Doris Rauscher
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Sozialministerin! Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschulkinder ist wirklich ein politischer Meilenstein. Familien warten darauf, Kommunen bereiten sich vor. Das Inkrafttreten auf Bundesebene war seit Jahren bekannt. Trotzdem kommt das Gesetz jetzt tatsächlich auf den letzten Drücker, kurz bevor es im Sommer, im August, in Kraft tritt. Die Beratungszeit hier im Hohen Haus wurde auf ein Minimum verkürzt. Dabei verdienen es unsere Kinder mit all ihren Unterschiedlichkeiten, dass wir diese Chance wirklich nutzen und einen guten Ganztag ausgestalten, nicht das Thema einfach nur schnell wegverwalten. Genau das ist unser Maßstab für diesen Gesetzentwurf, und genau darin bleibt er zu kurz. Beginnen wir mit der Qualität. Die Mittagsbetreuung war einmal als zeitliches Über-Mittagsangebot gedacht und wird nun rechtsansprucherfüllend sein – ohne verbindliche Qualitätsstandards, ohne angemessenes Fachkräftegebot. Die Stellungnahmen zum Gesetzentwurf sind hier eindeutig: Es braucht verbindliche Qualitätsstandards, einen gesetzlich geregelten Personalschlüssel und strukturelle Voraussetzungen, die gute pädagogische Arbeit leichter möglich machen. (Beifall bei der SPD) Das betrifft übrigens nicht nur die Mittagsbetreuung, sondern auch die offene Ganztagsschule. Die Antwort der Staatsregierung im Ausschuss: Das müsste an anderer Stelle geregelt werden, nicht in diesem Gesetz. Ich bin gespannt – es wird sich ja nachher die Ministerin zu Wort melden –, ob es vielleicht noch zu Änderungen im Gesetz kommen wird. Aber die Informationen, die wir in der Ausschussberatung erhalten haben, waren zunächst mal alle vorgeschoben; denn die Rückmeldung, Frau Ministerin, die wir im Ausschuss – wir haben sehr leidenschaftlich diskutiert – bekommen haben, war, das müsse an anderer Stelle geregelt werden. – Somit wird das Ganze einfach nur verschoben. Aber ein Ausblick, dass es an anderer Stelle geregelt würde, wurde uns Abgeordneten in den entsprechenden Ausschüssen nicht gegeben. Das ist äußerst unbefriedigend. Der politische Gestaltungsspielraum wurde mit Blick auf die Fachdebatte in den Ausschüssen also nicht genutzt; denn wer keine Qualitätsvorgaben macht, muss an der Stelle auch nichts finanzieren, so unser Gedanke. Zur Unterfinanzierung: Die Bundesmittel für die Betriebskosten werden weitergeleitet. Aber die seit Jahren bekannte strukturelle Unterfinanzierung von Mittagsbetreuung und offenem Ganztag wird durch diesen Gesetzentwurf auch nicht angetastet. Dabei wäre es an der Zeit, dass der Freistaat seiner Verantwortung hier wirklich gerecht wird und die Angebote, die er für rechtsansprucherfüllend erklärt, auch entsprechend ausstattet. Das Ergebnis wird ein Flickenteppich sein, bei dem der Wohnort eines Kindes darüber entscheidet, wie gut und mit welchen Angeboten dieser Ganztagsanspruch vor Ort überhaupt erfüllt wird. Inklusion – das war der Antrag der SPD-Fraktion. Wir wollen, dass alle Kinder hier ihren Rechtsanspruch wahrnehmen können, auch bei den Ganztagsangeboten. Deswegen wollen wir, dass der Anspruch verbindlich verankert wird. Aber auch das funktioniert nicht ohne finanzielle Mittel. Wir brauchen eine individuelle Betreuung für Kinder mit Behinderung. Auch da wird auf andere Gesetzeslagen verwiesen. Auch das ist äußerst unbefriedigend. Deshalb haben wir hierzu einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Es wäre noch viel zu sagen, auch zu den Gebühren und zum Kinderschutz. Hier hat die Fraktion der GRÜNEN mit Recht einen Antrag eingebracht. Auch hier bleiben viele Punkte offen. Wir denken, es ist erforderlich, zumindest das Thema Inklusion mitzudenken. Ich freue mich auf die Ausführungen der Ministerin. Vielleicht hören wir noch etwas Erhellendes. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN)
