Denstädt
b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Schüler und Schülerinnen auf der Tribüne, liebe Menschen am Livestream, 2013 gab es vielleicht noch einen Juristen- oder Juristinnenüberschuss, jetzt haben wir den nicht mehr – ich muss das jetzt kurz einordnen. Auch ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich für eine Ausbildung im Bereich der Justiz entscheiden. Jetzt aber wieder zurück zum Thema: Die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe der CDU-Fraktion und der Regierungsfraktionen sehen die Schaffung eines integrierten Bachelorgrads in der juristischen Ausbildung vor, keinen zusätzlichen. In vielen Bundesländern wird gerade darüber diskutiert, aber wir finden keine einheitliche Lösung. Deswegen hat sich Thüringen auch dazu entschlossen, eine eigene bzw. zwei eigene Vorschläge zu machen. Ich finde das sehr begrüßenswert und freue mich sehr, dass jetzt auch hier im Hohen Hause der Fokus auf dieses Thema gelegt wurde. Einigkeit besteht dabei, dass erbrachte Studienund Prüfungsleistungen aus dem Studium bisher in den Fällen, in denen das Studium nicht mit einer Prüfung abgeschlossen wird, nicht angemessen gewürdigt werden. Davon konnte ich mich auch – und das hatte Frau Baum gerade so schön gesagt – sowohl mit Studierendenvertretern in Jena als auch mit den Vertretern und Vertreterinnen von iur.reform, die auch bundesweit unterwegs sind, selbst überzeugen und auch mit den Dozentinnen und Dozenten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Insbesondere für rechtswissenschaftliche Prüfungsleistungen, an denen ein besonderes wissenschaftliches Interesse besteht, zum Beispiel für spätere Promotionen, die aber nicht nach dem Deutschen Richtergesetz zum vorgesehenen Pflichtstoff gehören, gibt es da das Problem, dass die momentan in keiner Weise anerkannt werden. Diese nicht nur für die staatliche Juristenausbildung, sondern auch für die Rechtswissenschaft insgesamt unbefriedigende Situation lässt sich beheben, und zwar, indem Personen, die an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena ein rechtswissenschaftliches Studium aufgenommen haben und die die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllen, unter bestimmten Bedingungen einen Bachelorgrad erlangen, Frau Bergner. Damit würden erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen honoriert, ein nachfolgender Masterstudiengang ermöglicht und zugleich der Weg zum Berufseinstieg in klassische juristische Berufe ebenso offengehalten wie eine eventuell rein wissenschaftliche oder anderweitige berufliche Laufbahn. Mit der Einführung des integrierten Bachelors kann so der akademische Wert der schon erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen sichtbar und angemessen gewürdigt werden. Diese gehen dann auch nicht verloren, wenn Studierende sich erst spät im Studium für einen Zielwechsel in ihrer beruflichen Zukunft entscheiden oder die Staatsexamensprüfung nicht bestehen. Mit der Einführung eines integrierten oder teilintegrierten Bachelors dürfte auch der vonseiten der Studierenden immer wieder angemahnte psychische Druck klassischer Rechtswissenschaften und deren Prüfungen abgemildert werden, der dadurch entsteht, dass bei der staatlichen Pflichtfachprüfung der gesamte im Studium erworbene Wissensstoff an wenigen Tagen abgerufen werden muss – auch dazu haben wir vorhin schon einiges gehört. Allein diese wenigen Tage der Prüfung – in Thüringen sind es aktuell sechs Tage mit je fünf Stunden Prüfungszeit – entscheiden da über hopp oder top, wie Frau Marx das vorhin so schön gesagt hat. Es gibt aus meiner Sicht keinen sachlichen Grund, wieso man nicht Möglichkeiten schaffen sollte, diesen Druck für die jungen