Prof. Dr. Speitkamp
Fragestunde
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Baum beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Prognosen laufen in der Regel auf Schulamtsebene und sind naheliegenderweise unpräzise. Durch das Herunterbrechen auf Kreise und kreisfreie Städte kommen sehr kleine Grundgesamtheiten zustande, die mit entsprechend zunehmenden Unsicherheiten verbunden sind. Ich kann deswegen Schülerprognosen verlesen, die auf bis die Einerzahl detailliert sind, aber nicht präzise sein können nach den ständigen Entwicklungen, die sich derzeit noch abzeichnen. Jedenfalls ist mit dem Basisjahr 2022/2023 für die Schüler/-innen an Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft der Klasse 5 nach Schulamtsbereichen und Kreisen bzw. kreisfreien Städten aufgeschlüsselt der Befund der Folgende: In Mittelthüringen werden erwartet 4.473, davon Erfurt 2.173, Weimar – Stadt – 693, Sömmerda 705, Weimarer Land 903; in Nordthüringen 3.574, davon Eichsfeld 1.013, Nordhausen 811, Unstrut-Hainich-Kreis 1.093, Kyffhäuser-Kreis 658; in Ostthüringen 5.272, davon Gera 979, Jena 1.121, Saale-Holzland 787, Saale-Orla 777, Greiz 837, Altenburger Land 772; in Südthüringen 3.455, davon Suhl 268, Schmalkalden-Meiningen 1.234, Hildburghausen 570, Sonneberg 481, Saalfeld-Rudolstadt 903; in Westthüringen 3.823, davon Wartburgkreis 1.461, Gotha 1.328 und IlmKreis 1.034. Zusammen macht das 20.598. Zu Frage 2: Die konkrete Anzahl der Schulplätze, die die Landkreise und kreisfreien Städte für das Schuljahr 2024/2025 vorhalten, ist dem TMBJS nicht bekannt. Die Anzahl der Schulplätze wird statistisch von uns nicht erfasst. Zuständig ist der jeweilige Schulträger. Die Schulnetzpläne können hier nur bedingt aussagefähig sein. Wegen der ständigen Weiterentwicklung und der unterschiedlichen Angaben in den Schulnetzplänen sind sie nicht in der Weise zu nutzen. Zu Frage 3: Beim TMBJS hat dieses Jahr noch kein Schulträger Kapazitätsprobleme des Schulnetzes angemeldet. Nur das Sportgymnasium Jena hat eine Kapazitätserweiterung beantragt. Schulträger ist hier der Freistaat Thüringen selbst und wir werden dieser Kapazitätserweiterung zustimmen. Zu Frage 4: Es wird davon ausgegangen, dass Sie hier die Frage des Auswahlverfahrens nach § 15a Abs. 2 Thüringer Schulgesetz meinen. Eine Unterstützung des Ministeriums speziell für die Schulträger bei der Durchführung des Auswahlverfahrens ist aus Sicht des Ministeriums nicht notwendig, da hier die Schulen die Verantwortung tragen. Das Ministerium und die Schulämter unterstützen die Schulen umfassend bei der Durchführung des Auswahlverfahrens durch Handreichungen und Mustervorlagen. Soweit Auswahlverfahren in der Vergangenheit vereinzelt fehlerhaft durchgeführt wurden, wird dies korrigiert und aufgearbeitet. Anzumerken ist jedoch, dass sich die Schulen bei der Festlegung der jeweiligen Aufnahmekapazitäten eng mit den Schulträgern abstimmen. Neben den personellen Kapazitäten, für die das Land verantwortlich ist, sind auch die räumlichen und sächlichen Gegebenheiten sowie die durch den Schulträger festgelegte Zügigkeit der Schule gemäß § 15a Abs. 5 Thüringer Schulgesetz zu berücksichtigen. Das Thüringer Schulgesetz eröffnet den Schulträgern vor Durchführung der Aufnahme- und Auswahlverfahren Steuerungsmöglichkeiten, um auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu reagieren. So kann der zuständige Schulträger zur Berücksichtigung regionaler Besonderheiten für einzelne Schulstandorte Kontingente zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern für einzelne Gebiete festlegen. Außerdem kann das zuständige Schulamt in Abstimmung mit dem jeweiligen Schulträger nach Zustimmung des Ministeriums für einzelne Schularten abweichende Festlegungen zum Auswahlverfahren durch eine Allgemeinverfügung treffen – siehe hierzu § 15a Abs. 8 des Thüringer Schulgesetzes. Hiervon hat beispielsweise das Staatliche Schulamt Ostthüringen in Abstimmung mit der Stadt Jena für die Gemeinschaftsschulen im Schulträgerbereich der Stadt Jena Gebrauch gemacht. Das Ministerium ist bemüht, in diesen Fällen zügig zu entscheiden und auch vorab beratend mitzuwirken. Vielen Dank.
