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Franziska Baum

FDP 15.03.2024 Sitzungen 7/131

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschaurinnen und Zuschauer, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht kurz zur Erklärung meiner Überraschung: Wir haben jetzt zwei Gesetzentwürfe hier auf der Tagesordnung, das heißt doppelte Redezeit. Das ist für eine kleine Gruppe wie uns wie Weihnachten. (Beifall Gruppe der FDP) Das Problem ist dann nur, wenn das meiste schon gesagt wurde und man es eigentlich kurzfassen kann. Das ist dann wirklich ärgerlich. Da ärgern sich dann auch unsere Mitarbeiter, die irgendwie eine lange Rede geschrieben haben und sich endlich mal austoben konnten. Also es werden keine 10 Minuten von mir. Es geht um die Juristenausbildung. Die steht nun eigentlich schon seit einigen Jahren im Fokus von Reformbemühungen. Aktuell gibt es vor allem eine Gruppe, die mich da relativ beeindruckt: Das ist eine Gruppe junger Studierender, die im juristischen Studium unterwegs sind, die unter der Überschrift „iur.reform“ Ideen gesammelt haben, wie die Juristenausbildung verbessert und auf den neuesten Stand gebracht werden kann. Da war unter anderem auch der Bachelor of Laws eine Idee. Das ist auch gut, denn Bewährtes immer wieder auf den Prüfstand zu stellen, ist ein guter Ansatz. Bei der Frage, ob es einen integrierten Bachelorabschluss geben sollte, bevor das Erste Staatsexamen absolviert oder dann im schlimmsten Falle eben nicht absolviert oder zumindest nicht bestanden werden kann, befürworten wir die Einführung quasi der Möglichkeit, beim Nichtbestehen des Staatsexamens eben nicht auf das Abitur zurückzufallen, sondern auf einen Bachelorabschluss. Das ist ein Ansatz, der sich auch in anderen Bundesländern bewährt hat. Insofern, Frau Rothe-Beinlich, ist natürlich die Frage, wie viel Standortvorteil da noch dabei ist, wenn alle anderen das schon machen. (Beifall Gruppe der FDP) Wir ziehen da an der Stelle nach. Der erste Bachelorabschluss in dem Rahmen ist 2013 an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) eingeführt worden und da hat man sehr gute Erfahrungen gemacht. Wir versprechen uns auf der einen Seite davon, dass wir natürlich Menschen im juristischen Bereich halten, die möglicherweise das Staatsexamen nicht schaffen, und ihre Studienleistungen entsprechend anerkennen. Herr Schard hat das ziemlich ausführlich ausgeführt, mit welchen Herausforderungen Studierende da zu kämpfen haben. Ich teile die Hoffnung von Herrn Schard, dass sich, wenn die Angst vor dem Staatsexamen vielleicht nicht ganz so groß ist, dann auch mehr bereit erklären, in dem Bereich unterwegs zu sein. Denn man muss sagen, eine rechtliche Grundkenntnis hilft nicht nur einem Volljuristen, einem Anwalt, einem Richter, einem Staatsanwalt, sondern eben auch in anderen Bereichen. Da gibt es Menschen, die multidimensional interessiert sind, und die können dann ganz entspannt einen politikwissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Master noch obendrauf setzen und bündeln da eine ganz spannende Kompetenzrange. Eine dritte Sache, die in dem Zusammenhang vielleicht auch spannend wird, ist, dass es weniger Druck auf dem Arbeitsmarkt aufseiten der Arbeitgeber gibt, wo ja momentan Volljuristen so etwas wie Goldstaub sind, aber eben auch für alle Sachen eingesetzt werden, die im tieferen Sinne mit Jura zu tun haben. Da könnten sich auch im öffentlichen Dienst Bereiche ergeben, wo nicht zwingend Volljuristen gebraucht werden und die dann zum Beispiel mit Bachelorabsolventen besetzt werden können, sodass die Volljuristen an den Stellen zur Verfügung stehen, wo wir sie wirklich dringend brauchen. Wir haben jetzt zwei Entwürfe vorliegen, die sich im Wesentlichen dadurch unterscheiden, dass der eine vorsieht, dass noch eine Bachelorarbeit oder eine Art Prüfungsleistung geschrieben wird und die anderen sagen: Nein, die Vorleistungen aus dem Studium reichen aus, um den Grad des Bachelors zu erreichen. Unsere Tendenz ist an der Stelle bei dem Entwurf der CDU, also eine Bachelorarbeit oder in irgendeiner Form eine Prüfungsleistung vorzusehen. Wir würden es mit an den Ausschuss überweisen und fragen dann am besten einfach die Leute, die tagtäglich in dem Bereich unterwegs und da Experten sind, um zu hören, was erstens praktikabel und zweitens auch sinnvoll ist, sowohl für weiterführende Studien als auch für den beruflichen Einsatz und auch für das, was so ein Berufsabschluss dann am Ende für einen bedeutet. Ich würde den Blick an der Stelle noch um einen Punkt erweitern wollen, damit wir gerade im öffentlichen Dienst von einer Einführung des Bachelors auch mit profitieren können. Es wäre sinnvoll, jetzt schon einmal darüber nachzudenken, an welcher Stelle wir denn Positionen im öffentlichen Dienst haben, die gegebenenfalls nicht eines Volljuristen bedürfen, sondern mit juristischen Abschlüssen wie dem Bachelor besetzt werden können. Je eher wir das auch entsprechend in den Laufbahnverordnungen vorsehen, desto besser. Es gibt noch ein, zwei andere Fragen, die bei uns im Zusammenhang mit dem Studium aufgetaucht sind, sei es zum Beispiel der Bezug von Kindergeld zwischen dem Bachelorabschluss und dem Staatsexamen – gibt es da dann irgendwie Schwierigkeiten? Das können wir alles gern im Ausschuss diskutieren, nehme ich an, da vielleicht auch mit den Leuten aus dem juristischen Bereich noch einmal diskutieren. Ich freue mich da auf den Austausch und freue mich, dass wir an der Stelle in der Juristenausbildung einen Schritt nach modern machen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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