Christoph Zippel
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Präsident. Cannabis-Amnestie in Thüringen – Teil II Der Bundestag hat eine Teillegalisierung von Cannabis entsprechend dem Gesetzentwurf zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften – Cannabisgesetz – zum 1. April 2024 beschlossen. Die Teillegalisierung nach dem Cannabisgesetz führt aufgrund der Regelung in Artikel 313 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch dazu, dass rechtskräftig verhängte Strafen, die nach neuem Recht nicht mehr strafbar sind, mit Inkrafttreten des neuen Rechts erlassen werden, soweit sie noch nicht vollstreckt sind. Dies ist mit einem erwartbaren Mehraufwand für die Justizbehörden verbunden. Zudem ist geplant, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für über 18-Jährige und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen. Die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Bayern beabsichtigen, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss des Bundesrats einzuberufen. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welchem Arbeits-, Zeit- und Kontrollaufwand bei den Thüringer Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Gefängnissen hinsichtlich der Umsetzung der Regelung rechnet die Landesregierung? 2. Anhand welcher Kriterien sollen Kontrollen der neuen Rechtslage, insbesondere zu der Frage, ob es sich um legal oder illegal angebautes Cannabis handelt, durchgeführt werden? 3. Welche zusätzlichen Kosten entstehen voraussichtlich für Thüringen hinsichtlich der Kontrolle des geplanten Verkaufs und Anbaus von Cannabis? 4. Wie viel zusätzliches Personal auf Landes- und Kommunalebene ist hinsichtlich der Kontrolle des geplanten Verkaufs und Anbaus von Cannabis voraussichtlich notwendig? Vielen Dank.
