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Plenarprotokoll 7/131

15.03.2024 · 229 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (28)Die Linke (24)AfD (12)FDP (12)SPD (11)GRÜNE (8)fraktionslos (2)

Birgit Pommer

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Zuschauertribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Henkel und Frau Abgeordnete Vogtschmidt betraut. Folgende Abgeordnete und Ministerinnen haben sich für heute entschuldigt: Frau Abgeordnete Eger, Herr Abgeordneter Emde, Herr Abgeordneter Hey, Herr Abgeordneter Laudenbach, Herr Abgeordneter Schütze, Herr Abgeordneter Urbach, Herr Abgeordneter Walk, Herr Abgeordneter Worm, Herr Minister Holter, Frau Ministerin Karawanskij, Frau Ministerin Taubert zeitweise, Frau Ministerin Werner zeitweise, Herr Ministerpräsident Ramelow zeitweise. Die Hinweise zur Tagesordnung: Bei der Feststellung der Tagesordnung am Mittwoch wurden für die heutige Plenarsitzung folgende Übereinkünfte erzielt, bei denen die gestern getroffenen Festlegungen zu Wahlwiederholungen sowie zur Einordnung der Tagesordnungspunkte 8 a und 8 b berücksichtigt sind: Die Tagesordnungspunkte 8 a und 8 b sollen heute als erste Punkte aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 32 a bis 32 c sollen heute als zweite Punkte aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 12 und 31 sollen heute vor der Mittagspause aufgerufen werden, weshalb Sorge dafür zu tragen ist, dass diese Punkte auch rechtzeitig zum Aufruf kommen. Die Tagesordnungspunkte 52, 25 und 64 sollen in dieser Reihenfolge nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse zu den Tagesordnungspunkten 36 und 41 a bis 44 aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 14 soll heute als letzter Punkt aufgerufen werden. Zu Tagesordnungspunkt 14 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/9721 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Vorlagen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragstellenden bzw. Antragsteller zulässig. Die antragstellenden Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben bereits signalisiert, der Einbringung des Änderungsantrags in der Drucksache 7/9721 zu ihrem Antrag zuzustimmen. So weit die Hinweise. Zur Orientierung haben die PGFs auch wieder die entsprechende Reihenfolge vorliegen. Hinweise zur Tagesordnung? Bemerkungen? Widerspruch? Kann ich nicht erkennen. Damit verfahren wir entsprechend der Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 in den Teilen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9427 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9649 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung zum Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 8 a gewünscht? Das sehe ich nicht. Wird das Wort zur Begründung zum Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 8 b gewünscht? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sie haben das Wort.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Einen wunderschönen guten Morgen allen hier im Saal! (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Guten Morgen!) Einen wunderschönen guten Morgen, genau! Der erste Tagesordnungspunkt ist ein ganz spannender, das vielleicht auch für die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne. Es geht nämlich um die Frage der Ausbildung von Juristinnen und Juristen. Wir haben dazu gleich zwei Gesetzentwürfe vorliegen, das will ich schon sagen, die beide genau das Gleiche wollen. Deshalb bin ich auch guten Mutes, dass wir uns da gut einigen können und einen sicherlich vernünftigen Gesetzentwurf gemeinsam auf den Weg bringen. Der Gesetzentwurf regelt den integrierten Bachelor im Jurastudium. Zahlreiche Länder haben das bereits eingeführt, zum Beispiel Sachsen, Brandenburg und auch Berlin, und andere Länder planen das ebenso. Ich sage ganz klar, das wäre natürlich auch ein großer Standortvorteil für unsere Universität in Jena. Vor allem aber bietet die Einführung eines solchen Bachelors Perspektive und Sicherheit für Jurastudentinnen und Jurastudenten. Warum ist das so wichtig? Die Regelstudienzeit liegt im Moment bei zehn Semestern und die Durchfallquote bei 25 bis 30 Prozent im ersten Examen. Vorher gibt es keine Prüfung, die darüber entscheidet, was aus diesem Studium wird. Es gibt nur zwei Versuche. Wenn diese zwei Versuche scheitern, dann muss quasi der/die Studierende zurück auf Los, zurück auf Anfang, zurück zur Hochschulzugangsberechtigung und steht mit dem Abitur da. Das führt zu einem immensen Prüfungsdruck, auch zu vielen psychischen Problemen. Wir alle wissen, dass sich Studierende, die Jura studieren, regelmäßig ein Jahr und mehr auf das Examen vorbereiten. Das Examen sieht im Moment so aus, dass binnen zwei Wochen alles Wissen abgerufen werden muss und keine andere Prüfung, wie gesagt, im Vorfeld erfolgt, die entscheidend ist. Deshalb sieht der Gesetzentwurf nun vor, den Bachelorgrad mit Erreichen der Zulassung zum Examen ablegen zu können. Damit kann auch die Examensprüfung mit größerer Ruhe angegangen werden und es gibt immer einen Plan B. Der Bachelor kann außerdem auch den Zugang – so ist es in anderen Ländern auch geregelt – zu aufbauenden Masterstudiengängen bieten, falls sich jemand zum Beispiel entscheidet, danach in einer anderen Fachrichtung weiterzugehen. So kann man berufliche Perspektiven eröffnen, die andernfalls sonst nach fünf Jahren ein weiteres grundständiges Studium voraussetzen und natürlich auch junge Menschen frustrieren oder eben vor den Kopf stoßen.

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Birgit Pommer

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Entschuldigung, Frau Abgeordnete. Es ist sehr unruhig im Plenum. Bitte ein bisschen Zurückhaltung!

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Danke schön. So werden auch erbrachte Leistungen gewürdigt, erlangtes Wissen auch anerkannt, und zwar unabhängig von der Momentaufnahme dieser bisher nur zwei Prüfungswochen, die im Moment die Realität sind. Außerdem ist im Gesetzentwurf – das will ich noch erwähnen, weil das vielleicht den einen oder die andere wundert, die sich das genauer anschaut – noch eine Ergänzung zum Richter- und Staatsanwältegesetz, um hier eine Rechtsunklarheit zu beseitigen. Das ist aber eher eine Formalie, die wir hier mit angehangen haben, um dieses Gesetz auch gleich mit auf den aktuellen Stand zu bringen. Ich freue mich auf die Debatte, die sicherlich im Ausschuss fortgeführt wird. Ich freue mich auch über den zweiten Gesetzentwurf, den wir dazu auch vorliegen haben, und bin guten Mutes, dass wir hier zu einer vernünftigen Regelung kommen werden und Jena damit noch mal attraktiver für Jurastudierende werden wird in der Zukunft. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Damit eröffne ich die Aussprache zu beiden Teilen des Tagesordnungspunkts 8. Zunächst erhält Herr Abgeordneter Schard für die CDU-Fraktion das Wort.

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Stefan Schard CDU

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Abgeordnetenkollegen und natürlich liebe Schüler – vermute ich mal! Herzlich willkommen hier im Thüringer Landtag! Kollegin Rothe-Beinlich hat es ja gerade anklingen lassen, es geht heute um einen besonders spannenden Fall. Ich will es mir an dieser Stelle auch nicht nehmen lassen, Sie vielleicht auch für ein Jurastudium gewinnen zu können, weil wir heute auf der Tagesordnung ein Gesetz haben, was es etwas besser, sicherer machen soll, und Sie vielleicht auch etwas besser dazu verleiten soll, ein solches Studium aufzunehmen. Ich komme in meiner Rede noch dazu, warum das vielleicht ganz sinnvoll ist und warum das auch gut sein kann, weil wir in Thüringen natürlich wie an vielen Stellen auch ein sogenanntes Fachkräfteproblem haben. Insofern wäre eine Karriere in der Justiz vielleicht auch etwas für Sie. Herzlich willkommen! Ich will voranstellen, dass wir uns das zweite Mal in dieser Legislaturperiode mit der Juristenausbildung beschäftigen. Wir haben schon an einer Stelle auf unsere Initiative die Verbeamtung wieder eingeführt. Auch die zeigt schon Wirkung. Die Referenarzahlen – so habe ich mir sagen lassen – sind in d Thüringen wieder angestiegen, und das sind sehr gute Zeichen. Insofern ist es auch gut, dass wir uns auch an dieser Stelle heute hier erneut mit der Juristenausbildung beschäftigen. Die juristische Ausbildung, meine Damen und Herren, sollte natürlich auch von Zeit zu Zeit auf sinnvollen Veränderungsbedarf überprüft werden. Das ist übrigens bei allen Fächern der Fall, denn es ändern sich Rahmenbedingungen, es ändern sich Grundlagen und es ändern sich auch Zusammenhänge im Laufe der Zeit. Bis zum Jahr 2035 werden in Thüringen etwa 54 Prozent der Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand gehen und auch bei den Rechtsanwälten sind die Zulassungszahlen rückläufig. Die Rentenwelle der Babyboomer-Generation in Kombination mit den leider sinkenden Studentenzahlen stellt einerseits natürlich die öffentliche Verwaltung, aber auch die Gerichte und Staatsanwaltschaften und natürlich die gerade angesprochenen Rechtsanwälte auch vor massivste Nachwuchsprobleme. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir in Thüringen einen Bachelorgrad in der juristischen Ausbildung einführen, den es so bisher noch nicht gab, und natürlich damit auch einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsförderung leisten. Natürlich löst allein der Bachelorgrad die Nachwuchsproblematik bei den Volljuristen nicht unmittelbar. Er kann aber dazu beitragen, dass angehende Studenten doch wieder vermehrt ein Interesse am Jurastudium gewinnen, weil das zum Teil doch bestehende abschreckende Risiko, das Erste Staatsexamen nicht zu bestehen, mit der Möglichkeit eines Bachelors zumindest – ja – aufgefangen und damit natürlich eine Art Auffangmöglichkeit auch geboten wird. Auch unsere juristische Fakultät in Thüringen an der Friedrich-Schiller-Universität ist natürlich einem Wettbewerb ausgesetzt und auch unsere FriedrichSchiller-Universität muss in diesem Bereich wettbewerbsfähig bleiben. Die juristische Ausbildung in Thüringen in Jena konkurriert beim Ringen um Jurastudentinnen und Jurastudenten mit den Universitäten im gesamten Bundesgebiet, aber im besonderen Maße auch mit Sachsen. Dort wurden bereits im Dezember des letzten Jahres die rechtlichen Grundlagen für den integrierten Bachelor geschaffen. Nach einer Umfrage des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften sprechen sich ca. 83 Prozent der Absolventen des Jurastudiums für die Einführung eines integrierten Bachelors im deutschen Jurastudium aus. Das heißt natürlich, dass ein Nichtvorhandensein eines solchen Bachelorgrads ein entscheidendes Kriterium für die Studienwahl der jungen Menschen ist, der Gymnasiasten oder abgehenden Gymnasiasten. Das gilt natürlich insbesondere, da neben Sachsen derzeit eine Vielzahl von anderen Bundesländern darüber nachdenkt und auch schon Initiativen gestartet hat, diesen Bachelorgrad nun auch einzuführen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das juristische Staatsexamen, das Juraexamen ist vom Umfang und von der Komplexität – und das kann man mit Fug und Recht an dieser Stelle sagen –, vom Umfang des Stoffs her ein sehr intensiver, aber auch schwieriger Abschluss. Die Studenten werden nicht nur im Anschluss an die jeweiligen Lehrveranstaltungen geprüft, nein – Frau Rothe-Beinlich hat es ja auch gerade schon mal erläutert –, am Ende des Studiums steht das Erste Staatsexamen, und dabei muss der Stoff des gesamten Studiums präsent sein. Die Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe im Examen unterliegen einem sehr, sehr hohen Anspruch und auch im Vergleich zu vielen anderen universitären Prüfungen ist hier der Leistungsanspruch sehr, sehr hoch. Diese Gestaltung, dieser Leistungsanspruch, der sichert auf der einen Seite zwar einen hohen Qualitätsanspruch, führt aber zu einem Prüfungsstoff von erheblichem Ausmaß. Für die Studentinnen und Studenten schwingt dabei natürlich auch immer schon so eine gewisse Angst mit, diesen Ansprüchen eben nicht gerecht zu werden, gerecht werden zu können und das Examen am Ende dann bedauerlicherweise auch nicht zu bestehen. Wir haben es auch gerade schon mal gehört, die Durchfallraten an dieser Stelle sind nicht gering. Meine Damen und Herren, in gewisser Weise heißt es daher bisher am Ende des Jurastudiums: alles oder nichts. Wer nach Jahren des Lernens und unzähligen Klausuren und Hausarbeiten durch das erste juristische Staatsexamen bzw. dessen Wiederholungsversuch fällt, steht aus akademischer Sicht bisher mit leeren Händen da, obwohl man mitunter die Kriterien eines Bachelorstudiengangs ohne Weiteres nahezu mit allen Leistungsanforderungen für einen Hochschulabschluss erfüllt hätte. Das schreckt mitunter auch den einen oder anderen davor ab, vielleicht das Studium der Juristerei, der Rechtswissenschaft, hier aufzunehmen. Das Risiko also, nach jahrelangem Studium auf das Niveau des viel zitierten Abiturienten mit Führerschein zurückzufallen, ist also allgegenwärtig. Aus diesem Grund entscheiden sich auch Studenten am Ende nachvollziehbar für eine Hochschule, die einen solchen Bachelorgrad dann eingeführt hat. Wenn Sie so wollen, könnte man den Bachelorgrad auch als eine Art Unfallversicherung – in Anführungszeichen – sehen und damit vergleichen. Man fährt ruhiger und damit natürlich auch besser, wenn man im Schadensfall ein wenig abgesichert ist. Genau genommen heißt das dann – und das erhoffen wir uns natürlich auch von diesem Vorschlag –, dass Sie und natürlich alle anderen interessierten Gymnasiasten ein Studium der Juristerei, was Sie bisher vielleicht aufgrund dieser Bedingungen ausgeschlossen haben, dann doch aufnehmen würden. Die Qualitätsanforderungen an die Volljuristen, sprich nach dem Zweiten Staatsexamen, werden dadurch natürlich keinesfalls geschmälert. Aber die Examensangst – und das ist auch ein wichtiger Punkt – der Examenskandidaten kann durch so einen Bachelor dann doch abgemildert werden, weil man ja weiß, man hat die Möglichkeit eines alternativen Wegs. Dies führt im günstigsten Fall natürlich dazu, dass die Examenskandidaten auch weniger verkrampft in das Examen gehen, was wiederum auch positive Einflüsse auf die Examensleistungen haben kann. Der Druck ist – das ist mehrfach von mir und Frau Rothe-Beinlich angesprochen worden – doch sehr hoch. Die im Rahmen des Jurastudiums erbrachten Leistungen und die investierte Zeit werden mit der Eröffnung des Bachelorgrads anerkannt. Die Frage ist doch, ob uns nicht schon aufgrund der beschriebenen Konkurrenzsituation mit den anderen Fakultäten realistisch gar nichts anderes übrig bleibt, als den Bachelor auch hier in Thüringen einzuführen. Sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, der Bachelor ist letztlich ein Zusatz, er ist kein Ersatz. Das ist aus meiner Sicht auch noch mal ganz wichtig, hier zu erläutern. Es geht nicht um die Streichung des Examens – nein, das Examen bleibt bestehen –, auch nicht in Zukunft, sondern es geht vielmehr darum, dass es eine mindestens emotionale Entlastung gibt durch die Anerkennung einer Leistung, die ja tatsächlich von den Studentinnen und Studenten auch erbracht worden ist, analog einem anderweitigen Bachelorstudium mit einem Bachelorabschluss. Zudem ist es natürlich auch ein alternatives Angebot für all diejenigen, die keine klassische juristische Laufbahn eingehen wollen, aber trotzdem die entsprechenden Qualifikationen bis dahin erworben haben und unter Umständen dann auch mit einem Master fortfahren wollen. Jetzt kommen wir zu den Unterschieden der Gesetzentwürfe. Im Unterschied zum Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün setzen wir aber noch mal eine Bachelorarbeit voraus. Das ist aus unserer Sicht auch ein wichtiger Punkt, denn die Vergleichbarkeit mit anderen Bachelorstudiengängen erfordert das aus meiner Sicht sogar. Dort werden während des Studiums auch Prüfungen abgeleistet, Klausuren und Hausarbeiten geschrieben und am Ende des Studiums steht dort eben auch eine Bachelorarbeit. Da stellt sich schon die Frage, warum das beim Jurastudium dann nicht der Fall sein sollte, für einen akademischen Abschluss hier auch eine solche Arbeit vorlegen zu müssen. Diese Maßnahme wird zudem dann auch verhindern, dass ein ersatzweise erlangter Bachelor, der es ja dann unter Umständen auch wäre, als weniger wertig als ein Bachelor in einem anderen rechtswissenschaftlichen Studium angesehen wird, zum Beispiel dem Bachelorstudiengang „Law in Context“. Unser Ziel ist es, meine Damen und Herren, dass auch der so erlangte Bachelorgrad dann als berufsqualifizierend anerkannt wird. Das Jurastudium ist zumindest in diesem Punkt aus unserer Sicht aufgrund der dargestellten Rahmenbedingungen reformbedürftig. Deshalb sollten auch wir im Anschluss natürlich über die Einführung des Bachelorgrads und auch deren Voraussetzungen im Ausschuss diskutieren. Ich will aber an dieser Stelle noch mal zusammenfassend sagen, wie der Ablauf ist. Die jungen Leute kommen an die Universitäten, studieren. Es gibt übrigens, Frau Rothe-Beinlich, die Möglichkeit eines dritten Prüfungsgangs, den sogenannten Freischuss. Wenn man das recht zügig absolviert hat, gibt es quasi noch eine dritte Möglichkeit, aber das spielt an dieser Stelle keine Rolle. Aber die kommen an die Universitäten, leisten viel während des Studiums und dann steht mitunter nach viereinhalb, fünf, bei manchen auch sechs Jahren das Erste Staatsexamen an. Es kann passieren, dass man das Staatsexamen nicht besteht, auch im zweiten Versuch nicht, und dann stehen die jungen Leute da. Der normale Weg ist: Studium, Erstes Staatsexamen, dann Referendariat, also die Praxisausbildung in Gerichten, Anwaltschaften, Zweites Staatsexamen und dann ist man Volljurist. Beim Ersten Staatsexamen hat man in Thüringen ja auch schon mal das Diplom eingeführt. Da gibt es quasi nach dem ersten Studiengang im Prinzip nach der akademischen Karriere hier schon einen universitären Grad. Aber das Problem ist, wenn das Erste Staatsexamen nicht bestanden wird, dann sind viereinhalb, fünf, mitunter sechs Jahre, manchmal auch mehr umsonst gewesen. Das wollen wir verhindern. Das wäre nicht gerechtfertigt, wenn ansonsten alle Voraussetzungen vorliegen und die jungen Menschen sich auch Mühe gegeben haben. Nicht jeder ist ein Prüfungstyp, das muss man auch sagen. Insofern denke ich, dass die Zeit reif ist, uns die Rahmenbedingungen natürlich auch ein Stück weit dazu drängen, hier diesen Bachelor einzuführen. Ich hoffe, dass uns das schnell gelingt, dass wir damit den jungen Leuten an den Universitäten helfen können und wir damit möglichst viele junge Leute für ein Jurastudium begeistern können, denn sie werden gebraucht. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Für die SPD-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Marx das Wort.

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Dorothea Marx SPD

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Kollegin Rothe-Beinlich hat ja schon die wesentlichen Essentials genannt und Herr Kollege Schard hat mehrmals, in mehreren Schleifen auch noch mal betont, worum es hier geht. Deswegen kann ich jetzt weitere Redundanzen vermeiden, sonst stellt sich hier schon am frühen Morgen ein 17.00-Uhr-Gefühl ein. (Beifall DIE LINKE, SPD) Ich will Sie da nicht ermüden, indem ich das jetzt alles noch mal wiederhole. Das Jurastudium – wer von Ihnen hier auf der Besuchertribüne so was anstrebt oder sich schon mal damit beschäftigt hat, der weiß, das – dauert lange und am Ende kommt dann eben hopp oder top, und das kann nicht sein, in anderen Ländern ist das auch schon anders. Deswegen ist die Einführung eines Bachelorabschlusses hier auch in Thüringen überfällig und wir wollen das alle gemeinsam und werden es deswegen machen. Bevor es zum Abschluss eines solchen Gesetzgebungsverfahrens kommt, wie es natürlich auch die Änderung des Juristenausbildungsgesetzes ist, gibt es eine Anhörung im Fachausschuss. Dahin werden wir nachher die beiden Gesetzentwürfe überweisen und da können wir uns dann noch mal mit Detailfragen beschäftigen, die jetzt sogar noch nicht angesprochen worden sind. Denn wie sich jetzt zum Beispiel der angestrebte Bachelorabschluss zum immer noch möglichen juristischen Diplom verhalten soll – das ist ja auch noch ein Studienabschluss, den es noch gibt, bzw. eine alte Ausbildungsabschlussform – und wie wir dann auch künftig vielleicht noch genauer herausarbeiten können, zu welchen Berufsfeldern im Wirtschafts- und Arbeitsleben der Bachelor speziell passt, das ist nicht etwas, was wir hier als Gesetzgeber festlegen können, das wäre dann eine Frage, die man vielleicht mit Wirtschaftsverbänden und künftigen Arbeitgebern erörtern kann. Bislang war es schon immer so, dass diese Juristen, die nach dem langen Studiengang durch die hohen Durchfallquoten nicht den Abschluss hatten, schon immer mal dennoch von Versicherungen zum Beispiel als Sachbearbeitende durchaus geschätzt und eingestellt worden sind. So ein Bachelorabschluss würde das Ganze erleichtern. Wir werden uns dann im Detail auch noch mal über den Unterschied zwischen beiden Gesetzentwürfen unterhalten müssen. Bei der CDU sind ja nicht nur die normalen Prüfungen genannt, sondern es soll auch noch so eine Art Bachelorarbeit geschrieben werden. Vielleicht, wenn ich mich noch mal an die Schülerinnen und Schüler wenden darf, ist das so eine Art BLF, wie wir da im Jurastudium den Bachelor einführen. Aber es soll eigentlich mehr sein als eine BLF. Es ist ein vollwertiger Berufsabschluss, weil bisher die Juristenausbildung einseitig auf das Berufsbild der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ausgerichtet war. Und wir freuen uns dann auf eine Erweiterung der Abschlussmöglichkeiten an unserer heimischen Universität Jena, die wir Ihnen auch jetzt schon, dann aber umso mehr für einen Studiengang hier in Thüringen im Bereich „Rechtswissenschaft“ empfehlen können. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Für die AfD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Möller das Wort.

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Stefan Möller AfD

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, gestern wurde hier im Landtag der Cannabiskonsum diskutiert und die Jugendlichen zum Cannabis verleitet. Heute verleitet der Kollege Schard die Jugendlichen zum Jurastudium. Ich weiß nicht, was schlimmer ist, (Beifall AfD) aber na ja. Zur Sache: Den Bachelorabschluss im Jurastudium einzuführen, dagegen kann man nicht wirklich etwas haben. Ich denke, dass die Argumentation, die hier vollzogen wurde, ist, dass es so eine Art Rettungsschirm für die ist, die das Examen nicht bestehen. Das überzeugt mich ehrlich gesagt nicht so richtig, weil Sie mit so einem Bachelor – das wissen Sie, Herr Schard – in juristischen Berufen nicht so wahnsinnig viel anfangen können, weil die gesamte praktische Tätigkeit in allen juristischen Berufen letztlich erst mit Ausbildungsinhalten möglich ist, die Sie sogar aus dem Zweiten Staatsexamen parat haben müssen, die Sie im Ersten gar nicht gelehrt bekommen. Das heißt, wenn man das Angebot eines Bachelors macht – und das finde ich, wie gesagt, nicht falsch –, dann muss man das mit anderen Studiengängen integriert betrachten. Ich denke, man sollte sich da nicht so sehr auf diese Rettungsschirmargumentation fokussieren. Das ist der erste Punkt, den ich sagen möchte. Ansonsten ist das von uns unterstützenswert und wir würden das natürlich auch mit an die Ausschüsse überweisen. Ein Problem habe ich mit dem zweiten Aspekt des Gesetzentwurfs der Regierungskoalition, in dem aus meiner Sicht auch ein Stück weit atypisch und nicht so ganz zum Thema passend auch geregelt wird, dass die Landesregierung per Rechtsverordnung die Maßstäbe der Beurteilung von Richtern und Staatsanwälten regeln darf. Da muss ich Ihnen sagen: Da habe ich ein Störgefühl. Warum habe ich da ein Störgefühl? Erstens, weil ich im Richterwahlausschuss und im Staatsanwaltswahlausschuss sitze und bestimmte Vorkommnisse, über die ich hier nicht reden kann, gezeigt haben, dass es durchaus schwerwiegende Differenzen über die Frage der Beurteilung von Richtern und Staatsanwälten geben kann – sogar so schwerwiegend, dass es eine Diskrepanz gibt zwischen der Meinung des Ministeriums, politisch, und der Meinung der Fachleute, also der Richter und Staatsanwälte bzw. der anderen Mitglieder des Richter- und Staatsanwaltswahlausschusses. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich halte es für keine gute Idee, der herrschenden Politik Zugriff auf Beurteilungsmaßstäbe zu geben, das Ganze sogar per Rechtsverordnung am Parlament vorbei. Das ist keine gute Idee, auch vor dem Hintergrund der Trennung von Justiz und Exekutive, also des Gewaltenteilungsprinzips. Und ein Stück weit widersprechen Sie sich auch selbst, wenn Sie einerseits davor warnen, dass Sie die Justiz vor der erstarkenden AfD sturmfest machen müssen, (Beifall DIE LINKE) dass Sie die Einflussnahmemöglichkeiten der herrschenden Politik auf die Justiz beschränken müssen, und sich andererseits über solch eine Klausel genau dieses Recht einräumen, das natürlich auch uns mal zur Verfügung stehen wird. Wir wollen es übrigens nicht. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie es wollen, und deswegen habe ich ein noch größeres Störgefühl und würde in dem Punkt natürlich auch keine Unterstützung in der Endabstimmung signalisieren. Danke schön. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Für die Gruppe der FDP hat Frau Abgeordnete Baum das Wort.

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Franziska Baum FDP

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschaurinnen und Zuschauer, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht kurz zur Erklärung meiner Überraschung: Wir haben jetzt zwei Gesetzentwürfe hier auf der Tagesordnung, das heißt doppelte Redezeit. Das ist für eine kleine Gruppe wie uns wie Weihnachten. (Beifall Gruppe der FDP) Das Problem ist dann nur, wenn das meiste schon gesagt wurde und man es eigentlich kurzfassen kann. Das ist dann wirklich ärgerlich. Da ärgern sich dann auch unsere Mitarbeiter, die irgendwie eine lange Rede geschrieben haben und sich endlich mal austoben konnten. Also es werden keine 10 Minuten von mir. Es geht um die Juristenausbildung. Die steht nun eigentlich schon seit einigen Jahren im Fokus von Reformbemühungen. Aktuell gibt es vor allem eine Gruppe, die mich da relativ beeindruckt: Das ist eine Gruppe junger Studierender, die im juristischen Studium unterwegs sind, die unter der Überschrift „iur.reform“ Ideen gesammelt haben, wie die Juristenausbildung verbessert und auf den neuesten Stand gebracht werden kann. Da war unter anderem auch der Bachelor of Laws eine Idee. Das ist auch gut, denn Bewährtes immer wieder auf den Prüfstand zu stellen, ist ein guter Ansatz. Bei der Frage, ob es einen integrierten Bachelorabschluss geben sollte, bevor das Erste Staatsexamen absolviert oder dann im schlimmsten Falle eben nicht absolviert oder zumindest nicht bestanden werden kann, befürworten wir die Einführung quasi der Möglichkeit, beim Nichtbestehen des Staatsexamens eben nicht auf das Abitur zurückzufallen, sondern auf einen Bachelorabschluss. Das ist ein Ansatz, der sich auch in anderen Bundesländern bewährt hat. Insofern, Frau Rothe-Beinlich, ist natürlich die Frage, wie viel Standortvorteil da noch dabei ist, wenn alle anderen das schon machen. (Beifall Gruppe der FDP) Wir ziehen da an der Stelle nach. Der erste Bachelorabschluss in dem Rahmen ist 2013 an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) eingeführt worden und da hat man sehr gute Erfahrungen gemacht. Wir versprechen uns auf der einen Seite davon, dass wir natürlich Menschen im juristischen Bereich halten, die möglicherweise das Staatsexamen nicht schaffen, und ihre Studienleistungen entsprechend anerkennen. Herr Schard hat das ziemlich ausführlich ausgeführt, mit welchen Herausforderungen Studierende da zu kämpfen haben. Ich teile die Hoffnung von Herrn Schard, dass sich, wenn die Angst vor dem Staatsexamen vielleicht nicht ganz so groß ist, dann auch mehr bereit erklären, in dem Bereich unterwegs zu sein. Denn man muss sagen, eine rechtliche Grundkenntnis hilft nicht nur einem Volljuristen, einem Anwalt, einem Richter, einem Staatsanwalt, sondern eben auch in anderen Bereichen. Da gibt es Menschen, die multidimensional interessiert sind, und die können dann ganz entspannt einen politikwissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Master noch obendrauf setzen und bündeln da eine ganz spannende Kompetenzrange. Eine dritte Sache, die in dem Zusammenhang vielleicht auch spannend wird, ist, dass es weniger Druck auf dem Arbeitsmarkt aufseiten der Arbeitgeber gibt, wo ja momentan Volljuristen so etwas wie Goldstaub sind, aber eben auch für alle Sachen eingesetzt werden, die im tieferen Sinne mit Jura zu tun haben. Da könnten sich auch im öffentlichen Dienst Bereiche ergeben, wo nicht zwingend Volljuristen gebraucht werden und die dann zum Beispiel mit Bachelorabsolventen besetzt werden können, sodass die Volljuristen an den Stellen zur Verfügung stehen, wo wir sie wirklich dringend brauchen. Wir haben jetzt zwei Entwürfe vorliegen, die sich im Wesentlichen dadurch unterscheiden, dass der eine vorsieht, dass noch eine Bachelorarbeit oder eine Art Prüfungsleistung geschrieben wird und die anderen sagen: Nein, die Vorleistungen aus dem Studium reichen aus, um den Grad des Bachelors zu erreichen. Unsere Tendenz ist an der Stelle bei dem Entwurf der CDU, also eine Bachelorarbeit oder in irgendeiner Form eine Prüfungsleistung vorzusehen. Wir würden es mit an den Ausschuss überweisen und fragen dann am besten einfach die Leute, die tagtäglich in dem Bereich unterwegs und da Experten sind, um zu hören, was erstens praktikabel und zweitens auch sinnvoll ist, sowohl für weiterführende Studien als auch für den beruflichen Einsatz und auch für das, was so ein Berufsabschluss dann am Ende für einen bedeutet. Ich würde den Blick an der Stelle noch um einen Punkt erweitern wollen, damit wir gerade im öffentlichen Dienst von einer Einführung des Bachelors auch mit profitieren können. Es wäre sinnvoll, jetzt schon einmal darüber nachzudenken, an welcher Stelle wir denn Positionen im öffentlichen Dienst haben, die gegebenenfalls nicht eines Volljuristen bedürfen, sondern mit juristischen Abschlüssen wie dem Bachelor besetzt werden können. Je eher wir das auch entsprechend in den Laufbahnverordnungen vorsehen, desto besser. Es gibt noch ein, zwei andere Fragen, die bei uns im Zusammenhang mit dem Studium aufgetaucht sind, sei es zum Beispiel der Bezug von Kindergeld zwischen dem Bachelorabschluss und dem Staatsexamen – gibt es da dann irgendwie Schwierigkeiten? Das können wir alles gern im Ausschuss diskutieren, nehme ich an, da vielleicht auch mit den Leuten aus dem juristischen Bereich noch einmal diskutieren. Ich freue mich da auf den Austausch und freue mich, dass wir an der Stelle in der Juristenausbildung einen Schritt nach modern machen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Abgeordnete Dr. Bergner, fraktionslos, bitte, Sie haben das Wort.

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Ute Bergner fraktionslos

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, die Durchfallquote als Aufhänger für einen neuen Gesetzentwurf zu nehmen und damit gleichzeitig die Begründung reinzunehmen, dass wir das Fachkräfteproblem hoch qualifizierter Menschen wie zum Beispiel bei Richtern damit lösen wollen, das löst bei mir Gänsehaut aus. Ich habe jetzt in den Beiträgen wahrgenommen, dass da im Hause im Wesentlichen Konsens besteht. Trotzdem möchte ich hier einige kritische Bemerkungen machen, die möglicherweise in die Beratungen mit einfließen können. Wir haben in Deutschland seit Jahren einen absoluten Juristenüberschuss, und das, obwohl die Zahl der Verfahren ständig steigt und die Gerichte immer mehr in der Überforderung sind. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LIN- KE: Frau Bergner, nicht jeder, der mit Ihnen spricht, ist ein Jurist!) Es fehlt an hoch qualifizierten Fachkräften. Auch Juristen mit abgeschlossenem Staatsexamen finden sich bereits immer häufiger in prekären Arbeitsbedingungen wieder. Das ist zum Beispiel in einem Beitrag des Internetportals „LTO Karriere“ schon im Jahr 2013 thematisiert worden. Seither hat sich die Lage nicht wesentlich geändert, obwohl die demografische Entwicklung dem eigentlich entgegenwirkt. Daher darf die Frage gestellt werden, was den Bachelorjuristen denn im Bereich der Rechtspflege an attraktiven oder auch an nicht so attraktiven Arbeitsplätzen erwartet. Für die Entspannung der überlasteten Gerichte dürfte das keine Lösung sein. Die Ausbildung von Rechtsanwaltsgehilfen wird dadurch jedenfalls nicht erreicht; hier sind andere Qualitäten gefragt. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt auf eine Niveauabsenkung ab, denn was, bitte schön, soll ein Not-Bachelor einem potenziellen Arbeitgeber signalisieren? Im Übrigen schadet das auch im Allgemeinen dem Bachelortitel, der bereits heute unter zahlreichen Einfachabschlüssen in verschiedensten Studiengängen an Renommee eingebüßt hat. Nach meiner Erfahrung aus meinem Unternehmen ist zum Beispiel der Bachelor in Betriebswirtschaft weniger wert als ein IHK-Abschluss als Kaufmann. Gerade im Jurastudium ist wie beispielsweise auch in der Medizin die Qualität von Studium und Abschluss besonders wichtig. Daher ist es auch gut und richtig, dass strenge Prüfungen absolviert werden müssen. Schließlich sind beide Berufsgruppen mit ihrer Arbeit für Menschen und nicht selten dafür hauptverantwortlich, dass Klienten oder Patienten nicht unter die Räder kommen oder deren Existenz vernichtet wird. An dieser Stelle wäre es sinnvoll, über eine gute duale Ausbildung als Alternative nachzudenken, statt einen minderwertigeren Bachelorabschluss einzuführen. Wir haben in vielen Bereichen der Wirtschaft einen Fachkräftemangel, den wir auch hier im Landtag ständig thematisieren. Und daher stelle ich die Frage, liebe CDU, liebe Koalitionsfraktionen, was denn ein gestrandeter Jurist mit einem Not-Bachelor an diesem Fachkräftemangel ändern soll. Wir brauchen im Land eine andere Gewichtung von dualer Ausbildung und Studium. Der Trend zur Akademisierung in vielen Berufen muss gestoppt und ein Berufsabschluss oder gar ein Meisterbrief entsprechend gesellschaftlich gewürdigt werden. Was es auf jeden Fall nicht braucht, ist eine weitere Absenkung des Niveaus der akademischen Ausbildung und Pseudoabschlüsse für Studenten, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Bachelor ist doch kein Pseudoabschluss!) die den Anforderungen nicht gewachsen sind. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wer entscheidet das denn, ob man den Anforderungen gewachsen ist oder nicht?) Das einzige Argument, was mich überzeugen würde, einen Bachelor einzuführen, ist als Aufbaustudium für andere Bachelorstudiengänge, denn es gibt viele Fachrichtungen, wo es sicherlich gut wäre, juristisches Grundwissen einzuspielen. Aber auf einem solchen Bachelorgrundstudium kann man zum Beispiel kein Masterstudium Technik aufbauen. Hier müsste man einfach mal kreativ und innovativ sein, um hier wirklich gute Effekte zu erzielen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Kann ich nicht erkennen. Die Landesregierung? Für die Landesregierung erhält Frau Ministerin Denstädt das Wort. Bitte.

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Denstädt

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Schüler und Schülerinnen auf der Tribüne, liebe Menschen am Livestream, 2013 gab es vielleicht noch einen Juristen- oder Juristinnenüberschuss, jetzt haben wir den nicht mehr – ich muss das jetzt kurz einordnen. Auch ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich für eine Ausbildung im Bereich der Justiz entscheiden. Jetzt aber wieder zurück zum Thema: Die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe der CDU-Fraktion und der Regierungsfraktionen sehen die Schaffung eines integrierten Bachelorgrads in der juristischen Ausbildung vor, keinen zusätzlichen. In vielen Bundesländern wird gerade darüber diskutiert, aber wir finden keine einheitliche Lösung. Deswegen hat sich Thüringen auch dazu entschlossen, eine eigene bzw. zwei eigene Vorschläge zu machen. Ich finde das sehr begrüßenswert und freue mich sehr, dass jetzt auch hier im Hohen Hause der Fokus auf dieses Thema gelegt wurde. Einigkeit besteht dabei, dass erbrachte Studienund Prüfungsleistungen aus dem Studium bisher in den Fällen, in denen das Studium nicht mit einer Prüfung abgeschlossen wird, nicht angemessen gewürdigt werden. Davon konnte ich mich auch – und das hatte Frau Baum gerade so schön gesagt – sowohl mit Studierendenvertretern in Jena als auch mit den Vertretern und Vertreterinnen von iur.reform, die auch bundesweit unterwegs sind, selbst überzeugen und auch mit den Dozentinnen und Dozenten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Insbesondere für rechtswissenschaftliche Prüfungsleistungen, an denen ein besonderes wissenschaftliches Interesse besteht, zum Beispiel für spätere Promotionen, die aber nicht nach dem Deutschen Richtergesetz zum vorgesehenen Pflichtstoff gehören, gibt es da das Problem, dass die momentan in keiner Weise anerkannt werden. Diese nicht nur für die staatliche Juristenausbildung, sondern auch für die Rechtswissenschaft insgesamt unbefriedigende Situation lässt sich beheben, und zwar, indem Personen, die an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena ein rechtswissenschaftliches Studium aufgenommen haben und die die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllen, unter bestimmten Bedingungen einen Bachelorgrad erlangen, Frau Bergner. Damit würden erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen honoriert, ein nachfolgender Masterstudiengang ermöglicht und zugleich der Weg zum Berufseinstieg in klassische juristische Berufe ebenso offengehalten wie eine eventuell rein wissenschaftliche oder anderweitige berufliche Laufbahn. Mit der Einführung des integrierten Bachelors kann so der akademische Wert der schon erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen sichtbar und angemessen gewürdigt werden. Diese gehen dann auch nicht verloren, wenn Studierende sich erst spät im Studium für einen Zielwechsel in ihrer beruflichen Zukunft entscheiden oder die Staatsexamensprüfung nicht bestehen. Mit der Einführung eines integrierten oder teilintegrierten Bachelors dürfte auch der vonseiten der Studierenden immer wieder angemahnte psychische Druck klassischer Rechtswissenschaften und deren Prüfungen abgemildert werden, der dadurch entsteht, dass bei der staatlichen Pflichtfachprüfung der gesamte im Studium erworbene Wissensstoff an wenigen Tagen abgerufen werden muss – auch dazu haben wir vorhin schon einiges gehört. Allein diese wenigen Tage der Prüfung – in Thüringen sind es aktuell sechs Tage mit je fünf Stunden Prüfungszeit – entscheiden da über hopp oder top, wie Frau Marx das vorhin so schön gesagt hat. Es gibt aus meiner Sicht keinen sachlichen Grund, wieso man nicht Möglichkeiten schaffen sollte, diesen Druck für die jungen Jurastudierenden in Thüringen abzumildern. Die Juristinnenausbildung in Thüringen, insbesondere das rechtswissenschaftliche Studium, könnte auf diesem Weg zudem breiter aufgestellt und ersichtlich gestärkt werden, ein rechtswissenschaftlicher Studiengang, der die Erreichung beider Ziele zuließe: das Staatsexamen mit dem Ziel der volljuristischen Berufe und den Bachelorabschluss, der die rechtswissenschaftliche Leistung würdigt, aber ein bedeutender Standortvorteil für die FriedrichSchiller-Universität Jena ist. Der Befund, dass die einzige Rechtswissenschaftliche Fakultät in Thüringen seit Jahren unter stetig abnehmenden Zugangszahlen leidet, dürfte Ihnen allen bekannt sein. Auch der zunehmende Bedarf an gut ausgebildeten Juristinnen und Juristen wurde in diesem Haus schon oft thematisiert. Man muss es aber richtig machen und die erforderlichen Regelungen sorgsam in das Gefüge des bestehenden Rechts einpassen. Ein integrierter Bachelor darf den Weg zur ersten Prüfung im Sinne des § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes nicht unnötig erschweren. Ob es auch vor diesem Hintergrund angezeigt ist, die Verleihung des Bachelorgrads von einer Bachelorarbeit abhängig zu machen, muss Gegenstand genauer Überlegung und Abwägung sein. Thüringen würde hier im Vergleich zu anderen Ländern einen Sonderweg gehen. Das Erfordernis einer Bachelorarbeit könnte dem Ziel eines Standortvorteils gegenüber anderen Universitäten zuwiderlaufen. Hinzu kommt, dass es aus meiner Sicht primär der Rechtswissenschaftlichen Fakultät selbst obliegt, die Einzelheiten eines Bachelorabschlusses durch ihr eigenständiges Satzungsrecht zu regeln. Dabei werden die üblichen Vorgaben der Kultusministerkonferenz zu den Qualitätsanforderungen und der Akkreditierung von Studiengängen zu beachten sein. In diesen Kernbereich der universitären Arbeit und die damit verbundene Wissenschaftsfreiheit sollten wir nur so gering wie möglich regelnd eingreifen. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, neben der Einführung des integrierten Bachelors avisieren die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sowie die SPD mit ihrem Gesetzentwurf zudem eine weitere Änderung, um Thüringens Justiz zukunftsfest aufzustellen. Die beabsichtigte Klarstellung, dass die Verordnungsermächtigung in § 7 Abs. 6 Thüringer Richterund Staatsanwältegesetz auch die Regelung des Beurteilungsmaßstabs umfasst, begrüße ich sehr. Dienstliche Beurteilungen sind für Richterinnen sowie für Staatsanwältinnen von wesentlicher Bedeutung für ihr berufliches Fortkommen. Dass hierbei ein einheitlicher Beurteilungsmaßstab anzulegen und anzuwenden ist, ist unerlässlich. Eine diesbezügliche Festlegung ist daher in der Thüringer Verordnung zur Beurteilung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten einschließlich richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Anforderungsprofile vom 7. April 2022 enthalten. Die nunmehr beabsichtigte Klarstellung ist sachgerecht und entspricht zudem den beamtenrechtlichen Regelungen in § 49 Abs. 4 des Thüringer Laufbahngesetzes. Sehr geehrte Abgeordnete, aus meiner Sicht treffen die vorgelegten Gesetzentwürfe auf bestehenden Regelungsbedarf. Der Entwurf der Regierungsfraktionen berücksichtigt dabei gleich zwei für die Zukunft der Thüringer Justiz wichtige Regelungen, insbesondere mit Blick auf eine eventuelle Bachelorarbeit. Bei der Einführung eines integrierten Bachelors warne ich allerdings vor Schnellschüssen. Ich werbe für eine intensive Ausschussberatung idealerweise unter Einbeziehung der Akteurinnen in der Juristinnenausbildung und ausdrücklich unter Beteiligung der Studierendenschaft. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Abstimmung zu dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 8 a: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist der Fall. Ich gehe davon aus, an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Weitere Ausschüsse? Kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich zur Abstimmung auf. Wer zustimmt, den unter TOP 8 a genannten Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen im gesamten Plenum. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen. Damit rufe ich zur Abstimmung zum Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 8 b auf. Ist hier Ausschussüberweisung beantragt? Ich gehe davon aus, an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Weitere Ausschüsse? Werden nicht beantragt. Dann stimmen wir über die Ausschussüberweisung unter 8 b ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen aus dem gesamten Plenum. Gegenstimmen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 32 in seinen Teilen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/158 dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/9642 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/897 dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/9643 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2040 dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/9644 Wird das Wort zur Begründung zu dem Berichterstattungsersuchen gewünscht? Das sehe ich nicht. Das Wort für die Berichterstattung zum jeweiligen Stand der Beratungen erhält der Vorsitzende des Verfassungsausschusses, Herr Abgeordneter Schard, bitte.

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Stefan Schard CDU

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will vielleicht ganz kurz erläutern, weshalb ich die Berichte heute hier halte. Wir haben zwar Berichterstatter in unserem Ausschuss ernannt, aber es sind zum einen unterschiedliche Berichterstatter, Frau Müller und Frau Dr. Martin-Gehl, und zum anderen hatten wir aber auch keine Sitzung des Verfassungsausschusses mehr, als das Berichtsverlangen dann letztendlich auf dem Tisch lag. Insofern haben wir uns darauf verständigt, dass ich die Berichte heute hier halte. Ich beginne mit dem Tagesordnungspunkt 32 a, dem Fünften Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene, dem Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/158. Durch Beschluss des Landtags in seiner Sitzung vom 30. Januar 2020 wurde der Gesetzentwurf in der Drucksache 7/158 an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 28. Februar 2020 beraten. Durch den in der 10. Plenarsitzung vom 6. März 2020 angenommenen Antrag in Drucksache 7/448 wurde ein Verfassungsausschuss gebildet. Die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 7/158 an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz wurde gemäß § 57 Abs. 3 der Geschäftsordnung zurückgenommen und stattdessen gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung die Überweisung an den neu geschaffenen Verfassungsausschuss beschlossen. Der Verfassungsausschuss hat den Gesetzentwurf und Eckpunkte für einen möglichen Zeit- und Arbeitsplan des Ausschusses in seiner 2. Sitzung am 5. Juni 2020 beraten. In seiner 8. Sitzung am 16. Oktober 2020 hat der Ausschuss Abgeordnete Müller zur Berichterstatterin für den Gesetzentwurf bestellt. In seiner 28. Sitzung am 21. Januar 2021 beschloss der Ausschuss die Durchführung eines mündlichen und schriftlichen Anhörungsverfahrens, die Höchstzahl der mündlichen Anzuhörenden auf 21 zu begrenzen und ein Online-Diskussionsforum durchzuführen. In seiner 29. Sitzung am 4. März 2022 verständigte sich der Ausschuss auf die Anzuhörenden für das mündliche und das schriftliche Anhörungsverfahren, den Fragenkatalog zum Gesetzentwurf sowie die Fristen für das Online-Diskussionsforum. In seiner 31. Sitzung am 17. Mai 2022 hat der Ausschuss die mündliche Anhörung von sechs Anzuhörenden durchgeführt und in seiner 35. Sitzung am 20. Januar 2023 die Auswertung der mündlichen und schriftlichen Anhörung in einer kontroversen Debatte und Beratung durchgeführt. Ich komme zum Tagesordnungspunkt 32 b, Berichterstattung über das Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen, ein Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/897. Durch Beschluss des Landtags in seiner 17. Sitzung am 18. Juni 2020 wurde der Gesetzentwurf in Drucksache 7/897 an den Verfassungsausschuss überwiesen. Der Verfassungsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 3. Juli 2020 beraten und beschlossen, zu den Themenkomplexen „Ehrenamtsförderung“ und „Nachhaltigkeit“ eine mündliche und schriftliche Anhörung gemäß § 79 Abs. 1 der Geschäftsordnung durchzuführen. In seiner 4. Sitzung am 16. Juli 2020 beschloss der Verfassungsausschuss jeweils die Anzuhörenden für das mündliche und schriftliche Anhörungsverfahren zu den Themenkomplexen „Ehrenamtsförderung“ und „Nachhaltigkeit“, den Fragenkatalog für das schriftliche Anhörungsverfahren zum Themenkomplex „Nachhaltigkeit“, die Sitzungstermine für die mündliche Anhörung sowie die Durchführung eines Online-Diskussionsforums zu den beiden genannten Themenkomplexen. Weiterhin wurde dort Frau Abgeordnete Dr. Martin-Gehl zur Berichterstatterin für den Gesetzentwurf bestellt. In der 5. Sitzung des Verfassungsausschusses am 11. September 2020 erfolgte die mündliche Anhörung von zwölf Anzuhörenden zum Themenkomplex „Nachhaltigkeit“. Der Verfassungsausschuss hat in seiner 7. Sitzung am 2. Oktober 2020 die Durchführung eines mündlichen und schriftlichen Anhörungsverfahrens zum Themenkomplex „Kinderrechte“, die Anzuhörenden, den Fragenkatalog für das schriftliche Anhörungsverfahren, den Sitzungstermin für die mündliche Anhörung sowie die Durchführung eines OnlineDiskussionsforums beschlossen. In der 8. Sitzung am 16. Oktober 2020 erfolgte die mündliche Anhörung von vier Anzuhörenden zum Themenkomplex „Kinderrechte“. Ebenfalls in seiner 8. Sitzung am 16. Oktober 2020 beschloss der Verfassungsausschuss die Durchführung eines mündlichen und schriftlichen Anhörungsverfahrens zum Themenkomplex „Inklusion/Behinderte Menschen stärken“ und in seiner 9. Sitzung am 4. November 2020 die hierzu Anzuhörenden, den Fragenkatalog sowie die Durchführung eines Online-Diskussionsforums. In seiner 10. Sitzung am 12. November 2020 beschloss der Verfassungsausschuss die Durchführung eines mündlichen und schriftlichen Anhörungsverfahrens zum Themenkomplex „Extremismusklausel/Staatsziele ‚Antifaschismus, Antirassismus, gegen Antisemitismus‘ und Staatsschutzklausel/Erweiterung Artikel 83 Thüringer Verfassung“ sowie die Durchführung eines entsprechenden Online-Diskussionsforums. Der Verfassungsausschuss hat in seiner 11. Sitzung am 24. November 2020 die mündliche und schriftliche Anhörung zum Themenkomplex „Ehrenamt“ ausgewertet. In seiner 12. Sitzung am 27. November 2020 hat der Ausschuss die mündliche Anhörung von fünf Anzuhörenden zum Themenkomplex „Inklusion“ durchgeführt und kurz zur zurückliegenden mündlichen und schriftlichen Anhörung zum Themenkomplex „Nachhaltigkeit“ beraten. Der Verfassungsausschuss hat in seiner 13. Sitzung am 15. Dezember 2020 die mündliche Anhörung von sieben Anzuhörenden zum Themenkomplex „Extremismusklausel/Staatsziele ‚Antifaschismus, Antirassismus, gegen Antisemitismus‘ und Staatsschutzklausel/Erweiterung Artikel 83 Thüringer Verfassung“ durchgeführt. In seiner 15. Sitzung am 22. Januar 2021 hat der Verfassungsausschuss zu den Themenkomplexen „Ehrenamt“ und „Nachhaltigkeit“ beraten sowie die mündlichen und schriftlichen Anhörungsverfahren ausgewertet. In seiner 17. Sitzung am 26. Februar 2021 hat der Verfassungsausschuss zu den Themenkomplexen „Nachhaltigkeit“, „Inklusion“ und „Kinderrechte“ beraten sowie die mündlichen und schriftlichen Anhörungsverfahren ausgewertet. In seiner 19. Sitzung am 26. März 2021 hat der Verfassungsausschuss zum Themenkomplex „Extremismusklausel/Staatsziele ‚Antifaschismus, Antirassismus, gegen Antisemitismus‘ und Staatsschutzklausel/Erweiterung Artikel 83 Thüringer Verfassung (Demokratieschutz)“ beraten sowie die mündlichen und schriftlichen Anhörungsverfahren ausgewertet. Der Verfassungsausschuss beschloss in seiner 21. Sitzung am 22. April 2021 eine ergänzende schriftliche Anhörung zum vorgelegten Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 7/2014. Die mit diesem Änderungsantrag bezweckte Zusammenführung mehrerer Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen betraf mit der Regelung zur Inklusion in Artikel 2 und Artikel 20 und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Nachhaltigkeit in Artikel 41a bis c auch Regelungsgegenstände des Gesetzentwurfs in Drucksache 7/897. Schließlich wurden in der 22. Sitzung am 26. Mai 2021 und der 26. Sitzung am 8. Oktober 2021 die in Drucksache 7/897 enthaltenen Themenkomplexe lediglich kurz angesprochen und keiner abschließenden Beratung und Beschlussfassung zugeführt. Tagesordnungspunkt 32 c, Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten, Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen: Der Verfassungsausschuss beschloss in seiner 10. Sitzung am 12. November 2020 vorbehaltlich einer Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 7/2040 an den Verfassungsausschuss, eine mündliche und schriftliche Anhörung gemäß § 79 Abs. 1 Geschäftsordnung durchzuführen. Per Beschluss des Landtags in seiner 30. Sitzung vom 13. November 2020 wurde der Gesetzentwurf an den Verfassungsausschuss überwiesen. Der Verfassungsausschuss hat in seiner 11. Sitzung am 24. November 2020 zu der den Anzuhörenden in einem schriftlichen bzw. mündlichen Anhörungsverfahren mindestens zu gewährenden Frist beraten und in seiner 12. Sitzung am 27. November 2020 die Durchführung eines mündlichen Anhörungsverfahrens am 12. Januar 2021, die Durchführung eines schriftlichen Anhörungsverfahrens bis zum 8. Januar 2022 und die Anzuhörenden beschlossen. Der Ausschuss hat in seiner 14. Sitzung am 12. Januar 2021 die mündliche Anhörung von Herrn Prof. Bernhardt von der Universität Leipzig und von Frau Prof. Guckelberger von der Universität Saarbrücken per Videokonferenz durchgeführt und in seiner 18. Sitzung am 10. März 2021 die beiden Anhörungsverfahren ausgewertet. Der Verfassungsausschuss hat in seiner 21. Sitzung am 22. April 2021 eine ergänzende schriftliche Anhörung zum Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 7/2014 beschlossen. Mit Artikel 85 Abs. 1 betraf die durch den Änderungsantrag bezweckte Zusammenführung mehrerer Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen auch die in Drucksache 7/2040 beabsichtigte Regelung der elektronischen Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten. In dieser Sitzung wurde Frau Abgeordnete Dr. Martin-Gehl als Berichterstatterin bestellt. In seiner 26. Sitzung am 8. Oktober 2021 hat der Verfassungsausschuss über den weiteren Umgang mit diesem Gesetzentwurf beraten. So viel zur Berichterstattung. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Mitarbeitern und Referenten zu bedanken, die sich hier eingebracht haben, weil es manchmal auch tatsächlich etwas unübersichtlich war, die Pakete aufzuschnüren und dann wieder zusammenzuschnüren und nur Einzelkomplexe zu beraten. Da haben sich alle nicht nur sehr viel Mühe gegeben, sondern auch eingebracht. Insofern auch noch mal herzlichen Dank an alle, die daran beteiligt waren. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Damit eröffne ich die Aussprache. Für die Fraktion Die Linke hat Frau Abgeordnete Müller das Wort.

