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Stefan Schard

CDU 15.03.2024 Sitzungen 7/131

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Abgeordnetenkollegen und natürlich liebe Schüler – vermute ich mal! Herzlich willkommen hier im Thüringer Landtag! Kollegin Rothe-Beinlich hat es ja gerade anklingen lassen, es geht heute um einen besonders spannenden Fall. Ich will es mir an dieser Stelle auch nicht nehmen lassen, Sie vielleicht auch für ein Jurastudium gewinnen zu können, weil wir heute auf der Tagesordnung ein Gesetz haben, was es etwas besser, sicherer machen soll, und Sie vielleicht auch etwas besser dazu verleiten soll, ein solches Studium aufzunehmen. Ich komme in meiner Rede noch dazu, warum das vielleicht ganz sinnvoll ist und warum das auch gut sein kann, weil wir in Thüringen natürlich wie an vielen Stellen auch ein sogenanntes Fachkräfteproblem haben. Insofern wäre eine Karriere in der Justiz vielleicht auch etwas für Sie. Herzlich willkommen! Ich will voranstellen, dass wir uns das zweite Mal in dieser Legislaturperiode mit der Juristenausbildung beschäftigen. Wir haben schon an einer Stelle auf unsere Initiative die Verbeamtung wieder eingeführt. Auch die zeigt schon Wirkung. Die Referenarzahlen – so habe ich mir sagen lassen – sind in d Thüringen wieder angestiegen, und das sind sehr gute Zeichen. Insofern ist es auch gut, dass wir uns auch an dieser Stelle heute hier erneut mit der Juristenausbildung beschäftigen. Die juristische Ausbildung, meine Damen und Herren, sollte natürlich auch von Zeit zu Zeit auf sinnvollen Veränderungsbedarf überprüft werden. Das ist übrigens bei allen Fächern der Fall, denn es ändern sich Rahmenbedingungen, es ändern sich Grundlagen und es ändern sich auch Zusammenhänge im Laufe der Zeit. Bis zum Jahr 2035 werden in Thüringen etwa 54 Prozent der Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand gehen und auch bei den Rechtsanwälten sind die Zulassungszahlen rückläufig. Die Rentenwelle der Babyboomer-Generation in Kombination mit den leider sinkenden Studentenzahlen stellt einerseits natürlich die öffentliche Verwaltung, aber auch die Gerichte und Staatsanwaltschaften und natürlich die gerade angesprochenen Rechtsanwälte auch vor massivste Nachwuchsprobleme. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir in Thüringen einen Bachelorgrad in der juristischen Ausbildung einführen, den es so bisher noch nicht gab, und natürlich damit auch einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsförderung leisten. Natürlich löst allein der Bachelorgrad die Nachwuchsproblematik bei den Volljuristen nicht unmittelbar. Er kann aber dazu beitragen, dass angehende Studenten doch wieder vermehrt ein Interesse am Jurastudium gewinnen, weil das zum Teil doch bestehende abschreckende Risiko, das Erste Staatsexamen nicht zu bestehen, mit der Möglichkeit eines Bachelors zumindest – ja – aufgefangen und damit natürlich eine Art Auffangmöglichkeit auch geboten wird. Auch unsere juristische Fakultät in Thüringen an der Friedrich-Schiller-Universität ist natürlich einem Wettbewerb ausgesetzt und auch unsere FriedrichSchiller-Universität muss in diesem Bereich wettbewerbsfähig bleiben. Die juristische Ausbildung in Thüringen in Jena konkurriert beim Ringen um Jurastudentinnen und Jurastudenten mit den Universitäten im gesamten Bundesgebiet, aber im besonderen Maße auch mit Sachsen. Dort wurden bereits im Dezember des letzten Jahres die rechtlichen Grundlagen für den integrierten Bachelor geschaffen. Nach einer Umfrage des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften sprechen sich ca. 83 Prozent der Absolventen des Jurastudiums für die Einführung eines integrierten Bachelors im deutschen Jurastudium aus. Das heißt natürlich, dass ein Nichtvorhandensein eines solchen Bachelorgrads ein entscheidendes Kriterium für die Studienwahl der jungen Menschen ist, der Gymnasiasten oder abgehenden Gymnasiasten. Das gilt natürlich insbesondere, da neben Sachsen derzeit