Gabriele Triebel
Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie hast du es mit der Religion? Diese berühmte Frage aus Goethes Faust beschäftigt unsere Gesellschaft seit Jahrhunderten. Auch die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben sich intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt. Vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Diktatur war ihnen eines besonders wichtig: die freie Religionsausübung und die Festschreibung des Religionsunterrichts im Grundgesetz. Religionsfreiheit bedeutet eben nicht nur, glauben zu dürfen, sondern auch, religiöse Bildung im Rahmen unseres demokratischen Staates erfahren zu können. Genau hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf der AfD an. Er fordert die Abschaffung des Islamischen Unterrichts in Bayern. Dieser Unterricht wurde im Schuljahr 2020/2021 als Wahlpflichtfach eingeführt. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, besuchen entweder Ethikunterricht oder den Islamischen Unterricht. Dies erfolgt selbstverständlich im Rahmen staatlicher Aufsicht und auf der Grundlage unserer Verfassung. Die Wurzeln des Unterrichts liegen im Erlanger Modell, das bereits 2009 gemeinsam mit der Universität Erlangen, muslimischen Verbänden, dem BLLV und den christlichen Kirchen entwickelt wurde. Das Modell war eine pragmatische und verantwortungsvolle Antwort auf die Realität. Religiöse Bildung muslimischer Kinder fand zuvor oftmals außerhalb der Schule, ohne staatlichen Einblick und ohne pädagogische Standards statt. Der Islamische Unterricht hat genau das verändert. Er bringt religiöse Bildung in den Raum der Schule, in den Raum der Demokratie und in den Raum unserer Verfassung. Er ist ein Baustein gegen Islamismus. (Beifall bei den GRÜNEN) Der Unterricht zeigt, dass die bayerische Gesellschaft den muslimischen Bürgerinnen und Bürgern ein Angebot für ihren Glauben macht. Er zeigt den gebührenden Respekt gegenüber diesen Menschen, die hier leben, hier arbeiten, zu unserer Gesellschaft gehören und ihren Beitrag dazu leisten. Die AfD begründet ihren Gesetzentwurf nun mit angeblich fehlender Legitimation, zu wenigen Lehrkräften und angeblich problematischen Lehrplänen. Doch diese Argumente halten einer Prüfung nicht stand. Sie entsprechen nicht der Wahrheit. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist im Lehrplan des Islamischen Unterrichts verankert. Interreligiöser Dialog ist Teil des Unterrichts. Das Interesse der Schülerinnen und Schüler an Islamischem Unterricht wächst kontinuierlich: 18.000 Schülerinnen und Schüler im Jahr 2020, 21.000 im Jahr 2021 und über 22.000 im Schuljahr 2023/24. Auch die Zahl der Lehrkräfte ist von 137 auf 150 gestiegen. Das zeigt: Der Islamische Unterricht wird angenommen und wird gebraucht. (Beifall bei den GRÜNEN) Deshalb stellt sich an dieser Stelle eine ganz andere Frage: Worum geht es der AfD wirklich? – Ein Blick auf zahlreiche Anfragen und die letzten Dringlichkeitsanträge dieser Partei im Bildungsausschuss zeigt ein ganz klares Muster: Muslimische Schülerinnen und Schüler werden problematisiert, ihre Familien unter Generalverdacht gestellt sowie Ängste und Ressentiments geschürt. Es geht also nicht um Bildungspolitik, es geht um Ausgrenzung. Es geht um das alte Narrativ: Wir hier, und dort die anderen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, unsere Schule funktioniert anders: Schule ist ein Ort der Begegnung, ein Ort der Verständigung, ein Ort, an dem junge Menschen lernen, miteinander zu leben, unabhängig von Herkunft und Religion. Der Islamische Unterricht ist genau dafür ein wichtiges Instrument. Er vermittelt die Werte unserer Verfassung, stärkt die Dialogfähigkeit und bringt religiöse Bildung in den demokratischen Raum. Wer ihn abschaffen will, schwächt Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Also: Wie hält es die AfD mit der islamischen Religion? – Die Antwort liegt mit diesem Gesetzentwurf ganz klar auf der Hand: Sie schürt Ängste gegen muslimische Menschen und will deren Ausgrenzung. Das verurteilen wir aufs Schärfste. Deswegen lehnen wir schon heute diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den GRÜNEN)