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Anja Müller Die Linke

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, was eben gerade so trocken überbracht worden ist, war der Bericht aus dem Verfassungsausschuss durch den Vorsitzenden. Ich will es ganz kurz erläutern für alle, die draußen vielleicht noch zugehört haben: Der Landtag hat sich im März 2020 nach extrem langer Zeit wieder einen eigenen Verfassungsausschuss gegeben, weil wir sicher waren, dass die Verfassung einer Modernisierung unterliegen sollte. Und darüber wollen wir heute noch mal sprechen. Jetzt kann man vielleicht sagen, warum möchten wir jetzt über die Arbeit im Verfassungsausschuss noch mal berichten und ob das kein verspäteter Nachklapp zum Jubiläum „30 Jahre Thüringer Verfassung“ ist. Nein, es geht um die Reformdiskussion im Verfassungsausschuss und ihren aktuellen Arbeitsstand. Denn nach 30 Jahren müssen wir gemeinsam schauen: Ist die Verfassung noch aktuell, also auf der Höhe der Zeit? Da könnten manche versucht sein zu fragen: Holt das Thema irgendjemanden hinterm Ofen vor? Wir sagen ganz klar: Ja, auf jeden Fall. (Beifall DIE LINKE) Das zeigt zum Beispiel auch ganz aktuell das Bündnis „Verfassungsreform. Jetzt!“. Das Bündnis – und ich habe auch etwas mitgebracht – ist ein Zusammenschluss aus 21 Organisationen und Vereinen. Ich will es wirklich ganz prominent auch noch mal deutlich machen, wer mit zu diesem Bündnis gehört. Deswegen lese ich das jetzt vor. Zu dem Bündnis gehören: AWO Landesverband Thüringen e. V., BUND Landesverband Thüringen e. V., Bürgermeisterdialog zur nachhaltigen Kommunalentwicklung in Thüringen, BürgerStiftung Erfurt, Der Kinderschutzbund Landesverband Thüringen e. V., Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Thüringen e. V., DGB Bezirk Hessen-Thüringen, Eine Welt Netzwerk Thüringen, GRÜNE LIGA Thüringen, Kulturrat Thüringen, Landesfrauenrat, Landsportbund, Landesseniorenrat, LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen, Mehr Demokratie e. V., NABU, Beamtenbund, Thüringer Ehrenamtsstiftung, Thüringer Feuerwehr-Verband, Thüringer Nachhaltigkeitsbeirat und Zukunftsfähiges Thüringen – also eine große Anzahl von Verbänden, die sich da zusammengeschlossen haben. Die haben einen offenen Brief an die Abgeordneten des Landtags geschickt. Die Forderungen, die sie in diesem offenen Brief – und auch den habe ich gern mitgebracht – einfordern, oder vorgeschlagene Verfassungsänderungen sind: die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, das Prinzip der Nachhaltigkeit, die Sicherung der Finanzausstattung der Kommunen, der Schutz und die Förderung des Ehrenamts, der Ausbau direkter Demokratie, ein Verbot der Altersdiskriminierung, der Ausbau der Inklusion für behinderte Menschen, die umfassende Umsetzung der Menschenrechtspakte in Thüringen, die Stärkung des Europabezugs und das etwas trockenere Thema der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen. In ihrem offenen Brief heißt es unter anderem: „Wir appellieren eindringlich an die Parteien, nicht jetzt schon in den Wahlkampfmodus zu schalten, sondern sich zu einigen und das Reformpaket auf den Weg zu bringen.“ (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – da schaue ich wirklich in die Reihen der CDU, in die wenigen Gesichter, die ich da sehe –, diese Verfassungsreform wird von vielen Hoffnungen begleitet und beinhaltet extrem wichtige Pfeiler zur künftigen Entwicklung von Thüringen, über die ein breiter Konsens besteht, die aber einer Sicherung in der Verfassung bedürfen. Ich will mahnen, auch gerade mit Blick auf die gestern stattgefundene Wahl der Verfassungsrichterin – auch da schaue ich in die Reihen der CDU –: (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Ach, hören Sie doch auf!) Werden diese Hoffnungen enttäuscht, wird das Vertrauen in unsere Demokratie weiter geschwächt. (Beifall DIE LINKE) Was wir brauchen, was die Menschen in Thüringen wollen, ist, dass die demokratischen Kräfte für das Land und seine Bürgerinnen und Bürger zusammenstehen. Das müssen wir auf den Weg bringen, das wollen die Menschen. Die Verfassungsreform wäre dafür ein großartiges Beispiel. Sie scheitern zu lassen, arbeitet nur denen in die Hände, die unsere Demokratie – da schaue ich wieder nur in diese Reihen – missbrauchen und sie geringachten. (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Da gucken Sie uns an?) Noch mal: Zwei Plenarsitzungen sind noch Zeit, dieses kräftige demokratische Zeichen zu setzen. Ich fordere Sie auf: Tun Sie es! Dieser Brief ist ein klarer und eindringlicher Appell an die demokratischen Fraktionen und Gruppen im Thüringer Landtag, ihrer gesellschaftspolitischen, sozialen, demokratischen und rechtsstaatlichen Verantwortung gerecht zu werden, das heißt dann aber auch, das gesellschaftspolitische Engagement der Menschen in Thüringen ernst zu nehmen in der politischen Arbeit. Anhörungen in Ausschüssen, gerade auch im Verfassungsausschuss, sind dazu da, die Gesetzentwürfe der Fraktionen inhaltlich besser zu machen. Die Menschen wollen zu Recht, dass die Politikerinnen und Politiker ihre Bedürfnisse, Anliegen und Vorschläge ernst nehmen und in ihrer Arbeit aufgreifen. Sie wollen inhaltlich mitgestalten, und genau das ist doch Demokratie: nicht über uns und ohne uns. (Beifall DIE LINKE) Das Bündnis „Verfassungsreform. Jetzt!“ und seine Mitgliedsorganisationen möchten im 30. Jahr der Thüringer Verfassung in den genannten Punkten die konkret inhaltliche Weiterentwicklung der Thüringer Verfassung. Es sind die wichtigen Bausteine und die Antworten auf die Frage: Wie möchten wir gemeinsam in Thüringen zukünftig leben? In einer Demokratie sollten sich die Bürgerinnen und Bürger zusammen mit dem Landtag immer wieder mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen der Gesellschaft über die Ausgestaltung der Verfassung verständigen. Heute gibt es gesellschaftliche Herausforderungen, die vor 30 Jahren in dieser Schärfe noch nicht sichtbar waren. Dafür steht sehr beispielhaft das Prinzip der Nachhaltigkeit, und das in Bezug auf die zunehmenden ökologischen Probleme und in Bezug auf die zahlreichen sozialen Fragen. Die intensive Arbeit im Verfassungsausschuss hat deutlich gemacht, dass es in den immer komplexer werdenden Verhältnissen keine einfachen Patentlösungen gibt. Wer die einfachen Lösungen verspricht, macht den Menschen wider besseres Wissen etwas vor. Die intensive Arbeit im Verfassungsausschuss hat auch deutlich gemacht, dass die Einbeziehung des vielfältigen außerparlamentarischen Sach- und Fachverstands in die Arbeit des Landtags ein großer Gewinn für die inhaltliche Qualität der Debatte und der Arbeitsergebnisse ist. Deshalb an alle Anzuhörenden im Namen meiner Mitglieder der Fraktion Die Linke: ein ganz großes, dickes, fettes Dankeschön für Ihr Engagement und ihre inhaltlichen Beiträge! (Beifall DIE LINKE) Vielen Dank auch an das Bündnis „Verfassungsreform. Jetzt!“ und die 21 Organisationen. Euer Engagement macht deutlich: Der Landtag darf nicht nur über die Verfassungsreform sprechen, er muss sie auch tatsächlich umsetzen. Das ist die große Verantwortung der Demokraten im Thüringer Landtag, (Beifall DIE LINKE) zu beweisen, dass wir Demokratinnen und Demokraten gemeinsam handlungsfähig sind, gemeinsam auch in schwierigen Debatten sinnvolle und wirksame Lösungen für die Menschen in Thüringen und mit ihnen zusammen zustande bringen, ganz konkret für Verbesserungen für sie, für die Menschen im Alltag. Die vorhin aufgezählten Vorschläge zur Qualifizierung und Modernisierung der Verfassung bewirken so viele positive Veränderungen im Leben der Menschen in Thüringen. Der offene Brief vom Bündnis hat auch gezeigt, welche inhaltlichen Themen den Menschen in Thüringen wirklich wichtig sind. Das von Ihnen – und eigentlich hätte ich jetzt gern zu Herrn Voigt geschaut – öffentlich in den Fokus gerückte Thema „Ministerpräsidentenwahl“ ist es einfach nicht. Stattdessen sind es eben die Staatsziele wie die Förderung des ehrenamtlichen Engagements, soziale und ökologische Nachhaltigkeit, die Herstellung der gleichwertigen Lebensverhältnisse, der Schutz vor Altersdiskriminierung, die Stärkung der Rechte und gleichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, der Ausbau der demokratischen Mitbestimmungsinstrumente und die Stärkung des Europabezugs. Alle Punkte sind ein klares Signal für eine solidarische, demokratische, ökologische und weltoffene Gesellschaft in Thüringen und darüber hinaus. (Beifall DIE LINKE) Die Verfassung – das habe ich eben auch schon mal gesagt – geht ganz konkret in das Alltagsleben der Menschen hinein. Wie wollen wir in Thüringen gemeinsam gut und miteinander leben? Das wird besonders deutlich an der neuen Verpflichtung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Thüringen, weil es dabei um Bildung, Wohnen, Gesundheitsversorgung und vieles mehr geht. Das Staatsziel „Förderung des ehrenamtlichen Engagements“ ist eine langwierige Forderung von zahlreichen Vereinen und Verbänden in Thüringen wie dem Landesfeuerwehrverband, dem Landessportbund. Beide sind übrigens auch Mitglieder, wie ich eben vorgelesen habe, in dem Bündnis. Die Wirkung des Staatsziels kommt Hunderttausenden – und ich meine, mich zu erinnern –, 750.000 Menschen in Thüringen zugute, nicht nur im Sport und bei der Feuerwehr, sondern auch in kulturellen Projekten oder in sozialen Bereichen wie den Tafeln. Mit Blick auf den Forderungskatalog des Bündnisses ist auch nicht verwunderlich, dass die Sozialverbände und Gewerkschaften ebenfalls zu den Mitgliedsorganisationen gehören. Die Aufnahme des Nachhaltigkeitsprinzips ist nach Ansicht unserer Fraktion mit Blick auf den notwendigen sozial-ökologischen Wandel in der Gesellschaft unverzichtbar. Diese Notwendigkeit hat auch Zukunftsfähiges Thüringen e. V., ebenfalls Mitglied, in der entsprechenden Anhörung im Verfassungsausschuss sehr eindrucksvoll deutlich gemacht. Ökologische Nachhaltigkeit ist ohne soziale Nachhaltigkeit und gleiche soziale Teilhabe aller Menschen nicht zu verwirklichen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Spiegelbildlich gewendet gilt dann aber auch: Ohne ökologische Nachhaltigkeit ist in Zukunft eine soziale Gesellschaft mit gleicher Teilhabe für alle Menschen nicht mehr möglich. (Beifall DIE LINKE) Auch die Weiterentwicklung und der Schutz der Demokratie ist ein wichtiger Baustein der Verfassungsreform. Dazu gibt es einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition. Der Landesverband Thüringen von Mehr Demokratie e. V. arbeitete in der Anhörung im Verfassungsausschuss klar heraus: Die Stärkung der Demokratie, gerade auch der direkten Demokratie, trägt auch dazu bei, den notwendigen sozial-ökologischen Wandel der Gesellschaft voranzubringen. Mit guten demokratischen Beteiligungsinstrumenten machen die Menschen die Erfahrung, dass sie ihre Lebensumstände, ihre Stadt, ihr Dorf selbst gestalten können. Mehr Demokratie Thüringen und andere Organisationen betonten aber auch: Die Weiterentwicklung der direkten Demokratie muss inhaltlich so gestaltet sein, dass die Beteiligungsinstrumente nicht von den Feinden und den Zerstörern der Demokratie, den Faschisten, den Rechtsextremisten, die das für ihre populistischen und ideologischen Aktionen nutzen, missbraucht werden können. Davor müssen wir sie aber auch schützen. Deshalb braucht zum Beispiel die direkte Demokratie eine verfassungsgerichtliche Überprüfung und grundlegende Prinzipien. Die Menschenwürdegarantie, das Demokratieprinzip, das Sozialstaatsund Rechtsstaatsprinzip dürfen durch die direkte Demokratie nicht angetastet werden. Diesen Vorgaben entspricht auch unser gemeinsamer Gesetzentwurf. Die Verbesserung in Sachen „Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ und in Sachen „Schutz vor Altersdiskriminierung“ sind ebenfalls wichtige Teilbausteine mit Blick auf die gleiche Teilhabe aller Menschen in der Gesellschaft. Aber warum braucht man diese Regelungen unbedingt in der Verfassung? Ich schaue wirklich zu den Schülerinnen und Schülern auf der Tribüne, weil auf der Thüringen-Messe, die kürzlich erst stattgefunden hat, kam eine Schülerin auf mich zu und sagte: Sie können mir jetzt eine Verfassung überreichen, aber wir leben das gar nicht in der Schule. Wir wissen gar nicht, wozu ist die Verfassung da, was steht überhaupt drin. – Deswegen ist es uns auch wichtig, mit ihnen gemeinsam den Dialog zu führen (Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Wer kürzt denn den Sozialkundeunterricht?) und ihnen noch mal deutlich zu machen, die Verankerung in der Verfassung gibt diesen Inhalten einen erhöhten Schutz und erzeugt eine stärkere Verpflichtung zu ihrer konkreten Umsetzung. So kann mit dem Staatsziel „Förderung des Ehrenamts“ in der Verfassung die Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Thüringen nicht einfach unter den sogenannten Haushaltsvorbehalt, wenn das Geld mal irgendwo im Haushalt fehlt, gestellt werden. Soll heißen, mit einem Verfassungsrang ist auch da gesichert, dass die kontinuierliche, sächliche und finanzielle Unterstützung des Ehrenamts in Thüringen sichergestellt ist. Mit einem bloßen einfachen Ehrenamtsgesetz wird nicht die gleiche Wirkung erzielt. Andersherum wird ein Schuh daraus. Das optimale Paket ist das Staatsziel „Förderung des Ehrenamts“ in der Verfassung zusammen mit einem Ehrenamtsfördergesetz zur Konkretisierung des Staatsziels. Und wenn im Verfassungsausschuss immer wieder behauptet wurde, vor allem – und, Herr Montag, ich schaue Sie jetzt mal an – von der FDP, diese Staatsziele seien alle nur Verfassungslyrik und nicht bindend oder gar einklagbar, dann haben wir uns immer gefragt: (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Sehen Sie mal, wie klug ich bin!) Lesen die nicht das Bundesverfassungsgerichtsurteil oder die neue Kommentierung zur Thüringer Verfassung? Deshalb, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, Leute mit dieser Auffassung, Sie möchte ich dringend bitten, sich ein Update – denn Sie benutzen das ja auch immer gern – (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Frau Müller, sind Sie sich sicher?) in Sachen „aktueller Verfassungsrechtsprechung“ zu gönnen, (Beifall DIE LINKE) denn spätestens die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 – ein schönes Datum, denn da hatte ich Geburtstag – zum Klimaschutzgesetz des Bundes zeigt: Staatsziele sind sehr starke gesellschaftspolitische und rechtlich verbindliche Gestaltungsinstrumente und ihre Inhalte sind einklagbar. In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts heißt es zum Artikel 20a, dem Staatsziel „Umweltschutz“: „Art. 20a [Grundgesetz] verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.“ Weiter heißt es dort: „Art. 20a [Grundgesetz] ist eine justiziable Rechtsnorm, die den politischen Prozess zugunsten ökologischer Belange auch mit Blick auf die [besonders betroffenen] künftigen Generationen binden soll.“ Das Staatsziel ist laut Bundesverfassungsgericht eine justiziable Rechtsform, also rechtlich überprüfbar und einklagbar. Deshalb noch mal die dringende Bitte an CDU und FDP, ihre kritische Sichtweise – ich komme später noch mal dazu – jetzt auf diese Staatsziele noch mal zu überprüfen, die Bedenken fallen zu lassen, um mit uns gemeinsam Wege zu gehen. (Beifall DIE LINKE) Beim Rückblick auf die bisherige Arbeit des Verfassungsausschusses muss man ganz objektiv und nüchtern feststellen: Nicht nur die Fraktionen Linke, SPD und Grüne haben die Staatsziele wie „Ehrenamt“ und „Nachhaltigkeit“ in ihren Gesetzentwürfen, auch die CDU hat Staatsziele vorgelegt – und das meinte ich ja eben. Das neue Staatsziel „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“, was wir als Linke-Fraktion unterstützen, findet sich originär in einem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion. Also eigentlich befürwortet die CDU Staatsziele. Noch mal zum Festhalten: Weil wir uns als LinkeFraktion nun seit Jahren mit konkreten Vorschlägen für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse einsetzen, haben wir kein Problem damit, den entsprechenden Staatszielvorschlag der CDU zu befürworten. Dagegen sind dann die Regelungen zur Inklusion behinderter Menschen und zur verstärkten inhaltlichen Umsetzung der Inhalte von UN-Menschenrechtspakten originäre Rot-Rot-GrünVorschläge. Für diese Vorschläge ist wiederum die Unterstützung durch die CDU-Fraktion dokumentiert mit vier Unterschriften in einem Änderungsantrag, der auch noch im Ausschuss liegt. Mit den gemeinsamen Ausschussvorlagen gibt es doch etwas, womit wir gemeinsam arbeiten können. Eine Abgeordnete aus dem Erfurter Stadtrat der CDU-Fraktion hat mal einen sehr schönen Spruch gesagt: Machen ist wie wollen, nur krasser – machen wir es doch! (Beifall DIE LINKE) Wir begrüßen es sehr, dass sich die CDU-Fraktion auf der Veranstaltung des Bündnisses „Verfassungsreform. Jetzt!“ am vergangenen Montag nun zu weiteren Gesprächen in Sachen „Verfassung“ öffentlich bereit erklärt hat. So besteht die Chance, im Sinne des Forderungskatalogs des Bündnisses doch noch zu einem konkreten und positiven Arbeitsergebnis im Landtag zu kommen. Und auch im Rahmen der Veranstaltung wurde noch mal deutlich, warum die CDU die eben beschriebene Einigung faktisch politisch aufgekündigt hat, zumal diese Einigung auch formell mit Unterschriften unter Anträgen besiegelt ist. Nach Ansicht unserer Fraktion zum Zeitpunkt dieser inhaltlichen Einigung und der Einreichung der gemeinsamen Anträge der vier Fraktionen spielte für die CDU selbst das Thema „Ministerpräsidentenwahl“ noch gar keine Rolle. Dieses angeblich so entscheidende Thema hat die CDU erst nach der Einigung ausgegraben. Das wurde auf der Podiumsdiskussion ebenfalls noch mal erörtert und löste ziemliche Fragezeichen aus. (Beifall DIE LINKE) Auf der gleichen Veranstaltung hat nun aber – wie eben schon gesagt – die CDU weitere Gespräche zugesagt, und das ist das Wichtigste. Dazu passt auch, dass der CDU-Fraktionsvorsitzende Mario Voigt in einem Artikel in der „Thüringer Allgemeinen“ vom 13. Januar zitiert wird mit einer Äußerung, dass er nun keine Notwendigkeit für eine Änderung des Artikels 70 die MP-Wahl betreffend mehr sehe. Von Steffen Dittes, unserem Fraktionsvorsitzenden, gab es derweil auf der Veranstaltung am 11. März ein Angebot über eine Präzisierung bzw. Klarstellung der geltenden Regelung des Artikels 70 Abs. 3. Es ist sehr erfreulich zu sehen, dass die Diskussion am 11. März wieder Bewegung in die Arbeitsprozesse im Verfassungsausschuss und die Gesprächsfäden zwischen den Fraktionen gebracht hat – eine gute Wirkung. Auch dafür vielen Dank an das außerparlamentarische Bündnis „Verfassungsreform. Jetzt!“. (Beifall DIE LINKE) Deswegen zum Schluss noch mal der dringende Appell an die CDU: Lassen Sie uns ernsthaft weitersprechen über unsere gemeinsame Modernisierung der Verfassung und den Beschluss noch vor Ende der Wahlperiode im Landtag! Das wäre das richtige und auch ein starkes Signal in Sachen „gelungener Zusammenarbeit der Demokraten“, wenn der Landtagsbeschluss noch zustande kommen würde. 750.000 ehrenamtlich aktive Menschen in Thüringen, das Bündnis „Verfassungsreform. Jetzt!“, die Thüringerinnen und Thüringer werden es den demokratischen Fraktionen danken. Lassen Sie uns doch einfach mal Vorbild sein! Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Birgit Pommer

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Zippel das Wort.

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Christoph Zippel CDU

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will zunächst einmal die Rede nutzen, um ganz am Anfang die vielen Anzuhörenden, die wir hier im Verfassungsausschuss – also nicht hier, aber im Verfassungsausschuss – gehört haben, zu würdigen und ihnen einmal Danke zu sagen. Auch wenn wir mit den Ergebnissen, die am Ende des Tages vielleicht nicht alle glücklich machen oder vielleicht nicht glücklich machen werden, oder vielleicht auch nicht mit jedem Beratungsergebnis immer gleich einverstanden waren, so war es doch sehr anerkennenswert, wie viele Menschen sich an diesem gesamten Prozess beteiligt haben, gute Zuschriften geleistet haben, einen sehr intensiven Austausch mit den Abgeordneten im Verfassungsausschuss gepflegt haben. Das war in jeder Hinsicht eine Bereicherung des Parlamentarismus und dafür möchte ich an der Stelle im Namen der CDU-Fraktion einmal Danke sagen. (Beifall CDU) Es wurde hier von meiner Vorrednerin am Pult so einiges kundgetan. Darauf will ich Stück für Stück mal eingehen, insbesondere weil auch viele Unwahrheiten dabei waren, (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Was?) aber das will ich im Einzelnen mal auseinandernehmen. Es ist sehr auffällig von meiner Vorrednerin gewesen, dass sie tatsächlich kein einziges Mal über das eigentliche Thema, weswegen wir über die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung hier sprechen, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Da haben Sie nicht hingehört!) nämlich über die Thematik staatsorganisationsrechtlicher Dinge, mal ausführlicher gesprochen hat. Sie hat lang und breit über Staatsziele gesprochen. Die sind gut, die haben auch ihre Daseinsberechtigung, aber sie haben eben keine abschließende rechtliche Bindung. Da streiten sich die Geister, wie weit das durchschlägt, aber sie haben nicht die Wirkung wie staatsorganisationsrechtliche Dinge, die zu klären sind. Und da ist schon der erste Punkt, wo Frau Müller hier einfach etwas erzählt hat, was nicht stimmt, nämlich dass die CDU plötzlich irgendwann im Laufe der Debatte Forderungen aus der Tasche gezogen hat. Denn die Genese des Ganzen ist eindeutig nachvollziehbar. Wir als CDU-Fraktion haben von vornherein immer gesagt: Wenn wir die Verfassung anfassen, dann müssen damit echte Probleme im Freistaat gelöst werden. Da wollen wir nicht nur Symbolpolitik. Während manche über Staatsziele auch reden, so wollen wir echte Themen ansprechen, die sich in der Verfassung als Schwäche erwiesen haben. Und da war von uns immer von vornherein gesagt worden – und da haben Sie einfach die Unwahrheit gesagt, Frau Müller –, (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Nein!) dass das Thema „MP-Wahl“, die Klärung des dritten Wahlgangs, für uns eine Grundvoraussetzung ist. Ansonsten wird die Verfassung nicht geöffnet. Wir haben die Situation, dass wir beim Thema „Ministerpräsidentenwahl“ eine Klärung brauchen. Es gibt hier keine eineindeutige Einigkeit unter den Verfassungsjuristen. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie waren doch bei der Anhörung dabei!) Wir haben hier auch am „Tag der Verfassung“ auf der Wartburg noch mal den klaren Wunsch des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Herrn Klaus von der Weiden, gehört, der uns als Parlamentarier angesprochen und gebeten hat: Versucht vor der Landtagswahl für diesen dritten Wahlgang eine Klärung herbeizuführen. In dieser Denkweise haben wir als CDU-Fraktion von vornherein im Verfassungsausschuss gehandelt. Des Weiteren ist als zweite staatsorganisationsrechtliche Grundvoraussetzung von uns von vornherein immer eine Klärung der sogenannten Konnexität genannt worden, sprich die Klärung der Finanzverhältnisse zwischen dem Freistaat Thüringen und zum Beispiel der kommunalen Ebene. Klar heruntergebrochen: Wer bestellt, bezahlt, damit wir nicht auf die kommunale Ebene Aufgaben runterdrücken können, die nicht zu 100 Prozent gegenfinanziert sind. Da ist auch im Rahmen der Anhörung deutlich geworden, dass es dort auch Regelungsbedarf gibt. Also haben wir als CDU-Fraktion gesagt: Okay, lasst uns das gemeinsam mit lösen. Aber wir haben auch dieses von vornherein als Grundvoraussetzung genannt. Und dann, ja, Frau Müller – wo sie jetzt auch gerade hin ist, ich weiß es nicht, ach, sie versteckt sich da hinten –, ist es so gewesen, dass wir dann gesagt haben: Und dann können wir on top, wenn wir das geklärt haben, auch gern über Staatsziele reden, die ohne Zweifel auch ein wichtiges Signal an die Bürgerschaft sind. Aber um etwas so Wichtiges wie die Verfassung zu öffnen, bedarf es schon eines echten Grundsatzes und einer echten Lösungsproblematik. (Beifall CDU) Das war unsere Hoffnung – Sie haben viel von Hoffnung gesprochen. Ich kann Ihnen nur sagen, was die Hoffnung der Menschen war, die mit uns gesprochen haben, und was unsere Hoffnung als CDU-Fraktion war, aber das ist Ihnen offensichtlich entgangen. Und dass es Ihnen egal war, liegt einfach an der Lage der Dinge bei den Linken. Dass auch diese Themen – die staatsorganisationsrechtlichen Themen – von Ihnen nie ernst genommen worden sind, auch das ist kein Geheimnis. Bis heute gibt es keine Drucksache der rot-rot-grünen Fraktionen zum Thema „Ministerpräsidentenwahl“. Es gibt keine Drucksache von Ihnen, die kamen immer alle von der CDU-Fraktion. Wir haben den Vorschlag dazu gemacht. Wir sind auf Sie zugekommen und haben einen Änderungsantrag gemacht. Es gab interne Gespräche. Wir haben auf Ihre Wünsche hin noch mal Dinge auf den Tisch gelegt. Und da – das muss ich jetzt mal herausnehmen – gab es Redebereitschaft der SPD und der Grünen, die gesagt haben: Okay, ja, die Problematik ist durchaus da. Und wer immer geblockt hat, waren die Linken an der Stelle. Ich könnte sogar die Namen in Ihrer Fraktion benennen, wo wir beieinander saßen, und welche Kolleginnen und Kollegen bei Ihnen gesagt haben: Nein, MP-Wahl kommt gar nicht infrage. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Nein!) Obwohl es diesen ganz offensichtlichen Klärungsbedarf gibt, haben Sie das in Ihrer Regierungskoalition weggeblockt. (Beifall CDU) Frau Müller, da kann man Ihrem Beitrag, den Sie hier gehalten haben, eigentlich nur einen einzigen Stempel aufdrücken: Es ist einfach nur rotzfrech gewesen, was Sie erzählt haben, (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Also!) weil es erstens nicht in allen Bereichen der Wahrheit entsprach und weil Sie zweitens mit allem, was Sie hier erzählt haben, ein vollkommen falsches Bild (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Sie lü- gen, was das Zeug hält!) erzeugt haben mit Ihrer Phrasendrescherei. Entschuldigung, das war einer Verfassungsdiskussion nicht würdig, was Sie hier abgeliefert haben. (Beifall CDU) Sie haben hier nur die Dinge rezitiert, die ich schon aus Dutzenden Pressemitteilungen der Linke-Fraktion kenne, (Unruhe DIE LINKE) haben in keiner Weise die Debatte um die Verfassung bereichert. Und ich würde mich ja wundern, dass es so war, dass Sie die Debatte nicht bereichert haben, wenn ich es nicht schon aus vier Jahren Verfassungsdiskussion im Ausschuss genauso kennen würde. Die Arbeitsverweigerung – und nur so kann man das nennen, Frau Müller –, die von explizit der Linken-Fraktion an der Stelle betrieben wurde, hat dafür gesorgt – und das ist ja faktisch, wir haben doch den Bericht des Ausschussvorsitzenden gehört –, das hat dazu geführt, dass wir eine ganze Reihe von Sitzungsausfällen hatten, weil es die Erkenntnis gab, ja, da gibt es jetzt keine Bewegung. Wer sich immer bewegt hat und wer immer gesagt hat, okay, lasst uns zusammensitzen, lasst uns die echten Probleme in der Verfassung lösen, war die CDU-Fraktion. (Heiterkeit DIE LINKE) Und Sie sagen immer: Ja, okay, da gab es keinen neuen Erkenntnisstand, lassen Sie uns die Sitzung ausfallen lassen. Wir hatten sogar Sitzungsausfälle von Sitzungen hintereinander, wo wir als Verfassungsausschuss nicht zusammenkamen und nicht über die Probleme gesprochen haben. Das letzte Mal, Frau Wahl, wenn Sie sich da hinten gerade unbedingt echauffieren müssen, hatten Sie zur vorletzten Sitzung des Verfassungsausschusses angekündigt gehabt, es wird noch mal etwas von den Grünen kommen. Nichts ist gekommen. Es ist nichts gekommen. Ja klar, es sind immer andere Themen wichtiger als die Verfassung. Aber das ist nun mal faktisch so, dass Sie etwas angekündigt hatten. Sie wollten noch mal eine Lösung präsentieren. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, wir arbeiten an Lösungen, das ist der Unterschied!) Aber, wie es so oft war, es kam nichts von Ihnen. Also was ist passiert? Die Sitzung ist wieder ausgefallen bzw. war sie ein inhaltlicher Ausfall mit einer halben Stunde Sitzungszeit. Bis heute – und das will ich, wie gesagt, noch mal betonen – gibt es von Ihnen keine inhaltliche Positionierung dazu, obwohl es, wie gesagt, verschiedenste Akteure gibt, die gesagt hatten: Wir brauchen diese Klärung. Ihr stumpfes Beharren darauf, es gäbe keinen Klärungsbedarf für den dritten Wahlgang, ist von verschiedenster Seite widerlegt worden. Denn solange auch nur 10 Prozent – und wenn es wirklich nur diese 10 Prozent sind – der Verfassungsrechtler sagen, es ist nicht eineindeutig klar, haben wir eine Lücke in der Verfassung, die eine Klage ermöglicht. Keiner von Ihnen will, dass wir in eine Situation kommen, wo im dritten Wahlgang hier ein Ministerpräsident gewählt wird und danach jemand Klage einreicht, sich der Verfassungsgerichtshof dann damit auseinandersetzen muss (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Welches Modell wollen Sie denn?) und wir am Ende des Tages dann vielleicht die Situation haben, dass wir einen Ministerpräsidenten auf Abruf haben, weil wir diese Klärung nicht haben. Da will ich noch mal die Lösungswege aufzeigen, die die CDU-Fraktion dann hier einfachgesetzlich gegangen ist. Wir haben die einfachgesetzliche Initiative gestartet, um zu sagen, dann lasst eine Vorabprüfung durch den Verfassungsgerichtshof zu. Auch das hat Klaus von der Weiden angeregt, dass sich der Verfassungsgerichtshof vorher damit auseinandersetzen kann. Und wer blockt es, wer verzögert diesen ganzen Prozess? Wieder Rot-RotGrün, weil Sie die Problemlage nicht verstanden haben. Bei Sonntagsreden immer schön erzählen, die Verfassung muss wetterfest gemacht werden, gegen Extremisten muss da vorbereitet werden, aber wenn es hart auf hart kommt, sind Sie nicht in der Lage, wirklich sachlich die Verfassung an den Stellen nachzuschärfen, wo es möglich ist. Selbst eine einfachgesetzliche Regelung wollen Sie nicht und blockieren das Ganze. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Zwei Drittel der Bundesländer sind demzufolge Idioten!) Zum Ende meiner Rede will ich noch zum perfiden Höhepunkt der ganzen Sache kommen. Sie feiern sich ja für alle Staatsziele, die Sie gerade aufgezählt haben. Und ja, die CDU-Fraktion ist inhaltlich bei vielen der Sachen dabei, ich habe es ja gesagt und Sie haben es auch gesagt, (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann machen Sie es doch!) und das ist die Sache der Wahrheit: Wir haben auch Staatsziele eingereicht, weil wir auch fest davon überzeugt sind, dass manches einfach ein klares Signal an die Bürgerschaft ist. Aber noch mal: Staatsziele allein reichen einfach nicht aus. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Warum nicht? Das ergibt keinen Sinn!) Aber was ein wesentlicher Punkt ist – und da müssen sich alle an die eigene Nase fassen –: Wir haben auch hier wieder den einfachgesetzlichen Weg gewählt. Weil wir da bei der Verfassungsänderung nicht vorangekommen sind, haben wir gesagt: Okay, dann lasst uns beim Thema „Ehrenamt“, weil es so wichtig ist, doch echt was für die Ehrenamtlichen da draußen im Freistaat tun. Und wir haben ein Ehrenamtsgesetz eingereicht, was so breit ist, wie es das in Deutschland in keinem anderen Bundesland in der Breite so noch mal gab. (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Das ist so schlecht, hören Sie doch auf!) Wir haben das mit vielen Ehrenamtlichen zusammen erarbeitet, mit den Verbänden usw. (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Wel- che Verbände? So eine Lüge!) Von daher können Sie gern Ihr Bündnis mit den 18 Akteuren hier aufzählen, aber dieses Gesetz wird hier im Landtag angehört mit über 150 anzuhörenden Verbänden und die werden sagen, dass dieses Gesetz echte Probleme löst. Und wenn wir es als Verfassungsausschuss, wenn wir es als Landtag nicht schaffen, bei der Verfassung voranzukommen, dann macht doch bitte wenigstens dieses einfache Gesetz, damit wir draußen im Freistaat zu einer Lösung kommen. Abschließend möchte ich an der Stelle hier im Hohen Haus darum werben: Bitte lassen Sie uns in dieser Legislaturperiode doch wenigstens bei diesem Punkt zu einer Einigung kommen! Wir sind da auch gesprächsbereit. Lassen Sie uns da nach der Anhörung zu einer schnellen Lösung hier im Haus kommen, damit draußen die Ehrenamtlichen im Freistaat echt eine Lösung haben! Dann brauchen wir uns nicht die Köpfe einschlagen und irgendwelche Sachen hier behaupten, die nicht korrekt sind, (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Die sind korrekt!) und versuchen, uns hier gegenseitig vorzuführen – was bei Ihnen krachend gescheitert ist, Frau Müller, wie ich gerade nachgewiesen habe –, sondern dass wir für die Menschen draußen, wie gesagt, echte Probleme lösen. Ich möchte noch einmal danken, wie gesagt, für die gute Teilnahme an den Verfassungsausschüssen. Wir haben bis zu einem bestimmten Punkt wirklich gut und produktiv zusammengearbeitet – bis zu dem Punkt, wo die Linken gemerkt haben, okay, das Thema „MP-Wahlen“ ist nicht so ganz unsere Sache, „Konnexität“ auch nicht. Dann kam das Veto in der Koalition und ab dann ging es nicht mehr voran. Das ist sehr, sehr schade, aber diese Arbeitsverweigerung müssen Sie sich anheften – und Frau Müller, Sie ganz explizit. Von daher war dieser Auftritt hier von Ihnen einfach nur ein Griff ins Klo. Vielen Dank. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Beier, DIE LINKE: Damit kennen Sie sich aus!)

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Birgit Pommer

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Also, sehr geehrter Herr Abgeordneter, erst einmal hoffe ich, dass wir uns hier im Landtag niemals die Köpfe einschlagen. Und zweitens darf ich doch sehr um Mäßigung in der Sprache bitten. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Herr Abgeordneter Dittes, Sie haben sich dazu gemeldet? Dann fahre ich in der Reihenfolge fort. Das Wort hat Frau Abgeordnete Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Laura Wahl GRÜNE

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuhörende und Schüler/ ‑ innen, ich möchte mich bei der Frau Präsidentin gern bedanken, dass sie jetzt gerade noch mal deutlich gemacht hat, dass wir uns in einer Verfassungsdiskussion befinden. Ich glaube, Frau Müller hat sehr sachlich vorgetragen, wie der Stand ist. (Beifall DIE LINKE) Da jetzt eine solche Schärfe in die Debatte reinzubringen, finde ich der Verfassungsdebatte unwürdig. Es wurde schon gesagt, der Verfassungsausschuss hat in den vergangenen Jahren ganze Arbeit geleistet. Wir haben zahlreiche Expertinnen und Experten zu den verschiedenen Thematiken angehört, etwa zu den Staatszielen „Nachhaltigkeit“, „Antirassismus“, „Ehrenamt“, „Inklusion“, „Altersdiskriminierung“, „Kinderrechte“, „gleichwertige Lebensverhältnisse“. Wir hatten Anhörungen zu den wichtigen Fragen der direkten Demokratie, nämlich dem Finanztabu, der Absenkung von Quoren, damit mehr Menschen teilhaben können, dem fakultativen Referendum, dem Einwohner/ ‑ innenantrag und Anhörungen zu den Themen „Europabezug“, der Regelung der MP-Wahl und der elektronischen Verkündung von Gesetzen. Viele Personen haben hier mit uns mit großem Engagement ihre Expertise geteilt. In den Anhörungen war deutlich zu spüren, dass die Menschen um die Bedeutung einer Verfassungsänderung wissen und die Verfassung mit großem Respekt behandeln und dass sie eben gerade vor diesem Hintergrund an uns als Abgeordnete die Erwartung haben, dass wir die gesammelte Expertise nutzen, die Thüringer Landesverfassung an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) An dieser Stelle möchte ich ebenfalls dem Bündnis „Verfassungsreform. Jetzt!“ ganz eindrücklich danken, das sich auch mit großem Engagement an den Anhörungen beteiligt hat. Ich muss sagen, ich empfinde es fast schon ein bisschen als Hohn, Herr Zippel, wenn Sie sagen: Ja, wir danken denen ganz herzlich, aber ich muss ihnen leider jetzt schon mitteilen, dass es nicht zu einer Verfassungsänderung kommen wird, (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das habe ich nicht gesagt!) weil wir alles von der MP-Wahl abhängig machen. Es klang so ein bisschen durch. Ich denke, wir sind gut beraten, wenn wir sagen: Diese Anhörungen, die waren viel Zeit, die haben sehr, sehr gute Anregungen gebracht, wir machen etwas daraus und machen die Verfassungsänderungen rund, wo es auch eine Einigkeit gibt. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Die Menschen, die sich beteiligt haben, haben ein Anrecht darauf, zu erfahren, warum es seit längerer Zeit nun schon nicht vorangeht. Für mehr Transparenz haben wir uns als rot-rot-grüne Fraktionen deshalb dazu entschieden, einen selten genutzten Paragraphen der Geschäftsordnung zu nehmen, damit wir hier im Plenum darüber debattieren können. Übrigens müssten wir das nicht, wenn die Öffentlichkeit der Ausschüsse im Thüringer Landtag endlich Standard wäre. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das ist ein weiter Verfassungsvorschlag von RotRot-Grün, den die CDU aber leider von Anfang an vehement abgelehnt hat. Im Verfassungsausschuss wurde fraktionsübergreifend konstruktiv diskutiert, wurden zahlreiche Expertinnen und Experten aus den unterschiedlichsten Fachbereichen angehört und bei einem halben Dutzend Vorhaben wurde eine breite Verständigung unter uns Demokratinnen und Demokraten erreicht. Richtig: Eine Verständigung und nicht nur das, sondern sogar fertig abgestimmte Formulierungen, getragen von vier Fraktionen, die gemeinsam eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit im Landtag bilden. Ob bei der Stärkung des Ehrenamts, beim Prinzip der Nachhaltigkeit oder gar der Sicherung der Finanzausstattung unserer Städte und Gemeinden – hierüber sind wir uns inhaltlich mit Linke, CDU und SPD einig geworden. Was fehlt also noch? Nicht weniger als der formale Abschluss und damit der politische Wille im Wahljahr, die Verfassungsänderungen hier im Landtag auch zu beschließen und damit unserer Verantwortung als Abgeordnete nachzukommen. Aber da scheint es leider ein paar CDU-Abgeordnete zu geben, die meinen, mit RotRot-Grün ändere man nicht die Verfassung. Das ist die einzige Erklärung dafür, dass die CDU 2021 die Vereinbarung aufkündigte, als der Änderungsantrag schon geeint war. (Beifall DIE LINKE) Ich muss Ihnen sagen, seit gestern haben sich meine Zweifel massiv verstärkt, inwieweit Sie als CDUFraktion überhaupt bereit sind, noch etwas anderes als Wahlkampf, Anti-Rot-Rot-Grün-Politik oder Blockade-Politik zu machen. Denn wenn nicht einmal mehr die notwendigen Stimmen in der CDU-Fraktion zusammenkommen, um die Arbeitsfähigkeit des Landesverfassungsgerichts sicherzustellen, eines der drei wichtigsten Verfassungsorgane unseres Rechtsstaats, des Freistaats Thüringen, dann haben wir echt ein Problem. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine Verfassungsänderung, die gelingt – davon bin ich überzeugt –, könnte dagegen zeigen, dass nach fünf Jahren harter Arbeit im Verfassungsausschuss dieser Landtag seine Verantwortung ernst nimmt und zum Wohle des Landes Änderungen auf den Weg bringt. Ich möchte daran erinnern: Der erodierende Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, demografische Veränderungen, die Klimakrise oder die Digitalisierung sind alles Herausforderungen, bei denen Nichtstun oder Zaudern für verantwortungsvolle Politiker/ ‑ innen keine Option sein können. Unsere ehemalige Landtagspräsidentin Birgit Diezel hat dies in ihrem Geleitwort zum gängigen Verfassungskommentar gut auf den Punkt gebracht: „Die Verfassung von 1993 hat für uns die Bedeutung einer ‚Magna Charta‘ [...]. Gleichwohl ist mit dieser staatlichen Grundordnung die verfassungsrechtliche Entwicklung Thüringens nicht an ihre[m] Endpunkt angelangt.“ Nach 30 Jahren wäre es an der Zeit, die Verfassung wenigstens in ein paar Punkten anzupassen. Nun ist aber leider das Lieblingsargument der CDU, man ändere nicht ständig die Verfassung. Aber niemand verlangt das hier ständig. Eine Verfassung ist nicht unveränderbar, sondern muss mit der Zeit gehen. Und eine Abstimmung über die Verfassung in dieser Legislaturperiode wäre absolut angemessen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das zweite Lieblingsargument der CDU, aber auch der FDP ist, dass Staatsziele es nicht wert seien, sondern man richtige, harte Verfassungsänderungen vornehmen müsse. Das haben wir von Herrn Zippel gerade wieder sehr deutlich gehört. Was Sie dabei aber übersehen: Nicht nur Verfassungen ändern sich, sondern auch die Rechtsprechung ändert sich. Gerade das Leiturteil zum Bundes-Klimaschutzgesetz im Jahr 2021 hat eindrücklich gezeigt, dass Staatsziele eine bedeutende Wirkung entfalten können. Beim Staatsziel „gleichwertige Lebensverhältnisse“, das die Konservativen eingebracht haben, könnte sich das in Thüringen mit seinen vielen ländlichen Räumen zum Beispiel zu einem bedeutenden Leitbild entwickeln. Ganz ehrlich, wir alle haben uns zu Beginn dieser Legislatur eine umfassende Verfassungsreform gewünscht. Wir alle haben hart dafür gearbeitet. Aber wenn man sich nicht auf ein großes Paket einigen kann, dann ist ein kleines immer noch tausendmal besser, als einfach auf stur zu schalten. Was Herr Zippel gerade wieder deutlich vorgetragen hat, dass die CDU-Fraktion jegliche Verfassungsänderung an die Frage der MP-Wahl koppelt, das finde ich für eine Verfassung unwürdig, weil es Deals aufmacht, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) weil es Verfassungsänderungen miteinander verdealt, wo doch jede Verfassungsänderung für sich allein wichtig sein sollte, wo wir einen Konsens erlangen sollten. Gerade bei der Frage des Ehrenamts haben wir zum Beispiel diesen Konsens. Wir sind uns alle einig, dass das Ehrenamt für viele Bürgerinnen und Bürger ein toller Fortschritt wäre. Und Sie sagen: Das darf nur kommen, wenn die MP-Wahl auch geklärt wird. Diese Logik erschließt sich mir absolut gar nicht. Ich finde dieses Hin-und-her-Gedeale zwischen verschiedenen Paragraphen für eine Verfassung absolut unwürdig. Davon sollten wir uns endlich freimachen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Daher bitte ich Sie noch einmal eindringlich: Lassen Sie uns gemeinsam wenigstens ein paar Verfassungsänderungen auf den Weg bringen, die unumstritten sind. Hier reden wir übrigens nicht mal nur – in Anführungszeichen – über Staatsziele, sondern im Europaantrag der FDP mit dem rot-rot-grünen Änderungsantrag sind ganz klare staatsorganisationsrechtliche Regelungen enthalten, etwa das Verhältnis zwischen Landesregierung und Landtag bei europäischen Vorlagen oder auch das Thema „Konnexität“, also die Regelung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Wenn wir jetzt nicht die Chance nutzen, wäre das fatal. Ich bin mir sicher, dass gerade beim Europabezug oder dem Staatsziel „Nachhaltigkeit“ Menschen in 20 Jahren sagen werden: Damals hat der Thüringer Landtag wirklich vorausschauend gehandelt. Ich möchte gern zum Abschluss diese gefundene Einigung einmal zitieren, weil ich sie für absolut gelungen halte, um im Nachhaltigkeitsdiskurs aus Thüringen heraus Signalwirkung zu entfalten: „Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist Grundlage allen staatlichen Handelns. Das Land und seine Gebietskörperschaften haben die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren und ein menschenwürdiges Leben für alle heutigen und künftigen Generationen zu ermöglichen.“ Das könnten wir jetzt auf den Weg bringen. Damit würde dieser Thüringer Landtag Verantwortung zeigen, dass er für eine gute Zukunft aller Menschen wichtige Änderungen auf den Weg bringt. In diesem Sinne noch einmal: Unsere Verfassung kann und muss auf den aktuellen Stand gebracht werden. Nötiger denn je sind jetzt klare und zeitgemäße Rahmenbedingungen für Staat und Gesellschaft. Thüringen braucht ein starkes Fundament für eine lebenswerte Zukunft. Lassen Sie uns dies endlich nutzen! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Für die AfD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Möller das Wort.

