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Christian Schaft

Die Linke 15.03.2024 Sitzungen 7/131

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Umsetzung Tarifergebnis für studentische Assistentinnen in Thüringen Ein wichtiger Aspekt der Tarifverhandlungen im Herbst letzten Jahres war die Verbesserung der Situation der studentischen Beschäftigten bzw. Assistentinnen. Erstmals wurde über die Beschäftigungsbedingungen der studentischen und wissenschaftlichen Assistentinnen konkret verhandelt. Im Rahmen der Verhandlungen konnten die Gewerkschaften eine schuldrechtliche Vereinbarung über eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten, die nur in begründeten Fällen unterschritten werden darf, und einen höheren Mindestlohn von 13,25 Euro ab dem Sommersemester 2024 und 13,98 Euro ab dem Sommersemester 2025 erreichen. Die konkrete Ausgestaltung der Regelung erfolgt nach meiner Kenntnis bis zum Sommersemester 2024. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welcher Begründung soll die Mindestvertragslaufzeit für studentische Assistentinnen an Hochschulen unterschritten werden können? 2. Wie soll sichergestellt werden, dass die Mindestvertragslaufzeit für die studentischen Beschäftigten nicht missbräuchlich unterschritten werden kann? 3. In welcher Art und Weise sollen Personal- und/ oder Assistenzräte bei der Bewertung der Begründung zur Unterschreitung der Mindestvertragslaufzeit einbezogen werden und ein Mitspracherecht bei der Umsetzung der schuldrechtlichen Vereinbarung erhalten? 4. Welche Möglichkeiten haben studentische Assistentinnen, gegen Verletzungen der schuldrechtlichen Vereinbarungen zu klagen und somit ihre Ansprüche geltend zu machen? Vielen Dank.

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