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Stengele

15.03.2024 Sitzungen 7/131

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Robert Brückmann, Leiter des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende – das ist ein Teil der Deutschen Energie-Agentur (dena) –, hat vorgestern zur kommunalen Wärmeplanung Folgendes gesagt: „Es ist wichtig, dass die Landespolitik versteht, dass der Staffelstab in gewisser Weise an sie übergeben wurde.“ Die Regierungen in den Bundesländern könnten den Kommunen Richtungen weisen und Klarheit schaffen, sagte er. Da hat Herr Brückmann recht, das wissen wir seit Ende November und haben uns deshalb hoch konzentriert an die Arbeit gemacht. Deshalb jetzt die Formulierungshilfe zum Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes. Herr Gottweiss, das stimmt: Der Zeitplan ist ambitioniert. Ihre Fraktion nimmt gemeinhin in Anspruch, schnell, präzise und hoch konzentriert arbeiten zu können. Ich denke, deshalb können wir da zuversichtlich sein. Wir wollen gern mit größtmöglicher Leistungsfähigkeit uns daranmachen. Danke an alle, die daran mitgewirkt haben, dass wir uns heute schon damit befassen: Danke an den Gemeindeund Städtebund, an den Landkreistag, an die vielen kommunalen Politiker, mit denen wir sonst gesprochen haben, Danke an alle Fraktionen, die sich bereits jetzt konstruktiv an dem Prozess beteiligt haben, und – an der Stelle sei es mal gesagt – Danke an die vielen Mitarbeiterinnen in meinem Haus, die sich weit über Gebühr dafür eingesetzt haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir alle wollen ein umsetzbares und wir wollen ein einfaches Gesetz schaffen. Worum geht es? Um die vernünftige Umsetzung des Bundesgesetzes, das die Wärmeplanung vorschreibt. Das ist ganz wichtig. Herr Möller hat es vorhin deutlich gesagt: Das kann man finden, wie man will, wir finden es gut, aber selbst wenn wir es nicht gut finden würden, haben wir diese Verpflichtung, es zu machen. Wir können die Wärmeplanung jetzt auf strategische Füße stellen. Wir können die Kommunen dabei unterstützen, die Bürgerinnen zu unterstützen, indem wir die Wärmewende planbar, finanzierbar und rechtssicher machen – ganz so, wie es der Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag gefordert haben, und zwar für alle. Wie machen wir das? Wir bringen die Gemeinden in die Chefposition für die kommunale Wärmeplanung, denn sie kennen sich am besten vor Ort aus und können die Dinge mit den Bürgerinnen vor Ort regeln: Welches Gebiet eignet sich für ein Wärmenetz? Wo ist ein Gasnetz? Kann das demnächst mit grünem Wasserstoff beliefert werden? Wo geht es nur dezentral und nicht leitungsgebunden? Wir können also strategisch planen und für Bürger dann punktgenau sagen: Was kommt auf dich zu, was kommt auf dich nicht zu, wo kannst du welche Unterstützung bekommen? Dafür werden wir über die ThEGA noch im Sommer oder vor dem Sommer sogar entsprechende Metadaten liefern, die auch diese punktgenauen Auswertungen zulassen. Die ThEGA spielt das übrigens jetzt einmal schon in Zeulenroda durch, sodass die eine Erfahrung mit der kommunalen Wärmeplanung haben und deshalb ihre Beratungsleistung noch verbessern können. Die Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme durch das Land müssen wir jetzt schaffen. In diesem Haushalt ist es uns gelungen, gemeinsam 7 Millionen Euro einzustellen. Details werden wir dann ab dem Jahr 2025 über eine Rechtsverordnung regeln. Dabei wollen wir die schematischen Jahresscheiben vom Bund so flexibilisieren, dass das Geld dann ausgezahlt werden kann, wenn es anfällt, denn es fällt ja nicht jedes Jahr gleich an. Ganz wichtig – und das ist nicht trivial –: Wenn wir dieses Gesetz nicht machen, dann entfällt die Kostenerstattung in Gänze, denn es ist ein Gesetz, wir können es dann auch nicht durch Förderung ersetzen. Wir haben dann also keine Möglichkeit mehr, dieses Geld zu heben. Das wäre natürlich eine Katastrophe für die Kommunen, denn sie müssen es ja nun mal machen. Wir wollen schlanke Verfahren und – Herr Bergner, ganz wichtig – auch die Möglichkeit von Konvoiverfahren. Das heißt, dass Kommunen sich sinnvollerweise zusammenschließen können. Es stimmt, das sind tolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In aller Regel sind es zu wenig, denn die Aufgaben werden immer mehr und sie sind noch nicht vorbereitet. Deshalb brauchen wir Expertise. Es kann so gut Sinn ergeben, dass sich auch mal gemeindeübergreifend mehrere Kommunen zusammentun, um das gemeinsam zu bewerkstelligen und dann ein oder zwei Mitarbeiter haben, die das dann ganz genau können. Was ich auch sagen will über die Beratungsleistung: Das ist richtig, im Moment gibt es noch nicht so viele Agenturen, die das anbieten. Im Moment schießen sie ein bisschen wie Pilze aus dem Boden, aber wir werden über die ThEGA und auch über die TEAG schon Beratungsangebote schaffen und können es eben dann, wenn wir mehrere Kommunen zusammenschließen, auch lohnenswert für die einzelnen Agenturen wiederum gestalten. Das sind die Kernpunkte des Gesetzes. Die Wärmeplanung versetzt die Menschen in die Lage, gute Entscheidungen zu treffen für ihre eigene Wohnmöglichkeit. Wir versetzen jetzt die Kommunen in die Lage, den Menschen gute Entscheidungen zu ermöglichen, und werden deshalb die Thüringerinnen bei der Wärmewende nicht im Stich lassen. Dass sich diese Anstrengungen insgesamt lohnen, haben gerade heute die Zahlen des Umweltbundesamts bestätigt. Die Zahlen zu den Treibhausgasemissionen zeigen, dass das Klimaschutzziel für 2030 erreichbar ist. Das sollte uns Mut machen und motivieren. Die Wärmewende ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu Klimaneutralität und ein wichtiger Schritt, unabhängiger von eingekaufter fossiler Energie zu werden. Es modernisiert unsere Kommunen und es kann auch Enthusiasmus auslösen, wie ich vorgestern zum Beispiel in Mühlhausen, wo schon sehr gute Konzepte vorliegen, erfahren durfte. Die Wärmewende ist eine Chance für Wachstum und Beschäftigung, für die Zukunft von Thüringen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