Thomas Gottweiss
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, liebe Zuschauer, das ist hier mal wieder so ein Last-Minute-Gesetz. Kollege Möller hat auf den Zeitdruck hingewiesen. Ich glaube, er hat eher den Zeitdruck in Bezug auf die Wärmewende gemeint. Dieser Zeitdruck wird natürlich in erster Linie durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen verursacht, die auf Bundesebene stattgefunden haben. Aber wir haben natürlich auch einen Zeitdruck bei der Frage der Beratung dieses Gesetzes hier. Das ist nicht dienlich für eine gute inhaltliche Diskussion. Vom Grundprinzip her ist die CDU-Fraktion ganz klar in der Sache, dass natürlich die Transformation auch im Wärmebereich, die Abkehr von fossilen Energieträgern, die Hinwendung zu neuen, modernen Technologien Sinn ergibt, und selbstverständlich ist es so, dass der Staat auch diese Bereiche fördern sollte, sowohl bei den Eigentümern von Gebäuden als auch natürlich bei der Unterstützung der Gemeinden. Aber in beiden Bereichen sind wir eben der Auffassung, dass eine Verpflichtung, insbesondere dann, wenn sie praktische Probleme mit sich bringt, wenn sie überhaupt nicht lösbar ist, wenn die Finanzmittel nicht zur Verfügung stehen, nicht der richtige Weg ist, um in diese Transformation einzusteigen. Das, was wir brauchen, sind eigentlich gute Ideen, gute Konzepte, dann natürlich eine Förderung, Anreize setzen, um die zu unterstützen, die tatsächlich bewusst sagen, sie wollen sich auf den Weg machen. Das, was wir jetzt bei der Vorgabe der Bundesregierung sehen, ist, dass es einen unglaublichen Unmut gibt, dass es große Sorgen gibt in der Frage, wie das überhaupt alles machbar sein kann – natürlich bei den Bürgern genauso wie bei den Gemeinden. Und das, was hier in dem Gesetz geregelt wird, nämlich die kommunale Wärmeplanung, das ist ja nur der erste Schritt. Der zweite Schritt, nämlich die eigentliche Investition vorzunehmen, das ist ja das, was schier nicht leistbar ist, wenn man sich dort mal anguckt, welche Investitionssummen dahinterstehen, um die Dinge wirklich zu realisieren. Wir haben bei dem vorliegenden Gesetzentwurf deswegen natürlich auch einige Fragezeichen. Wir sind sofort dabei zu sagen, wir unterstützen diejenigen Gemeinden, die das gern machen wollen, wir unterstützen die Gemeinden, die sagen wollen, wir gehen da voran, wir haben eine gute Idee, wir haben eine Biogasanlage bei uns im Dorf, wir wollen die Bürger darüber versorgen oder wir machen ein kaltes Nahwärmenetz, oder andere, die sagen, wir machen Tiefengeothermie. Diese ganzen Ideen und Konzepte sollen natürlich machbar und leistbar sein und deswegen sollten wir auch die Grundlagen dafür schaffen, dass die Gemeinden genau diesen Weg auch gehen können. Wo wir ein Problem sehen, ist die Frage: Sollten wir es tatsächlich sein, die die Gemeinden dazu verpflichten? Macht das Sinn, hier eine solche Pflicht auszusprechen, und ist es überhaupt notwendig seitens der Bundesgesetzgebung? Der Bundesgesetzgeber sagt im Wärmeplanungsgesetz: Die Länder sollen sicherstellen, dass in den Gemeindegebieten zu bestimmten Fristen eine Wärmeplanung vorliegt. Ist denn dieses Sicherstellen gleichbedeutend mit der Notwendigkeit einer Verpflichtung oder könnte man nicht auch über Anreize oder ähnliche Dinge arbeiten? Das sind Fragen, die wir in der Diskussion im Ausschuss klären müssen. Man könnte genauso gut sagen, wir legen erst mal nur fest, dass die Gemeinden die planungsverantwortliche Stelle sind. Denn das ist ja eigentlich der Trick, den die Bundesregierung sagt. Sie sagt zwar, in den Gemeindegebieten sollen zu bestimmten Zeitpunkten diese Planungen vorliegen, aber sie lässt eben offen, wer als planungsverantwortliche Stelle diese Überplanung der entsprechenden Gebiete macht. Das könnten die Gemeinden sein, das könnten genauso gut die Kreise sein oder es könnte auch das Land selber