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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 15.03.2024 Sitzungen 7/131

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Einen wunderschönen guten Morgen allen hier im Saal! (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Guten Morgen!) Einen wunderschönen guten Morgen, genau! Der erste Tagesordnungspunkt ist ein ganz spannender, das vielleicht auch für die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne. Es geht nämlich um die Frage der Ausbildung von Juristinnen und Juristen. Wir haben dazu gleich zwei Gesetzentwürfe vorliegen, das will ich schon sagen, die beide genau das Gleiche wollen. Deshalb bin ich auch guten Mutes, dass wir uns da gut einigen können und einen sicherlich vernünftigen Gesetzentwurf gemeinsam auf den Weg bringen. Der Gesetzentwurf regelt den integrierten Bachelor im Jurastudium. Zahlreiche Länder haben das bereits eingeführt, zum Beispiel Sachsen, Brandenburg und auch Berlin, und andere Länder planen das ebenso. Ich sage ganz klar, das wäre natürlich auch ein großer Standortvorteil für unsere Universität in Jena. Vor allem aber bietet die Einführung eines solchen Bachelors Perspektive und Sicherheit für Jurastudentinnen und Jurastudenten. Warum ist das so wichtig? Die Regelstudienzeit liegt im Moment bei zehn Semestern und die Durchfallquote bei 25 bis 30 Prozent im ersten Examen. Vorher gibt es keine Prüfung, die darüber entscheidet, was aus diesem Studium wird. Es gibt nur zwei Versuche. Wenn diese zwei Versuche scheitern, dann muss quasi der/die Studierende zurück auf Los, zurück auf Anfang, zurück zur Hochschulzugangsberechtigung und steht mit dem Abitur da. Das führt zu einem immensen Prüfungsdruck, auch zu vielen psychischen Problemen. Wir alle wissen, dass sich Studierende, die Jura studieren, regelmäßig ein Jahr und mehr auf das Examen vorbereiten. Das Examen sieht im Moment so aus, dass binnen zwei Wochen alles Wissen abgerufen werden muss und keine andere Prüfung, wie gesagt, im Vorfeld erfolgt, die entscheidend ist. Deshalb sieht der Gesetzentwurf nun vor, den Bachelorgrad mit Erreichen der Zulassung zum Examen ablegen zu können. Damit kann auch die Examensprüfung mit größerer Ruhe angegangen werden und es gibt immer einen Plan B. Der Bachelor kann außerdem auch den Zugang – so ist es in anderen Ländern auch geregelt – zu aufbauenden Masterstudiengängen bieten, falls sich jemand zum Beispiel entscheidet, danach in einer anderen Fachrichtung weiterzugehen. So kann man berufliche Perspektiven eröffnen, die andernfalls sonst nach fünf Jahren ein weiteres grundständiges Studium voraussetzen und natürlich auch junge Menschen frustrieren oder eben vor den Kopf stoßen.

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