Andreas Winhart
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Finanzminister, herzlichen Glückwunsch, dass Sie ein Thema für diese Regierungserklärung gefunden haben: Zehn Jahre Behördenverlagerung quer durch Bayern. Das ist ein, wie ich denke, gelungenes Ablenkungsmanöver bezüglich der schlechten Kommunalwahlergebnisse – eine vermeintliche Positivmeldung, mit der man sich wieder als diejenigen darstellt, die sich im ländlichen Raum stark positionieren. Das, was wir heute hier gehört haben, ist aber – ehrlich gesagt – vielleicht noch ein bisschen dem Wahlkampf geschuldet. Die Kooperationspartner in den Kommunen warten natürlich darauf, vielleicht noch mit der einen oder anderen Behörde beglückt zu werden. Hier steht im Raum, dass die Behördenverlagerung für rund 230.000 Beamte und 150.000 Angestellte im Freistaat Bayern auch bedeutet, dass unter Umständen nicht jeder mit einer Stelle glücklich gemacht werden kann, die jetzt zufälligerweise in irgendeinem neuen Amt oder in einer neuen Behörde entsteht, sondern – nein – der eine oder andere musste umziehen bzw. musste – wenn auch nicht angeordnet – auf jeden Fall seinen Wohnsitz verlagern. Wir dürfen nicht vergessen: Gerade auch unsere Beamten sind diejenigen, auf die die Gehaltserhöhung erst im Herbst wartet. Das ist auch eine Sache, die vielleicht in dem Zusammenhang einmal erwähnenswert ist. Meine Damen und Herren, die Behördenverlagerung mag auf den einen oder anderen in der freien Wirtschaft ein bisschen wie aus der Zeit gefallen wirken. Wer einmal in der freien Wirtschaft gearbeitet hat, weiß: Homeoffice und flexible Arbeitszeiten, auch Mobilität haben dort längst Einzug erhalten. Deswegen verstehe ich nicht ganz, warum man sich herablässt, der bayerischen Wirtschaft eine Heimatstrategie ans Herz zu legen, wo Unternehmer ohnehin aus eigenem Antrieb heraus den günstigsten Standort für sich suchen. Das, was wir von staatlicher Seite dazu beitragen können, sind entsprechende Flächen. Wir können dazu beitragen, dass entsprechend ausgewiesen wird, dass leichter ausgewiesen wird, dass Bürokratie abgebaut wird, und das andere sind natürlich niedrigere Gewerbesteuern, die gerade für die Unternehmen besonders wichtig sind. Da muss man ganz klar sagen: So klamm, wie unsere Kommunen sind, ist da aber auch kein Spielraum mehr. Von daher wird dieser Aufruf einer Heimatstrategie für die bayerische Wirtschaft verpuffen. Wir haben da bessere Konzepte, beispielsweise mit unserem "Kimm-Hoam"-Programm, mit dem wir Fachkräfte zurückholen, mit dem wir attraktive steuerliche Umgebungen für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber schaffen werden. Deshalb ist unsere Strategie für eine Wirtschaft, die nach Hause kommt, für eine Wirtschaft, die sich zu Hause fühlt, die deutlich bessere, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Behördenverlagerung ist eine tolle Sache, wenn alle diejenigen, die dort ihre Einkommensteuer entrichten, konsumieren bzw., etwas davon haben. Meine Damen und Herren, machen wir uns aber nichts vor: Insgesamt müssen wir von der Verwaltung herunter. Wir brauchen weniger Verwaltung, wir brauchen weniger Bürokratie, wir brauchen weniger Ämter, wir brauchen einen schlankeren Staat, der sein Geld deutlich effizienter einsetzt. (Beifall bei der AfD – Walter Nussel (CSU): Dann brauchen wir weniger Anträge von euch!) Sie haben angesprochen, dass es durchaus möglich ist, dass ein Landratsamt an mehreren Standorten ist. Ihre CSU-Kollegen in Rosenheim machen genau das