Astrid Rothe-Beinlich
b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes
Danke schön. So werden auch erbrachte Leistungen gewürdigt, erlangtes Wissen auch anerkannt, und zwar unabhängig von der Momentaufnahme dieser bisher nur zwei Prüfungswochen, die im Moment die Realität sind. Außerdem ist im Gesetzentwurf – das will ich noch erwähnen, weil das vielleicht den einen oder die andere wundert, die sich das genauer anschaut – noch eine Ergänzung zum Richter- und Staatsanwältegesetz, um hier eine Rechtsunklarheit zu beseitigen. Das ist aber eher eine Formalie, die wir hier mit angehangen haben, um dieses Gesetz auch gleich mit auf den aktuellen Stand zu bringen. Ich freue mich auf die Debatte, die sicherlich im Ausschuss fortgeführt wird. Ich freue mich auch über den zweiten Gesetzentwurf, den wir dazu auch vorliegen haben, und bin guten Mutes, dass wir hier zu einer vernünftigen Regelung kommen werden und Jena damit noch mal attraktiver für Jurastudierende werden wird in der Zukunft. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
