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Prof. Dr. Hoff

15.03.2024 Sitzungen 7/131

Fragestunde

Ich denke, wir werden in der schriftlichen Beantwortung noch mal deutlich machen, was auch die Abwägungen zwischen der Lastenteilung des privaten Eigentümers, für den auch gilt, dass die Verpflichtung des Eigentums, Artikel 15 Grundgesetz, mit eine Wirkung entfaltet, und wo auch die Grenzen einer Überlastung eines Eigentümers sind. Und gleichzeitig – wir bewegen uns hier im Bereich des Denkmalschutzes – übernimmt jeder, der ein Eigentum beispielsweise an einem Kulturdenkmal, Baudenkmal übernimmt, damit natürlich auch eine Verpflichtung, die mit dem Erwerb des Eigentums eingepreist ist. Das heißt, dass auch Nutzungsbeschränkungen etc. vorliegen. Wir würden das dann in einer rechtlichen Herleitung in der Antwort auf die Mündliche Anfrage ausargumentieren bzw. auf die entsprechenden Fundstellen verweisen.

Protokoll ↗