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Heike Werner

15.03.2024 Sitzungen 7/131

Lehmann

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in Ziffer I des vorliegenden Antrags wird über die Tatsache gesprochen, dass in den vergangenen Jahren im Deutschen Herzbericht bezüglich der Morbidität und Mortalität der Bevölkerung beim Thema „Herzgesundheit“ keine positiven Spitzenplätze belegt wurden. Das ist leider zutreffend. Die Einschätzung, Grund hierfür sei ein medizinisches Effizienzproblem, empfinde ich aber angesichts der bekannten, vielschichtigen Ausgangslage als zu grob vereinfachend und im Prinzip auch fahrlässig. Denn heute wurden schon viele Argumente genannt, die zusätzlich eine Rolle spielen, dass ein Herzinfarkt oft nicht ernst genommen wird: Man denkt, das sind Rückenschmerzen, das Thema einer älter werdenden Bevölkerung, auch aufgrund prekärer Lebens- und Arbeitsbedingungen ein besonders schlechter Gesundheitszustand oft von älteren Leuten. Insofern ist das Thema an der Stelle auch auf anderen Ebenen natürlich auch mit zu bearbeiten. Das heißt also, dass demografische oder sozioökonomische Faktoren auf der Patientenseite hier überhaupt nicht angesprochen wurden, die leider zum Teil sehr schwer nur zu ändern oder zu beeinflussen sind. Aber unbenommen dessen wissen Sie, das Thema „Strukturqualität“ liegt mir als Gesundheitsministerin sehr am Herzen als eine Möglichkeit, die Qualität der medizinischen Versorgung, die in Thüringen nach wie vor sehr hoch ist, noch weiter zu verbessern. Das Thema „Facharztquote“ wurde ja auch schon angesprochen. Schon im September 2021 habe ich die in einem Positionspapier der Landesärztekammer enthaltene Idee der Bildung eines Herzinfarktnetzwerks begrüßt und die Unterstützung meines Hauses bei der Umsetzung dieser Idee zugesagt. Dies auch deshalb, da wir in Thüringen während der Laufzeit des 7. Krankenhausplans beispielsweise gute Erfahrungen mit der Etablierung des Netzwerks im Bereich der Schlaganfallversorgung gesammelt haben, neue Netzwerke auf den Weg gekommen sind wie SATELIT, aber auch TeliNeT und insofern hier also gute Erfahrungen bestehen. Die Forderung in Ziffer II des Antrags ist damit überflüssig, da – wie ich eben ausgeführt habe – schon längst ein entsprechendes Papier seitens der Landesärztekammer vorliegt. In III. des vorliegenden Antrags fordert die CDU die Regierung zu Maßnahmen auf, an deren Umsetzung die Landesregierung schon längst arbeitet. Auf Basis des Papiers der Landesärztekammer ist auf eine einstimmige Beschlussfassung des Krankenhausplanungsausschusses eine Arbeitsgruppe „Herzinfarktnetzwerk“ gegründet worden, in der seit Mai 2022 an einer Etablierung eines Herzinfarktnetzwerks gearbeitet wird. Die Ärztekammer unterstützt dabei die Arbeitsgruppe mit der notwendigen medizinischen Expertise, insbesondere in Person von Herrn Prof. Lauer, welcher einer der Initiatoren des Konzeptpapiers aus dem Jahr 2021 ist. Um die Ausgangslage in Thüringen bewerten zu können, wurde zunächst eine Befragung unter allen stationären Leistungserbringern durchgeführt, um den Status quo der Herzinfarktversorgung an Thüringer Kliniken zu ermitteln. Bei der Erarbeitung und Auswertung dieser Umfrage, an der sich im Übrigen alle Thüringer Kliniken beteiligt haben – und das ist wichtig –, unterstützt die Landesärztekammer mit ihrer medizinischen Expertise die Arbeitsgruppe ebenfalls. Ich betone deswegen, dass ich froh bin, dass sich alle Kliniken beteiligt haben, weil diese Erarbeitung des Fragebogens nicht einfach gewesen ist. Sie hat sehr viel Zeit in Anspruch genommen, weil es auch großen Diskussionsbedarf gab. Aber ich bin froh, dass sie diesen Fragebogen dann gemeinsam auf den Weg bringen konnten und sich, wie gesagt, alle Kliniken auch daran beteiligt haben. Es geht auch immer darum, dass man Dinge darstellt, die eben interne Informationen sind. Deswegen ist es wichtig, hier diese Transparenz jetzt auch in der Arbeitsgruppe zu haben. In der Arbeitsgruppensitzung im Oktober letzten Jahres hat Herr Prof. Lauer den Teilnehmern die ersten Erkenntnisse aus der Auswertung des Status quo mitgeteilt, also der Abfrage, und diese machen Mut. So konnte der Experte feststellen, dass die strukturelle und organisatorische Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten mit Herzinfarkt in den Thüringer Kliniken gut ist. Optimierungspotenzial konnte vor allem in