Gegenteil: Für 30 Millionen Euro wird das Landratsamt in Rosenheim aufgestockt. Damit haben wir das Kommunale hier auch ausgesprochen. Sie reden hier mit netten Worten von mehreren Standorten. Ihre Kollegen draußen machen genau das Gegenteil, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Also beschäftigen wir uns jetzt mit der Erfolgsbilanz, wenn man es so nennen kann, einer Behördenverlagerung. Ich möchte es gar nicht bestreiten: Der Ausgangspunkt ist durchaus richtig. Die Idee, staatliche Arbeitsplätze nicht nur in München und in großen Zentren zu bündeln, sondern sie in die Regionen zu bringen, kann im Einzelfall durchaus sinnvoll und wertvoll sein. Qualifizierte und sichere Arbeitsplätze können Regionen stärken. Die Staatsregierung begründet die Behördenverlagerung als Instrument aktiver Strukturpolitik im Rahmen der Heimatstrategie. Aber genau das wollen wir uns mal genauer anschauen: Wir reden nicht darüber, ob Regionalisierung denkbar oder sinnvoll sein kann. Wir reden darüber, ob die Staatsregierung hier wirklich schon eine Erfolgsbilanz vorgelegt hat. Dazu lautet unsere Antwort klar: Nein. Dafür ist diese Vorlage zu selbstzufrieden und an den entscheidenden Stellen zu ungenau; denn ein begonnenes Projekt ist noch kein bewiesener Erfolg. Eine Behörde an einem neuen Standort ist noch kein Nachweis dafür, dass sie dort dauerhaft tragfähig, personell stabil und organisatorisch überzeugend arbeitet. Ein politisch gut klingender Standortbeschluss ist noch kein Beleg dafür, dass Aufwand, Nutzen und die Priorität am Ende wirklich zusammenpassen. Die erste Stufe war von Anfang an auf viele Jahre angelegt. Das Konzept der Regionalisierung von Verwaltung sah die Verlagerung von 64 Behörden und staatlichen Einrichtungen bis 2025 vor. Wer von Erfolg spricht, muss nämlich mehr liefern als Vollzugsmeldungen. Er muss sagen, was das Ganze gebracht hat, was es gekostet hat, wo es Reibungsverluste gab und warum genau dieses Projekt in der Priorität richtig war. Genau an diesem Punkt wird die Sache für die Staatsregierung nämlich dünn. Die Staatsregierung hat in einer schriftlichen Antwort selbst erklärt, dass grundsätzlich keine Angaben zu Gesamtkosten der Behördenverlagerungen erfolgen können. Gleichzeitig wurden verlagerungsbedingte Doppelstrukturen eingeräumt. Genannt wird dort auch ein Stellenpool von 750 Planstellen bis Ende 2030. Wenn man also den Gesamterfolg feiern will, aber die Gesamtkosten nicht sauber beziffern kann, dann ist es keine wirkliche Bilanz, meine Damen und Herren. Ich will es an zwei Beispielen festmachen, erstens am Umzug des Gesundheitsministeriums nach Nürnberg. Gerade dieses Beispiel zeigt, warum man bei Behördenverlagerungen vorsichtig sein sollte mit großen Erfolgserzählungen. Dass das Ministerium nach Nürnberg verlagert werden soll, wurde 2016 in der Öffentlichkeit ausdrücklich als strukturpolitisches Signal begrüßt. Im Landtag kam damals schon scharfe parlamentarische Kritik. Hier im Saal wurde von Verschwendung von Steuermitteln, dem Fehlen fachlicher Gründe und völlig unmöglicher Menschenführung gesprochen. Ich möchte mir diese Wortwahl gar nicht zu eigen machen, aber sie zeigt, wie stark doch damals der Verdacht war, dass es sich eher um Symbolpolitik, weniger um eine organisatorische Entscheidung handelt. Auch der Bund der Steuerzahler hat genau dieses Projekt aufgegriffen, meine Damen und Herren. Öffentlich wurde die Frage aufgeworfen, ob die erhofften regionalen Impulse noch im Verhältnis zu mindestens zehn