn wir sagen, es darf kein rechtsfreier Raum werden – Schutzlücken. Es gibt gesetzliche Schutzlücken, die wir dringend schließen müssen. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert. Warum sind Deepfakes gefährlich? – Sie führen zu Desinformation. Sie führen zu Rufschädigungen, wenn Menschen in Kontexte hineinmontiert werden, die mit ihrem realen Leben nichts zu tun haben. Letztendlich wird Betrug Vorschub geleistet, und das führt zu einem Vertrauensverlust, weil der Bürger gar nicht mehr weiß: Was ist denn jetzt echt, und was ist, sozusagen, Fake? Schauen wir uns einmal das Phänomen des Identitätsmissbrauchs an. Im Strafgesetzbuch fehlt bislang eine zielgenaue und effektive Regelung, die vor den Folgen des Identitätsmissbrauchs schützt. Während es beim Identitätsdiebstahl Regelungen gibt, gibt es hier in der sehr vielgestaltigen Form allenfalls in einzelnen Teilaspekten eine Regelung. Der Kern des Unrechts – nämlich: ich übernehme eine fremde Identität – ist dort bislang in keiner Weise unter Strafe gestellt. Jede spezielle Vorschrift, die – in dem Fall hier – das Strafrecht verbessert, ist wichtig. Die Frau Kollegin Schorer-Dremel hat bereits darauf hingewiesen: Die CSU hat reagiert, indem sie am 7. November 2025 in der Justizministerkonferenz einen entsprechenden Antrag eingebracht hat, der dann auch einstimmig beschlossen wurde, und es ist richtig, dass die Bundesjustizministerin jetzt einen entsprechenden Gesetzesentwurf erarbeiten will, der den Identitätsmissbrauch unter Strafe stellt. Dieses Ergebnis liegt leider noch nicht vor, dieser Entwurf auch nicht. Jetzt noch eine Anmerkung zu meiner geschätzten Vorrednerin und zu meinem geschätzten Vorredner. Wir täten uns in der Strafverfolgung wesentlich leichter, wenn Sie endlich Ihren nicht nachvollziehbaren Widerstand gegen das Speichern der IP-Adressen aufgeben würden. (Beifall bei der CSU) Auch bei den Deepfakes gibt es bislang keine besondere strafrechtliche Regelung. Während es bei Kindern und im jugendpornografischen Bereich hier bereits Regelungen gibt, sind die erwachsenen Opfer derzeit vom Recht allein auf sich gestellt. Auch hier sind wir als Bayern bereits vorstellig geworden. Leider ist der Gesetzentwurf von 2024 dann der Diskontinuität verfallen, das heißt, es gibt ihn nicht mehr. Aber im Juni letzten Jahres wurde er erneut eingereicht. Wir wünschen uns, dass wir hier Tempo machen, um ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das vor digitaler Gewalt schützt. Wir wünschen uns aber auch, dass sich dieses Gesetz dann mit Leben erfüllen kann. Dazu ist die Speicherung der IP-Adressen aus unserer Sicht unerlässlich. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