eine Vielzahl von anderen Bundesländern darüber nachdenkt und auch schon Initiativen gestartet hat, diesen Bachelorgrad nun auch einzuführen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das juristische Staatsexamen, das Juraexamen ist vom Umfang und von der Komplexität – und das kann man mit Fug und Recht an dieser Stelle sagen –, vom Umfang des Stoffs her ein sehr intensiver, aber auch schwieriger Abschluss. Die Studenten werden nicht nur im Anschluss an die jeweiligen Lehrveranstaltungen geprüft, nein – Frau Rothe-Beinlich hat es ja auch gerade schon mal erläutert –, am Ende des Studiums steht das Erste Staatsexamen, und dabei muss der Stoff des gesamten Studiums präsent sein. Die Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe im Examen unterliegen einem sehr, sehr hohen Anspruch und auch im Vergleich zu vielen anderen universitären Prüfungen ist hier der Leistungsanspruch sehr, sehr hoch. Diese Gestaltung, dieser Leistungsanspruch, der sichert auf der einen Seite zwar einen hohen Qualitätsanspruch, führt aber zu einem Prüfungsstoff von erheblichem Ausmaß. Für die Studentinnen und Studenten schwingt dabei natürlich auch immer schon so eine gewisse Angst mit, diesen Ansprüchen eben nicht gerecht zu werden, gerecht werden zu können und das Examen am Ende dann bedauerlicherweise auch nicht zu bestehen. Wir haben es auch gerade schon mal gehört, die Durchfallraten an dieser Stelle sind nicht gering. Meine Damen und Herren, in gewisser Weise heißt es daher bisher am Ende des Jurastudiums: alles oder nichts. Wer nach Jahren des Lernens und unzähligen Klausuren und Hausarbeiten durch das erste juristische Staatsexamen bzw. dessen Wiederholungsversuch fällt, steht aus akademischer Sicht bisher mit leeren Händen da, obwohl man mitunter die Kriterien eines Bachelorstudiengangs ohne Weiteres nahezu mit allen Leistungsanforderungen für einen Hochschulabschluss erfüllt hätte. Das schreckt mitunter auch den einen oder anderen davor ab, vielleicht das Studium der Juristerei, der Rechtswissenschaft, hier aufzunehmen. Das Risiko also, nach jahrelangem Studium auf das Niveau des viel zitierten Abiturienten mit Führerschein zurückzufallen, ist also allgegenwärtig. Aus diesem Grund entscheiden sich auch Studenten am Ende nachvollziehbar für eine Hochschule, die einen solchen Bachelorgrad dann eingeführt hat. Wenn Sie so wollen, könnte man den Bachelorgrad auch als eine Art Unfallversicherung – in Anführungszeichen – sehen und damit vergleichen. Man fährt ruhiger und damit natürlich auch besser, wenn man im Schadensfall ein wenig abgesichert ist. Genau genommen heißt das dann – und das erhoffen wir uns natürlich auch von diesem Vorschlag –, dass Sie und natürlich alle anderen interessierten Gymnasiasten ein Studium der Juristerei, was Sie bisher vielleicht aufgrund dieser Bedingungen ausgeschlossen haben, dann doch aufnehmen würden. Die Qualitätsanforderungen an die Volljuristen, sprich nach dem Zweiten Staatsexamen, werden dadurch natürlich keinesfalls geschmälert. Aber die Examensangst – und das ist auch ein wichtiger Punkt – der Examenskandidaten kann durch so einen Bachelor dann doch abgemildert werden, weil man ja weiß, man hat die Möglichkeit eines alternativen Wegs. Dies führt im günstigsten Fall natürlich dazu, dass die Examenskandidaten auch weniger verkrampft in das Examen gehen, was wiederum auch positive Einflüsse auf die Examensleistungen haben kann. Der Druck ist – das ist mehrfach von mir und Frau Rothe-Beinlich angesprochen worden – doch sehr hoch. Die im Rahmen des Jurastudiums erbrachten Leistungen und die investierte Zeit werden mit der Eröffnung des Bachelorgrads anerkannt. Die Frage ist doch, ob uns nicht schon aufgrund der beschriebenen Konkurrenzsituation mit den anderen Fakultäten realistisch gar nichts anderes übrig bleibt, als den Bachelor auch hier in Thüringen einzuführen. Sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, der Bachelor ist letztlich ein Zusatz, er ist kein Ersatz. Das ist aus