Schenk
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Urbach – jetzt von Ihnen vorgetragen – beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Personalsituation der Polizeiinspektion Unstrut-Hainich steht in unmittelbarer Abhängigkeit zur Personalsituation der gesamten Thüringer Polizei. Diese war in den Jahren seit 2005 von den bestehenden Personalentwicklungskonzepten der damaligen Landesregierung geprägt, welche auf eine deutliche Reduzierung der Planstellen und Stellen in der Landesverwaltung abzielten. Dies führte dazu, dass die Thüringer Polizei heute über ca. 700 Polizeivollzugsbeamte weniger verfügt als noch im Jahr 2005. Durch die gestiegenen Anwärterzahlen seit dem Jahr 2015 und mit der vom Thüringer Landtag beschlossenen nochmaligen Erhöhung der Einstellungszahlen im Polizeivollzugsdienst auf jährlich 300 Anwärter und Anwärterinnen für die Jahre 2021 bis 2025 – Sie finden das in der Drucksache 7/2483 – ist jedoch in den nächsten Jahren mit einer personellen Stärkung der Thüringer Polizei und damit in der Folge auch der Polizeiinspektion Unstrut-Hainich zu rechnen. Von den insgesamt 146 Dienstposten des Polizeivollzugsdienstes der Polizeiinspektion Unstrut-Hainich sind aktuell 122 besetzt. Das entspricht einem Besetzungsgrad von 84 Prozent. Damit bewegt sich die Polizeiinspektion Unstrut-Hainich im Landesdurchschnitt aller Polizeiinspektionen in Thüringen. Der Dienstposten des Leiters der Polizeiinspektion Unstrut-Hainich ist seit mehr als zehn Jahren nahezu durchgängig mit Beamten des höheren Polizeivollzugsdienstes besetzt. Eine Vakanz trat erst im November 2023 ein. Es ist beabsichtigt, die Leitungsfunktion zeitnah nachzubesetzen. Bis dahin wird die Dienststelle im Rahmen der regulären Abwesenheitsvertretung geführt. Die Thüringer Polizei einschließlich der Polizeiinspektion Unstrut-Hainich erfüllt alle ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben mit dem ihr zur Verfügung stehenden Personal. Die Obergrenze für die Personalausstattung der Thüringer Polizei bilden die im Haushaltsplan ausgewiesenen Planstellen und Stellen. Besondere Aufgabenschwerpunkte werden grundsätzlich durch eine priorisierende Verteilung des Personals bzw. durch eine temporäre personelle Schwerpunktbildung bewältigt. Dabei sind neben personalwirtschaftlichen und organisatorischen Aspekten insbesondere die spezifischen Bedarfe der einzelnen Dienststellen zu berücksichtigen, die aufgrund ungleichmäßiger Einsatz- und Kriminalitätsbelastung, unterschiedlicher Schwerpunktsetzung, taktischer Erfordernisse etc. stark differenzieren können. Ich komme zu Frage 2: Die Kriminalpolizeistation Mühlhausen ist organisatorischer Bestandteil der Kriminalpolizeiinspektion Nordhausen. Personalzuweisungen zur Kriminalpolizeistation erfolgen daher aus dem Personalbestand der Kriminalpolizeiinspektion. Von insgesamt 121 Dienstposten des Polizeivollzugsdienstes der Kriminalpolizeiinspektion Nordhausen sind aktuell 106 besetzt. Dies entspricht einem Besetzungsgrad von ca. 88 Prozent. In der Kriminalpolizeistation Mühlhausen sind aktuell 23 Bedienstete tätig, davon 21 Polizeivollzugsbeamte. Zur Frage der fehlenden Besetzung der Leitungsfunktionen bleibt festzustellen, dass der Dienstposten des Leiters der Kriminalpolizeistation Mühlhausen bis Ende Januar dieses Jahres insgesamt 13 Jahre lang durchgängig mit einem Polizeibeamten des gehobenen Polizeivollzugsdienstes besetzt war. Aufgrund der Abwesenheit des Dienstposteninhabers werden seit Januar 2020 die Leitungsaufgaben vertretungsweise von einer Beamtin des gehobenen Polizeivollzugsdienstes wahrgenommen. Es ist beabsichtigt, den Dienstposten des Leiters der Kriminalpolizeistation Mühlhausen noch in diesem Monat zur Nachbesetzung auszuschreiben. Hinsichtlich der bestehenden Abhängigkeiten zwischen der Personalsituation einzelner Polizeidienststellen und der Gesamtpersonalsituation der Thüringer Polizei, wie ich es in meiner Vorbemerkung ausgeführt habe, sowie der Erfüllung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben verweise ich auf meine Antwort auf Frage 1. Ich komme zu Frage 3: Hier ergibt sich auch die Beantwortung aus meinen Ausführungen zu den Fragen 1 und 2. Ich komme zu Frage 4: Die Zuweisung einer Polizeiinspektion in eine von vier Kategorien ist abhängig von der Anzahl der im Organisations- und Dienstpostenplan ausgewiesenen Dienstposten im Polizeivollzugsdienst, der sogenannten Sollstärke. Die Sollstärken der Polizeiinspektionen und Inspektionsdienste der Landespolizeiinspektionen werden im Wesentlichen anhand der Belastungskriterien Straftaten und Verkehrsunfallaufkommen, Einwohnerzahl, Größe des Zuständigkeitsbereichs sowie auch der Einwohnerdichte ermittelt und bilden damit die Basis für Personalzuteilungen. Die Sollstärkenzuweisung für die einzelne Dienststelle ist Ergebnis eines belastungsbezogenen Gesamtvergleichs aller Polizeiinspektionen und Inspektionsdienste der gesamten Thüringer Polizei. Insoweit stehen die Sollstärken der Dienststellen immer in einer direkten gegenseitigen Abhängigkeit. Voraussetzung für die Einstufung der Polizeiinspektion Unstrut-Hainich in die höchste Kategorie wäre eine deutliche Erhöhung dieser Sollstärke der Dienststelle. Diese kann sich jedoch nur aufgrund einer im Gesamtvergleich aller Dienststellen festgestellten erheblichen Höherbelastung ergeben, die derzeit für die Polizeiinspektion Unstrut-Hainich nicht zu erkennen ist. Eine Fortschreibung der Sollstärkenberechnung erfolgt bedarfs- bzw. anlassbezogen unter Abwägung damit verbundener insbesondere personalrechtlicher Konsequenzen. Mit einem Wechsel der Kategorie gehen stets Änderungen in der Bewertung von Dienstposten der betreffenden Dienststellen einher. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind Änderungen in der Kategorie Zuweisung der Polizeiinspektionen und Inspektionsdienste einschließlich der Polizeiinspektion Unstrut-Hainich nicht beabsichtigt. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
