Janine Merz
Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2024 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer und Zuschauerinnen, die CDU hat es wie schon zur ersten Lesung geschafft, dass nicht mehr das Gesetz, das wirklich ein sehr gutes Gesetz ist, was wir hier heute auf den Weg bringen wollen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) im Fokus der Debatte steht, sondern wiederholt Ressentiments gegenüber Geflüchteten, in diesem Fall aus der Ukraine. Ich will aber kurz und knapp darauf zurückkommen, was wir heute, ich hoffe, mit einer großen Mehrheit beschließen werden. Wir werden zum dritten Mal, also im dritten Jahr, den sogenannten Rechtskreiswechsel in den Kommunen begünstigen, sodass die Kommunen für Ukrainer im Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII Unterstützung erhalten. Wir nehmen dafür – das war eine Vereinbarung am Rande des Landeshaushalts, dort sind die eingestellt – 30 Millionen Euro in die Hand. Ich sage es auch ganz deutlich: Rot-Rot-Grün hat sich im Verlaufe der Haushaltsverhandlungen gewünscht, dafür wie bisher ca. 45 Millionen Euro für Abschlagszahlungen schon im Haushalt einzuplanen. Das war mit der CDU nicht möglich, das ist dann anderen Töpfen zum Opfer gefallen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) So viel gehört auch zur Wahrheit dazu. Wir hätten gern die Mittel, die der Bund leider in diesem Jahr nicht mehr gibt, kompensiert. Aber ich denke, auch hier sind wir mit 30 Millionen Euro erst einmal auf einem guten Weg und ich hoffe, dass wir das heute mit großer Mehrheit beschließen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
