Martin Brunnhuber
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren, jetzt beraten wir also einen Gesetzentwurf der AfD zum Islamunterricht. Das Thema letzter Woche war mir fast lieber; denn es ging um inhaltslose, leere, braune Flaschen. Heute geht es aber um den Islam. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Diesen Gesetzentwurf braucht wirklich überhaupt niemand, weil der Islamunterricht an bayerischen Schulen ein Erfolgsmodell ist. Warum er ein Erfolgsmodell ist, werde ich Ihnen gleich sagen. Die Definition des Unterrichts scheint als Entgegnung genau auf die Rede von Herrn Atzinger abgestimmt zu sein: Es handelt sich um keinen Religionsunterricht. Sie haben von Religionsunterricht gesprochen. Das ist einfach nicht richtig. Es handelt sich dagegen um ein staatlich verantwortetes islamkundliches Angebot und mehr nicht. Dieses staatlich verantwortete Angebot, das den Kindern zur Wahl steht, hat mehrere Absichten: Die erste Absicht ist, dass in religionswissenschaftlicher Weise das Verständnis für den Islam insofern gelehrt werden soll, als man Integration möglich macht. Dabei handelt es sich nicht um eine Interpretation aus christlich-abendländischer Sicht. Das ist wichtig und entscheidend. Es handelt sich um ein zusätzliches Angebot für die muslimischstämmigen Kinder, die bei uns im Land leben und die alle bayerische Schülerinnen und Schüler sind, meine Damen und Herren. Bayern bietet den muslimischstämmigen Schülerinnen und Schülern mit diesem Unterricht eine zusätzliche Möglichkeit der Integration. Die Rückmeldungen aus den Schulen zeigen: Die Schülerinnen und Schüler, die den islamischen Unterricht genießen, haben eine Heimat an unseren bayerischen Schulen gefunden. Sie lernen respektvollen Umgang, sie lernen Partizipation, und sie lernen auf dieser Basis das gemeinschaftliche Zusammenleben. Sie gehen nicht in den Untergrund, wie Sie es vermuten. Warum nicht viele Schülerinnen und Schüler diesen Unterricht in Anspruch nehmen, kann ich Ihnen sagen: Es gibt Wahlfreiheit. Einem muslimischstämmigen Schüler steht es frei, evangelischen oder katholischen Religionsunterricht oder den Ethikunterricht zu besuchen. Er muss nicht zwingend am islamischen Unterricht teilnehmen. Zum Schluss meiner Ausführungen will ich noch ein bisschen Substanz in die Diskussion bringen, die vorher gefehlt hat: Wir haben im Schuljahr 2025/2026 insgesamt 412 Schulen, die dieses Unterrichtsangebot unterbreiten, und es gibt 23.100 Schüler, die daran teilnehmen. Diese Schüler profitieren alle davon. Wir sollten nicht daran rütteln. Dieser Gesetzentwurf zeigt: Es soll irgendetwas geregelt werden, das gar keiner Regelung bedarf. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
