Elena Roon
Sehr geehrtes Präsidium, werte Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf wurde versucht, mehrere Probleme zu lösen. Erstens, die Sicherstellung der Planbarkeit. Natürlich wird es immer wieder Eltern geben, die die Anmeldefrist bis spätestens 30. April als zu kurz empfinden. Ich denke aber, in diesen Fällen werden sich individuelle Lösungen in den Kommunen eröffnen. Planbarkeit ist wichtig, nachvollziehbar und deshalb auch richtig. Die Schließzeiten in den Schulferien auf 20 Tage zu begrenzen, könnte für den einen oder anderen Träger zum Problem werden. Uns wären 30 Tage lieber gewesen. Zweitens werden mit diesem Gesetz die Mindestbesuchszeiten flexibilisiert. Die bisherige 20-Stunden-Vorgabe in den ersten beiden Betriebsjahren entfällt. Wenn das tatsächlich für mehr Flexibilität sorgt, dann ist es okay, dann ist es in Ordnung. Drittens, der wichtigste Punkt: die Ferienangebote. Nach den Vorgaben des Bundes können Ferienangebote nur dann anerkannt werden, wenn sie entweder von Trägern mit Betriebserlaubnis oder unter staatlicher Aufsicht durchgeführt werden. Das heißt, es musste ein Weg gefunden werden, die Angebote überhaupt rechtssicher zu organisieren; deshalb die Schulaufsicht. Die Staatsregierung betont, dass Lehrkräfte dadurch nicht verpflichtet werden, selbst Ferienangebote zu übernehmen. – So weit der Entwurf. Gerade bei der Ferienbetreuung ist der Versuch nachvollziehbar, über Schulaufsichten einen rechtlich sauberen Rahmen zu schaffen. Aber genau in diesem Punkt beginnen unsere Bedenken; denn etwas kann auf dem Papier nachvollziehbar sein und trotzdem in der Praxis nicht funktionieren. Ein Rechtsrahmen allein schafft noch kein Personal, keine Räume und erst recht keine verlässlichen Ferienangebote. Er beantwortet auch nicht die entscheidende Frage: Was passiert eigentlich, wenn in den Ferien vor Ort kein ausreichendes Angebot zustande kommt? Genau hier bleibt der Gesetzentwurf aus unserer Sicht zu vage. Wer trägt am Ende die Verantwortung? Wir kritisieren am schärfsten die Frage: Warum kommt das Gesetz erst jetzt? Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist seit Jahren bekannt. Es war die Regierung, die den Rechtsanspruch eingeführt hat. Die Sorgen der Kommunen liegen seit Langem auf dem Tisch. Die Ferien stehen quasi kurz vor der Tür, und die Regierungsfraktionen hier im Hohen Haus fragen tatsächlich erst Ende Januar beim Ministerium nach, ob die Jugendarbeit als rechtsanspruchserfüllende Maßnahme für die Ferienbetreuung zugelassen ist. Hier wurde wahrscheinlich einfach schlecht gearbeitet, und das muss man auch so klar benennen. Ebenfalls nicht beantwortet wurde die am Ende wichtigste Frage, nämlich die nach der Qualität. In der Debatte entsteht immer wieder der Eindruck, als gehe es bei der Ganztagsbetreuung vor allem um Organisation, Zuständigkeit und Verwaltungsabläufe. Die Ganztagsbetreuung ist aber weit mehr als eine bloße Unterbringung. Wenn Kinder einen so großen Teil ihres Tages in Betreuung verbringen, dann braucht es auch ein Angebot, das ihrem Alter und ihren Bedürfnissen gerecht wird. Es braucht Zeit für Spiel, Bewegung, soziale Erfahrungen, Rückzug und Förderung. Genau deshalb verurteilen wir die Haltung, dass die Ferienbetreuung nicht denselben pädagogischen Ansprüchen genügen müsse. Das halten wir für den falschen Weg. Wenn der Staat einen Rechtsanspruch schafft, dann trägt er auch, bitte schön, die Verantwortung für die Qualität – wenn nicht rechtlich, dann doch politisch und moralisch. Hinzu kommt: Die Kommunen stehen heute schon unter massivem finanziellen und personellen Druck. Es reicht nicht, immer nur auf die eigenen Wirkungskreise der Kommunen zu verweisen. Unser Eindruck ist: Dieser Gesetzentwurf schafft vor allem Verwaltungssicherheit, lässt aber bei Qualität, Finanzierung und praktischer Umsetzbarkeit zu viele Fragen offen, und am Ende drohen wieder die Kinder die Leidtragenden oder gar die Verlierer dieser Politik zu sein. Deshalb enthalten wir uns. (Beifall bei der AfD)
