Ulrike Scharf
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will eine Botschaft vorausschicken. Meine Botschaft ist: Starke Kinder, starkes Bayern. Mit der Ganztagsbildung legen wir dieses Fundament für die Zukunft, für die besseren Bildungschancen, für die Werteerziehung, für die gelebte Demokratie, für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf und damit für unser Bayern von morgen. Ich wundere mich immer ein bisschen, wenn darüber lamentiert wird, wie schlecht die Dinge funktionieren. Ich will Ihnen heute einfach zurufen: Über 300.000 Grundschulkinder nutzen bereits jetzt die Ganztagsbetreuungsangebote. (Michael Hofmann (CSU): Sehr richtig!) Das sind 60 %. Wir sind sehr weit gekommen. Ja, der Ganztagsrechtsanspruch ist ein Kraftakt für alle. Aber ich bitte immer wieder zu berücksichtigen, dass weit über die Hälfte, 60 % unserer Grundschulkinder, bereits jetzt in der Betreuung sind. (Beifall bei der CSU) Der Bedarf wird steigen. Sie kennen die Voraussetzungen: In einem halben Jahr, ab dem 15. September für uns in Bayern, haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Bayern einen Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung. Dann folgt jedes Jahr eine weitere Jahrgangsstufe, bis wir im Schuljahr 2029/2030 alle vier Jahrgangsstufen dabeihaben. Das ist ein Meilenstein, der Kindern Chancen eröffnet und vor allen Dingen Familien unterstützt und zugleich unseren Standort stärkt. Damit übernehmen wir Verantwortung für die Zukunft in Bayern. Wir sorgen jetzt mit diesem Gesetz für einen geordneten Start. Die Anspruchsvoraussetzungen sind im Bundesrecht geregelt. Jedes Kind im Grundschulalter erwirbt mit Schuleintritt den Anspruch. Ich betone jetzt schon: jedes Kind ohne Ausnahme, selbstverständlich auch Kinder mit Behinderung. (Beifall bei Abgeordneten der CSU und der FREIEN WÄHLER) Aber ein Anspruch allein reicht nicht. Der Rechtsanspruch allein betreut noch keine Kinder. Es geht jetzt um die Umsetzung. Die Umsetzung braucht Regeln. Genau diese Regeln schaffen wir heute mit unserem Gesetz. Der Ansatz ist einfach; denn wir ermöglichen eine praxistaugliche Umsetzung vor Ort. Wir entlasten die Kommunen und schaffen die Flexibilität, die so dringend gebraucht wird. Kommunen bekommen Sicherheit, Familien bekommen Planbarkeit. Kinder – das ist mir das Wichtigste, sie stehen im Mittelpunkt – bekommen genau das, was sie brauchen, nämlich Bildung, Förderung und vor allen Dingen Zeit und Freiraum für ihre eigenen Wege. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Kern geht es um drei wichtige Regelungsbereiche. Erstens. Mit dem AGSG schaffen wir Planungssicherheit. Wir haben uns sehr eng mit dem Kultusministerium abgestimmt. Wir haben die Verbände angehört und tun jetzt alles, damit es vor Ort auch gut umsetzbar wird. Wir nutzen also unsere landesrechtlichen Möglichkeiten und schaffen Spielraum für die Kommunen. Da geht es zunächst um die Anmeldefrist, den 30. April. Die Frist gilt für die Eltern, wenn sie den Bedarf anmelden für das kommende Schuljahr, einschließlich auch der darauffolgenden Sommerferien. Der 30. April ist also bewusst gewählt, nach der Schuleinschreibung, damit die Kommunen planen können und damit vor allen Dingen Familien Sicherheit und Verlässlichkeit haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage auch ganz bewusst dazu: Ich appelliere an die Eltern, dass sie für diese Planungssicherheit mitgehen; denn es ist für niemanden, der vor Ort organisieren muss und koordinieren muss, einfach, wenn eine solche Frist sehr viel später wäre. Die Schließzeiten in den Ferien werden vor Ort festgelegt. In Übereinstimmung mit den Verbänden ist ganz klar: Es gilt die bundesrechtliche Regelung von maximal 20 Schließtagen. Aber welche Tage das sind, das entscheiden die Kommunen. Wir vertrauen hier zu 100 % auf die Kompetenz der Kommunen vor Ort und darauf, dass sie die Bedürfnisse der Familien jeweils im Mittelpunkt ihres Handelns haben. Die Bundesmittel für die Betriebskostenförderung – es ist heute schon mehrfach erwähnt worden – geben wir