André Blechschmidt
Fragestunde
Danke, Herr Präsident. Archäologische bauvorgreifende Grabung in Erfurt Nach dem Verkauf eines Baugrundstücks in der Kantstraße – Flurstück 22/19-2020 – durch die Stadt Erfurt und fast vierjähriger Auseinandersetzung mit der Stadt Erfurt zur Erteilung einer nunmehr ersten vorläufigen Baugenehmigung wurde unerwartet für die Erwerber seit Ende des Jahres 2023 eine umfangreiche archäologische bauvorgreifende Grabung durch die Denkmalbehörden angeordnet und durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes ist der „Veranlasser“ – Besitzer – im Rahmen der Zumutbarkeit verpflichtet, die Kosten für die denkmalpflegerische Begleitung der Erdarbeiten für die Sicherung und Behandlung von Funden und für die Dokumentation der Denkmalfachbehörde zu erstatten. Im unter anderem direkt angrenzenden Flurstück 22/21 wurde bei nunmehr als bekannt angegebenen archäologischen Fundplätzen keine kosten- und zeitintensive archäologische Untersuchung vor Baubeginn angeordnet. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welche Höhe belaufen sich „zumutbare“ Kosten bei der Erstattung durch den Eigentümer bzw. ab welcher Höhe der Kosten kann der Eigentümer unter welchen Voraussetzungen staatliche Unterstützung bei umfänglichen archäologischen bauvorgreifenden Grabungen, auch im Hinblick auf die Kontrollmöglichkeiten der Betroffenen, in Anspruch nehmen? 2. Warum wurden nach Kenntnis der Landesregierung die Käufer im Kaufvertrag mit der Stadt neben dem Hinweis auf Fundreste vorhergehender Bebauungen nicht auf die wohl bekannten Umstände archäologischer Grabungen außerhalb des Relevanzgebiets hingewiesen? 3. Welche Gründe gab es, auch im Hinblick auf die mögliche Verletzung des im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatzes, dass im direkt angrenzenden Flurstück keine kosten- und zeitintensive archäologische Untersuchung vor Baubeginn angeordnet wurde – bitte begründen –? 4. Hat nach Kenntnis der Landesregierung eine über die Vertragsgestaltung zur archäologischen bauvorgreifenden Grabung hinausgehende Kommunikation zwischen dem neuen Eigentümer und dem Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie oder einem ihrer Beauftragten stattgefunden, wenn ja, zu welchem Ergebnis sind die Parteien gekommen, wenn nein, warum nicht?
