Stefan Schard
Fragestunde
Cannabis-Amnestie in Thüringen – Teil I Der Bundestag hat eine Teillegalisierung von Cannabis entsprechend dem Gesetzentwurf zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften – Cannabisgesetz – zum 1. April 2024 beschlossen. Die Teillegalisierung nach dem Cannabisgesetz führt aufgrund der Regelung in Artikel 313 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch dazu, dass rechtskräftig verhängte Strafen, die nach neuem Recht nicht mehr strafbar sind, mit Inkrafttreten des neuen Rechts erlassen werden, soweit sie noch nicht vollstreckt sind. Dies ist mit einem erwartbaren Mehraufwand für die Justizbehörden verbunden. Zudem ist geplant, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für über 18-Jährige und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen. Die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Bayern beabsichtigen, zu diesem Gesetz den Vermittlungsausschuss des Bundesrats einzuberufen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Rauschgiftdelikte nach dem Betäubungsmittelgesetz – BtMG – wurden in Thüringen in den letzten fünf Jahren erfasst, wovon Cannabisdelikte welchen Anteil hatten – bitte nach relativem und absoluten Anteil mit Mengenangabe aufschlüsseln –? 2. Wie viele Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Cannabisdelikten wurden in Thüringen in den letzten fünf Jahren eingeleitet, wovon wie viele derzeit welchen Verfahrensstand haben – bitte nach noch laufenden und eingestellten Verfahren unter Angabe der wesentlichen Gründe für die Einstellungen aufschlüsseln –? 3. Wie viele Personen wurden in den letzten fünf Jahren aufgrund von BtMG-Verfahren in Zusammenhang mit Cannabis in Thüringen in Untersuchungshaft und in Justizvollzugsanstalten untergebracht? 4. Wie viele rechtskräftig verhängte Strafen im Zusammenhang mit Cannabis fallen in Thüringen unter die geplante Amnestieregelung?