Millionen Euro Kosten stehen. Damals wurde in der Presse berichtet, das Ministerium habe bestätigt, dass die vom Bund der Steuerzahler kritisierten zehn Millionen Euro Umzugskosten stimmen, sich aber auf zehn Jahre bezögen und sämtliche Ausgaben umfassten. Das ist keine parteipolitische Kritik, sondern eine klassische Kosten-Nutzen-Frage. Genau diese Frage müsste eine Staatsregierung beantworten, wenn sie von einer Erfolgsbilanz spricht. Das zweite Beispiel ist das Verwaltungsgericht Freyung bzw. Plattling. Wir wollen nicht, dass Parteifreunde irgendwo beglückt werden, sondern wir alle wollen den Menschen helfen. Hier zeigt sich weniger das Kostenproblem als die Unstetigkeit der Standortpolitik. Ursprünglich war politisch lange der Standort Freyung in der Diskussion. Wir haben hier im Bayerischen Landtag entsprechend debattiert. Der Landtag hat sich dann am 18. Juni 2024 für Plattling entschieden. Was sieht man daran? – Nicht jede Standortentscheidung ist Ausdruck einer ruhigen, stringenten und von Anfang an durchdachten Strategie. Manches wirkt eher wie politisches Nachjustieren, wie ein Ringen darum, am Ende noch eine halbwegs passende Lösung präsentieren zu können. Genau deswegen ist auch hier die Abgrenzung wichtig. Wir als AfD sagen nicht, dass Regionalisierung an sich falsch ist, und nicht, dass jede Behörde außerhalb Münchens unsinnig ist. Wir sagen auch nicht, dass der ländliche Raum keine staatlichen Einrichtungen verdient hätte – im Gegenteil. Wir sind nicht gegen Regionalisierung. Wir sind gegen unklare, teure, vorschnelle, schöngefärbte Regionalisierung. Deshalb ist unser eigener Antrag für Plattling damals in der Debatte so richtig gewesen, weil wir uns damals ganz klar für diesen Standort entschieden haben. (Beifall bei der AfD – Toni Schuberl (GRÜNE): Mit fremden Federn habt ihr euch geschmückt! Das war nicht eure Idee! Auf den fahrenden Zug aufgesp- rungen!) Das ist der Unterschied: nicht blind dagegen, sondern zielgenau dafür, wenn ein Projekt einen erkennbaren Mehrwert für Bürger und Region bringt. Es geht zuletzt noch um die Prioritätenfrage. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist seit Längerem schwach. Das reale Bruttoinlandsprodukt ist 2025 nur um 0,2 % gewachsen. Das ist eine Phase, in der Politik genau erklären muss, worauf sie ihre Kraft, ihr Geld und ihre Aufmerksamkeit richtet. Parallel dazu stehen Freistaat und Kommunen unter hohem Investitionsdruck. Genau deshalb ist die Frage erlaubt, ob man heute wirklich noch eine große Erfolgsbilanz der Behördenverlagerung feiern sollte oder ob man nicht vielmehr nüchtern sagen müsste: Es gibt Projekte, manches mag sinnvoll gewesen sein, aber gerade jetzt müssen wir Wirkung, Kosten und Priorität strenger prüfen als früher. Die Staatsregierung selbst rahmt Behördenverlagerungen als Strukturpolitik. Genau deswegen muss sie auch an der Prioritätenfrage gemessen werden; denn Regionalisierungspolitik darf kein Selbstzweck sein. Sie darf auch kein Ersatz dafür sein, harte Prioritäten offen anzusprechen. Wenn die Staatsregierung von Erfolg spricht, dann muss sie den Maßstab offenlegen in Bezug auf Kosten, Personalrealität, belastbare Wirkung und eine ehrliche Antwort auf die Frage geben, warum genau dieses Projekt jetzt vorrangig war, warum die eine Behörde verlagert wurde und die andere vielleicht nicht. Solange das nicht geschieht, bleibt von dieser sogenannten Erfolgsbilanz nur eines übrig: eine zu früh gezogene politische Schlussfolgerung. (Beifall bei der AfD)
