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Dorothea Marx

SPD 15.03.2024 Sitzungen 7/131

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach diesem Beitrag aus dem Bereich der Verschwörung, der damit geendet hat, dass es dann hieß, Sie appellieren dafür, Frau Dr. Bergner, dass man sich auf das konzentriert, wofür man eine Mehrheit bekommt. Auch das sehen unsere Gesetze schon jetzt vor, denn wir werden hier in diesem Landtag nur dann zu einer Verfassungsänderung kommen, wenn es dazu eine Zweidrittelmehrheit gibt. Daran arbeiten wir hier alle gemeinsam. Wahlalter ab 16 – das haben Sie jetzt noch mal aufgenommen –: Dafür werden wir hier keine Mehrheit erreichen, das haben wir leider schon feststellen können. Aus unserer Sicht oder vielleicht positiv aus der Sicht anderer Fraktionen hier im Haus ist das quasi schon aussortiert, obwohl es schon ein bisschen merkwürdig ist – jetzt auch wieder für die Schülerinnen und Schüler, die uns hier oben noch lauschen –, dass das Wahlalter 16 für die Kommunalwahl gelten wird, auch für die Europawahl, aber für die Landtagswahl dann eben nicht. Da sind wir noch nicht so weit. Wie vielfältig unser Landtag ist, konnten Sie anhand der letzten Redebeiträge herausfinden. Trotzdem will auch ich versuchen, hier einen Weg zum Konsens zu suchen. Wichtig ist mir noch mal aufzugreifen, was Kollegin Wahl schon aufgegriffen hat, dass es nicht Grundrechte unterschiedlicher Rangordnung gibt, also dass dieses berühmte Staatsorganisationsrecht nichts Wichtigeres oder Kantigeres oder Kräftigeres ist als die Individualgrundrechte. Staatsorganisationsrecht – die Fragen wurden angesprochen –, das Binnenorganisationsrecht des Staats, also wie wir hier zum Beispiel den Ministerpräsidenten wählen oder wie wir die Finanzbeziehung zwischen dem Land und den Gebietskörperschaften ausstatten im Rahmen der Konnexität, das ist Staatsorganisationsrecht. Das andere sind die Individualgrundrechte. Da hat mich doch schon sehr gewundert, Herr Zippel, als Sie meinten, dass die Individualgrundrechte keine Rechtswirkung für Individuen entfalten würden. Natürlich enthalten die keine konkrete Handlungsanweisung, aber dass natürlich mit der Behauptung oder mit dem Verdacht, dass gegen ein Individualgrundrecht verstoßen wird, ein Gericht angerufen werden kann, das dann feststellt, ob bestimmte Gesetze, die wir hier machen, mit dem Individualgrundrecht vereinbar sind, das ist eigentlich die stärkste Position überhaupt. Klassischerweise hat man es früher immer das Abwehrrecht der Bürgerinnen und Bürger gegen den Staat genannt, vor Willkür geschützt zu werden, dass in der Alltagsausstattung auch der Politik Grundrechte geschliffen werden. Deswegen ist es so wichtig, dass man Grundrechte, auch die Individualgrundrechte, immer mal daraufhin anschaut, ob sie noch zeitgemäß sind bzw. auch zeitgemäß formuliert sind. Da bin ich dem Kollegen Montag schon mal sehr dankbar, dass er diese Sache mit dem Behindertenbegriff hier eingebracht hat, nämlich dass an zwei Stellen unserer Verfassung immer noch von „Behinderten“ die Rede ist anstatt von „Menschen mit Behinderungen“, was ein qualitativ großer und ein ethisch großer Unterschied ist und was in der Diskussion am letzten Montag mit dem Initiativkreis „Verfassungsänderung“ auch eine Vertreterin des entsprechenden Verbandes angemahnt hat, die uns gesagt hat: Wir möchten gern, dass Sie uns sehen und dass Sie uns hören und dass Sie diese Sache in die Verfassung aufnehmen. Da wiederhole ich jetzt