zu 100 % weiter. Bis 2030 steigt diese Betriebskostenförderung pro Jahr im Vollausbau auf rund 200 Millionen Euro. Wichtig ist, dass wir diese Mittel vollumfänglich direkt an die Kommunen weitergeben. Zweitens, die Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen: Wir klären die Zuständigkeiten. Bestimmte Ferienangebote können künftig unter staatliche Schulaufsicht gestellt werden. Das schafft Rechtssicherheit und vermeidet vor allen Dingen Doppelstrukturen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, erst in den letzten Wochen wurde im Bund noch einmal eine wichtige Weichenstellung beschlossen, nämlich dass die Angebote der Jugendarbeit auch rechtsanspruchserfüllend sind, wenn sie sich in den Ferien beteiligt. Das war uns immer ein wichtiges Anliegen; denn wir vertrauen – offensichtlich im Unterschied zu manch anderen Parteien, die hier auch gesprochen haben – auf die Angebote unserer Jugendarbeit, auf Ferienangebote, auf die Kompetenzen. Es ist geradezu aberwitzig, wenn ich heute Jugendleitern, die eine Ausbildung haben, nicht zutrauen kann, dass sie unsere Kinder in den Ferien entsprechend betreuen können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das Kultusministerium wird eine Bekanntmachung herausgeben. Darin werden dann noch die Einzelheiten geregelt. Ich möchte mich an der Stelle ganz herzlich bei allen Beteiligten bedanken, besonders auch bei der Kollegin Anna Stolz für diese wirklich gute und starke Zusammenarbeit. Bestehende Ferienangebote ohne Schulaufsicht bleiben natürlich weiterhin möglich. Auch das war immer eine konkrete Frage aus den Kommunen. Die Mittagsbetreuung wird im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen systematisch neu verortet. Drittens, das BayKiBiG: Wir stärken hier die funktionierenden Modelle. Kombieinrichtungen werden als Sonderform des Hortes in enger Verzahnung von Schule und Jugendhilfe gesetzlich verankert, so wie wir den Erfolg der Kombieinrichtungen kennen. Wir danken den kommunalen Spitzenverbänden für ihre wertvollen Anregungen in der Verbändeanhörung. Wir haben die pädagogische Zusammenarbeit in den gesetzlichen Regelungen ausdrücklich berücksichtigt. Wir flexibilisieren die Mindestbesuchszeit. Auch das war ein wichtiger geforderter Punkt. Wir ermöglichen die passgenauen Buchungen. Im Ergebnis heißt das ganz klar: Mehr Freiheit für die Familien, aber auch mehr Spielraum für die Träger. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Ansatz ist ganz klar: Wir setzen bewusst auf Vielfalt, nicht auf ein Einheitsmodell, auf Zentralismus oder auf starre Vorgaben. Wir setzen auf den bayerischen Baukasten, wie wir ihn nennen, mit den Horten, den Kombieinrichtungen, der Mittagsbetreuung, dem offenen und dem gebundenen Ganztag. Unser Ganztag ist vielfältig. Darauf legen wir so viel Wert, weil auch unsere Familien vielfältig und ihre Bedürfnisse entsprechend unterschiedlich sind. Für jeden soll es das passgenaue Angebot geben. Vielfalt ist in dem Fall unsere große Stärke. Genauso klar ist, dass wir die Spielräume für die Kommunen nutzen. Ganz entscheidend ist, dass keine zusätzlichen Aufgaben entstehen, keine neuen Zuständigkeiten kommen, keine versteckten Kosten da sind. Unser Gesetz schafft also Sicherheit. Wir schaffen Klarheit und entlasten durch flexible Förderregelungen und weniger Bürokratie. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin zutiefst überzeugt: Der Ganztag braucht gestalterische Freiheit, und er braucht pädagogische Stärke. Mit der Zweiten Lesung dieses Gesetzes beschließen wir heute – so sehe ich es – Chancen für unsere Kinder, Verlässlichkeit für die Eltern, Planungssicherheit für die Kommunen, Fachkräfte für unsere Wirtschaft und damit auch Stärke für unseren Standort. Sie sehen, welch vielfältige Betroffenheiten wir mit dem Ganztag auslösen. Aber vor allen Dingen gilt beim Ganztag eines: Er ist eine riesige Chance. Wir gehen diesen Weg sehr entschlossen, verantwortungsvoll und mit Weitsicht. Deshalb bitte ich sehr herzlich um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
