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Tobias Reiß

24.03.2026 Sitzungen 19/73

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, darf ich noch drei Umbesetzungen im Vorstand der Fraktion der FREIEN WÄHLER bekannt geben: Neue stellvertretende Fraktionsvorsitzende sind der Kollege Dr. Martin Brunnhuber anstelle des Kollegen Wolfgang Hauber, der Kollege Bernhard Heinisch anstelle des Kollegen Nikolaus Kraus sowie der Kollege Felix Freiherr von Zobel anstelle der Kollegin Jutta Widmann. Ich wünsche Ihnen allen in Ihrem neuen Tätigkeitsfeld alles Gute. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Abstimmung über Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage) Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die endgültige Abstimmliste. (Siehe Anlage) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der endgültigen Abstimmliste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 a auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuordnung der Bayerischen Ehrenzeichen infolge der strategischen Neuausrichtung der Bundeswehr (Drs. 19/11035) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann das Wort. Herr Staatsminister, bitte schön. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Staatsregierung bringe ich heute den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Bayerischen Ehrenzeichen ein. Wir hatten im Jahr 2021 auf Initiative des Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder das Auslandseinsatz-Ehrenzeichen eingeführt, also das Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten für Verdienste im Auslandseinsatz, das seither 185 Mal verliehen wurde, und zwar an 160 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Das sind ungefähr 84 %. Die anderen waren Polizistinnen und Polizisten sowie andere, die diese Ehrung für besondere Verdienste in Auslandseinsätzen zu Recht verliehen bekommen haben. Was wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf zur Neuordnung der Bayerischen Ehrenzeichen vorlegen, ist eine Weiterentwicklung dieses Ehrenzeichens für den Auslandseinsatz; und zwar eine Weiterentwicklung hin zum Ehrenzeichen für Verdienste um Frieden und Verteidigung. Wie der Name sagt, soll dieses weiterentwickelte Ehrenzeichen künftig friedensfördernde und friedenssichernde Maßnahmen im In- und Ausland würdigen; und zwar im gesamten Bereich militärischer und nicht militärischer Verteidigung, darunter insbesondere Leistungen zur Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung. Wir schaffen damit eine Auszeichnungsmöglichkeit für Soldaten und Polizisten im friedensbezogenen Auslandseinsatz sowie auch für Zivilisten, die sich zum Beispiel im Bereich der Forschung oder im Bereich der Förderung des Rückhalts in der Bevölkerung um die Streitkräfte verdient gemacht haben. Warum machen wir das alles überhaupt? – Die Antwort ist: wegen der Zeitenwende. Denn die Zeitenwende hat, wie Sie alle wissen, den Auftrag der Bundeswehr grundlegend verändert, nämlich weg von der reinen Einsatzarmee hin zur – wie es früher schon war – Bündnis- und Landesverteidigung. Das heißt aber auch, dass künftig dieser Fokus auf Einsatz im Ausland, aufgrund von UNO-Mandat, aufgrund von EU- oder NATO-Mandat oder aufgrund anderer Mandate, seltener sein wird. Parallel dazu werden die Verdienste um die Landesverteidigung rein faktisch durch den verstärkten Einsatz von Soldatinnen und Soldaten mehr werden. Die könnten wir aber dann nicht würdigen, sondern nur die Auslandseinsätze. Das wäre angesichts der neuen Herausforderungen, des verstärkten Engagements für die Bündnis- und Landesverteidigung schwer nachvollziehbar. Das ist der Grund, warum wir das jetzt weiterentwickeln, warum wir dieses Ehrenzeichen entsprechend anpassen. Deshalb haben wir diesen Entwurf dem Landtag vorgelegt, nachdem wir ihn auch mit den Verbänden diskutiert haben. Die Verbändeanhörung war äußerst positiv. Das Operative Führungskommando der Bundeswehr begrüßt den Gesetzentwurf. Das Bundesverteidigungsministerium befürwortet ihn ebenfalls. Der Bundeswehrverband lobt das Gesetz als zeitgemäße und überzeugende Weiterentwicklung. Auch das Technische Hilfswerk begrüßt die Neuausrichtung des Ehrenzeichens, und auch die Johanniter-Unfall-Hilfe begrüßt insbesondere die Möglichkeit der Verleihung des Ehrenzeichens für Feuerwehr und Hilfsorganisationen an hauptamtliche Helfer; denn dort wird in Zukunft das andere Ehrenzeichen zum Einsatz kommen, wenn sich im humanitären Auslandseinsatz freiwillige Feuerwehrdienstleistende oder Dienstleistende in Rettungsorganisationen besondere Verdienste erwerben. Es ist also alles abgedeckt, und die einschlägigen Verbände haben das auch anerkannt, weshalb ich sagen kann: Wir haben eine zeitgemäße Weiterentwicklung dieses Ehrenzeichens. Wir haben es mit den Verbänden abgesprochen, die das auch gut finden. Deshalb werbe ich jetzt dafür, dass auch das Hohe Haus im Ausschuss und später dann im Plenum dieses Vorhaben gut findet und unterstützt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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