sein. Das würde natürlich wenig Sinn ergeben, von oben herab Dinge da zu bestimmen. Aber ist es denn tatsächlich notwendig, dass wir diese Pflicht aussprechen? Ich bin mir da nicht sicher. Und eine zweite Frage, die nicht unerheblich ist, ist hier die Festlegung, dass die Gemeinden diese Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis wahrnehmen. Das ist eigentlich nicht ganz schlüssig, denn der eigene Wirkungskreis der Gemeinden umfasst eben nicht nur die Bauleitplanung, sondern auch die Energieversorgung. Und das heißt, von dem Fachlichen her spricht eigentlich viel dafür, dass die Gemeinden das tatsächlich im eigenen Wirkungskreis machen können und damit auch im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung selbst die Dinge gestalten. Diese Zuordnung ist nicht trivial, denn die Aufgabe in den übertragenen Wirkungskreis zu nehmen, wie Sie es vorschlagen, bedeutet, dass die Gemeinderäte und die Stadträte raus sind. Ich kenne das landauf, landab, dass sehr viele Kommunalverwaltungen das sehr ernst nehmen. Es gibt Städte, die den Stadtratsmitgliedern untersagen, überhaupt Fragen zu stellen über Dinge, die den übertragenen Wirkungskreis anbelangen, geschweige denn, dass man sich tatsächlich dort auch inhaltlich in die Diskussion einbringen könnte.
(Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE:
Das haben wir auch in Landkreisen der CDU!) Das ist die Konsequenz aus dieser Regelung. Die Gemeinderäte, die Stadträte sind raus aus der Dis kussion. Und nicht nur das, sondern im ländlichen Raum, dort, wo die kleinen Gemeinden durch die Verwaltungsgemeinschaften verwaltet werden, heißt das nicht nur, dass die Gemeinderäte, son dern auch die Bürgermeister raus sind. In den Ver waltungsgemeinschaften wird in der Kommunalord nung geregelt, dass für den übertragenen Wir kungskreis die Verwaltungsgemeinschaften zuständig sind. Und dann weiß ich doch genau, wo die Diskussion endet: Vor Ort erwarten die Leute natürlich, dass es zentrale Lösungen gibt, weil sie genau wissen, wie viel Geld dahintersteht, wenn sie die Aufgabe in Bestandsgebäuden, großen Höfen, alten Gebäuden, die nicht wärmegedämmt sind, allein lösen müssen. Selbstverständlich wollen die gern ein Wärmenetz haben. Und dann haben wir Dörfer, wo weder der Gemeinderat noch der Bür germeister irgendeinen Einfluss darauf haben, ob diese Lösungen zentral organisiert werden oder nicht, sondern wo nur die Verwaltungsgemeinschaft ein Planungsbüro beauftragt, das dann diese Entscheidung trifft. Wir sind da tatsächlich sehr skeptisch, weil wir gerade aus dem Bereich „Wasser/Abwasser“ wissen, dass diese Diskussion stattfindet. Im Wassergesetz ist geregelt, dass bei Gemeinden unter 200 Einwohnern eben die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden muss, um eine zentrale Lösung zu machen. Wir haben landauf, landab die Diskussion in kleinen Gemeinden, die sich abgehängt fühlen, weil sie diese Kleinkläranlagen als Einzellösungen für die einzelnen Gebäude bauen müssen. Da ist viel Emotionalität dahinter, obwohl es dort, sage ich mal, um einen Bereich geht, wo der Einzelne vielleicht 5.000, vielleicht 10.000 Euro Investitionen hat. Hier sprechen wir von Investitionssummen von 50.000, 75.000, 100.000 Euro, je nachdem, wie groß das Gebäude ist. Wir sind da wirklich skeptisch, ob wir in einem Handstreich hier diese Dinge so festlegen sollten.
(Beifall CDU)
Und Herr Möller, da ist der Zeitdruck, den Sie hier erwähnt haben, nicht unerheblich, denn wir müssen uns ja auch mal überlegen: Das geht jetzt zurück an den Ausschuss.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Es geht
erst mal an den Ausschuss!) Im Ausschuss gibt es dann den Beschluss über eine Anhörung. Dann kommen die Ergebnisse der Anhörung zurück. Dann stelle ich mir die Frage: Haben wir dann tatsächlich die Zeit, noch mal Dinge zu ändern, eine erneute Anhörung zu machen