gern, was ich dort schon gesagt habe: Allein dieser kleine Schnipsel an Änderung der Thüringer Landesverfassung wäre es wert, dass wir das hier im Landtag machen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Dann hätten wir einen richtigen Schritt getan gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen als sogenannte Behinderte, ein Begriff den man mit Defiziten verbindet, die Behinderte in dem Sinne nicht haben, sondern eben nur andere Anforderungen an ihre Lebensgestaltung. Allein deshalb könnten wir die Verfassung ändern. Dann, Herr Montag, haben Sie uns von Rot-RotGrün auch ein bisschen vorgeworfen: Aber ihr habt doch auch schon von Paket gesprochen. Das war aber nicht das Paket, von dem man sagt, es darf nicht eines allein kommen, sondern das war das Paket, was wir schon mal fertig hatten, aus insgesamt 24 Vorschlägen. Es waren übrigens 24 Einzelvorschläge zur Verfassungsänderung, die unseren Verfassungsausschuss jetzt über die Jahre beschäftigt haben. Von den 24 waren in einem Paket sechs übrig geblieben. Das haben wir nur deswegen damals „Paket“ genannt, weil wir gesagt haben: Das ist das Paket, das wir hier zurückschicken können in den Landtag und bei dem wir uns zwischen Rot-Rot-Grün, der CDU-Fraktion und auch Ihnen geeinigt hatten, dass wir dann die Zweidrittelmehrheit erreichen werden und dass wir das abschließen können. Sie haben gesagt: Das Paket schnüren wir Ihnen aber jetzt wieder auf. Dagegen sind wir nicht aus Prinzip. Es war nur mal schon ein fertiges Paket. Jetzt haben wir aber noch einen neuen Paketbegriff, und das ist der Paketbegriff, den Herr Zippel hier auch noch mal bemüht hat. Dieser Paketbegriff heißt, wenn wir die angeblich wichtigeren – das habe ich infrage gestellt und bestreite ich – Staatsorganisationsrechte jetzt nicht in diese Verfassungsänderung reinbekommen, dann machen wir die Individualgrundrechte auch nicht, erneuern wir sie auch nicht. Dieses Paket hat es vorher so nicht gegeben und das möchten wir uns jetzt auch nicht hier zur Last auf die Tische legen lassen. Das wäre ein sehr konkreter und starker Affront zum Beispiel gegen die Frau aus dem Behindertenverband, die uns gesagt hat: Wir möchten von euch gehört und auch gesehen werden mit dieser kleinen feinen Änderung. Deswegen appelliere ich hier nicht an die Differenzen und möchte auch niemanden größer beschimpfen, sondern einfach nur sagen: Wir haben so viele Gemeinsamkeiten, mit denen wir Menschen draußen – was heißt draußen? –, also uns allen hier sagen können, da sind unsere Grundrechte wichtig, da wollen wir eine Verbesserung haben, und da kommen wir dann gemeinsam weiter. Jetzt hat Herr Zippel noch mal versucht zu sagen, das mit dem Ehrenamt ist auch deswegen nicht so wichtig, denn wir machen ja jetzt ein Ehrenamtsgesetz. Dann kam Herr Möller in seiner unnachahmlichen Art und hat uns eigentlich sehr gut noch mal zwischen den Zeilen klargemacht, warum es eben nicht reicht, ein Gesetz zu haben. Denn er hat schon wieder gesagt, in dem Gesetz wollen wieder alle möglichen Leute dann was so und anders regeln bzw. wenn wir das Ehrenamt in die Verfassung schreiben mit dem relativen weiten Begriff, dann könnten wir auch Ehrenamtler meinen, die er gar nicht gut findet. Das zeigt aber genau, dass wir diesen Grundsatz in der Verfassung brauchen, damit nicht ein einfachgesetzliches Ehrenamtsgesetz, das jetzt sicherlich sehr viele gute Ansätze enthält, Herr Zippel, und das wir auch gern unterstützen werden als Rot-Rot-Grün in großen Teilen, einfach wieder mit einem Federstrich geändert werden kann, wenn es mal irgendwann andere Mehrheiten gibt. Das genau unterscheidet dann die Wirkung eines einfachen Gesetzes von einem Verfassungsgrundsatz. Deswegen brauchen wir den. Und dann hören Sie bitte auf, das Bündnis „Verfassung. Jetzt!