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Stefan Möller AfD

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich musste schon ein bisschen schmunzeln beim Vortrag von Frau Wahl, als sie sagte, dass das, was im Verfassungsausschuss gemacht wird, harte Arbeit ist. Wenn die Sitzungen im letzten Jahr zum Großteil ausgefallen sind oder bestenfalls eine halbe Stunde gingen, weil man sich eigentlich nur darüber einig war, dass man sich nicht einig war, dann muss ich sagen, dann spricht diese Aussage dafür, dass Ihnen die Arbeitsperspektive, die Sicht arbeitender Menschen schlicht und ergreifend fehlt, was wirklich harte Arbeit ist. (Beifall AfD) Anders kann ich das nicht deuten. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was Sie für harte Arbeit halten, sieht man ja an Ihrer Beteiligung!) Dass Sie jetzt dazu noch was sagen mussten, Frau Henfling, das war mir natürlich auch klar. Sie sind auch Expertin für harte Arbeit. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: In welchem Ausschuss arbeitet die AfD überhaupt?) Ich will jetzt nicht sagen, dass der Verfassungsausschuss insgesamt eine Farce ist, dafür sind die Themen zu ernst und die Verfassung insgesamt ist auch zu ernst. Trotzdem ist es ein Trauerspiel, was da stattfindet. Ich bin allerdings der Überzeugung, dass die Diskussionsprozesse im Verfassungsausschuss weitgehend abgestorben sind, und ich würde mal sagen, dieser Todesfall ist vor ungefähr 1,5 Jahren eingetreten. Seit diesem Zeitpunkt ist eigentlich jedem klar, dass es da nicht wirklich zu einer Einigung kommen kann. Ich stelle mal die Frage: Ist das denn wirklich so schlimm? Also, natürlich, Frau Müller hat vorgetragen, da gibt es diverse Vorfeldorganisationen des rot-rot-grünen Lagers, die darum bitten, diese Verfassungsreform jetzt anzustoßen, also AWO – SPD-nah –, BUND – Grünen-nah –, Paritätischer und DGB – im Grunde Vorfeldorganisationen der Linkspartei. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Feuerwehr, klar, logisch!) Die Feuerwehr ist vielleicht eine der wenigen Gruppen, die dabei sind, die noch halbwegs neutral sind, die Sie aber auch versuchen, ideologisch zu vereinnahmen. Das hatten wir ja gestern bei dem entsprechenden Gesetzentwurf. Der Kollege Czuppon hat es Ihnen ja erklärt. (Beifall AfD) Aber schauen wir uns doch mal an ein paar Beispielen an, worum es bei Ihren sogenannten Verfassungsreformen denn inhaltlich geht. Das rot-rotgrüne Lager hat einen Entwurf eingebracht und möchte eine Extremismusklausel. Das fand ich von Anfang an ziemlich spannend, muss ich Ihnen sagen, denn ich erinnere mich noch gut, als die CDU mit der SPD bis 2014 zusammen regiert hat, da gab es immer die Diskussion um eine Extremismusklausel bei der Förderung von Vereinen. Da waren Sie vehement gegen eine Extremismusklausel. Warum war das so? Na ja, Sie waren in der Opposition und Sie fürchteten, dass all diese Radikalen und Extremisten, die in Ihren Vorfeldorganisationen sind, letztlich dafür sorgen würden, dass keine Förderung für diese Vorfeldorganisationen mehr erlangt werden kann. Da waren Sie in der Opposition gegen eine Extremismusklausel. Jetzt sind Sie in der Regierung. Plötzlich ist alles anders. Da muss die Extremismusklausel sogar in die Landesverfassung. Meine Damen und Herren, was damit gemeint ist, ist doch klar. Das wissen wir doch spätestens, also ich meine, wir wussten es schon vorher, aber die Masse der Bevölkerung weiß es spätestens, nachdem jeder, der gegen Corona protestiert hat, in die Naziecke geschoben worden ist. Ist der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem. Das ist doch Ihr Grundsatz. (Beifall AfD) Den haben Sie schon angewendet beim Arbeiteraufstand in den 50er-Jahren in der DDR. Das waren auch schon alles Nazis. In dieser Kontinuität stehen Sie auch heute noch. Die Möglichkeit, politische Gegner nach Belieben zu Nazis zu erklären, sie ungehört zu machen, (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das machen Sie selber, mit Ihren eigenen Worten!) ihnen Veranstaltungsräume zu verweigern, sie möglichst zu verbieten, diese Möglichkeit möchten Sie sich mit Ihrer Extremismusklausel in die Verfassung schreiben, über deren Auslegung natürlich auch nur einer entscheidet oder eine politische Kraft entscheidet, nämlich Sie. Da hört es, ehrlich gesagt, schon auf, demokratisch zu sein. Das ist nichts anderes als eine DDR-Verfassung. Und wenn Frau Müller meint, es bräuchte ein Update für die Verfassung: Das, Frau Müller, ist kein Update, das ist ein Trojaner, nichts anderes. (Beifall AfD) So können wir durch alle Themenbereiche weitergehen außer vielleicht der elektronischen Ausfertigung von Rechtsakten. Ich meine, das ist tatsächlich ein formaler Akt, den man abstimmen könnte. Aber schauen wir uns das Thema „Nachhaltigkeit“ an. Nachhaltigkeit ist in Deutschland schon immer, ich würde mal sagen, eine wirtschaftliche Tugend, ist zuerst, würde ich sagen, im preußischen allgemeinen Landrecht kodifiziert worden, dann im BGB. Die Juristen wissen das: übermäßige Fruchtziehung. Das sollte untersagt oder zumindest sanktioniert werden. Von diesem scharfen Begriffsverständnis der Nachhaltigkeit haben Sie sich aber längst entfernt. Die Nachhaltigkeit ist in der politischen Debatte der Bundesrepublik längst eine leere Worthülse geworden, die beliebig aufgeladen werden kann, um damit politische Ziele letztlich auch durchzusetzen. Das haben auch die Anzuhörenden erkannt. Ich kann mich noch gut an die Vertreter der Landwirtschaft erinnern, die davor gewarnt haben, dass diese Formulierung so nebulös und so amöbenhaft ist, dass daraus Rechtsunsicherheiten entstehen, die massive Vollzugsfolgen haben können, insbesondere im Bereich der Wirtschaft. Ich erinnere mich auch noch sehr gut daran, da gab es einen Anzuhörenden, der meinte, mit der Nachhaltigkeit ist auch finanzielle Nachhaltigkeit gemeint, zum Beispiel auch eine Schuldenbremse. Ein anderer Anzuhörender 2 Minuten später meinte dann: Nein, eine finanzielle Nachhaltigkeit ist damit nicht gemeint. So amöbenhaft ist dieser Begriff, den Sie in die Verfassung reinschreiben wollen. So was tut man nicht, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Ehrenamtsförderung – wer hat was gegen Ehrenamtsförderung? Keiner hat was gegen Ehrenamtsförderung. Ich bin auch der Meinung, dass der Freistaat Thüringen nach wie vor bei seinen Haushaltsverhandlungen das Ehrenamt fördern sollte, aber Ehrenamt sollte gemeinnützig sein. Da sind Sie anderer Meinung. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf in den Verfassungsausschuss eingebracht. Aber Sie sind anderer Meinung. Sie wollen das Ehrenamt von der Gemeinnützigkeit befreien. Warum wollen Sie das? Na ja, weil es Ihnen eben auch wieder Möglichkeiten bietet, Vereine, ehrenamtliche Institutionen für den politischen Kampf gegen Meinungen zu instrumentalisieren, die Ihnen nicht gefallen, gegen politische Gegner usw. usf. Meine Damen und Herren, das zieht sich wie ein roter Faden durch Ihre Verfassungsänderung, dass Sie versuchen, über diese Verfassungsänderung der Verfassung eine Schlagseite zu geben, die eindeutig links ist. Ich muss sagen, ich bin froh darüber, dass die CDU und die FDP da nicht mitmachen. Das ist gut. (Beifall AfD) Verbot der Altersdiskriminierung – ich musste fast lachen, als ich das gehört und gelesen habe. Welche Politiker welcher Fraktionen und Parteien reden denn immer vom „alten weißen Mann“? Das sind doch Sie. Und da kommen Sie hier mit dem Verbot von Altersdiskriminierung und möchten das plötzlich in die Verfassung reinschreiben. Wie ernst meinen Sie es denn, meine Damen und Herren? Erklären Sie das mal den Leuten. Oder wer ist denn auf den glorreichen Gedanken gekommen, die Wohnungsnot dadurch zu bekämpfen, dass alte Leute aus ihren Wohnungen ausziehen sollen? Und Sie wollen ein Verbot der Altersdiskriminierung? Ich lache mich tot, meine Damen und Herren! (Beifall AfD) Es gäbe wirklich noch sehr viel zu diesem Komplex zu sagen, ich will es aber auch nicht über Gebühr ausweiten. Die Verfassung des Freistaats Thüringen hat eine extrem hohe Legitimität. Diese hohe Legitimität folgt daraus, dass über diese Verfassung im Gegensatz zum Grundgesetz zum Beispiel durch das Volk abgestimmt worden ist. Daher kommt diese hohe Legitimität. An diese Legitimität macht man sich nicht aus billigen politischen, opportunistischen Gründen. Das ist eine ganz wichtige Erkenntnis. (Beifall AfD) Wenn ich mir diese Verfassungsänderung, die Sie vorschlagen, so im Detail angucke, dann sage ich mir: besser nicht. Deswegen ist es auch gut, dass diese Verfassungsänderungen im Verfassungsausschuss beerdigt werden. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Montag das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe hier ein Redemanuskript, was ich zur Seite gelegt habe, weil ich noch nicht weiß, wie ich mit den Redebeiträgen, die ich bisher gehört habe, umgehen soll. Denn wir scheinen irgendwie eine sehr differente Wahrnehmung der Realität zu haben. Ich bin überrascht, dass wir – alle Redner vorher – scheinbar im selben Ausschuss gesessen haben über vier Jahre, aber eine ganz andere Sicht auf die Dinge haben. (Beifall Gruppe der FDP) Da muss ich sagen, das wundert mich ein bisschen. Frau Müller, ich habe immer noch nicht nachvollzogen, was Sinn – jetzt ist sie nicht da, doch dahinten – und Zweck dieser Debatte sein soll. Sie haben fast 20 Minuten dafür verwendet, nichts zu sagen. (Beifall AfD) Sie hätten vielleicht diese Zeit, diese Kraft und Mühe investieren sollen, um mit der CDU eine Möglichkeit zu finden, das Machbare in den Blick zu nehmen. Ich wundere mich wirklich, wie sehr die Eigenwahrnehmung von der Wahrnehmung, die ich habe, bei Ihnen abweichen kann. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das ist auch eine Eigenwahrnehmung!) Das Problem ist – lieber Kollege Schubert, ich kann sie begründen, da reicht ein Blick in die Protokolle, Sie sind ja auch anwesend in den Sitzungen –, dass ich seit ungefähr drei Jahren – insofern hat der Abgeordnete Möller der AfD recht –, seit drei Jahren darauf hingewiesen habe, dass wir doch bitte das Machbare in den Blick nehmen sollen. (Beifall AfD, Gruppe der FDP) Dass das nicht funktioniert hat, lag ausschließlich an Ihrer Fraktion. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Warum, das kann ich auch gern begründen. Weil von einer angeblichen Paketlösung geredet worden ist über Jahre hinweg – und alle, die anwesend sind, werden sich mit Schmerzen dieses Wort erneut zu Gehör bringen lassen müssen –, obwohl längstens klar war, dass wir Ihnen dieses Paket wieder aufschnüren werden. (Beifall Gruppe der FDP) (Heiterkeit DIE LINKE) Frau Lukin, Sie lachen, aber Sie kennen halt die Geschäftsordnung des Landtags nicht. (Beifall Gruppe der FDP) Egal, was Sie beschließen, … (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Un- terstellung!) Ich begründe das gleich, Herr Schubert. Deswegen erst warten, zuhören, lernen und dann vielleicht aus ... (Zwischenruf aus dem Hause) So ist das, ja. Wir sind Bildungsbürgertum und haben hier auch vom Pult aus eine Aufgabe, die größer ist, als die eigene Position darzustellen. (Beifall Gruppe der FDP) Frau Lukin, mit den einfachen Wortmeldungen meinerseits oder eines Kollegen von mir, was wir auch angekündigt haben, nämlich Einzelabstimmung zu beantragen, wird Ihre Paketlösung zur Makulatur, weil das Paket dann im Landtag sofort wieder in einzelne Substanzteile zerfallen würde. Das haben wir Ihnen 2,5 Jahre gesagt. Und Ihre Mitkoalitionäre haben uns nicht nur zugehört, sondern die haben das sogar verstanden, was wir da gesagt haben, und die waren bereit gewesen, ein Paket bzw. Einzellösungen zu finden, nämlich unter der Maßgabe, verantwortungsvoll Politik zu machen an etwas, das in höchstem Maße Verantwortung braucht, nämlich der Änderung unserer Verfassung. Dass Sie sich hier hinstellen und 20 Minuten Ihre Sicht der Dinge darstellen, ist legitim. Dass Sie 20 Minuten sagen, was für Sie gut, richtig, wichtig ist, ist legitim. Was aber illegitim ist, ist, davon abzuleiten, nur weil Sie etwas als richtig empfinden, dass das alle anderen in diesem Haus ebenso tun müssen. (Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP) Das ist nicht Politik, das ist Dogmatismus. Insofern will ich auch ein bisschen mal an die Kollegen der CDU gerichtet noch mal eine Bitte äußern: Ich glaube schon, dass es Zeit ist – und das sehe ich anders als Herr Möller –, die Verfassung auch in das Jahr 2024 fortfolgend zu holen. Gesellschaftliche Entwicklung – das kennt man ja auch aus der Rechtsgeschichte, dass sie sich darin abbildet, dass sie sich darin widerspiegelt, und so muss es auch mit der Verfassung sein. So haben wir gesagt, dass wir bereit sind, verschiedene Punkte mitzutragen, und zwar basierend auf der – und da gebe ich Frau Kollegin Wahl recht – sehr umfangreichen Arbeit der Anzuhörenden – des Zuhörens, des Aufnehmens, des Bewertens –, die jeder für sich mitgenommen hat. Das eine ist die Frage „Ehrenamt“. Ich glaube, da gibt es Konsens in diesem Hause, und diesen Konsens sollten wir auch in politische Mehrheiten umwandeln können. (Beifall Gruppe der FDP) Der zweite Punkt ist die elektronische Verkündung. Das ist marginal, aber nicht ganz unbedeutend, weil es uns tatsächlich die Möglichkeit gibt, dass Gesetze Rechtskraft nicht nur erlangen, wenn sie im Staatsanzeiger quasi per Papier druckfrisch vorliegen, sondern dass das auch auf elektronischem Weg möglich ist. Das ist jetzt nicht die Weltrevolution, die sich vielleicht mancher noch erhofft, aber es ist ein kluger Schritt, das zu tun, weil sie staatliches Handeln effizienter und effektiver macht und der Zugriff für die, die mit Rechtstexten und Rechtsetzung umgehen müssen, sofort möglich ist. (Beifall Gruppe der FDP) Der dritte Punkt ist die Änderung des Artikels 20 unserer Verfassung, in dem tatsächlich noch immer das Wort „Behinderte“ steht – ich will das gleich erklären –, was unsere Verfassungsmütter und ‑ väter in ihrer Zeit in ihrer Sprache auch verständlich für alle niedergeschrieben haben. Aber da ist es nach 30 Jahren tatsächlich an uns, daraus „Menschen mit Behinderungen“ zu machen, weil „Behinderte“ heute diskriminierend verstanden wird. Wir haben das sogar schon in der Verfassung, etwas weiter oben in dem Paragrafen. Auch das ist nicht die erhoffte Weltrevolution (Beifall Gruppe der FDP) oder die befürchtete Weltrevolution, wenn ich an den Redebeitrag des Kollegen Möller denke. Und da ist natürlich die Frage des Europabezugs. Das wird Sie jetzt alle nicht wundern, dass ich auf den Punkt ganz besonders zu sprechen komme, der ist natürlich von der FDP. (Beifall Gruppe der FDP) Sie merken an meinem leicht jovialen Unterton, dass es mir auch große Freude macht, denn es hat explizit gezeigt, wie wir auch miteinander eigentlich in diesem Hause umgehen können, dass wir nämlich die Fragen nicht nur im Verfassungsausschuss anhören, sondern dass wir erkennen, dass das Weiterungen hat, Möglichkeiten hat, auch Änderungsbedarf hat für unsere parlamentarische Arbeit, nämlich für die Stellung des Europaausschusses, dass wir dann die Kolleginnen und Kollegen des Europaausschusses um Mitberatung bitten, deren Expertise aufnehmen und am Ende sogar ein abgestimmter Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf der FDP vorliegt, der nicht nur den Europabezug herleitet – da könnte man ja sagen, es sei Lyrik, das ist aber in dem Fall nicht so –, sondern sich daraus konkret ein Mehrwert für unsere politische Arbeit und für das Recht von Parlamentariern in Thüringen und damit den Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land ableitet, weil wir Mitbestimmungsrechte an Europapolitik festschreiben. (Beifall Gruppe der FDP) Europa ist deswegen fern, weil wir es zulassen, fern zu sein. (Beifall Gruppe der FDP) Mit dieser Änderung der Verfassung, liebe Kolleginnen und Kollegen, holen wir Europa näher an Thüringen heran. (Beifall Gruppe der FDP) Und deswegen – ich habe sogar noch 5 Minuten Zeit –, für manche klingt das wie eine Drohung, für andere nicht. Aber wenn wir schon diese Fragen hier in aller Ausführlichkeit diskutieren, bitte ich doch darum, aus dieser Debatte keinen Kindergarten werden zu lassen. (Beifall Gruppe der FDP) Das heißt, eigentlich nur zur Vernunft Unfähige fangen an, sich um Förmchen zu streiten oder mit dem Finger aufeinander zu zeigen: Du hast angefangen, du bist schuld. So ist es doch, glaube ich, angemessen, wenn es um Verfassungsfragen geht, dass sich jeder ein wenig in der Tonalität, aber auch in der eigenen Positionierung bescheidet und unserer, dieser Verfassungsfrage den Respekt gibt, den Verfassungsfragen benötigen. Deswegen ist mein Petitum an alle in diesem Hause: Weniger Streit, mehr Blick auf das politisch Machbare und am Ende die Verfassung aus dem Jahr 1990 endlich ins Jahr 2024 holen! Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Vielen Dank, auch wenn ich die Analogie zum Kindergarten immer schwierig finde. Ich finde, die Kinder im Kindergarten sind immer sehr konstruktiv miteinander. (Beifall DIE LINKE) Dann habe ich jetzt auf meiner Liste Frau Bergner als fraktionslose Abgeordnete stehen.

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Ute Bergner fraktionslos

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, eine Modernisierung der Verfassung, ja, die brauchen wir. Aber die Frage ist, auf welche Weise. Was muss denn wirklich in einer Verfassung stehen und wozu reicht es, Gesetze zu machen? Für mehr Demokratie, mehr Bürgerbeteiligung, dafür stehe ich, da gibt es zum Beispiel Punkte, auch für mehr Transparenz in der Politik. In unserer Verfassung steht zum Beispiel: Die Wahl des Ministerpräsidenten findet geheim und ohne Aussprache statt. Ich frage mich: Wieso ohne Aussprache? Das hat nichts mit Transparenz zu tun. Das öffnet Tür und Tor für Klüngelei in Hinterzimmern. Hier könnten die Worte „ohne Aussprache“ sofort gestrichen werden. Wir haben Volksbegehren, die niederschwelliger werden sollen. Auch dafür bin ich. Aber dazu braucht es keine Verfassungsänderung. Dazu reicht es, die ausführenden Gesetze zu ändern. Die Verfassung garantiert Grundrechte aller und sie darf keine ausgrenzenden Elemente enthalten, so wie es Frau Müller fordert. Was auch zu ändern wäre, um mehr Demokratie hier reinzubringen, wäre zum Beispiel die Aufhebung der Verschränkung der drei Säulen der Demokratie Exekutive, Legislative und Judikative. Wir würden wesentlich besser demokratisch vorankommen, wenn diese drei Säulen separiert und nicht verschränkt wären. Wir wissen alle, dass eine gute Verfassung die Grundlage für gute Gesetzgebung ist. Und genau deshalb ist es so wichtig, dass es einer Zweidrittelmehrheit bedarf, um diese zu ändern. Ich möchte an einem Beispiel erläutern, wie eine falsche Verfassungsänderung in unser Leben eingreift, was man auf den ersten Blick mitunter gar nicht wahrnimmt, und zwar am Beispiel der Kinderrechte. Wohl niemand hier in diesem Hohen Haus hat etwas gegen den Schutz der Kinder und der entsprechenden Rechte. Kinder sind schutzbedürftig. Je kleiner sie sind, umso stärker. Die vornehmste Aufgabe der Gesellschaft ist, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ihnen und ihren Eltern ermöglichen, eine kindgerechte und freie Entwicklung zu erleben. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Steht in der UN-Kinderrechtskonvention!) Dies als Staatsziel zu formulieren, ist in jedem Falle zu unterstützen. Aber wie? Im Gesetzentwurf wird erwähnt, dass sich der Gesetzentwurf an die Formulierungen der UN-Kinderrechtskonvention anlehnt. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ge- nau!) Das trifft aber nur auf einige Passagen zu. Es fehlt dann in der Verfassungsänderung etwas Wesentliches, nämlich der Bezug auf den Artikel zur Respektierung des Elternrechts, und dies ist alles andere als lapidar. Für Kinder sind die Eltern die wichtigsten Personen in ihrem Leben. In einer gut funktionierenden Familie können sich die Kinder am besten entwickeln, das wissen wir alle. Gute Eltern, und das sind die allermeisten, wollen auch das Beste für ihre Kinder. Doch von all dem ist in dem Gesetzentwurf nichts zu lesen, und das ist ein eklatanter Mangel. Das möchte ich hier auch begründen. Wenn in den Staatszielen nur von den Rechten der Kinder und – so wörtlich – „vor allem [dem] Teilaspekt der Mitsprache […] in eigenen Belangen“ die Rede ist und staatliche Stellen diese umfassend umzusetzen haben, die Eltern jedoch mit keinem Wort Erwähnung finden, sind Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Wer entscheidet denn, was das Beste für die Kinder ist? Wie sollen sich die Eltern schützend vor ihre Kinder stellen können, wenn diese mal wieder mit Masken gequält werden? Wenn, so wie geschehen, den Kindern vom Staat und den Medien Angst gemacht wird und ihnen sogar die Verantwortlichkeit für den Tod der eigenen Großeltern eingeredet wird, wenn eine staatliche Impfkampagne wie bei Corona über Angst gesteuert wird und die Kinder sich von dieser Angst mangels Wissen und Lebenserfahrung leiten lassen, können dann diese Kinder vielleicht gegen den Willen der Eltern geimpft werden? Was ist, wenn sich die Kinder beeinflussen lassen, dass sie Pubertätsblocker haben wollen, sich vielleicht sogar einer Geschlechtsumwandlung unterziehen wollen? Dürfen Eltern dem dann einen Riegel vorschieben oder werden ihnen die Kinder dann im Fall eines Widerstands gegen die staatlichen Maßnahmen entzogen (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Schrei- ben Sie diesen Blödsinn eigentlich selbst auf oder wer macht das?!) – natürlich nur unter dem Deckmantel des Kinderschutzes und der freien Willensentfaltung? Ich wiederhole die entsprechende Passage im Gesetzentwurf: „vor allem der Teilaspekt der Mitsprache […] in eigenen Belangen“. Das Wichtigste für die Kinder, die kindliche Entwicklung ist die elterliche Fürsorge. Wir alle wissen, dass Kinder leichter zu manipulieren sind. Medien, sozialer Druck können sie zu teils irrationalen Wünschen und Entscheidungen bewegen und gerade in der Pubertät kommen dazu noch hormonell bedingte Probleme. Auch ohne Genderwahn und Diversity-Hype wissen sie in dieser Zeit nicht immer, was mit ihrem Körper gerade passiert. Wenn Eltern aber dann ihre Kinder vor unüberlegten Maßnahmen schützen wollen, machen sie sich dann irgendwie strafbar? Werden sie dann daran gehindert? Die Formulierung des Gesetzestextes lässt das zu. Natürlich steht das so nicht in der Verfassung. Aber sie bildet ja, wie gesagt, die Grundlage für die Landesgesetzgebung. Und wie ich gerade hier die Interpretationsbreite von Gesetzestexten erlebe, macht mir das real Angst. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das ist aber bei jedem Recht so!) So können mit Verweis auf die Passagen in der Thüringer Verfassung dann entsprechende Gesetze erlassen werden, wenn es dafür die politischen Mehrheiten gibt. Wenn also die elterliche Fürsorge bei der geplanten Verfassungsnovelle keinen angemessenen Platz findet, ist das weder tragbar noch UN-Kinderrechtskonventions-konform. Kommen wir zum zweiten Beispiel: das Absenken des allgemeinen Wahlalters auf 16 Jahre. Wir wissen alle, dass Strafmündigkeit nach wie vor erst mit 21 Jahren beginnt. (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Nein, mit 14!) Es gibt also bereits – Stand heute – eine Diskrepanz zwischen Strafmündigkeit und dem Wahlalter von drei Jahren. Dies ist alles andere als belanglos. Wenn die volle Strafmündigkeit mit der Begründung einer noch nicht komplett ausgebildeten Persönlichkeit erst mit 21 Jahren besteht, warum soll dann diese Persönlichkeit gut genug ausgebildet und entwickelt sein, um Entscheidungen für politische und gesellschaftliche Entwicklungen in unserem Land zu fällen? (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie wollen das Wahlalter auf 21 erhöhen?) Wenn nun das Wahlalter noch auf 16 Jahre abgesenkt wird, erhöht das diesen Gap noch auf fünf Jahre. Die jungen Menschen sind also nicht strafrechtlich vollumfänglich für ihr Verhalten verantwortlich, aber vollumfänglich in der Lage, die Geschicke des Landes zu bestimmen. Handwerklich frage ich mich übrigens, wie diese Diskrepanz zwischen dem passiven Wahlrecht und dem aktiven Wahlrecht mit 18 und 16 Jahren in dem Gesetzentwurf zu erklären ist. Sie haben offensichtlich kein Zutrauen in die Gestaltungskraft der jungen Menschen, dass sie auch im Amt die richtigen Entscheidungen treffen können. Wählen sollen sie aber können. Wahrscheinlich glaubt die links-grüne Seite des Landtags, mit einer Absenkung des Wahlalters ideologisch verblendete und von Angst geprägte Jugendliche dazu zu bewegen, die drohende Abwahl zu verhindern. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das ist ja wirklich Gehirndiarrhö!) Wenn wir also konsequent sein wollen, dann müssen Rechte und Pflichten in Einklang gebracht werden. Wer junge Menschen bereits mit 16 Jahren als wahlmündig betrachtet, muss sie auch für fähig halten, einen Pkw ohne Aufsicht zu steuern und vor allem auch nach Erwachsenenstrafrecht für alle Taten selbst die Verantwortung zu übernehmen. Die Palette geht weiter: Dann sollten Menschen ab 16 Jahren auch heiraten dürfen und Sex zwischen 16 und 18 Jahren darf dann nicht mehr unter Strafe gestellt werden. Hier sollte man sich mal der Komplexität der Reife eines Menschen bewusst sein und eine ganzheitliche Betrachtung vornehmen. Ich komme damit bei diesem Thema zum Ende. Im Sinne der wichtigen Fortschritte in der Verfassung appelliere ich hier an alle Fraktionen, die Verschränkung der Themen zur Verfassungsänderung aufzuheben und sich darauf zu konzentrieren, wo es Konsens gibt, und dann wenige Konsenspunkte in eine modernere Verfassung einzubringen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Madeleine Henfling

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Als Nächste erhält Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD das Wort.

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Dorothea Marx SPD

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach diesem Beitrag aus dem Bereich der Verschwörung, der damit geendet hat, dass es dann hieß, Sie appellieren dafür, Frau Dr. Bergner, dass man sich auf das konzentriert, wofür man eine Mehrheit bekommt. Auch das sehen unsere Gesetze schon jetzt vor, denn wir werden hier in diesem Landtag nur dann zu einer Verfassungsänderung kommen, wenn es dazu eine Zweidrittelmehrheit gibt. Daran arbeiten wir hier alle gemeinsam. Wahlalter ab 16 – das haben Sie jetzt noch mal aufgenommen –: Dafür werden wir hier keine Mehrheit erreichen, das haben wir leider schon feststellen können. Aus unserer Sicht oder vielleicht positiv aus der Sicht anderer Fraktionen hier im Haus ist das quasi schon aussortiert, obwohl es schon ein bisschen merkwürdig ist – jetzt auch wieder für die Schülerinnen und Schüler, die uns hier oben noch lauschen –, dass das Wahlalter 16 für die Kommunalwahl gelten wird, auch für die Europawahl, aber für die Landtagswahl dann eben nicht. Da sind wir noch nicht so weit. Wie vielfältig unser Landtag ist, konnten Sie anhand der letzten Redebeiträge herausfinden. Trotzdem will auch ich versuchen, hier einen Weg zum Konsens zu suchen. Wichtig ist mir noch mal aufzugreifen, was Kollegin Wahl schon aufgegriffen hat, dass es nicht Grundrechte unterschiedlicher Rangordnung gibt, also dass dieses berühmte Staatsorganisationsrecht nichts Wichtigeres oder Kantigeres oder Kräftigeres ist als die Individualgrundrechte. Staatsorganisationsrecht – die Fragen wurden angesprochen –, das Binnenorganisationsrecht des Staats, also wie wir hier zum Beispiel den Ministerpräsidenten wählen oder wie wir die Finanzbeziehung zwischen dem Land und den Gebietskörperschaften ausstatten im Rahmen der Konnexität, das ist Staatsorganisationsrecht. Das andere sind die Individualgrundrechte. Da hat mich doch schon sehr gewundert, Herr Zippel, als Sie meinten, dass die Individualgrundrechte keine Rechtswirkung für Individuen entfalten würden. Natürlich enthalten die keine konkrete Handlungsanweisung, aber dass natürlich mit der Behauptung oder mit dem Verdacht, dass gegen ein Individualgrundrecht verstoßen wird, ein Gericht angerufen werden kann, das dann feststellt, ob bestimmte Gesetze, die wir hier machen, mit dem Individualgrundrecht vereinbar sind, das ist eigentlich die stärkste Position überhaupt. Klassischerweise hat man es früher immer das Abwehrrecht der Bürgerinnen und Bürger gegen den Staat genannt, vor Willkür geschützt zu werden, dass in der Alltagsausstattung auch der Politik Grundrechte geschliffen werden. Deswegen ist es so wichtig, dass man Grundrechte, auch die Individualgrundrechte, immer mal daraufhin anschaut, ob sie noch zeitgemäß sind bzw. auch zeitgemäß formuliert sind. Da bin ich dem Kollegen Montag schon mal sehr dankbar, dass er diese Sache mit dem Behindertenbegriff hier eingebracht hat, nämlich dass an zwei Stellen unserer Verfassung immer noch von „Behinderten“ die Rede ist anstatt von „Menschen mit Behinderungen“, was ein qualitativ großer und ein ethisch großer Unterschied ist und was in der Diskussion am letzten Montag mit dem Initiativkreis „Verfassungsänderung“ auch eine Vertreterin des entsprechenden Verbandes angemahnt hat, die uns gesagt hat: Wir möchten gern, dass Sie uns sehen und dass Sie uns hören und dass Sie diese Sache in die Verfassung aufnehmen. Da wiederhole ich jetzt gern, was ich dort schon gesagt habe: Allein dieser kleine Schnipsel an Änderung der Thüringer Landesverfassung wäre es wert, dass wir das hier im Landtag machen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Dann hätten wir einen richtigen Schritt getan gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen als sogenannte Behinderte, ein Begriff den man mit Defiziten verbindet, die Behinderte in dem Sinne nicht haben, sondern eben nur andere Anforderungen an ihre Lebensgestaltung. Allein deshalb könnten wir die Verfassung ändern. Dann, Herr Montag, haben Sie uns von Rot-RotGrün auch ein bisschen vorgeworfen: Aber ihr habt doch auch schon von Paket gesprochen. Das war aber nicht das Paket, von dem man sagt, es darf nicht eines allein kommen, sondern das war das Paket, was wir schon mal fertig hatten, aus insgesamt 24 Vorschlägen. Es waren übrigens 24 Einzelvorschläge zur Verfassungsänderung, die unseren Verfassungsausschuss jetzt über die Jahre beschäftigt haben. Von den 24 waren in einem Paket sechs übrig geblieben. Das haben wir nur deswegen damals „Paket“ genannt, weil wir gesagt haben: Das ist das Paket, das wir hier zurückschicken können in den Landtag und bei dem wir uns zwischen Rot-Rot-Grün, der CDU-Fraktion und auch Ihnen geeinigt hatten, dass wir dann die Zweidrittelmehrheit erreichen werden und dass wir das abschließen können. Sie haben gesagt: Das Paket schnüren wir Ihnen aber jetzt wieder auf. Dagegen sind wir nicht aus Prinzip. Es war nur mal schon ein fertiges Paket. Jetzt haben wir aber noch einen neuen Paketbegriff, und das ist der Paketbegriff, den Herr Zippel hier auch noch mal bemüht hat. Dieser Paketbegriff heißt, wenn wir die angeblich wichtigeren – das habe ich infrage gestellt und bestreite ich – Staatsorganisationsrechte jetzt nicht in diese Verfassungsänderung reinbekommen, dann machen wir die Individualgrundrechte auch nicht, erneuern wir sie auch nicht. Dieses Paket hat es vorher so nicht gegeben und das möchten wir uns jetzt auch nicht hier zur Last auf die Tische legen lassen. Das wäre ein sehr konkreter und starker Affront zum Beispiel gegen die Frau aus dem Behindertenverband, die uns gesagt hat: Wir möchten von euch gehört und auch gesehen werden mit dieser kleinen feinen Änderung. Deswegen appelliere ich hier nicht an die Differenzen und möchte auch niemanden größer beschimpfen, sondern einfach nur sagen: Wir haben so viele Gemeinsamkeiten, mit denen wir Menschen draußen – was heißt draußen? –, also uns allen hier sagen können, da sind unsere Grundrechte wichtig, da wollen wir eine Verbesserung haben, und da kommen wir dann gemeinsam weiter. Jetzt hat Herr Zippel noch mal versucht zu sagen, das mit dem Ehrenamt ist auch deswegen nicht so wichtig, denn wir machen ja jetzt ein Ehrenamtsgesetz. Dann kam Herr Möller in seiner unnachahmlichen Art und hat uns eigentlich sehr gut noch mal zwischen den Zeilen klargemacht, warum es eben nicht reicht, ein Gesetz zu haben. Denn er hat schon wieder gesagt, in dem Gesetz wollen wieder alle möglichen Leute dann was so und anders regeln bzw. wenn wir das Ehrenamt in die Verfassung schreiben mit dem relativen weiten Begriff, dann könnten wir auch Ehrenamtler meinen, die er gar nicht gut findet. Das zeigt aber genau, dass wir diesen Grundsatz in der Verfassung brauchen, damit nicht ein einfachgesetzliches Ehrenamtsgesetz, das jetzt sicherlich sehr viele gute Ansätze enthält, Herr Zippel, und das wir auch gern unterstützen werden als Rot-Rot-Grün in großen Teilen, einfach wieder mit einem Federstrich geändert werden kann, wenn es mal irgendwann andere Mehrheiten gibt. Das genau unterscheidet dann die Wirkung eines einfachen Gesetzes von einem Verfassungsgrundsatz. Deswegen brauchen wir den. Und dann hören Sie bitte auf, das Bündnis „Verfassung. Jetzt!“ zu diffamieren, als seien es irgendwie – das haben Sie nicht gemacht, das war wieder Herr Möller – linke Vorfeldorganisationen. (Beifall DIE LINKE, SPD) Es ist der Landesfeuerwehrverband gewesen, der uns als Allererstes vor der letzten Landtagswahl diese Forderung ganz groß in seine Wahlprüfsteine reingeschrieben hat und wo jedes Mal gefragt wird: Wie weit seid ihr denn damit? Gestern haben wir eine wunderbare und auch wichtige Diskussion hier zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz gehabt, zu unseren Freunden und Helfern in Rot, die Feuerwehr. Die Feuerwehrautos sind nun mal rot, Herr Möller, daran werden Sie nichts mehr ändern können, auch wenn Ihnen diese Farbe nicht so gut passt. (Beifall DIE LINKE, SPD) Natürlich haben auch gerade diese Ehrenamtler das Anrecht, von uns gehört und von uns gesehen zu werden. Für diese Menschen, die tagaus und tagein mit ihrem Leben, mit ihrer Gesundheit, mit ihrer Freizeit für unser aller Wohl bürgen, machen wir dieses Ehrenamt bzw. wollen wir diese Ehrenamtsgarantie in die Verfassung schreiben. Wohin denn sonst? Da gehört sie rein und da schreiben wir sie hin. Deswegen möchte ich hier eigentlich den heutigen Tagesordnungspunkt ausschließlich dafür noch mal nutzen und zuspitzen darauf, zu sagen: Bitte, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, sorgen Sie dafür, dass wir hier einzelne Grundrechte doch noch durchbekommen. Lassen Sie sich nicht – und auch nicht andere hier im Haus – von der Sorge leiten, was passiert, wenn es dann vielleicht wieder nicht für die 60 Stimmen reicht. Ich denke, jeder Einzelne von uns hier aus allen Fraktionen hat eine Verantwortung dafür, dass wir auch den Bürgerinnen und Bürgern beweisen, dass wir handlungsfähig und handlungswillig sind bei solchen wichtigen Fragen, die sich vom Ehrenamt über den Behindertenbegriff wie auch zu anderen Sachen hinziehen, der Altersdiskriminierung, der Nachhaltigkeit, der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land und dann natürlich auch dem sehr wichtigen Europabezug, wofür ich der FDP ausdrücklich noch mal hier Dank aussprechen will, dass sie dieses Thema auch noch mal bei uns in den Verfassungsausschuss gebracht hat. Wir haben – das ist schon numerisch aufgezählt worden – so viele Sachverständige, so viele Bürgerinnen und Bürger angehört. Wir haben auch Diskussionsforen überall im Land. Wir sind nicht nur letzten Montag hier als demokratische Fraktionen in diesem Landtag angesprochen worden. Es ruhen die Augen auf uns, dass wir unsere Arbeit bis zur Wahl hier noch ordentlich machen. Deswegen letzter Appell: Gehen wir mal weg von der Innensicht, wo es darum geht, wer jetzt wem noch mal ein bisschen ordentlich an die Karre fahren könnte, um es für den Wahlkampf dann leichter zu haben, sondern gehen wir mal auf die Außensicht und machen wir das, was sich Bürgerinnen und Bürger von uns wünschen und was Sie von uns auch zu Recht erwarten dürfen! Denn dafür sind wir alle hier gemeinsam in das Haus mal reingewählt worden. Dafür haben wir bis zum letzten Tag dieser Wahlperiode ordentlich zu arbeiten und zu liefern. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Vielen Dank. Als Nächster hat sich noch Abgeordneter Dittes für die Fraktion Die Linke zu Wort gemeldet.

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Steffen Dittes Die Linke

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Kollege Montag, Sie haben sich in Ihrem Redebeitrag gefragt, damit auch uns und die Öffentlichkeit: Was ist eigentlich das Ziel dieser Beratung oder des Redebeitrags von Anja Müller, meiner Kollegin, gewesen? Ich kann Ihnen sagen, als Fraktionsvorsitzender – und das wird Ihnen nicht anders gehen – höre auch ich die Redebeiträge der Abgeordneten meiner Fraktion das erste Mal hier im Plenum, weiß nicht, was sie sagen. Und was ich herausgehört habe – das hat mir Anja Müller noch mal gesagt –, ist, was der Linken in der Verfassungsdebatte an Inhalten wichtig ist, und zweitens habe ich herausgehört, eine Einladung auch an die demokratische Mehrheit, die wir zur Verfassungsänderung brauchen, auszusprechen, nämlich eine vorhandene Blockade aufzulösen und sich genau auf das Machbare zu konzentrieren. (Beifall DIE LINKE) Nun war leider Kollege Zippel eben nicht in der Lage, genau diesen Redebeitrag auch in diesem Sinne so aufzunehmen und darauf zu reagieren. (Beifall DIE LINKE) Ich hoffe, Herr Zippel, dass ich Sie in Ihrem Redebeitrag durchaus falsch verstanden habe und nicht richtig verstanden habe, denn ich hatte den Eindruck, dass Sie hier mit Ihrem Redebeitrag die Verfassungsdebatte und auch die Möglichkeiten einer Verfassungsänderung für beerdigt erklären und lediglich nach dem Prinzip „Haltet den Dieb!“ auf die Linke zeigen wollten. Sie haben an einer Stelle gesagt, Herr Zippel, Sie hatten den Eindruck, man hat mit der Linken gut zusammengearbeitet. Ehrlich gesagt – das kann ich Ihnen auch aus meiner Richtung sagen, ich habe ja auch an vielen Beratungen und Verhandlungen zur Verfassung teilgenommen – kann ich das auch in Richtung der CDU sagen, es gab gute, konstruktive Gespräche zur Änderung der Verfassung. Nur dann gab es einen Moment im Jahr 2021, da hatte ich dann eben auch den Eindruck, dass die CDU erschrocken war über das Ergebnis der guten Zusammenarbeit. Denn es gab ja eine Einigung mit der CDU zu konkreten Texten der Verfassungsänderung. Wir hatten uns geeinigt über die Aufnahme „Ehrenamt“, über die Aufnahme des Ziels der gleichwertigen Lebensverhältnisse, des Ziels der Stärkung des Schutzes von Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung, des Ziels des Schutzes vor Diskriminierung aufgrund des Alters. Wir haben uns auf staatsorganisatorische Rechteregelungen geeinigt wie beispielsweise zur Konnexität oder eben auch zur elektronischen Verkündung – Herr Voigt, ich komme gleich noch zur Konnexität. Also, wir waren uns einig, dass diese Punkte in die Verfassung kommen. Was Sie heute dann aber machen, ist, zu sagen, das sind ja eigentlich gar nicht die echten Probleme, und verweisen darauf, dass Sie dann nämlich, als wir uns geeinigt hatten, das tatsächlich echte Problem auf den Tisch gelegt haben, als Bedingung die MP-Wahl, also im Prinzip, nachdem wir einen Einigungsprozess erreicht und in wirklich vielen Punkten uns noch mal verständigt haben. Deswegen sage ich es in aller Öffentlichkeit: Wir sind bereit, alles das, was wir gemeinsam auch bereits innerlich verabredet haben in dieser Verfassungsänderung, ohne Bedingungen tatsächlich auch als Verfassungsänderung mit Ihnen gemeinsam zu beschließen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Geben Sie Ihre Inhaftungsnahme dieser Staatsziele und staatsorganisatorischen Regelung einfach auf und nehmen Sie dieses verbindende Element mit der MP-Wahl zurück! Zur Konnexität nur ein Beitrag, da will ich in aller Offenheit sagen: Es gab keine letztendliche Einigung über den Wortlaut der Konnexität. Aber, Herr Voigt – jetzt können Sie auch nicken –, wir sind uns einig, dass wir eine Konnexitätsregelung in die Verfassung aufnehmen können. Was wir bloß wollen – und das Finanzausgleichsrecht ist durchaus etwas Kompliziertes. Wir haben eigentlich gar keine verfassungsrechtliche Regelungslücke bei der Konnexität. Was wir aber nicht machen, ist – und das ist dann Ihr Textvorschlag –, die Formulierung der Konnexität für den übertragenen Wirkungskreis so abzuändern, dass die vorhandene Verfassungsrechtsprechung obsolet wird, sondern wir wollten die Verfassungsrechtsprechung auf Grundlage der Verfassung zur Konnexität im übertragenen Wirkungskreis bestehen lassen, also rechtssichere Regelung auch beibehalten und die Konnexität zum eigenen Wirkungskreis danebensetzen. Dazu sind wir bereit. Da müssten Sie sich einfach nur fachlich mit uns verständigen zum Text. Aber da gibt es im Prinzip im Grundsatz gar keinen Dissens. Ich will aber noch mal auf den Einwand von Herrn Zippel eingehen, das alles wäre ja nicht so wichtig, das wären nicht die echten Probleme – Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Thüringen, Nachhaltigkeit, Schutz vor Diskriminierung –, weil das eigentlich echte Problem, was Sie von Anfang an gesetzt haben, wäre die MP-Wahl. So haben Sie es gesagt, Herr Zippel. Nun ist ja das AIS, also das Landtagsinformationssystem, ein elektronisches System, was nicht lügt oder sich zumindest meistens richtig erinnert – im Gegensatz zu vielen Abgeordneten unserer Fraktionen oder unseres Landtags. (Beifall DIE LINKE) Ich habe noch mal nachgeschaut. Herr Zippel, im November 2019, also unmittelbar nach der Wahl, vor einer MP-Wahl mit den aus Ihrer Sicht unklaren verfassungsrechtlichen Regelungen, haben Sie einen Gesetzentwurf in den Thüringer Landtag eingebracht mit dem wesentlichen Inhalt: Aufnahme von zwei Staatszielen in die Thüringer Verfassung. Das war Ihnen das Wichtigste im November 2019, nämlich den Schutz des Ehrenamts in die Thüringer Verfassung aufzunehmen und Nachhaltigkeit als Staatsziel zu verankern. (Beifall DIE LINKE) Dann kam der 5. Februar 2020. Die politische Verantwortung, die Sie da zu tragen haben, will ich hier gar nicht wiederholen. Dann haben Sie seitdem – das ist allen bekannt – eine Minderheitsregierung in Thüringen mit den, sage ich mal, nahezu krisenhaften Situationen auch in Ihrer Bundespartei, aber auch in Thüringen. Und dann kamen Sie ein Jahr, nachdem Sie hier Staatsziele im Thüringer Landtag beantragt haben, auf die Idee, einen Gesetzentwurf zur MP-Wahl einzubringen. Das haben Sie heute begründet, Herr Zippel, gar nicht ehrlich und transparent, was Sie da eigentlich die ganze Zeit wollen und als Bedingung formulieren, sondern Sie haben gesagt: Wir wollen einen Vorschlag machen, um eine Klageanfälligkeit bei der MP-Wahl auszuschließen. Herr Zippel, dieses Angebot, eine Klageanfälligkeit bei der MP-Wahl auszuschließen, liegt Ihnen unsererseits vor. Und ich sage jetzt noch mal in der Öffentlichkeit: Wir sind damit einverstanden und gehen mit Ihnen den Weg, eine Rechtslage, wie wir sie in Thüringen haben, so klar in der Verfassung auch zu formulieren, dass sie eben nicht klageanfällig ist. (Beifall DIE LINKE) Aber Ihre Fraktion, die diesen Vorschlag seit Januar und jetzt auch wieder seit März auf dem Tisch hat, lehnt bisher genau diesen Weg ab, die Klageanfälligkeit der MP-Wahl auszuschließen durch eine Klarstellung in der Verfassung. (Beifall DIE LINKE) Deswegen nochmals auch meine Einladung an Sie, tatsächlich diesen Weg zu gehen und genau diese klarstellende Regelung auch aufzunehmen, damit diese Bedenken wirklich auch aufgegriffen werden. Ich will aber auch politisch deutlich machen, Herr Zippel – und das ist mir wirklich wichtig bei allen Diskussionen, wie man auch eine Ministerpräsidentenwahl in der Verfassung unterschiedlich gestalten kann –: Wir haben – und das sage ich in aller Klarheit und Deutlichkeit – überhaupt kein Klarstellungsproblem, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) es gibt keine unklare Verfassungslage. Das haben die Verfassungsrechtsexperten in der Anhörung des Verfassungsausschusses, Herr Schard, auch alle deutlich gesagt. Der Verfassungskommentar, der genau in dieser Zeit der Diskussion hier im Verfassungsausschuss veröffentlicht worden ist, ist in dieser Frage eindeutig: Die Väter und wenigen Mütter dieser Verfassung von 1994 haben auch hier im Landtag eindeutig gesagt, dass die Regelung, wie sie verstanden wird, genau auch die Regelung war, die beabsichtigt ist, nämlich die Stärkung des Souveräns und praktisch die In-die-Pflicht-Nahme aller Abgeordneten, sich nicht eben ihrer eigenen Verantwortung bei der Regierungsbildung entziehen zu können, wenn ihnen das Wahlergebnis nicht passt. Was Sie wollen, ist gar keine Klarstellung und möglicherweise das Verhindern von Klageanfälligkeit. Was Sie wollen, ist ein Systemwechsel. Und da haben wir allerhöchste Bedenken und sind nicht dafür und sprechen uns auch dagegen aus, weil wir es gerade für gefährlich halten, in dieser Situation eine Möglichkeit zu erschaffen, dass sich eine destruktive Mehrheit so verhalten kann, dass eine Regierungsbildung auf Dauer unmöglich gemacht wird und dass der Wähler und die Wählerin immer wieder an die Wahlurne gerufen werden, nur weil wir uns möglicherweise nicht in der Lage sehen, mit dem Wahlergebnis umzugehen. Die Regelung in der Thüringer Verfassung ist unstrittig, sie ist auch in der Bundesrepublik geübte Praxis, die in zahlreichen Verfassungen der Bundesländer existiert. Sie stärkt den Souverän, das Recht des Souveräns, und es setzt uns als Abgeordnete in die Verantwortung, mit jedem demokratischen Wahlergebnis umzugehen und eine Regierungsfähigkeit in Thüringen herzustellen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen nochmals, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, sehr geehrter Fraktionsvorsitzender Herr Voigt: Wir haben Ihnen noch mal auch in dieser Woche ein Verhandlungsangebot auf den Tisch gelegt. Das beinhaltet die Punkte, auf die wir uns bereits textlich verständigt haben, einschließlich der Konnexität, Herr Montag, einschließlich auch des Europabezugs in der Verfassung und auch einschließlich einer Klarstellung der gegenwärtigen Rechtslage in Artikel 70. Und ich kann Sie nur einladen: Wenn Sie alle Ihre Redebeiträge ernst nehmen, die Sie heute gehalten haben, dann setzen Sie sich mit uns an einen Tisch, geben Sie die Blockaden auf, stellen Sie keine wechselnden Bedingungen. Dann gelingt es uns auch, Herr Montag, uns auf das Machbare zu konzentrieren – das, was sich als machbar andeutet

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Bergner

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Herr Abgeordneter Dittes, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Steffen Dittes Die Linke

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

für eine Verfassung für Thüringen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Vielen Dank, Herr Dittes. Weitere Wortmeldungen? Bitte schön, Herr Abgeordneter Zippel.

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Christoph Zippel CDU

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Vielen Dank, Herr Präsident. Ich muss sagen, auf diese letzte Rede darf man natürlich auch noch mal reagieren. Ich bin auch froh, dass ich noch eine ganze Reihe von Redezeit habe. Herr Dittes, es ist sehr schön, dass Sie sich in die Tradition der Rede von Frau Müller gestellt und hier eine ganze Reihe von Dingen erzählt haben, die aber offensichtlich wieder nicht der Wahrheit entsprechen. (Beifall CDU) Das scheint heute so der Tag zu sein, wo Sie das bei den Linken heute vielleicht ganz offiziell einfach zur Tradition erklären. Ich will drei Dinge noch mal ganz klarstellen, an denen Sie hier nicht korrekt geredet haben. Das eine ist noch einmal der eine Punkt, und da versuchen Sie die ganze Zeit immer, diese Nebelkerze zu werfen, und füllen den Leuten die Tasche, die dann zu uns kommen und dann fragen, was ist denn hier los, und wir müssen denen dann erklären, wie das wirklich aussieht, nämlich diese ganze Illusion davon, dass Sie behaupten, es hätte irgendwann mal eine verbindliche Einigung gegeben. Es gibt eine Drucksache, die haben wir als CDU-Fraktion unterschrieben, und da wissen Sie ganz genau und erzählen hier dennoch wissentlich das Gegenteil, dass das keine Endeinigung war, sondern dass das ein Zwischenschritt war, um gemeinsam im Fachausschuss, im Verfassungsausschuss, diese Themen anzuhören. Wir hatten verschiedene Themen eingereicht. Wir haben dann nach der ersten Runde der Anhörung gesagt: Okay, lasst uns das, was wir als erste Essenz aus der ersten Runde der Anhörung haben, zusammenpacken für eine leichtere Anhörung, lasst uns das zusammenschreiben und dann geben wir das zu einer zweiten Anhörungsrunde in den Ausschuss. Das war nie eine Endeinigung. Das erzählen Sie den Leuten da draußen. Das ist nicht korrekt. Und dann, muss man sagen, gab es nach dieser zweiten Anhörung die Feststellung, dass einiges davon offensichtlich auch noch mal überarbeitet werden muss, und an der Stelle gab es nie eine abschließende Einigung. Also erzählen Sie nicht die Unwahrheit! Und das Zweite, was ich noch einmal klarmachen muss: Sie haben ja gerade versucht nachzuweisen, dass wir als CDU-Fraktion beim Thema „Staatsziele“ dagegen wären im inhaltlichen Thema. Das ist auch schlichtweg falsch, sonst hätten wir diese Staatsziele ja auch nicht vorgeschlagen. Sie haben im Sinne einer Reductio ad absurdum versucht hier darzulegen, nur weil wir quasi dagegen sind, die Staatsziele aufzunehmen, wenn wir eben keine staatsorganisationsrechtlichen Dinge vorher auch mit geklärt haben, dass wir dann auch gegen das Ehrenamt sind, dass wir gegen gleichwertige Lebensverhältnisse sind und anderes. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Was ist denn das Problem?) Das ist einfach unredlich. Das ist einfach unredlich, Herr Dittes, aber ich habe an der Stelle von Ihrem Beitrag nichts anderes erwartet. Und der dritte Punkt, wo man auch noch mal ganz klar sagen muss: Der Ball beim Thema „Ministerpräsidentenwahl“ liegt bei Ihnen. Der liegt bei Ihnen. Es gibt keinen Vorschlag von Ihnen, der den letzten Stand hat. Der letzte Vorschlag kam von uns. Ich war doch in der gemeinsamen Veranstaltung mit Mario Voigt und den ganzen Vertretern der rot-rot-grünen Gruppe. Da haben wir Ihnen den Vorschlag hingelegt und gesagt, das ist das, was wir euch jetzt vorschlagen und haben Ihre Vorschläge mit eingearbeitet. Da haben Sie gesagt: Nein, da gibt es keine Einigung. Dann haben wir gesagt: Okay, meldet euch bei uns, wenn es zu dieser Einigung kommt. Auf diesen Anruf warten wir bis heute, Herr Dittes. Auf diesen Anruf warten wir bis heute.

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Bergner

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dittes?

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Christoph Zippel CDU

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Na, jetzt bin ich gespannt.

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Bergner

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Dann, bitte schön.

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Steffen Dittes Die Linke

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Können Sie bestätigen, dass Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer der Linken mitgeteilt hat, und zwar am 1. Februar 2024 in Beantwortung des von uns übersendeten Vorschlags zur Konkretisierung, der vorgelegte Vorschlag kann aus unserer Sicht keine Grundlage für eine Ergänzung sein?

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Christoph Zippel CDU

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Welcher Vorschlag?

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Steffen Dittes Die Linke

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Der Vorschlag zur Ergänzung des Artikels 70 – ich hatte gerade dazu geredet.

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Christoph Zippel CDU

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Ich kann Ihnen sagen, was noch vorgelegt wurde. Auch da können wir gern offen reden. Es gab einmal ... (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Sie haben doch geleugnet, dass überhaupt etwas da ist!) Entschuldigung, jetzt würde ich auch gern die Beantwortung noch durchführen, es ist ja kein Dialog an der Stelle. Ich kann es Ihnen gern ganz offen darstellen. Es gab noch mal eine Bewegung von Prof. Hoff, der sich dann auch noch in die ganze Debatte eingeschaltet hat und – Entschuldigung – dann auch noch mal die Anmaßung hatte, uns als Parlamentarier zu erklären, wie Verfassung auszusehen hat. Damit wurde mit uns Kontakt aufgenommen. (Beifall CDU) Und da haben wir gesagt gehabt: Also entschuldigen Sie bitte, Herr Professor, Sie möchten schon mal die gesamte Genese der Diskussion im Verfassungsausschuss nachvollziehen, bevor Sie mit solchen unreifen Vorschlägen kommen. Das haben wir zurückgewiesen. Von Ihnen als Fraktion kam kein Vorschlag. Und da möchte ich an der Stelle noch mal eine Sache sagen.

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Bergner

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Herr Zippel, es gibt den Wunsch auf eine …

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Christoph Zippel CDU

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Sie versuchen hier, es so darzustellen, als ob Sie an der Stelle so geeint waren. Man muss über die ganze Blockade in dieser Thematik „Verfassungsänderung“ eigentlich nur eine Sache wissen. Der Vizeministerpräsident des Freistaats Thüringen, Innenminister Maier, äußert sich an einem Tag wohlwollend und sagt: Wir müssen zu einer Konkretisierung in der Verfassung kommen beim Thema „Ministerpräsidentenwahl“. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und dann haben wir einen Vorschlag gemacht. Das wissen Sie ganz genau!) Das ist eine klare Erkenntnis. Und am nachfolgenden Tag äußert sich der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen und räumt das Thema komplett ab. Und da sollen wir an der Stelle Ihre Position ernst nehmen, dass Sie in irgendeiner Art und Weise geschlossen wären? Entschuldigung, aber wenn an einer Stelle der Nachweis erbracht ist, dass Sie die Bremser dieses ganzen Prozesses sind, weil Sie intern nicht geeinigt sind, (Heiterkeit und Unruhe DIE LINKE) dann ist es genau das. (Beifall CDU)

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Bergner

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

So, Herr Kollege Zippel, es gibt noch den Wunsch auf eine weitere Zwischenfrage. Die wird abgelehnt. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU) (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Oh, ist das frech, Herr Voigt!) So, meine Damen und Herren, jetzt sehe ich keine ... (Unruhe im Hause) Ich würde trotzdem ein bisschen um Ruhe bitten. Ich sehe keine weiteren ... (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Sie lü- gen das ins Volk!) Dafür, Frau Kollegin, erhalten Sie natürlich einen Ordnungsruf. Das ist völlig klar. (Unruhe DIE LINKE) Bitte? (Zwischenruf Abg. Pommer, DIE LINKE: Das ist schon dreimal, viermal gefallen!) Das habe ich tatsächlich nicht wahrgenommen. Dann müssten wir hinterher das Protokoll hören. Aber das habe ich gerade wahrgenommen und dafür erteile ich natürlich einen Ordnungsruf. Der Rest, den bitte ich im Protokoll nachlesen zu dürfen. Ich habe es nicht wahrgenommen. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen, meine Damen und Herren. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9657 ERSTE BERATUNG Das Wort zur Begründung hat jetzt Frau Abgeordnete Henfling.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Thüringer Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb von internen Meldestellen im kommunalen Bereich und zur Ergänzung der Regelungen zum Lagebericht bei Beteiligung der Kommunen an Unternehmen des privaten Rechts

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die Hinweisgeberschutzrichtlinie der Europäischen Union vollständig für Thüringen um, indem wir ergänzende Bestimmungen für den kommunalen Raum festlegen. Der Hintergrund ist: Mit dem Erlass des Hinweisgeberschutzgesetzes hat der Bund bereits im vergangenen Jahr von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und darin Kommunen und kommunale Unternehmen dem Grundsatz nach verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Aufgrund des Durchgriffsverbots hat der Bundesgesetzgeber allerdings davon abgesehen, die Einrichtung interner Meldestellen durch die Kommunen näher zu regeln. Unter Berücksichtigung der EU-Richtlinie und des Bundesrechts hat die Koalition daher diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Zugleich wurde die Gelegenheit genutzt, in einem Artikel 2 für kommunale Unternehmen den Umfang der aus dem EU-Recht resultierenden Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären. Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sind einerseits, dass das Gesetz Gemeinden und Landkreise sowie Beschäftigungsgeber unter deren Kontrolle wie kommunale Unternehmen zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle verpflichtet. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und für kommunale Unternehmen unter 50 Beschäftigten sind Ausnahmen vorgesehen. Zugleich sieht der Gesetzentwurf auch Erleichterungen vor. So können beispielsweise mehrere kommunale Beschäftigungsgeber interne Meldekanäle gemeinsam betreiben bzw. betreiben lassen. Das reduziert den Umsetzungsbedarf, schont Ressourcen und schafft Synergien auf der kommunalen Ebene. Durch eine eigene externe Meldestelle schließt das Land zudem die sich daraus resultierende Schutz- und Beratungslücke für hinweisgebende Personen in den kleinen Kommunalverwaltungen, die keine eigene interne Meldestelle einrichten. Ich würde darum bitten, dass wir diesen Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss geben, schnell anhören und vor allen Dingen zügig zu einer Entscheidung zu diesem Gesetz kommen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb von internen Meldestellen im kommunalen Bereich und zur Ergänzung der Regelungen zum Lagebericht bei Beteiligung der Kommunen an Unternehmen des privaten Rechts

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Ich rufe auf den Abgeordneten Möller für die AfD-Fraktion. Gut, dann kein Redebeitrag seitens der AfD-Fraktion. Danke schön.

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb von internen Meldestellen im kommunalen Bereich und zur Ergänzung der Regelungen zum Lagebericht bei Beteiligung der Kommunen an Unternehmen des privaten Rechts

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wünscht noch jemand das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt? Das kann ich nicht erkennen. Die Landesregierung verzichtet auch. Dann ist die Frage: Gibt es außer dem Innen- und Kommunalausschuss noch weitere Überweisungswünsche? Nein. Dann stimmen wir darüber ab. Wer diesen Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist dieser Überweisung stattgegeben. Vielen Dank. Dann können wir diesen Tagesordnungspunkt 11 für heute schließen und kommen zum Aufruf des Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9650 ERSTE BERATUNG Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Möller, bitte schön.

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Denny Möller SPD

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream, ich bin sehr froh, dass wir heute den Gesetzentwurf für das Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in das parlamentarische Verfahren einführen können. Ich möchte auch gleich zu Beginn all denjenigen meinen Dank aussprechen, die zum Zustandekommen dieses Entwurfs beigetragen haben, konkret der Landesregierung, Herrn Minister Stengele und seinem engagierten Team aus der Energieabteilung des TMUEN, konkret aber genauso den kritisch-konstruktiven Stimmen des Gemeinde- und Städtebunds, des Landkreistags und der demokratischen Opposition im Hause in den anberaumten Fachgesprächen im Vorfeld. Danke deshalb, weil eine gemeinsame Zielsetzung konstruktiv im Mittelpunkt steht, möglichst schnell Klarheit für unsere Gemeinden in Thüringen, für die Bürgermeisterinnen und ihre Verwaltungen zu haben. Klarheit darüber, wie die Aufgabe der in den Gemeindegebieten vorzunehmenden Wärmeplanung an die Gemeinden als planungsverantwortliche Stelle übertragen werden soll. Der Gesetzentwurf gibt darauf die Antwort, dass diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen werden sollen. Denn mit dem zum 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz des Bundes wurden die Länder verpflichtet, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne nach Maßgabe des Gesetzes erstellt werden. Dabei sind Wärmepläne für bestehende Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 und für Gemeindegebiete mit weniger oder gleich 100.000 Einwohnerinnen bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 zu erstellen. Die Aufgabe ist groß und der Zeitplan eng. Deshalb ist es so wichtig, dass wir unsere Gemeinden durch ein Landesgesetz befähigen, die Aufgabe zu bewältigen. Mit dem Gesetzentwurf wird verpflichtend bestimmt die planungsverantwortliche Stelle und dass diese planungsverantwortliche Stelle Wärmepläne nach Maßgabe des Wärmeplanungsgesetzes zu erstellen hat. Darüber hinaus regeln wir Bestandsschutzregelungen für bereits laufende oder abgeschlossene Wärmeplanungen, die Finanzierung, die nähere Ausgestaltung der Kostenerstattung gemäß dem Konnexitätsprinzip der Thüringer Verfassung und wir passen das Thüringer Klimagesetz an, streichen Regelungen, die mit den Vorschriften des Wärmeplanungsgesetzes nicht vereinbar sind, sodass es einen widerspruchsfreien Rechtsrahmen gibt. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die konstruktive Beratung dieses Gesetzentwurfs und hoffe im Sinne unserer Gemeinden und unserer Bevölkerung auf einen schnellen Verlauf. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Zunächst erhält Abgeordnete Hoffmann für die AfDFraktion das Wort.

