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Martin Scharf

FREIE WÄHLER 24.03.2026 Sitzungen 19/73

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über unsere digitale Heimat, einen Begriff, der zeigt, wie sehr Internet und Digitales mittlerweile zu unserem Alltag, zu unserer Heimat gehören. Für viele Menschen ist es Kommunikationsraum, Arbeitsplatz, sozialer Treffpunkt und vieles mehr. Genau deshalb gilt: Was im echten Leben Recht ist, muss auch im Netz gelten. Es muss Regelungen geben, die schützen. Das Phänomen des Identitätsmissbrauchs hat im Zeitalter der digitalen Kommunikation und sozialer Medien erheblich an Bedeutung gewonnen. Wir FREIE WÄHLER im Bayerischen Landtag haben dazu zusammen mit der Bayerischen Staatsregierung über die Justizministerkonferenz eine Prüfung des Strafrechts durch das Bundesjustizministerium in Auftrag gegeben. Wir erwarten hierzu eine rasche Aufarbeitung. Ich will ein weiteres Problem des schon Angesprochenen ansprechen. Herr Kollege Graupner, es ist kein Einzelfall und hat auch im privaten Bereich nichts zu suchen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Sexualisierte KI-Bilder und Deepfakes treffen alle, aber vor allem Frauen und Mädchen. Die Technik ist inzwischen so weit, dass mit wenigen Klicks täuschend echte Bilder entstehen – Bilder, die es so nie gegeben hat, die aber reale Menschen in Situationen zeigen, die sie nie gewählt haben. So entstehen Inhalte, die zwar nie passiert sind, aber trotzdem echten Schaden anrichten und – wir wissen es nur allzu gut – die Leben zerstören können und auch schon oft zerstört haben. Für die Betroffenen ist das nicht nur ein digitales Problem. Es ist ein massiver Eingriff in die eigene Würde, in die eigene Identität und oft auch in das gesamte persönliche Umfeld. Ohne dass die Betroffenen es eventuell wussten, wurde das Bild schon zigmal geklickt, angeschaut und geteilt. Wir alle wissen: Wer einmal betroffen ist, bekommt diese Bilder schwerlich oder kaum mehr aus dem Netz. Genau hier liegt auch das Problem: Unser Strafrecht ist an vielen Stellen noch nicht darauf ausgelegt. Es gibt Lücken. Diese Lücken werden gezielt und oft scham- und schonungslos ausgenutzt. Deshalb ist es auch richtig, dass Bayern hier Druck macht. Der Vorschlag für einen eigenen Straftatbestand zur digitalen Fälschung von Persönlichkeitsinhalten ist ein wichtiger und richtiger notwendiger Schritt. Wer solche Inhalte erstellt oder verbreitet, muss wissen: Das bleibt nicht ohne strafrechtliche Konsequenzen. Gleichzeitig müssen wir ehrlich sein: Strafrecht allein reicht nicht. Wir brauchen auch klare Regeln für die Plattformen. Wer Geld damit verdient, Inhalte zu verbreiten, der muss auch Verantwortung übernehmen. Es kann nicht sein, dass solche Inhalte millionenfach geteilt werden, während die Betroffenen um Löschung kämpfen. Dazu wird der Kollege Beck noch weitere Ausführungen machen. Für mich und die FREIEN WÄHLER gilt: Der Staat muss seine Schutzfunktion auch im digitalen Raum ernst nehmen. Der Staat muss und wird sich auf die Seite der Opfer stellen. Die Täter müssen belangt werden. Es geht nicht um Misstrauen gegenüber neuen Technologien. Es geht um das Vertrauen der Menschen, dass sie sich im Netz sicher bewegen können. Es geht um Vertrauen darauf, dass ihre Rechte geschützt werden, und um Vertrauen darauf, dass der Rechtsstaat nicht hinter der technischen Entwicklung zurückbleibt. Es geht um den verantwortungsvollen Umgang mit neuen Technologien. Der Bund ist am Zug, die Vorschläge liegen auf dem Tisch, die Probleme sind bekannt. Jetzt brauchen wir Entscheidungen. Unser Ziel ist ein digitales Umfeld, das Chancen bietet, aber auch Grenzen setzt; ein Netz, in dem Freiheit möglich ist, ohne dass sie auf Kosten anderer geht. Wer Persönlichkeitsrechte verletzt, muss konsequent belangt werden. Das Internet – ich habe es schon gesagt – darf kein rechtsfreier Raum sein. Wir brauchen klare Regelungen – und wir brauchen sie jetzt. Dazu hat die Staatsregierung – es ist schon ausgeführt worden – im Auftrag der Regierungskoalition bereits 2024 einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, um den strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes zu verbessern. Er sieht einen Strafrahmen bis zu fünf Jahren vor. Das ist der richtige Strafrahmen. Bayern, die FREIEN WÄHLER und ich setzen uns dafür ein, dass hier schnell gehandelt wird. – Danke. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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