Laura Wahl
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörende, liebe Schülerinnen und Schüler, mit dem Entwurf für ein Thüringer Wärmeplanungsgesetz machen wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen und bezahlbaren Wärmeversorgung für die Menschen in Thüringen. Der Anteil der erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung liegt derzeit erst bei 18 Prozent. Gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz soll die Wärmeversorgung bis 2045 fossilfrei sein. Vor uns liegt also ein anspruchsvoller und herausfordernder Weg. Leider hat in Sachen „Wärmewende“ viel zu lange in Deutschland ein faktischer Stillstand geherrscht. Der fatale Glaube an eine dauerhafte Versorgung mit billigem Erdgas aus Russland hat uns alle, vor allem auch im Wärmesektor, in einer fossilen Abhängigkeit gehalten. Die Explosion der Energiepreise für uns alle war davon eine direkte Folge. Die kommunale Wärmeplanung nun ist ein wichtiger Baustein zur praktischen Umsetzung dieser Wärmewende. Mit einer kommunalen Wärmeplanung kann jeder Bürger und jede Bürgerin erfahren, ob sie künftig an ein Wärmenetz angeschlossen werden. Das ist wichtig, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, ob sich zum Beispiel der Einbau einer neuen Heizung lohnt oder man doch besser repariert, weil man bald eine Wärmeleitung in der eigenen Straße bekommt. Es ist gut, dass die Bundesregierung mit dem Wärmeplanungsgesetz einen bundeseinheitlichen Rahmen für die kommunale Wärmeplanung abgesteckt hat. In Thüringen sind wir sogar schon einen Schritt weiter. So waren die Stadtwerke über das von Rot-Rot-Grün eingeführte Thüringer Klimagesetz verpflichtet, bis Ende 2022 Konzepte zur Dekarbonisierung ihrer Wärmenetze vorzulegen. Darauf können wir nun aufbauen. Diese bilden eine gute Grundlage für die Wärmeplanung.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die landesrechtliche Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes gibt uns nun die Gelegenheit, allen Thüringer Kommunen einen rechtssicheren und finanziellen Rahmen zur Erstellung von Wärmeplänen zur Verfügung zu stellen. Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs entsprechen wir auch einer Bitte des Gemeinde- und Städtebunds. Dieser hat in einer Pressemitteilung das Land aufgefordert, schnellstmöglich eine verlässliche Rechts- und Finanzierungsgrundlage zu schaffen. Denn je länger das Landesgesetz auf sich warten lässt, desto stressiger wird es für die Kommunen und desto länger bleiben auch private Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer im Unklaren darüber, ob sie an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden. Im Interesse des Freistaats und seiner Bürgerinnen und Bürger sind wir daher als Landtag gut beraten, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir hoffen, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nun zügig zu beraten und möglichst auch bald abzuschließen – natürlich bei aller gebotenen Sorgfalt. Die angesprochenen Punkte und Aspekte von Herrn Bergner und Herrn Gottweiss werden wir sicherlich gut beraten können. Daran haben wir ein großes Interesse. Nichtsdestotrotz sollte neben der Beratung auch ein inhaltliches Abschließen dieser Beratung definitiv noch in dieser Legislaturperiode ein Ziel unsererseits sein. Man muss ganz deutlich sagen: Allzu große politische Brisanz steckt ja auch gar nicht mehr in der Materie. Grundsätzlich haben die Regelungen des Bundesgesetzes abschließenden Charakter. Das heißt, die Pflicht zur Wärmeplanung besteht – egal, was wir hier als Landtag machen. Wir haben aus diesem Grund den Gesetzentwurf ganz bewusst möglichst schlank gehalten und weitgehend auch darauf verzichtet, die Länderöffnungsklausel des Bundesgesetzes zu nutzen. Die Aufgabe für uns als Landesgesetzgeber besteht nun im Wesentlichen darin, in zwei Punkten klare Festlegungen zu treffen: Erstens muss die planungsverantwortliche Stelle bestimmt werden und zweitens müssen die finanziellen Rahmenbedingungen zur Erstellung der Wärmepläne geklärt werden. Indem wir im Gesetzentwurf die Kommunen als planungsverantwortliche Stelle im übertragenen Wirkungskreis festgelegt haben, ist somit auch gleichzeitig die Finanzierung gesichert. Darüber hinaus ermöglicht der Gesetzentwurf die Option, dass die Gemeinden auch diese Aufgabe gemeinsam erledigen. Für das Jahr 2024 stehen Gelder in Höhe von 7 Millionen Euro über das Sondervermögen zur Verfügung. Für die Jahre ab 2025 haben wir im Gesetzentwurf festgelegt, dass die Mittel aus dem Einzelplan des Energieministeriums abgedeckt werden. Der Bund wiederum wird das Land über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer unterstützen. Von Landesseite aus wollen wir die Kommunen darüber hinaus auch durch eine Erweiterung des Beratungsangebots der ThEGA unterstützen. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass wir mit diesem schlanken Gesetzentwurf vor allem den Kommunen die finanzielle und die Planungssicherheit geben wollen. Wir beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Umweltausschuss und bitten jetzt schon um den Beschluss einer Anhörung in der Sitzung des Umweltausschusses in der heutigen Mittagspause, damit wir das anschließende Anhörungsverfahren hiermit auch zügig auf den Weg bringen können. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