meiner Sicht auch noch mal ganz wichtig, hier zu erläutern. Es geht nicht um die Streichung des Examens – nein, das Examen bleibt bestehen –, auch nicht in Zukunft, sondern es geht vielmehr darum, dass es eine mindestens emotionale Entlastung gibt durch die Anerkennung einer Leistung, die ja tatsächlich von den Studentinnen und Studenten auch erbracht worden ist, analog einem anderweitigen Bachelorstudium mit einem Bachelorabschluss. Zudem ist es natürlich auch ein alternatives Angebot für all diejenigen, die keine klassische juristische Laufbahn eingehen wollen, aber trotzdem die entsprechenden Qualifikationen bis dahin erworben haben und unter Umständen dann auch mit einem Master fortfahren wollen. Jetzt kommen wir zu den Unterschieden der Gesetzentwürfe. Im Unterschied zum Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün setzen wir aber noch mal eine Bachelorarbeit voraus. Das ist aus unserer Sicht auch ein wichtiger Punkt, denn die Vergleichbarkeit mit anderen Bachelorstudiengängen erfordert das aus meiner Sicht sogar. Dort werden während des Studiums auch Prüfungen abgeleistet, Klausuren und Hausarbeiten geschrieben und am Ende des Studiums steht dort eben auch eine Bachelorarbeit. Da stellt sich schon die Frage, warum das beim Jurastudium dann nicht der Fall sein sollte, für einen akademischen Abschluss hier auch eine solche Arbeit vorlegen zu müssen. Diese Maßnahme wird zudem dann auch verhindern, dass ein ersatzweise erlangter Bachelor, der es ja dann unter Umständen auch wäre, als weniger wertig als ein Bachelor in einem anderen rechtswissenschaftlichen Studium angesehen wird, zum Beispiel dem Bachelorstudiengang „Law in Context“. Unser Ziel ist es, meine Damen und Herren, dass auch der so erlangte Bachelorgrad dann als berufsqualifizierend anerkannt wird. Das Jurastudium ist zumindest in diesem Punkt aus unserer Sicht aufgrund der dargestellten Rahmenbedingungen reformbedürftig. Deshalb sollten auch wir im Anschluss natürlich über die Einführung des Bachelorgrads und auch deren Voraussetzungen im Ausschuss diskutieren. Ich will aber an dieser Stelle noch mal zusammenfassend sagen, wie der Ablauf ist. Die jungen Leute kommen an die Universitäten, studieren. Es gibt übrigens, Frau Rothe-Beinlich, die Möglichkeit eines dritten Prüfungsgangs, den sogenannten Freischuss. Wenn man das recht zügig absolviert hat, gibt es quasi noch eine dritte Möglichkeit, aber das spielt an dieser Stelle keine Rolle. Aber die kommen an die Universitäten, leisten viel während des Studiums und dann steht mitunter nach viereinhalb, fünf, bei manchen auch sechs Jahren das Erste Staatsexamen an. Es kann passieren, dass man das Staatsexamen nicht besteht, auch im zweiten Versuch nicht, und dann stehen die jungen Leute da. Der normale Weg ist: Studium, Erstes Staatsexamen, dann Referendariat, also die Praxisausbildung in Gerichten, Anwaltschaften, Zweites Staatsexamen und dann ist man Volljurist. Beim Ersten Staatsexamen hat man in Thüringen ja auch schon mal das Diplom eingeführt. Da gibt es quasi nach dem ersten Studiengang im Prinzip nach der akademischen Karriere hier schon einen universitären Grad. Aber das Problem ist, wenn das Erste Staatsexamen nicht bestanden wird, dann sind viereinhalb, fünf, mitunter sechs Jahre, manchmal auch mehr umsonst gewesen. Das wollen wir verhindern. Das wäre nicht gerechtfertigt, wenn ansonsten alle Voraussetzungen vorliegen und die jungen Menschen sich auch Mühe gegeben haben. Nicht jeder ist ein Prüfungstyp, das muss man auch sagen. Insofern denke ich, dass die Zeit reif ist, uns die Rahmenbedingungen natürlich auch ein Stück weit dazu drängen, hier diesen Bachelor einzuführen. Ich hoffe, dass uns das schnell gelingt, dass wir damit den jungen Leuten an den Universitäten helfen können und wir damit möglichst viele junge Leute für ein Jurastudium begeistern können, denn sie werden gebraucht. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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