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Hoffmann AfD

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, der vorliegende Gesetzentwurf gleicht der ideologischen Motivation des sogenannten Windenergiebeteiligungsgesetzes, (Beifall AfD) denn es wird versucht, eine unrealistische Zielvorgabe mit Steuergeld zu erreichen. Sprich: Man drangsaliert Bürger und Kommunen erst mit dem Gebäudeenergiegesetz und mit Wärmeplanungsvorgaben und will die entstandenen Probleme dann mit reichlich Steuergeld lösen. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Was für ein Schwachsinn!) Worum geht es für die Bürger? Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Energiequellen beziehen. Ausnahmeregelungen sind mit komplizierten bürokratischen Hürden, sehr hohen Kosten und Planungsunsicherheit verbunden. All das bedeutet faktisch ein Verbot von Öl- und Gasheizungen. Das Heizungsverbot gilt zwar zunächst nur für Neubauten und für bestehende Gebäude in Kommunen, in denen eine sogenannte Wärmeplanung vorliegt. Die Wärmeplanung soll jedoch nach den Plänen der rot-gelb-grünen Bundesregierung bei Kommunen mit über 100.000 Einwohnern bis spätestens Mitte 2026, bei allen anderen Gemeinden bis spätestens Mitte 2028 auftauchen. Auf Hauseigentümer kommen mit dem Sanierungszwang erhebliche Kosten zu, zum Beispiel für eine Wärmepumpe von 15.000 Euro. Die Wärmepumpenwende verursacht so pro Wohneinheit schon mal, wenn man die volle Sanierung anlegt, bis zu 200.000 Euro – ja, Sie lachen, aber die Bürger draußen haben das Geld nicht, Herr Minister Stengele! (Beifall AfD) Thüringen und die anderen neuen Bundesländer sind überwiegend ländlich geprägt. Im ländlichen Raum ist man besonders stark auf die Öl- und Gasversorgung angewiesen, weil sich die Installation von Fernwärmenetzen oft nicht lohnt. Und wie man gerade in der Presse lesen kann, muss ein Weimarer Unternehmen das 16-Fache zahlen und kann es einfach nicht mehr leisten. Das Heizungsverbot wirkt im ländlichen Raum, und davon hat Thüringen viel, deshalb besonders verheerend. Die AfD-Fraktion lehnt diese Bevormundungs- und Ausplünderungspolitik ab. (Beifall AfD) Heizen und Wohnen müssen bezahlbar bleiben – durch einen ausgewogenen Energiemix, dadurch, dass der Irrweg der Energiewende beendet wird und man Raum für die freie Entscheidung der Menschen lässt. Das bedeutet technologieoffene Energiepolitik für eine zuverlässige, bezahlbare und umweltfreundliche Energieversorgung. Worum geht es für die Kommunen? Wir haben schon gehört, es müssen Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 und Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2028 Wärmepläne erstellen, was – Überraschung – mit einem personellen und finanziellen Mehraufwand verbunden ist und vom Gemeinde- und Städtebund bereits angemahnt wurde. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Die machen das schon seit Jahren!) Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage von mir, aus der hervorgeht, dass bisher keine Kommune bei der ThEGA Beratungsangebote des Landes angefragt hat. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wir machen Stadtentwicklungsplanung, wir machen Radwegeplanung, wir machen Wärmeplanung in Jena!) Dass die im Gesetzentwurf nach dem Königsteiner Schlüssel dokumentierten 11,7 Millionen Euro für die Erstellung bis 2028 sowie ein anschließender jährlicher Erfüllungsaufwand von ca. 800.000 Euro, der dazukommt, vermutlich nicht ausreichen werden, hat Rot-Rot-Grün zumindest erkannt. Die Landesregierung beziffert die Summe in der Antwort auf 20 Millionen Euro. Leider bleibt die Erkenntnis, dass dieser ganze Wärmepumpenirrsinn grundsätzlich Murks ist, aus. (Beifall AfD) Zum einen ist er für die Bürger nicht bezahlbar – vielleicht für Umweltminister, aber nicht für die Bürger –, er ist nicht kontrollierbar, der personelle Mehraufwand und die damit einhergehende Bürokratie sind irrsinnig hoch, und vor allem basiert er auf Heizungsvorschriften, die utopisch sind und vermutlich auf nicht vorhandenen Physikkenntnissen ihrer Verfechter und auf deren Ignoranz gegenüber den Bürgern fußen. (Beifall AfD) Der Bundesrechnungshof bescheinigt dieser Energiewende bereits jetzt Energiearmut. Sie von RotRot-Grün beschleunigen diese Entwicklung noch einmal. Daran ändern auch Steuergelder nichts. Am Ende sind die Menschen arm an Energie und arm im Portemonnaie. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Als Nächster erhält Abgeordneter Gleichmann für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Markus Gleichmann Die Linke

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Hoffmann, das war mal wieder gar nichts aus Ihrer Richtung. Das sind wir ja gewohnt. Vor allen Dingen vermischen Sie dann alles bunt durcheinander, bis es Ihnen passt. (Unruhe AfD) Das Wärmeplanungsgesetz ist doch genau deswegen vorgelegt worden, damit man eben nicht nur individuell schauen muss, wie man sein Haus und seine Wärme realisieren kann, (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Planen darf, nicht schauen muss!) sondern dass man eine Planung vornimmt, dass die Gemeinden in die Lage versetzt werden, Planung vorzunehmen, damit das eben in der solidarischen Gemeinschaft geschieht. Das lässt schon sehr weit blicken, wenn Sie die Kosten für eine Wärmepumpe auf 200.000 Euro kalkulieren. (Zwischenruf Abg. Hoffmann, AfD: 15.000 Euro, Herr Gleichmann!) Sie haben 200.000 Euro gesagt, habe ich gerade gehört. Gesamtkosten – da sieht man ja, welches Klientel Sie vertreten, wenn der Einbau 200.000 Euro kostet. Das sind Paläste, über die Sie da reden. (Unruhe AfD) Aber gut, uns geht es um die Menschen, uns geht es darum, jedem Menschen die Möglichkeit zu geben, mit einer finanzierbaren und auch solidarischen Leistung die Wärme sicherzustellen. Darum geht es auch in dem Bundeswärmeplanungsgesetz. Hier geht es jetzt insbesondere darum, das auf der Landesebene umzusetzen. Der Gemeinde- und Städtebund hat gefordert, dass wir schnellstmöglich für eine verlässliche Rechtsgrundlage und vollständige Finanzierung dieser neuen Aufgabe sorgen sollen. Genau darum geht es uns (Beifall DIE LINKE) in diesem Gesetzentwurf. Ich brauche nicht noch mal zu wiederholen, was bei der Einbringung schon gesagt wurde. Man kann aber schon mal positiv erwähnen, dass wir in Thüringen oder gerade in Ostdeutschland bei der Fernwärme natürlich einen Vorteil haben. Die Fernwärme jetzt auf grüne Energien umzustellen, das ist die Herausforderung. Da geht es darum, technologieoffen zu arbeiten – das ist etwas, was die FDP immer als Monstranz vor sich herträgt –, quasi Tiefengeothermie zu beobachten. (Unruhe Gruppe der FDP) Das wird in Thüringen im Fall von Erfurt gemacht und auch im Fall von Jena gibt es da ganz interessante Entwicklungen. Da bin ich sicher, dass die Technologen – und das machen sie auch deutlich – eine Lösung finden werden. Darum brauchen wir uns vielleicht gar nicht so viele Gedanken zu machen. Die größte Herausforderung ist – und das stimmt –, dass die Städte und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern bis 2028 entsprechende Wärmeplanungen vorlegen können. Dass das gemeinsam gemacht werden kann, dass das nicht jede Kleinstgemeinde einzeln machen muss, sondern dass sich Gemeinden zusammenfügen können und diese Wärmeplanung gemeinsam durchführen können, darum geht es auch in dem vorliegenden Gesetzentwurf. Weiterhin geht es darum, dass Städte und Gemeinden, die weniger als 10.000 Einwohner haben – davon haben wir in Thüringen eine ganze Menge –, ein vereinfachtes Verfahren durchlaufen müssen, damit die ganze Bürokratie etwas reduziert und das Ganze einfacher wird. Ich glaube, das ist auch sehr sinnvoll, und deswegen auch eine Werbung für diesen Gesetzentwurf. Dann muss man sagen: Wir haben schon gute Beispiele in Thüringen, in denen auch mehrere Gemeinden gemeinsam das Heft des Handelns in die Hand genommen und sich schon vor Jahren auf den Weg gemacht haben, entsprechende Wärmekonzepte durchzuführen. Ein gutes Beispiel ist immer der Ort Schlöben aus meinem Landkreis, der das quasi mit Bioenergie realisiert. Dann gibt es in Jena das Projekt Smartes Quartier nahe des Klinikums, wo man einen ehemaligen DDR-Block umrüstet, da auf Effizienz schaut und auch schaut, wie man dort die Wärmeversorgung am besten und am effizientesten regeln kann. Das wird auch auf ein Quartiersprojekt in Stadtroda übertragen. Da sind wir auch auf die entsprechende Umsetzung sehr gespannt. Um das auch noch mal deutlich zu machen: Bei dem Gesetz, über das wir hier reden, geht es um Planung, um die Kommunen in die Lage zu versetzen, die bestmögliche Planung zu realisieren. Es geht noch nicht um die entsprechende Umsetzung am Ende. Da ist noch sehr viel mehr notwendig als das, was jetzt hier im Gesetz steht. Wir als Linke sehen unseren Fokus auch darin, noch mal deutlich zu machen, dass gerade diese kalten Nahwärmenetze in den Kommunen, in den kleineren Gemeinden eine wirklich reelle Umsetzungschance erhalten, auch wenn sie am Anfang wahrscheinlich größeren Aufwand bedeuten. Am liebsten hätten wir das natürlich in Bürgerhand mit Bürgerenergiegenossenschaften oder bei den Stadtwerken oder Kreiswerken verortet. Das wäre die Wunschvorstellung, wie wir in dem Bereich der Wärmewende vorankommen und auch schnell vorankommen. Wichtig ist, dass die planungsverantwortlichen Stellen den vollständigen Ausgleich der angemessenen Kosten erhalten. So steht es auch im Gesetzentwurf. Das sollten wir auch als Maxime vor uns hertragen. Der Bund stellt entsprechende Gelder zur Verfügung. In diesem Gesetz geht es darum, diese rund 12 Millionen Euro, die für Thüringen kommen, dann auch nutzen zu können. Wie und in welchem Umfang, an welcher Stelle genau – das sind alles Dinge, die natürlich noch beraten werden müssen. Trotzdem bitten wir als Linke, dass wir da vorankommen, dass wir heute den entsprechenden Entwurf an den AfUEN überweisen, sodass wir jetzt in einer raschen, strukturierten Diskussion auch mit einer Anhörung vorangehen können, um in dieser Legislatur – und das ist ganz wichtig für die Kommunen, darum haben sie auch gebeten – noch den Beschluss fassen zu können. Darum werben wir. Wir werben letztendlich, diesen Einstieg in die Zukunft durchzuführen, nicht immer rückwärtsgewandte Debatten zu führen, wie das jetzt die AfD schon wieder versucht hat. Ich erinnere mich auch noch an mindestens vier Aktuelle Stunden hier zum Thema „Heizungsgesetz des Bundes“, obwohl wir damit gar nichts zu tun hatten. Das konnten wir nicht beeinflussen. Mit diesem Wärmeplanungsgesetz können wir wirklich etwas in Thüringen machen. Da können wir den Gemeinden, Städten und Landkreisen helfen. Das sollten wir auch tun. Insofern Werbung, dem zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordneter Gottweiss für die Fraktion der CDU das Wort.

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Thomas Gottweiss CDU

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, liebe Zuschauer, das ist hier mal wieder so ein Last-Minute-Gesetz. Kollege Möller hat auf den Zeitdruck hingewiesen. Ich glaube, er hat eher den Zeitdruck in Bezug auf die Wärmewende gemeint. Dieser Zeitdruck wird natürlich in erster Linie durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen verursacht, die auf Bundesebene stattgefunden haben. Aber wir haben natürlich auch einen Zeitdruck bei der Frage der Beratung dieses Gesetzes hier. Das ist nicht dienlich für eine gute inhaltliche Diskussion. Vom Grundprinzip her ist die CDU-Fraktion ganz klar in der Sache, dass natürlich die Transformation auch im Wärmebereich, die Abkehr von fossilen Energieträgern, die Hinwendung zu neuen, modernen Technologien Sinn ergibt, und selbstverständlich ist es so, dass der Staat auch diese Bereiche fördern sollte, sowohl bei den Eigentümern von Gebäuden als auch natürlich bei der Unterstützung der Gemeinden. Aber in beiden Bereichen sind wir eben der Auffassung, dass eine Verpflichtung, insbesondere dann, wenn sie praktische Probleme mit sich bringt, wenn sie überhaupt nicht lösbar ist, wenn die Finanzmittel nicht zur Verfügung stehen, nicht der richtige Weg ist, um in diese Transformation einzusteigen. Das, was wir brauchen, sind eigentlich gute Ideen, gute Konzepte, dann natürlich eine Förderung, Anreize setzen, um die zu unterstützen, die tatsächlich bewusst sagen, sie wollen sich auf den Weg machen. Das, was wir jetzt bei der Vorgabe der Bundesregierung sehen, ist, dass es einen unglaublichen Unmut gibt, dass es große Sorgen gibt in der Frage, wie das überhaupt alles machbar sein kann – natürlich bei den Bürgern genauso wie bei den Gemeinden. Und das, was hier in dem Gesetz geregelt wird, nämlich die kommunale Wärmeplanung, das ist ja nur der erste Schritt. Der zweite Schritt, nämlich die eigentliche Investition vorzunehmen, das ist ja das, was schier nicht leistbar ist, wenn man sich dort mal anguckt, welche Investitionssummen dahinterstehen, um die Dinge wirklich zu realisieren. Wir haben bei dem vorliegenden Gesetzentwurf deswegen natürlich auch einige Fragezeichen. Wir sind sofort dabei zu sagen, wir unterstützen diejenigen Gemeinden, die das gern machen wollen, wir unterstützen die Gemeinden, die sagen wollen, wir gehen da voran, wir haben eine gute Idee, wir haben eine Biogasanlage bei uns im Dorf, wir wollen die Bürger darüber versorgen oder wir machen ein kaltes Nahwärmenetz, oder andere, die sagen, wir machen Tiefengeothermie. Diese ganzen Ideen und Konzepte sollen natürlich machbar und leistbar sein und deswegen sollten wir auch die Grundlagen dafür schaffen, dass die Gemeinden genau diesen Weg auch gehen können. Wo wir ein Problem sehen, ist die Frage: Sollten wir es tatsächlich sein, die die Gemeinden dazu verpflichten? Macht das Sinn, hier eine solche Pflicht auszusprechen, und ist es überhaupt notwendig seitens der Bundesgesetzgebung? Der Bundesgesetzgeber sagt im Wärmeplanungsgesetz: Die Länder sollen sicherstellen, dass in den Gemeindegebieten zu bestimmten Fristen eine Wärmeplanung vorliegt. Ist denn dieses Sicherstellen gleichbedeutend mit der Notwendigkeit einer Verpflichtung oder könnte man nicht auch über Anreize oder ähnliche Dinge arbeiten? Das sind Fragen, die wir in der Diskussion im Ausschuss klären müssen. Man könnte genauso gut sagen, wir legen erst mal nur fest, dass die Gemeinden die planungsverantwortliche Stelle sind. Denn das ist ja eigentlich der Trick, den die Bundesregierung sagt. Sie sagt zwar, in den Gemeindegebieten sollen zu bestimmten Zeitpunkten diese Planungen vorliegen, aber sie lässt eben offen, wer als planungsverantwortliche Stelle diese Überplanung der entsprechenden Gebiete macht. Das könnten die Gemeinden sein, das könnten genauso gut die Kreise sein oder es könnte auch das Land selber sein. Das würde natürlich wenig Sinn ergeben, von oben herab Dinge da zu bestimmen. Aber ist es denn tatsächlich notwendig, dass wir diese Pflicht aussprechen? Ich bin mir da nicht sicher. Und eine zweite Frage, die nicht unerheblich ist, ist hier die Festlegung, dass die Gemeinden diese Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis wahrnehmen. Das ist eigentlich nicht ganz schlüssig, denn der eigene Wirkungskreis der Gemeinden umfasst eben nicht nur die Bauleitplanung, sondern auch die Energieversorgung. Und das heißt, von dem Fachlichen her spricht eigentlich viel dafür, dass die Gemeinden das tatsächlich im eigenen Wirkungskreis machen können und damit auch im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung selbst die Dinge gestalten. Diese Zuordnung ist nicht trivial, denn die Aufgabe in den übertragenen Wirkungskreis zu nehmen, wie Sie es vorschlagen, bedeutet, dass die Gemeinderäte und die Stadträte raus sind. Ich kenne das landauf, landab, dass sehr viele Kommunalverwaltungen das sehr ernst nehmen. Es gibt Städte, die den Stadtratsmitgliedern untersagen, überhaupt Fragen zu stellen über Dinge, die den übertragenen Wirkungskreis anbelangen, geschweige denn, dass man sich tatsächlich dort auch inhaltlich in die Diskussion einbringen könnte. (Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Das haben wir auch in Landkreisen der CDU!) Das ist die Konsequenz aus dieser Regelung. Die Gemeinderäte, die Stadträte sind raus aus der Dis ­ kussion. Und nicht nur das, sondern im ländlichen Raum, dort, wo die kleinen Gemeinden durch die Verwaltungsgemeinschaften verwaltet werden, heißt das nicht nur, dass die Gemeinderäte, son ­ dern auch die Bürgermeister raus sind. In den Ver ­ waltungsgemeinschaften wird in der Kommunalord ­ nung geregelt, dass für den übertragenen Wir ­ kungskreis die Verwaltungsgemeinschaften zuständig sind. Und dann weiß ich doch genau, wo die Diskussion endet: Vor Ort erwarten die Leute natürlich, dass es zentrale Lösungen gibt, weil sie genau wissen, wie viel Geld dahintersteht, wenn sie die Aufgabe in Bestandsgebäuden, großen Höfen, alten Gebäuden, die nicht wärmegedämmt sind, allein lösen müssen. Selbstverständlich wollen die gern ein Wärmenetz haben. Und dann haben wir Dörfer, wo weder der Gemeinderat noch der Bür ­ germeister irgendeinen Einfluss darauf haben, ob diese Lösungen zentral organisiert werden oder nicht, sondern wo nur die Verwaltungsgemeinschaft ein Planungsbüro beauftragt, das dann diese Entscheidung trifft. Wir sind da tatsächlich sehr skeptisch, weil wir gerade aus dem Bereich „Wasser/Abwasser“ wissen, dass diese Diskussion stattfindet. Im Wassergesetz ist geregelt, dass bei Gemeinden unter 200 Einwohnern eben die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden muss, um eine zentrale Lösung zu machen. Wir haben landauf, landab die Diskussion in kleinen Gemeinden, die sich abgehängt fühlen, weil sie diese Kleinkläranlagen als Einzellösungen für die einzelnen Gebäude bauen müssen. Da ist viel Emotionalität dahinter, obwohl es dort, sage ich mal, um einen Bereich geht, wo der Einzelne vielleicht 5.000, vielleicht 10.000 Euro Investitionen hat. Hier sprechen wir von Investitionssummen von 50.000, 75.000, 100.000 Euro, je nachdem, wie groß das Gebäude ist. Wir sind da wirklich skeptisch, ob wir in einem Handstreich hier diese Dinge so festlegen sollten. (Beifall CDU) Und Herr Möller, da ist der Zeitdruck, den Sie hier erwähnt haben, nicht unerheblich, denn wir müssen uns ja auch mal überlegen: Das geht jetzt zurück an den Ausschuss. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Es geht erst mal an den Ausschuss!) Im Ausschuss gibt es dann den Beschluss über eine Anhörung. Dann kommen die Ergebnisse der Anhörung zurück. Dann stelle ich mir die Frage: Haben wir dann tatsächlich die Zeit, noch mal Dinge zu ändern, eine erneute Anhörung zu machen

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Ihre Redezeit ist zu Ende, Herr Gottweiss.

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Thomas Gottweiss CDU

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

und dann Dinge wirklich noch mal anzupassen, oder legen Sie uns hier ein Gesetz vor, (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Ach ja, lass es gut sein!)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Herr Gottweiss, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Thomas Gottweiss CDU

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

das wir quasi so und nicht anders entscheiden müssen? Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Als Nächster erhält Abgeordneter Möller für die Fraktion der SPD das Wort.

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Denny Möller SPD

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Vielen Dank. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es bei der Einbringung schon gesagt und Herr Gottweiss von der CDU hat gerade ein Stichwort aufgegriffen, nämlich das Stichwort „Zeitdruck“. Ich will noch mal darauf eingehen. Zunächst noch ein paar Fakten: 605 Städte und Gemeinden haben nun die Pflicht, eine Wärmeplanung aufzustellen. Und die Frage, ob oder ob nicht, stellt sich nicht, sondern sie ist da. Ich hoffe schon sehr, dass wir irgendwie in dem letzten halben Jahr dieser Legislatur auch bei der CDU noch mal die Einsicht bekommen, dass wir zuerst die Verpflichtung für das Land hier zu klären haben, wie unser Land sozusagen voranzubringen ist, und uns dann gern über mögliche ideologische Grundstreitpunkte austauschen können oder nicht. (Unruhe CDU) Aber die Fragestellung, die doch jetzt hier steht, ist nicht mehr, ob das Wärmeplanungsgesetz des Bundes gilt oder nicht, sondern es gilt. Und bei der Aufgabe, die insbesondere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister jetzt vor der Brust haben, mit der sie sich konfrontiert sehen, ist ihnen nicht klar, wer für was verantwortlich ist und wer zahlt. Das ist die Fragestellung, die wir gerade im Moment zu lösen haben, auch dahin gehend, was es in den nächsten Wochen und Monaten für Antworten auf die Fragen der Bürgerinnen und Bürger geben wird, die natürlich fragen, wie es denn weitergeht. Also: 605 Städte und Gemeinden haben diese Pflicht. Wärme macht 50 Prozent des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs aus. Seit Beginn des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine sind die warmen Nebenkosten um 40 Prozent gestiegen. Allein diese drei Fakten machen noch mal deutlich, warum die Wärmeversorgung eben auch eine soziale Frage ist und alle betrifft, und das auch ganz konkret, denn Wärme muss für alle bezahlbar sein und stets funktionieren. Lange wurde die Wärmeversorgung etwas stiefmütterlich betrachtet, da, um diese effizienter und damit günstiger zu gestalten, meist deutlich höhere Investitionen in das Gebäude notwendig wären und jetzt plötzlich seit letztem Jahr im Fokus stehen. Thüringen – und das ist ein weiterer Fakt – ist eines der Bundesländer mit dem dichtesten Wärmenetz. Da sind enorme Potenziale zu heben. 4.000 Gigawattstunden an Abwärme sind derzeit ungenutzt und könnten bis zu 500.000 Haushalte mit Wärme versorgen. Wärmeplanung ist also kein Papiertiger, sondern schafft für die Einwohnerinnen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen Planungssicherheit über die Wärmeversorgung von morgen. Dabei geht es nicht um Gängelung und Verpflichtungen. Vielmehr soll da, wo möglich, eine Lösung der Wärmeversorgung bereitgestellt, zusammengeführt und optimiert werden, eben da, wo es möglich und sinnvoll ist. Herr Gottweiss, ich kann einige Fragestellungen, die Sie aufgeworfen haben, durchaus verstehen und denke, dass wir die auch zu einem gewissen guten Grad in der Ausschussbehandlung jetzt noch lösen können. Aber was ich nicht verstehen kann, ist, dass mit dem, was ich gerade noch mal deutlich gemacht habe, hier eine Aufgabe für die öffentliche Hand vorliegt, insbesondere sozusagen auch faktisch. Wer soll die denn am besten leisten? Natürlich die Kolleginnen und Kollegen vor Ort, die die Gegebenheiten am besten kennen und die sozusagen auch die Möglichkeiten am besten einschätzen können. Dass wir in den letzten Jahren insgesamt unseren Gemeinden in dieser Frage nicht verbindlicher das Aufgabenspektrum erweitert haben, erweist sich jetzt eher als Problem, aber doch nicht als etwas, was wir wieder wegschieben können. Natürlich ist die Frage nach Energieversorgung, nach Wärmeversorgung eine zentrale Frage der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wer, wenn nicht die Gemeinden, sollte dies sozusagen in die Hand nehmen und auch in ihrer Planungshoheit tatsächlich vorgeben? Das bringt Klarheit für alle und bringt auf lange Sicht sozusagen genau den gewünschten Effekt, dass es eben keine individuelle Entscheidung ist, sondern eine Entscheidung der Gemeinschaft vor Ort. Die Wärmeplanung in aller Tiefe soll aber auch nur da erfolgen, wo es auch einen Mehrwert bringt. Wärmenetze über Berge und Täler zu legen, um einzelne Abnehmer zu versorgen, wird in den seltensten Fällen darunterfallen. Das ist auch ein bisschen die Analogie, die Sie gerade zum Abwasser getroffen haben – genau das wollen wir ja verhindern. Wir sind jetzt in der Frage: Stellen wir denn gute Konzepte, langfristige Lösungen auf, die dann auch eine sinnvolle Investitionsplanung ermöglichen? Das ist jetzt die Aufgabe, und die steht eben jetzt und nicht erst in zwei Jahren. Die Fragestellungen sind jetzt offen für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die wollen wir jetzt auch lösen. Der Bundesgesetzgeber hat diese Aufgabe den Ländern übertragen. Da die Wärmeversorgung vor Ort die besten Lösungen findet, unterstützen wir die Gemeinden in Thüringen bei der Erstellung der Wärmeplanung im übertragenen Wirkungskreis. Wir dürfen keine Zeit verlieren, denn viele, die heute eine neue fossile Heizung – ob Gas oder Öl – einbauen, bekommen den Kostenbumerang früher oder später zu spüren. Dieser Kostenbumerang ist auch keine Frage von Ideologie oder von SPD versus CDU oder Linke oder Grüne, Herr Gottweiss. Insbesondere Ihre Partei verfolgt die CO -Regelung 2 über die Marktregelung eines CO -Preises. Und 2 dieser CO -Preis ist der Kostenbumerang, der frü2 her oder später kommt. Das ist auch gewollt so, weil es sozusagen raus aus den Fossilen steuert. Das wollen wir alle. Dafür haben wir Verträge unterschrieben. (Unruhe AfD) Nein, das will dieser Staat, das hat auch das Bundesverfassungsgericht deutlich gesagt. Die AfD kann das leugnen oder nicht, aber das sind Tatsachen. Dementsprechend brauchen wir nicht mehr über die Frage des Ob zu diskutieren, sondern wie wir der Bevölkerung, den Menschen vor Ort ermöglichen umzusteigen und auch im besten Fall Infrastruktur vorausgeben, dass sie umsteigen können. Anreize wie ein Heizungstauschprogramm oder ein Transformationsfonds sind von einer Umstellung der Wärmeversorgung und der notwendigen Abkehr von fossilen Energieimporten keine aufschiebbaren Aufgaben. Das sehe ich auch so. Lassen Sie uns die Grundlage dafür mit der Wärmeplanung schaffen! Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Vielen Dank. Als Nächstes erhält Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr das Wärmeplanungsgesetz in den Bundestag eingebracht und dieser hat es entsprechend verabschiedet. Konkret werden also die Bundesländer verpflichtet, auf ihrem Gebiet eine Wärmeplanung durchzuführen. Bis 2030 soll die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden. Den Betreibern bestehender Wärmenetze wird vorgegeben, die Wärmenetze bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme zu speisen, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde. Ergebnis der Wärmeplanung sind Wärmepläne, die in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2026 und in kleineren Städten und Gemeinden bis Ende Juni 2028 erstellt werden müssen. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können die Länder ein vereinfachtes Verfahren – dazu kommen wir noch – vorsehen. Auch können mehrere Gemeinden eine gemeinsame Wärmeplanung vornehmen. Mehr als die Hälfte der in Deutschland verbrauchten Endenergie wird für die Bereitstellung von Wärme eingesetzt. Für die Erzeugung von Raumwärme kommen nach wie vor zu einem weit überwiegenden Anteil derzeit Erdgas sowie Heizöl zum Einsatz. Der Anteil erneuerbarer Energien beträgt in der Erzeugung von Raumwärme von privaten Haushalten aktuell lediglich ca. 18 Prozent. Etwa 14 Prozent der Haushalte werden derzeit über Fernwärme versorgt. Auch hier beträgt der Anteil erneuerbarer Energien nur etwa 20 Prozent. Die Bereitstellung von Prozesswärme erfolgt zum Großteil über Erdgas und Kohle. Der Anteil erneuerbarer Energien liegt lediglich bei rund 6 Prozent. So weit erst einmal die Fakten zum Status quo – es gibt also was zu tun. Der hier vorliegende Gesetzentwurf der Koalition soll nun die Länderkomponente ergänzen. Das ist richtig und wichtig, um der kommunalen Familie Rechtssicherheit für diese Herkulesaufgabe zu verschaffen. Da gibt es zurzeit noch sehr viel Unklarheit, wie das hier bei der sehr ambitionierten Zeitschiene weiterzugehen hat. Nun sind wir in Thüringen wie in vielen Gebieten der neuen Bundesländer zwar mit einer vergleichsweise gut ausgebauten Fernwärmenetzabdeckung gesegnet. Die Erstellung der Wärmeplanung ist dennoch insbesondere für kleinere Kommunen, die nicht auf eigene Stadtwerke zurückgreifen können, nicht Zugriff auf irgendwelche Energiefirmen haben wie beispielsweise Jena oder Erfurt, eine deutliche Herausforderung. Die Verwaltung in den kleinen Kommunen ist nicht auf diese Aufgabe vorbereitet, auch wenn ich in keiner Weise die Qualifikation der Mitarbeiter in den Rathäusern in Zweifel stellen möchte. Aber eine solche Leitplanung erfordert Kenntnisse, die nicht überall vorliegen und bislang auch nicht vorliegen mussten. Hinzu kommt, dass der Markt für Ingenieur- und Planungsbüros, die solche Leistungen anbieten, überschaubar ist. Entsprechend werden sich auch die Preise entwickeln, wenn jetzt plötzlich ein sehr hoher Bedarf kommt. In meinen Augen ist dabei noch nicht hinreichend geklärt, in welcher Planungstiefe und in welchem Leistungsumfang die Planungen zu erbringen sind. Das heißt, die Angebotsanforderungen müssen so verfasst sein, dass sie jeder Bieter gleichermaßen auch verstehen kann, schon damit es an der Stelle keine Wettbewerbsverzerrungen gibt. Ich sehe bei den Kosten für die Wärmeplanung, dass wir uns da sicherlich werden noch intensiv über das Thema „Geld“ unterhalten müssen. Die Zahlen, die drinstehen, wirken auf mich von der Ziellinie her zu tief angesetzt. In § 9 sind vereinfachte Regelungen für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern vorgesehen. Wir regen an, das nicht einer Verordnung zu überlassen, sondern tatsächlich auch noch mal darüber nachzudenken, ob man im Gesetz eine verbindliche Formulierung findet. Einer Überweisung an den Ausschuss werden wir selbstverständlich zustimmen, weil die Kommunen natürlich dringend Klarheit brauchen, wie es weitergehen kann und muss. Wir haben da auch schon einiges aus Richtung des Gemeinde- und Städtebunds gehört, der allerdings auch die Startfinanzierung entsprechend kritisch sieht. Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Redezeit fasse ich mich jetzt an der Stelle kurz. Wir werden im Ausschuss noch einige Zeit haben, um dort intensiver miteinander zu diskutieren. Fakt ist, wir brauchen Klarheit. Fakt ist, wir brauchen aber auch eine Ausfinanzierung und wir müssen natürlich auch daran denken, dass auch die Planung Folgekosten mit sich zieht, was die Netze anbelangt – das wird in dem Fall dann noch mehr die großen Städte betreffen. Auf jeden Fall ist hier noch sehr, sehr viel zu klären, wofür meine Redezeit leider nicht reicht. Vielen Dank.

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Vielen Dank. Als Nächste erhält Abgeordnete Wahl für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Laura Wahl GRÜNE

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörende, liebe Schülerinnen und Schüler, mit dem Entwurf für ein Thüringer Wärmeplanungsgesetz machen wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen und bezahlbaren Wärmeversorgung für die Menschen in Thüringen. Der Anteil der erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung liegt derzeit erst bei 18 Prozent. Gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz soll die Wärmeversorgung bis 2045 fossilfrei sein. Vor uns liegt also ein anspruchsvoller und herausfordernder Weg. Leider hat in Sachen „Wärmewende“ viel zu lange in Deutschland ein faktischer Stillstand geherrscht. Der fatale Glaube an eine dauerhafte Versorgung mit billigem Erdgas aus Russland hat uns alle, vor allem auch im Wärmesektor, in einer fossilen Abhängigkeit gehalten. Die Explosion der Energiepreise für uns alle war davon eine direkte Folge. Die kommunale Wärmeplanung nun ist ein wichtiger Baustein zur praktischen Umsetzung dieser Wärmewende. Mit einer kommunalen Wärmeplanung kann jeder Bürger und jede Bürgerin erfahren, ob sie künftig an ein Wärmenetz angeschlossen werden. Das ist wichtig, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, ob sich zum Beispiel der Einbau einer neuen Heizung lohnt oder man doch besser repariert, weil man bald eine Wärmeleitung in der eigenen Straße bekommt. Es ist gut, dass die Bundesregierung mit dem Wärmeplanungsgesetz einen bundeseinheitlichen Rahmen für die kommunale Wärmeplanung abgesteckt hat. In Thüringen sind wir sogar schon einen Schritt weiter. So waren die Stadtwerke über das von Rot-Rot-Grün eingeführte Thüringer Klimagesetz verpflichtet, bis Ende 2022 Konzepte zur Dekarbonisierung ihrer Wärmenetze vorzulegen. Darauf können wir nun aufbauen. Diese bilden eine gute Grundlage für die Wärmeplanung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die landesrechtliche Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes gibt uns nun die Gelegenheit, allen Thüringer Kommunen einen rechtssicheren und finanziellen Rahmen zur Erstellung von Wärmeplänen zur Verfügung zu stellen. Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs entsprechen wir auch einer Bitte des Gemeinde- und Städtebunds. Dieser hat in einer Pressemitteilung das Land aufgefordert, schnellstmöglich eine verlässliche Rechts- und Finanzierungsgrundlage zu schaffen. Denn je länger das Landesgesetz auf sich warten lässt, desto stressiger wird es für die Kommunen und desto länger bleiben auch private Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer im Unklaren darüber, ob sie an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden. Im Interesse des Freistaats und seiner Bürgerinnen und Bürger sind wir daher als Landtag gut beraten, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir hoffen, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nun zügig zu beraten und möglichst auch bald abzuschließen – natürlich bei aller gebotenen Sorgfalt. Die angesprochenen Punkte und Aspekte von Herrn Bergner und Herrn Gottweiss werden wir sicherlich gut beraten können. Daran haben wir ein großes Interesse. Nichtsdestotrotz sollte neben der Beratung auch ein inhaltliches Abschließen dieser Beratung definitiv noch in dieser Legislaturperiode ein Ziel unsererseits sein. Man muss ganz deutlich sagen: Allzu große politische Brisanz steckt ja auch gar nicht mehr in der Materie. Grundsätzlich haben die Regelungen des Bundesgesetzes abschließenden Charakter. Das heißt, die Pflicht zur Wärmeplanung besteht – egal, was wir hier als Landtag machen. Wir haben aus diesem Grund den Gesetzentwurf ganz bewusst möglichst schlank gehalten und weitgehend auch darauf verzichtet, die Länderöffnungsklausel des Bundesgesetzes zu nutzen. Die Aufgabe für uns als Landesgesetzgeber besteht nun im Wesentlichen darin, in zwei Punkten klare Festlegungen zu treffen: Erstens muss die planungsverantwortliche Stelle bestimmt werden und zweitens müssen die finanziellen Rahmenbedingungen zur Erstellung der Wärmepläne geklärt werden. Indem wir im Gesetzentwurf die Kommunen als planungsverantwortliche Stelle im übertragenen Wirkungskreis festgelegt haben, ist somit auch gleichzeitig die Finanzierung gesichert. Darüber hinaus ermöglicht der Gesetzentwurf die Option, dass die Gemeinden auch diese Aufgabe gemeinsam erledigen. Für das Jahr 2024 stehen Gelder in Höhe von 7 Millionen Euro über das Sondervermögen zur Verfügung. Für die Jahre ab 2025 haben wir im Gesetzentwurf festgelegt, dass die Mittel aus dem Einzelplan des Energieministeriums abgedeckt werden. Der Bund wiederum wird das Land über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer unterstützen. Von Landesseite aus wollen wir die Kommunen darüber hinaus auch durch eine Erweiterung des Beratungsangebots der ThEGA unterstützen. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass wir mit diesem schlanken Gesetzentwurf vor allem den Kommunen die finanzielle und die Planungssicherheit geben wollen. Wir beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Umweltausschuss und bitten jetzt schon um den Beschluss einer Anhörung in der Sitzung des Umweltausschusses in der heutigen Mittagspause, damit wir das anschließende Anhörungsverfahren hiermit auch zügig auf den Weg bringen können. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten – Frau Hoffmann.

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Hoffmann AfD

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Frau Präsidentin. Herr Gleichmann, es ist ganz einfach: Wenn Sie mich falsch zitieren, komme ich noch mal nach vorn und erzähle Ihnen noch mal, was ich tatsächlich gesagt habe. Also aufgepasst! (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wenn Sie nicht zitieren, bleiben Sie sitzen!) Auf Hauseigentümer kommen mit dem Sanierungszwang erhebliche Kosten zu. Eine neue Wärmepumpe kann da schon mal 15.000 Euro kosten. Die Wärmepumpenwende verursacht so pro Wohneinheit gewaltige Gesamtkosten. Die Kosten für eine volle energetische Sanierung eines Eigenheims können bis zu 200.000 Euro betragen. Ich sehe schon, Frau Wahl, dass da eine gewisse Brisanz ist, wenn die Bürger diese Kosten aufbringen sollen. Von daher verstehe ich nicht, wie Sie sagen, das ist alles schon geklärt. Die Bürger müssen zukünftig diese Kosten aufbringen. Von daher sehen wir auch nicht, dass wir in der Vergangenheit stehen, sondern wir schauen in die Zukunft. Denn diese Kosten kommen zukünftig auf die Bürger zu. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich Minister Stengele zu Wort gemeldet. Bitte schön.

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Stengele

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Robert Brückmann, Leiter des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende – das ist ein Teil der Deutschen Energie-Agentur (dena) –, hat vorgestern zur kommunalen Wärmeplanung Folgendes gesagt: „Es ist wichtig, dass die Landespolitik versteht, dass der Staffelstab in gewisser Weise an sie übergeben wurde.“ Die Regierungen in den Bundesländern könnten den Kommunen Richtungen weisen und Klarheit schaffen, sagte er. Da hat Herr Brückmann recht, das wissen wir seit Ende November und haben uns deshalb hoch konzentriert an die Arbeit gemacht. Deshalb jetzt die Formulierungshilfe zum Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes. Herr Gottweiss, das stimmt: Der Zeitplan ist ambitioniert. Ihre Fraktion nimmt gemeinhin in Anspruch, schnell, präzise und hoch konzentriert arbeiten zu können. Ich denke, deshalb können wir da zuversichtlich sein. Wir wollen gern mit größtmöglicher Leistungsfähigkeit uns daranmachen. Danke an alle, die daran mitgewirkt haben, dass wir uns heute schon damit befassen: Danke an den Gemeindeund Städtebund, an den Landkreistag, an die vielen kommunalen Politiker, mit denen wir sonst gesprochen haben, Danke an alle Fraktionen, die sich bereits jetzt konstruktiv an dem Prozess beteiligt haben, und – an der Stelle sei es mal gesagt – Danke an die vielen Mitarbeiterinnen in meinem Haus, die sich weit über Gebühr dafür eingesetzt haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir alle wollen ein umsetzbares und wir wollen ein einfaches Gesetz schaffen. Worum geht es? Um die vernünftige Umsetzung des Bundesgesetzes, das die Wärmeplanung vorschreibt. Das ist ganz wichtig. Herr Möller hat es vorhin deutlich gesagt: Das kann man finden, wie man will, wir finden es gut, aber selbst wenn wir es nicht gut finden würden, haben wir diese Verpflichtung, es zu machen. Wir können die Wärmeplanung jetzt auf strategische Füße stellen. Wir können die Kommunen dabei unterstützen, die Bürgerinnen zu unterstützen, indem wir die Wärmewende planbar, finanzierbar und rechtssicher machen – ganz so, wie es der Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag gefordert haben, und zwar für alle. Wie machen wir das? Wir bringen die Gemeinden in die Chefposition für die kommunale Wärmeplanung, denn sie kennen sich am besten vor Ort aus und können die Dinge mit den Bürgerinnen vor Ort regeln: Welches Gebiet eignet sich für ein Wärmenetz? Wo ist ein Gasnetz? Kann das demnächst mit grünem Wasserstoff beliefert werden? Wo geht es nur dezentral und nicht leitungsgebunden? Wir können also strategisch planen und für Bürger dann punktgenau sagen: Was kommt auf dich zu, was kommt auf dich nicht zu, wo kannst du welche Unterstützung bekommen? Dafür werden wir über die ThEGA noch im Sommer oder vor dem Sommer sogar entsprechende Metadaten liefern, die auch diese punktgenauen Auswertungen zulassen. Die ThEGA spielt das übrigens jetzt einmal schon in Zeulenroda durch, sodass die eine Erfahrung mit der kommunalen Wärmeplanung haben und deshalb ihre Beratungsleistung noch verbessern können. Die Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme durch das Land müssen wir jetzt schaffen. In diesem Haushalt ist es uns gelungen, gemeinsam 7 Millionen Euro einzustellen. Details werden wir dann ab dem Jahr 2025 über eine Rechtsverordnung regeln. Dabei wollen wir die schematischen Jahresscheiben vom Bund so flexibilisieren, dass das Geld dann ausgezahlt werden kann, wenn es anfällt, denn es fällt ja nicht jedes Jahr gleich an. Ganz wichtig – und das ist nicht trivial –: Wenn wir dieses Gesetz nicht machen, dann entfällt die Kostenerstattung in Gänze, denn es ist ein Gesetz, wir können es dann auch nicht durch Förderung ersetzen. Wir haben dann also keine Möglichkeit mehr, dieses Geld zu heben. Das wäre natürlich eine Katastrophe für die Kommunen, denn sie müssen es ja nun mal machen. Wir wollen schlanke Verfahren und – Herr Bergner, ganz wichtig – auch die Möglichkeit von Konvoiverfahren. Das heißt, dass Kommunen sich sinnvollerweise zusammenschließen können. Es stimmt, das sind tolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In aller Regel sind es zu wenig, denn die Aufgaben werden immer mehr und sie sind noch nicht vorbereitet. Deshalb brauchen wir Expertise. Es kann so gut Sinn ergeben, dass sich auch mal gemeindeübergreifend mehrere Kommunen zusammentun, um das gemeinsam zu bewerkstelligen und dann ein oder zwei Mitarbeiter haben, die das dann ganz genau können. Was ich auch sagen will über die Beratungsleistung: Das ist richtig, im Moment gibt es noch nicht so viele Agenturen, die das anbieten. Im Moment schießen sie ein bisschen wie Pilze aus dem Boden, aber wir werden über die ThEGA und auch über die TEAG schon Beratungsangebote schaffen und können es eben dann, wenn wir mehrere Kommunen zusammenschließen, auch lohnenswert für die einzelnen Agenturen wiederum gestalten. Das sind die Kernpunkte des Gesetzes. Die Wärmeplanung versetzt die Menschen in die Lage, gute Entscheidungen zu treffen für ihre eigene Wohnmöglichkeit. Wir versetzen jetzt die Kommunen in die Lage, den Menschen gute Entscheidungen zu ermöglichen, und werden deshalb die Thüringerinnen bei der Wärmewende nicht im Stich lassen. Dass sich diese Anstrengungen insgesamt lohnen, haben gerade heute die Zahlen des Umweltbundesamts bestätigt. Die Zahlen zu den Treibhausgasemissionen zeigen, dass das Klimaschutzziel für 2030 erreichbar ist. Das sollte uns Mut machen und motivieren. Die Wärmewende ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu Klimaneutralität und ein wichtiger Schritt, unabhängiger von eingekaufter fossiler Energie zu werden. Es modernisiert unsere Kommunen und es kann auch Enthusiasmus auslösen, wie ich vorgestern zum Beispiel in Mühlhausen, wo schon sehr gute Konzepte vorliegen, erfahren durfte. Die Wärmewende ist eine Chance für Wachstum und Beschäftigung, für die Zukunft von Thüringen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Vielen Dank. Ich habe jetzt den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Gibt es weitere Ausschüsse? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt darüber ab. Wer das Gesetz an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei Stimmenthaltungen der AfD-Fraktion ist das Gesetz damit an den Ausschuss überwiesen und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. Ich komme jetzt zum Aufruf des TagesordnungsUnterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/9466 Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Bitte schön, Frau Staatssekretärin.

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Prof. Dr. Schönig

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste, die Landesregierung hat am 16. Januar 2024 den Beschluss über den zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in den Abschnitten „1.1 Handlungsbezogene Raumkategorien“, 2.2 „Zentrale Orte und überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen“, 2.3 „Mittelzentrale Funktionsräume“ und 5.2 „Energie“ gefasst. Sie hat zugleich die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft gebeten, die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramms zu beteiligen und den Entwurf des Landesentwicklungsprogramms dem Landtag mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zuzuleiten. Dies ist entsprechend § 4 Abs. 3 Thüringer Landesplanungsgesetz im Januar erfolgt. Wesentliche Änderungen im vorliegenden zweiten Entwurf im Vergleich zum ersten Programmentwurf aus dem Jahr 2022 sind: die Aufnahme der Städte Meiningen und Schmalkalden in das geplante funktionsteilige Oberzentrum Südthüringen, die Aufnahme der Stadt Nordhausen als Oberzentrum, die Aktualisierung der regionalen Teilflächenziele für Vorranggebiete Windenergie sowie die Einführung der Option einer zwischen Regionalen Planungsgemeinschaften verbindlich abgestimmten Abweichung von den regionalen Teilflächenzielen im Landesentwicklungsprogramm bei Einhaltung des 2,2Prozent-Flächenbeitrags für Thüringen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch öffentliche Auslegung im Internet auf der Homepage des Ministeriums und vor Ort in den Räumen des Ministeriums in Erfurt sowie an den Standorten Weimar, Sondershausen, Suhl und Gera des Landesverwaltungsamts. Die sechswöchige Frist für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung endet am 15. März 2024, also heute. Zum ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen waren insgesamt 502 Stellungnahmen eingegangen. Der Thüringer Landtag hatte keine Stellungnahme abgegeben. Die abschließende Kabinettsbefassung über das geänderte Landesentwicklungsprogramm soll im Juni 2024 erfolgen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Madeleine Henfling

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache und zunächst hat sich Abgeordneter Voigt für die CDUFraktion zu Wort gemeldet.

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Mario Voigt CDU

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Schönig, schönen Dank für den Bericht. Ich hätte mir gewünscht, dass man das ein bisschen mit mehr Klarheit und Verve darüber vorträgt, worum es eigentlich geht, denn mit dem Landesentwicklungsplan will eine Minderheitsregierung in diesem Land versuchen, noch auf den letzten Metern Dinge festzuschreiben, die ein Großteil der Menschen in diesem Land nicht will. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Bundesgesetzgebung umsetzen!) Deswegen wäre es eine Frage des Anstands, wenn Sie mehr auf die Meinung dieses Hohen Hauses hören und vor allen Dingen die Stellungnahme des Parlaments auch tatsächlich ernst nehmen würden, von denen exakt nichts in Ihrem zweiten Entwurf übernommen worden ist. Das zeigt, wie wenig Respekt Sie als Minderheitsregierung eigentlich vor diesem Parlament haben. (Beifall CDU) (Unruhe DIE LINKE) Was mit diesem zweiten Entwurf deutlich wird, ist, dass Sie vom grünen Tisch hinweg ohne Respekt vor den Menschen in diesem Land und ohne Verständnis, worum es eigentlich geht, Entscheidungen treffen und diese ganz eiskalt einfach durchziehen. Ich will es Ihnen an zwei Punkten deutlich machen. Das Erste ist die Frage: Wie respektvoll gehen wir eigentlich mit Grundzentren um, wie respektvoll gehen wir mit Regionalen Planungsgemeinschaften um und wie halten wir es eigentlich in diesem Land mit der kommunalen Selbstverwaltung? Das, was Sie hier vorlegen mit dem Landesentwicklungsplan, ist nichts anderes als die kalte Enteignung der kommunalen Selbstverwaltung. Und das lehnen wir ab in diesem Land. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Genau so ist das!) Sie haben keinen Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung, die bisher immer gewählt durch demokratische Institutionen, durch den Kreistag, (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Schreibt Stellungnahmen!) durch den Stadtrat, Menschen in die Regionalen Planungsgemeinschaften entsandt hat, die dann gesagt haben: Wie wollen wir unsere Heimat, unsere eigene Region entwickeln? Das wollen Sie mit einem einfachen Handstrich wegwischen und wollen das zentral von oben herab bestimmen. Aber so funktioniert es eben nicht, sondern Demokratie wächst von unten. Den Respekt vor dieser kommunalen Selbstverwaltung lassen Sie vermissen und deswegen lehnen wir den Punkt bei den Grundzentren auch kategorisch ab. (Beifall CDU) (Unruhe DIE LINKE) Wenn wir uns dann was Zweites anschauen – jetzt kommen hier die Zwischenrufe, der Ministerpräsident ist heute nicht da, aber ich habe heute in der Zeitung lesen dürfen, sein größter Fehler sei die Gebietsreform gewesen. Wenn ich mir den Landesentwicklungsplan angucke, dann ist das ehrlicherweise nichts anderes als die Gebietsreform par excellence, und das zeigt doch wieder, dass Sie versuchen, durch die Hintertür Ihre zentralistischen Ideen durchzusetzen. Das funktioniert einfach nicht. (Beifall CDU) (Unruhe DIE LINKE) Sie können sich jetzt hier echauffieren, aber wir lesen doch, was Sie im Landesentwicklungsplan geschrieben haben. Die Staatssekretärin hat es gerade referiert – ein bisschen entspannt, trocken, bürokratisch –, aber tatsächlich steckt da für 100.000 Thüringerinnen und Thüringer was dahinter – Herr Feller ist ja dankenswerterweise da. Wenn ich mir jetzt die Diskussion zum Oberzentrum anschaue in Südthüringen, dann kann ich nur sagen: Mein Demokratieverständnis ist ein anderes als Ihres. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das stimmt!) (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das glaube ich sofort!) Da haben sich fünf Jahre lang vier Städte auf den Weg gemacht – Schleusingen, Zella-Mehlis, Oberhof, Suhl –, die haben sich konkrete Gedanken darüber gemacht, wie ein starkes Zentrum in Südthüringen aussehen kann. Und was passiert? In einer Handstreichaktion beschließt das gesamte Kabinett, dass diese fünf Jahre Arbeit kommunaler Ehrenamtlicher einfach mal über den Haufen geworfen wird. Und das hat nichts mit Respekt vor kommunaler Selbstverwaltung zu tun und das ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die sich dort wirklich konkrete Gedanken gemacht haben. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Steht doch drin!) Und es ist ja noch aberwitzig. Diese schallende Ohrfeige, diese Ignoranz, die Sie da an den Tag legen, (Unruhe DIE LINKE) die wird Ihnen natürlich wieder zurückgeworfen. Vier Stadträte – parteiübergreifend, von CDU bis SPD – haben einstimmig beschlossen, dass sie das ablehnen, was Sie als Landesregierung auf den Weg gebracht haben. Das zeigt ganz einfach, da steht eine ganze Region auf, weil die eben sagt, wir lassen uns nicht so zentralistisch von Erfurt regieren. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Die wollten das!) Das ist ein Beweis dafür, dass die Demokratie in diesem Freistaat in Südthüringen auch lebt. (Beifall CDU) Die tatsächlichen Dinge, die da passiert sind, muss man einfach hier noch mal referieren: Fünf Jahre haben sich vier Gemeinden auf den Weg gemacht. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ja, und die durften das auch! Steht doch drin!) Der Ministerpräsident bezeichnete das damals als das Wunder von Thüringen. Ich kann es nicht anders sagen: Das, was er jetzt im Kabinett mitbeschlossen hat, ist nichts anderes, als dass er das eigene Wunder wieder einkassiert hat. So ist halt Politik hier in diesem Land offensichtlich vonseiten der Landesregierung. Da stürzt man eine ganze Region ins Chaos. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Nein!) Schmalkalden, Meiningen, die wirklich als starke Mittelzentren mit Oberzentrumsfunktion tatsächlich auch eine Chance haben, sich zu entwickeln, die eine klare Zusage haben, wo Kooperationsverträge besprochen worden sind – partnerschaftlich über Gemeindegrenzen hinaus –, wo klar ist, dass kommunale Selbstverwaltung funktioniert, die haben mittlerweile (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ste- hen aber auch mit drin!) genau das Chaos geerbt, was diese Landesregierung da verordnet hat. Und nur, damit wir es mal praktisch machen: Was heißt das denn für diese? Die sind jetzt auch ins Nachdenken gekommen. Meiningen hat gerade einen Beschluss einstimmig gefasst im Stadtrat, wo sie gesagt haben: Ja, was passiert denn da jetzt eigentlich – Ortsumfahrung Helba, Ortsumfahrung Wasungen? Die ist dann auf einmal auf der Kippe, weil das, was die Landesregierung da beschlossen hat, automatisch dazu führt, dass das dann eben nicht mehr stattfindet – 20 Jahre Planung einfach mal aus dem Fenster geworfen. Da wird dann darüber diskutiert, dass die Dörfer, die da eingemeindet worden sind – bei Meiningen sieben Ortsteile von Dreißigacker bis Herpf, in Schmalkalden 16 Ortsteile von Aue bis Wernshausen –, alle nicht mehr in Dorferneuerungsprogrammen drin sein können. Das heißt also, diese Politik gegen den ländlichen Raum setzt sich da auch noch fort in diesen Gemeinden. Das ist doch die Realität. (Beifall CDU) All das haben Sie einfach nicht bedacht. So machen Sie Politik in diesem Land. Deswegen haben Sie einen Bärendienst für die Städte, für die Regionen in Schmalkalden-Meiningen produziert. Es wundert mich nicht, dass dann die Regionale Planungsgemeinschaft hergehen muss mit Kompromissvorschlägen, die tatsächlich auch von CDULeuten, von Landräten, von Bürgermeistern dort gekommen sind, aber wirklich parteiübergreifend stattgefunden haben, die dann in der Regionalen Planungsgemeinschaft gesagt haben: Kommt, lasst uns das doch hier wieder sortieren, damit wir da gemeinschaftlich unterwegs sind. Die wollten den Streit in der Region, dieses Chaos, das Sie produziert haben, nicht. Und dafür bin ich sehr dankbar, dass das gelungen ist. Und was ist die Endkonsequenz? Jetzt haben die vier Zentren, die weiterhin Oberzentrum werden wollen – Suhl, Zella-Mehlis, Oberhof und Schleusingen –, gemeinsam mit Schmalkalden und Meiningen der zuständigen Ministerin einen Brief geschrieben und haben gesagt: Wir wollen das nicht, was Sie hier auf den Weg gebracht haben. Ich finde, das ist der absolute Misstrauensbeweis gegen die Politik der Landesregierung, aber es steht stellvertretend für das, wie Sie Politik in diesem Freistaat machen, und ich kann Ihnen das nur ins Stammbuch schreiben: Menschen nicht auseinandertreiben, sondern zusammenführen sollte eigentlich Ihr Auftrag sein. Deswegen: Als Minderheitsregierung gehört es sich, dass Sie diesen Landesentwicklungsplan nicht ohne Zustimmung dieses Parlaments beschließen können, weil Sie gar nicht die Mehrheit haben in diesem Parlament und offensichtlich auch nicht im Land. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das braucht gar nicht beschlossen zu werden! Das Parlament macht nur eine Stellungnahme!) Holen Sie deswegen die Betroffenen an den Tisch und lösen Sie die Probleme so, dass Thüringen sich gut entwickeln kann und nicht das Chaos, das Sie produziert haben, hier jetzt weiter Wort greift. Schönen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Als Nächster erhält Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir befassen uns hier und heute noch einmal mit dem Landesentwicklungsplan. Wir haben ja zu diesem Thema bereits am 7. Dezember des letzten Jahres hier im Hohen Hause diskutiert und auch in den Ausschüssen war dieser Vorgang mehr als einmal Thema. Heute wird hier nochmals eine Debatte geführt, weil – und Sie haben es gerade gehört – Kollege Voigt über die Planungen zum neuen Oberzentrum in Südthüringen sprechen möchte, sicherlich auch mit Recht sprechen möchte. Denn wie den Medien zu entnehmen ist, gibt es tatsächlich Einwände zur Planung der Landesregierung, dort raumordnerisch einzugreifen und unter Selbstwahrnehmung einiger Kommunen dort für unfaire Verhältnisse in Fragen der Finanzierung zu sorgen. Und ja, einer Anhörung der Betroffenen im Ausschuss können und sollten wir uns aus unserer Sicht hier nicht verwehren. Das hat mit einem gewissen Respekt, meine Damen und Herren, gegenüber unseren Thüringer Kommunen zu tun. (Beifall Gruppe der FDP) Lassen Sie mich an dieser Stelle, wenn ich bei dem Thema „Respekt“ bin, ein paar Worte zum Konzept der Zentren und Oberzentren sagen. Das ZentraleOrte-System wurde seinerzeit von seinem Entwickler, einem gewissen Walter Christaller, bei seiner Einführung während des Dritten Reichs als Umsetzung des Führerprinzips in der Raumordnung angepriesen. Deswegen sagen wir: Die Raumordnung bedarf aus Sicht der Thüringer Liberalen durchaus einer modernen, zeitgemäßen und den Thüringer Strukturen angemessenen Weiterentwicklung. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das war damals wirklich modern, wurde aber missbraucht!) Die Freien Demokraten stehen für das faire Miteinander von Stadt und Land auf Augenhöhe. (Beifall Gruppe der FDP) Starke Zentren brauchen ein starkes Umland und umgekehrt, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Die Möglichkeit von Oberzentren und Behörden, in die kommunale Entwicklungspolitik ihrer Umlandgemeinden und auch weiter im ländlichen Raum gelegenen Gemeinden hineinzuregieren, ist aus unserer Sicht zumindest kritisch zu hinterfragen. (Beifall Gruppe der FDP) Ich will zwei Praxisbeispiele nennen. Die Stadt Jena hatte vor längerer Zeit – die Bürger mögen es mir verzeihen – ihrem Vorort, der Stadt Bürgel, untersagt, neue Baugebiete für Wohnungen auszuweisen, (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Saale-Holzland-Kreis!) und das bei einem amtlich festgestellten angespannten Wohnungsmarkt in der Stadt. Das war damals noch unter Herrn Schröder. Das war gewissermaßen planwirtschaftliche Politik, die dort im Jenaer Rathaus geführt wurde, und erst unser liberaler Oberbürgermeister Dr. Nitzsche versteht und behandelt das Umland wieder als Partner auf Augenhöhe und nicht als Konkurrenz, um gemeinsam Entwicklungen zu vollziehen. (Beifall Gruppe der FDP) Meine Damen und Herren, wir hatten gestern Abend hier über die Stadt Hohenleuben gesprochen, vor allem über die Frage der Nachnutzung der JVA Hohenleuben, und dass dort gerade ein Flächennutzungsplan in Entwicklung ist. Bei dem Entwurf des Flächennutzungsplans gibt es tatsächlich eine Stellungnahme des Landesverwaltungsamts, in der das Landesverwaltungsamt selbst eine kleine Ausweisung für eine Senioreneinrichtung mit der Begründung verhindern will, man wolle in Hohenleuben die Einwohnerzahlen nach oben treiben. Meine Damen und Herren, Hohenleuben hat seit der friedlichen Revolution mehr als ein Drittel seiner Einwohner verloren und da will man noch nicht einmal einer Kommune die Chance lassen, mit kleinen Schritten wenigstens dem weiteren Verlust von Einwohnern entgegenzusteuern. Wir haben gestern von der JVA gesprochen, Sie können sich selber an drei Fingern ausrechnen, was der Wegzug der JVA auch für die Einwohner bewirken wird, und zwar nicht nur wegen der wenigen Häftlinge, die mit in die Einwohner reinzählen, sondern auch wegen der Bediensteten, die dann weggehen. Das heißt, wir brauchen ein besseres Miteinander von Stadt und Land auf Augenhöhe, wir brauchen einen faireren Umgang mit unseren Kommunen im ländlichen Raum. Deswegen stehen auch wir einer Überweisung oder einer neuerlichen Beratung im Ausschuss offen gegenüber und freuen uns dort auf eine Debatte, die für Fairness im Umgang miteinander sorgt. Danke schön. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Vielen Dank. Als Nächster hat sich Abgeordneter Kalich für die Fraktion Die Linke zu Wort gemeldet.

