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Denny Möller

SPD 15.03.2024 Sitzungen 7/131

Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream, ich bin sehr froh, dass wir heute den Gesetzentwurf für das Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in das parlamentarische Verfahren einführen können. Ich möchte auch gleich zu Beginn all denjenigen meinen Dank aussprechen, die zum Zustandekommen dieses Entwurfs beigetragen haben, konkret der Landesregierung, Herrn Minister Stengele und seinem engagierten Team aus der Energieabteilung des TMUEN, konkret aber genauso den kritisch-konstruktiven Stimmen des Gemeinde- und Städtebunds, des Landkreistags und der demokratischen Opposition im Hause in den anberaumten Fachgesprächen im Vorfeld. Danke deshalb, weil eine gemeinsame Zielsetzung konstruktiv im Mittelpunkt steht, möglichst schnell Klarheit für unsere Gemeinden in Thüringen, für die Bürgermeisterinnen und ihre Verwaltungen zu haben. Klarheit darüber, wie die Aufgabe der in den Gemeindegebieten vorzunehmenden Wärmeplanung an die Gemeinden als planungsverantwortliche Stelle übertragen werden soll. Der Gesetzentwurf gibt darauf die Antwort, dass diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen werden sollen. Denn mit dem zum 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz des Bundes wurden die Länder verpflichtet, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne nach Maßgabe des Gesetzes erstellt werden. Dabei sind Wärmepläne für bestehende Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 und für Gemeindegebiete mit weniger oder gleich 100.000 Einwohnerinnen bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 zu erstellen. Die Aufgabe ist groß und der Zeitplan eng. Deshalb ist es so wichtig, dass wir unsere Gemeinden durch ein Landesgesetz befähigen, die Aufgabe zu bewältigen. Mit dem Gesetzentwurf wird verpflichtend bestimmt die planungsverantwortliche Stelle und dass diese planungsverantwortliche Stelle Wärmepläne nach Maßgabe des Wärmeplanungsgesetzes zu erstellen hat. Darüber hinaus regeln wir Bestandsschutzregelungen für bereits laufende oder abgeschlossene Wärmeplanungen, die Finanzierung, die nähere Ausgestaltung der Kostenerstattung gemäß dem Konnexitätsprinzip der Thüringer Verfassung und wir passen das Thüringer Klimagesetz an, streichen Regelungen, die mit den Vorschriften des Wärmeplanungsgesetzes nicht vereinbar sind, sodass es einen widerspruchsfreien Rechtsrahmen gibt. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die konstruktive Beratung dieses Gesetzentwurfs und hoffe im Sinne unserer Gemeinden und unserer Bevölkerung auf einen schnellen Verlauf. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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