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Alexander Hold

24.03.2026 Sitzungen 19/73

Herzlichen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/9021, die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 19/9859 mit 19/9861, der Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/10379, der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER auf Drucksache 19/10396 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie auf Drucksache 19/10991. Zunächst ist über die soeben genannten vier Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen abzustimmen. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt diese zur Ablehnung. Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/10379 betreffend "Gleichberechtigte Teilhabe im Ganztag – Inklusion und Finanzierung sicherstellen", über den auf Wunsch der Initiatoren gesondert in einfacher Form abgestimmt wird. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen! – CSU-Fraktion, FREIE WÄHLER, AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist dieser Änderungsantrag damit abgelehnt. Die Fraktionen sind übereingekommen, über die noch ausstehenden weiteren Änderungsanträge gemeinsam abzustimmen. Zugrunde gelegt werden die jeweiligen Voten im endberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gibt es einzelne Gegenstimmen oder Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Das heißt, die Änderungsanträge der Opposition sind damit abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/9021. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung mit der Maßgabe, dass verschiedene Änderungen vorgenommen werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/10991. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU-Fraktion und die FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen! – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion und AfD-Fraktion. Dann ist das hiermit so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die CSU-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich ebenso anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD- und AfD-Fraktion. Damit ist dieses Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und weiterer Rechtsvorschriften". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/10396 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier und Fraktion (AfD) Systematische Beobachtung guter Praxis und Leistungsvergleiche zur Stärkung von Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung in Bayern (Drs. 19/8239) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist Herr Abgeordneter Florian Köhler für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Bitte, Sie haben das Wort.

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