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Ralf Kalich Die Linke

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Werter Kollege Voigt, ich weiß ja nicht, wer Ihnen eingeredet hat, dass wir eine Stellungnahme im Landtag abgegeben haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt keine gemeinsame Stellungnahme des Thüringer Landtags, denn wir sind uns im Ausschuss nicht einig geworden. Sie können natürlich eine persönliche Meinung haben und die CDU-Fraktion hat eine Meinung, aber es gibt keine gemeinsame Stellungnahme, das möchte ich als Erstes hier mal klarstellen. (Beifall DIE LINKE) Als Zweites geht es mir mal um Begrifflichkeiten. Sie haben in Ihrer Rede fünfmal „Landesentwicklungsplan“ gesagt. Ein Blick in die Tagesordnung würde Ihnen bereits zeigen, dass wir über das Landesentwicklungsprogramm reden. Und Punkt 3: Wenn Sie den Ministerpräsidenten hier zitieren, dann hätten Sie den zweiten Teil des Satzes gern mit sagen können. Er hat nämlich sinngemäß gesagt, dass es ihm in der Diskussion viel zu sehr um die Kreisgrenzen ging und man in Wirklichkeit über die Leistungsfähigkeit von kommunalen Strukturen hätte reden müssen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das mal an den Anfang gestellt.

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Madeleine Henfling

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Herr Abgeordneter Kalich, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Malsch?

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Ralf Kalich Die Linke

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Selbstverständlich.

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Marcus Malsch CDU

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, dass es Beschlussempfehlungen aus drei Ausschüssen gibt, die nur hier im Parlament keine Mehrheit gefunden haben? Beschlussempfehlungen gibt es! (Heiterkeit DIE LINKE)

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Ralf Kalich Die Linke

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Damit haben Sie ja die Frage selber beantwortet, Herr Malsch. Es gab keine Mehrheit hier im Landtag, und das bestimmt ja letztendlich darüber, ob eine Stellungnahme rausgeht oder nicht. Nachdem wir uns im Dezember letzten Jahres mit dem ersten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms beschäftigt haben, liegt uns nun seit dem 16.01.2024 der zweite Entwurf der Landesregierung vor. Erneut geht es nicht nur um die Umsetzung der bundesweiten Vorgaben zur Windenergie, sondern auch um planerische Strukturen des Landes Thüringen, wie hier ja durch meine Vorredner bereits erwähnt worden ist. Auch beim zweiten Entwurf möchten wir ausdrücklich begrüßen, dass mit der geplanten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms ein positiver Beitrag für die raumordnerische Struktur des Freistaats und den Klimaschutz geleistet und die Energieversorgungssicherheit gesteigert wird. So stellt die Bestimmung von Grundzentren als kleinste raumordnerische Strukturelemente und Stabilisierungspunkte auf Landesebene nämlich keine Schwächung der Regionalplanung dar, sondern die Erhaltung wachsender Strukturen durch einen gesamteinheitlichen Blick auf unser Land. Das Thema „Windenergie“ war ja nun mehrfach Inhalt von Debatten hier im Hohen Haus. Erst gestern haben wir erneut sehr kontrovers darüber diskutiert und ich möchte nicht müde werden zu betonen, dass die Nutzung von Windenergie einen Grundstein nachhaltiger Entscheidungen in Thüringen darstellt, die nicht nur Rücksicht auf die langfristige Gesundheit der Umwelt nehmen, sondern auch Thüringen als lebenswerten Wohnort und blühenden Wirtschaftsstandort fördern. Daher unterstützen wir weiterhin die Festlegungen, die mit dem Landesentwicklungsprogramm getätigt werden, um die Vorgaben der Bundesebene in die Realität zu bringen. Jede Einschränkung würde zur überhöhten Belastung auf anderen Flächen führen. Und da stehen wir ja in einer Reihe mit der CDU in Hessen oder der CSU in Bayern, die uns dabei ja argumentativ und auch praktisch unterstützen. Diese Regelungen sind für uns nicht verhandelbar, da sie klare Leitlinien des Windenergieausbaus darstellen, die uns helfen, den befürchteten Wildwuchs zu vermeiden, und sowohl den Regionalen Planungsgemeinschaften als auch den Menschen vor Ort Beteiligungsmöglichkeiten einräumen und somit auch Sicherheiten schaffen. Und wenn ich an die gestrige Debatte denke und die Ziele, die die CDU formuliert, bis 2040 nur noch grüne Energie fließen zu lassen, dann möchte ich mal an zwei Zahlen erinnern. Insgesamt geht man davon aus, dass wir 22 Terrawattstunden im Jahre 2040 brauchen. Bis dahin soll das ja geschafft werden. Gegenwärtig stellen wir 3 Terrawattstunden aus Windenergie her. Sie selber formulieren, 10 Terrawattstunden sollen aus Windenergie gewonnen werden. Das heißt ein Zuwachs von 7 Terrawattstunden. Sie müssen endlich mal den Menschen im Land draußen auch sagen, wie Sie bei der Verhinderungshaltung, die Sie hier täglich an den Tag legen, diese 7 Terrawattstunden Windenergiezuwachs erreichen wollen. Das bleiben Sie nämlich schuldig. Und das hat auch die Debatte gestern gezeigt. (Beifall DIE LINKE) Meine bisherigen Ausführungen zusammenfassend möchte ich noch einmal betonen, dass wir als Koalitionsfraktionen zu einem sachlichen Austausch bereit sind, auch im Bereich der bereits viel diskutierten Oberzentren. Wir werden die Möglichkeit der parlamentarischen Arbeit nutzen, um uns ein ausführliches Bild der Situation zu machen und eine Grundlage für notwendige Abwägungen zu schaffen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Vielen Dank, Herr Kollege Kalich. Für die AfD-Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Hoffmann das Wort.

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Hoffmann AfD

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, noch bevor der Landtag heute den zweiten Änderungsentwurf zum Landesentwicklungsprogramm debattiert, herrschte darüber schon helle Aufregung und lautes Blätterrauschen. Das liegt zum einen an der neuen Planung zum Oberzentrum Südthüringen, von der sich die Beteiligten mehr als überrumpelt sehen. Denn im Oktober 2022 befand die Landesregierung noch auf meine Anfrage in der Drucksache 7/6425 – ich zitiere –: „Gemäß Grundsatz 2.2.4 Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 können zentralörtliche Funktionen funktionsteilig von mehreren Gemeinden auf der Grundlage einer institutionalisierten Zusammenarbeit für einen gemeinsamen Versorgungsbereich wahrgenommen werden. Als funktionsteilige Zentrale Orte gelten insbesondere solche Gemeinden, die in einem engen siedlungsstrukturellen Zusammenhang stehen und funktionale Mittelpunkte eines gemeinsamen Versorgungsbereichs, auch grenzüberschreitend, sind.“ Und jetzt kommt es: „Diese Voraussetzungen sind in Bezug auf Meiningen und Schmalkalden nicht gegeben. Unabhängig davon ist die verbindliche interkommunale Zusammenarbeit für funktionsteilige Zentrale Orte geboten. Das Instrument der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft gemäß § 4 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit ist eine geeignete Form der verbindlichen interkommunalen Zusammenarbeit.“ Nun ist das Ministerium im zweiten Änderungsentwurf der Ansicht, dass Schmalkalden und Meiningen doch zum Südthüringer Oberzentrum dazugehören müssen. Und diese Ansicht wurde – so antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft auf meine andere Anfrage in Drucksache 7/9667 – ohne vorherige Gespräche mit den Städten Oberhof, Schleusingen, Zella-Mehlis und Suhl getroffen. Das führte nach einer ersten Aufregung nun dazu, dass alle sechs Städte sich zusammentun und in die Offensive gehen und sich an das Ministerium wenden wollen, um mit einem gemeinsamen Planungsverband der vier Städte Suhl, Zella-Mehlis, Schleusingen und Oberhof die Zusammenarbeit für ein Südthüringer Oberzentrum in Kooperation mit den Städten Schmalkalden und Meiningen zu vertiefen. Die Ministerin bekommt also Post. Post bekam die Ministerin mittlerweile am 8. März 2024 von der Regionalen Planungsgemeinschaft, womit ich beim zweiten Protest wäre. Dieser hatte in der gemeinsamen Sitzung mit der Planungsversammlung und dem Regionalen Planungsbeirat am 28. Februar 2024 ein Schreiben an die Ministerin beschlossen. Inhalt des Schreibens ist die Mitteilung, dass die im zweiten Änderungsentwurf des Landesentwicklungsprogramms festgeschriebene Fläche zur Ausweisung von Windvorranggebieten in der Region Südwestthüringen nicht erreichbar sei. Eine Stellungnahme, welche Staatssekretärin Prof. Schönig gestern in der Fragestunde auf meine Mündliche Anfrage als nicht hilfreich bezeichnet. Ich hingegen halte es für sehr hilfereich, wenn die, die vor Ort ausbaden müssen, was eine völlig verfehlte Energiepolitik des Landes, des Bundes und der EU anrichtet, sich zu Wort melden. (Beifall AfD) Und sicherlich wird das Kapitel 5.2, also das Kapitel „Energie“, des zweiten Änderungsentwurfs wie schon beim ersten Änderungsentwurf die meisten Stellungnahmen provozieren, ist hier doch unter anderem Folgendes fixiert: Bis 2032 soll Nordthüringen 3 Prozent Fläche für Windindustrie ausweisen, Mittelthüringen 2,2 Prozent, Ostthüringen 1,7 Prozent und Südwestthüringen 2 Prozent. Dass sich dagegen Widerstand im ländlichen Raum regt, ist selbstverständlich und natürlich. Ich kann für meine Fraktion hier bereits ankündigen, dass, sollte der Entwurf an den Ausschuss überwiesen werden, wir – wie schon beim ersten Entwurf im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz – eine Empfehlung schreiben werden, die die Flächenausweisung speziell und den Ausbau der Windindustrie generell ablehnt – zum Schutz der Umwelt. (Beifall AfD) Der Landesregierung sei derweilen ans Herz gelegt, dass sie sich mit allen Stellungnahmen befasst, auch mit denen, die diesen zweiten Entwurf kritisieren oder ablehnen. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Saale-Holzland!) Wer das Wort „Beteiligung“ wie eine Monstranz vor sich herträgt wie Rot-Rot-Grün, der macht sich unglaubwürdig, wenn er sie nicht lebt. (Beifall AfD) Löblich ist zwar, dass den Stellungnahmen aus dem Raum Nordthüringen im zweiten Änderungsentwurf entgegengekommen wurde, indem es nun auch ein Oberzentrum Nordthüringen geben soll – das hatten wir in unserer Stellungnahme auch moniert –, (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Selbstverständlich wird jede Stellungnahme ausgewertet! Das machen wir immer so, aber das ist noch nicht bis zu der AfD vorgedrungen!) allerdings ging die Sache mit dem Oberzentrum Südthüringen ja gewaltig nach hinten los. In dem Atemzug könnte die Ministerin auch auf den Brief der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen antworten. Auch das hat mit Respekt zu tun. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Hoffmann. Bitte schön, Frau Kollegin.

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Janine Merz SPD

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ist Kollege Voigt leider nicht mehr da, der ja am Anfang ganz energisch zu diesen bestimmten Punkten des LEP geredet hat. Finde ich ein bisschen schade. Ich finde es auch schade, dass er sich momentan scheinbar sehr einseitig, zum Beispiel für das Thema „Oberzentrum Südthüringen“, einsetzt. Er war da ja in der gemeinsamen Stadtratssitzung von den vier besagten Städten zugegen. Er war allerdings leider nicht in Schmalkalden oder Meiningen, hat zum Beispiel aber mit diesen Bürgermeistern geredet. Ich will hier auch in meiner Eigenschaft als Stadträtin der Stadt Meiningen sprechen und mal aus meiner Sicht sagen, warum ich es sehr wohl für korrekt halte, dass im zweiten Entwurf des LEP Änderungen bezüglich des Oberzentrums eingearbeitet worden sind. Ja, es gibt seit fünf Jahren eine kommunale Arbeitsgemeinschaft. Das ist ein Mittel, dessen können sich viele Kommunen bedienen. Wir sind immer sehr froh über interkommunale Zusammenarbeit. Und was macht diese KG? Sie macht Stadtentwicklung, sie macht integrierte Stadtentwicklungskonzepte, Einzelhandelskonzepte, sie betreibt Stellenausschreibungen für gemeinsame Galerieleitungen. All das ist aber für mich kein Indiz – also ich befürworte das, das sollen die auch weiter tun, das soll ihnen niemand nehmen – für Landesplanungen. Und es ist auch kein Automatismus, dass man dann automatisch ein Oberzentrum wird, wenn man das vielleicht mal ursprünglich als Ziel hatte und das durch bestimmte Maßnahmen vorantreiben will. Nein, ein Oberzentrum braucht ganz klare Funktionen. Dafür gibt es Regeln und es wäre eben auch schön, wenn diese Regeln eingehalten werden. Deswegen gibt es ja durch Meiningen und Schmalkalden schon seit langer Zeit vehementen Einspruch – will ich es nennen – und auch immer wieder den Versuch von ernsthaften Gesprächen. Ob das jetzt Kooperationen sein sollen oder am Ende natürlich für diese zwei Städte die Aufnahme in das Oberzentrum – was fachlich richtiger wäre, sage ich auch ganz deutlich. Denn es fehlen nun mal bei den vier Städten maßgebliche Funktionen, die ein Oberzentrum ausmachen. Da fangen wir bei der Hochschule an, das geht weiter über wichtige kulturelle Einrichtungen, auch Gerichtsbarkeiten kämen noch in Schmalkalden und Meinigen dazu, die dieses Oberzentrum bereichern. Dieses Oberzentrum unter sechs Städten würde also keinesfalls schwächer, sondern es würde gestärkt werden durch die beiden Städte. Kurz zum Ausbau der B 19 – Herr Voigt hat es angesprochen –: Ja, es gibt Hinweise, es gibt Stellungnahmen, zum Beispiel der DEGES, die sagen, es könnte sein, dass der Ausbau der B 19, dass eine Ortsumgehung zum Beispiel schwieriger werden kann. Das haben wir auch zur Kenntnis genommen, das freut uns auch nicht, diese Stellungnahmen. Das Ganze würde aber auch passieren oder könnte auch passieren, wenn das Oberzentrum Suhl mit den vier Städten allein kommt, weil es auch dann bestimmte Erreichbarkeiten, die es braucht, um zum Beispiel im Bundesverkehrswegeplan weiterhin drin zu bleiben, nicht gibt. Also mitnichten ist das ein Grund zu sagen, Schmalkalden und Meiningen können nicht dazu, weil zum Beispiel bestimmte Infrastrukturmaßnahmen da nicht mehr kommen können. Ich will auch noch mal auf das Gutachten der Uni Dortmund kommen, was vielleicht auch Herr Prof. Voigt noch nicht richtig gelesen hat, aber ich würde es ihm ans Herz legen, ich schicke es ihm auch gern noch mal zu. Das haben die Städte Schmalkalden und Meiningen 2022 in Auftrag gegeben, weil sie gesehen haben, dass die Funktionen, die diese beiden Mittelzentren, die sie momentan sind, mitbringen, eben überhaupt nicht stattfinden zwischen den Städten Suhl, Schleusingen, Oberhof und Zella-Mehlis. Da ist auf der letzten Seite oder auf den letzten paar Seiten einfach eine Tabelle nebeneinander. Da wird gezeigt, welche Funktionen diese vier oder auch sechs Städte einbringen würden. Ich lege es jedem ans Herz, der sich mit Landesplanung auskennt und auseinandersetzt. Dieses Gutachten kommt eindeutig zu dem Schluss, dass ein Oberzentrum in Südthüringen nur mit den Städten Schmalkalden und Meiningen ein starkes Oberzentrum wird. Deswegen hier auch noch mal mein Appell an Herrn Prof. Voigt: Sprechen Sie mit allen Beteiligten im Süden, nicht nur mit denen, die aus Ihrer Sicht das richtige Parteibuch haben oder sich aus Ihrer Sicht vielleicht seit Längerem auf den Weg gemacht haben. Das Oberzentrum wird stärker, wenn es mit sechs Städten besteht. Danke schön. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Kollegin Merz. Bitte schön, Frau Ausschussvorsitzende.

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Christina Tasch CDU

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einen Satz zur Ausweisung der Grundzentren verlieren. Die Grundzentren wurden bis jetzt durch die Regionalen Planungsgemeinschaften ausgewiesen, in die auch Vertreter über die Kreistage entsandt werden. Sie wollen die jetzt auf Landesebene hochziehen, was wirklich ein Schlag ins Gesicht der kommunalen Selbstverwaltung ist. Frau Prof. Schönig, was ich hier auch kritisiere, ist, dass die Gemeinden überwiegend geschrieben haben, dass die Ausweisung der Grundzentren auf der Ebene der Regionalen Planungsgemeinschaften weiter so erfolgen werden muss. Darauf gehen Sie überhaupt nicht ein. Als Bürgermeisterin sage ich Ihnen: Ich habe mich schon immer beteiligt, ich habe noch nie eine Antwort bekommen. Das ist eine Ungehörigkeit, dass die Gemeinde nicht mal eine Antwort auf die Stellungnahme bekommt. Ich habe gestern die Stellungnahme des Landkreises abgegeben. Ich bin mal gespannt, ob ich eine Antwort erhalte. Das kritisieren alle Bürgermeister, die sich beteiligen und noch niemals eine Antwort bekommen, warum das nicht umgesetzt ist,

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Bergner

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Aber jetzt ist die Redezeit zu Ende.

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Christina Tasch CDU

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

was sie beantragt haben. (Beifall CDU)

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Bergner

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Kollegin Tasch. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Bilay für die Fraktion Die Linke.

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Sascha Bilay Die Linke

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich will noch mal die Frage „Oberzentren und Ausweisung/Veränderung“ in den Blick nehmen und auch noch mal sagen, welche Haltung wir dazu haben. Es ist begründet und nachvollziehbar, dass die Landesregierung genau diesen Vorschlag gemacht hat. Wer sich die Entwicklung der umliegenden Bundesländer in den letzten Jahren anschaut, wird feststellen, dass die bayerische Landesregierung insbesondere im nordbayerischen Raum eine Vielzahl von Oberzentren ausgewiesen hat und damit die mittelzentrale, oberzentrale Funktion im nördlichen Bundesland Bayern gestärkt hat. Die haben natürlich eine Sogwirkung auf das Thüringer Land. Gerade der Coburger Raum, aber auch der Raum Hessen, Fulda, Kassel und das Oberzentrum Göttingen in Niedersachsen entfalten natürlich eine Sogwirkung auch auf diese Randbezirke in Thüringen. Maßgeblich davon geprägt ist insbesondere der Südthüringer Raum. Wer sich die Unterlagen mal ganz genau anschaut – Sie finden jedes Jahr auch einen Jahresbericht zur Umsetzung des Landesentwicklungsprogramms –, wird feststellen, dass es tatsächlich methodisch nachweisbar einen unterversorgten Raum in Thüringen gibt, und das ist insbesondere der Raum Südwestthüringen. Es ist also begründet zu sagen, dass man diesen Raum landesplanerisch stärken muss, indem man auch dort ein Oberzentrum ansiedelt. Dieselbe Begründung gilt im Übrigen auch für den Westthüringer und den Nordthüringer Raum, so wie ich das eben dargestellt habe. Im Übrigen eine Adresse an die CDU: Dass ein einheitliches Ticketsystem jenseits des 49-Euro-Tickets in den letzten Jahren daran gescheitert ist, dass wir zum Beispiel den Verkehrsverbund Mittelthüringen nicht auch in die Wartburgregion ausdehnen konnten, dazu hat Ihr Landrat Krebs immer gesagt, wir brauchen das nicht, weil die Leute in der Rhön, im Raum Bad Salzungen fahren nicht nach Erfurt oder nach Meiningen oder wohin, die fahren nach Hessen. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ja! Oder Bayern!) Da sieht man eindeutig – übrigens auch an anderen Pendlerbewegungen –, welche Wirkungen diese oberzentralen Funktionen in den anderen Nachbarländern haben. Deswegen ist es wichtig, dass Thüringen hier Vorsorge trifft und mit Nordhausen, mit Eisenach und mit dem jetzigen Städtenetz, wie es mit Südwestthüringen vorgesehen wird, auch landesplanerisch etwas für die Versorgung der Menschen in den Regionen tut. Wer sich die Kriterienkataloge für die Mittelzentren und für die Oberzentren anschaut, wird feststellen, dass für die Oberzentren – so wie ich es eben begründet habe, dass sie notwendig sind – tatsächlich eine Schwäche im vorherigen Entwurf bestanden hat, weil nämlich für ein Oberzentrum nach bestimmten Kriterien eine gewisse überregionale Bedeutung vorhanden sein muss. Frau Tasch, Sie hören genau zu, aber ich glaube, Sie wissen das, weil Sie ja eine Expertin in dem Bereich sind. Da hatten wir ein Manko im Südthüringer Raum, insbesondere im Bereich „Kultur und Wissenschaft“, was das vorgeschlagene alte Städtenetz Suhl, Zella-Mehlis, Oberhof und auch Hildburghausen so nicht vollständig erfüllen konnte. Deswegen ist es durchaus begründet, darüber ernsthaft zu diskutieren, mit Meiningen – mit dem Staatstheater – und auch mit Schmalkalden – mit der Fachhochschule – diese Defizite im wissenschaftlichen und kulturellen Bereich auszugleichen, damit wir auch tatsächlich ein funktionierendes Oberzentrum im Südthüringer Raum haben. Das haben Nordhausen und Eisenach in dieser Funktion schon, die erfüllen das. In Südthüringen gibt es dieses funktionsteilige Oberzentrum. Deswegen ist der Vorschlag der Landesregierung auch folgerichtig, das mit im Plan zu berücksichtigen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Vielen Dank, Herr Bilay. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Die Landesregierung wünscht nicht noch einmal das Wort. Dann habe ich jetzt den Antrag auf Überweisung an den Infrastrukturausschuss vernommen. Weitere Ausschüsse habe ich nicht vernommen. Oder? Wenn die Kollegen der Union auch mal mit nach vorn schauen würden, wird das leichter.

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Andreas Bühl CDU

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Herr Kollege Bergner, Sie haben vorhin den Ausschuss beantragt, wenn ich das richtig vernommen habe. Von daher müssten Sie sich selbst noch mal hinterfragen, was Ihre Wünsche sind.

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Bergner

Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Herr Kollege, auch wenn ich jetzt natürlich sitzungsleitend nicht für meine Rede aus der Gruppe stehe, habe ich gesagt, dass wir gern bereit sind, im Ausschuss zu diskutieren. Beantragt hatte es meines Wissens die Union. So viel erst mal zur Korrektheit. Jetzt machen wir hier weiter und stimmen also über die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ab. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung aus dem gesamten Haus mit Ausnahme der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Die AfD-Fraktion. Damit ist der Ausschussüberweisung stattgegeben, meine Damen und Herren. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Bevor wir in die Mittagspause gehen, will ich jetzt im konkreten Fall auf vier Ausschusssitzungen aufmerksam machen, die in dieser Pause stattfinden. Das sind der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport im Raum F 202, der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz im Fraktionsraum der CDU, also F 001, der Innen- und Kommunalausschuss im Raum F 101 und die Strafvollzugskommission im Raum F 004. Zugleich nutze ich die Chance, an die Ausschüsse zu appellieren, die Dauer der Mittagspause nicht zu überschreiten. Wir treffen uns hier wieder um 13.55 Uhr. Wir kommen zum erneuten Aufruf der TagesordWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9684 Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Ringo Mühlmann vorgeschlagen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Tagesordnungspunkt 41 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9677 Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Torsten Czuppon vorgeschlagen. Gewählt ist, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Tagesordnungspunkt 41 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9678 Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Jens Cotta vorgeschlagen. Gewählt ist, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Wird Aussprache gewünscht? Nicht der Fall. Tagesordnungspunkt 42 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9679 Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Torsten Czuppon vorgeschlagen. Gewählt ist, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Wird Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Tagesordnungspunkt 42 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9680 Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Jens Cotta vorgeschlagen. Gewählt ist, wer eine Zweidrittelmehrheit erhält. Wird Aussprache gewünscht? Wiederum nicht der Fall. Tagesordnungspunkt 43 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9681 Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten René Aust vorgeschlagen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird die Aussprache gewünscht? Auch nicht der Fall. Tagesordnungspunkt 43 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9682 Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Denny Jankowski vorgeschlagen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9683 Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Björn Höcke vorgeschlagen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf acht Stimmzettel. Sie haben pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind Frau Abgeordnete Baum, Herr Abgeordneter Liebscher und Herr Abgeordneter Reinhardt eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Stephan Tiesler CDU

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Ber g ner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Laudenbach, Dieter.

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Patrick Beier Die Linke

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebcher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; s Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babet ­ te;Plötner, Ralf; Prof. Dr. Polster, Regina; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; RotheBeinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Bergner

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme – nein? (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Nein! Frau Baum ist noch am Wählen!) Jetzt frage ich erneut: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Ich stelle also fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um Auszählung der Stimmen. Meine Damen und Herren, vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen erneut den Tagesordauf. Nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden. In der Sitzung nicht beantwortete Zusatzfragen sind nach § 91 Abs. 4 Satz 4 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ich rufe als Erstes die Anfrage von Frau Abgeordneter Merz in der Drucksache 7/9661 auf. Bitte schön, Frau Kollegin.

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Janine Merz SPD

Fragestunde

Ja, vielen Dank. Erneuter Umzug des Staatsarchivs Meiningen Bis zum Jahr 2023 befand sich der Hauptsitz des Staatsarchivs Meiningen ausschließlich im Bibrasbau des Schlosses Elisabethenburg in Meiningen. Seitdem nutzt das Staatsarchiv teilweise neue angemietete Räumlichkeiten im früheren Bundesbankgebäude in der Lindenallee 2a in Meiningen. Laut Aussagen von Vertretern des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft gegenüber der Stadt Meiningen ist zum 1. Januar 2025 ein erneuter Umzug des Staatsarchivs in eine andere Landesliegenschaft in Meiningen vorgesehen. Ich frage die Landesregierung: 1. In welche andere Landesliegenschaft mit welcher derzeitigen Nutzung wird das Staatsarchiv Meiningen zum 1. Januar 2025 umziehen? 2. Worin liegen die Gründe für diesen erneuten Umzug? 3. Wann ist von wem dieser erneute Umzug beschlossen worden? 4. Welche kurz- und langfristigen Mehrkosten, auch gegenüber den derzeitigen Mietkosten im Schloss Elisabethenburg, ergeben sich durch diesen Umzug für das Land Thüringen?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Kollegin. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Bitte schön, Frau Staatssekretärin.

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Merz beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das Landesarchiv Thüringen mit seinem Staatsarchiv Meiningen beabsichtigt keinen Umzug zum 1. Januar 2025 in eine landeseigene Liegenschaft. Allerdings laufen derzeit Vorüberlegungen hinsichtlich einer Erweiterung des Standorts des Staatsarchivs Meiningen in dem Mietobjekt Meiningen, Lindenallee 2a. Zu Frage 2: Den genannten Vorüberlegungen liegen folgende Umstände zugrunde: Erstens, die Abteilung 4 des Staatsarchivs Meiningen des Landesarchivs Thüringen ist derzeit an den Standorten Suhl und Meiningen untergebracht, wobei sie in Meiningen zwei Dienststätten, nämlich den sogenannten Bibrasbau des Schlosses Elisabethenburg sowie seit 2023 Räume im früheren Bundesbankgebäude in der Lindenallee, nutzt. Anders als in Suhl sind die Diensträume in Meiningen nicht landeseigen, sondern angemietet. Die Unterbringungsbedingungen an den von der Abteilung 4 des Landesarchivs Thüringen genutzten Dienststätten in Suhl sowie im Schloss Elisabethenburg in Meiningen erfüllen derzeit keine archivfachlichen und Arbeitsschutzstandards. Um kostenträchtige Schäden oder gar Verluste am Archivgut zu verhindern, hat die Abteilung 4 des Landesarchivs Thüringen aus dringenden konservatorischen Notwendigkeiten und im Rahmen der gegebenen Raumlage Archivgut aus der Dienststätte Schloss Elisabethenburg in die Dienststätte Lindenallee in Meiningen umgelagert. Zweitens, die Stadt Meiningen als Vermieterin des Schlosses Elisabethenburg hatte mitgeteilt, den bestehenden Mietvertrag mit dem Landesarchiv fristgerecht zum Jahresende kündigen zu wollen. Der Mietvertrag mit der Stadt Meiningen wurde mit einer Laufzeit bis zum 31.03.2025 angepasst. In der Lindenallee 2a in Meiningen werden laut Auskunft des Vermieters einige Flächen, die derzeit vom Freistaat Thüringen für eine andere Behörde angemietet sind, zum 31. Dezember 2024 frei. Diese Flächen könnten zur Unterbringung des Archivguts genutzt werden, um den gesetzlich geforderten langfristigen Erhalt des Archivguts sicherzustellen. Zu Frage 3: Da es bisher nur Vorüberlegungen sind, gibt es noch keinen Umzugsbeschluss. Zu Frage 4: Die Kosten können derzeit noch nicht abschließend beziffert werden, da sich die Angelegenheit noch in Prüfung befindet. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es scheint eine Nachfrage zu geben. Bitte schön, Frau Merz.

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Janine Merz SPD

Fragestunde

Gibt es Überlegungen der Landesregierung, den Bibrasbau komplett freizuziehen, und wenn ja, wann soll das geschehen?

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Den Elisabethenbau freizuziehen?

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Janine Merz SPD

Fragestunde

Ja.

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Prof. Dr. Schönig

Fragestunde

Dazu liegen mir keine Informationen vor, das können wir gern noch mal nachreichen und dann beantworten, sofern es diese Überlegungen gibt.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank. Damit kommen wir zur zweiten Anfrage, das ist die Anfrage des Abgeordneten Schard, in der Drucksache 7/9673. Bitte schön, Herr Kollege.

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Stefan Schard CDU

Fragestunde

Cannabis-Amnestie in Thüringen – Teil I Der Bundestag hat eine Teillegalisierung von Cannabis entsprechend dem Gesetzentwurf zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften – Cannabisgesetz – zum 1. April 2024 beschlossen. Die Teillegalisierung nach dem Cannabisgesetz führt aufgrund der Regelung in Artikel 313 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch dazu, dass rechtskräftig verhängte Strafen, die nach neuem Recht nicht mehr strafbar sind, mit Inkrafttreten des neuen Rechts erlassen werden, soweit sie noch nicht vollstreckt sind. Dies ist mit einem erwartbaren Mehraufwand für die Justizbehörden verbunden. Zudem ist geplant, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für über 18-Jährige und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen. Die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Bayern beabsichtigen, zu diesem Gesetz den Vermittlungsausschuss des Bundesrats einzuberufen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Rauschgiftdelikte nach dem Betäubungsmittelgesetz – BtMG – wurden in Thüringen in den letzten fünf Jahren erfasst, wovon Cannabisdelikte welchen Anteil hatten – bitte nach relativem und absoluten Anteil mit Mengenangabe aufschlüsseln –? 2. Wie viele Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Cannabisdelikten wurden in Thüringen in den letzten fünf Jahren eingeleitet, wovon wie viele derzeit welchen Verfahrensstand haben – bitte nach noch laufenden und eingestellten Verfahren unter Angabe der wesentlichen Gründe für die Einstellungen aufschlüsseln –? 3. Wie viele Personen wurden in den letzten fünf Jahren aufgrund von BtMG-Verfahren in Zusammenhang mit Cannabis in Thüringen in Untersuchungshaft und in Justizvollzugsanstalten untergebracht? 4. Wie viele rechtskräftig verhängte Strafen im Zusammenhang mit Cannabis fallen in Thüringen unter die geplante Amnestieregelung?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet Frau Staatssekretärin Herz.

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Herz

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schard, CDU, beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaats Thüringen weist für das Jahr 2018 insgesamt 13.140 Rauschgiftdelikte aus. Davon sind 7.339 Fälle Cannabisdelikte, was einen Anteil von 55,9 Prozent an den gesamten Rauschgiftdelikten ausmacht. Für das Jahr 2019 weist die Statistik insgesamt 11.655 Rauschgiftdelikte, davon 6.472 Cannabisdelikte, aus. Es ergibt sich ein Anteil von 55,5 Prozent von Cannabis an den gesamten Rauschgiftdelikten. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 12.735 Rauschgiftdelikte registriert. Auf Cannabis entfielen 6.806 Fälle, was einen Anteil von 53,4 Prozent an den gesamten Rauschgiftdelikten darstellt. Im Jahr 2021 wurden 12.762 Rauschgiftdelikte registriert. Davon betrafen 6.846 Fälle Cannabis. Dies ergibt einen Anteil von 53,6 Prozent am Gesamtaufkommen der Rauschgiftdelikte. Für das Jahr 2022 weist die Statistik 10.272 Rauschgiftdelikte aus. Mit einem Anteil von 58,2 Prozent entfallen auf Cannabis 5.974 Fälle. Da die Menge der sichergestellten Betäubungsmittel kein Bestandteil der statistischen Erfassung der Polizeilichen Kriminalstatistik ist, liegen dazu keine Daten vor. Zu Frage 2: Die bundeseinheitliche Geschäftsanfallstatistik der Staatsanwaltschaften enthält keine Differenzierung nach der Art der Betäubungsmittel. Daher liegen der Landesregierung insoweit keine statistischen Erkenntnisse vor. Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen auch hier in diesem Fall keine statistischen Erkenntnisse vor. Zu Frage 4: Durch die Thüringer Staatsanwaltschaft konnten über eine elektronische Vorauslese bisher etwa 4.500 rechtskräftig abgeschlossene Verfahren, bei denen der im Gesetz vorgesehene Straferlass relevant sein könnte, identifiziert werden. Die Zahl beinhaltet neben zu vollstreckenden Freiheitsentziehungen insbesondere auch Verfahren, in denen Straftaten zur Bewährung ausgesetzt oder Geldstrafen ausgesprochen werden. Zunächst müssen alle Akten der betreffenden Verfahren dahin gehend überprüft werden, ob der jeweilige Sachverhalt von der neuen gesetzlichen Regelung erfasst ist. Insbesondere kann auf elektronischem Weg nicht ermittelt werden, welches Betäubungsmittel die Verurteilung betrifft. Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird eine belastbare Aussage zu der Fragestellung möglich sein. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Es gibt eine Nachfrage des Fragestellers.

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Stefan Schard CDU

Fragestunde

Erst mal herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Beantwortung der Fragen. Ich habe noch eine weitere Frage: Worin sieht die Landesregierung die hauptsächlichen Probleme, diese Amnestieregelungen dann nach Ihren Antworten auch umzusetzen?

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Herz

Fragestunde

Zu dieser Frage würde ich gern schriftlich Stellung nehmen.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen? Herr Abgeordneter Mühlmann.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Ausführungen. Jetzt habe ich doch eine Frage. Ich stelle auch öfter Anfragen an das Innenministerium und kriege von dort immer nur die Information, dass keine Statistiken vorliegen. Jetzt haben wir ja heute schon hier im Plenum eine Diskussion gehabt, dass Cannabis unbedingt legalisiert oder teillegalisiert werden muss. Jetzt höre ich auch vom Justizministerium, dass keinerlei Statistiken vorliegen außer der Rauschgiftstatistik als solcher im Gesamten. Ich halte das für verantwortungslos und habe deshalb die Frage, wieso die Landesregierung nach wie vor der Meinung ist, Cannabis muss legalisiert oder teillegalisiert werden, obwohl offensichtlich keine oder kaum Statistiken vorliegen, die eine solche Legalisierung ernsthaft und verantwortlich untermauern könnten.

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Herz

Fragestunde

Auch zu dieser Frage würde ich gern schriftlich Stellung nehmen.

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Bergner

Fragestunde

Eine Nachfrage von Herrn Abgeordneten Schubert. Bitte schön.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, können Sie mir recht geben, dass dieses Gesetz gar nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat ist und deshalb der Bundesrat gar nicht über das Inkrafttreten dieses Gesetzes abschließend mitentscheiden kann?

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Herz

Fragestunde

Auch zu der Frage würde ich gern schriftlich Stellung nehmen.

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Bergner

Fragestunde

Damit ist das Fragevolumen erschöpft. Wir kommen zur nächsten Anfrage. Das ist die des Abgeordneten Zippel in der Drucksache 7/9674.

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Christoph Zippel CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Cannabis-Amnestie in Thüringen – Teil II Der Bundestag hat eine Teillegalisierung von Cannabis entsprechend dem Gesetzentwurf zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften – Cannabisgesetz – zum 1. April 2024 beschlossen. Die Teillegalisierung nach dem Cannabisgesetz führt aufgrund der Regelung in Artikel 313 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch dazu, dass rechtskräftig verhängte Strafen, die nach neuem Recht nicht mehr strafbar sind, mit Inkrafttreten des neuen Rechts erlassen werden, soweit sie noch nicht vollstreckt sind. Dies ist mit einem erwartbaren Mehraufwand für die Justizbehörden verbunden. Zudem ist geplant, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für über 18-Jährige und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen. Die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Bayern beabsichtigen, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss des Bundesrats einzuberufen. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welchem Arbeits-, Zeit- und Kontrollaufwand bei den Thüringer Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Gefängnissen hinsichtlich der Umsetzung der Regelung rechnet die Landesregierung? 2. Anhand welcher Kriterien sollen Kontrollen der neuen Rechtslage, insbesondere zu der Frage, ob es sich um legal oder illegal angebautes Cannabis handelt, durchgeführt werden? 3. Welche zusätzlichen Kosten entstehen voraussichtlich für Thüringen hinsichtlich der Kontrolle des geplanten Verkaufs und Anbaus von Cannabis? 4. Wie viel zusätzliches Personal auf Landes- und Kommunalebene ist hinsichtlich der Kontrolle des geplanten Verkaufs und Anbaus von Cannabis voraussichtlich notwendig? Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales. Frau Staatssekretärin ist schon vorn. Bitte schön.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zippel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Erlauben Sie mir eine kleine Vorrede: Hintergrund der Anfrage ist offenbar die Billigung des Entwurfs eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften – kurz: Cannabisgesetz – am 23. Februar dieses Jahres durch den Deutschen Bundestag. Dieses Mantelgesetz enthält mit dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis – Konsumcannabisgesetz – und dem Gesetz zur Verordnung von Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken zwei neue Stammgesetze und daneben Folgeänderungen mit einer Vielzahl bestehender Rechtsvorschriften. Es sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Das heißt, Cannabis und nicht synthetisches THC sind künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes eingestuft. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, vor diesem Hintergrund beantworte ich jetzt die Fragen des Abgeordneten Zippel wie folgt: Zu Frage 1: Die Vollstreckungsbehörden werden alle Strafakten mit Bezug zum Betäubungsmittelgesetz händisch daraufhin auswerten müssen, ob die betroffenen Sachverhalte nach der neuen Rechtslage straflos werden. Durch Thüringer Staatsanwaltschaften konnten mittels elektronischer Vorprüfung bisher ca. 4.500 Verfahren, bei denen der im Gesetzentwurf vorgesehene Straferlass relevant sein könnte, identifiziert werden. Diese Zahl beinhaltet neben zu vollstreckenden Freiheitsentziehungen insbesondere auch Verfahren, in denen Strafen zur Bewährung ausgesetzt oder Geldstrafen ausgesprochen wurden, und wird voraussichtlich im Verlauf der weiteren Prüfungen noch steigen. Zunächst müssen alle Akten der betreffenden Verfahren dahin gehend überprüft werden, ob der jeweilige Sachverhalt von der neuen gesetzlichen Regelung erfasst ist. Insbesondere kann auf elektronischem Weg nicht ermittelt werden, welches Betäubungsmittel die Verurteilung betrifft. Aus Sicht der staatsanwaltschaftlichen Praxis wird bereits die technische Auslese und anschließende Lektüre der Papierakten zur Prüfung der Frage, ob Vollstreckungsmaßnahmen einzustellen sind, pro Verfahren durchschnittlich 30 Minuten dauern. Das gilt insbesondere bei nachträglicher Auflösung von Gesamtstrafen unter Einbindung des zuständigen Gerichts, falls zum Beispiel der Straferlass nur eine oder einen Teil einer zur Gesamtstrafe zusammengeführten Strafe betrifft. Der dargestellte durchschnittliche Minimalaufwand – jetzt hier in meinem Fall – von 30 Minuten für jedes der Verfahren ergibt auf der Basis einer 40Stunden-Woche ohne Berücksichtigung von Urlaub eine Arbeitszeit von über 56 Wochen für eine Person oder umgerechnet eine Arbeitszeit von etwa fünf Wochen für elf Personen, die sich ausschließlich mit solchen Prüfungen befassen. Die eventuell erforderlichen Folgemaßnahmen sind hiervon noch nicht erfasst. Soweit die Bundesregierung eine Zahl von etwa 7.500 Verurteilten für das gesamte Bundesgebiet nannte, betraf dies nur die inhaftierten Personen und damit eine Teilmenge der von mir jetzt dargestellten Verurteilten, für die eben dann ein Straferlass nach den Regelungen, über die wir hier gerade gesprochen haben, in Betracht kommt. Der übrige staatsanwaltschaftliche/gerichtliche Aufwand, der Aufwand von Justizvollzug sowie der polizeiliche Aufwand sind jetzt prognostisch noch schwer zu beziffern. Zu Frage 2: Das Gesetz befindet sich gegenwärtig im parlamentarischen Verfahren. Nach endgültigem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens werden sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene weitere ressortübergreifende Abstimmungen notwendig werden. Die in der Frage erwähnten Kriterien werden also erst künftig festgelegt und deswegen kann ich die natürlich auch jetzt hier noch nicht nennen. Ich komme zu Fragen 3 und 4, die ich gern gemeinsam beantworten würde: Zum prognostizierten Erfüllungsaufwand durch die Bundesregierung verweise ich auf die Vorbemerkung zum Gesetzentwurf in der Bundestagsdrucksache 20/8704. Da sich das Gesetz aber gegenwärtig noch im Verfahren befindet, ist seitens der Landesregierung derzeit keine Prognose über Kosten und auch nicht über Personalbedarfe möglich. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Eine Nachfrage dazu vom Fragesteller und dann noch eine weitere aus der Mitte des Saals.

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Christoph Zippel CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Nur eine Nachfrage: Sie hatten darauf verwiesen bei der Beantwortung zu Punkt 2, dass es noch nicht ganz klar ist, wie die genaue Ausgestaltung sein soll, weswegen Sie noch keine Kriterien benennen können. Nichtsdestotrotz stehen die Rahmenbedingungen ja fest und mich würde schon interessieren: Gibt es schon Vorüberlegungen dazu? Ich meine, ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass im Ministerium dazu nicht schon mal ein Gedanke geäußert wurde, und diese Kriterien können ja auch nicht vom Himmel fallen, sondern die müssen schon auf Grundlage aktuell bestehender Situationen entstehen. Deswegen noch mal die Frage: Gibt es da schon Vorüberlegungen, wie weit sind die gediehen und könnten Sie die eventuell auch mitteilen?

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Schenk

Fragestunde

Es gibt sicherlich Vorerwägungen. Aber die mitzuteilen, ergibt aus meiner Sicht erst dann Sinn, wenn die Kriterien konkret feststehen. Und wie sich ja vorhin aus der Nachfrage des Abgeordneten Schubert ergeben hat, ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig, aber es werden natürlich Einwände vorgetragen, die zu entsprechenden Verzögerungen und weiteren Beratungen führen. Sie haben ja zum Beispiel auch auf die Justizminister verwiesen, auf die Innenminister kann man verweisen. Insofern ist doch davon auszugehen, dass sich die Kriterien erst noch ausgestalten. Insofern: Natürlich gibt es im Haus Vorüberlegungen, aber die Vorüberlegungen taugen quasi noch nicht, um daran Kriterien aufzuziehen und daraus konkrete Bedarfe abzuleiten. Wenn das abgeschlossen ist, können wir das gern nachholen.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Jetzt die Nachfrage von Herrn Weltzien.

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Philipp Weltzien Die Linke

Fragestunde

Ja, danke schön. Abgestellt auf einen fiktiven temporären Mehraufwand in der Verwaltungsabarbeitung und fiktive Mehrkosten: Was hätte denn der Gesetzgeber davon bzw. was wäre klug gewesen, was wäre an Steuermehreinnahmen zu erwarten gewesen, wenn sich der Gesetzgeber für eine freie Abgabe von Cannabis entschieden hätte zur Gegenfinanzierung des Mehraufwands?

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Schenk

Fragestunde

Das kann man sicherlich seriös schlecht gegenüberstellen. Der Punkt, auf den Sie abzielen, ist sicherlich, ob es immer noch eine andere alternative Regelung gegeben hätte, die kostengünstiger, praktikabler, besser wäre. Aber wir befinden uns ja hier bei der Willensbildung im Bundestag, dessen Teil ich nicht bin, und wenn ich im Bundestag sein sollte, würde ich Ihnen die Frage dann da beantworten. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: War das ei- ne Ankündigung?)

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen? Nein, es gibt keine weiteren Nachfragen, sondern Herr Abgeordneter Blechschmidt steht schon in den Startlöchern für die vierte Anfrage des heutigen Tages in Drucksache 7/9675. Bitte schön, Herr Kollege.

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André Blechschmidt Die Linke

Fragestunde

Danke, Herr Präsident. Archäologische bauvorgreifende Grabung in Erfurt Nach dem Verkauf eines Baugrundstücks in der Kantstraße – Flurstück 22/19-2020 – durch die Stadt Erfurt und fast vierjähriger Auseinandersetzung mit der Stadt Erfurt zur Erteilung einer nunmehr ersten vorläufigen Baugenehmigung wurde unerwartet für die Erwerber seit Ende des Jahres 2023 eine umfangreiche archäologische bauvorgreifende Grabung durch die Denkmalbehörden angeordnet und durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes ist der „Veranlasser“ – Besitzer – im Rahmen der Zumutbarkeit verpflichtet, die Kosten für die denkmalpflegerische Begleitung der Erdarbeiten für die Sicherung und Behandlung von Funden und für die Dokumentation der Denkmalfachbehörde zu erstatten. Im unter anderem direkt angrenzenden Flurstück 22/21 wurde bei nunmehr als bekannt angegebenen archäologischen Fundplätzen keine kosten- und zeitintensive archäologische Untersuchung vor Baubeginn angeordnet. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welche Höhe belaufen sich „zumutbare“ Kosten bei der Erstattung durch den Eigentümer bzw. ab welcher Höhe der Kosten kann der Eigentümer unter welchen Voraussetzungen staatliche Unterstützung bei umfänglichen archäologischen bauvorgreifenden Grabungen, auch im Hinblick auf die Kontrollmöglichkeiten der Betroffenen, in Anspruch nehmen? 2. Warum wurden nach Kenntnis der Landesregierung die Käufer im Kaufvertrag mit der Stadt neben dem Hinweis auf Fundreste vorhergehender Bebauungen nicht auf die wohl bekannten Umstände archäologischer Grabungen außerhalb des Relevanzgebiets hingewiesen? 3. Welche Gründe gab es, auch im Hinblick auf die mögliche Verletzung des im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatzes, dass im direkt angrenzenden Flurstück keine kosten- und zeitintensive archäologische Untersuchung vor Baubeginn angeordnet wurde – bitte begründen –? 4. Hat nach Kenntnis der Landesregierung eine über die Vertragsgestaltung zur archäologischen bauvorgreifenden Grabung hinausgehende Kommunikation zwischen dem neuen Eigentümer und dem Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie oder einem ihrer Beauftragten stattgefunden, wenn ja, zu welchem Ergebnis sind die Parteien gekommen, wenn nein, warum nicht?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Kollege. Herr Minister Hoff antwortet für die Landesregierung.