Jurastudierenden in Thüringen abzumildern. Die Juristinnenausbildung in Thüringen, insbesondere das rechtswissenschaftliche Studium, könnte auf diesem Weg zudem breiter aufgestellt und ersichtlich gestärkt werden, ein rechtswissenschaftlicher Studiengang, der die Erreichung beider Ziele zuließe: das Staatsexamen mit dem Ziel der volljuristischen Berufe und den Bachelorabschluss, der die rechtswissenschaftliche Leistung würdigt, aber ein bedeutender Standortvorteil für die FriedrichSchiller-Universität Jena ist. Der Befund, dass die einzige Rechtswissenschaftliche Fakultät in Thüringen seit Jahren unter stetig abnehmenden Zugangszahlen leidet, dürfte Ihnen allen bekannt sein. Auch der zunehmende Bedarf an gut ausgebildeten Juristinnen und Juristen wurde in diesem Haus schon oft thematisiert. Man muss es aber richtig machen und die erforderlichen Regelungen sorgsam in das Gefüge des bestehenden Rechts einpassen. Ein integrierter Bachelor darf den Weg zur ersten Prüfung im Sinne des § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes nicht unnötig erschweren. Ob es auch vor diesem Hintergrund angezeigt ist, die Verleihung des Bachelorgrads von einer Bachelorarbeit abhängig zu machen, muss Gegenstand genauer Überlegung und Abwägung sein. Thüringen würde hier im Vergleich zu anderen Ländern einen Sonderweg gehen. Das Erfordernis einer Bachelorarbeit könnte dem Ziel eines Standortvorteils gegenüber anderen Universitäten zuwiderlaufen. Hinzu kommt, dass es aus meiner Sicht primär der Rechtswissenschaftlichen Fakultät selbst obliegt, die Einzelheiten eines Bachelorabschlusses durch ihr eigenständiges Satzungsrecht zu regeln. Dabei werden die üblichen Vorgaben der Kultusministerkonferenz zu den Qualitätsanforderungen und der Akkreditierung von Studiengängen zu beachten sein. In diesen Kernbereich der universitären Arbeit und die damit verbundene Wissenschaftsfreiheit sollten wir nur so gering wie möglich regelnd eingreifen. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, neben der Einführung des integrierten Bachelors avisieren die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sowie die SPD mit ihrem Gesetzentwurf zudem eine weitere Änderung, um Thüringens Justiz zukunftsfest aufzustellen. Die beabsichtigte Klarstellung, dass die Verordnungsermächtigung in § 7 Abs. 6 Thüringer Richterund Staatsanwältegesetz auch die Regelung des Beurteilungsmaßstabs umfasst, begrüße ich sehr. Dienstliche Beurteilungen sind für Richterinnen sowie für Staatsanwältinnen von wesentlicher Bedeutung für ihr berufliches Fortkommen. Dass hierbei ein einheitlicher Beurteilungsmaßstab anzulegen und anzuwenden ist, ist unerlässlich. Eine diesbezügliche Festlegung ist daher in der Thüringer Verordnung zur Beurteilung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten einschließlich richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Anforderungsprofile vom 7. April 2022 enthalten. Die nunmehr beabsichtigte Klarstellung ist sachgerecht und entspricht zudem den beamtenrechtlichen Regelungen in § 49 Abs. 4 des Thüringer Laufbahngesetzes. Sehr geehrte Abgeordnete, aus meiner Sicht treffen die vorgelegten Gesetzentwürfe auf bestehenden Regelungsbedarf. Der Entwurf der Regierungsfraktionen berücksichtigt dabei gleich zwei für die Zukunft der Thüringer Justiz wichtige Regelungen, insbesondere mit Blick auf eine eventuelle Bachelorarbeit. Bei der Einführung eines integrierten Bachelors warne ich allerdings vor Schnellschüssen. Ich werbe für eine intensive Ausschussberatung idealerweise unter Einbeziehung der Akteurinnen in der Juristinnenausbildung und ausdrücklich unter Beteiligung der Studierendenschaft. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