“ zu diffamieren, als seien es irgendwie – das haben Sie nicht gemacht, das war wieder Herr Möller – linke Vorfeldorganisationen. (Beifall DIE LINKE, SPD) Es ist der Landesfeuerwehrverband gewesen, der uns als Allererstes vor der letzten Landtagswahl diese Forderung ganz groß in seine Wahlprüfsteine reingeschrieben hat und wo jedes Mal gefragt wird: Wie weit seid ihr denn damit? Gestern haben wir eine wunderbare und auch wichtige Diskussion hier zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz gehabt, zu unseren Freunden und Helfern in Rot, die Feuerwehr. Die Feuerwehrautos sind nun mal rot, Herr Möller, daran werden Sie nichts mehr ändern können, auch wenn Ihnen diese Farbe nicht so gut passt. (Beifall DIE LINKE, SPD) Natürlich haben auch gerade diese Ehrenamtler das Anrecht, von uns gehört und von uns gesehen zu werden. Für diese Menschen, die tagaus und tagein mit ihrem Leben, mit ihrer Gesundheit, mit ihrer Freizeit für unser aller Wohl bürgen, machen wir dieses Ehrenamt bzw. wollen wir diese Ehrenamtsgarantie in die Verfassung schreiben. Wohin denn sonst? Da gehört sie rein und da schreiben wir sie hin. Deswegen möchte ich hier eigentlich den heutigen Tagesordnungspunkt ausschließlich dafür noch mal nutzen und zuspitzen darauf, zu sagen: Bitte, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, sorgen Sie dafür, dass wir hier einzelne Grundrechte doch noch durchbekommen. Lassen Sie sich nicht – und auch nicht andere hier im Haus – von der Sorge leiten, was passiert, wenn es dann vielleicht wieder nicht für die 60 Stimmen reicht. Ich denke, jeder Einzelne von uns hier aus allen Fraktionen hat eine Verantwortung dafür, dass wir auch den Bürgerinnen und Bürgern beweisen, dass wir handlungsfähig und handlungswillig sind bei solchen wichtigen Fragen, die sich vom Ehrenamt über den Behindertenbegriff wie auch zu anderen Sachen hinziehen, der Altersdiskriminierung, der Nachhaltigkeit, der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land und dann natürlich auch dem sehr wichtigen Europabezug, wofür ich der FDP ausdrücklich noch mal hier Dank aussprechen will, dass sie dieses Thema auch noch mal bei uns in den Verfassungsausschuss gebracht hat. Wir haben – das ist schon numerisch aufgezählt worden – so viele Sachverständige, so viele Bürgerinnen und Bürger angehört. Wir haben auch Diskussionsforen überall im Land. Wir sind nicht nur letzten Montag hier als demokratische Fraktionen in diesem Landtag angesprochen worden. Es ruhen die Augen auf uns, dass wir unsere Arbeit bis zur Wahl hier noch ordentlich machen. Deswegen letzter Appell: Gehen wir mal weg von der Innensicht, wo es darum geht, wer jetzt wem noch mal ein bisschen ordentlich an die Karre fahren könnte, um es für den Wahlkampf dann leichter zu haben, sondern gehen wir mal auf die Außensicht und machen wir das, was sich Bürgerinnen und Bürger von uns wünschen und was Sie von uns auch zu Recht erwarten dürfen! Denn dafür sind wir alle hier gemeinsam in das Haus mal reingewählt worden. Dafür haben wir bis zum letzten Tag dieser Wahlperiode ordentlich zu arbeiten und zu liefern. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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