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, zunächst einmal vielen Dank für die Frage, die ein Themenfeld aufruft, das eine ganze Reihe von Investoren dann auf den Plan ruft, wenn die Denkmalbehörde in einen solchen Bauprozess hineingeht, aber auf Basis des Denkmalrechts auch die bodendenkmalpflegerelevanten Sachverhalte bearbeitet. Ich komme zu Frage 1: Die Kosten für die Begleitung der Erdarbeiten, für die Sicherung und Behandlung von Funden und für die Dokumentation werden auf der Grundlage des Verursacherprinzips geltend gemacht. Das ist in § 7 Abs. 4 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes auch gesetzlich normiert. Danach hat der Verursacher, hier der Eigentümer, eines Eingriffs alle Kosten zu tragen, die für die Erhaltung und fachgerechte Instandsetzung, Bergung und Dokumentation des Kulturdenkmals anfallen. Dieser Kostenerstattungsanspruch ist hinsichtlich seiner Höhe auf die zumutbaren Kosten beschränkt. Für die in Rede stehenden Kosten für die denkmalfachliche Begleitung der Erdarbeiten, für die Sicherung und Behandlung von Funden und für die Dokumentation ergibt sich diese Beschränkung unmittelbar dann wiederum aus § 13 Abs. 3 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes. Danach hat der Inhaber einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis, der Eigentümer, im Rahmen des Zumutbaren die Kosten an das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie zu erstatten. Hinsichtlich der zumutbaren Kosten kommt eine Erstattung durch Fördermittel generell nicht in Betracht. Wie hoch die Kosten sein dürfen, wurde in Thüringen bisher noch nicht obergerichtlich abschließend beantwortet. In Anbetracht der insoweit vergleichbaren Rechtslage wird in Thüringen für die Bestimmung der zumutbaren Kosten die Entscheidung des OVG SachsenAnhalt – da gab es eine Entscheidung vom 16. Oktober 2010, in der schriftlichen Beantwortung haben Sie dann auch das Aktenzeichen – herangezogen. Danach dürfen die zumutbaren Kosten für die Sicherung und Behandlung von Funden sowie für die Dokumentation im Regelfall 15 Prozent der Gesamtinvestitionskosten nicht überschreiten. Zu Frage 2: Wir haben als Landesregierung keine Kenntnis über den Inhalt des Kaufvertrags zwischen der Stadt Erfurt und dem Käufer. Ausweislich der Stellungnahme, die die Untere Denkmalbehörde der Stadt Erfurt an uns abgegeben hat, verfügt auch sie dazu über keinerlei Kenntnis. Die Frage kann daher inhaltlich nicht beantwortet werden. Sofern sich im Hinblick auf eine schriftliche Nachfrage ein neuer Sachstand ergibt, würden wir den in einer schriftlichen Beantwortung im Nachhinein dann noch mal mitteilen. Jetzt sind wir bei der Frage 3 – Sie hatten ja angesprochen, bei dem einen Grundstückseigentümer so, beim anderen anders –: Da ist der Sachverhalt so, dass die Nachbarbebauung auf einer Bodenplatte ohne Kellergeschoss errichtet worden ist, weshalb also dort keine denkmalschutzrelevanten Eingriffe in den Erdboden vorgenommen werden. Und insofern fehlt es, obwohl sie beide Nachbarn sind, an der Vergleichbarkeit in der Behandlung. Das kann ich hier nur so darstellen, so ärgerlich das dann für die beteiligten Akteure im Einzelfall ist. Zu Frage 4: Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Der Eigentümer hat 2021 eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde, also Erfurt, gestellt. Dann wurde das TLDA im entsprechenden denkmalschutzrechtlichen Bescheid beteiligt, über die archäologische Relevanz sowie die mit Kosten und Zeit verbundenen bauvorbereitenden archäologischen Untersuchungen informiert. Im Jahre 2023 wurde durch die Stadt Erfurt die Baugenehmigung erteilt. Die enthält Nebenbestimmungen und dazu gehört eben auch die Verpflichtung zum Abschluss einer Vereinbarung mit der Denkmalfachbehörde usw. usw. Die Denkmalfachbehörde hat darauf aufbauend den Bauherrn bei der Erstellung der geforderten denkmalpflegerischen Zielstellung beraten, hat übrigens auf eigene Kosten eine Voruntersuchung durchgeführt und die Ergebnisse der Voruntersuchung sind Grundlage des zwischen dem Bauherrn und dem Landesamt geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrags. Dieser Vertrag wurde von den Vertragsparteien am 23. Januar 2024 bzw. am 31. Januar 2024 unterschrieben. Zu der Frage der Zumutbarkeit der Kosten und der zeitlichen Abläufe wird die Landesregierung im Nachgang schriftlich berichten. Was hier möglicherweise auch der konkrete Einzelfall, den Sie dargestellt und den Sie in der Anfrage aufgerufen haben, zeigt und wir natürlich feststellen, ist, dass in der Kommunikation zwischen Behörden, insbesondere im Hinblick darauf, dass eben auch Investoren zwar grundsätzlich Verständnis für das Vorgehen einer Denkmalfachbehörde haben und gleichzeitig auch den Anspruch anmelden, mit planbaren Kosten in einem planbaren Zeitraum agieren zu können, dass hier tatsächlich Potenzial besteht, genau dies in dieser Planbarkeit für die handelnden Akteure entsprechend abzubilden. Da erscheint es mir zwingend notwendig zu sein, dass auch jede Untere Denkmalfachbehörde eine dem Antragsteller zugewandte Kommunikation pflegt.

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Bergner

Fragestunde

Es gibt eine Nachfrage des Fragestellers.

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André Blechschmidt Die Linke

Fragestunde

Ja, erst einmal vielen Dank, Herr Minister. Ich würde mich jetzt auch gleich dafür bedanken, dass Sie noch Nachinformationen liefern wollen. In dem Zusammenhang zwei direkte Fragen, die dort mitverarbeitet werden können. Erstens die Frage nach den Relevanzgebieten: Gibt es so was wie Relevanzgebiete bei archäologischen Grabungen und welche Bedeutungen haben sie dann bei den entsprechenden vorgreifenden Maßnahmen? Und das Zweite: Sie haben dargestellt, 15 Prozent. Thüringen habe noch nicht durchgeurteilt. 15 Prozent, hat das Verwaltungsgericht Sachsen-Anhalt gesagt, wären bei Gesamtinvestitionen zumutbar. Was geschieht, wenn über diesen Punkt hinausgehende Kosten – wir nehmen das mal als Grundlage – entstehen? Trägt der Eigentümer die oder tritt dann doch die staatliche Unterstützung – ich will es mal in Anführungszeichen setzen – ein? Das im Rahmen der Beantwortung, damit hätte ich kein Problem.

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Also das, insbesondere den letzten Punkt, würde ich tatsächlich im Nachgang beantworten. Zu den Relevanzgebieten – auch hier eine Vorbemerkung, bevor wir das dann schriftlich noch mal fertigmachen –: Erfurt ist UNESCO-Weltkulturerbe geworden. Hier hat sich erst durch Grabungsarbeiten herausgestellt, dass man sich in einem Relevanzgebiet befindet. Das stellt man aber manchmal erst fest, wenn man auf die Relevanz gestoßen ist. Gleichzeitig zeigt sich natürlich: Wenn man vermutet, dass sich historische Stätten in einem bestimmten Gebiet bewegen, dann kann man davon ausgehen, dass hier vermutlich eine Relevanz vorliegt. Das ist dann aber letztlich nicht generalisierend zu beantworten, sondern ein Stück weit ein Einzelfall. Wir werden versuchen, das dann in der Antwort entsprechend deutlich zu machen. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Es gibt noch eine weitere Anfrage aus der Mitte des Raums. Bitte, Herr Kollege Mühlmann.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Minister, für die umfangreichen Ausführungen. Ich hoffe, jetzt mit der Frage nichts zu wiederholen, aber auch mir hat sich bei Ihren Ausführungen die Frage gestellt: Wenn das Land gegebenenfalls 15 Prozent in Rechnung stellen kann, wäre das nicht sinnvoller, zu sagen, es geht hier um Kulturgüter, beispielsweise um schützenswerte Güter, wir wollen das befördern, dass auch solche Sachen immer weiter ausgegraben und sichergestellt werden können, auch für die Allgemeinheit erhalten werden können, und auf alle Kosten diesbezüglich zu verzichten, um den Menschen oder den Eigentümern, die davon betroffen wären, auf die Art und Weise auch die Entscheidung, sich an die zuständige Behörde zu wenden, zu erleichtern?

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Prof. Dr. Hoff

Fragestunde

Ich denke, wir werden in der schriftlichen Beantwortung noch mal deutlich machen, was auch die Abwägungen zwischen der Lastenteilung des privaten Eigentümers, für den auch gilt, dass die Verpflichtung des Eigentums, Artikel 15 Grundgesetz, mit eine Wirkung entfaltet, und wo auch die Grenzen einer Überlastung eines Eigentümers sind. Und gleichzeitig – wir bewegen uns hier im Bereich des Denkmalschutzes – übernimmt jeder, der ein Eigentum beispielsweise an einem Kulturdenkmal, Baudenkmal übernimmt, damit natürlich auch eine Verpflichtung, die mit dem Erwerb des Eigentums eingepreist ist. Das heißt, dass auch Nutzungsbeschränkungen etc. vorliegen. Wir würden das dann in einer rechtlichen Herleitung in der Antwort auf die Mündliche Anfrage ausargumentieren bzw. auf die entsprechenden Fundstellen verweisen.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Minister. Jetzt kommt die fünfte Anfrage, von Herrn Schaft, in Drucksache 7/9688. Bitte schön.

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Christian Schaft Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Umsetzung Tarifergebnis für studentische Assistentinnen in Thüringen Ein wichtiger Aspekt der Tarifverhandlungen im Herbst letzten Jahres war die Verbesserung der Situation der studentischen Beschäftigten bzw. Assistentinnen. Erstmals wurde über die Beschäftigungsbedingungen der studentischen und wissenschaftlichen Assistentinnen konkret verhandelt. Im Rahmen der Verhandlungen konnten die Gewerkschaften eine schuldrechtliche Vereinbarung über eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten, die nur in begründeten Fällen unterschritten werden darf, und einen höheren Mindestlohn von 13,25 Euro ab dem Sommersemester 2024 und 13,98 Euro ab dem Sommersemester 2025 erreichen. Die konkrete Ausgestaltung der Regelung erfolgt nach meiner Kenntnis bis zum Sommersemester 2024. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welcher Begründung soll die Mindestvertragslaufzeit für studentische Assistentinnen an Hochschulen unterschritten werden können? 2. Wie soll sichergestellt werden, dass die Mindestvertragslaufzeit für die studentischen Beschäftigten nicht missbräuchlich unterschritten werden kann? 3. In welcher Art und Weise sollen Personal- und/ oder Assistenzräte bei der Bewertung der Begründung zur Unterschreitung der Mindestvertragslaufzeit einbezogen werden und ein Mitspracherecht bei der Umsetzung der schuldrechtlichen Vereinbarung erhalten? 4. Welche Möglichkeiten haben studentische Assistentinnen, gegen Verletzungen der schuldrechtlichen Vereinbarungen zu klagen und somit ihre Ansprüche geltend zu machen? Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank. Herr Staatssekretär Feller steht schon bereit für die Beantwortung.

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Feller

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Anfrage des Abgeordneten Schaft beantworte ich wie folgt: Zu Frage 1: Nach der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 werden die Beschäftigungsverhältnisse mit studentischen Beschäftigten in der Regel für ein Jahr begründet. In begründeten Fällen können kürzere oder längere Zeiträume vereinbart werden. Ein Unterschreiten der Mindestvertragslaufzeit des Beschäftigungsverhältnisses ist insbesondere aus sachlichen oder persönlichen Gründen denkbar. Sachliche Gründe können vor diesem Hintergrund zum Beispiel dann vorliegen, wenn der Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht oder die Eigenart der Arbeitsleistung den kürzeren Vertragszeitraum rechtfertigt. Persönliche Gründe können zum Beispiel dann vorliegen, wenn die betroffene Person innerhalb eines Jahreszeitraums ihr Studium beenden wird. Die Gründe, die ein Abweichen vom Regelfall rechtfertigen, richten sich nach dem individuellen Einzelfall, sodass es keine abschließende Aufzählung hierzu gibt. Zu Frage 2: Nach der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember, wonach in begründeten Fällen kürzere oder längere Zeiträume für Beschäftigungsverhältnisse mit studentischen Beschäftigten vereinbart werden können, obliegt es den jeweiligen personalführenden Dienststellen, ein Abweichen vom Regelfall der Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr bezogen auf den jeweiligen Einzelfall zu begründen und gegebenenfalls zu dokumentieren. Dabei gehe ich selbstverständlich davon aus, dass die Hochschulen nicht missbräuchlich, sondern in diesem Bereich rechtmäßig handeln werden. Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass wir die Auffassung teilen, dass die Verwaltung grundsätzlich rechtmäßig handelt, und daran erst mal keinen Zweifel haben. Zu Frage 3: Eine Mitwirkung der Personal- und Assistenzräte bei der Bewertung und Begründung zur Unterschreitung der Mindestvertragslaufzeit sowie bei der Umsetzung zur schuldrechtlichen Vereinbarung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach § 88 Nr. 4 und Nr. 5 des Thüringer Personalvertretungsgesetzes. Demzufolge ist die Mitbestimmung der Personalvertretungen im Einzelfall abhängig von einem Antrag der beschäftigten Person. Dabei kann auch ein Vertreter des Assistentenrats stimmberechtigt in den Sitzungen des Personalrats mitwirken. Zu Frage 4: Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen nur gegen individuell getroffene Vereinbarungen. Diese richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage des Fragestellers.

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Christian Schaft Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung. Ich hätte noch eine Nachfrage vor dem Hintergrund, dass ich die Info habe, dass Hamburg den Weg gegangen ist, einen sogenannten Code of Conduct zu erarbeiten. Dort haben die Gewerkschaften und die Hochschulen gemeinsam unter der Ägide der Hamburger Wissenschaftsbehörde eine Vereinbarung getroffen, dass beispielsweise die Mindestvertragslaufzeit bei einem Abweichen nach unten mindestens sechs Monate betragen soll, oder auch Regelungen zur Erfassung der Arbeitszeit, dass Arbeitsmittel entsprechend zur Verfügung gestellt werden, also noch mal eine Untersetzung der Rahmenbedingungen aus der schuldrechtlichen Vereinbarung. Meine Frage wäre, ob es aus Ihrer Sicht ein Aspekt wäre, den man sich auch für Thüringen mal anschauen könnte, ob so eine Vereinbarung die eine oder andere Fragestellung noch mal konkretisieren könnte. Ich würde das gern als Prüfung dessen mitgeben, was Hamburg dort auf den Weg gebracht hat.

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Feller

Fragestunde

Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre die Frage, ob wir uns das auch mal angucken können. Das sage ich gern zu, natürlich.

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Christian Schaft Die Linke

Fragestunde

Dann hätte ich noch eine zweite Frage, die die sachlichen Gründe betrifft. Da hatten Sie auf die Eigenart oder den Bedarf abgestellt. Das ist jetzt mit Blick auf die Frage, ob beispielsweise eine Lehrveranstaltung nur in einem Semester stattfindet und das damit begründet wird. Meine Frage wäre, ob eben tatsächlich die Lehrveranstaltung als solche oder die Art der Tätigkeit bei der Bewertung des sachlichen Grunds herangezogen wird.

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Feller

Fragestunde

Auch das kommt auf den Einzelfall an. Es sind verschiedene Dinge denkbar, beispielsweise findet ein Blockseminar statt, wo nur in 14 Tagen oder nur an bestimmten Wochenenden lehrunterstützende Leistungen zu erbringen sind. Da wird das sicherlich so sein, dass das an die Lehrveranstaltung selbst gebunden wird. Wenn ein studentischer Assistent tatsächlich über mehrere Semester immer wieder dieselben Lehrveranstaltungen vorbereitet und nachbereitet, dann sind sicherlich auch längere Vertragslaufzeiten möglich. Also man muss sich wirklich den Einzelfall dann angucken.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur sechsten Anfrage, das ist die von Frau Abgeordneter Baum, in der Drucksache 7/9691. Bitte schön.

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Franziska Baum FDP

Fragestunde

Vielen Dank. Schüleranmeldungen und Schulkapazitäten in Thüringen Im Schuljahr 2023/2024 kam es zu erheblichen Kapazitätsproblemen bei der Einrichtung der neuen fünften Klassen. Grund dafür ist unter anderem die Aufnahme von Schülern aus der Ukraine. Aus der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage in Drucksache 7/9403 – vergleiche Drucksache 7/9613 – geht zudem hervor, dass sich insbesondere in der Stadt Gera zum Jahresbeginn zu vermittelnde Schüler auf Wartelisten befanden. Anfang Mai 2024 beginnen die Kommunen mit dem Anmeldeprozess für das nächste Schuljahr. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schüleranmeldungen können für das Schuljahr 2024/2025 prognostiziert werden – gern aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten –? 2. Wie viele Schulplätze halten die Träger für das Schuljahr 2024/2025 vor – ebenfalls aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten –? 3. Welche Träger haben für dieses Jahr bereits angemeldet, dass sie mit Kapazitätsproblemen der Schulnetze rechnen? 4. Wie unterstützt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Träger bei der Vorbereitung auf die Anmeldung und Einschulung für das Schuljahr 2024/2025?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Bildungsministerium. Bitte schön, Herr Staatssekretär Prof. Speitkamp.

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Baum beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Prognosen laufen in der Regel auf Schulamtsebene und sind naheliegenderweise unpräzise. Durch das Herunterbrechen auf Kreise und kreisfreie Städte kommen sehr kleine Grundgesamtheiten zustande, die mit entsprechend zunehmenden Unsicherheiten verbunden sind. Ich kann deswegen Schülerprognosen verlesen, die auf bis die Einerzahl detailliert sind, aber nicht präzise sein können nach den ständigen Entwicklungen, die sich derzeit noch abzeichnen. Jedenfalls ist mit dem Basisjahr 2022/2023 für die Schüler/-innen an Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft der Klasse 5 nach Schulamtsbereichen und Kreisen bzw. kreisfreien Städten aufgeschlüsselt der Befund der Folgende: In Mittelthüringen werden erwartet 4.473, davon Erfurt 2.173, Weimar – Stadt – 693, Sömmerda 705, Weimarer Land 903; in Nordthüringen 3.574, davon Eichsfeld 1.013, Nordhausen 811, Unstrut-Hainich-Kreis 1.093, Kyffhäuser-Kreis 658; in Ostthüringen 5.272, davon Gera 979, Jena 1.121, Saale-Holzland 787, Saale-Orla 777, Greiz 837, Altenburger Land 772; in Südthüringen 3.455, davon Suhl 268, Schmalkalden-Meiningen 1.234, Hildburghausen 570, Sonneberg 481, Saalfeld-Rudolstadt 903; in Westthüringen 3.823, davon Wartburgkreis 1.461, Gotha 1.328 und IlmKreis 1.034. Zusammen macht das 20.598. Zu Frage 2: Die konkrete Anzahl der Schulplätze, die die Landkreise und kreisfreien Städte für das Schuljahr 2024/2025 vorhalten, ist dem TMBJS nicht bekannt. Die Anzahl der Schulplätze wird statistisch von uns nicht erfasst. Zuständig ist der jeweilige Schulträger. Die Schulnetzpläne können hier nur bedingt aussagefähig sein. Wegen der ständigen Weiterentwicklung und der unterschiedlichen Angaben in den Schulnetzplänen sind sie nicht in der Weise zu nutzen. Zu Frage 3: Beim TMBJS hat dieses Jahr noch kein Schulträger Kapazitätsprobleme des Schulnetzes angemeldet. Nur das Sportgymnasium Jena hat eine Kapazitätserweiterung beantragt. Schulträger ist hier der Freistaat Thüringen selbst und wir werden dieser Kapazitätserweiterung zustimmen. Zu Frage 4: Es wird davon ausgegangen, dass Sie hier die Frage des Auswahlverfahrens nach § 15a Abs. 2 Thüringer Schulgesetz meinen. Eine Unterstützung des Ministeriums speziell für die Schulträger bei der Durchführung des Auswahlverfahrens ist aus Sicht des Ministeriums nicht notwendig, da hier die Schulen die Verantwortung tragen. Das Ministerium und die Schulämter unterstützen die Schulen umfassend bei der Durchführung des Auswahlverfahrens durch Handreichungen und Mustervorlagen. Soweit Auswahlverfahren in der Vergangenheit vereinzelt fehlerhaft durchgeführt wurden, wird dies korrigiert und aufgearbeitet. Anzumerken ist jedoch, dass sich die Schulen bei der Festlegung der jeweiligen Aufnahmekapazitäten eng mit den Schulträgern abstimmen. Neben den personellen Kapazitäten, für die das Land verantwortlich ist, sind auch die räumlichen und sächlichen Gegebenheiten sowie die durch den Schulträger festgelegte Zügigkeit der Schule gemäß § 15a Abs. 5 Thüringer Schulgesetz zu berücksichtigen. Das Thüringer Schulgesetz eröffnet den Schulträgern vor Durchführung der Aufnahme- und Auswahlverfahren Steuerungsmöglichkeiten, um auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu reagieren. So kann der zuständige Schulträger zur Berücksichtigung regionaler Besonderheiten für einzelne Schulstandorte Kontingente zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern für einzelne Gebiete festlegen. Außerdem kann das zuständige Schulamt in Abstimmung mit dem jeweiligen Schulträger nach Zustimmung des Ministeriums für einzelne Schularten abweichende Festlegungen zum Auswahlverfahren durch eine Allgemeinverfügung treffen – siehe hierzu § 15a Abs. 8 des Thüringer Schulgesetzes. Hiervon hat beispielsweise das Staatliche Schulamt Ostthüringen in Abstimmung mit der Stadt Jena für die Gemeinschaftsschulen im Schulträgerbereich der Stadt Jena Gebrauch gemacht. Das Ministerium ist bemüht, in diesen Fällen zügig zu entscheiden und auch vorab beratend mitzuwirken. Vielen Dank.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage der Fragestellerin.

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Franziska Baum FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Ausführungen. Wenn Sie sagen, dass Ihnen die Schulplatzkapazitäten in den Landkreisen nicht bekannt sind, können Sie mir dann erörtern, wie Sie die gesetzlich festgelegten Klassenbildungsvorgaben steuern? Also es gibt ja Vorgaben, dass auch Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zum Beispiel mehrfach gezählt werden, das Gleiche für Kinder mit Inklusionsanforderung. Wie steuern Sie das, wenn Ihnen die Schulplatzkapazitäten der Träger nicht bekannt sind?

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Genau diese Frage, wie viele Kinder mit Migrationsund Inklusionshintergrund in die Schulen kommen, können wir eben nicht vorab in die Planung einbeziehen und deswegen müssen vor Ort die Schulen mit den Schulämtern zusammen im letzten Moment die Kapazitäten abschätzen und dann eine Abwägung treffen – wiederum in Abstimmung mit dem Schulträger –, wo die Trennung verläuft und ob bestimmte Schüler nicht aufgenommen und bei anderen Schulen untergebracht werden können. Das ist ein intensiver, aber in kurzer Zeit verlaufender Prozess. Er kann hin und wieder auch zu Konflikten führen. Das haben wir im vergangenen Jahr ja gesehen.

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Bergner

Fragestunde

Eine weitere Nachfrage.

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Franziska Baum FDP

Fragestunde

Noch eine Frage zu Ihren Ausführungen, was das Auswahlverfahren angeht: Ist das Land im Falle von Klageverfahren involviert? Wer trägt da die Rechtsfolgen, wer koordiniert das?

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Prof. Dr. Speitkamp

Fragestunde

Das wurde in diesem Fall, wenn es um Erfurt ging, vom Schulamt getragen und auch vor Gericht vertreten.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur siebten Anfrage. Jetzt muss ich mal in Richtung der Kollegen der Union schauen. Übernimmt jemand die Anfrage vom Kollegen Urbach? Dann, bitte schön. Es handelt sich um die Drucksache 7/9693.

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Stephan Tiesler CDU

Fragestunde

Situation der Polizei und der Kriminalpolizei in Mühlhausen Die Polizeiinspektion – PI – Mühlhausen und die Kriminalpolizeistation – KPS – Mühlhausen werden im Moment durch Stellvertreter geleitet. Die Personalsituation der PI Mühlhausen ist pressebekannt angespannt. Die Polizei hat jedoch in Mühlhausen mit einem Landgericht, einem Amtsgericht und einer größeren Unterkunft für Asylbewerber in Obermehler besondere Herausforderungen. Hinzu kommt eine Reihe sozialer und therapeutischer Einrichtungen, die ebenfalls eine größere Zahl polizeilicher Maßnahmen erfordern als in vergleichbaren Landkreisen. Zugleich steigt die Anzahl an Delikten, wie der Presse zu entnehmen war. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Personalsituation der PI Mühlhausen im Hinblick auf die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, insbesondere im Hinblick auf die fehlende Besetzung der Leitungsposition? 2. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Personalsituation der KPS Mühlhausen im Hinblick auf die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben, insbesondere im Hinblick auf die fehlende Besetzung der Leitungsposition? 3. Wann werden die beiden Leitungspositionen neu besetzt? 4. Zieht die Landesregierung in Betracht, aufgrund der steigenden Zahl an Delikten, im Hinblick auf die besondere Situation der außergewöhnlichen Belastung durch den Standort des Landgerichts sowie der großen Unterkunft von Asylbewerbern in Obermehler und der damit einhergehenden hohen Anzahl an Einsätzen die PI Mühlhausen in die höchste Kategorie der Einordnung von Polizeiinspektionen einzuordnen, und wenn nein, warum nicht?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank. Frau Staatssekretärin Schenk steht bereits wieder bereit.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Urbach – jetzt von Ihnen vorgetragen – beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Personalsituation der Polizeiinspektion Unstrut-Hainich steht in unmittelbarer Abhängigkeit zur Personalsituation der gesamten Thüringer Polizei. Diese war in den Jahren seit 2005 von den bestehenden Personalentwicklungskonzepten der damaligen Landesregierung geprägt, welche auf eine deutliche Reduzierung der Planstellen und Stellen in der Landesverwaltung abzielten. Dies führte dazu, dass die Thüringer Polizei heute über ca. 700 Polizeivollzugsbeamte weniger verfügt als noch im Jahr 2005. Durch die gestiegenen Anwärterzahlen seit dem Jahr 2015 und mit der vom Thüringer Landtag beschlossenen nochmaligen Erhöhung der Einstellungszahlen im Polizeivollzugsdienst auf jährlich 300 Anwärter und Anwärterinnen für die Jahre 2021 bis 2025 – Sie finden das in der Drucksache 7/2483 – ist jedoch in den nächsten Jahren mit einer personellen Stärkung der Thüringer Polizei und damit in der Folge auch der Polizeiinspektion Unstrut-Hainich zu rechnen. Von den insgesamt 146 Dienstposten des Polizeivollzugsdienstes der Polizeiinspektion Unstrut-Hainich sind aktuell 122 besetzt. Das entspricht einem Besetzungsgrad von 84 Prozent. Damit bewegt sich die Polizeiinspektion Unstrut-Hainich im Landesdurchschnitt aller Polizeiinspektionen in Thüringen. Der Dienstposten des Leiters der Polizeiinspektion Unstrut-Hainich ist seit mehr als zehn Jahren nahezu durchgängig mit Beamten des höheren Polizeivollzugsdienstes besetzt. Eine Vakanz trat erst im November 2023 ein. Es ist beabsichtigt, die Leitungsfunktion zeitnah nachzubesetzen. Bis dahin wird die Dienststelle im Rahmen der regulären Abwesenheitsvertretung geführt. Die Thüringer Polizei einschließlich der Polizeiinspektion Unstrut-Hainich erfüllt alle ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben mit dem ihr zur Verfügung stehenden Personal. Die Obergrenze für die Personalausstattung der Thüringer Polizei bilden die im Haushaltsplan ausgewiesenen Planstellen und Stellen. Besondere Aufgabenschwerpunkte werden grundsätzlich durch eine priorisierende Verteilung des Personals bzw. durch eine temporäre personelle Schwerpunktbildung bewältigt. Dabei sind neben personalwirtschaftlichen und organisatorischen Aspekten insbesondere die spezifischen Bedarfe der einzelnen Dienststellen zu berücksichtigen, die aufgrund ungleichmäßiger Einsatz- und Kriminalitätsbelastung, unterschiedlicher Schwerpunktsetzung, taktischer Erfordernisse etc. stark differenzieren können. Ich komme zu Frage 2: Die Kriminalpolizeistation Mühlhausen ist organisatorischer Bestandteil der Kriminalpolizeiinspektion Nordhausen. Personalzuweisungen zur Kriminalpolizeistation erfolgen daher aus dem Personalbestand der Kriminalpolizeiinspektion. Von insgesamt 121 Dienstposten des Polizeivollzugsdienstes der Kriminalpolizeiinspektion Nordhausen sind aktuell 106 besetzt. Dies entspricht einem Besetzungsgrad von ca. 88 Prozent. In der Kriminalpolizeistation Mühlhausen sind aktuell 23 Bedienstete tätig, davon 21 Polizeivollzugsbeamte. Zur Frage der fehlenden Besetzung der Leitungsfunktionen bleibt festzustellen, dass der Dienstposten des Leiters der Kriminalpolizeistation Mühlhausen bis Ende Januar dieses Jahres insgesamt 13 Jahre lang durchgängig mit einem Polizeibeamten des gehobenen Polizeivollzugsdienstes besetzt war. Aufgrund der Abwesenheit des Dienstposteninhabers werden seit Januar 2020 die Leitungsaufgaben vertretungsweise von einer Beamtin des gehobenen Polizeivollzugsdienstes wahrgenommen. Es ist beabsichtigt, den Dienstposten des Leiters der Kriminalpolizeistation Mühlhausen noch in diesem Monat zur Nachbesetzung auszuschreiben. Hinsichtlich der bestehenden Abhängigkeiten zwischen der Personalsituation einzelner Polizeidienststellen und der Gesamtpersonalsituation der Thüringer Polizei, wie ich es in meiner Vorbemerkung ausgeführt habe, sowie der Erfüllung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben verweise ich auf meine Antwort auf Frage 1. Ich komme zu Frage 3: Hier ergibt sich auch die Beantwortung aus meinen Ausführungen zu den Fragen 1 und 2. Ich komme zu Frage 4: Die Zuweisung einer Polizeiinspektion in eine von vier Kategorien ist abhängig von der Anzahl der im Organisations- und Dienstpostenplan ausgewiesenen Dienstposten im Polizeivollzugsdienst, der sogenannten Sollstärke. Die Sollstärken der Polizeiinspektionen und Inspektionsdienste der Landespolizeiinspektionen werden im Wesentlichen anhand der Belastungskriterien Straftaten und Verkehrsunfallaufkommen, Einwohnerzahl, Größe des Zuständigkeitsbereichs sowie auch der Einwohnerdichte ermittelt und bilden damit die Basis für Personalzuteilungen. Die Sollstärkenzuweisung für die einzelne Dienststelle ist Ergebnis eines belastungsbezogenen Gesamtvergleichs aller Polizeiinspektionen und Inspektionsdienste der gesamten Thüringer Polizei. Insoweit stehen die Sollstärken der Dienststellen immer in einer direkten gegenseitigen Abhängigkeit. Voraussetzung für die Einstufung der Polizeiinspektion Unstrut-Hainich in die höchste Kategorie wäre eine deutliche Erhöhung dieser Sollstärke der Dienststelle. Diese kann sich jedoch nur aufgrund einer im Gesamtvergleich aller Dienststellen festgestellten erheblichen Höherbelastung ergeben, die derzeit für die Polizeiinspektion Unstrut-Hainich nicht zu erkennen ist. Eine Fortschreibung der Sollstärkenberechnung erfolgt bedarfs- bzw. anlassbezogen unter Abwägung damit verbundener insbesondere personalrechtlicher Konsequenzen. Mit einem Wechsel der Kategorie gehen stets Änderungen in der Bewertung von Dienstposten der betreffenden Dienststellen einher. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind Änderungen in der Kategorie Zuweisung der Polizeiinspektionen und Inspektionsdienste einschließlich der Polizeiinspektion Unstrut-Hainich nicht beabsichtigt. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Nachfragen sehe ich keine. Jetzt schaue ich in Richtung der AfDFraktion: Übernimmt jemand die Anfrage? Wunderbar. Es handelt sich um die Anfrage des Abgeordneten Möller in der Drucksache 7/9694. Bitte schön, Herr Kollege.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit an der Hutten-Schule in Erfurt Die Hutten-Schule Erfurt stand innerhalb der letzten Woche wegen einer Amokdrohung und einer weiteren Bedrohungslage im Fokus der Öffentlichkeit. Im Zentrum der Ermittlungen steht nach Herrn Möller vorliegenden Informationen ein Schüler mit Migrationshintergrund. Öffentlich bekannt geworden ist in dem Zusammenhang, dass es sich bei diesem um die Person handeln soll, welche am 20. Februar einen Pakettransporter gestohlen hat und durch seine Fahrweise erhebliche Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer auslöste. Derselbe Schüler soll laut Herrn Möller vorliegenden Berichten aus der Elternschaft kurz darauf in der Schule versucht haben, die Haare einer anderen Schülerin anzuzünden. Die Landesregierung wird gefragt: 1. Sind der Landesregierung weitere sicherheitsrelevante Vorfälle aus dem Zeitraum der vergangenen drei Jahre bekannt, an denen der besagte Schüler beteiligt war? 2. Wie viele strafrechtliche Ermittlungsverfahren sind in Bezug auf den oben genannten Schüler innerhalb des letzten Jahres eröffnet worden? 3. Welche Schritte werden im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung unternommen, um die von dem Schüler für Mitschüler und Lehrer ausgehenden Gefahren zu unterbinden und einen geordneten Schulbetrieb wiederherzustellen?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Mühlmann. Wiederum antwortet Frau Staatssekretärin Schenk für die Landesregierung.

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Schenk

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Möller, vorgetragen durch Abgeordneten Mühlmann, beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Fragen 1 und 2 möchte ich zusammenfassend beantworten: Die Landesregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Allerdings ist dieses Fragerecht nicht schrankenlos. Bei der Beantwortung der Mündlichen Anfrage hat die Landesregierung das geschützte Recht des von der Frage Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung zu berücksichtigen. Die erforderliche Abwägung zwischen dem Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen fällt im konkreten Fall zugunsten des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aus, denn auch wenn der Name des Betroffenen nicht genannt wird, sind die zur Verfügung stehenden Informationen in dieser Sache so hinreichend individualisierbar, dass Informationen über den Betroffenen bekannt werden und diesem auch zugeordnet werden könnten. Weiterhin ist zu beachten, dass der Betroffene im von Ihnen angefragten Zeitraum teilweise noch ein Kind war. Einer Beantwortung stehen damit rechtliche Schritte im Sinne des Artikels 67 Abs. 3 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen entgegen. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, das als Datenschutzgrundrecht in Artikel 6 Abs. 2 der Thüringer Verfassung seine besondere Ausprägung gefunden hat, zählt zu den schutzwürdigen Interessen Einzelner im Sinne des Artikels 67 Abs. 3 Nr. 1 der Thüringer Verfassung. Diesbezüglich darf ich auch auf den Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014 verwiesen, das Sie unter dem Aktenzeichen 2 EO 386/13 finden. Ich komme zu Frage 3: Die Schule bzw. das Schulamt haben in solchen Fällen in enger Abstimmung mit den gegebenenfalls beteiligten weiteren Behörden die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die Entwicklung des Schülers im Sinne des Bildungsund Erziehungsauftrags zu sichern oder Gefährdungen für den Unterricht, die Gesundheit oder die Sicherheit der anderen Schülerinnen und Schüler abzuwenden. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind die Artikel 51 und 52 des Thüringer Schulgesetzes. Im Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zu den Fragen 1 und 2 und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt eine Nachfrage des Fragestellers.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Jetzt habe ich doch noch eine Frage. Die Frage 3 zielte darauf ab, was die Landesregierung macht, und nicht, ob die Schulen für irgendwas verantwortlich sind und das machen. Das mag sein. Das ist auch richtig so. Aber die Frage ging an die Landesregierung. Deswegen noch mal die Nachfrage: Was unternimmt die Landesregierung, um der Hutten-Schule diesbezüglich Unterstützung zukommen zu lassen?

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Schenk

Fragestunde

Das habe ich ausgeführt. Das Thüringer Schulgesetz führt aus, was da unternommen werden kann, um sowohl dem Erziehungsauftrag an der einen Stelle und natürlich auch der Sicherheit an der anderen Stelle entgegenzukommen. Bei der Sicherheit ist natürlich – das ist Ihnen ja wahrscheinlich auch bekannt, es gab verschiedene Sicherheitsüberprüfungen an der Schule. Es wurde eine entsprechende Maßnahme dort durchgeführt, die dann, nachdem man eine nicht mehr vorliegende Gefahrensituation feststellen konnte, wieder beendet wurde. In diesem Sinne wird sowohl im Rahmen des Schulgesetzes als auch im Sinne der polizeilichen Arbeit dort weiterhin für Sicherheit gesorgt. Natürlich wird der Erziehungsauftrag – deswegen hatte ich auch auf das Kindesalter des Betroffenen verwiesen – weiter umgesetzt, indem man sich schulgesetzlich dort betätigt. Die Person wurde mit einer bestimmten Auflage versehen, auf die ich aus bestimmten Gründen, die ich unter Frage 1 genannt habe, hier nicht näher eingehen möchte.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen sehe ich keine. Wir kommen damit zur letzten Anfrage des heutigen Tages von Herrn Abgeordneten Montag in der Drucksache 7/9695, vorgetragen von Frau Abgeordneter Baum.

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Franziska Baum FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Es geht um die Ausgestaltung der Niederlassungsförderung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker in Thüringen. Am 17. Dezember 2021 hat der Landtag beschlossen, Pharmazeuten und Zahnärzte in die Niederlassungsförderung aufzunehmen – Drucksache 7/4628 –. Durch dieses prospektive Instrument der Regional- und Wirtschaftsförderung sollen Versorgungslücken in Thüringen verhindert werden. Am 22. November 2023, deutlich nach der vom Landtag gesetzten Frist, wurde vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Niederlassung von Ärzt:innen, Zahnarzt:innen und Apotheker:innen im ländlichen Raum“ erlassen, welche in ihrer Ausgestaltung deutlich vom Landtagsbeschluss abweicht. Herr Montag fragt die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Ausgestaltung der Richtlinie hinsichtlich des Umstands, dass die Beantragung durch den Antragsteller in der Regel erst nach der erfolgreichen Zulassung und dem Abschluss von notwendigen Verträgen, zum Beispiel für eine Praxisübernahme, erfolgt? 2. Wie schätzt die Landesregierung die Folgen des Abweichens vom Landtagsbeschluss bei der Ausgestaltung der Richtlinie hinsichtlich der Staffelung der Höhe der Zuwendung bei Zahnärzten in Abhängigkeit von der Bevölkerungszahl und der somit reduzierten Förderhöhe zulasten von Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 15.000 bis unter 45.000 für die Versorgung in den betroffenen Gemeinden ein? 3. Wie schätzt die Landesregierung die Folgen des Abweichens vom Landtagsbeschluss bei der Ausgestaltung der Richtlinie hinsichtlich der Berücksichtigung des Versorgungsgrads bei Ärzten und Zahnärzten zum Zeitpunkt der Antragstellung als Zuwendungsvoraussetzung für die Versorgung in den Gemeinden ein, in denen in naher Zukunft mindestens ein Arzt oder Zahnarzt in Rente geht? 4. In wie vielen Fällen haben die vom Landtagsbeschluss abweichenden Kriterien zu einer Ablehnung eines Förderantrags geführt?

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Baum. Frau Ministerin Werner steht bereits für die Beantwortung bereit.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte hier gern im Namen der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Die Umstände zum Zeitpunkt der Antragstellung sind nach Ansicht der Landesregierung vom jeweiligen Einzelfall abhängig und liegen im Verantwortungsbereich der Antragstellenden. Insofern kann bei Betrachtung der bisher vorliegenden Anträge der dargestellte Regelfall nicht bestätigt werden. Eine Entscheidung des Zulassungsausschusses vor Antragstellung oder während des Antragsverfahrens ist insoweit unschädlich, sofern tatsächlich noch keine Niederlassung erfolgt ist und auch noch keine Verträge im Zusammenhang mit der Niederlassung geschlossen wurden. Bei eilbedürftigen Förderanträgen besteht die Möglichkeit, die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen. Ich möchte an der Stelle auch auf die schriftliche Antwort der Landesregierung vom 14. Juli 2023 auf die Zusatzfragen des Abgeordneten Montag aus der Fragestunde der 115. Plenarsitzung verweisen. Zu Frage 2: Eine Abweichung vom Inhalt des Landtagsbeschlusses vom 17. Dezember 2021 in der Drucksache 7/4628 ist nach Ansicht der Landesregierung nicht gegeben. In Ziffer IV wird die Landesregierung aufgefordert, die Zuwendungsvoraussetzungen für die Förderung dahin gehend anzupassen, dass die Förderung von Zahnarztpraxen in Thüringer Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von bis zu 45.000 möglich ist. Und in Ziffer V wird die Landesregierung aufgefordert, die Zuwendungshöhe für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker auf bis zu 40.000 Euro für Investitionen zu erhöhen. Damit wurden bereits im Beschluss des Landtags jeweils Höchstgrenzen festgelegt, die Abweichungen nach unten zulassen. Die in der Förderrichtlinie vorgesehene Staffelung soll neben den Maßnahmen der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringen, die ja den Sicherstellungszuschlag haben, eine zusätzliche Steuerungsfunktion innerhalb der Planungsbereiche erfüllen, welche gerade im vertragszahnärztlichen Bereich erforderlich ist, da dort im Gegensatz zum vertragsärztlichen Bereich keine Sperrung von Planungsbereichen wegen Überversorgung im Gesetz vorgesehen ist. Die Auswertung der mit der Staffelung verbundenen Folgen bleibt der abschließenden Erfolgskontrolle, die vorgesehen ist, vorbehalten. Auch hier möchte ich zusätzlich auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 7/5531 des Abgeordneten Bühl mit dem Titel „Fördermöglichkeiten für Arztpraxen und Apotheken zur Niederlassung im ländlichen Raum in Thüringen“ verweisen. Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständiger Stelle derzeit Hinweise zum Antragsverfahren entwickelt, also entsprechende FAQ, weil es doch immer wieder Fragen gibt. Zu Frage 3: Da der angesprochene Landtagsbeschluss keine Aussage über den Versorgungsgrad trifft, liegt nach Ansicht der Landesregierung keine Abweichung vor. Sofern es sich bei dem förderfähigen Vorhaben um eine Praxisübernahme handelt, wird bei Prüfung des Versorgungsgrads auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Praxisübernahme abgestellt. Wenn durch die Praxisaufgabe der Versorgungsgrad unter die Grenze zur Überversorgung fällt, ist die Übernahme durch eine oder mehrere Bedarfsförderungen förderfähig, soweit die sonstigen Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen. Eine darüber hinausgehende Prognose wird nicht angestellt, da das tatsächliche Aufgabealter vom jeweiligen Einzelfall abhängt. Zu Frage 4: Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 2 und 3 dargelegt, liegt aus Sicht der Landesregierung keine Abweichung vom Landtagsbeschluss vor. Unabhängig davon werden die Ablehnungsgründe im Rahmen der Evaluierung näher untersucht. Bis dahin sollten die in der Förderrichtlinie vom 22. November 2023 getroffenen Zuwendungskriterien zunächst einmal ihre Wirksamkeit entfalten, um weiterhin eine gute, wohnortnahe medizinische Versorgung in allen Thüringer Regionen sicherzustellen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Bergner

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Nachfragen sehe ich keine. Damit sind wir ans Ende der Fragestunde gekommen. Die verbleibende Mündliche Anfrage ist gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 36 und 41 a bis 44 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9684 Abgegebene Stimmzettel 72, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 72. Auf den Wahlvorschlag entfallen 20 Jastimmen, 49 Neinstimmen. Es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 41 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9677 Abgegebene Stimmzettel 72, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 72. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 45 Neinstimmen. Es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 41 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9678 Abgegebene Stimmzettel 72, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 72. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 45 Neinstimmen. Es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 42 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9679 Abgegebene Stimmzettel 72, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 72. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 46 Neinstimmen. Es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 42 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9680 Abgegebene Stimmzettel 72, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 72. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 44 Neinstimmen. Es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 43 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9681 Abgegebene Stimmzettel 72, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 72. Auf den Wahlvorschlag entfallen 29 Jastimmen, 41 Neinstimmen. Es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 43 in Teil Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9682 Abgegebene Stimmzettel 72, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 72. Auf den Wahlvorschlag entfallen 30 Jastimmen, 40 Neinstimmen. Es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/9683 Abgegebene Stimmzettel 72, ungültige Stimmzettel 2, gültige Stimmzettel 70. Auf den Wahlvorschlag entfallen 18 Jastimmen, 49 Neinstimmen. Es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem sämtliche Wahlvorschläge auch in einer jeweiligen ersten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht haben, sind weitere Wahlwiederholungen nur nach Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, ich rufe auf den TagesGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9423 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/9671 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9474 Das Wort erhält Frau Abgeordnete König-Preuss aus dem Innen- und Kommunalausschuss für die Berichterstattung zu dem Gesetzentwurf. Bitte schön.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten

Liebe Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen sowohl auf der Tribüne als auch am Livestream, liebe Präsidentin, ich betone das hier so, weil ich als „Berichterstatter“ angekündigt wurde, und deswegen verwende ich jetzt kontinuierlich die weibliche Form, wenn sozusagen auf der Drucksache die männliche für mich verwendet wurde. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin vom Innen- und Kommunalausschuss als Berichterstatterin beschlossen worden. Das läuft im Innen- und Kommunalausschuss so, dass, wer nicht da ist, Berichterstatterin wird. Das ist ein Problem, wenn man dann doch mal nebenbei noch einen Paralleltermin hat. Wir haben am 1. Februar 2024 das Gesetz von Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen an den Innenund Kommunalausschuss überwiesen bekommen und haben in unserer 55. Sitzung im Februar dazu beraten, eine schriftliche Anhörung beschlossen, insgesamt fünf Anzuhörende dazu gehabt, die Anhörung logischerweise auch ausgewertet und dann in der Sitzung am 7. März den Beschluss gefasst, den Gesetzentwurf heute zur Annahme zu empfehlen. Es lag ein Änderungsantrag der CDU vor, den die CDU in der Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses zurückgezogen hat. Ansonsten würde ich noch – die Präsidentin hat ja vorhin schon die Langform verwendet – den Zuschauerinnen noch erklären, wie die Kurzform dieses Gesetzes ist, nämlich: ThürRkwErstG 2024. Ich freue mich auf die Beratung. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten

Vielen Dank, Frau Kollegin König-Preuss, für die Berichterstattung. Jetzt eröffne ich die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Schard für die CDU-Fraktion.

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Stefan Schard CDU

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, über die Situation der finanziellen Verhältnisse muss man gar nicht viel sagen und auch generell dürfte die Situation jedem bekannt sein. Vor allem auch vor dem Hintergrund der weltweiten Krisen und auch nach dem Ende der Coronapandemie sind die Zugangszahlen von Asylbewerbern auf dem höchsten Niveau seit 2016. Darüber hinaus ist aufgrund des fortdauernden Krieges zwischen Russland und der Ukraine weiterhin ein kontinuierlicher Zugang von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zu verzeichnen. Die hohen Zugangszahlen belasten insbesondere auch die Kommunen, das wissen wir. Unterbringung, Versorgung und auch Integration – das sind Aufgaben, die die Kommunen in Thüringen nicht nur, aber vor allem an ihre finanziellen Grenzen bringen. Deshalb ist es wie in den Jahren zuvor natürlich auch wichtig, dass wir regeln, wie die finanziellen Leistungen hier erstattet werden können. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Erstattung der Mehrkosten, die den Kommunen aufgrund des Rechtskreiswechsels entstehen, ist wie in den letzten Jahren richtig und auch notwendig. Dadurch geben wir den Kommunen Handlungs-, Planungsund nicht zuletzt auch Rechtssicherheit. Meine Damen und Herren, wir wiederholen jetzt diesen Prozess seit zwei Jahren, denn zwei Jahre sind seit Beginn des Angriffs auf die Ukraine vergangen. Seit zwei Jahren ist der dadurch bedingte Zugang ukrainischer Kriegsflüchtlinge kontinuierlich hoch. Deutschland hat von allen Ländern in Europa die meisten Menschen aus der Ukraine aufgenommen. Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten seit dem 1. Juni 2022 Leistungen nach dem Zweiten bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Sie sind also nicht mehr leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch mit unserem Entschließungsantrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, schlagen wir vor – das wurde bei der Anmoderation gesagt –, dass der Rechtskreiswechsel für Ukrainer nicht mehr erfolgen soll, jedenfalls was die Zukunft betrifft. Neu ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollten künftig nach unserer Auffassung wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und nicht automatisch in den Bürgergeldbezug fallen. Ende Dezember sagte auch eine Mehrheit der Deutschen im DeutschlandTrend, dass bei Sparzwängen auch das Bürgergeld für ukrainische Flüchtlinge betroffen sein muss. Die Besserstellung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge wird auch aus vollkommen unterschiedlichen Blickwinkeln skeptisch betrachtet. In der Bevölkerung wird zunehmend kritisch unter anderem darüber diskutiert, dass die Menschen sofort die gleichen Leistungen erhalten wie jemand, der gegebenenfalls über einen langen Zeitraum in die hiesigen Sozialkassen eingezahlt hat. Und wenn man sich ehrlich macht, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann führt dieser Umstand dazu, dass auch die Aufnahme von Beschäftigung als unattraktiv erscheint und aus rationalen Gründen auch nicht unbedingt für erforderlich gehalten wird. Bundesarbeitsminister Heil hat im vergangenen Herbst den sogenannten Jobturbo ausgerufen. Die Bundesregierung wollte ukrainische Kriegsflüchtlinge zum Arbeiten motivieren, aber der Erfolg diesbezüglich hat sich nicht eingestellt und ist ausgeblieben. Wenn wir in andere Länder schauen, so ergibt sich ein durchaus differenziertes Bild. Polen zum Beispiel ist mit Deutschland das Land, in dem im europäischen Vergleich die meisten Ukrainerinnen und Ukrainer untergekommen sind. (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Polen ist das Land mit den meisten Ukrainern!) Vielleicht können wir mal auf die Geschäftsordnung schauen, dass die Einwürfe von der Regierungsbank an dieser Stelle nicht gestattet sind. Danke schön. Die Erwerbstätigenquote unter Ukrainern in Polen beträgt ca. 65 Prozent. Das ist meines Wissens, Herr Prof. Hoff, die höchste Quote in der EU. Vielleicht können wir uns darauf einigen. In Polen kann auf Antrag derzeit eine Einmalzahlung sowie monatlich Kindergeld ausgezahlt werden. Darüber hinaus gibt es dann keine Sozialhilfe mehr. Natürlich führt auch das dazu, dass die Menschen aufgrund dieser Umstände letztlich auch gezwungen sind, eine Arbeit aufzunehmen. Im Vergleich dazu gehen in Deutschland lediglich etwa 19 Prozent arbeiten. Das hat natürlich Gründe. Die höheren staatlichen Zuwendungen führen ganz eindeutig dazu, dass es sich schlichtweg nicht lohnt, arbeiten zu gehen bzw. auch manche Arbeitsmöglichkeiten aufzunehmen. Diese Umstände – das mag nicht jedem gefallen – sind aber Realitäten und lassen sich auch nicht wegleugnen. Die ursprünglichen Erwartungen hinsichtlich der Unterstützung auf dem Arbeitsmarkt sind nicht erfüllt worden und es ist natürlich wichtig, diese Ursachen dafür anzuerkennen und auch zu analysieren. Wenn etwas nicht funktioniert, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann ist es natürlich auch in erster Linie Aufgabe der Politik, die Umstände dahin gehend zu ändern, damit es funktioniert, es sei denn, man verfolgt den Zweck zur Arbeitsmotivation letztlich nicht mehr, wovon ich aber abraten würde, auch im Kontext des gesamtgesellschaftlichen Friedens. Die Realität, meine sehr geehrten Damen und Herren, ändert sich nicht durch deren Leugnen und die Probleme verschwinden auch nicht, wenn man sie lediglich negiert. Und Politik beginnt meines Erachtens eben bei der Wahrnehmung der Realität. Rund 700.000 ukrainische Flüchtlinge erhalten derzeit in Deutschland Bürgergeld. Auch die Berichte – und das sind auch eben solche Realitäten – über Sozialbetrug durch Ukrainer häufen sich. Insofern ist es natürlich wichtig, zum Beispiel auch die Schilderungen der Landräte, derer, die an vorderster Stelle die Organisation treffen, die an vorderster Stelle diese Erfahrungen machen, ernst zu nehmen und natürlich gegenzusteuern. Die Schilderungen vieler vor Ort Verantwortlicher reichen von der Inanspruchnahme von Bürgergeld durch Menschen, die mitunter auch gar keine Ukrainer sind. Ebenso sind die vielen Fälle, in denen Ukrainer über einen längeren Zeitraum unbemerkt wieder in ihre Heimat zurückkehren, aber weiterhin Leistungen erhalten, auch Realität. Und allen ist bekannt, dass das Jobcenter bzw. die letztlich Zuständigen Schwierigkeiten haben, den Aufenthaltsort von Ukrainern zu ermitteln. Hinzu kommt, dass es ebenso beispielsweise nicht gelingt, sich einen Überblick über die Vermögensverhältnisse der ukrainischen Antragsteller zu verschaffen. Das ist im realistischen Kontext schlichtweg oftmals nicht möglich. Bei Ukrainern werden die Vermögensverhältnisse zwar abgefragt, aber eine Kontrolle ist letztlich faktisch kaum oder nicht möglich. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, diese Realität mag Ihnen, mag uns allen nicht gefallen, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja nur Ihre Realität!) aber wir haben natürlich die Verantwortung dafür – auch Sie, Frau Henfling, haben die Verantwortung dafür –, etwas zu ändern, was nicht funktioniert. Sie können das noch so leugnen, und das ist, glaube ich, auch Ihr Problem, indem Sie ständig an der Realität vorbeiargumentieren und sich die Welt so malen, wie Sie Ihnen vielleicht gefällt, aber die Welt in Wirklichkeit eben anders ist. (Beifall CDU) Deshalb erwarten diese Bürger, die Bürger dieses Landes, zu Recht, dass insbesondere dann, wenn Leistungen gewährt werden, deren Zwecke zum großen Teil nicht erfüllt werden, dass dann gegengesteuert wird. Das hat nichts mit Inhumanität zu tun, das hat nichts mit ausbleibendem Hilfewillen zu tun. Aber das ist eben eine Seite und das ist eine dunkle Seite der Medaille, und die muss man am Ende natürlich ändern, der muss man sich stellen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten

