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Ramona Storm

AfD 24.03.2026 Sitzungen 19/73

Wertes Präsidium, meine Damen und Herren! Österreich hat im letzten Dezember ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren an Schulen beschlossen, das ab dem 1. September 2026 in Kraft treten soll. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro. Währenddessen bei uns in Deutschland: Die GRÜNEN wollen im Deutschen Bundestag einen Antrag einreichen, der die Islamisierung noch intensiver fördert. Dieser Antrag war dann auf wundersame Weise verschwunden. Das war wohl dem Wahlkampf in Rheinland-Pfalz geschuldet. Jahrzehntelang haben Frauen für ihre Freiheit und Gleichberechtigung und gegen die Übergriffigkeit des Patriarchats gekämpft. An vorderster Front stehen bis heute die selbsternannten Kämpferinnen für den Feminismus aus dem links-grünen Lager, die immer und überall Diskriminierung wittern und vehement dagegen vorgehen. Doch sobald es Muslime betrifft, haben sie plötzlich überhaupt kein Problem mehr mit geschlechtsspezifischer Ungleichbehandlung (Zuruf: Doch!) und männlichem Dominanzgebaren, mehr noch: Sie fördern sie sogar, wie neulich im Deutschen Bundestag, als die GRÜNEN ein muslimisches Fastenbrechen zelebrierten, inklusive grundgesetzwidriger Geschlechtertrennung. Diesen und anderen frauenfeindlichen Tendenzen soll unser Antrag ebenso entgegenwirken wie dem Tragen eines Kopftuchs von jungen Mädchen unter 14 Jahren, das für frühzeitige geschlechtsspezifische Zuschreibung und religiöse Bevormundung steht. Hier ist es Aufgabe des Staates, die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu gewährleisten und mögliche Formen der Unterdrückung zu verhindern. Ein Kopftuchverbot dient daher dem Schutz der Schülerinnen und unterstützt die Gleichbehandlung aller Kinder. Zuwiderhandlungen müssen zwingend sanktioniert werden, und das gilt nicht nur für die Erziehungsberechtigten, sondern auch für Dritte wie etwa muslimische Mitschüler, die sich in arroganter patriarchaler Selbstgerechtigkeit anmaßen, Mädchen zum Kopftuchtragen zu nötigen, sie zu bedrängen oder zu bedrohen. Diese Maßnahme ist überfällig. Laut "Terre de Femmes" trägt in Deutschland jedes neunte muslimische Mädchen zwischen sechs und zehn Jahren ein Kopftuch, und ab elf Jahren ist es bereits mehr als die Hälfte. Wenn man ein Mädchen bereits im Kindesalter unter ein Kopftuch zwingt, deklariert man es zum Sexsymbol, das es zu verhüllen gilt. Das ist eine Form der Frühsexualisierung und Abwertung des weiblichen Geschlechts, die dem gesetzeswidrigen Kindesmissbrauch gleichkommt. Ich kann jetzt schon die Heuchler hören, die sich empört dagegen zur Wehr setzen, bei Kindern in vermeintliche Familienangelegenheiten einzugreifen. Tatsächlich hat der Staat, wenn es um die Trans-Ideologie bei Kindern geht, kein Problem damit, sich massiv in die Rechte der Eltern einzumischen. Das geht sogar so weit, dass ihnen das Sorgerecht entzogen werden kann, wenn sie ihre Kinder vor Pubertätsblockern oder gar Geschlechtsoperationen bewahren möchten; aber bei der Entrechtung von Mädchen im Islam duckt man sich feige weg. Lassen wir einmal kurz die Anwältin und Imamin Seyran Ateş zu Wort kommen. Sie sagt: Der Koran verlangt kein Kopftuch bei Kindern. – Als AfD stehen wir auf dem Standpunkt: Der Islam gehört nicht zu Deutschland. Denn: Mohammed erklärt laut Sure 8, Vers 55: "Wahrlich, schlimmer als das Vieh sind für Allah die Ungläubigen", und das sind wir, die Nichtmuslime. So eine Geisteshaltung, die in verschiedenen Moscheen schon Kindern nahegelegt wird, widerspricht elementar unserem Grundgesetz und hat in einer freiheitlichen jüdisch-christlichen Gesellschaft nichts verloren. Jesus hat gesagt: "Liebe deinen Nächsten wie dich selbst." (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Eben! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Eben!) Jetzt gehe ich davon aus, dass Sie alle in der Lage sind, diesen Unterschied im Menschenbild zu sehen. (Beifall bei der AfD)

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