Madeleine Henfling
Thüringer Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb von internen Meldestellen im kommunalen Bereich und zur Ergänzung der Regelungen zum Lagebericht bei Beteiligung der Kommunen an Unternehmen des privaten Rechts
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die Hinweisgeberschutzrichtlinie der Europäischen Union vollständig für Thüringen um, indem wir ergänzende Bestimmungen für den kommunalen Raum festlegen. Der Hintergrund ist: Mit dem Erlass des Hinweisgeberschutzgesetzes hat der Bund bereits im vergangenen Jahr von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und darin Kommunen und kommunale Unternehmen dem Grundsatz nach verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Aufgrund des Durchgriffsverbots hat der Bundesgesetzgeber allerdings davon abgesehen, die Einrichtung interner Meldestellen durch die Kommunen näher zu regeln. Unter Berücksichtigung der EU-Richtlinie und des Bundesrechts hat die Koalition daher diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Zugleich wurde die Gelegenheit genutzt, in einem Artikel 2 für kommunale Unternehmen den Umfang der aus dem EU-Recht resultierenden Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären. Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sind einerseits, dass das Gesetz Gemeinden und Landkreise sowie Beschäftigungsgeber unter deren Kontrolle wie kommunale Unternehmen zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle verpflichtet. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und für kommunale Unternehmen unter 50 Beschäftigten sind Ausnahmen vorgesehen. Zugleich sieht der Gesetzentwurf auch Erleichterungen vor. So können beispielsweise mehrere kommunale Beschäftigungsgeber interne Meldekanäle gemeinsam betreiben bzw. betreiben lassen. Das reduziert den Umsetzungsbedarf, schont Ressourcen und schafft Synergien auf der kommunalen Ebene. Durch eine eigene externe Meldestelle schließt das Land zudem die sich daraus resultierende Schutz- und Beratungslücke für hinweisgebende Personen in den kleinen Kommunalverwaltungen, die keine eigene interne Meldestelle einrichten. Ich würde darum bitten, dass wir diesen Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss geben, schnell anhören und vor allen Dingen zügig zu einer Entscheidung zu diesem Gesetz kommen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
