Dirk Bergner
Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr das Wärmeplanungsgesetz in den Bundestag eingebracht und dieser hat es entsprechend verabschiedet. Konkret werden also die Bundesländer verpflichtet, auf ihrem Gebiet eine Wärmeplanung durchzuführen. Bis 2030 soll die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden. Den Betreibern bestehender Wärmenetze wird vorgegeben, die Wärmenetze bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme zu speisen, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde. Ergebnis der Wärmeplanung sind Wärmepläne, die in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2026 und in kleineren Städten und Gemeinden bis Ende Juni 2028 erstellt werden müssen. Für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können die Länder ein vereinfachtes Verfahren – dazu kommen wir noch – vorsehen. Auch können mehrere Gemeinden eine gemeinsame Wärmeplanung vornehmen. Mehr als die Hälfte der in Deutschland verbrauchten Endenergie wird für die Bereitstellung von Wärme eingesetzt. Für die Erzeugung von Raumwärme kommen nach wie vor zu einem weit überwiegenden Anteil derzeit Erdgas sowie Heizöl zum Einsatz. Der Anteil erneuerbarer Energien beträgt in der Erzeugung von Raumwärme von privaten Haushalten aktuell lediglich ca. 18 Prozent. Etwa 14 Prozent der Haushalte werden derzeit über Fernwärme versorgt. Auch hier beträgt der Anteil erneuerbarer Energien nur etwa 20 Prozent. Die Bereitstellung von Prozesswärme erfolgt zum Großteil über Erdgas und Kohle. Der Anteil erneuerbarer Energien liegt lediglich bei rund 6 Prozent. So weit erst einmal die Fakten zum Status quo – es gibt also was zu tun. Der hier vorliegende Gesetzentwurf der Koalition soll nun die Länderkomponente ergänzen. Das ist richtig und wichtig, um der kommunalen Familie Rechtssicherheit für diese Herkulesaufgabe zu verschaffen. Da gibt es zurzeit noch sehr viel Unklarheit, wie das hier bei der sehr ambitionierten Zeitschiene weiterzugehen hat. Nun sind wir in Thüringen wie in vielen Gebieten der neuen Bundesländer zwar mit einer vergleichsweise gut ausgebauten Fernwärmenetzabdeckung gesegnet. Die Erstellung der Wärmeplanung ist dennoch insbesondere für kleinere Kommunen, die nicht auf eigene Stadtwerke zurückgreifen können, nicht Zugriff auf irgendwelche Energiefirmen haben wie beispielsweise Jena oder Erfurt, eine deutliche Herausforderung. Die Verwaltung in den kleinen Kommunen ist nicht auf diese Aufgabe vorbereitet, auch wenn ich in keiner Weise die Qualifikation der Mitarbeiter in den Rathäusern in Zweifel stellen möchte. Aber eine solche Leitplanung erfordert Kenntnisse, die nicht überall vorliegen und bislang auch nicht vorliegen mussten. Hinzu kommt, dass der Markt für Ingenieur- und Planungsbüros, die solche Leistungen anbieten, überschaubar ist. Entsprechend werden sich auch die Preise entwickeln, wenn jetzt plötzlich ein sehr hoher Bedarf kommt. In meinen Augen ist dabei noch nicht hinreichend geklärt, in welcher Planungstiefe und in welchem Leistungsumfang die Planungen zu erbringen sind. Das heißt, die Angebotsanforderungen müssen so verfasst sein, dass sie jeder Bieter gleichermaßen auch verstehen kann, schon damit es an der Stelle keine Wettbewerbsverzerrungen gibt. Ich sehe bei den Kosten für die Wärmeplanung, dass wir uns da sicherlich werden noch intensiv über das Thema „Geld“ unterhalten müssen. Die Zahlen, die drinstehen, wirken auf mich von der Ziellinie her zu tief angesetzt. In § 9 sind vereinfachte Regelungen für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern vorgesehen. Wir regen an, das nicht einer Verordnung zu überlassen, sondern tatsächlich auch noch mal darüber nachzudenken, ob man im Gesetz eine verbindliche Formulierung findet. Einer Überweisung an den Ausschuss werden wir selbstverständlich zustimmen, weil die Kommunen natürlich dringend Klarheit brauchen, wie es weitergehen kann und muss. Wir haben da auch schon einiges aus Richtung des Gemeinde- und Städtebunds gehört, der allerdings auch die Startfinanzierung entsprechend kritisch sieht. Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Redezeit fasse ich mich jetzt an der Stelle kurz. Wir werden im Ausschuss noch einige Zeit haben, um dort intensiver miteinander zu diskutieren. Fakt ist, wir brauchen Klarheit. Fakt ist, wir brauchen aber auch eine Ausfinanzierung und wir müssen natürlich auch daran denken, dass auch die Planung Folgekosten mit sich zieht, was die Netze anbelangt – das wird in dem Fall dann noch mehr die großen Städte betreffen. Auf jeden Fall ist hier noch sehr, sehr viel zu klären, wofür meine Redezeit leider nicht reicht. Vielen Dank.