Vielen Dank, Herr Kollege Schard. Weitere Wortmeldungen sehe ich keine. Doch, dann bitte schön, Frau Kollegin Henfling.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, ich finde, nach diesem Redebeitrag kann man hier einige Sachen so nicht stehen lassen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Schard, Sie reden immer von Realitäten. Das Problem ist, dass Sie bestimmte Dinge in Ihre Realität pressen, wie Sie sie gerade haben wollen. Ich finde es wirklich problematisch, dass Sie hier Argumentationen übernehmen, die auch genauso gut heute von der AfD hätten kommen können. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Und ja, da können Sie jetzt wieder komisch gucken, aber das Problem ist ja, dass Sie überhaupt nicht wahrnehmen, was Sie hier machen. Sie hetzen hier gegen eine Gruppe von Menschen in einer Art und Weise, die ich höchst problematisch finde. Sie sind sich sogar nicht zu schade dafür, auf einmal das Asylbewerberleistungsgesetz anzuführen, um darüber zu reden, dass es eine Ungleichbehandlung von Asylsuchenden und Geflüchteten in Deutschland gibt. Und das finde ich mehr als unredlich, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil Sie es sind, die auch sehr massiv am Asylbewerberleistungsgesetz festhalten. Wenn es nach uns gehen würde, hätten wir das Asylbewerberleistungsgesetz auf Bundesebene schon längst abgeschafft, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) weil die Menschen, die zu uns kommen, sollen eben keine Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse sein. Es ist eine Errungenschaft (Unruhe CDU, AfD) und es ist gut, dass über die Massenzustrom-Richtlinie – ich mag den Begriff nicht, weil ich den schwierig finde – die Menschen bei uns in Deutschland tatsächlich eben nicht in das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, sondern Bürgergeldbezug bekommen. Das ist eine Errungenschaft, das ist ein großer Schritt, den wir da gegangen sind, und der ist richtig. Ich finde es schwierig, dass Sie einfach pauschal allen Ukrainerinnen und Ukrainern, die zu uns kommen, vorwerfen, dass sie nicht arbeiten wollen. (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Das stimmt nicht!) Sie ignorieren dabei komplett die Hemmnisse, die wir in Deutschland bei der Arbeitsaufnahme haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da reden wir von Integrations- und Sprachkursen, die nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Und da reden wir auch davon, dass viele der Ukrainerinnen und Ukrainer durch diese Forderung, die Sie hier aufmachen, unter anderem in den Billiglohnsektor gedrückt werden. Das ist nicht okay! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf aus dem Hause) Doch! Das Problem ist, wenn wir uns die Länder angucken, wo tatsächlich die Ukrainerinnen und Ukrainer mehr Arbeit aufnehmen, dann muss man sich eben auch angucken: Wie funktionieren dort die Verwaltungen und welche Unterstützungsleistungen gibt es eigentlich für diese Menschen dort? Was Sie komplett ausblenden – und das nehme ich Ihnen wirklich übel –, ist, dass wir von Menschen sprechen, die vor einem Krieg geflohen sind, die teilweise wirklich schlimme Sachen erlebt haben. Sie tun so, als würde das in deren Lebensrealität und in deren Alltag überhaupt keine Rolle spielen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Es geht um die Leistungen!) Das tut es aber. Hier sind Frauen mit Kindern da, deren Männer teilweise im Krieg sind. Glauben Sie, dass die nicht vielleicht am Tag auch andere Probleme haben, als sich damit zu beschäftigen, (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Darum geht es nicht!) eine Arbeit zu suchen und sich durch den Bürokratiedschungel in Deutschland zu wühlen? Ich finde das wirklich unredlich, was Sie da machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Sie wollen doch selbst, dass die Menschen eine Arbeit aufnehmen!) Ja, ich möchte, dass die Menschen arbeiten. Ich werfe den Menschen aber nicht vor, dass, wenn sie nicht nach zwei Monaten eine Arbeit aufnehmen, es an ihnen liegt, sondern ich sage: Das ist ein komplexes Problem, und das könnte eben auch daran liegen, dass wir es in Deutschland Menschen, die hierherkommen, extrem schwer machen, Arbeit aufzunehmen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist der entscheidende Punkt. Ich glaube, da ist Integration eben keine Einbahnstraße, sondern da müssen wir als Gesellschaft einfach mal endlich begreifen, dass wir eine Migrationsgesellschaft sind, und die Schritte gehen, die es dafür auch tatsächlich braucht. Und zuletzt: Sie erwähnen ja auch immer die Verdachtsfälle von Betrug. Wir haben 560 Verdachtsfälle. Verdachtsfälle, das heißt nicht, dass diese Menschen tatsächlich Betrug begangen haben. Fünf von diesen Fällen sind bestätigte Fälle. Da sind unter anderem Fälle dabei, wo es um doppelte Staatsbürgerschaften geht, wo Menschen eine EU-Staatsbürgerschaft haben, beispielsweise aus Ungarn. Es kann also gut sein, dass diese Leute gar nicht wussten, dass sie nicht berechtigt sind, Bürgergeld zu beantragen, weil es eben höchst kompliziert ist. Und zu unterstellen, dass sie das sozusagen tun, weil sie mutwillig oder böswillig betrügen wollen, finde ich unterirdisch, Herr Schard. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin es wirklich leid, diese Debatte jedes Mal so zu führen. Sie führen eine vorurteilsgeleitete Diskussion, und das ist nicht Sinn und Zweck dieser Migrationsdebatte. Wir müssen endlich mal dazu kommen, diese Migrationsdebatte nach vorn zu führen. Diese Menschen sind hier, sie werden auch eine ganze Zeit lang hierbleiben, weil, dieser Krieg wird übermorgen nicht zu Ende sein. Vielleicht bewegen wir uns mal als Mehrheitsgesellschaft, um mit dieser Sache umzugehen und tatsächlich eine offene Gesellschaft zu werden, Herr Schard. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Sie wollen Probleme tatsächlich nicht hören!)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten

Vielen Dank. Herr Kollege Schard, auch wenn ich verstehe, dass Sie emotional dabei sind, Ihre Redezeit ist vorbei und jetzt wird erst mal hier vorn diskutiert. Jetzt habe ich die Wortmeldung von Frau Abgeordneter König-Preuss.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten

Liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauerinnen, meine Kollegin Madeleine Henfling hatte gerade schon ein paar Punkte benannt. Ich will – auch wenn es mir so vorkommt, als ob wir das zum zweiten, zum dritten, zum vierten, zum fünften Mal hier machen müssen, weil es vermutlich nicht durchdringt bei denjenigen, die hier heute diesen Entschließungsantrag vorgelegt haben – noch mal auf Fakten und Daten verweisen, die es zu dem Thema „Arbeitsaufnahme und Arbeitsmöglichkeiten“ und den Gründen, warum es in Deutschland so viel weniger Menschen aus der Ukraine sind, die hier arbeiten, als in anderen europäischen Ländern, ausführen. Es gibt eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung – herzlichen Dank an der Stelle –, die vergleichend versucht, einmal darzustellen: Wie sind denn die Arbeitsverhältnisse von Ukrainerinnen unter anderem in Deutschland, Polen, Tschechien, der Slowakei, Italien, Großbritannien und dann beispielsweise auch noch in Dänemark und – ich meine – auch in Schweden? Und ja, es ist richtig, dass in anderen europäischen Ländern Ukrainerinnen in einem viel höheren Maße bereits in Arbeit sind. Ich glaube, 78 Prozent der geflüchteten Ukrainerinnen in Dänemark arbeiten. In Polen und in Tschechien sind es ca. zwei Drittel. Sie hatten jetzt, glaube ich, nur auf Polen verwiesen. Aber auch in Großbritannien, Italien und der Slowakei sind es über 50 Prozent. In Deutschland hingegen sind es um einiges weniger. Die Gründe dafür können nicht – und liegen nicht, das führt diese Studie aus – an dem Thema „Sozialleistungen“, wie Sie es bevorzugen – Sie wollen ja die Abschaffung –, liegen. Warum das so ist, will ich Ihnen jetzt ein weiteres Mal erklären. Ich meine, ich habe das schon mal im Dezember gemacht und ich habe es auch schon mal im November gemacht. Hintergrund, warum diese Logik in Ihrem Entschließungsantrag nicht passen kann, ist, dass sowohl in Dänemark, aber auch in Schweden und in den Niederlanden entsprechende Sozialleistungen gezahlt werden. Trotzdem sind dort – ich hatte es gerade erwähnt – in Dänemark 78 Prozent der ukrainischen Geflüchteten in Arbeit. Die bekommen in Dänemark ähnlich hohe Leistungen wie hier in Deutschland. Anstelle sich jetzt zu fragen, warum das so ist, oder auch mal entsprechende Studien zur Kenntnis zu nehmen – wie gesagt, ich hatte es Ihnen schon mal dargestellt –, gehen Sie wieder auf diese einfache und am Ende an rassistische Ressentiments andockende CDU-Logik – das ist ja nicht mal wirklich eine Logik, sondern das ist eine CDU-Logik – und versuchen, mindestens im rechtsoffenen Raum sozusagen Stimmen zu fangen, indem Sie erklären: Ja, die arbeiten deswegen nicht, weil die hier so viel Grundsicherung bekommen. Das stimmt nicht. In Dänemark – wie gesagt –, aber auch in anderen europäischen Ländern bekommen die eine ähnlich hohe Grundsicherung und trotzdem arbeiten 78 Prozent, zwei Drittel, mehr als 50 Prozent. Hintergrund des Ganzen ist, dass die Möglichkeiten in diesen Ländern, in Arbeit zu kommen, um einiges einfacher sind, um nicht zu sagen: ein sehr niedrigschwelliger Zugang zum Arbeitsmarkt. Das fängt damit an, dass es dort digitalisiert ist und man sozusagen auch alles sofort digital durchführen kann, wenn man als Geflüchteter kommt. Das geht aber damit weiter, dass man als Arzt/Ärztin, als Pflegekraft nicht ein teils anderthalb Jahre dauerndes Berufsanerkennungsverfahren durchlaufen muss, sondern in den Krankenhäusern oder auch in entsprechenden Praxen angestellt werden kann. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das ist in Deutschland auch möglich!) Es gibt zum Teil ein sehr lange währendes Berufsanerkennungsverfahren. Sie dürfen nicht davon ausgehen, Herr Montag, dass alle, die im Krieg flüchten, sofort eins zu eins ihre perfekten Bewerbungsunterlagen gestapelt, übersetzt und notariell beglaubigt bei sich haben. Da funktioniert es in anderen Ländern einfach besser. Das hat was mit der Digitalisierung zu tun, das hat aber auch was damit zu tun, dass diese Länder verstanden haben, Zuwanderungsland und Einwanderungsland zu sein, und Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen in die Länder kommen – sei es, weil sie fliehen, oder sei es, weil sie dort arbeiten wollen –, ganz anders aufgenommen und ganz anders empfangen werden. Ich fände es gut, wenn Sie die Zahlen, die Sie hier verbreiten, zumindest vorher noch mal gegenprüfen. Weil auch die Zahl, die Sie verbreitet haben, Herr Schard, dass 19 Prozent arbeiten würden, stimmt nicht. Es gibt aktuelle Studien von der Bundesagentur für Arbeit, es gibt aber auch aktuelle Studien, die von Instituten veröffentlicht wurden. Ich nehme jetzt mal die von der Bundesagentur für Arbeit: Mindestens 21 Prozent arbeiten. Hinzu kommt, dass von den 636.000 ukrainischen Menschen, die im Januar 2024 in der Grundsicherung waren, 124.000 aktuell in Sprachkursen, Integrationskursen sind, die sie voraussichtlich im Sommer 2024 abschließen werden. Drei Viertel werden voraussichtlich im Sommer abschließen, der Rest dann spätestens Anfang des Jahres 2025. Und was Sie auch immer wieder unterschätzen: 40 Prozent der hier nach Deutschland gekommenen Menschen aus der Ukraine sind alleinerziehende Frauen mit Kindern. Ich glaube, auch da sollte man die besondere Situation von Frauen berücksichtigen – Frau Henfling hat es gesagt –, deren Männer im Krieg kämpfen. Bei einigen sind die Männer auch im Krieg gestorben, bei einigen haben die Kinder eine sehr hohe Traumatisierung und benötigen eine besondere Aufmerksamkeit, eine besondere Pflege, einen besonderen Schutz und Sicherheit unter anderem durch die noch lebende Mutter. Ich glaube, das sollte man alles mit bedenken. Das machen Sie nicht. Sie gehen in Ihrem Antrag auch ehrlicherweise an keiner Stelle auf die von mir gerade erneut dargestellten Daten und Fakten ein, sondern handeln und agieren erneut mit diesen rassistischen Ressentiments im Hinblick auf die Abschaffung des Grunderwerbs für die Geflüchteten aus der Ukraine. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Henfling hat es gesagt, ich kann mich da nur anschließen: Auch wir wollen die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Das wäre die richtige Maßgabe, genauso wie es eine weitere richtige Maßgabe wäre, endlich mal dahin zu kommen, dass Leute hier in Deutschland einfach unkompliziert in Arbeitsverhältnisse kommen. Und dann ein weiterer entscheidender Punkt: Deutschland setzt darauf, dass Sprache eine entscheidende Zugangsvoraussetzung ist, nicht nur, um arbeiten zu können, sondern auch, um sich integrieren zu können. Die Sprachkurse und die Integrationskurse sind voll. Sie sind so voll, dass es Menschen gibt, denen jetzt schon gesagt wird, dass sie erst im nächsten Jahr im Sommer einen Sprach- bzw. Integrationskurs beginnen können. Anstelle sich daran zu machen und beispielsweise auch im Thüringer Landeshaushalt entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen, nehme ich von Ihnen nur eines wahr – und das dockt dann an Ihre Aktuelle Stunde am Mittwoch an –: ein kontinuierliches, immerwährendes geäußertes Misstrauen gegenüber Menschen aus anderen Ländern, die hierherkommen, und an keiner Stelle das, womit Sie Ihre Aktuelle Stunde überschrieben hatten, nämlich Solidarität. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Diana Lehmann

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten

Als nächste Rednerin hat Abgeordnete Merz für die SPD-Fraktion das Wort.

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Janine Merz SPD

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer und Zuschauerinnen, die CDU hat es wie schon zur ersten Lesung geschafft, dass nicht mehr das Gesetz, das wirklich ein sehr gutes Gesetz ist, was wir hier heute auf den Weg bringen wollen, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im Fokus der Debatte steht, sondern wiederholt Ressentiments gegenüber Geflüchteten, in diesem Fall aus der Ukraine. Ich will aber kurz und knapp darauf zurückkommen, was wir heute, ich hoffe, mit einer großen Mehrheit beschließen werden. Wir werden zum dritten Mal, also im dritten Jahr, den sogenannten Rechtskreiswechsel in den Kommunen begünstigen, sodass die Kommunen für Ukrainer im Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII Unterstützung erhalten. Wir nehmen dafür – das war eine Vereinbarung am Rande des Landeshaushalts, dort sind die eingestellt – 30 Millionen Euro in die Hand. Ich sage es auch ganz deutlich: Rot-Rot-Grün hat sich im Verlaufe der Haushaltsverhandlungen gewünscht, dafür wie bisher ca. 45 Millionen Euro für Abschlagszahlungen schon im Haushalt einzuplanen. Das war mit der CDU nicht möglich, das ist dann anderen Töpfen zum Opfer gefallen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So viel gehört auch zur Wahrheit dazu. Wir hätten gern die Mittel, die der Bund leider in diesem Jahr nicht mehr gibt, kompensiert. Aber ich denke, auch hier sind wir mit 30 Millionen Euro erst einmal auf einem guten Weg und ich hoffe, dass wir das heute mit großer Mehrheit beschließen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Diana Lehmann

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten

Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich würde dann die Aussprache zum Gesetzentwurf und zum Entschließungsantrag beenden. Wir kommen zur Abstimmung zunächst über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9423 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD und weite Teile der CDU. Wer ist dagegen? Da sehe ich keine Stimmen. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Abgeordneten aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich? Das sind die Abgeordneten aus der Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen dann zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Ist hier Ausschussüberweisung gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/9474. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU und der AfD. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich? Das ist die Parlamentarische Gruppe der FDP. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/8188 - Neufassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Zunächst erhält Abgeordneter Zippel für die CDUFraktion das Wort.

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Christoph Zippel CDU

Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch die Bildung eines Herzinfarktnetzwerks in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Kennen Sie die Symptome von Herzinfarkten bei Frauen?“ So begann ich meine Rede im letzten Plenum hier im Landtag zum Thema der geschlechtersensiblen Medizin. In dem Antrag des letzten Plenums ging es darum, dass beide Geschlechter in der Forschung, Behandlung und Prävention mitbedacht werden. Sie fragen sich bestimmt, warum ich über den Antrag vom letzten Plenum rede. Das ist ganz einfach: Auch, wenn die Symptome des Herzinfarkts bei Frauen bekannt sind, ist ihnen damit nicht geholfen, wenn es im Ernstfall zu lange dauert, in die Herzkatheterinterventionskliniken zu kommen. Und genau an dieser Stelle, der Versorgung und Behandlung, wollen wir mit unserem Antrag als CDU-Fraktion ansetzen. Doch zunächst einmal zu den Zahlen: Thüringen hat die meisten Herzkatheter pro 100.000 Einwohner. Thüringen hat mehr als 30 Herzkatheterplätze. Aber Thüringen hat eine der höchsten Mortalitätsraten bei Herzinfarkten. In Thüringen sterben 40 Prozent mehr Menschen an einem Herzinfarkt als in anderen Ländern. 40 Prozent mehr! Jeder, der diese Zahl hört, muss merken, dass hier etwas nicht passt. Eigentlich erwartet man ja eine geringere Mortalität, wenn man eine flächendeckende Versorgung zur Verfügung hat – eigentlich. Man könnte als Gründe für diese Diskrepanz die geringe Zahl an Rettungshubschraubern oder die hohe Anzahl an Patienten über 65 Jahre anführen. Auch die geringen Zahlen an Herzkatheteruntersuchungen wären ein möglicher Grund. Aber neben alldem kann es auch an der dünnen Besiedlung von Thüringen liegen. Es könnte aber auch sein, dass – und das ist für Thüringen der Fall – nicht in allen Kliniken eine 24/7-Abdeckung gewährleistet ist. Das heißt, man muss gewissermaßen Glück haben, wenn sich der Herzinfarkt ereignet. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Man sollte nicht spekulieren!) Wegen alldem kommen wir zu dem Schluss, dass es besserer Planung und eines Herzinfarktnetzwerks bedarf. Die für dieses Netzwerk benötigten Standards in der Herzinfarktversorgung sind dringend zu gewährleisten. Wir benötigen eine Rundum-die-Uhr-Versorgung in den Herzkatheterinterventionskliniken, wenn möglich mit verbindlichen Dienstplänen. Wir brauchen Standards zur Ausweisung und Akkreditierung von PCI-Zentren, und das am besten in der Landeskrankenhausplanung – Frau Ministerin, der Nebensatz muss erlaubt sein –, wenn sie dann einmal kommt. Wir benötigen auch dringend eine störungsfreie Übertragung des 12-Kanal-EKGs vom Notdienst zum PCI-Zentrum und ein sicheres Mobilfunknetz für die Verbindung vom Notarzt zum PCI-Zentrum. Wir benötigen also eine reibungslose Schnittstelle zwischen PCI-Zentrum und behandelndem Notarzt, um die beste Versorgung für jeden Herzinfarktfall zu ermöglichen. Doch zu jedem guten Netzwerk gehört auch eine Evaluation und Kontrolle. Aus diesem Grund wollen wir jeden Infarkt im Thüringer Infarktnetz registrieren. Bevor jetzt alle an dieser Stelle wieder „Bürokratie“ schreien: Es gibt schon solch ein Infarktnetzwerk des Universitätsklinikums Jena, was als Grundlage dienen kann. Auf Basis der Daten können wir dann in Zukunft die Versorgungssituation analysieren und nötige Maßnahmen einleiten. Zu guter Letzt möchte ich erwähnen, dass wir in Thüringen gute Erfahrungen mit dem Schlaganfallnetzwerk gemacht haben. Warum dieses gute Konzept also nicht übertragen und Leben retten? Die Menschen mit Herzinfarkt im Freistaat würden es dem Landtag danken. An dieser Stelle möchte ich noch einmal explizit auf die Fraktionen von Rot-Rot-Grün eingehen. Dieser Antrag soll in keiner Weise irgendwie spalten oder soll in irgendeiner Art und Weise polarisieren. Es geht hier wirklich einzig und allein darum, die Versorgung im Freistaat zu verbessern. Deswegen möchte ich eindringlich darum werben, diesem Antrag heute zuzustimmen. Diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen, wovor ich warnen möchte an dieser Stelle, würde erstens eine weitere Verzögerung bedeuten und vor allem würde die Gefahr bestehen, dass wir es in dieser Legislaturperiode nicht mehr schaffen würden, diesen wichtigen Punkt umzusetzen. Wenn Sie sich den Sitzungsplan des Thüringer Landtags anschauen, Frau Ministerin – mit Verlaub, das müssen ja die Abgeordneten dann entscheiden –, wenn die Sitzungsplanung so umgesetzt wird, haben wir nur noch zwei reguläre Ausschusssitzungen zur Verfügung. Und wenn wir davon ausgehen, dass wir eine Anhörung beschließen müssen, und wenn wir davon ausgehen müssen, dass es vielleicht zu Verzögerungen kommt, Fristen eingehalten werden müssen, ist die Gefahr realistisch, dass wir nicht mehr zu einem Beschluss in dieser Legislaturperiode kommen. Die Gefahr, dass eben diese Verzögerung eintritt, wäre schadhaft für die Thüringerinnen und Thüringer. Deswegen werbe ich eindringlich um fraktionsübergreifende Zustimmung zu diesem Antrag. Er ist zielführend, er wird von der Landeskrankenhausgesellschaft so mit unterstützt. Das sind keine Dinge, die wir Ihnen da in irgendeiner Art und Weise reingewichtelt haben, sondern es ist ganz sachliche, lösungsorientierte Politik, von der ich erhoffe, dass wir sie hier im Landtag heute gemeinsam hinkriegen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Diana Lehmann

Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch die Bildung eines Herzinfarktnetzwerks in Thüringen

Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Klisch von der SPD-Fraktion das Wort.

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Cornelia Klisch SPD

Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch die Bildung eines Herzinfarktnetzwerks in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, ich glaube, es gibt wenig gesundheitliche Ereignisse, die einen von jetzt auf gleich einfach so aus dem Leben werfen und quasi auch eine Frage von Leben und Tod sein können. Der Herzinfarkt gehört auf jeden Fall in diese Kategorie von Ereignissen oder Erkrankungen und deshalb geht es gerade beim Herzinfarkt auch um eine möglichst schnelle, aber zeitgleich auch fachlich bestmögliche Behandlung, um Expertise der Menschen, die sich um den Betroffenen kümmern. Genau dies hat die Landesärztekammer vor vielen Jahren zum Anlass genommen, um sich auf den Weg zu machen, ein Herzinfarktnetzwerk in Thüringen zu installieren. Ich aus meiner eigenen Fachexpertise habe so ein ähnliches Krankheitsbild im Angebot, das ist der Schlaganfall, der einen sozusagen auf den Schlag trifft. Wir Neurologen sind aber in der glücklichen Situation, dass es bereits seit 2012 landesweit ein sogenanntes SATELIT-Netzwerk gibt. Das bedeutet, dass es ganz viele Tele-Stroke-Units gibt, die miteinander verbunden sind und die insbesondere über eine telemedizinische Anbindung mit den Fachzentren, den Spezialzentren, den richtigen, realen Stroke Units in Erfurt und Jena verbunden sind. Diese schnelle Anbindung, diese schnelle Expertise über Telemedizin, dass man einfach draufguckt und sagt, das ist es, es braucht jetzt die und die Behandlung, dass also ein absoluter Fachexperte draufschaut, hat schon zahlreichen Schlaganfallpatienten das Leben gerettet. Die Idee dahinter ist, dass es eben auch Herzinfarktpatienten das Leben rettet, einfach dadurch, dass ein interventioneller Kardiologe draufschaut und sagt: Da müssen wir jetzt nichts machen oder bitte direkt Lyse oder zu mir in die Spezialklinik und in das Herzkatheterlabor zur Behandlung. Dass das notwendig ist, ist keine Frage. Ich glaube, auch meine Nachredner werden sicherlich noch auf Statistiken abheben. Wir haben eine sehr hohe Mortalitätsrate in Thüringen. Wir haben eine sehr gute Abdeckung mit Herzkatheterlabors, aber offensichtlich landen nicht alle Betroffenen dann in diesen Untersuchungseinheiten, wo eben auch die Intervention und die Behandlung gemacht werden kann. Deshalb ist es auf jeden Fall ein wichtiger und richtiger Antrag, hier auch noch mal ein bisschen Anschub mit reinzubringen, denn man muss ja ehrlicherweise sagen: Es ist auch schon viel passiert. Die 20 Seiten Konzept von der Landesärztekammer waren eine super Grundlage. Es hat sich auch eine AG Herzinfarktnetzwerk beim Gesundheitsministerium gegründet, es sind auch schon erste Outputs rausgeflossen. Am Ende geht es jetzt um die abschließende Umsetzung, und die sollte eben, so wie es beim Herzinfarkt ist, auch nicht mehr so lange auf sich warten lassen, sondern sie sollte möglichst schnell kommen, damit wir in Kombination mit der Digitalisierung der Rettungskette, in Kombination mit der zukünftigen Krankenhausplanung hier ein Netzwerk errichten können, das wirklich Leben rettet. Dem sind wir verpflichtet als Politiker, alles zu tun, damit die Gesundheit unserer Bürger gerettet und gesichert ist. Insofern, glaube ich, sollten wir uns hier schnellstmöglich auf den Weg machen. Wir wissen ja auch schon in einzelnen Regionen, wo es schon angelaufen ist, dass es funktioniert. Das Eichsfeld macht es uns zum Beispiel vor. Insofern kann ich nur appellieren, schnellstmöglich hier noch mal ein paar Kohlen aufzuwerfen und in die Umsetzung zu kommen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Diana Lehmann

Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch die Bildung eines Herzinfarktnetzwerks in Thüringen

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Lauerwald für die AfD-Fraktion das Wort.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch die Bildung eines Herzinfarktnetzwerks in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, der von der Deutschen Herzstiftung und den Fachgesellschaften herausgegebene Deutsche Herzbericht 2022 zeigt, dass trotz positivem Trend die Sterblichkeit an Herzerkrankungen allgemein weiterhin hoch ist. Die koronare Herzkrankheit, gleich KHK, ist die häufigste Todesursache in Deutschland, jedoch sinkt deren Sterblichkeit seit 2011 in Deutschland. Zurückzuführen sei der anhaltend positive Trend auf Verbesserungen der präventiven und therapeutischen Maßnahmen. Dazu gehören beispielsweise die Stent-Therapie bei akutem Herzinfarkt, verbesserte Medikamente und Abläufe in der Rettungskette und ebenso eine bessere Kenntnis der Risikofaktoren für die koronare Herzkrankheit und den Herzinfarkt. Deutschlandweit liegt die Sterberate durch akuten Herzinfarkt bei 48,1 Gestorbenen pro 100.000 Einwohnern. In Thüringen liegt die Sterberate bei mehr als 300 Menschen pro 100.000 Einwohnern, also mehr als sechsmal höher als im Bundesdurchschnitt. Das ist erschreckend. Wo liegen die Ursachen? Sind es das höhere Durchschnittsalter der Thüringer, eine ungesündere Lebensweise, die ländlichen gesundheitlichen Versorgungsstrukturen oder auch das geringere Durchschnittseinkommen, die höhere Arbeitslosigkeit, sprich eine größere Bevölkerungsarmut? Thüringen hat 30 Herzkatheterplätze, jedoch sind nicht alle jeden Tag und rund um die Uhr besetzt. Dabei hängt die Überlebenswahrscheinlichkeit entscheidend davon ab, wie schnell bei Patienten gegebenenfalls eine Herzkatheteruntersuchung erfolgen kann. Auf medizinischen Ebenen wurde umgehend gehandelt. Eine ärztliche Autorengruppe hat ein Konzept erstellt mit dem Namen „Das Erfordernis zur Entwicklung strukturierter Behandlungsmodalitäten zur Therapie von Patienten mit akutem Herzinfarkt in Thüringen“, welches schnell Abhilfe schaffen soll. Die Landesärztekammer hat die Expertengruppen „Kardiologische Kliniken“ und „Rettungsdienst Kardiologie“ zusammengerufen. Integriert sind mehrere Thüringer Kliniken, kardiologische Praxen und Vertreter der Landesärztekammer. Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie empfiehlt Herzinfarktnetzwerke aus definierten Interventionszentren, sogenannte PCI-Zentren. Die Bildung eines Herzinfarktnetzwerks in Thüringen will nun die CDU beschleunigen, denn Thüringen tat sich bisher schwer, stellte der Weimarer Internist und ehemalige Klinikchef Prof. Fünfstück fest. Auch der Hauptgeschäftsführer der Landesärztekammer, Matthias Zenker, kritisierte die Landesregierung wie folgt: Das Gesundheitsministerium hielt seine Zusage nicht ein, zu definieren, welche Kliniken am Herzinfarktnetzwerk teilnehmen sollen. – Hoffen wir, dass Frau Werner durch den Antrag der CDU angespornt wird. Nun zum Antrag selbst: In II. soll die Landesärztekammer von der Politik beauftragt werden, Standards im Ablauf der Herzinfarktversorgung festzulegen. Wie weltfremd ist das denn? Als ob es bisher keine medizinischen Standards, auch im Umgang mit Herzinfarkten, gegeben hätte. Standards, auch bezüglich von Herzinfarkten, hat jeder Arzt bereits zu DDR-Zeiten gelebt. Es findet doch keine Uraltmedizin mehr statt. In III.1 erschließt sich mir keinerlei Logik. Dort heißt es: „In den aktiven Herzkatheter-Interventions-Kliniken (PCI-Kliniken) ist eine Rund-um-dieUhr-Versorgung garantiert. Dazu müssen im Notfall verbindliche Dienstpläne vereinbart werden, wenn mangels personeller Ausstattung der Station keine entsprechende Abdeckung gewährleistet ist.“ Wenn eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung garantiert ist, dann natürlich durch die Erstellung von Dienstplänen – welch Banalität. Verbindlich müssen Dienstpläne auch immer sein, sonst funktionieren sie nicht. Dienstpläne gelten nicht nur im Notfall, sondern generell und sichern zusätzlich die Notfälle ab. Nun der Hammer: Sie schreiben: [W]enn mangels personeller Ausstattung der Station keine entsprechende Abdeckung gewährleistet ist“, müssen „verbindliche Dienstpläne vereinbart werden“. Sprich: Personal fehlt, es werden Dienstpläne ohne dieses Personal erstellt und dann sei der Notfall abgesichert. Diese Situation könnte nur Harry Potter lösen. In III.3 und 4 soll die Landesregierung Maßnahmen ergreifen, um ein störungsfreies Netz zur Übertragung eines 12-Kanal-EKGs und ein sicheres Mobilfunknetz bereitzustellen. Gefordert wird der Ausbau von Schnittstellen zwischen Rettungsarzt, Telenotarzt und Klinikkardiologen. Wann dürfen wir das in ländlichen Regionen in Thüringen erwarten, wenn es selbst in Städten Funklöcher gibt – 2030, 2040? Es ist dringender Handlungsbedarf geboten, aber ohne ausreichend Personal, ohne eine essenzielle Verbesserung der digitalen Infrastruktur, ohne endlich einen für Thüringen verbindlichen Krankenhausplan, ohne die nötigen technischen, organisatorischen und logistischen Voraussetzungen laufen die Bemühungen der Mediziner ins Leere. Die CDU fordert, dass die Landesregierung die Expertise der Landesärztekammer Thüringen in den Aufbau dieses Herzinfarktnetzwerks zwingend einbeziehen sollte. Dass dies wohl bisher nicht erfolgt zu sein scheint, stellt ein weiteres Armutszeugnis für dieses Ministerium dar. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Diana Lehmann

Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch die Bildung eines Herzinfarktnetzwerks in Thüringen

Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Montag das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch die Bildung eines Herzinfarktnetzwerks in Thüringen

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann es im Prinzip recht schnell machen. (Beifall DIE LINKE) Natürlich ist das ein wichtiges Thema, überhaupt keine Frage. Wir sind in der Leistung und in der Qualität auch bei dieser Indikation schlecht, nicht nur in Deutschland schlecht, sondern grundsätzlich ist Deutschland deutlich schlechter als im OECDDurchschnitt. Das ist ja unter anderem ein Punkt, warum wir dringend auch strukturelle Reformen brauchen. Nichtsdestoweniger ist es natürlich wichtig, dass das Herzinfarktnetzwerk in Thüringen gebildet wird. Allerdings will ich auf ein paar Punkte aus meiner Sicht wenigstens kurz eingehen, denn die Aktiven haben sich ja schon auf den Weg gemacht. Es gibt ja diesen Krankenhausplanungsausschuss, ich glaube, auch eine Unterarbeitsgruppe „Herzinfarktnetzwerk“. Also man ist zumindest dran am Thema, aber implementiert werden muss natürlich diese Frage im Landeskrankenhausplan, weil auf die Strukturen sozusagen dann auch die Finanzierung folgt. Das ist, glaube ich, der entscheidende Punkt. Gehen wir mal rein in die Einzelpunkte, die Sie fordern, gar nicht so in die Feststellungen, sondern gleich in III.1: Die Frage, wie man Versorgung sicherstellt, ist in der Organisationshoheit der Krankenhäuser und da möchte ich es auch gern belassen, denn wir erleben das ja mit der Facharztquote – mit der Vorgabe –, wie viele Ausnahmeanträge der einzelnen Kliniken tagtäglich eingehen, weil Personal fehlt. Personalmangel ist ein Riesenproblem und da helfen eben am Ende – ich glaube, Dr. Lauerwald hat das auch gesagt – keine Dienstpläne, weil Sie immer nur die verpflichten können, die tatsächlich am Ende auch da sind. Und da beißt sich manchmal die Katze in den Schwanz, wenn wir das Arbeitszeitgesetz sehen, das wiederum Vorlage für die sogenannte Facharztquote in Thüringen ist. Dann gehen wir weiter: Landesregierung beauftragt Landesärztekammer, Standards zur Ausweisung von PCI-Zentren. Also erstens gibt es natürlich Leitlinien zur Versorgung von Herzinfarkten, das ist überhaupt keine Frage. Ich meine, es liegt sogar schon ein Eckpunktepapier der Landesärztekammer genau zu diesem Fragepunkt vor. Da ist die Frage: Welche Konsequenz hat das – auch wenn natürlich immer die Kompetenz der Landesärztekammer sehr zu schätzen ist –, was ist genau das Ziel? Aber das liegt vielleicht auch jetzt an meinem Nichtverstehen von einzelnen Punkten, die ich dann aber auch gern noch mal bei den Kollegen nachfrage. Dann die Frage der technischen, organisatorischen, logistischen Voraussetzungen: Wir haben ja genau die Voraussetzungen geschaffen mit MEDiRett. Wir haben ja in Thüringen die Besonderheit des KV-getragenen Rettungsdienstes. Das heißt, wir haben den jetzt endlich durchdigitalisiert. Wir erinnern uns an die Diskussion zur Novellierung des Rettungsdienstgesetzes. Auch daran haben wir uns als FDP mit Änderungsanträgen beteiligt. Ansonsten kommuniziert man heute auch schon über Handy, Mobiltelefone aus den Fahrzeugen heraus, also wenn es nicht nur um Daten geht, sondern eben diese konkrete Abdeckung. Aber wenn es digital geht, dann ist es natürlich noch mal sehr zu begrüßen. Ich meine jedenfalls, dass wir mit der Taktwahllösung, also mit der Softwarelösung, die notwenigen Mittel tatsächlich bereits haben. Am Ende habe ich mir noch einen Punkt notiert zu IV.: die Daten. Absolut richtig, das ist für mich auch der stärkste Punkt in diesem Antrag. Denn Daten sind – wie beispielsweise auch beim Krebsregister – die Grundlage von Forschung und Forschung ist immer die Grundlage von Innovation. Und wo brauchen wir sie besonders? Natürlich bei der Frage der Versorgung oder der besseren Versorgung von Patientinnen und Patienten. Insofern: Im Detail habe ich vielleicht eine kritische Anmerkung. Die soll aber so gar nicht verstanden werden, sondern wir werden Ihrem Antrag zustimmen. Denn ich glaube, gerade der Punkt IV. ist einer, der des Machens wert ist. Vielen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Diana Lehmann

Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch die Bildung eines Herzinfarktnetzwerks in Thüringen

Vielen Dank. Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Plötner das Wort.

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Ralf Plötner Die Linke

Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzinfarkten durch die Bildung eines Herzinfarktnetzwerks in Thüringen

Herzlichen Dank. Frau Präsidentin, werte Anwesende, hallo auf die Besuchstribüne da oben! Ja, an der Tatsache, die hier auch schon benannt wurde, gibt es nichts schönzureden: dass es durchaus eine schlechtere Prognose im Vergleich zu anderen Bundesländern gibt, wenn man in Thüringen einen Herzinfarkt bekommt. Aber diesen Blick und diese Perspektive muss man auch auf die ostdeutschen Bundesländer im Allgemeinen erweitern. Das hat auch etwas mit Bevölkerungsstruktur zu tun, mit einem Durchschnittsalter, wenn ein Infarktgeschehen leider passiert, dann auch mit etwas schlechteren Prognosen. Das ist auch ein Aspekt, den man in der ganzen Debatte nicht vergessen sollte. Es wurde auch schon angesprochen: Ja, es gibt auch eine Expertengruppe. Also zwei Expertengruppen haben sich im Jahr 2021 zusammengefunden, weil genau diese Dinge, die hier schon diskutiert wurden, Medizinerinnen und Mediziner umtreiben. Sie wollen eine verbesserte Versorgung der Menschen haben. Die eine Expertengruppe hieß „Kardiologische Kliniken“ und die andere „Rettungsdienst Kardiologie“. Sie haben sich zusammengesetzt und haben ein wichtiges Papier erstellt, das die Überschrift trägt „Das Erfordernis zur Entwicklung strukturierter Behandlungsmodalitäten zur Therapie von Patienten mit akutem Herzinfarkt in Thüringen“, um genau dort Abhilfe zu schaffen. Leider – und das erklärt durchaus den Zeitverzug – wird jetzt schon vergessen, obwohl es alle so sehr beschäftigt hat, dass wir auch in diesem Jahr in einer schlimmen Coronapandemiephase waren. Wir mussten Menschen aus Thüringen ausfliegen, die nicht mehr adäquat versorgt werden konnten, weil die Kapazitäten an ihren Grenzen waren. Und in dieser Situation war es natürlich richtig, dass sich führende Köpfe der Ärzteschaft oder aus dem Ministerium jetzt nicht zusammengefunden haben. Aber es ist dann im Anschluss auch passiert. Das haben wir jetzt schon gehört: Die AG, die auch hier gefordert wird, ist ja gegründet und es ist auf dem Weg. Wir haben das in ganz vielen Fachbereichen, auch gerade bei der Krankenhausversorgung, was die Frage einer Zentralisierung im Sinne einer Qualitätssteigerung angeht. Ja, der Präsident der Landesärztekammer Dr. Hans-Jörg Bittrich fordert das ein. Sie können sich aber auch alle vorstellen, was das für Diskussionsprozesse auslöst, wenn Krankenhäuser kein Herzkathederlabor mehr vorhalten sollen, weil es zentralisiert wurde, um bessere Behandlungsergebnisse zu erzielen. Und das gehört eben zur Wahrheit dazu: Die Krankenhäuser befinden sich leider permanent in einer Konkurrenz zueinander und die eigenen Interessen der Häuser überwiegen dann oftmals bei dieser Versorgungsfrage. Bisher war es noch nicht zielführend und möglich, dass man sich auch einigt, wie eine Struktur dann aussehen soll. Ich glaube, das ist wirklich auch ein unterschiedlicher Politikansatz, der aber von Rot-Rot-Grün immer gepflegt wird. Das heißt höchstmögliche Beteiligung, um dann auch das beste Ergebnis und auch die höchste Akzeptanz in der Bevölkerung zu haben. Denn nichts wäre schlimmer, als wenn solche Strukturveränderungen dann auf Unmut vor Ort stoßen, obwohl die Qualitätssteigerung bei diesem Punkt und bei diesem Herzinfarktnetzwerk das zentrale Element ist. Ja, die AG kam schon ins Arbeiten und hat auch die Kliniken vor Ort befragt. Aber – und ich glaube, das ist sehr wichtig – die Auswertung steht noch aus. Deswegen beantrage ich auch die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, damit wir dort auch über diese Ergebnisse sprechen können, uns das komplette Bild machen und dieses Vorhaben dann noch mal gemeinsam unterstützen. Weil – ich hoffe, das konnte man bis jetzt bemerken –, wie gesagt, wir beraten jetzt einen Antrag der CDU drei Jahre, nachdem sich dort schon Grundlegendes getan und man sich auf den Weg gemacht hat. Ich würde sagen – in einem Wahljahr –, das ist leider nur Wahlkampf und wird der Sache eben nicht gerecht. Dann lassen Sie uns das mit der nötigen Sachlichkeit diskutieren und das eben im Ausschuss tun, damit wir auch der Sache hier gerecht werden und tatsächlich auch die Herzinfarktversorgung in Thüringen verbessert werden kann. Ich bin zuversichtlich, dass das Gesundheitsministerium und die Landesärztekammer sowie die Landeskrankenhausgesellschaft gemeinsam mit uns dort die Versorgungsqualität verbessern. Ich werbe für eine Ausschussüberweisung für die weitere Befassung und freue mich auch noch auf die weitere Debatte. Danke. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Pfefferlein das Wort.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Lehmann

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, der CDU-Antrag, den wir hier vorliegen haben, greift ein wichtiges Thema auf, nämlich die künftige Versorgung von Herzinfarktpatientinnen und ‑ patienten in einem Herzinfarktnetz. Es stimmt, die schnelle und richtige Versorgung von Menschen, die einen Herzinfarkt erleiden, ist in Thüringen nicht überall optimal gegeben. Bei einem Herzinfarkt ist schnelle Hilfe entscheidend. Wenn innerhalb der ersten Stunde mit einer Herzkatheterbehandlung behandelt wird, kann ein Infarkt im besten Fall ohne schlimme Folgen für den Herzmuskel bleiben. Durchschnittlich sterben nach Zahlen des Thüringer Landesamts für Statistik jedes Jahr zwischen 1.600 und 1.800 Menschen an einem akuten Herzinfarkt. Damit liegt Thüringen fast an der Spitze der Bundesländer, nur Berlin und Mecklenburg-Vorpommern haben noch höhere Infarkt- und Sterberaten. Zu einem Infarkt kommt es, wenn eines der oder mehrere Herzkranzgefäße durch ein Blutgerinnsel plötzlich verstopft ist oder sind. Das kündigt sich selten als solches an und erste Anzeichen werden oft nicht ernst genommen oder als solche erkannt, ganz zu schweigen vom höheren Risiko der Frauen, an einem Herzinfarkt zu versterben, obwohl sie seltener welche erleiden als Männer. Bei Frauen werden die Anzeichen eines Herzinfarkts immer noch zu selten einem Infarkt zugeordnet, da diese anders sind als bei Männern. Und so versterben mehr Frauen als Männer an einem Herzinfarkt, bevor sie das Krankenhaus erreichen, auch weil oft der Notruf nicht schnell genug gewählt wird. Das gilt allerdings auch für den Verdacht eines Herzinfarkts bei Männern. Denn von den ersten Symptomen bis zur Einlieferung ins Krankenhaus wird oft zu lange überlegt, ob überhaupt medizinische Hilfe benötigt wird. Aber ein Herzinfarkt ist ein medizinischer Notfall. Je länger es dauert, bis der Infarkt behandelt wird, desto mehr Herzmuskelzellen können absterben. Außerdem können dazu noch Herzrhythmusstörungen auftreten, die sogar innerhalb weniger Minuten zum plötzlichen Herztod führen können. Damit sind wir wieder bei den Problemen, mit denen sich auch dieser Antrag befasst: die schnelle Behandlung im Notarztwagen und im Krankenhaus bei einem Herzinfarkt. Der Infarkt muss im Rettungswagen so schnell wie möglich diagnostiziert werden und der Mensch muss möglichst innerhalb der nächsten halben Stunde in eine mit einem Herzkatheterlabor ausgerüstete Klinik kommen. Das ist für das Überleben entscheidend. Nun verfügen zwar eine ganze Reihe von Thüringer Kliniken über ein eingerichtetes Herzkatheterlabor, aber nicht überall ist das mit der entsprechenden Anzahl von Kardiologinnen und Kardiologen 24/7 besetzt. Damit ist die Erreichbarkeit innerhalb des kurzen Zeitraums, der bleibt, um größere gesundheitliche Folgen oder gar den Tod zu verhindern, nicht überall in Thüringen gleich. Entlang der Städtekette von Erfurt bis Gera ist die schnelle Erreichbarkeit gegeben. In anderen Gegenden, vor allem in den ländlichen Gegenden in Thüringen, ist dies eben nicht so. Dort sind, gesetzt den Fall, es gibt Herzkatheterlabore in den Krankenhäusern, diese in manchen Fällen nämlich nicht besetzt. Dann müssen die Herznotfälle in weiter entfernte Krankenhäuser gebracht werden, was natürlich vor allem Zeit kostet. Deshalb ist die Forderung nach einem Netzwerk aus täglich rund um die Uhr besetzten Herzkatheterlaboren in Krankenhäusern berechtigt. Dazu müssen Kliniken, Rettungsdienste und Notärzte eng zusammenarbeiten. Schon im Rettungswagen muss eine EKG-Untersuchung den Verdacht mit einer sicheren Diagnose bestätigen. Die Ergebnisse müssen umgehend digital an die nächstgelegene passende Klinik gemeldet werden. Von dort aus muss wiederum umgehend Meldung kommen, ob im Herzkatheterlabor die Behandlung möglich ist. Diese Sachen schnell umzusetzen, kann nur zusammen mit dem Krankenhausplan gelingen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Diana Lehmann

Lehmann

Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Werner das Wort.

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Heike Werner

Lehmann

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in Ziffer I des vorliegenden Antrags wird über die Tatsache gesprochen, dass in den vergangenen Jahren im Deutschen Herzbericht bezüglich der Morbidität und Mortalität der Bevölkerung beim Thema „Herzgesundheit“ keine positiven Spitzenplätze belegt wurden. Das ist leider zutreffend. Die Einschätzung, Grund hierfür sei ein medizinisches Effizienzproblem, empfinde ich aber angesichts der bekannten, vielschichtigen Ausgangslage als zu grob vereinfachend und im Prinzip auch fahrlässig. Denn heute wurden schon viele Argumente genannt, die zusätzlich eine Rolle spielen, dass ein Herzinfarkt oft nicht ernst genommen wird: Man denkt, das sind Rückenschmerzen, das Thema einer älter werdenden Bevölkerung, auch aufgrund prekärer Lebens- und Arbeitsbedingungen ein besonders schlechter Gesundheitszustand oft von älteren Leuten. Insofern ist das Thema an der Stelle auch auf anderen Ebenen natürlich auch mit zu bearbeiten. Das heißt also, dass demografische oder sozioökonomische Faktoren auf der Patientenseite hier überhaupt nicht angesprochen wurden, die leider zum Teil sehr schwer nur zu ändern oder zu beeinflussen sind. Aber unbenommen dessen wissen Sie, das Thema „Strukturqualität“ liegt mir als Gesundheitsministerin sehr am Herzen als eine Möglichkeit, die Qualität der medizinischen Versorgung, die in Thüringen nach wie vor sehr hoch ist, noch weiter zu verbessern. Das Thema „Facharztquote“ wurde ja auch schon angesprochen. Schon im September 2021 habe ich die in einem Positionspapier der Landesärztekammer enthaltene Idee der Bildung eines Herzinfarktnetzwerks begrüßt und die Unterstützung meines Hauses bei der Umsetzung dieser Idee zugesagt. Dies auch deshalb, da wir in Thüringen während der Laufzeit des 7. Krankenhausplans beispielsweise gute Erfahrungen mit der Etablierung des Netzwerks im Bereich der Schlaganfallversorgung gesammelt haben, neue Netzwerke auf den Weg gekommen sind wie SATELIT, aber auch TeliNeT und insofern hier also gute Erfahrungen bestehen. Die Forderung in Ziffer II des Antrags ist damit überflüssig, da – wie ich eben ausgeführt habe – schon längst ein entsprechendes Papier seitens der Landesärztekammer vorliegt. In III. des vorliegenden Antrags fordert die CDU die Regierung zu Maßnahmen auf, an deren Umsetzung die Landesregierung schon längst arbeitet. Auf Basis des Papiers der Landesärztekammer ist auf eine einstimmige Beschlussfassung des Krankenhausplanungsausschusses eine Arbeitsgruppe „Herzinfarktnetzwerk“ gegründet worden, in der seit Mai 2022 an einer Etablierung eines Herzinfarktnetzwerks gearbeitet wird. Die Ärztekammer unterstützt dabei die Arbeitsgruppe mit der notwendigen medizinischen Expertise, insbesondere in Person von Herrn Prof. Lauer, welcher einer der Initiatoren des Konzeptpapiers aus dem Jahr 2021 ist. Um die Ausgangslage in Thüringen bewerten zu können, wurde zunächst eine Befragung unter allen stationären Leistungserbringern durchgeführt, um den Status quo der Herzinfarktversorgung an Thüringer Kliniken zu ermitteln. Bei der Erarbeitung und Auswertung dieser Umfrage, an der sich im Übrigen alle Thüringer Kliniken beteiligt haben – und das ist wichtig –, unterstützt die Landesärztekammer mit ihrer medizinischen Expertise die Arbeitsgruppe ebenfalls. Ich betone deswegen, dass ich froh bin, dass sich alle Kliniken beteiligt haben, weil diese Erarbeitung des Fragebogens nicht einfach gewesen ist. Sie hat sehr viel Zeit in Anspruch genommen, weil es auch großen Diskussionsbedarf gab. Aber ich bin froh, dass sie diesen Fragebogen dann gemeinsam auf den Weg bringen konnten und sich, wie gesagt, alle Kliniken auch daran beteiligt haben. Es geht auch immer darum, dass man Dinge darstellt, die eben interne Informationen sind. Deswegen ist es wichtig, hier diese Transparenz jetzt auch in der Arbeitsgruppe zu haben. In der Arbeitsgruppensitzung im Oktober letzten Jahres hat Herr Prof. Lauer den Teilnehmern die ersten Erkenntnisse aus der Auswertung des Status quo mitgeteilt, also der Abfrage, und diese machen Mut. So konnte der Experte feststellen, dass die strukturelle und organisatorische Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten mit Herzinfarkt in den Thüringer Kliniken gut ist. Optimierungspotenzial konnte vor allem in der präklinischen Versorgungskette ausgemacht werden. Das war aber nur die erste Einschätzung. Eine vollständige Auswertung der Umfrage und Bewertung der Umfrageergebnisse liegt meinem Haus und den Arbeitsgruppenmitgliedern bis heute leider noch nicht vor. Dies muss aber natürlich die Basis sein für die Vereinbarungen und Empfehlungen zur Herzinfarktbehandlung nach dem Vorbild der erfolgreich vereinbarten Empfehlungen zur Schlaganfallbehandlung. Am kommenden Montag, also am 18. März 2024, tagt die Arbeitsgruppe erneut. Herr Prof. Lauer wird dann die abschließende Auswertung der Umfrage und seine Interpretation der Auswertung vorstellen. Ich glaube, es ist eine gute Sache, das im Ausschuss dann auch ausführlicher miteinander zu besprechen. Ich bin gern bereit, mit dem Ausschuss diese Ergebnisse der Umfrage und der weiteren Empfehlungen dann gemeinsam zu beraten. Ich muss sagen, ich bin allen Akteuren der Arbeitsgruppe für ihr Engagement sehr dankbar, aber der geschilderte Ablauf zeigt eben auch, dass auch die Landesärztekammer nicht innerhalb weniger Monate oder gar nur Wochen, wie es im Antrag vorgeschlagen ist, entsprechende Auswertungen und Empfehlungen aufstellen kann. Das zuständige Gremium für die Etablierung des Herzinfarktnetzwerks ist wiederum der Krankenhausplanungsausschuss, da es hier um eine Frage der Sicherstellung der bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen geht. Ich bin aber überzeugt, dass uns die Etablierung eines Herzinfarktnetzwerks, auch dank der guten gemeinsamen Arbeit aller Akteure in der Arbeitsgemeinschaft, zeitnah gelingen wird. Unabhängig davon wird an den technischen Voraussetzungen für ein derartiges Netzwerk natürlich schon länger gearbeitet. Das betrifft insbesondere die Unterziffern 3 und 4 des Antrags mit den geforderten Maßnahmen und das von Prof. Lauer ebenfalls konstatierte Optimierungspotenzial in der präklinischen Versorgungskette. Die Digitalisierung der Thüringer Rettungskette – im Übrigen nicht nur im Bereich der Herzinfarktversorgung, sondern umfassend – ist eines der Prestigeprojekte der Thüringer Landesregierung – darauf bin ich auch sehr stolz –, insbesondere im Zusammenwirken meines Hauses gemeinsam mit dem Innenministerium und der Kassenärztlichen Vereinigung, die in weiten Teilen diese Projektkoordination übernommen hat. Die Digitalisierung der Rettungskette ist die Grundvoraussetzung, damit die sektorenübergreifende Versorgung zwischen Rettungsdienst und stationärer Gesundheitsversorgung in Thüringen digital in diesem Maße unterstützt werden kann. Auch das ist eine Grundvoraussetzung für eine gute Gesundheitsversorgung. Wir haben im letzten Jahr sehr viele Mittel im Bereich der Digitalisierung, insbesondere für die Digitalisierung der Rettungskette, an die Krankenhäuser weitergegeben. Es wurde heute auch schon von Beispielen berichtet, im Eichsfeld, wo sich das wirklich beispielhaft darstellt, wie das dann am Ende auch funktionieren kann. Die IT-Maßnahmen wurden, wie gesagt, 2023 begonnen. Ich gehe davon aus, dass bis zum Ende dieses Jahres die Umsetzung für alle Klinikstandorte dann auch umgesetzt ist. In der bereits angesprochenen Sitzung der Arbeitsgruppe „Herzinfarkt“ am kommenden Montag wird dann Herr Prof. Schulze vom UKJ das bislang auf freiwilliger Teilnahme basierende Herzinfarktregister vorstellen. Ein solches Register kann die Behandlungsqualität steigern, sodass sich die Arbeitsgruppe mit der Einführung einer Teilnahmeverpflichtung für Kliniken befasst. Auch hier, Herr Zippel, sehen Sie, sind wir schon auf dem Weg. Wir glauben, auch mit einer verpflichtenden Registerteilnahme haben wir im Bereich der Schlaganfallversorgung bereits gute Erfahrungen sammeln können. Dies soll auch in dem Bereich dann umgesetzt werden, also ist diese Forderung auch schon in der Umsetzung. Sie sehen also, das Anliegen der Antragsteller ist bereits durch die Landesregierung in Umsetzung. Um diesem gerecht zu werden, braucht es meines Erachtens keine Arbeitsaufforderung der Landesregierung, wie das im Antrag suggeriert wurde. Es bedarf aber natürlich der Zeit, den Akteuren zu erlauben, ihre schon weit fortgeschrittene Arbeit auch abzuschließen. Ich freue mich sehr auf die weitere Umsetzung und bin gern bereit, im Ausschuss dazu noch mal die Ergebnisse vorzustellen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Diana Lehmann

Lehmann

Vielen Dank. Es gibt eine weitere Wortmeldung von Herrn Abgeordnetem Zippel für die CDU-Fraktion.

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Christoph Zippel CDU

Lehmann

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will noch mal auf einige Dinge eingehen, die hier ausgeführt wurden. Ausdrücklich gab es noch mal fachliche Nachfragen, insbesondere von den Kollegen Lauerwald und Montag. Es gab insbesondere bei der Thematik der Dienstpläne noch mal die Nachfrage. Da will ich vielleicht ein Missverständnis aufklären. Bei den Dienstplänen geht es darum, dass diese innerhalb des Herzinfarktnetzwerks abgestimmt werden sollen. Es geht natürlich nicht um die Dienstpläne in den einzelnen Kliniken. Das Besondere an den Netzwerken wäre eben, dass es hier zu dieser Abstimmung innerhalb des Netzwerks kommt. Deswegen kann man das missverstehen. Ich habe das jetzt bei Ihnen so rausgehört, Herr Dr. Lauerwald, das wollte ich nur noch mal klarstellen. Das ist ja das Innovative an diesen Netzwerken, dass es innerhalb dieser Struktur zu dieser Abstimmung kommt. Ansonsten möchte ich zumindest Danke sagen, dass es fraktionsübergreifend ein großes Verständnis für das Thema gab. Und zu dem, was Frau Werner gerade ausgeführt hat, will ich noch mal sagen: Dass Sie die Unterstützung gegenüber der Landesärztekammer ausgedrückt haben, dieses Thema mitzutragen, nehme ich mal als positives Zeichen, dass es auch vollkommen schadlos wäre, diesen Antrag heute zu beschließen, denn dem schließt sich auch an, dass Sie aufgezählt haben, was alles in Ihrem Haus getan wird, wurde, wie auch immer, auch wenn der Ausschuss leider bisher noch nichts davon gehört hat. Aber ich glaube Ihnen das, dass Sie diese Prozesse schon angestoßen haben. Demzufolge ist es schadlos, das heute zu beschließen. Sie können das als Erfolg verbuchen, dass Sie vielleicht dann schon die Hälfte des Wegs gegangen sind und das vorlegen können. Aber dieses Signal, was von diesem Beschluss heute hier ausgehen könnte, das auch von der Landesärztekammer erbeten wurde – ich meine, solche Anträge entstehen ja nicht im luftleeren Raum, die werden auch von den Akteuren erbeten und da muss man sich doch Gedanken machen, wenn die Landesärztekammer und die Verantwortlichen des Herzinfarktnetzwerks darum bitten, dass der Landtag so einen Beschluss heute fasst. Wenn Frau Ministerin sagt, sie ist schon einen guten Weg gegangen, dann sollten wir doch insbesondere, wenn wir alle inhaltlich dahinterstehen, heute hier nicht zögern und zaudern und das Ganze noch weiter hinauszögern. Von daher möchte ich dafür werben, dass wir das heute beschließen. Und, um es noch mal deutlich zu machen, die von Herrn Plötner dann vorgeschlagene Überweisung an den Fachausschuss lehnen wir weiterhin ab, damit es heute zu einem Ergebnis kommt. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Diana Lehmann

Lehmann

Weiteren Bedarf nach Aussprache kann ich jetzt nicht feststellen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der AfD. Wer ist dagegen? Das sind die CDU-Fraktion und die Gruppe der FDP. Enthaltungen kann ich nicht erkennen. Damit ist diese Ausschussüberweisung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Herr Zippel, entschuldigen Sie bitte. Es ist gerade etwas schwer zu erkennen, weil es blendet.

