Martin Brunnhuber
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Schulen sind Orte der Vielfalt, der Bildung und der Integration. So steht es in unserem Bildungs- und Erziehungsauftrag. Genau das verkennt dieser Antrag. Die Kernbotschaft lautet: Bei allen unseren Entscheidungen muss klar sein, dass hier verschiedene Verfassungspositionen und Grundrechte eingeschränkt werden. Erstens fällt das Tragen eines Kopftuchs unter den Schutz der Religionsfreiheit. Das Zweite. Gerade bei Schülerinnen unter 14 Jahren würde das elterliche Erziehungsrecht eingeschränkt. Als Drittes steht der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag entgegen, in dem keinerlei Einwirkung auf die Religionsfreiheit oder auf die Religiosität der Schülerinnen und Schüler in Bayern ausgeübt wird. Das verkennt dieser Antrag. Zusammenfassend muss man sagen: Wir brauchen in Bayern kein Kopftuchverbot. Bei uns sind Religionsfreiheit, staatlicher Bildungsauftrag und Schulfrieden gewahrt. Deshalb bitte ich, diesem Antrag nicht zuzustimmen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