der präklinischen Versorgungskette ausgemacht werden. Das war aber nur die erste Einschätzung. Eine vollständige Auswertung der Umfrage und Bewertung der Umfrageergebnisse liegt meinem Haus und den Arbeitsgruppenmitgliedern bis heute leider noch nicht vor. Dies muss aber natürlich die Basis sein für die Vereinbarungen und Empfehlungen zur Herzinfarktbehandlung nach dem Vorbild der erfolgreich vereinbarten Empfehlungen zur Schlaganfallbehandlung. Am kommenden Montag, also am 18. März 2024, tagt die Arbeitsgruppe erneut. Herr Prof. Lauer wird dann die abschließende Auswertung der Umfrage und seine Interpretation der Auswertung vorstellen. Ich glaube, es ist eine gute Sache, das im Ausschuss dann auch ausführlicher miteinander zu besprechen. Ich bin gern bereit, mit dem Ausschuss diese Ergebnisse der Umfrage und der weiteren Empfehlungen dann gemeinsam zu beraten. Ich muss sagen, ich bin allen Akteuren der Arbeitsgruppe für ihr Engagement sehr dankbar, aber der geschilderte Ablauf zeigt eben auch, dass auch die Landesärztekammer nicht innerhalb weniger Monate oder gar nur Wochen, wie es im Antrag vorgeschlagen ist, entsprechende Auswertungen und Empfehlungen aufstellen kann. Das zuständige Gremium für die Etablierung des Herzinfarktnetzwerks ist wiederum der Krankenhausplanungsausschuss, da es hier um eine Frage der Sicherstellung der bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen geht. Ich bin aber überzeugt, dass uns die Etablierung eines Herzinfarktnetzwerks, auch dank der guten gemeinsamen Arbeit aller Akteure in der Arbeitsgemeinschaft, zeitnah gelingen wird. Unabhängig davon wird an den technischen Voraussetzungen für ein derartiges Netzwerk natürlich schon länger gearbeitet. Das betrifft insbesondere die Unterziffern 3 und 4 des Antrags mit den geforderten Maßnahmen und das von Prof. Lauer ebenfalls konstatierte Optimierungspotenzial in der präklinischen Versorgungskette. Die Digitalisierung der Thüringer Rettungskette – im Übrigen nicht nur im Bereich der Herzinfarktversorgung, sondern umfassend – ist eines der Prestigeprojekte der Thüringer Landesregierung – darauf bin ich auch sehr stolz –, insbesondere im Zusammenwirken meines Hauses gemeinsam mit dem Innenministerium und der Kassenärztlichen Vereinigung, die in weiten Teilen diese Projektkoordination übernommen hat. Die Digitalisierung der Rettungskette ist die Grundvoraussetzung, damit die sektorenübergreifende Versorgung zwischen Rettungsdienst und stationärer Gesundheitsversorgung in Thüringen digital in diesem Maße unterstützt werden kann. Auch das ist eine Grundvoraussetzung für eine gute Gesundheitsversorgung. Wir haben im letzten Jahr sehr viele Mittel im Bereich der Digitalisierung, insbesondere für die Digitalisierung der Rettungskette, an die Krankenhäuser weitergegeben. Es wurde heute auch schon von Beispielen berichtet, im Eichsfeld, wo sich das wirklich beispielhaft darstellt, wie das dann am Ende auch funktionieren kann. Die IT-Maßnahmen wurden, wie gesagt, 2023 begonnen. Ich gehe davon aus, dass bis zum Ende dieses Jahres die Umsetzung für alle Klinikstandorte dann auch umgesetzt ist. In der bereits angesprochenen Sitzung der Arbeitsgruppe „Herzinfarkt“ am kommenden Montag wird dann Herr Prof. Schulze vom UKJ das bislang auf freiwilliger Teilnahme basierende Herzinfarktregister vorstellen. Ein solches Register kann die Behandlungsqualität steigern, sodass sich die Arbeitsgruppe mit der Einführung einer Teilnahmeverpflichtung für Kliniken befasst. Auch hier, Herr Zippel, sehen Sie, sind wir schon auf dem Weg. Wir glauben, auch mit einer verpflichtenden Registerteilnahme haben wir im Bereich der Schlaganfallversorgung bereits gute Erfahrungen sammeln können. Dies soll auch in dem Bereich dann umgesetzt werden, also ist diese Forderung auch schon in der Umsetzung. Sie sehen also, das Anliegen der Antragsteller ist bereits durch die Landesregierung in Umsetzung. Um diesem gerecht zu werden, braucht es meines Erachtens keine Arbeitsaufforderung der Landesregierung, wie das im Antrag suggeriert wurde. Es bedarf aber natürlich der Zeit, den Akteuren zu erlauben, ihre schon weit fortgeschrittene Arbeit auch abzuschließen. Ich freue mich sehr auf die weitere Umsetzung und bin gern bereit, im Ausschuss dazu noch mal die Ergebnisse vorzustellen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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