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Christoph Zippel CDU

Lehmann

Alles gut, Frau Präsidentin. Ich würde gern von der Möglichkeit Gebrauch machen, mein Abstimmungsverhalten zu erklären. Vielen Dank. Ich habe gegen den Antrag auf Überweisung gestimmt. Ich habe es vorhin schon deutlich gemacht und möchte das noch mal bestätigen, dass es wichtig gewesen wäre, das heute hier schon zu beschließen, weil ich die große und dringliche Sorge habe, dass wir in dieser Legislaturperiode diesbezüglich nicht mehr zu einem Ergebnis kommen werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir, wenn wir das heute hier beschlossen hätten, zu einem Ergebnis, zu einer Versorgungsverbesserung im Freistaat gekommen wären. Das Signal wäre wichtig gewesen. Ich bedauere das zutiefst und deswegen sah ich mich leider genötigt, gegen die Überweisung des CDU-Antrags zu stimmen, um ihn heute hier gleich zu finalisieren. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Diana Lehmann

Lehmann

Ich rufe vereinbarungsgemäß jetzt auf den TagesAntrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4894 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/9686 Das Wort als Berichterstatterin aus dem Ausschuss erhält zunächst Frau Abgeordnete Güngör.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Danke. Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörende, ME/CSF ist für einige sicherlich eine unbekannte Abkürzung für Betroffene einer massiven Einschränkung ihrer Lebensqualität, und die geht mit deutlich weniger Wissen und Aufmerksamkeit einher – den Bezug erlaube ich mir jetzt – als die in der vorherigen Debatte aufgerufenen Herzinfarkte. Deswegen ist es umso besser, dass wir in der 95. Landtagssitzung am 11. November 2022 diesen Antrag federführend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen haben. Die Beratungen im Sozialausschuss fanden in der 55. Sitzung am 08.12.2022, in der 56. Sitzung am 26.01.2023 sowie mit einem mündlichen Anhörungsverfahren in der 57. Sitzung am 09.03.2023 statt. Also genau vor einem Jahr hatten wir dann die Möglichkeit, sowohl analoge Berichte von Betroffenen und Forschenden zu hören als auch über die digitale Zuschaltung eine möglichst niedrigschwellige Anhörung zu gewährleisten, die, glaube ich, für viele Abgeordnete durchaus bewegend und eindrücklich gewesen ist. Die weitere Behandlung des Antrags fand in der 59. Sitzung am 20.04.2023, in der 65. Sitzung am 30.11.2023 und in der 68. Sitzung am 07.03.2024 mit schriftlicher Anhörung statt. Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat den Antrag in seiner 50. Sitzung am 24.01.2024 beraten. Es wurde empfohlen, den Antrag mit Änderungen anzunehmen, von denen wir sicherlich gleich inhaltlich noch mehr hören werden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Diana Lehmann

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Vielen Dank. Dann eröffne ich die Aussprache. Zunächst erhält Frau Abgeordnete Klisch für die SPDFraktion das Wort.

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Cornelia Klisch SPD

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Meine Vorrednerin sagte es schon, ME/CFS ist vielleicht nicht wirklich so bekannt wie Herzinfarkt, aber, ich glaube, spätestens seit der Coronapandemie ist es zumindest so, dass diese Erkrankungsbilder – gerade Chronic Fatigue – den Ärzten als auch medizinischen Versorgern im Alltag viel häufiger begegnen. Deshalb ist es absolut wichtig, dass wir uns natürlich hier genauso auf die Schiene setzen, auf den Weg machen, um bestmögliche Hilfen und Therapien zu generieren, um wirksame und vor allen Dingen auch zugängliche Versorgungsstrukturen sicherzustellen. Vor allen Dingen braucht es – so wie beim Herzinfarkt in der Diskussion vorher – Standards. Diese Standards, also definierte Leitlinien, definierte evidenzbasierte Therapiemaßnahmen, die gibt es hier leider noch nicht so viel. Wir haben während der Coronapandemie gelernt, da Coronaerkrankte oder an Post-COVID-Erkrankte, Long-COVID-Betroffene oft gerade auch unter ähnlichen Symptomen leiden, dass wir hier sehr viel mehr Forschung brauchen. Deshalb hat sich das Thüringer Wissenschaftsministerium bereits auf den Weg gemacht, hat dem Universitätsklinikum schon mal 700.000 Euro als Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt. Dadurch ist auch schon der erste Schritt getan worden. Aber wir haben in der großen Anhörung vor einem Jahr, die wir hier an derselben Stelle hatten, in diesem Plenarsaal, von den betroffenen Akteuren und Experten natürlich gehört, dass es letztendlich mehr braucht als nur eine Post-COVID-Ambulanz am Universitätsklinikum, die sicherlich eine exzellente Einrichtung ist, aber eben nicht das Ende der Fahnenstange sein kann, sondern dass wir aufgrund der vielfältigen Symptomatiken, der schwierigen Diagnostik, den bisher unzureichenden Therapieansätzen auch darüber reden müssen, dass es einfach oft an Aufklärung mangelt, auch bei medizinischem Fachpersonal, dass die Forschung trotz allem immer noch unterfinanziert ist und dass wir letztendlich im Moment von einer prekären Versorgungslandschaft sprechen müssen. Wir haben auch gelernt, dass – ich habe es am Anfang schon angesprochen – viele Symptome, gerade bei Long COVID, denen von ME/CFS ähneln oder zumindest Anteile dabei enthalten sind. Da insgesamt postinfektiöse Erkrankungen, die mit Corona zu tun haben, momentan doch auch mehr Aufmerksamkeit generieren, haben wir einfach in dem Antrag – und das ist eine Änderung – das Erkrankungsbild ME/CFS durch Long COVID auch ergänzt, also es zieht sich durch den ganzen Antrag in geänderter Form durch. Da es außerdem zwischen dem – sage ich mal – Beginn dieses Antrags, also, ich glaube, Ende 2021, und heute nicht nur viel Zeit gab, sondern auch bereits viel Veränderung, haben wir auch hier versucht als SPD, diesen Antrag weiter zu ertüchtigen und auch diese Veränderung mit einfließen zu lassen. Denn inzwischen gibt es eine mobile Post-COVID-Ambulanz in Jena, die auch Menschen vor Ort, also am Wohnort, betreuen kann. Es gibt mittlerweile telemedizinische Implementierungen, sodass man da einfacher kommunizieren kann. Und was wirklich eine gute Nachricht ist: Das Universitätsklinikum hat sich nicht nur mit dem Projektantrag WATCH für den Innovationsfonds des G-BA beworben, sondern hat das auch bewilligt bekommen und bekommt jetzt allein dadurch 3,6 Millionen Euro zusätzliche Mittel. Das ist wirklich ein toller Erfolg für Jena. Das heißt aber nicht, dass wir nicht den Erfolg noch verstärken können und draufsatteln können. Alles, was im Bund passiert, seien es runde Tische zu Long COVID oder Ähnliches, hilft uns sicherlich, aber letztendlich möchten wir natürlich auch hier weiter vorangehen und genau auch da – ich sage jetzt einfach mal – Impulsgeber sein, auch für die deutschlandweite Versorgung und Forschung. Deswegen, glaube ich, ist dieser Antrag gerade mit noch mal den Ansätzen „Ausbau der Post-COVIDAmbulanz am UKJ“, mit der Anregung eines telemedizinischen Netzwerks, mit der Bundesratsinitiative zur Aufnahme von ME/CFS in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung und vielen anderen Punkten ein wichtiger Antrag, der hoffentlich einen Beitrag zu einer guten Versorgungslandschaft auch bei neuen Erkrankungen leisten soll. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses in der geänderten Form. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Diana Lehmann

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Für die AfD-Fraktion erhält Abgeordneter Lauerwald das Wort.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, der Antrag der Gruppe der FDP bezieht sich auf die Myalgische Enzephalomyelitis und das Chronische Fatigue Syndrom, so steht es in der Überschrift. In ihrem Antrag dominiert dann das Thema „Long und Post-covid“ das Titelthema. Das Post-Vakzinations-Syndrom erwähnen Sie nicht, ein Syndrom, welches teilweise mit schweren Nebenwirkungen behaftet ist und ebenfalls als Myalgische Enzephalomyelitis und Chronisches Fatigue Syndrom enden kann. Ganz schlimm kam es für eine Vielzahl derer, die sich zu dem kleinen Piks überreden ließen und plötzlich und unerwartet gestorben sind. Warum ignorieren Sie das Thema „Post-Vakzinations-Syndrom“ in Ihrem Antrag? Gibt es das für Sie nicht? Wollen Sie nicht darüber reden, weil es politisch und ideologisch nicht opportun ist? Haben die zahllosen Opfer der Genspritze in Thüringen nach Ihrer Einschätzung kein Recht auf Anerkennung, Hilfe, Behandlung, Heilung, Betreuung, Unterstützung, Entschädigung oder Forschung? (Beifall AfD) In der Bundesregierung ist mittlerweile das PostVakzinations-Syndrom kein Tabuthema mehr. In der Drucksache 20/10544 antwortet die Bundesregierung auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, Drucksache 20/8846, zum Thema „Projektförderung des Bundes im Bereich der Grundlagenforschung zu Long COVID, ME/CFS und dem PostVac-Syndrom“. Genau heute findet dazu im Bundestag eine Debatte statt. Ich erlaube mir, mich im Folgenden auf die Ausführungen der Bundesregierung in der Beantwortung der Großen Anfrage zu beziehen. Zurück zum Titelthema „ME/CFS“ – ich zitiere –: „Der Bundesregierung liegen zur Prävalenz von ME/CFS keine eigenen Datengrundlagen oder Modellrechnungen für verlässliche Einschätzungen vor.“ Schätzungen aus der Zeit vor der Coronaära vermuten „ungefähr 140000 bis 310000“ Patienten. Wie hoch die Prävalenz von ME/CFS verursacht durch Long COVID ist, kann nicht quantifiziert werden. Nun zu Long COVID – ich zitiere –: Die Prävalenz von Long COVID lässt sich auch nur schätzen. Es „wurde eine Häufigkeit von 8,7 Prozent auf COVID-19 zurückzuführender Symptome bei Erwachsenen in Deutschland für den Zeitpunkt der Studiendurchführung geschätzt. Auf dieser Datengrundlage erfolgte die Berechnung von etwa 390 000 von mindestens einem persistierenden Symptom nach COVID-19 betroffenen Erwachsenen […]. […] Eine Erfassung von Post-COVID-Patientinnen und ‑ Patienten in der ambulanten kassenärztlichen Versorgung über den ICD-Code U09.9! wird fortlaufend vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen. Mit Datenstand vom 4. Oktober 2023 werden hier 305 234 Personen ausgewiesen.“ Nun zum Post-Vac-Syndrom – ich zitiere –: „Es können nur Angaben zu den gemeldeten Verdachtsfällen gemacht werden, in denen eine ME/ CFS-Erkrankung oder ein Post-Vakzinations-Syndrom als Nebenwirkung nach einer COVID-19-Impfung berichtet wurden. […] Dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) wurden bis zum 20. November 2023 insgesamt 768 Verdachtsfälle übermittelt, in denen ein Post-Vakzinations-Syndrom nach einer COVID-19Impfung berichtet wurde. Darüber hinaus wurden dem PEI 1 137 Verdachtsfälle gemeldet, in denen eine ME/CFS-Erkrankung nach einer COVID-19Impfung berichtet wurde. Davon wurden für Kinder und Jugendliche im Alter von zehn bis 17 Jahren bis zum 20. November 2023 insgesamt 30 Verdachtsfälle gemeldet, in denen ein Post-Vakzinations-Syndrom, und weitere 31 Verdachtsfälle, in denen eine ME/ CFS-Erkrankung nach einer COVID-19-Impfung berichtet wurden. […] Nach derzeitiger Sachlage […] kann die Bundesregierung keine wissenschaftlich fundierte, verlässliche Prognose über die Anzahl von Personen machen, bei denen in den nächsten fünf Jahren eine ME/CFSErkrankung oder ein Long-/Post-COVID-ähnliches Post-Vakzinations-Syndrom auftreten wird.“ Für die Forschung von ME/CFS und Long COVID hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Fördervolumen von bis zu 59,5 Millionen Euro geplant. Das Bundesministerium für Gesundheit fördert im Rahmen der Ressortforschung darüber hinausgehende Projekte der versorgungsnahen Forschung und beabsichtigt, diese Förderung noch erheblich auszuweiten. Hierfür stehen in den Jahren 2024 bis 2028 Mittel in Höhe von bis zu 81 Millionen Euro zur Verfügung. Auf die gezielte Anfrage, wie die Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 die Forschung zum PostVakzinations-Syndrom unterstützen wird, kam diese Antwort – ich zitiere –: „Das [Bundesministerium für Bildung und Forschung] hat derzeit keine dezidierten Forschungsprogramme oder Förderaktivitäten zum Thema Post-Vac-Syndrom aufgelegt und fördert derzeit auch keine Forschungsprojekte in diesem Bereich.“ Was sagt uns das? Erstens, die Forschung im Bereich „Long COVID oder Post COVID und ME/ CFS“ wird von der Bundesregierung bereits auskömmlich unterstützt. Insofern sind die von der FDP für Thüringen geplanten Aktivitäten zwar löblich, aber nicht in der Form erforderlich. Zweitens, das Post-Vakzinations-Syndrom wird zwar anerkannt, jedoch wünscht die Bundesregierung dazu keine Forschung. Die Symptome von Post COVID und Post-Vac-Syndrom sind fast identisch. Mittlerweile ist nachgewiesen, dass COVID-19 die dritthäufigste Nebenwirkung der Coronaspritze ist. In den PostCOVID-Ambulanzen wird anamnestisch darauf verzichtet, den COVID-Impfstatus zu eruieren. Das hat mir Prof. Stallmach von der FSU Jena in der Anhörung mitgeteilt. In meinen Augen soll damit verschleiert werden, dass die vielen Schäden nach der Gentherapie nicht als solche identifiziert werden können, sondern unter Long COVID nach Coronainfektion eingeordnet werden. Daher muss PostCOVID nach einer Gentherapie korrekterweise als Post-Vac definiert werden. Dem steht das politische Narrativ „die Impfung hilft, schützt und ist fast nebenwirkungsfrei“ entgegen. Laut KBV wurden allein im Jahr 2021 fast 2,5 Millionen Patienten mit Impfnebenwirkungen von ihren Vertragsärzten behandelt. Da wird in den nächsten Jahren eine Riesenlawine an gesundheitlichen Problemen auf unsere Gesellschaft zurollen. In Ihrem Antrag, liebe Kollegen der FDP, hätte ich mir wenigstens die Forderung nach einer Einrichtung von Spezialambulanzen zur angemessenen medizinischen Versorgung von Patienten mit entsprechenden Impfnebenwirkungen und Impfschäden erhofft. Den Antrag der FDP lehnen wir ab. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Diana Lehmann

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Für die Fraktion Die Linke erhält Abgeordneter Plötner das Wort.

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Ralf Plötner Die Linke

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Vielen Dank. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Anwesende, es war schon echt wieder hart, hier zuhören zu müssen, Herr Dr. Lauerwald. Es ist auf den Tag genau zwei Jahre her, als die Impfung mit AstraZeneca ausgesetzt worden ist – auf den Tag genau. Warum? Weil es Thrombosen gab, Blutgerinnsel, die sich häufiger gebildet hatten. Weil man es genau unter Kontrolle und im Blick hatte. Man hat sich dann damit befasst, hat es ausgesetzt, hat die Empfehlungen angepasst. Das ist eine permanente Kontrolle dieser Impfkampagne, auch der verschiedensten Arten, gewesen. Es ist wirklich so unsäglich, dass Sie bei diesem Thema weiter Misstrauen schüren. Das wird ehrlicherweise den Betroffenen von ME/CFS nicht gerecht, was Sie hier für eine Nummer abgezogen haben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Warum nicht? Es ist eine schwere chronische Erkrankung. Wir hatten hier im Plenarsaal eine mündliche Anhörung gemacht. Sie war von einer harten Betroffenenperspektive begleitet, was das wirklich bedeutet, so schwach zu sein, das, was man tun möchte, nicht tun zu können und vor allen Dingen gerade im medizinischen Bereich eine Tortur durchzumachen, dass man verschiedenste Ärztinnen und Ärzte aufsuchen muss. Vor allen Dingen ist es immer am demütigendsten, wenn es dann psychosomatisch erklärt wird und man am Ende in der psychologischen oder psychiatrischen Versorgung sitzt und man diesem Krankheitsbild eben nicht gerecht wird. Es war auch von sehr viel Demut der Ärzteschaft begleitet, weil die immerhin seit 1969 von der Weltgesundheitsorganisation als Krankheit anerkannte Erkrankung ME/CFS nicht gut diagnostiziert wird und leider auch noch nicht die idealen und guten Therapiemöglichkeiten da sind. Deswegen haben wir uns als Rot-Rot-Grün gern auch gemeinsam mit der FDP dort an die Arbeit gemacht. Ich möchte mich noch mal ausdrücklich bedanken, dass das wirklich von einer hohen Sachlichkeit geprägt war und den Betroffenen hier sehr gerecht geworden ist. Die Uniklinik Jena spielt wirklich auch eine gute Rolle, was die Versorgung dort angeht. Dort wird auch mit einer hohen Leidenschaft Versorgung betrieben. Wir unterstützen das. Der Ausbau ist wichtig – das haben wir auch noch mal weiter im Dialog erfahren – und wird auch weiter ausgefahren. Das wird auch durch diesen Antrag hier gestärkt. Und eben weil auch das Ergebnis der Anhörung noch mal war, dass gerade im medizinischen Bereich nicht immer und überall die Sensibilität für dieses Thema vorherrscht, dass auch Ausbildung sich daran orientiert, damit eben zukünftige Medizinerinnen und Mediziner noch eine höhere Sensibilität haben und zumindest die Diagnose ordentlich und rasch treffen können, damit – und das war auch noch mal klar gewesen – Klarheit herrscht bei allen weiteren Beschwerden – die existieren natürlich weiter, aber wenn man diese Diagnose hat, herrscht Klarheit, und eine Gesellschaft, auch ein Umfeld, kann tatsächlich anders damit umgehen und man kann dann auch erst mal diese Tortur der Diagnosesuche verlassen und sich der Versorgung und dem möglichen besseren Umgang mit dieser schweren Erkrankung dann widmen. Die systematische Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten, aber auch des pflegerischen Personals ist uns hier auch wichtig gewesen. Und was ich auch außerordentlich begrüße, ist, dass eine Arbeitsgruppe der Landesgesundheitskonferenz dort noch mal eingerichtet werden soll, die sich dem Thema noch mal mehr widmet. Ich habe mich auch gefreut, dass das ein Beratungsergebnis war, weil die Landesgesundheitskonferenz auch ein wichtiger Baustein ist, wo Medizinerinnen und Mediziner sich hier in Thüringen daranmachen, Versorgungsqualität zu verbessern. Damit möchte ich tatsächlich dann auch schon schließen, auch noch mal sagen: Der Bund hat das ja durchaus auch erkannt und auch hier wurden noch mal mehr Mittel frei gemacht. Es gibt da eine Reihe von Initiativen und auch Forderungen. Dem müssen Bund und Länder gemeinsam gerecht werden, denn vor der Pandemie waren es schon ca. über 300.000 Betroffene mit diesem Krankheitsbild. Aber wenn man sich überlegt, dass eigentlich nur einer von zehn Betroffenen tatsächlich auch die Diagnose bekommt und dementsprechend auch statistisch auftaucht, ist klar, dass hier noch ein weiter Weg gemeinsam gegangen wird. Es ist auch ein Stück weit ein Weg hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit, denn es sind auch ca. 80 Prozent der Betroffenen in diesem Fall weiblich, und auch das ist noch mal Ausdruck dafür, dass bei einer so lange schon bekannten Krankheit so wenig in Forschung und Therapie getan worden ist, dass da unbedingt noch mal mehr angesetzt werden muss. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Antrag auf den Weg bringen, um da auch die Versorgung zu stärken und den Betroffenen hier weiterzuhelfen. Sie haben es wirklich verdient. Danke. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Diana Lehmann

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Zippel das Wort.

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Christoph Zippel CDU

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, seitdem die FDP im Jahr 2021 den Antrag „Erforschung von Long-COVID priorisieren: Klinische Daten erheben, Langzeitfolgen analysieren, wirksame Therapien entwickeln und in Regelversorgung implementieren“ eingebracht hat, ist auch ME/CFS zum Thema in diesem Landtag geworden. Im Jahr 2022 wurde dann dieser Antrag jedoch in anderer Form eingebracht, und nun liegt ein 16-seitiger Antrag zu ME/CFS vor. Die Krankheit war uns unbekannt, die Menschen wurden übersehen und die Versorgungslage ist immer noch nicht besser. All das versucht der FDPAntrag zu verbessern. Der umfangreiche Antrag spricht die Themen der Forschung, Entstigmatisierung, Minderung von Barrieren und Behandlung nicht nur an, sondern versucht sich an Lösungsansätzen, so zum Beispiel Forschungszentren in Jena zu erweitern und Behandlungsmöglichkeiten auszuweiten, die Gesellschaft zu informieren und aufzuklären, Schülern, Jugendlichen und Studenten trotz Erkrankung Teilhabe durch Onlineunterricht zu ermöglichen. Dieser Antrag, und das ist deutlich geworden, wenn man mit den Betroffenen spricht, spricht eben den ME/CFS-Erkrankten aus der Seele. Man könnte meinen, dass sie ihn mitgeschrieben haben. Mittlerweile erhalten wir als Fraktion schon mehrere Zuschriften, die darum werben, dass wir doch dem Antrag zustimmen sollen. Bei gesundheitspolitischen Themen in dieser Größe – und das kennen Sie alle – ist das eine Seltenheit. So viel muss ich zugeben: Die FDP und ihr gesundheitspolitischer Sprecher haben sich hier an dieser Stelle durchaus Anerkennung erarbeitet. (Beifall Gruppe der FDP) Doch, lieber Kollege Robert-Martin Montag, bevor Sie wegen all der Lobpreisung vom Sitz schweben – ein Prozess, der Ihnen natürlich komplett fremd ist –, will ich vielleicht auch noch einige kurze Bedenken zu diesem Antrag loswerden. Denn trotz all der Mühe und Folgen der Anerkennung müssen wir feststellen, dass dieses Thema eigentlich und letztlich auf die Bundesebene gehört. Sichtbar war das vor allem auch anhand der geringen Anzahl von Anzuhörenden aus Thüringen. Es waren leider nur zwei von elf. Ebenfalls wird dieses Thema auf Bundesebene angesprochen und erkannt. Neben der Kritik, dass dieses Thema auch auf die Bundesebene gehört, ist zu erwähnen, dass ein übertünchender Aktionismus über die fehlende Kenntnis in der Pathogenese, Diagnostik und Therapie vermieden werden muss – etwas, worauf ich schon bei der Einbringung hingewiesen hatte. Ebenfalls können Schulen auch nicht einfach fachfremde Aufgaben übertragen werden. All dies sind keine gravierenden Kritiken, aber diese zeigen doch einen Makel am Heilsbringerantrag der FDP. Wichtig ist schlussendlich, dass wir hier nicht die zentralen Themen der Gesundheitspolitik aus den Augen verlieren. Hausärztliche Versorgung, Investitionen in Krankenhäuser und der Umbau der Versorgungslandschaft sind nur drei große Themen, die es vor allem zu bewältigen gilt. Behalten wir also diese Themen im Auge und lassen wir uns nicht allzu oft mit allzu spezifischen Anträgen zu noch spezifischeren Krankheitsbildern aufhalten. Denn spezifische Krankheiten zu therapieren, ist schließlich Aufgabe der Ärzte und letztendlich nicht Aufgabe von Politik. Summa summarum haben wir als CDU-Fraktion sehr mit uns gerungen zwischen Enthaltung und Zustimmung, aber am Ende des Tages will ich doch sagen, dass die Vorteile überwiegen, weswegen wir diesem Antrag zustimmen werden. Danke. (Beifall Gruppe der FDP)

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Diana Lehmann

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wir haben uns tatsächlich mehr als zwei Jahre mit diesem Antrag – mit diesem wirklich wichtigen Antrag – beschäftigt. Das ist ein langer Zeitraum und ich habe über diesen Zeitraum auch sehr viel gelernt über diese doch sehr heimtückischen Krankheiten. Ich erinnere mich noch sehr gut an die mündlichen Anhörungen im Frühjahr 2023, was die Betroffenen und die Expertinnen über ME/CFS schilderten, obwohl ich sagen muss, einen Alltag, so wie wir ihn kennen, gibt es für die Betroffenen und das Umfeld leider nicht. Wenn starke Erschöpfung, Schmerzen, Schlaf- und Konzentrationsstörungen den Alltag bestimmen, gibt es keinen Alltag. Mit solchen Einschränkungen der Lebensqualität ist die Teilnahme an dem, was wir Leben nennen, nur noch eingeschränkt oder sehr eingeschränkt möglich. Viele haben eine Odyssee hinter sich, bevor sie überhaupt eine Diagnose bekommen. Für Long COVID und für ME/CFS gibt es bisher keine zugelassenen Medikamente. Es kann lediglich versucht werden, einige Symptome zu lindern. Auch fehlen umfassende Datengrundlagen zur verlässlichen Einschätzung der Anzahl der Erkrankten. Sie sehen, dass Bedarf ist, und der Bedarf ist dringend notwendig. Als die FDP den Antrag eingebracht hat, haben wir ihn noch ergänzt, und zwar um Long COVID und Post-COVID, weil die Symptome oft ziemlich ähnlich sind. Wir haben damit diesen Antrag ergänzt, was sehr wichtig ist. Deshalb ist es gut, dass wir heute gemeinsam über diese Themen, über dieses umfassende Krankheitsbild sprechen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch die Befassungen im Gesundheits- und Wissenschaftsausschuss waren von der Ernsthaftigkeit und Fachlichkeit geprägt, die dieses Thema braucht. Wissen Sie, ich habe da ein ganz besonderes persönliches Schicksal von einer guten Bekannten vor Augen. Die Frau ist in meinem Alter. Ich kannte sie meist als fröhlichen und energiegeladenen Menschen, sie war viel unterwegs, auf Reisen und in der Natur. Sie machte gern Sport, wenn auch in Maßen, manchmal mussten sie sogar ihre Kinder bremsen. Aber sie ist jetzt seit acht Monaten krankgeschrieben. Vorher hat sie sich über ein Jahr gequält durch die Tage und Nächte. Herzschwäche, Schilddrüsenprobleme oder Depressionen wurden von Haus- und Fachärzten vermutet und untersucht. Noch immer hat sie keine eindeutige Diagnose, aber sie kann kurze Spaziergänge machen an guten Tagen. Ein wenig Hoffnung liegt nun im Frühling, der jetzt kommt. Wird es dann besser? Ich wünsche es ihr von Herzen. (Beifall Gruppe der FDP) Aber wünschen allein reicht eben nicht. Wir brauchen gute Strukturen, um Forschung und Behandlung voranzubringen. Und so hoffe ich, dass heute, wenn wir diesen Antrag verabschieden, dessen Umsetzung die Lücken im System füllt und auch die unterstützt, die von diesen Krankheiten betroffen sind, aber auch die Menschen und Strukturen, die sich in Lehre und Forschung ME/CFS und Long COVID widmen. In erster Linie sollen die Forschung zu Ursachen und die Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten unterstützt werden. Am Uniklinikum Jena sollen so Behandlungs- und Versorgungsstrukturen verbessert werden, um mehr über die Krankheitsbilder von Long COVID und ME/CFS aufzuklären und damit letztendlich die und deren Angehörige zu unterstützen, die an der Krankheit leiden. Damit geht Thüringen einen großen Schritt voran auf diesem Weg. Ich danke allen, die sich hieran beteiligt haben, und hoffe nun auf eine schnelle Umsetzung und Zustimmung für diesen wichtigen Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, Gruppe der FDP)

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Diana Lehmann

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Für die Gruppe der FPD erhält Abgeordneter Montag das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für die sehr profunde Auseinandersetzung mit dem Thema – bis auf einen Redner. Wir sehen, wie weit wir hier gekommen sind über die Beschäftigung mit den Fragen eigentlich seit 2021, wo wir auch als FDP dann am Ende – gemeinsam natürlich – die Long-COVID-Ambulanz in Jena am UKJ eingeführt haben. Heute ist ein wichtiger Tag, auf den wir auch alle stolz sein können. Denn hier liegt ein Antrag vor, der zwei Jahre Bearbeitung gedauert hat, der sehr profund und auch mit der notwendigen Ernsthaftigkeit bearbeitet worden ist. Heute ist auch Long COVID Awareness Day mit Demonstrationen vor dem Bundestag, vor anderen Parlamenten. Thüringen ist hier tatsächlich Spitzenreiter, weil wir mit diesem ganz konkreten Antrag die Ersten sind, die bundesweit ganz konkret mit konkreten Maßnahmen sowohl Forschung, Versorgung als auch Aufklärung verbessern. Heute sind wir, ist dieser Thüringer Landtag Ort der Hoffnung für viele Betroffene, die uns auch zuhören. (Beifall Gruppe der FDP) Versorgungsfragen sind eben dann ziemlich konkret. Dieser Landtag macht sich auf den Weg und stärkt die Fragen „Forschung, Versorgung und Aufklärung hinsichtlich ME/CFS und Long COVID“ und auch für Patienten vom Post-Vac-Syndrom. Das ist doch klar, denn die Versorgungsstrukturen sind für alle da. Aber was tun wir ganz konkret, was die bundesweit führenden Expertinnen und Experten dazu veranlasst hat, zu sagen, dass wir in Thüringen damit eine Blaupause für andere Bundesländer liefern? Erstens stärken wir die Forschung zu ME/CFS und Long COVID in Jena und dort ganz explizit die Einführung einer Tenure-Track-Professur auf dem Gebiet von ME/CFS und ähnlichen postinfektiösen Erkrankungen am Klinikum. Denn es gibt in diesem Bereich noch viel zu wenig Nachwuchsforscher – auch ein Problem, warum beispielsweise viele Forschungsgelder nicht sofort ganz konkret umgesetzt werden können. Für die Forschung sind auch Ausschreibungen zur Förderung von Verbundforschung, zur Ursachenbehandlungsmöglichkeit und zu optimalen Versorgungsstrukturen dringend notwendig. (Beifall Gruppe der FDP) Ein zweiter zentraler Punkt sind natürlich konkret Behandlungs- und Versorgungsstrukturen, die wir in Thüringen verbessern und auch aufbauen wollen. Denn um den Zugang zu Experten zu ermöglichen, also zu wissen, wo bekomme ich eigentlich Hilfe, wird in Thüringen ein regional und fachlich gegliedertes Verzeichnis über Ärzte mit spezifischer Expertise zu ME/CFS sowie eben Long COVID zu erstellen sein. In Thüringen sollen auch geeignete Strukturen und multidisziplinäre Teams aufgestellt sowie klinische Anlaufstellen und Angebote in der aufsuchenden Versorgung zu Hause für Menschen mit ME/CFS, Long COVID und Post-Vac geschaffen werden, um eben die prekäre Versorgungslage für die Erkrankten, die häufig das Heim nicht verlassen können, zu verbessern. Da wollen wir natürlich auch – klar, das ist ein Antrag der FDP – die Digitalisierung nutzen, wir wollen ein ME/CFS-Telemedizin-Telekonsil-Netzwerk aufbauen und zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten schaffen, damit das sogenannte Pacing vermittelt werden kann, eine Anpassung an das Aktivitätsniveau der Patientin. Drittens initiieren wir eine landesweite Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Hierzu soll eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Landesgesundheitskonferenz in Thüringen gegründet werden. Dabei sollen die Patientenorganisationen eingebunden werden – auch das ist ein ganz konkreter Schritt, auf den viele Patientinnen und Patienten schon lange warten –, die Deutsche Gesellschaft für ME/CSF, ME/CFSFatigatio, Lost Voices Stiftung, #MillionsMissing Deutschland sowie POTS und andere Dysautonomien e. V., also all diejenigen, die uns mit ihrer persönlichen Erfahrung und ihrem Blickwinkel das Thema in der Anhörung so deutlich vor Augen geführt haben. Ich möchte allen danken, die daran mitgewirkt haben, auch Frau Prof. Scheibenbogen, Frau Prof. Behrends und allen anderen, die sich dieses Themas angenommen und uns mit ihrer profunden Kenntnis heute zu dieser Entscheidung geführt haben. Ja, Bundespolitik ist wichtig. Deswegen sind auch Fragen, die auf diese Ebene zielen, in dem Antrag angesprochen, beispielsweise in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung. Aufgrund der Komplexität des Krankheitsbilds will ich jetzt gar nicht im Detail darauf eingehen. Aber eines möchte ich noch sagen: ME/CFS, Long COVID, Post-VacSyndrom und andere Erkrankungen mit ähnlichen Symptomen müssen eben zusammengedacht werden. Und es kann dann eben nicht sein, dass beispielsweise das BfArM eine …

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Diana Lehmann

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Herr Montag, Ihre Redezeit ist leider zu Ende. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Nein, nicht leider!)

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Robert-Martin Montag FDP

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Frau Kollegin, dass Sie sagen „nicht leider“, spricht nicht für Sie und Ihren Charakter. (Beifall Gruppe der FDP) Ich bedanke mich trotzdem bei allen Kolleginnen und Kollegen, die hier gemeinsam an dem Ergebnis mitgewirkt haben. Das ist ein guter Tag und das Signal geht weit über Thüringen hinaus. Vielen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Diana Lehmann

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Es liegen mir jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung erhält Frau Ministerin Werner das Wort.

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Heike Werner

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ja, ich glaube, man hat das heute schon herausgehört: Der Beratung heute im Landtag gehen viele Beratungen im federführenden Ausschuss, aber natürlich auch in dem beteiligten Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft voraus. All die Beratungen, Anhörungen usw. sind nun in die Beschlussempfehlung eingeflossen. Auch ich möchte mich an dieser Stelle wirklich sehr herzlich bedanken. Ich denke, wir haben sehr interessante, sehr informative Ausschussberatungen hierzu gehabt. Ich will nur an die Anhörung von Expertinnen und Experten erinnern, die ja nicht nur aus dem medizinischen Bereich und aus der Forschung kamen, sondern unter denen eben auch Betroffene waren, die hier sehr eindrücklich geschildert haben, welche Probleme sie im Alltag haben, wie belastend das ist, wenn man lange Zeit nicht weiß, welche Erkrankung man hat oder sich auch im medizinischen Setting nicht ernst genommen fühlt. Insofern war das sehr eindrücklich und hat aber auch noch mal gezeigt, auf wie vielen Ebenen hier Handlungsbedarfe bestehen, um wirklich eine bestmögliche medizinische Behandlung oder Versorgung zu gewährleisten. Ich glaube, wirklich sehr deutlich geworden ist: Hier müssen viele Hände ineinandergreifen. Es ist gar nicht so einfach, sich in unserem versäulten Gesundheitssystem entsprechend gemeinsam auf den Weg zu machen, also die sektorenübergreifende Versorgung zu überwinden, sich gemeinsam über Forschungsinhalte zu verständigen, über Bildung, Ausbildung, Weiterbildung nicht nur zu reden, sondern auch zu belegen, wie das am besten umgesetzt werden kann, bis hin dazu, dass man eben weiter am Ball bleibt, indem man bei der Landesgesundheitskonferenz eine entsprechende Arbeitsgruppe ins Leben ruft, die das Thema weiterbearbeiten und eine Umsetzung auch begleiten wird. Ich wollte mich aber hier auch melden, um vor allem noch mal ein Thema anzusprechen, das uns in der Beratung, denke ich, ausdrücklich auf die Agenda gesetzt wurde, nämlich wie wichtig Information und Transparenz sind und wie wichtig es ist, dass Bürgerinnen und Bürger die entsprechenden Informationen auch erreichen. Deswegen lassen Sie mich einige wenige Dinge an der Stelle noch mal ansprechen. Es wurde schon gesagt: ME/CFS wurde natürlich auch durch Post-COVID-Erkrankungen sichtbarer. Wir haben hier in Thüringen nicht nur einen tollen Antrag, der heute beraten wird, sondern es eben auch schon geschafft, Versorgungslücken zu schließen. Ein Projekt, das heute schon angesprochen wurde, das Projekt WATCH, will ich hier an der Stelle noch mal hervorheben. Es geht darum, gerade weil Menschen die beste gesundheitliche Versorgung auch erreichen soll und natürlich nicht alle nach Jena fahren können und sollen, hier zu schauen, wie man die Strukturen vor Ort stärken kann. Mit WATCH haben wir eine mobile, wohnortnahe Versorgung zur Steuerung der sektorenübergreifenden Therapie in Thüringen ins Leben gerufen. Es ist ein Projekt, das bundesfinanziert ist. Wir können, denke ich, sehr dankbar und froh über das Projekt sein, in dem das Universitätsklinikum Jena, die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen sich gemeinsam diese wohnortnahe und sektorenübergreifende Versorgung auf die Agenda geschrieben haben. Das heißt, zunächst wird eine umfangreiche Untersuchung von Patientinnen und Patienten in dem sogenannten Post-COVID-Bus durchgeführt, der in die Nähe des Wohnorts der an dem Projekt teilnehmenden Patientinnen und Patienten kommt. Anschließend erhalten die Patientinnen und Patienten einen neuen Übungs- und Behandlungsplan, der ganzheitlich aufgestellt ist, nämlich für Gehirn, Körper und Geist, mit dem die Post-COVID-Symptome nachhaltig verbessert werden sollen, der zu Hause durchgeführt werden kann und bei dem auch spezielle Apps zum Einsatz kommen. Das Projekt ist am 1. November 2023 gestartet. Die Laufzeit geht im Moment bis zum 31.08.2026. Das hängt mit der Förderdauer des Innovationsfonds zusammen. Aber wir sind der Meinung und sind froh, dass mit der Versorgung durch dieses WATCH-Projekt eine deutliche Linderung der Beschwerden von vielen Post-COVID-Patientinnen und -Patienten erzielt werden kann. Ein weiteres Beispiel für Thüringen ist, dass bereits im Jahr 2021 unter dem Dach des Zentrums für Sepsis- und Infektionsforschung am Universitätsklinikum Jena das Post-COVID-Zentrum eingerichtet wurde. Hauptanliegen war auch hier die interdisziplinäre Zusammenarbeit in Bezug auf die Behandlung und Erforschung von Post-COVID bei Erwachsenen und Kindern. Im Zuge dessen soll beispielsweise auch ein Register entstehen, in dem das Spektrum und die Verläufe der Symptome systematisch erfasst werden sollen. Das Zentrum wird auch durch das Land Thüringen finanziell unterstützt. Mittlerweile haben sich knapp 3.000 Erwachsene zu einer umfassenden Eingangsdiagnostik vorgestellt. Mit den meisten bestehen in Abhängigkeit der Beschwerden und Vorbefunde nun regelmäßige Folgetermine. Eine erste Langzeitauswertung der Daten von 1.022 Patientinnen und Patienten ergab, dass ein Fünftel – und jetzt kommen wir zum Ausgangsantrag zurück – der Long-COVID-Betroffenen auch nach über einem Jahr immer noch an ME/CFS leidet. Mittelfristig sollte die Arbeit des Zentrums dazu beitragen, dass die Patientenversorgung verbessert wird und wichtige Eckpunkte für die weiteren politischen Entscheidungen auch für drohende Pandemien geliefert werden können. Einen Dank, den ich hier ganz explizit noch mal – und ich hoffe mit Ihrer Unterstützung – loswerden möchte, ist der an die vielen verschiedenen Selbsthilfegruppen, die wir hier in Thüringen haben, die sich in den letzten Monaten, Jahren auf den Weg gemacht haben, nicht nur Betroffene, sondern auch Angehörige zu unterstützen – Frau Pfefferlein hatte das Thema der Bekannten schon angesprochen. Ich denke, wir wissen alle, wie wichtig Selbsthilfegruppen in dem Bereich sind, weil sie eben gut Informationen an Betroffene weitergeben können, weil sie in der Lage sind, auch die Sprache der Betroffenen zu sprechen und auch Diagnostik zu übersetzen. Insofern: Herzlichen Dank! Wer sehen will, welche Selbsthilfegruppen es im Bereich dieser Krankheitsbilder gibt, kann sich über die Landeskontaktstelle für Selbsthilfe Thüringen hier auch informieren. Es gibt beispielsweise Selbsthilfegruppen im Wartburgkreis, in Jena, im Altenburger Land, in Gera, im Eichsfeld, in Nordhausen und auch in Sonneberg. Dafür also vielen herzlichen Dank für diese Initiative! (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Lassen Sie mich einen letzten Punkt auch zum Thema „Information und Transparenz“ noch ansprechen, weil Herr Lauerwald wieder angefangen hat, alles Mögliche zusammenzuwerfen. Zunächst einmal: Ja, es gibt auch bei Impfungen Impfreaktionen oder Nebenwirkungen. Diese sind aber, egal, welche Impfung wir anschauen, sehr selten. Natürlich ist es so, wenn viele Menschen gleichzeitig geimpft werden, wie es bei Corona der Fall gewesen ist, dann werden natürlich auch einzelne Fälle sichtbarer. Aber wenn Sie sich die letzten Zahlen des Paul-Ehrlich-Instituts anschauen – da gibt es auch noch Unterschiede, aber ich nehme mal die vom Paul-Ehrlich-Institut –, dann sind es 0,029 Prozent der Geimpften, die eine schwerwiegende Nebenwirkung hatten. Bei einer Anfrage aus dem Bundestag waren es sogar nur 0,001 Prozent der Geimpften. Jedem dieser Menschen wird natürlich geholfen. Auch das soll an dieser Stelle noch mal ganz deutlich gesagt werden. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Deswegen als allerletzte Information: Ja, es kann Nebenwirkungen oder Impfreaktionen geben. Aber gerade bei Corona gilt: Noch nie wurden genau diese Fälle auch so deutlich gemeldet und sind in einem Register nachlesbar. Zum Zweiten: Wie eben gesagt, wird jeder auch entsprechend behandelt. All die Dinge, die ich eben erwähnt habe, stehen natürlich auch Menschen mit Impfreaktionen zur Verfügung. Als Letztes: Im Gegensatz zu dem, Herr Lauerwald, was Sie gesagt haben, werden genau diese Symptome auch beforscht. Es gab dafür schon Studien. Es sind weitere Studien geplant. Damit bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Diana Lehmann

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Weitere Wortmeldungen kann ich nicht erkennen. Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag. Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung analog wird über den Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung abgestimmt, da die Beschlussempfehlung eine Neufassung des Antrags enthält. Das heißt, wir machen jetzt quasi anders als sonst nur eine Abstimmung. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/9686. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Da sind keine Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag angenommen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, Gruppe der FDP) Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Es gibt den Wunsch nach einem Geschäftsordnungsantrag. Herr Abgeordneter Lauerwald. (Zuruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Ich möchte mein Abstimmungsverhalten erklären!) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Wir können das schon einordnen!) Genau. Dann erklären Sie bitte Ihr Abstimmungsverhalten.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Wie ich in meinem Vortrag dargelegt habe, bin ich absolut für Forschung zu ME/CFS und dass die entsprechenden Gelder bereitgestellt werden, was zurzeit im Bund erfolgt. Ich bin auch der Meinung, dass das eher Sache des Bundes ist, wie auch Herr Zippel schon gesagt hat. Was allerdings sehr kritikwürdig ist, ist, dass die vielen Impfgeschädigten alleingelassen werden. Prof. Stallmach hat mir gesagt, in der COVID-Ambulanz hat er keine Kapazitäten, sich um Impfgeschädigte zu kümmern. Die einzige Spezialambulanz für Post-Vac-Patienten ist Marburg. Die kriegen täglich über 400 Mails, wo die Patienten um Hilfe rufen und Termine haben wollen, weil die Zahl der Geschädigten viel höher ist, als Frau Werner jetzt hier behauptet hat. Ich finde, dass es ethisch nicht hinnehmbar ist, dass diese vielen Patienten, die letztlich primär zur Impfung überredet worden sind, wenn sie Probleme haben, völlig alleingelassen werden, keinen Ansprechpartner haben. Die Kassen zahlen oftmals die Behandlungen nicht. Deswegen habe ich dagegengestimmt, weil der FDP-Antrag in meinen Augen unvollständig ist. Danke. (Beifall AfD)

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Diana Lehmann

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Herr Abgeordneter Montag, Sie würden auch gern Ihr Abstimmverhalten begründen?

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Robert-Martin Montag FDP

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Auch ich möchte gern noch mal mein Abstimmungsverhalten erklären. Es ist ein guter Antrag. Es ist ein innovativer Antrag, er ist ein weitreichender Antrag. Herr Dr. Lauerwald, weil ich mich mit dem Antrag beschäftigt habe, wie sich auch in Jena Strukturen weiterentwickeln, dass man nämlich von einer Long-COVID-Ambulanz kommend erkannt hat, dass es mehr gibt – das ist auch ein Erkenntnisprozess –, und jetzt dabei ist, diese Long-COVIDAmbulanz in eine Ambulanz für postinfektiöse Erkrankungen zu wandeln, bedeutet, dass viel mehr Krankheitsbilder nunmehr dort behandelt werden können und dafür die Strukturen geschaffen werden sollen. Genau das, was Sie fordern, wird hier umgesetzt. Leider haben Sie es nicht verstanden, der Rest schon. Deswegen habe ich dem eigenen Antrag zugestimmt. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Diana Lehmann

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Bevor wir in der Tagesordnung weiterverfahren, würde ich trotzdem jetzt noch mal kurz die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen zu mir bitten. Alles klar, vielen Dank. Dann rufe ich jetzt Tagesordnungspunkt 14 als letzten Tagesordnungspunkt für heute auf Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/9609 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/9721 Herr Blechschmidt hat für die Fraktion Die Linke das Wort zur Begründung, vermutlich diesmal tatsächlich zum allerletzten Mal in dieser Legislatur zur Änderung der Geschäftsordnung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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André Blechschmidt Die Linke

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Zu der Aussage würde ich mich nicht hinreißen lassen – nicht mehr. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ohne noch einmal den Tagesordnungspunkt 25 zu Überlebenschancen bei Herzinfarkten überzustrapazieren, möchte ich meine Einbringung zur Änderung der Geschäftsordnung wie folgt beginnen: Geschäftsordnungsdebatten und Geschäftsordnungsthemen lassen von Abgeordneten im Allgemeinen und von PGFs im Besonderen die Herzen höher und schneller schlagen. (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und noch ein kleines Wortspiel: Eine gute, praktikable und handhabbare Geschäftsordnung sichert die Überlebenschance der parlamentarischen Arbeit in unserem Haus. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, alle Fraktionen haben sich vor Monaten gemeinsam auf eine AG „Geschäftsordnung“ verständigt, sie mit dem Gedanken eingerichtet – lassen Sie es mich so formulieren –, eine Generalsanierung unserer Geschäftsordnung vorzunehmen. Die erste Sitzung dieser AG war am 22. November 2022. Das Ergebnis allerdings ist, um es vornehm auszudrücken, überschaubar. Dennoch haben sich die Koalitionsfraktionen zu dem vorliegenden Antrag auf der Grundlage der Diskussion der Arbeitsgruppe verständigt und diesen Antrag hier vorgelegt. Folgende Schwerpunkte möchte ich, meine Damen und Herren, im Rahmen der Einbringung hervorheben: Erstens – Redezeitregelung: Seit Monaten beginnt die Präsidentin die Plenarsitzung mit dem Satz: „Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort.“ Unser Antrag möchte diese Ausnahmeregelung nun als Normalität in die Geschäftsordnung einbringen und fixieren. Der Antragsteller ist sich sicher, dass dadurch einerseits der Gleichheit der Abgeordneten mit Blick auf die Redezeit Rechnung getragen wird und andererseits die Stärkeverhältnisse der Fraktionen wie in der Vergangenheit Berücksichtigung finden. Zweitens – Bonuszeit bei Zwischenfragen von 1 Minute: Im Rahmen der schon angesprochenen Diskussion in der AG „Geschäftsordnung“ wurde sich auch über die Attraktivität und Flexibilität, über Verbesserung der Debattenkultur verständigt. Letztlich konnte man sich nur auf diese Bonuszeit bei Zwischenfragen einigen. Hiermit sollen die Redner ermutigt werden, Zwischenfragen zuzulassen und diese nicht auf Kosten seiner eigenen Redezeit abzulehnen. Ich weiß, manchen Rednern hier im Haus reicht diese Redezeit grundsätzlich nicht aus. Ich gucke jetzt in keine Richtung. (Beifall Gruppe der FDP) Drittens: Mit dem sperrigen Titel „Unterrichtungen in Angelegenheiten der Europäischen Union, die nicht Unterrichtungen über Vorgänge im Sinne des Artikels 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen sind“ wird ein weiterer Antragspunkt beschrieben. Artikel 67 Abs. 4 ist bekanntermaßen die Unterrichtung durch und über die Landesregierung an den Thüringer Landtag. Zunehmend gehen Informationen und Unterrichtungen der EU direkt an die Landtagspräsidentin. Um hier eine entsprechende Beratung in den zuständigen Ausschüssen des Thüringer Landtags zu ermöglichen, wird über die Geschäftsordnung der Präsidentin eine entsprechende Unterrichtung und damit verbundene Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen ermöglicht. Viertens – § 65 Abs. 2 Satz 4, Stichwort „Zeitpunkt zur Abstimmung von Entschließungsanträgen“: Die Antragssteller vertreten die Auffassung, dass Entschließungsanträge nicht unabhängig von Gegenständen wie Gesetzen, Anträgen, Regierungserklärungen, Berichten oder Unterrichtungen möglich sind. (Beifall SPD) Daher ist es für uns eine Klarstellung des § 65 der Geschäftsordnung. Ich erinnere nur an die jüngste Diskussion hier am Pult in der Januar- und Februarsitzung. Meine Damen und Herren, ich werbe im Namen der Koalitionsfraktionen Die Linke, der SPD und der Grünen für die Zustimmung zur Änderung der Geschäftsordnung und wünsche natürlich eine herzschonende und erfolgreiche Debatte. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Diana Lehmann

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Wunderbar, Herr Blechschmidt. Und Sie haben damit auch gezeigt, wie viel man in 5 Minuten sagen kann. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Bühl für die CDU-Fraktion das Wort.

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Andreas Bühl CDU

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Ja, sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, es geht so herzschonend weiter kurz vor Ende der heutigen Sitzung. Ich will gar nicht viel dazu sagen. Die Geschäftsordnungsdiskussionen waren in der Regel ja immer relativ kurz, zumindest wenn es um diese Änderungen ging. Wir hätten sicherlich in der AG noch deutlich mehr Punkte machen können. Zum Beispiel haben wir auch die Frage von digitalen Abstimmsystemen mehrfach diskutiert. (Beifall CDU) Allerdings war das Ergebnis zum Schluss so, dass sich keine Mehrheit zu einer Änderung in dieser Legislatur zeigt und wir das sicherlich noch weiter diskutieren müssen. Das, was hier vorliegt, will ich für uns sagen, dem können wir in den Punkten 1 bis 3 zustimmen. Wir haben zu der Frage der zusätzlichen Redezeit für Zwischenfragen eine Ergänzung, für die ich noch um Zustimmung werben möchte, nämlich dass die Dauer der Zwischenfrage für die Redezeit des Redners unberücksichtigt bleibt, ganz einfach aus dem Grund, dass wir auch hier schon aus unserer breiten Erfahrung wissen, dass Zwischenfragen natürlich oft auch, bis es nun zur Frage kommt, dauern und die Frage selbst ziemlich lang sein kann, weil ja manchmal auch umfänglichere Zwischenfragen gestellt werden. Das geht ja dann auch dem Redner verloren. In dem Sinne werben wir für diese Konkretisierung, können uns dann auch diesem Vorschlag annähern. Allerdings würde ich trotzdem die Abstimmung des Punkts 4 einzeln beantragen, sofern das der Einreicher des Vorschlags zulässt. Wir haben ja in der letzten Sitzung über die Worte „in der Regel“ diskutiert, haben hier vorn gestanden und hatten dazu als CDU-Fraktion eine andere Auffassung. Die behalten wir auch bei. Wir würden diese Worte hier drinbehalten wollen. Unter diesem Gesichtspunkt, um den drei Punkten vorher zustimmen zu können, würde ich sehr darum bitten, dass wir über Punkt 4 dann einzeln abstimmen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Diana Lehmann

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Montag für die Gruppe der FDP das Wort. (Zuruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ich ziehe zurück!) Sie ziehen zurück. Sehr gut. Dann liegen uns keine weiteren Wortmeldungen vor. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag und zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/9721. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Abgeordneten im Hause. Trotzdem nochmal kurz: Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Änderungsantrag schon mal angenommen. Und dann gab es den Wunsch nach Abstimmung zu den quasi einzelnen Punkten des Antrags. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zu Punkt 4!) Ja, genau. Aber ich würde dann trotzdem 1 bis 3 abstimmen, damit wir die auch abgestimmt haben. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Und Punkt 5!) Vielen Dank für den Hinweis, Herr Blechschmidt. Dann würde ich zunächst die Punkte 1 bis 3 und 5 gemeinsam abstimmen. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Abgeordneten im Hause, wenn ich das richtig sehe. Zur Probe dennoch noch mal: Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann sind die Punkte 1 bis 3 und 5 des Antrags angenommen. Und wir kommen zum Punkt 4 des Antrags. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Parlamentarischen Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Aus der CDUFraktion. Enthaltungen – dann der Form halber noch –? Gibt es keine. Damit haben wir unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag die Änderung der Geschäftsordnung angenommen. Bevor ich die Sitzung schließen kann, trotzdem noch ein kurzer Hinweis: Ich gehe davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen bzw. Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die hätten aufgerufen werden sollen, heute aber nicht mehr aufgerufen werden können. Gestatten Sie mir noch den Hinweis auf unsere nächsten planmäßigen Plenarsitzungen vom 24. bis 26. April. Ich schließe die heutige Sitzung.

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